Aufgrund Preisdrückerei des Hauptauftraggebers wurde ein Logistikunternehmen mit 700 Mitarbeitern zahlungsunfähig. Im Schutzschirmverfahren wurde dieser Auftraggeber wieder zur Vernunft gebracht. Der Schutzschirm erzwingt bessere Preise. 

Der Fall

Der Schuldner erbringt Serviceleistungen, wie Wartung, Auf- und Abbau von Computern, Installation von Softwareprogrammen und die Reparatur von EDV-Geräten. Die Wohn- und Einsatzorte der Mitarbeiter sind über ganz Deutschland verteilt. In der Zentrale werden die Einsätze und Aufträge koordiniert. Insgesamt beschäftigt der Schuldner rund 700 Mitarbeiter. Hierfür hat der Schuldner eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Der Schuldner pflegt seit zwölf Jahren eine Geschäftsbeziehung zu seinem Hauptkunden, bei dem er turnusmäßig die Computer, Notebooks und andere EDV-Geräte für dessen Auftraggeber als Subunternehmer austauscht und notwendige Wartungs- und Reparaturleistungen erbringt. Die Bearbeitung der Aufträge erfordert dabei nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern unterliegt auch erhöhten Sicherheitsstandards. Ein Großteil der Mitarbeiter wird hierfür vom Bundesministerium der Wirtschaft im Rahmen des Programms „Geheimschutz in der Wirtschaft“ sicherheitstechnisch betreut und ist zertifiziert. Der größte Auftraggeber ist, wirtschaftlich gesehen, die Bundeswehr.
Da das Unternehmen in erheblichem Umfang in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet, hat ein Großteil der Mitarbeiter ein zeitaufwendiges Sicherheits-Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Die Mitarbeiter werden bei den Kunden sowohl im Rahmen von Werk- als auch in Arbeitnehmerüberlassungsverträgen beschäftigt; das Unternehmen besitzt eine entsprechende Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung.

Weil das Unternehmen des Schuldners deutschlandweit tätig ist, sind die Wohn- und Einsatzorte der Mitarbeiter über die gesamte Bundesrepublik gestreut. Die Disposition der Mitarbeiter und die Organisation der vor-Ort-Einsätze werden von der Zentrale des Unternehmens in Ettlingen aus organisiert und gesteuert. Intern ist das Unternehmen entsprechend den Anforderungen des Marktes und des Geheimschutzprogrammes in der Wirtschaft aufgebaut. Die hohe Flexibilität des Unternehmens wird durch einen Prozessmanager in der zweiten Hierarchieebene sichergestellt.
Dieser ist eng verzahnt mit der Personalabteilung, um aufwändige und eilige Personaleinsätze präzise und ohne Sicherheitslücken zu steuern.
Gemäß der Anforderungen des Programms „Geheimschutz in der Wirtschaft“ hat das Unternehmen zwei Sicherheitsbeauftragte benannt, die als Stabspositionen direkt an die Geschäftsleitung berichten.

Insolvenzursache

Zuletzt steuerte sein Hauptkunde ca. 80 % zum Umsatz bei, was seit dem Jahr 2012 zu existenzbedrohenden Problemen führte, weil Kosten nicht mehr in erforderlichem Maße weiterberechnet werden durften. Die Rentabilität der Aufträge war damit gefährdet, weshalb der Schuldner das Gespräch mit seinem Geschäftspartner suchte. Zunächst bestand dort allerdings kaum Verhandlungsbereitschaft.

Hinzu kamen unvorhergesehene Kosten durch veränderte Tarifbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung: Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahr 2010 erkannt, dass die CGZP (Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit und Personaldienstleistungen) von Beginn an nicht tariffähig war, so dass sämtliche Arbeitnehmer, die nach CGZP-Tarif beschäftigt waren, dem Grunde nach rückwirkend seit 2005 Ansprüche auf die gleiche Vergütung und dieselben Rahmenbedingungen wie vergleichbare Mitarbeiter des Entleihbetriebes haben. Hiervon war das Unternehmen als Tarifanwender des von der CGZP ausgehandelten Tarifvertrages unmittelbar betroffen. Dadurch gab es erhebliche Nachforderungen für Gehälter („equal pay“) und Sozialversicherungsbeiträge. Soweit Klagen der Mitarbeiter abgewehrt oder verglichen werden konnten, haben die interne Bearbeitung und Anwaltskosten Liquidität gekostet.

Sanierungskonzept

Nachdem auch seitens des § 270 b InsO Bescheinigers HTG Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt wurde, dass die entstandene Schieflage im Wesentlichen auf inakzeptables, nicht vertragskonformes Verhalten des Hauptkunden zurückzuführen war, war auch der Weg zur Korrektur der Situation vorgezeichnet – es mussten mit dem Hauptkunden wieder Konditionen und ein operatives Prozedere vereinbart werden, das es dem Schuldner ermöglicht, wirtschaftlich zu arbeiten. Mit dem Hauptkunden wurden unmittelbar nach Antragstellung bis heute andauernde Verhandlungen aufgenommen, in deren Verlauf zunächst ein auf Null reduziertes Zahlungsziel und in Folge ein bis auf weiteres gültiges, interimistisches Preismodell vereinbart wurde, das defizitäre Aufträge ausschließt.

Die Taktik des Schuldners war erfolgreich. Weil auch dem Hauptkunden daran gelegen war, das Verfahren so lange wie möglich unter Verschluss zu halten, setzte dieser das Zahlungsziel bis auf weiteres auf Null und stattete das schuldnerische Unternehmen somit mit Liquidität aus.

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Das Unternehmen bleibt in der Hand des bisherigen Unternehmers
  • Kein Auftragsverlust, Zahlungsziel von 45 Tagen auf Null gesetzt
  • Feindliche Übernahmeversuche wurden abgewehrt
  • Höhe der Verschuldung vor Schutzschirmverfahren: 2.091.400 €
  • Einigung mit Gläubigern im Insolvenzplan auf Quote 13,3 %
  • Ausschüttung an die Gläubiger: 162.052 €
  • Verfahrensdauer 7 Monate
  • Schuldenverzicht 87% 87%
  • Quote des Insolvenzplans 13% 13%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 83% 83%