Blog zum Schutzschirmverfahren
Zahlungsfähigkeit nach 90 % Umsatzeinbruch wiederhergestellt
Ein auf Überwachung von Flüchtlingsheimen spezialisierter Sicherheitsdienst wurde zahlungsunfähig, aufgrund eines plötzlichen Umsatzeinbruches über 90 %. Mit dem Insolvenzplan habe ich die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt. Auch das Wohnhaus wurde nicht verwertet.
Der Fall
Der Schuldner betreibt als Einzelunternehmer in Kaufbeuren einen Sicherheitsdienst mit den Leistungen: Werk- und Objektschutz, Personenschutz, Baustellenüberwachung, Revier- und Streifendienst, Sicherheitsberatung, usw.. Im Unternehmen sind derzeit 75 Mitarbeiter angestellt. Der Schuldner hat das Unternehmen vor rund sechs Jahren gegründet. Aufgrund hoher Zuverlässigkeit und fairen Preisen verstand es der Schuldner sich innerhalb kürzester Zeit in der Region einen Namen zu machen, das Unternehmen wuchs auf durchschnittlich 70 Mitarbeiter an. Die Auftraggeber des Schuldners sind in der Regel Industriebetriebe und die Öffentliche Hand, aber auch vermögende Privatpersonen lassen ihre Immobilien von dem Wachdienst des Schuldners schützen. Die derzeitige Auftragslage bezeichnet der Schuldner als hervorragend, einziges Wachstumshemmnis ist die Personalknappheit in der Region. Die vertraglichen Beziehungen zu den Auftraggebern sind als Werk- bzw. Dienstverträge ausgestaltet, mit einer durchschnittlichen Laufzeit von einem bis drei Jahren. Sämtliche derzeit bestehenden Auftragsverhältnisse beschreibt der Schuldner als auskömmlich.
Insolvenzursache
Mit Aufkommen der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 konzentrierte der Schuldner sich auf Sicherheitsdienste für Flüchtlingsheime. Nach der Bewältigung der Flüchtlingskrise verlor der Schuldner innerhalb kürzester Zeit rund 90 % seiner Aufträge. Der Schuldner steuerte dagegen. Er akquirierte bei neuen Kunden neue Aufträge und war bereits vor Antragstellung wieder vollständig ausgelastet. Allerdings hinterließ der vorübergehende Umsatzeinbruch eine Liquiditätslücke, die der Schuldner trotz Rückkehr zu guter und auskömmlicher Auftragslage nicht mehr bewältigen konnte.
Sanierungskonzept
Wie oben beschrieben war es dem Schuldner bereits selbst gelungen, den Umsatzeinbruch mittels Akquisition neuer Aufträge wettzumachen und das Unternehmen in die Rentabilität zurückzuführen. Eingriffe in die Unternehmensstruktur waren aus diesem Grund nicht erforderlich. Der Schuldner bewirtschaftete sein Unternehmen auch während des Schutzschirms so wie bisher. Der Liquiditätsaufbau erfolgte in diesem Verfahren auf zweierlei Weise: Einerseits wie üblich anhand des Insolvenzgeldes. Andererseits durch Anfechtung gegenüber dem Finanzamt. Das Finanzamt hatte während der Unternehmenskrise erhebliche Geldbeträge des Schuldners gepfändet. Das durch Pfändung erlangte Guthaben musste das Finanzamt an den Schuldner erstatten.
Schließlich rettete das Schutzschirmverfahren nicht nur das Unternehmen sondern auch das Wohnaus der Unternehmerfamilie. Es gelang mir, die Banken von der sonst üblichen Zwangsversteigerung des Wohnhauses abzuhalten. Die Banken hielten statt dessen während des gesamten Sanierungsverfahrens zunächst still. Der Insolvenzplan am Ende des Verfahrens sah dann die quotenweise Entschuldung von allen Verbindlichkeiten vor, jedoch keine Entschuldung der dinglich besicherten Banken-Schulden. Diese bleiben trotz Entschuldung per Insolvenzplan weiterhin bestehen und wird der Schuldner wie vor der Insolvenz zu gleichen Konditionen ratenweise abgelten.
Ergebnisse des Schutzschirms
- Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt.
- Unternehmerfamilie führt das Sicherheitsgewerbe ohne Einschnitte fort.
- Wohnhaus entgeht Zwangsversteigerung, Banken finanzieren neu.
- Quote (außer Banken) bei 5,78 %
- Auf Verbindlichkeiten von 879.000 € leistet Schuldner 46.332€, danach schuldenfrei
- Schuldenverzicht 94%
- Quote des Insolvenzplans 6%
- Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 90%
Mit Bewertungen bin ich eher sehr zurückhaltend, aber in unserem Fall nicht, der Firmeninsolvenz (Schutzschirmverfahren), von der Erstberatung bis zur Begleitung und Hilfestellung 10 ********. Während des Verfahrens, einfach nur begeistert. Bei Herrn Rechtsanwalt Franzke hat man immer das Gefühl, dass man auch als Mensch, mit all seinen Sorgen und Problemen ernst genommen wird. Fachlich und Menschlich hat man es mit einem wirklichen Fachmann zu tun, von der Anmeldung des Verfahrens bist zum letzten, erfolgreichen Gerichtstermin, sind ca. 17 Monate vergangen und unsere Firma ist jetzt schuldenfrei. Herr Franzke hatte zu jederzeit und für jedes Problem ein offenes Ohr. Ich weiß jetzt, dass dieser Schritt der Richtige war für mich eine Kanzlei, die ich mehr als empfehlen kann, ich würde sie jedem der sich in einer scheinbar aussichtslosen Situation (ob Privat- oder Firmeninsolvenz) befindet, ohne „Wenn und Aber“ sofort weiterempfehlen. Auch auf diesem Weg, nochmals vielen herzlichen Dank an Herrn RA Jörg Franzke.
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