Für ein Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten kann der Schuldenschnitt ein Weg aus der Krise sein. Die Werkzeuge hierzu sind: Restrukturierung, Schutzschirm und Eigenverwaltung. Ein Schuldenschnitt um 90 % ist üblich.
Gemeinsam führen wir Ihr Unternehmen aus der Krise.
Beistand vom Sanierungsexperten
Als spezialisierter Anwalt und CRO berate ich Sie als Geschäftsführer eines Unternehmens in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Meine Stärke ist meine Erfahrung in der Restrukturierung. Ihre Stärke als Geschäftsführer liegt in der Führung des laufenden Geschäfts. Gemeinsam werden wir die Krise ihres Unternehmens meistern.
Das sind die Verfahren, womit wir Ihr Unternehmen nachhaltig sanieren:
Außergerichtliche Sanierung
Die außergerichtliche Sanierung zielt darauf ab, das krisenbehaftete Unternehmen zu einer nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit zu führen und dabei den Rechtsträger zu erhalten. Um dies zu ermöglichen, müssen die Stakeholder (insbesondere die Finanzierer) einverstanden sein und einen Beitrag zur Sanierung leisten. Dazu muss ein Sanierungskonzept erstellt werden, um die Verhandlungen mit Stakeholdern vorzubereiten. Die Sanierung kann ohne Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung durchgeführt werden und sie verbleiben die Verfügungsrechte und damit die Entscheidungskompetenzen bei der Geschäftsführung des Krisenunternehmens, sofern ein Sanierungsexperte eingebunden wird.
Restrukturierung
Eigenverwaltung
Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um eine Abweichung im Insolvenzverfahren, bei der die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht auf einen Insolvenzverwalter übergeht, sondern beim Schuldnerunternehmen und dessen Geschäftsführung bleibt. Wer führt, bestimmt die Richtung. Die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten erfolgt wie bisher mit der alten Geschäftsführung und auf dem eigenen Briefkopf des Unternehmens. Die Eigenverwaltung ist ein Zeichen für Kontinuität in der Geschäftsführung. Weiterer Vorteil der Eigenverwaltung ist ein deutlich schnelleres Umsetzen der Sanierung. Die Eigenverwaltung dokumentiert den Willen und die Fähigkeit des Rechtsträgers, sich der Krisensituation zu stellen und zur Lösung des Problems beizutragen. Der größte Vorteil der Eigenverwaltung ist die Aussicht darauf, dass das Unternehmen nicht zerschlagen wird, sondern mit einem Insolvenzplan entschuldet und danach von der alten Geschäftsführung fortgeführt wird. >> lesen Sie mehr zur Eigenverwaltung >>
Schutzschirm
Das Schutzschirmverfahren stellt eine privilegierte Form der vorläufigen Eigenverwaltung dar, die dem Schuldner die Möglichkeit bietet, innerhalb einer Maximalfrist von drei Monaten einen Insolvenzplan zu entwerfen, während das schuldnerische Vermögen dem unmittelbaren Zugriff der Gläubiger entzogen wird. Die Privilegierung des Schuldners besteht darin, dass er einen Vorschlag für die Person des vorläufigen Sachwalters unterbreiten kann, der für das Insolvenzgericht bindend ist. Voraussetzung für die Einleitung des Schutzschirmverfahrens ist die Vorlage der Schutzschirmbescheinigung, die bestätigt, dass zwar drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, aber keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Der Schutzschirmbescheinigung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie eine notwendige und zugleich die praktisch am schwierigsten zu erfüllende Voraussetzung für den Eintritt in das Schutzschirmverfahren darstellt. >> lesen Sie mehr zum Schutzschirmverfahren >>
Kostenfreie Experten-Einschätzung zu den Sanierungsaussichten Ihres Unternehmens
- Schutzschirmverfahren?
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- Auffanggesellschaft?
Machen Sie den Schutzschirm-Check: Wie können Sie Ihr Unternehmen bestmöglich sanieren? Hier ist ein kostenfreier Test.
Ermitteln Sie mit meiner Hilfe das bestmögliche Verfahren. Geben Sie unten die Daten Ihres Unternehmens ein und Sie erhalten von mir eine kostenfreie Einschätzung, welches Sanierungsverfahren für Ihr Unternehmen das Beste ist. Beratung vom Profi, Erfahrung aus tausenden Verfahren.
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Jörg Franzke
Rechtsanwalt
Als sehr erfahrener Sanierungsprofi und Anwalt für Insolvenzrecht führe ich Ihr Unternehmen aus den Schulden. Erfahrung aus rund 135 Sanierungsverfahren.
Es handelt sich um eine sehr schwierige Materie. Anstatt lange zu lesen, schlage ich vor, dass Sie das Formular ausfüllen. Danach erhalten Sie von mir eine kostenlose Einschätzung, wie Sie Ihre Firma am besten sanieren. Auf Wunsch können wir danach kurz unverbindlich telefonieren. Eine kurze Expertenberatung bringt Ihnen mehr, als stundenlanges Lesen.