Ist es überhaupt sinnvoll eine GbR Insolvenz zu beantragen?
Die Gesellschafter müssen entscheiden, ob sie überhaupt einen Insolvenzantrag für die GbR stellen sollen. Alternativ dazu könnten die Gesellschafter die GbR auch einfach mithilfe eines Gesellschafterbeschlusses auflösen.
Dann existiert die GbR nicht mehr, und es ist dann auch kein Insolvenzverfahren für die GbR mehr erforderlich. Die Gesellschafter vermeiden also die GbR Insolvenz. Stattdessen übernehmen sie die Schulden der GbR als haftende Gesellschafter und entschulden sich mit einer Privatinsolvenz.
Den Ausgleich zwischen den Gesellschaftern regeln diese anschließend untereinander. Weil die GbR Gesellschafter ohnehin mit ihrem Privatvermögen für alle GbR Schulden haften, verschlechtert die Beendigung der GbR die Rechtslage der Gesellschafter nicht wesentlich.
Jeder einzelne GbR Gesellschafter haftet ohnehin in voller Höhe für alle Gesellschaftsschulden. Man nennt dies: gesamtschuldnerische Haftung. Jeder GbR Gläubiger hat das Recht, sich einen einzelnen Gesellschafter herauszupicken und ihn zur Zahlung der gesamten Schuld zwingen.
Besser, die GbR per Beschluss auflösen
Die Gesellschafter müssen entscheiden, ob sie überhaupt einen Insolvenzantrag für die GbR stellen sollen. Alternativ dazu könnten die Gesellschafter die GbR auch einfach mit einem Gesellschafterbeschluss auflösen. Dann existiert die GbR nicht mehr, und es ist dann auch kein Insolvenzverfahren für die GbR mehr erforderlich. Die Gesellschafter vermeiden also die GbR Insolvenz. Stattdessen übernehmen sie die Schulden der GbR als haftende Gesellschafter und entschulden sich mit einer Privatinsolvenz.
Die Auflösung erfolgt mithilfe eines einfachen Gesellschafterbeschlusses. In dem Beschluss erklären die Gesellschafter die Auflösung. Danach melden sie die GbR beim Gewerbeamt und beim Finanzamt ab. Mehr ist nicht zu tun, die GbR ist Geschichte.
Sind die Schulden der GbR so hoch, dass die Gesellschafter diese nicht abtragen können, beantragt jeder Gesellschafter für sich eine Privatinsolvenz. Dies können Sie den GbR Gläubigern auch gleich so mitteilen, damit man Sie hoffentlich in Ruhe lässt.
Ohne GbR Insolvenz dürfen die GbR Gläubiger direkt gegen jeden einzelnen Gesellschafter vorgehen. Dies ist aber nur ein geringer Nachteil gegenüber einem Antrag auf GbR-Insolvenz. Denn die Gesellschafter haften in jedem Fall.
Die Folgen, wenn Sie dennoch die GbR Insolvenz anmelden
Entscheiden sich die Gesellschafter zu einer GbR Insolvenz, entsteht ihnen zunächst ein Zeitvorteil. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR dürfen die GbR Gläubiger nicht mehr direkt gegen die Gesellschafter vorgehen. Die Gesellschafter sind also vor Einzelvollstreckung geschützt. Allerdings nur vorübergehend. Wie oben erklärt, wird der Insolvenzverwalter der GbR die Gesellschafter anstelle der GbR Gläubiger früher oder später in die Haftung nehmen.
Schutz der GbR Insolvenz ist löchrig
Der Vollstreckungsschutz der GbR Gesellschafter ist löchrig. Nur GbR Gläubiger dürfen nicht mehr vollstrecken. Ist der Gesellschafter auch anderweitig verschuldet, dürfen diese Gläubiger weiterhin direkt vollstrecken. Der entscheidende Nachteil der GbR Insolvenz besteht darin, dass dieses Insolvenzverfahren in der Regel überflüssig ist. Bei der GbR Insolvenz haben die Gesellschafter zwei Insolvenzverwalter an der Backe: den Insolvenzverwalter der GbR und den eigenen Insolvenzverwalter.
Abhängig von der GbR Insolvenz
Beantragen Sie zuerst die GbR Insolvenz und danach die Privatinsolvenz, durchlaufen Sie dieses Drama zweimal. Sparen Sie sich eines davon. Es kann Ihnen auch passieren, dass der GbR Insolvenzverwalter es mit der Inanspruchnahme der Gesellschafter gar nicht eilig hat und jahrelang hinauszögert. Bis zur Inanspruchnahme ist es nicht möglich, dass Sie sich mit der Privatinsolvenz entschulden.
Insolvenzverwalter sind nervig
Seien Sie sparsam, was den Kontakt mit Insolvenzverwaltern angeht. Für die meisten in Schulden geratenen Unternehmer verläuft der Kontakt zum Insolvenzverwalter schmerzhaft. Der Unternehmer muss wehrlos dabei zusehen, wie er nach und nach enteignet und sein Lebenswerk verschleudert wird. Die Begegnung hinterlässt tiefe Narben.
Regressanspruch muss feststehen
Ohne Inanspruchnahme des GbR Insolvenzverwalters und der damit verbundenen Bezifferung der Regressforderung ist ein ordentlicher Privatinsolvenzantrag unmöglich. Wenn Sie Pech haben, müssen Sie jahrelang warten, bis Sie die Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz beantragen “dürfen”. Bis dahin leben Sie in einem Schwebezustand. Das kann für Sie und Ihre Familie zermürbend sein.
Sehr geehrte Damen und Herren. Meine Tochter war im 3.Gruendungsjahr einer 50:50 GbR aus 2 Gesellschaftern. Ihre Mitgesellschafterin zog sich ohne Begründung Anfang 2020 zurück und war nicht mehr erreichbar. Da es sich um ein Wellness-Studio handelte konnten nun die Öffnungszeiten nicht mehr eingehalten werden, was zu Einnahmeverlusten führte. Beide Gesellschafter teilten sich die Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag jeweils von 8-20 Uhr. Hinzu kam Corona. Eine Auflösung der GbR wurde angestrebt, ging jedoch nicht voran, da die Partnerin nicht mitwirkte. Die Zahlungsunfähigkeit wurde immer präsenter.
Also Insolvenz für die GbR. Die Insolvenzverwalterin verkaufte meiner Tochter das Unternehmen, und wir liehen ihr als Eltern dafür das Geld. Da der Wert des Unternehmens gering war, war es für uns als Eltern nicht DAS Problem.
Meine Tochter führt seitdem das Studio unter neuem Namen weiter. Es war also KEINE Fortführung des alten Unternehmens, sondern eine Neugründung.
Nun kommt ein Gläubiger der GbR mit einem Mahnbescheid und fordert die Schulden der GbR ein, da ja die ehemaligen Gesellschafter privat haften.
Von der Insolvenzverwalterin bekamen wir eingangs die Info, dass die Gläubiger sich während des Insolvenz Verfahrens ausschließlich an sie wenden müssen und meine Tochter lediglich ihre Einkommensverhaeltnisse jährlich bei ihr einreichen muss.
Nun sagt sie, die Insolvenz Verwaltung sei raus und habe damit nix mehr zu tun.
Ist das rechtens und was kann meine Tochter machen.
In die Privatinsolvenz möchte sie nicht, da sie immer noch selbständig als Einzelunternehmerin darin noch mehr Probleme für ihr Unternehmen sieht als sie schon hat.
Es ist davon auszugehen, dass ihre ehemalige GbR Partnerin auf den Mahnbescheid nicht reagiert oder in Privatinsolvenz geht.
Hat meine Tochter dann alleine die Schulden am Hals?
Im Gespraech mit dem Gläubiger empfahl dieser natürlich, dass meine Tochter zahlen soll, da man sonst pfaenden würde.
Derzeit wegen Corona bezieht meine Tochter ALG II Leistungen.
Wenn dem so ist hat die GbR Insolvenz absolut nix gebracht, oder?
Für Ihre Antwort und Ihren Rat bedanke ich mich im Voraus.
Leider hat die Insolvenzverwalterin Ihrer Tochter eine Vorschrift übersehen, die da lautet:
§ 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter
Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eröffnet, so kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
Das heißt: Der Gläubiger der GbR kann gar nicht gegen Ihre Tochter vorgehen, solange das Insolvenzverfahren über die GbR eröffnet ist. Nur die Insolvenzverwalterin darf gegen Ihre Tochter vorgehen. Der Gläubiger darf auch nicht pfänden.
Der Abschnitt „Insolvenzverwalter sind nervig“ ist unzutreffend, unnötig polemisch und nicht hilfreich. Es wird kein Lebenswerk verschleudert, sondern entstandene rechtliche Verpflichtungen beglichen, soweit das möglich ist. Dass das auf normalem Wege nicht mehr geht, ist teilweise Pech, teilweise der Inkompetenz oder kriminellen Energie der „Unternehmer“ zuzuschreiben. Wer mit dem eigenen Insolvenzverwalter dann nicht zusammenarbeitet, riskiert Zwangsmaßnahmen und Prozesse, die Vorführung bei Gericht und Haft beinhalten können und dann dazu führen, dass die Angelegenheit in der Öffentlichkeit erörtert wird. Muss jeder selbst wissen. Insolvenzverwalter machen einen Job im Interesse der gesammelten geschädigten Gläubiger, sie erklären, worum es geht, und sie helfen durch das Verfahren, wenn man als Schuldner/Geschäftsführer kooperationswillig ist. Alles, was Verwalter tun, ist Folge der Insolvenz, und für die können sie nun wirklich nichts.