Eine Tischlerei in Berlin war aufgrund von Zahlungsausfällen in die Schieflage geraten. Mit dem Schutzschirmverfahren habe ich zuerst die Schreinerei gerettet und danach den Tischler-Meister mit einer Planinsolvenz entschuldet. Die Tischlerei-GmbH kann sich mit 6 % Quote entschulden.

Der Fall

Das Unternehmen betreibt einen klassischen Tischlerei-Betrieb und hat sich auf den Bedarf von Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften spezialisiert, wie die Reparatur und Instandsetzung von Mietwohnungen nach einem Mieterwechsel. Die Stammbelegschaft umfasst 17 Mitarbeiter. Zu den Wohnungsbaugesellschaften als wesentlichen Auftraggebern bestehen in der Regel langfristige Rahmenverträge mit zehnjähriger Laufzeit und mit festen Preisen. Innerhalb dieser Rahmenverträge rufen die Auftraggeber entsprechende Einzelaufträge ab. Der Anteil der Privatkunden beträgt ca. 30 %. Aufgrund des langjährigen Bestehens am Markt ist die Tischlerei bei Architekten und privaten Kunden bekannt. Ein Mangel an Aufträgen besteht nicht.

Insolvenzursache

Allerdings hatte der Tischlereibetrieb seit Jahren schwindende Gewinnmargen zu verkraften. Aufgrund der langfristigen Rahmenverträge mit den Wohnungsbaugesellschaften, in welchen die Werklöhne zu Beginn des Rahmenvertrages ohne Anpassungsklausel festgeschrieben sind, durfte die Tischlerei die Kostensteigerungen nicht an ihre Auftraggeber weitergeben. Ein misslungener Umzug in neue Geschäftsräume verursachte zudem eine erhebliche einmalige Kostenbelastung. Nachdem die Tischlerei Ende 2016 ihren wichtigsten Auftraggeber mit 1/3 Umsatzanteil verlor und alle liquiden Mittel durch Ausschöpfung der Kontokorrentlinien aufgebraucht waren, konnte sie ihren Schuldendienst nicht mehr leisten. Eine Sanierung war nur noch mit insolvenzrechtlichen Werkzeugen durchführbar.

Sanierungskonzept

  • Wir haben mit dem Sachwalter abgestimmt, anhand welcher Informationen und in welcher Form er sein Überwachungsamt ausgeübt haben wollte. Daran angepasst haben wir ein Reporting-System eingerichtet.
  • Insolvenzgeldvorfinanzierung und Mitarbeiter: Mit Bescheid genehmigte die Agentur für Arbeit die Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte für die nächsten drei Arbeitsentgelte. Alle Mitarbeiter wurden direkt nach Eröffnung informiert und beruhigt. Bei der Schuldnerin waren beiAntragstellung 17 Mitarbeiter beschäftigt. Der Personalbestand ist über den Sanierungszeitraum gleich geblieben.
  • Information der Kunden und Lieferanten: Die Kunden und Lieferanten und alle sonstigen Beteiligten wurden über das Sanierungsverfahren informiert und haben versprochen, dem Unternehmen währen des Sanierungszeitraumes die Treue zu halten.
  • Inventur und Bewertung von Anlagevermögen: Die Schuldnerin hat die Fa. Dechow mit der Bewertung und Inventarisierung ihres Anlagevermögens beauftragt. Ein entsprechendes Gutachten liegt vor und wurde in das Verzeichnis der Massegegenstände § 151 InsO und das Vermögensverzeichnis § 153 InsO eingebracht.
  • Eigentumsvorbehalte: Soweit die Tischlerei ihre Waren unter Eigentumsvorbehalt bezogen hat und die jeweiligen Lieferanten eine Herausgabe der unverbrauchten Waren bzw. Bekanntgebe der Forderungen an Kunden wünschten, fand eine Auseinandersetzung und Klärung statt.
  • Suche nach Geldgebern und Käufern: Die Geschäftsführung hat sich immer wieder intensiv um Investoren bemüht. Hierzu hat die Geschäftsführung insbesondere private Darlehensgeber angesprochen und das Unternehmen in zahlreichen Aktionen auch gegenüber Konkurrenten vorgestellt. Die Verkaufsbemühungen verliefen jedoch aus ergebnislos.

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Betrieb verringert Abhängigkeit von Großauftraggeber, Aufbau von Vertrieb und Akquise
  • Werkstatt, Maschinen- und Fuhrpark bleiben erhalten
  • Höhe der ursprünglichen Verschuldung: 390.266 Mio. €
  • Einigung mit Gläubigern im Insolvenzplan auf Quote 5,06 %
  • Ausschüttung an die Gläubiger: 28.000 €
  • Dauer des Verfahrens: 8 Monate
  • Schuldenverzicht 95% 95%
  • Quote des Insolvenzplans 5% 5%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 90% 90%
Geschafft!!
Mitte Feb. 2017 nahmen wir – eine Tischlerei in Berlin – Kontakt zu Herrn Franzke auf, da uns Zahlungsschwierigkeiten drohten. Anfang März 2017 wurde das Schutzschirmverfahren eröffnet und jetzt….. Ende Oktober 2017 erfolgreich beendet. Durch Herrn Franzkes entspannte und ruhige Art schaffte er das nötige Vertrauensverhältnis – welches sich dann zur freundschaftlichen und offenen Zusammenarbeit entwickelte . Herr Franzke stand uns zu jeder Zeit mit seinem kompetenten Wissen und Erfahrungen zur Seite und half uns die größeren und kleinere Probleme bei der Durchführung des Schutzschirmverfahrens
zu meistern. Das gesamte Team unsere Firma möchte sich auf diesem Wege bei Herrn Franzke für die erfolgreiche Hilfe bedanken.
Kommentar der Geschäftsführung

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