Einzelunternehmer, Freelancer und Freiberufler berate ich spezialisierter Anwalt für Regelinsolvenz. Die wichtigsten Fragen dabei sind: Soll das Gewerbe in der Insolvenz fortgeführt oder eingestellt werden? Wie wirkt sich die Regelinsolvenz auf das Gewerbe und wie auf das Privatleben und die Familie aus? Wie kann man den Betrieb eines Selbstständigen trotz Insolvenz fortführen und wie retten? Nachdem der Weg geklärt ist, setzen wir die Entschuldung mit oder ohne Betrieb gemeinsam um.
Erstberatung zur Regelinsolvenz
- Ein Insolvenzantrag wurde gegen mich gestellt, was tun?
- Lohnt sich eine Regelinsolvenz und welche Alternativen gibt es?
- Trennung Betriebsvermögen und Privatvermögen?
- Wie stehen die Chancen, die Selbstständigkeit zu erhalten
- Auffanggesellschaft und übertragende Sanierung?
- Freigabe der selbstständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse?
- Sanierung mit der Insolvenz in Eigenverwaltung?
- Ist die 1-jährige Planinsolvenz bei mir sinnvoll?
- Regelinsolvenz vorbereiten, welche Schritte zuerst?
- Wie wird ein Geschäftsbetrieb stillgelegt und abgewickelt?
- Wie hoch ist das unpfändbare Einkommen einer Selbstständigen
- Umgang mit Arbeitnehmeranteilen und Steuerrückständen?
- Welche Buchhaltung, Bilanzen, Steuererklärungen sollten vorliegen?
- Was wird mir weggenommen und was darf ich behalten?
- Was darf ich verstecken und was geschieht mit meinem Auto?
- Wie komme ich aus der Schufa nach der Regelinsolvenz?
Mandat zur Regelinsolvenz
Zunächst ermitteln wir Ihre Schulden möglichst vollständig. Danach wird das amtliche Antragsformular für die Regelinsolvenz aufbereitet und mit allen notwendigen Belegen ergänze, wie beispielsweise BWA, letzter Jahresabschluss, usw. Wollen Sie das Gewerbe fortführen, werden wir Maßnahmen zur Betriebsfortführung ergreifen. Noch viel aufwendiger wird das Insolvenzantragsverfahren, wenn der Betrieb in Eigenverwaltung saniert werden soll. Das können die Leistungen sein, wenn wir die Regelinsolvenz für Sie anmelden:
- Bei Fremdanträgen umgehend und fristwahrend den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen
- Gläubiger-Verzeichnis aufstellen, geordnet nach Gläubiger, zustellfähiger Anschrift und Gläubigervertreter und Schuldbeträge eintragen, diese aufgeteilt nach Hauptforderung, Kosten, Zinsen, Titulierung, usw.
- Den Insolvenzantrag auf dem amtlichen Formular ausfertigen
- Bestimmung der anzugebenden Vermögenswerte wie z. B. Kontostand, Rückkaufwert einer Versicherung, Fahrzeug, usw.
- Sammeln und ordnen aller für den Insolvenzantrag notwendigen Belege und Anlagen
- Einreichen des Insolvenzantrages bei Gericht und durchgehende Betreuung der Mandanten, bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist und ein Insolvenzverwalter übernimmt
- Falls erforderlich, Freigabe der selbstständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse durchsetzen
- Verkürzung der Regelinsolvenz auf 1 Jahr mit dem Insolvenzpla
- Sanierung mit der Insolvenz in Eigenverwaltung
Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich berate Sie unter anderem, falls es Ärger mit Gläubigern gibt und wie Sie Ihren Geschäftsbetrieb am besten erhalten.
Die Kosten für das Antragsverfahren für die Regelinsolvenz bestehen aus einer Grundgebühr und einer Gebühr pro Gläubigerforderung. Sie müssen durchschnittlich mit Kosten zwischen 900 € und 1.800 € rechnen.
- Anrufen (030 306 12345) und Termin vereinbaren
Regelinsolvenz mit der App beantragen
Um Ihnen die Vorbereitung der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz so leicht wie möglich zu machen, haben wir die Insolvenz-App entwickelt. In der App können Sie alle Daten sammeln, abfotografierte Unterlagen verwalten und das Gläubigerverzeichnis erstellen. Die App lädt Ihre Unterlagen und Einträge automatisch hoch in eine Cloud, auf die unsere Kanzlei zugreifen kann. So müssen wir keine dicken Briefe oder Ordner hin und her schicken und Sie behalten den Überblick. Mit den hochgeladenen Daten wird Ihre Insolvenz vorbereitet. Am Ende müssen Sie nur noch unterschreiben.
So urteilen die Mandanten
Ich habe Ra Franzke bereits von meinem damaligen Wohnsitz Malta kontaktiert um vers. Möglichkeiten (EU Insolvenz) vorab für mein gescheitertes Unternehmen durchzuspielen. Aufgrund des geänderten Insolvenzrechts in Deutschland habe ich mich auf Rat von RA Franzke dazu entschieden die Insolvenz in Deutschland zu durchlaufen. Das Insolvenzverfahren wurde heute durch einen Insolvenzplan abgeschlossen innerhalb von nur 13 Monaten nach Verfahrenseröffnung. FA Franzke ist ein absoluter Top Experte im intern. Insolvenzwesen und absoluter Fachmann wenn es um Entschuldung durch Insolvenzpläne innerhalb der EU geht. Er findet für jede Situation immer eine Lösung und lässt sich durch nicht aus der Ruhe bringen. Das Angebot, welches er bietet ist all inklusive und jeden Cent wert. Er und seine Kollegin Frau Bicker sind jederzeit erreichbar und vermitteln einem Vertrauen und Ruhe in jeglicher Situation, welche während eines solchen Verfahrens auftreten können. Ich und meine Familie können nur eins sagen: „Vielen Dank“