Droht eine GbR Insolvenz, müssen die Gesellschafter die richtigen Entscheidungen treffen und die Weichen stellen. Ich erkläre Ihnen, wie Sie sich am anständigsten verhalten.

Ist es überhaupt sinnvoll eine GbR Insolvenz zu beantragen?

Die Gesellschafter müssen entscheiden, ob sie überhaupt einen Insolvenzantrag für die GbR stellen sollen. Alternativ dazu könnten die Gesellschafter die GbR auch einfach mithilfe eines Gesellschafterbeschlusses auflösen.

Dann existiert die GbR nicht mehr, und es ist dann auch kein Insolvenzverfahren für die GbR mehr erforderlich. Die Gesellschafter vermeiden also die GbR Insolvenz. Stattdessen übernehmen sie die Schulden der GbR als haftende Gesellschafter und entschulden sich mit einer Privatinsolvenz.

Den Ausgleich zwischen den Gesellschaftern regeln diese anschließend untereinander. Weil die GbR Gesellschafter ohnehin mit ihrem Privatvermögen für alle GbR Schulden haften, verschlechtert die Beendigung der GbR die Rechtslage der Gesellschafter nicht wesentlich.

Jeder einzelne GbR Gesellschafter haftet ohnehin in voller Höhe für alle Gesellschaftsschulden. Man nennt dies: gesamtschuldnerische Haftung. Jeder GbR Gläubiger hat das Recht, sich einen einzelnen Gesellschafter herauszupicken und ihn zur Zahlung der gesamten Schuld zwingen.

Besser, die GbR per Beschluss auflösen

Die Gesellschafter müssen entscheiden, ob sie überhaupt einen Insolvenzantrag für die GbR stellen sollen. Alternativ dazu könnten die Gesellschafter die GbR auch einfach mit einem Gesellschafterbeschluss auflösen. Dann existiert die GbR nicht mehr, und es ist dann auch kein Insolvenzverfahren für die GbR mehr erforderlich. Die Gesellschafter vermeiden also die GbR Insolvenz. Stattdessen übernehmen sie die Schulden der GbR als haftende Gesellschafter und entschulden sich mit einer Privatinsolvenz.
Die Auflösung erfolgt mithilfe eines einfachen Gesellschafterbeschlusses. In dem Beschluss erklären die Gesellschafter die Auflösung. Danach melden sie die GbR beim Gewerbeamt und beim Finanzamt ab. Mehr ist nicht zu tun, die GbR ist Geschichte.
Sind die Schulden der GbR so hoch, dass die Gesellschafter diese nicht abtragen können, beantragt jeder Gesellschafter für sich eine Privatinsolvenz. Dies können Sie den GbR Gläubigern auch gleich so mitteilen, damit man Sie hoffentlich in Ruhe lässt.
Ohne GbR Insolvenz dürfen die GbR Gläubiger direkt gegen jeden einzelnen Gesellschafter vorgehen. Dies ist aber nur ein geringer Nachteil gegenüber einem Antrag auf GbR-Insolvenz. Denn die Gesellschafter haften in jedem Fall.

Die Folgen, wenn Sie dennoch die GbR Insolvenz anmelden

Entscheiden sich die Gesellschafter zu einer GbR Insolvenz, entsteht ihnen zunächst ein Zeitvorteil. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR dürfen die GbR Gläubiger nicht mehr direkt gegen die Gesellschafter vorgehen. Die Gesellschafter sind also vor Einzelvollstreckung geschützt. Allerdings nur vorübergehend. Wie oben erklärt, wird der Insolvenzverwalter der GbR die Gesellschafter anstelle der GbR Gläubiger früher oder später in die Haftung nehmen.

Schutz der GbR Insolvenz ist löchrig

Der Vollstreckungsschutz der GbR Gesellschafter ist löchrig. Nur GbR Gläubiger dürfen nicht mehr vollstrecken. Ist der Gesellschafter auch anderweitig verschuldet, dürfen diese Gläubiger weiterhin direkt vollstrecken. Der entscheidende Nachteil der GbR Insolvenz besteht darin, dass dieses Insolvenzverfahren in der Regel überflüssig ist. Bei der GbR Insolvenz haben die Gesellschafter zwei Insolvenzverwalter an der Backe: den Insolvenzverwalter der GbR und den eigenen Insolvenzverwalter.

Abhängig von der GbR Insolvenz

Beantragen Sie zuerst die GbR Insolvenz und danach die Privatinsolvenz, durchlaufen Sie dieses Drama zweimal. Sparen Sie sich eines davon. Es kann Ihnen auch passieren, dass der GbR Insolvenzverwalter es mit der Inanspruchnahme der Gesellschafter gar nicht eilig hat und jahrelang hinauszögert. Bis zur Inanspruchnahme ist es nicht möglich, dass Sie sich mit der Privatinsolvenz entschulden.

Insolvenzverwalter sind nervig

Seien Sie sparsam, was den Kontakt mit Insolvenzverwaltern angeht. Für die meisten in Schulden geratenen Unternehmer verläuft der Kontakt zum Insolvenzverwalter schmerzhaft. Der Unternehmer muss wehrlos dabei zusehen, wie er nach und nach enteignet und sein Lebenswerk verschleudert wird. Die Begegnung hinterlässt tiefe Narben.

Regressanspruch muss feststehen

Ohne Inanspruchnahme des GbR Insolvenzverwalters und der damit verbundenen Bezifferung der Regressforderung ist ein ordentlicher Privatinsolvenzantrag unmöglich. Wenn Sie Pech haben, müssen Sie  jahrelang warten, bis Sie die Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz beantragen “dürfen”. Bis dahin leben Sie in einem Schwebezustand. Das kann für Sie und Ihre Familie zermürbend sein.