Für ein Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten kann der Schuldenschnitt ein Weg aus der Krise sein. Die Werkzeuge hierzu sind: Restrukturierung, Schutzschirm und Eigenverwaltung. Ein Schuldenschnitt um 90 % ist üblich. 

Schutzschirmverfahren Anlagenbau

Gemeinsam führen wir Ihr Unternehmen aus der Krise.

Beistand vom Sanierungsexperten

Als spezialisierter Anwalt und CRO berate ich Sie als Geschäftsführer eines Unternehmens in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Meine Stärke ist meine Erfahrung in der Restrukturierung. Ihre Stärke als Geschäftsführer liegt in der Führung des laufenden Geschäfts. Gemeinsam werden wir die Krise ihres Unternehmens meistern.

Das sind die Verfahren, womit wir Ihr Unternehmen nachhaltig sanieren:

Außergerichtliche Sanierung

Die außergerichtliche Sanierung zielt darauf ab, das krisenbehaftete Unternehmen zu einer nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit zu führen und dabei den Rechtsträger zu erhalten. Um dies zu ermöglichen, müssen die Stakeholder (insbesondere die Finanzierer) einverstanden sein und einen Beitrag zur Sanierung leisten. Dazu muss ein Sanierungskonzept erstellt werden, um die Verhandlungen mit Stakeholdern vorzubereiten. Die Sanierung kann ohne Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung durchgeführt werden und sie verbleiben die Verfügungsrechte und damit die Entscheidungskompetenzen bei der Geschäftsführung des Krisenunternehmens, sofern ein Sanierungsexperte eingebunden wird.

Restrukturierung

Das neue Restrukturierungsverfahren ermöglicht es, die Forderungen einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen zu kürzen. Der Restrukturierungsplan stellt eine Art Vergleich mit den Gläubigern dar, die betroffen sind. Es ist nicht erforderlich, alle Gläubiger einzubeziehen. Die betroffenen Gläubiger stimmen in Gruppen über den Restrukturierungsplan ab. Der Plan kann auch gegen das Votum einer oder mehrerer Gruppen wirksam werden. Der Restrukturierungsplan wird wirksam, wenn die Mehrheit der planbetroffenen Gläubiger dem Plan zustimmt und das Gericht ihn bestätigt. Das Ziel ist es, eine Insolvenz zu verhindern und den Rechtsträger zu erhalten. Voraussetzung für den Zugang zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ist, dass lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) vorliegt, aber noch keine endgültige Zahlungsunfähigkeit (§ 19 InsO). Die Verfügungsrechte und damit die Entscheidungskompetenzen bleiben bei der Geschäftsführung des Krisenunternehmens. Das Restrukturierungsverfahren ist nicht der Publizitätspflicht unterworfen und kann daher „geräuschlos“ durchgeführt werden. >> lesen Sie mehr zum Restrukturierungsverfahren >>

Eigenverwaltung

Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um eine Abweichung im Insolvenzverfahren, bei der die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht auf einen Insolvenzverwalter übergeht, sondern beim Schuldnerunternehmen und dessen Geschäftsführung bleibt. Wer führt, bestimmt die Richtung. Die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten erfolgt wie bisher mit der alten Geschäftsführung und auf dem eigenen Briefkopf des Unternehmens. Die Eigenverwaltung ist ein Zeichen für Kontinuität in der Geschäftsführung. Weiterer Vorteil der Eigenverwaltung ist ein deutlich schnelleres Umsetzen der Sanierung. Die Eigenverwaltung dokumentiert den Willen und die Fähigkeit des Rechtsträgers, sich der Krisensituation zu stellen und zur Lösung des Problems beizutragen. Der größte Vorteil der Eigenverwaltung ist die Aussicht darauf, dass das Unternehmen nicht zerschlagen wird, sondern mit einem Insolvenzplan entschuldet und danach von der alten Geschäftsführung fortgeführt wird. >> lesen Sie mehr zur Eigenverwaltung >>

Schutzschirm

Das Schutzschirmverfahren stellt eine privilegierte Form der vorläufigen Eigenverwaltung dar, die dem Schuldner die Möglichkeit bietet, innerhalb einer Maximalfrist von drei Monaten einen Insolvenzplan zu entwerfen, während das schuldnerische Vermögen dem unmittelbaren Zugriff der Gläubiger entzogen wird. Die Privilegierung des Schuldners besteht darin, dass er einen Vorschlag für die Person des vorläufigen Sachwalters unterbreiten kann, der für das Insolvenzgericht bindend ist. Voraussetzung für die Einleitung des Schutzschirmverfahrens ist die Vorlage der Schutzschirmbescheinigung, die bestätigt, dass zwar drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, aber keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Der Schutzschirmbescheinigung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie eine notwendige und zugleich die praktisch am schwierigsten zu erfüllende Voraussetzung für den Eintritt in das Schutzschirmverfahren darstellt. >> lesen Sie mehr zum Schutzschirmverfahren >>

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Erfolgreiche Schuldenbefreiung: IT-Firma nutzt Restrukturierung Die Schuldnerin ist ein IT-Dienstleister und verlor über Nacht 95 % ihrer Aufträge. Die Verlustzone überbrückte die Schuldnerin mit Fremdkapital von 1 Mio. €. Weil die Kredittilgung zur...

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Delisting von Aktien in der Insolvenz? Insolvenz ist ein harter Schlag für eine Aktiengesellschaft und ihre Aktionäre. Doch es gibt in dieser schwierigen Situation keinen Sonderweg heraus aus der Börsennotierung. Insbesondere gibt es keine insolvenzrechtliche...

Restrukturierung 2.0: StaRUG – der innovative Weg, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen!

Restrukturierung 2.0: StaRUG – der innovative Weg, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen! Sie sind auf der Suche nach einer Erfolg versprechenden Lösung, um Ihr Unternehmen wieder auf den richtigen Kurs zu bringen? Dann ist das Restrukturierungsverfahren nach...

Start-up für Schadstoffe kürzt mit Insolvenzplan 3 Mio. € Schulden

Start-up für Schadstoffe kürzt mit Insolvenzplan 3 Mio. € SchuldenDie Schuldnerin entwickelt Module, um Öl mit Ultraschall zu bearbeiten und Wasser beizumischen. Dadurch können die Verbrennungseigenschaften des Öls verbessert werden und es werden weniger Schadstoffe...
Biofood-Manufaktur hat erfolgreich eine Restrukturierung durchgeführt. Banken und andere Gläubiger verzichten auf 2 Mio. € Kreditschulden.

Gläubiger verzichten im Restrukturierungsverfahren auf 2 Mio € Schulden.

Gläubiger verzichten im Restrukturierungsverfahren auf 2 Mio € SchuldenDie IFS Food-zertifizierte Food-Manufaktur hat eine erfolgreiche Restrukturierung durchgeführt, bei der 2.000 T€ an Unternehmensschulden durch Kredite der ILB Investitionsbank des Landes...
Mit Kapitaleinsatz von 800 T€ erwerben Investoren mithilfe der Eigenverwaltung

Investoren erwerben Start-up mit Eigenverwaltung zu Bestpreis

Investoren erwerben Start-up mithilfe der Eigenverwaltung zu BestpreisDie Schuldnerin ist ein innovatives Start-up, welches biokompatible Technologie produziert, um schädliche Bakterien- und Virenbelastungen zu reduzieren. Durch die Coronapandemie wurde die Nachfrage...
Möbelhaus Schutzschirm Restrukturierung

Möbelhaus will den Schutzschirm, Räumungsverkauf reicht jedoch aus

Möbelhaus will den Schutzschirm, Räumungsverkauf reicht jedoch ausEin Möbelhaus plante, sich mit dem Schutzschirmverfahren zu sanieren und zu entschulden. Bei der Planung stellte sich heraus, dass ein Schutzschirmverfahren gar nicht erforderlich war. Statt dessen...
Restrukturierungsverfahren befreit Spedition von KfW-Coronakredit

Restrukturierung befreit Spedition von KfW-Coronakredit

Restrukturierung befreit Spedition von KfW-CoronakreditDie Spedition S. nahm zur Überwindung der Coronapandemie die kreditfinanzierte Liquiditätshilfe der KfW iHv 250 T€ in Anspruch. Weil sich die wirtschaftliche Erholung verzögerte, wäre die Spedition ausweislich...
Mit der Eigenverwaltung wurde die Pylones verschlankt und entschuldet.

Schuldensanierung mit Eigenverwaltung

Die Pylones GmbH Germany war als Einzelhändler mit vormals 20 Ladengeschäften aufgrund der Coronapandemie und der Lockdowns unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Mit der Insolvenz in Eigenverwaltung habe ich die Gesellschaft zusammen mit dem Sachwalter...
insolvenz oder sanierung

Insolvenz oder Sanierung

Wenn Ihr Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten ist, kommen Insolvenz oder Sanierung als Optionen infrage. Seit dem 01.01.2021 steht hierfür das neue Mittel des Restrukturierungsverfahrens (StaRUG) zur Verfügung, das bislang relativ unbekannt ist. Es ist...

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  • Schutzschirmverfahren?
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Rechtsform

Aktualität der Buchhaltung

Steuerberater und Buchhalter

Gegenüber wem bestehen die Schulden?

Wie sind die Gläubiger besichert?

Wie schätzen Sie die Auftragslage ein?

Gibt es bereits Pfändungen?

Anlagevermögen des Unternehmens

Gesellschafter und Geschäftsführer

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen wäre befreit von jedem Schuldendienst insbesondere Kreditzahlungen. Wäre Ihr Unternehmen dann rentabel?

5 + 7 =

Jörg Franzke

Jörg Franzke

Rechtsanwalt

Als sehr erfahrener Sanierungsprofi und Anwalt für Insolvenzrecht führe ich Ihr Unternehmen aus den Schulden. Erfahrung aus rund 135 Sanierungsverfahren.

Es handelt sich um eine sehr schwierige Materie. Anstatt lange zu lesen, schlage ich vor, dass Sie das Formular ausfüllen. Danach erhalten Sie von mir eine kostenlose Einschätzung, wie Sie Ihre Firma am besten sanieren. Auf Wunsch können wir danach kurz unverbindlich telefonieren. Eine kurze Expertenberatung bringt Ihnen mehr, als stundenlanges Lesen.