Nach schlechter Restaurant-Kritik blieben vorübergehend ein Drittel der Gäste aus. Der Einschnitt brachte den Gastronom Herrn X an den Rand der Zahlungsunfähigkeit. Nachdem Herr X es selbst nach Jahren nicht geschafft hatte, die Verschuldung zurückzuführen, entschied er sich für das Schutzschirmverfahren. Heute ist der Gastronomie Betrieb wieder schuldenfrei.

Der Fall

Herr X betreibt in Berlin zwei Gastronomie-Betriebe: Die „Gaststätte F.“ in Lichterfelde und das „Restaurant E.“ in Steglitz. Das F. ist als klassische „Berliner Kneipe“ konzipiert, mit bodenständiger Berliner Küche und einer großen Auswahl an Bieren. Das Restaurant E. hingegen stellt sich als gehobenes Speiserestaurant und Tagescafé dar. Den Gästen stehen sowohl im F. als auch im E. ca. 100 Sitzplätze zur Verfügung. Beide Restaurants sind in den jeweiligen Berliner Bezirken bekannt und frequentiert. Durchschnittlich sind 33 Arbeitnehmer im Unternehmen angestellt.

Insolvenzursache

Im Jahr 2013 musste Herr X starke Umsatzeinbußen hinnehmen. Ursache war eine vernichtende Restaurant-Kritik, wahrscheinlich auf Betreiben der Konkurrenz. Herr X. trat der Restaurant-Kritik mit Image-Kampagnen entgegen und holte die Kundschaft nach und nach in seine Restaurants zurück. Aber der Umsatzeinbruch hatte die gesamte Liquidität verbraucht und brachte Herrn X bis an die Zahlungsfähigkeit.

Herrn X gelang es dennoch sich über Wasser zu halten und die Betriebe quasi „von der Hand in den Mund“ über mehrere Jahre fortzuführen. An einen Abbau der Schulden war jedoch nicht zu denken. Dazu reichen die Gewinnmargen der Gastronomie-Betriebe nicht aus. Schließlich erfuhr Herr X von den Möglichkeiten eines Schuldenschnitts mit Hilfe des Schutzschirmverfahrens. Herr X erkannte den Schuldenschnitt als einzigen nachhaltigen Ausweg aus seiner Lage. Nach einigem Zögern entschied er sich dafür und beauftragte mich, ihn durch das Verfahren zu führen.

Sanierungskonzept

Neben den üblichen Sanierungsschritten wie die dreimalige Finanzierung der Arbeitnehmerlöhne mit dem Insolvenzgeld usw. ging es in diesem Verfahren ausschließlich darum, die Gastronomie-Betriebe zu entschulden. Einschnitte in die Unternehmensstruktur wie beispielsweise der Abbau von Arbeitsplätzen sah das Sanierungskonzept nicht vor. Die Gastronomie-Betriebe wirtschafteten bei Antragstellung rentabel. Es stand lediglich seitens des Sachwalters zur Diskussion, die nahezu unrentable Gaststätte F. aufzugeben und nur noch das Restaurant E. zu betreiben. Dieses Ansinnen konnten wir dem Sachwalter jedoch mit der Begründung ausreden, dass ein weiterer Konkurrent im Kiez auch eine Gefahr für das Restaurant E. darstellen würde.

Das Verfahren war auf einem guten Weg und wäre nach rund acht Monaten beendet gewesen, wenn nicht das Finanzamt buchstäblich in letzter Sekunde dazwischen gegrätscht wäre. Das Finanzamt lehnte meinen Insolvenzplan zunächst ab mit der Begründung, dass die Gastronomie-Betriebe verkauft werden müssen, um mehr Geld für die Befriedigung der Gläubiger zu erzielen. Es dauerte rund vier Monate, um das Finanzamt davon zu überzeugen, dass es auf dem Holzweg war. Am Ende akzeptieren die Gläubiger und auch das Finanzamt meinen Insolvenzplan einstimmig. Herr X ist schuldenfrei und hat behält seine beiden Gastronomie-Betriebe.

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Herr X betreibt die Betriebe in ursprünglicher Größe und Struktur
  • Kein Imageverlust, die Gaststätten sind unverändert stark frequentiert
  • Herr X bleibt Eigentümer des Unternehmens
  • Höhe der Verschuldung vor Schutzschirmverfahren: 1.584.000 €
  • Einigung mit Gläubigern im Insolvenzplan auf Quote 12 %
  • Schuldenverzicht 88% 88%
  • Quote des Insolvenzplans 12% 12%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 83% 83%