Erstberatung zum Schutzschirmverfahren
Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen persönlich als Berater mit meiner Mobilnummer zur Verfügung, verhandle mit den Gläubigern und übernehme die Organisation und Leitung der Versammlungen.
Die Kosten für das Schutzschirmverfahren vereinbaren wir als Pauschalbetrag oder stundenweise, je nachdem was Sie bevorzugen.
Mandat zum Schutzschirmverfahren
Als Ihr Berater koordiniere ich zunächst die Vorbereitung Ihres Unternehmens auf das Schutzschirmverfahren. Danach führe ich zusammen mit der Geschäftsführung das Unternehmen durch das Verfahren, um es zu entschulden und zu restrukturieren:
- Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes als Fahrplan für das Sanierungsverfahren, von der Antragstellung bis zum Insolvenzplan am Ende des Verfahrens. Das Sanierungskonzept muss Substanz haben, denn es wird später von dem Bescheiniger auf Plausibilität geprüft.
- Vorbereitung der Buchhaltung auf die Prüfung des Bescheinigers, um dem Bescheiniger tagesaktuelle Zahlen zu liefern insbesondere zur Fälligkeit der Verbindlichkeiten, Kreditratings, Bonität, Werthaltigkeit.
- Ankündigung des Schutzschirm-Antrages bei dem Insolvenzgericht. Abgabe des Antrages zu einem vereinbarten Datum samt der Bescheinigung des Prüfers nach § 270 d InsO.
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes über meine Bank und Einrichtung der Insolvenz-Buchhaltung. Abstimmung mit dem Sachwalter, wie dieser seine Überwachungs-Funktion ausüben will.
- Gegebenenfalls Versendung einer Presseerklärung und Kommunikation mit den Beteiligten, um schädliche Gerüchte zu unterbinden.
- Verhandlungen mit den Banken, Lieferanten und Kunden und Wiederherstellung von Vertrauen. Abschluss von Vereinbarungen zur Nutzung besicherter Güter während des Schutzschirmverfahrens.
- Bericht an die Gläubigerversammlung und falls vorhanden an den Gläubigerausschuss. Verfassen der vorgeschriebenen Verzeichnisse nach § 154 InsO. Die Gläubiger lassen ihre Forderungen in der gerichtlichen Insolvenztabelle feststellen.
- Abschluss des Schutzschirmverfahrens mit dem Insolvenzplan. Der Insolvenzplan ist ein Schulden-Moratorium, in dem sich das Unternehmen mit den Gläubigern auf eine machbare Quote unter 10 % einigt. Der Abstimmungstermin über den Insolvenzplan findet in einer mündlichen Verhandlung bei Gericht statt.
- Verteilung der Quote an die Gläubiger. Danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Das Unternehmen ist von den Altschulden befreit.
- Klärung der Steuerangelegenheiten, insbesondere Berichtigung der USt und unterjähriger Jahresabschluss, Sanierungsgewinn und -Erlass.
Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen persönlich als Berater mit meiner Mobilnummer zur Verfügung, verhandle mit den Gläubigern und übernehme die Organisation und Leitung der Versammlungen.
Die Kosten für das Schutzschirmverfahren vereinbaren wir als Pauschalbetrag oder stundenweise, je nachdem was Sie bevorzugen.
- Anrufen (030 306 12345) und Termin vereinbaren
FAQ
Mein Unternehmen befindet sich außerhalb Berlins, kann ich Sie trotzdem beauftragen?
Ja, das ist kein Problem. Die meisten meiner Unternehmen haben ihren Sitz außerhalb Berlins. Damit wir uns persönlich und ich den Betrieb kennenlerne, besuche ich Sie vor Ort. Danach kommunizieren wir per Telefon, Video. Mail, usw. Wichtige Termine vor Ort nehme ich persönlich wahr.
Was geschieht, falls das Schutzschirmverfahren scheitert?
So urteilen die Mandanten
Die jahrelange einschlägige Erfahrung, die fachliche Kompetenz und vor allem die sehr angenehme und ruhige Art, die unser Insolvenzberater, Herr RA Jörg Franzke, in unserem „Fall“ mitbrachte, hat den Insolvenzplan letztlich zum Erfolg geführt.
Die Arbeit war einfach perfekt und jeden Cent wert 🙂
Wir würden das Team von Herrn Franzke jederzeit und uneingeschränkt weiterempfehlen.
Wir können uns nicht vorstellen, dass ein derartiges Verfahren noch professioneller und angenehmer durchgeführt werden kann und können Herrn Franzke nur uneingeschränkt weiter empfelen.
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