Neu ab 01.01.21: Restrukturierungsgesetz für Unternehmen
Der Gesetzgeber hat ein Restrukturierungsgesetz erlassen. Das Gesetz ermöglicht es, das Unternehmen ohne Insolvenz zu entschulden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.
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