Schutzschirm befreit GmbH-Geschäftsführer aus privater Haftung
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Mit Hilfe des Schutzschirmverfahrens kann der Geschäftsführer etwaigen Schadensersatzansprüchen aufgrund verspätetem Insolvenzantrag entgehen. Schon deswegen ist ein Schutzschirm besser als eine Regelinsolvenz