Mein Beratungsangebot für das Schutzschirmverfahren wendet sich an die Geschäftsführung von Unternehmen, die von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bedroht sind. Das Schutzschirmverfahren ist darauf ausgerichtet, Ihr Unternehmen zu erhalten und zu entschulden. Als erfahrender Spezialist übernehme ich die Beratung der Geschäftsführung, die Vorbereitung des Unternehmens und  Durchführung des Schutzschirmverfahrens, bis das Unternehmen schuldenfrei ist

Erstberatung zum Schutzschirmverfahren

 Das Schutzschirmverfahren beantragen wir bei Gericht. Sofort im Verfahren steht Ihr Unternehmen unter Gläubigerschutz. Von dieser sicheren Position aus lässt es sich bestens mit den Gläubigern über einen Schuldenerlass verhandelnAm Ende steht ein Schuldenschnitt mit dem Insolvenzplan. Die Gläubiger werden anteilig befriedigt und verzichten auf den Rest. Damit ist das Unternehmen entlastet. Sie führen das restrukturierte und schuldenfreie Unternehmen fort

Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen persönlich als Berater mit meiner Mobilnummer zur Verfügung, verhandle mit den Gläubigern und übernehme die Organisation und Leitung der Versammlungen.

Die Kosten für das Schutzschirmverfahren vereinbaren wir als Pauschalbetrag oder stundenweise, je nachdem was Sie bevorzugen.

Mandat zum Schutzschirmverfahren

Als Ihr Berater koordiniere ich zunächst die Vorbereitung Ihres Unternehmens auf das Schutzschirmverfahren. Danach führe ich zusammen mit der Geschäftsführung das Unternehmen durch das Verfahren, um es zu entschulden und zu restrukturieren:

  • Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes als Fahrplan für das Sanierungsverfahren, von der Antragstellung bis zum Insolvenzplan am Ende des Verfahrens. Das Sanierungskonzept muss Substanz haben, denn es wird später von dem Bescheiniger auf Plausibilität geprüft.
  • Vorbereitung der Buchhaltung auf die Prüfung des Bescheinigers, um dem Bescheiniger  tagesaktuelle Zahlen zu liefern insbesondere zur Fälligkeit der Verbindlichkeiten, Kreditratings, Bonität, Werthaltigkeit.
  • Ankündigung des Schutzschirm-Antrages bei dem Insolvenzgericht. Abgabe des Antrages zu einem vereinbarten Datum samt der Bescheinigung des Prüfers nach § 270 d InsO.
  • Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes über meine Bank und Einrichtung der Insolvenz-Buchhaltung. Abstimmung mit dem Sachwalter, wie dieser seine Überwachungs-Funktion ausüben will.
  • Gegebenenfalls Versendung einer Presseerklärung und Kommunikation mit den Beteiligten, um schädliche Gerüchte zu unterbinden.
  • Verhandlungen mit den Banken, Lieferanten und Kunden und Wiederherstellung von Vertrauen. Abschluss von Vereinbarungen zur Nutzung besicherter Güter während des Schutzschirmverfahrens.
  • Bericht an die  Gläubigerversammlung und falls vorhanden an den Gläubigerausschuss. Verfassen der vorgeschriebenen Verzeichnisse nach § 154 InsO. Die Gläubiger lassen ihre Forderungen in der gerichtlichen Insolvenztabelle feststellen.
  • Abschluss des Schutzschirmverfahrens mit dem Insolvenzplan. Der Insolvenzplan ist ein Schulden-Moratorium, in dem sich das Unternehmen mit den Gläubigern auf eine machbare Quote unter 10 % einigt. Der Abstimmungstermin über den Insolvenzplan findet in einer mündlichen Verhandlung bei Gericht statt.
  • Verteilung der Quote an die Gläubiger. Danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Das Unternehmen ist von den Altschulden befreit.
  • Klärung der Steuerangelegenheiten, insbesondere Berichtigung der USt und unterjähriger Jahresabschluss, Sanierungsgewinn und -Erlass.

Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen persönlich als Berater mit meiner Mobilnummer zur Verfügung, verhandle mit den Gläubigern und übernehme die Organisation und Leitung der Versammlungen.

Die Kosten für das Schutzschirmverfahren vereinbaren wir als Pauschalbetrag oder stundenweise, je nachdem was Sie bevorzugen.

FAQ

Mein Unternehmen befindet sich außerhalb Berlins, kann ich Sie trotzdem beauftragen?
Ja, das ist kein Problem. Die meisten meiner Unternehmen haben ihren Sitz außerhalb Berlins. Damit wir uns persönlich und ich den Betrieb kennenlerne, besuche ich Sie vor Ort. Danach kommunizieren wir per Telefon, Video. Mail, usw. Wichtige Termine vor Ort nehme ich persönlich wahr.

Wer bezahlt das Schutzschirmverfahren und gibt es staatliche Hilfen dazu?
Die Vorbereitung des Schutzschirmverfahrens bezahlt Ihr Unternehmen. Das Verfahren selbst wird mit dem Insolvenzgeld bezahlt, das ich „mitbringen werde“.
Wie sind die Erfahrungen mit dem Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren gibt es seit 2014. Wenn das Verfahren mit fester Hand und zielorientiert geführt wird, sind die Erfolgsaussichten hoch. Das Unternehmen muss nach den Sanierungsmaßnahmen rentabel sein. 

Was geschieht, falls das Schutzschirmverfahren scheitert?

Scheitert das Schutzschirmverfahren, wird die Eigenverwaltung eingestellt und als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt. Mag sein, dass es trotzdem für das Unternehmen eine Zukunft gibt. Nicht aber für den Unternehmer.

So urteilen die Mandanten

Unser Unternehmen ist 2021 coronabedingt in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.
Die jahrelange einschlägige Erfahrung, die fachliche Kompetenz und vor allem die sehr angenehme und ruhige Art, die unser Insolvenzberater, Herr RA Jörg Franzke, in unserem „Fall“ mitbrachte, hat den Insolvenzplan letztlich zum Erfolg geführt.
Die Arbeit war einfach perfekt und jeden Cent wert 🙂
Wir würden das Team von Herrn Franzke jederzeit und uneingeschränkt weiterempfehlen.
Bewertung auf Provenexpert vom 25.01.22

Einen Tag nachdem wir uns bei Ihm gemeldet hatten kam die Rückmeldung von Herrn Franzke, drei Tage später saß er bei uns im Büro und noch einmal anderthalb Wochen später konnte der Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht werden. Von da an lief alles wie von Herrn Franzke vorhergesehen und nach nur 7 Monaten konnten wir das Schutzschirmverfahren zu einem positiven Abschluss bringen.
Wir können uns nicht vorstellen, dass ein derartiges Verfahren noch professioneller und angenehmer durchgeführt werden kann und können Herrn Franzke nur uneingeschränkt weiter empfelen.
Bewertung auf Provenexpert vom 18.02.20

Expert on restructuring and extremely well connected in the Berlin eco system
Bewertung auf Provenexpert vom 17.06.20

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