Geschäftskonto muss im Haben sein oder ein neues eröffnen

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vorbereitung einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Sicherstellung eines Geschäftskontos, das im Haben geführt wird. Dieses Konto sollte bei einer Bank bestehen, bei der keine offenen Verbindlichkeiten bestehen.

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