Das Schutzschirmverfahren saniert eine Kindertagesstätte mit derzeit 350 Kindern, bestehend aus drei Filialen in drei verschiedenen Bezirken Berlins und ca. 90 Mitarbeitern.

Der Fall

Die Kita leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration von Immigrantenkindern in sozialen Bernnpunkten Berlins. Die Erziehung der Kinder erfolgt in zwei Sprachen: der Muttersprache und in Deutsch. Auf diese Weise können sich die Erzieher auch Zugang zu den zumeist schlecht Deutsch sprechenden Eltern verschaffen und sie in die Erziehung einbeziehen.

Die Kinder werden gewissermaßen aus dem alten Kulturkreis der Aussiedler-Eltern abgeholt, um ihnen sodann den neuen deutschen Kulturkreis zu vermitteln. Die Kinder werden auch während des Schutzschirmverfahrens wie bisher lückenlos von qualifizierten Erziehern betreut. Im Sanierungsverfahren muss der Geschäftsbetrieb lückenlos weiterlaufen.

Es darf keinerlei Betriebsschließungen, Entlassungen oder Einschränkungen geben. Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Referat Kindertagesbetreuung möchte die Kindertagesstätten aufgrund ihrer wichtigen Integrationsarbeit erhalten und unterstützt ausdrücklich die geplante Sanierung mittels Insolvenz in Eigenverwaltung gem. §270a InsO.

Insolvenzursache

Der Kindertagesstätten-Träger ist in finanzielle Schwierigkeiten geraten, aufgrund von Missmanagement des alten Vorstandes und mutmaßlich Begünstigung und Veruntreuung von Geldern. Beispielsweise mietete der alte Vorstand völlig überdimensionierte Mietflächen an, um zu expandieren.

Die Expansion scheitere bereits in den Anfängen und der Kindertagesstätten-Träger musste den überwiegenden Teil der Flächen wieder aufgeben. Zurück blieb eine stark geschwächte Vereinskasse. Offensichtlich hatte der alte Vereinsvorstand auch die Übersicht über die Kosten verloren. Zwei der drei Filialen erwirtschaften nicht die erforderlichen Deckungsbeiträge. 

Aus diesen Gründen und mit Unterstützung der Aufsichtsbehörde setzte der als Verein organisierte Kindertagesstätten-Träger den alten Vorstand ab und versuchte den Turn-Arround. Nachdem sich abzeichnete, dass eine Schließung der Liquiditätslücke aus eigener Kraft nicht mehr zu schaffen war, leitete der neue Vorstand das Schutzschirmverfahren ein.

Sanierungskonzept

Das Ziel dieser Sanierung war es, aus dem Träger eine „ganz normale“ Kindertagesstätte zu machen, mit moderater Kostendeckung und Erhalt der Gemeinnützigkeit. Schwerpunkt war  die Aufarbeitung der Buchhaltung, die Etablierung einer integrierten Finanzplanung, die Aufarbeitung der Vorwürfe gegen den alten Vorstand und schließlich die bilanzielle Entschuldung. Weil in Berlin die Kindertagsstätten aufgrund richterlichen Verbotes nicht mehr in der Rechtsform eines Vereins betrieben werden darf, wird der Kindertagesstätten-Träger bei dieser Gelegenheit in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt.

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Höhe der Verschuldung vor Schutzschirmverfahren: 1.135.600 €
  • Einigung mit Gläubigern im Insolvenzplan auf Quote 6 %
  • Umwandlung in gemeinnützige GmbH
  • Verfahrensdauer 11 Monate
  • Schuldenverzicht 94% 94%
  • Quote des Insolvenzplans 6% 6%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 93% 93%