Hier finden Sie das Muster für den Insolvenzantrag einer GmbH bzw. Insolvenzantrag einer UG. Einfach das Formular für den Insolvenzantrag der GmbH ausfüllen und uns mit dem Insolvenzantragsverfahren beauftragen. Den Rest erledigen wir. Wir übernehmen für Sie den komplizierten GmbH-Insolvenzantrag und senden ihn ans Gericht. Schiefgehen kann nichts. Ein erfahrenes Team von Insolvenzanwälten steht dahinter. Probieren Sie es aus.

Nachdem Sie das Formular für den Insolvenzantrag der GmbH ausgefüllt und auf den Absende-Button geklickt haben, überprüfen wir das PDF, ob es vollständig und richtig ist. Fehlen wichtige Informationen für den GmbH-Insolvenzantrag, erstellen wir eine „Hausaufgabenliste“ zum Abarbeiten. Wir brauchen unter anderem für den GmbH-Insolvenzantrag die Gewerbeanmeldung, die BWA und den letzten Jahresabschluss. Bei Fragen senden Sie mir eine E-Mail. Das Muster für den Insolvenzantrag der GmbH bzw. UG kann auch unvollständig ausgefüllt sein. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.

FAQ wie Sie GmbH-Insolvenz anmelden

Das Formular ist ausgefüllt. Wie gehts weiter?

Nachdem wir uns das ausgefüllte Muster für den Insolvenzantrag der GmbH angesehen haben, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.  Sie erhalten von uns eine kleine „Hausaufgabenliste“, was Ihrerseits noch zu erledigen ist und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, damit wir die GmbH-Insolvenz anmelden können.

Ist alles fertig, übersenden wir Ihnen den fertigen Insolvenzantrag der GmbH als PDF oder Post. Diesen bitte überprüfen und unterschreiben. Danach bitte an uns auf dem Postwege zurück. Dann können wir endlich die GmbH-Insolvenz anmelden. Wir reichen den Insolvenzantrag für die GmbH oder Insolvenzantrag für die UG bei Gericht ein und sorgen dafür, dass das Insolvenzverfahren der GmbH vom Gericht eröffnet wird. Falls gewünscht, werden wir mit dem Insolvenzverwalter ein Vorgespräch führen. Während des Insolvenzverfahrens der GmbH bleiben wir für Sie als Ansprechpartner im Hintergrund.

Sie haben die Möglichkeit, dass Sie mir Ihr Formular für den Insolvenzantrag der GmbH zunächst nur unverbindlich übersenden und ich Ihnen ein Kostenangebot unterbreite. Zusätzlich biete ich Ihnen an, dass ich Sie unverbindlich anrufe und wir den Insolvenzantrag kurz besprechen. Hierzu bitte die Optionen oben ankreuzen.

Wie geht Firmeninsolvenz anmelden?

Mit Firmeninsolvenz ist der Insolvenzantrag für eine GmbH oder UG gemeint oder noch genauer: der Insolvenzantrag für eine juristische Person. Der Insolvenzantrag für die GmbH oder UG erfolgt ebenfalls mit einem amtlichen Insolvenzformular. Weil für den Insolvenzantrag der GmbH oder der UG keine Restschuldbefreiung angestrebt wird, muss das Gläubigerverzeichnis nicht so sorgfältig sein, wie bei der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz. Ungefähre Angaben reichen. Bei der GmbH Insolvenz kommt es also nicht auf Genauigkeit an. Sondern es geht darum, den Geschäftsführer vor den Folgen einer Insolvenzverschleppung zu schützen. Deshalb sollte jeder Geschäftsführer sich vor der GmbH Insolvenz beraten lassen. 

Wann muss ich GmbH-Insolvenz anmelden?

Wann Sie die Insolvenz anmelden müssen, richtet sich danach, ob Sie die Insolvenz für sich selbst als Privatperson oder Einzelunternehmer anmelden wollen. Oder für Ihre GmbH oder UG als Geschäftsführer. Als Privatperson besteht keine Pflicht zu einem Insolvenzantrag. Sie können die Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz beantragen, um die Schulden abzustreifen. Aber Sie müssen nicht. Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG besteht hingegen eine strenge Insolvenzantragspflicht. Die Geschäftsführung muss die Insolvenz anmelden, sobald die GmbH oder UG zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Was benötige ich für den Insolvenzantrag?

Für den Insolvenzantrag müssen Sie Ihre Gläubiger kennen. Sie müssen also wissen, welchen Personen, Unternehmen und Behörden Sie Geld schulden. Dabei sind Sie leider auf sich alleine gestellt. Ein allumfassendes öffentliches Verzeichnis, in dem all Ihre Gläubiger gespeichert sind, gibt es nicht. Auch die Schufa speichert nur die Daten von großen Unternehmen. Ist der Gläubiger etwa ein Handwerker oder ein privater Vermieter, ist diese Schuld nicht in der Schufa verzeichnet. Deshalb müssen Sie Ihre Schulden selbst ermitteln, bevor Sie Insolvenz anmelden. Die Höhe der Schulden hingegen lässt sich dann leicht ausfindig machen, indem wir die Gläubiger vor dem Bankrott anmelden anschreiben. 

Welche Insolvenz, wenn ich Konkurs anmelde?

Es gibt drei Arten von Insolvenzverfahren: die Verbraucherinsolvenz, die Regelinsolvenz und die Insolvenz für juristische Personen. Der Begriff der „Privatinsolvenz“ ist umgangssprachlich und meint zumeist die Verbraucherinsolvenz. Ebenso umgangssprachlich ist der Begriff „Firmeninsolvenz“. Damit kann die Regelinsolvenz gemeint sein oder die Insolvenz für eine juristische Person.

  • Verbraucherinsolvenz: Arbeitnehmer, Erwerbslose, Rentner, Auszubildende. Ehemalige Unternehmer, die weniger als 20 Gläubiger haben
  • RegelinsolvenzEinzelunternehmer, Freiberufler und ehemalige Unternehmer, die mehr als 20 Gläubiger haben und keine Arbeitslöhne schulden
  • Insolvenz für juristische PersonenGeschäftsführer von juristischen Personen wie GmbH, UG, GmbH & Co KG