Was tun, falls Ihre Firma in die Schieflage gerät?

Gerät Ihr Unternehmen in die Schieflage, ist der Schuldenschnitt ein zuverlässiger Weg aus der Krise. Die Schulden kürzen Sie mit den gerichtlichen Verfahren: Restrukturierung, Schutzschirm und Eigenverwaltung. Hierfür bin ich Experte.

Restrukturierung

Das neue Restrukturierungsverfahren erlaubt Ihnen, die Forderungen einzelner Gläubiger ohne Insolvenz und mithilfe eines Restrukturierungsplans zu kürzen. Das Restrukturierungsverfahren ist KEIN Insolvenzverfahren. Im Gegensatz zur Insolvenz ist es erlaubt, die Kürzung auf einzelne Verbindlichkeiten zu beschränken, etwa einen Corona-Kredit. Weitere Vorteile: Niemand außer den betroffenen Gläubigern erfährt davon. Die Entscheidungskompetenz verbleibt bei der Geschäftsführung. Die Nachteile des Restrukturierungsverfahrens sind: Die Zahlungsunfähigkeit darf noch nicht eingetreten sein, es gibt kein Insolvenzgeld und es besteht kein Sonderkündigungsrecht von Verträgen, so wie im Insolvenzverfahren.

Fazit: Wählen Sie die Restrukturierung, wenn Ihr Unternehmen allein durch Kürzung von Finanzverbindlichkeiten auf Erfolgskurs zurückgebracht werden kann.

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Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein spezielles Insolvenzverfahren. Im Gegensatz zur regulären Insolvenz bleibt die Entscheidungkompetenz bei der Geschäftsführung und geht nicht auf einen Insolvenzverwalter über. Wer führt, bestimmt die Richtung. In der Eigenverwaltung gibt der CEO also die Richtung vor, ob er das Unternehmen verkaufen oder behalten will. Will er es behalten, werden die Forderungen aller Gläubiger mithilfe eines Insolvenzplans auf eine geringe Quote gekürzt. Der Vorteil der Eigenverwaltung gegenüber der Restrukturierung ist das 3-monatige Insolvenzgeld für die Mitarbeiter und dass man nahezu alle Verträge folgenlos beenden kann. Der Nachteil: Ein Sachwalter kontrolliert die Geschäftsführung engmaschig.

Fazit: Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist richtig, wenn zur Wiederherstellung der Bestandsfähigkeit tiefgreifende Einschnitte und Kündigungen notwendig sind.

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Schutzschirm

Das Schutzschirmverfahren ist die privilegierte Form der Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Schutzschirmverfahren ist nur dann erlaubt, wenn die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO noch nicht eingetreten ist. Die Vorteile des Schutzschirmverfahrens gegenüber der Insolvenz in Eigenverwaltung sind: Man darf die gerichtliche Aufsichtsperson (Sachwalter) selbst bestimmen und die Geschäftsführer sind von dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung entlastet. Der Nachteil des Schutzschirmverfahrens sind die Kosten für die Schutzschirmbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Diese Bescheinigung als Nachweis, dass die Zahlungsfähigkeit noch besteht, ist Pflicht und ist dem Gericht bei Antragstellung vorzulegen.

Fazit: Das Schutzschirmverfahren ist richtig für geprüfte Unternehmen, sodass das Erstellen der Schutzschirmbescheinigung kein großer Aufwand ist.

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Jörg Franzke

Jörg Franzke

Rechtsanwalt

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Dols Franzke und Partner Rechtsanwälte und Notar
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