Eine Gehaltskürzung muss die Geschäftsführung im Schutzschirmverfahren nicht hinnehmen. In einem normalen Insolvenzverfahren kürzt der Insolvenzverwalter das Geschäftsführer-Gehalt empfindlich. Im Schutzschirmverfahren hingegen läuft aufgrund der Eigenverwaltung die bisherige Gehaltszahlung weiter.

Schutzschirmverfahren vermeidet Gehaltskürzung

Im Gegensatz zur Regelinsolvenz bzw. GmbH-Insolvenz wird das Unternehmen im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung geführt. Das bedeutet, die Geschäftsführung ist wie bisher uneingeschränkt und in voller Verantwortung tätig. Zusätzlich fallen Sonderaufgaben des Schutzschirmverfahrens an. Deshalb wäre eine Gehaltskürzung unbillig. Das „im Amt bleiben“ der Geschäftsführung rechtfertigt die Beibehaltung der bisherigen Entnahmen.

Gehaltskürzung des Gläubigerausschuss vermeiden

Sofern ein Gläubigerausschuss besteht, sollte man die Höhe der Entnahmen von dort absegnen lassen. Dann ist der Vergütungsanspruch des Geschäftsführers endgültig wasserdicht. Der Sachwalter kann keine Gehaltskürzung mehr durchsetzen. Dies gilt vor allem für das dreimonatige Eröffnungsverfahren. Später im Hauptverfahren muss die Geschäftsführung das Geschäftsführer-Gehalt mit dem Gläubigerausschuss neu aushandeln.

Persönlichen Kostenaufwand darstellen

Nach Klarstellung, dass eine (brutto)Entnahme von 15.000 EUR nicht mit dem Nettoeinkommen eines Beamten gleichzusetzen ist, lässt der Gläubigerausschuss sich zumeist überzeugen. Falls nicht, besteht der Trost darin, dass das Schutzschirmverfahren nicht mehr länger sieben bis neun Monate dauern wird. Danach ist der Geschäftsführer frei und bestimmt die Höhe seiner Entnahmen wieder selbst.

Vorteil des Schutzschirmverfahrens

Das Fortbestehen des Anspruchs der Geschäftsführung auf Vergütung ist ein weiterer wesentlicher Vorteil der Schutzschirm-Insolvenz und der Insolvenz in Eigenverwaltung. In der Regelinsolvenz hingegen besteht ein solcher Vergütungsanspruch nicht. Vielmehr verstehen es Insolvenzverwalter sehr gut, die Geschäftsführung mit Hinhalten sowie mit Zuckerbrot und Peitsche umsonst für sich arbeiten zu lassen.

Vorsicht vor Neidern

Befinden sich insbesondere Behörden im Gläubigerausschuss, so werden die abgestellten Vertreter wenig Verständnis für Entnahmen von beispielsweise 15.000 EUR monatlich aufbringen. Aus Sicht der Beamten sind alle Unternehmer ungerechtfertigte Großverdiener, weil die Beamten brutto mit netto verwechseln und nicht wissen, was Selbstständigkeit kostet.