Jedermann kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Der Druck der Gläubiger und der wachsende Schuldenberg rauben dem Betroffenen jede positive Zukunfts-Perspektive. Die Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung. Aus dieser Sichtweise kann die Verbraucherinsolvenz positiv gewertet werden: Es ist der Beginn eines finanziellen Neuanfangs. Als erfahrener Anwalt für Insolvenzrecht gebe ich Ihnen vier Tipps, wie Sie die Privatinsolvenz beantragen. 

Nehmen Sie eine Lohnpfändung halbwegs gelassen

Zunächst müssen Sie wissen, dass Ihnen nicht das gesamte Einkommen gepfändet wird, sondern nur ein Teil davon. Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten ab. Anhand der Pfändungstabelle können Sie ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen nach einer Pfändung und in der Privatinsolvenz übrig bleibt.

Über den Freibetrag können Sie auch in der Verbraucherinsolvenz nach Belieben verfügen. Wenn Sie bedenken, dass ab sofort keine Gläubigerzahlungen mehr leisten müssen und Ihnen der gesamte Freibetrag fürs Leben zur Verfügung steht, werden Sie wieder ganz ordentlich leben können. Auch eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber müssen Sie nicht befürchten, dies ist kein Entlassungsgrund.

Tipp 1: Man kann Ihnen nicht das gesamte Einkommen pfänden, sondern nur den jeweils pfändbaren Betrag. Wahrscheinlich werden Sie trotz Pfändung mehr Geld fürs Leben haben, als Sie derzeit mit allen Kreditraten.

Eröffnen Sie ein neues Konto

Falls Ihr Girokonto im Minus ist oder bereits gesperrt, wird die Bank Ihnen das Konto wahrscheinlich fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Girokonto zwar ein Plus aufweist, Sie aber bei der gleichen Bank anderweitig Schulden haben.
Nach einer fristlosen Kündigung stehen Sie möglicherweise ohne Geld da, weil nicht mal mehr eine Einkommens-Überweisung erfolgen kann. Diese Situation müssen Sie unbedingt vermeiden! Suchen Sie sich eine neue Bank und eröffnen Sie ein Pfändungsschutz-Konto. Die Bank mit dem alten (Minus) Konto behandeln Sie ab sofort wie einen Gläubiger in der Verbraucherinsolvenz. Lesen Sie hier, wie Sie auch bei negativem Schufa-Eintrag ein neues Konto bekommen.

Tipp 2: Eröffnen Sie ein neues Konto bei einer neuen Bank. Wandeln Sie das neue Konto erst dann in ein Pfändungsschutz-Konto um, wenn Sie den Insolvenzantrag bei Gericht einreichen oder falls eine Pfändung droht.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Die Zahlungen einstellen

Nachdem das neue Konto eingerichtet ist, stellen Sie jegliche Zahlungen an die Gläubiger ein. Miete, Strom und alle Dauerschuldverhältnisse, die auch im „neuen Leben“ gelten sollen, bedienen Sie natürlich weiter. Ansonsten gibt es keine Ausnahme. Pleite ist pleite!

Auch die Androhung des Gerichtsvollziehers oder gar Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann Ihnen gleichgültig sein. Haben Sie sich für die Verbraucherinsolvenz entschieden, verschlechtert die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Ihre Rechtslage nicht.

Tipp 3: Ab dem Moment, wo Sie sich für die Verbraucherinsolvenz entschieden haben, stellen Sie alle Zahlungen an die Gläubiger ein.

Retten Sie, was gerettet werden darf

Überlegen Sie, welche Ihrer Vermögenswerte Sie vor der Privatinsolvenz noch „retten“ können. Besitzen Sie etwa ein Auto oder eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von etwa 1000 Euro, werden Sie sich überlegen, ob Sie diese vorher auflösen und das Geld verwenden können.

Grundsätzlich gilt: Derartige „Beseitigungsmaßnahmen“ sind bei Strafe verboten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie das Geld zum Lebensunterhalt brauchen. Lösen Sie etwa die schon erwähnte Lebensversicherung für 1000 Euro auf oder verkaufen das Auto für 1.500 € kurz vor der Privatinsolvenz, so wird man das tolerieren, wenn Sie von dem Geld Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Das heißt im Klartext, dass Sie bei einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze einen Betrag bis zur Pfändungsgrenze zuschießen dürfen. Von allem, was darüber liegt, lassen Sie besser die Finger.

Tipp 4: Bilden Sie vor der Insolvenz eine Reserve, indem Sie noch Dinge verwerten und Guthaben verbrauchen. In einem angemessenen Rahmen ist dies erlaubt.

132 Kommentare

  1. iris werz

    ist es schlimm den gläubigern mitgeteilt zu haben das man vorhat in die insolvenz zu gehen ?

  2. Max Mueller

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    hier möchte ich auch einen Kommentar abgeben:
    „Die Privatinsolvenz mit daran anschließender Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung. Aus dieser Sichtweise kann die Verbraucherinsolvenz durchaus positiv gewertet werden: Es ist der Beginn eines finanziellen Neuanfangs.“
    Die Privatinsolvenz ist aber ausdrücklich nicht möglich, wenn ein Schuldner so hoch verschuldet ist, das er noch nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens aufbringen kann.
    Dann verweigert jedes Insolvenzgericht die Eröffnung des Verfahrens.
    Ergebnis:
    Es gibt in diesem Fall keinen Neuanfang!!!
    Ganz im Gegenteil. Die Nötigungen und Erpressungen führen auf Dauer auch zu gesundheitlichen Schäden bei dem Schuldner und laufen über dessen Tod hinaus weiter!
    Selbst die möglichen Erben werden dann damit belästigt.
    Nur ein Testament, das die Erben von den Schulden entlastet, hilft dann weiter.
    Folge: Bei der Testtamentseröffnung werden die ERBEN vollends über alle Sorgen des Verstorbenen informiert.
    Und… sein Ruf wird zusätzlich gegenüber seinen verbliebenen Angehörigen geschädigt / ruiniert.
    Jeder Unternehmer, der einmal eine Insolvenz hinter sich hat, ist nach wenigen Jahren mit einigen Tricks und guten Anwalten saniert und kann ein neues Unternehmen eröffnen.
    Eine Privatperson, die zum Beispiel durch Scheidung in den Ruin getrieben wird, hat keine Möglichkeit mehr für „einen zweiten Anfang!“.
    Das hat mit Demokratie und Jura nichts mehr zu tun.
    Hier hat die Lobby der Inkassounternehmen die Finger im Spiel.
    Trauriges Deutschland.
    Mit freundlichen Grüßen
    Max Mueller

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      vielen Dank für Ihre Einschätzung. Allerdings ist diese nicht ganz richtig, denn jede Privatperson, die einen Insolvenzantrag stellt, kann die Stundung der Verfahrenskosten beatragen, damit übernimmt der Staat die Verfahrenskosten. Dass der Insolvenzfall in unserer Gesellschaft nach wie vor ein Stigma ist, ist richtig, vor noch nicht einmal 15 Jahren hatte eine in die Schulden geratene Person überhaupt keine Chance, jewmals wieder schuldenfrei zu werden. Ich finde das einen Fortschritt in die richtige Richtung.
      Grüsse
      Franzke

  3. Berger M.

    Hallo, hab da ein Frage mein Mann verdient netto 1500€ wir haben drei gemeinsame Kinder eines davon schwerbehindert für die bekommen wir pflegegeld 525€, für alle drei kindergeld 558€ Wohngeld 230 und kindergeldzuschlag 390€ kann uns was gepfändet werden??? Danke schon mal für ihre Antwort!!!
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Nein, es kann nichts gepfändet werden.

  4. Nina Freis

    Hallo
    Ich habe eine ganz wichtige Frage und werde verrückt vor Sorge,bitte helfen Sie mir,
    Ich bin seid 2010 in der Privaten Insolvenz und bin in drei Jahren durch.
    Jetzt hab ich wieder Schulden gemacht,dumme Situation,jetzt warte ich auf das Inkasso Büro damit ich eine Ratenzahlung vereinbaren kann.
    Meine Frage,
    Ist meine insolvenz gefährdet!?
    Ich hab so Angst und ärgere mich so maßlos über mich selbst
    Können sie mir sagen was jetzt ist?
    Lieben Gruß

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die Restschuldbefreiung ist nur gefährdet, wenn Sie die neuen Schulden nicht mehr bezahlen können. Solange Sie also eine Ratenzahlung einhalten können, passiert nichts.

  5. Sabrina Klawitter

    Hallo,
    mein Mann ist seit 2008 in der Privatinsolvenz. Zum 24.09.2014 ist die Restschuldbefreiung angekündigt. Wir haben in 2013 die Einkommensteuererklärung für 2012 gemeinsam abgegeben, wobei sich eine Erstattung ergab, die das Finanzamt in voller Höhe einbehalten hat, da es mit Steuerschuleden in der Insolvenztabelle steht. Ist es rechtens, dass die komplette Erstattung einbehalten wird, obwohl es unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung war? Dürfen sie die Erstattung nicht nur anteilig auf den Teil meines Mannes einbehalten? Wie ist es mit der Einkommensteuererklärung für 2013, wenn diese nach der Restschuldbefreiung eingereicht wird und sich eine Erstattung ergibt?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    S.Klawitter

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider rechtens. Denn in der Zugewinngemeinschaft haften Sie beide für die Einkommenssteuern.

  6. Peter J

    Hallo Herr Franzke
    Ich möchte wissen ob mann Trotzdem noch mit den Gläubiger einenVergleich aushandeln kann obwohl ich schon 2Monate in der Privatinsolvens bin.Würde mich über eine Antwortfreuen
    MFG….Peter J

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn das ein neuer Gläubiger ist, der nach der Insolvenzeröffnung hinzukam, geht das.

  7. ake

    Hallo Herr Franzke,
    folgendes Anliegen hätte ich, welches ich gerne über Sie abwickeln würde;
    Wegen offenstehender Mietrückstände, habe ich nun seit 3 Jahren andauernden Rechtstreit vor dem Landgericht sowie OLG Landgericht verloren und stehe ich nun vor einer Privatinsolvenz. War zu dem Zeitpunkt selbständig mit normal angemeldete Gewerbe. Die Schulden an den Vermieter betragen ca. 105.000,- € zzgl. nun die ganzen Anwalts – und Gerichtskosten.
    Darüber hinaus habe ich ein Eigentumswohnung (Vekehrswert ca. 120.000,- €). Aktuelle Restschulden an die Bank ca. 47.000,- €.
    Auch schulde ich noch mein älteren Bruder Geld in Höhe von 100.000,- €. Mein Bruder ist an 2. Stelle im Grundbuch eingetragen, falls ich meine Schulden an Ihm nicht zahlen kann.
    Den Gläubigern habe ich bereits ein Vergleichsangebot zukommen lassen und warte nun deren Antwort ab. Das heisst, die sind über meine Gläubiger informiert. Nach Ablauf von 2 Wochen will ich nun offiziell einen Antrag beim Amtsgericht stellen.
    Nun meine Frage; kann ich meine Eigentumswohnung an mein Bruder veräußern bzw. überschreiben, um meine Schulden bei Ihm in Höhe von 100.000,- € zu begleich??? Er würde somit auch die Restschulden bei der Bank übernehmen und ich hätte somit 2 Gläubiger weniger.
    Es blieben nur noch die Gläubiger aus dem Rechtstreitverfahren, also die Gerichte und der Vermieter.
    Wäre diese Veräußerung kurz vor der Antragsstellung beim Gericht anfechtbar??
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.
    Gruss
    Aki

    • Jörg Franzke

      Sie können dem Bruder einfach das Eigentum an der Wohnung schenkweise übertragen. Für Ihren Insolvenzverwalter ist die Immobilie uninteressant, weil aufgrund vorrangiger Grundschulden nicht verwertbar. Allerdings hängt der Erfolg der Rettungsaktion davon ab, wer im ersten Rang steht. Ist das eine Bank und Sie sind Darlehnsnehmer, ist diese Bank ein Gläubiger und muss mit auf die Gläubigerliste. Nach Eröffnung kündigt die Bank und wird die Wohnung versteigern. Der Bruder muss sich also mit dieser Bank einigen.

  8. Anita Bohlig

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit kurzem in der Insolvenz Geschäftlich wie Privat.
    Nun hat mich die Bank angeschrieben das ich mein Schließfach auf bei Ihnen löschen soll. Der Insolvenzverwalter hat dieses auch frei gegeben,dafür will die Bank das nun Pfänden da ich bei denen Schulden habe. Aber ich finde nicht mehr den Schlüssel und kann auch nicht sagen was drin ist. Aber Sie wollen 150€ für die Öffnung. Ich bin schon am überlegen ob ich die Jährlichen 20 € weiter bezahle. Wenn ich die Insolvenz vorbei habe kann ich das dann noch öffnen lassen.Dann kann ich mir das auch dann wieder leisten!Wie läuft das mit der Pfändung dann ab ist das immer noch gepfändet dann?
    Benötige dringend Ihre Hilfe!
    Vielen lieben Dank

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das macht keinen Sinn, wenn Sie das Schließfach über die Insolvenz hinaus behalten. Eine Pfändung übersteht die Restschuldbefreiung, also kommen Sie an den Inhalt nicht mehr heran, wenn die Bank sich entscheidet, zu pfänden. Am besten, Sie geben das Schließfach auf, dann ist diese Baustelle ebenfalls erledigt.

  9. F.Lüssem

    Hallo Herr Franzke.
    seit dem 20.6.2014 bin ich nun in Privatinsolvenz.
    Mit dem bestellten Insolvenzverwalter klappt alles ganz gut.
    Nun habe ich ein Problem.
    Habe eine Krankengeldnachzahlung bekommen und kann leidernicht über das Geld verfügen,da mein Verfügungsrahmen überschritten würde.
    Der Sparkassenangestellte sagte mir nun, ich müsse mir bei der Schuldnerberatung (in meinem Fall Insolvenzanwalt) für diesen Einmalfall eine Bescheinigung holen die es mir gestattet über den Betrag über der Grenze zu verfügen….
    Ist das korrekt oder gibts noch andere Möglichkeiten………
    Mittlerweile sagt die Bank,sie benötige die Freigabe des Insolvenzverwalters………….nach Anfrage bei diesem ist der betreffende Betrag vom IV bei der Bank angefordert worden.Die Bank ist aber laut Gesetz dazu verplichtet den Betrag erst am 31.10.14 abzuführen.Der IV wollte den Sachverhalt prüfen und ich sollte mich heute melden.Bei meinem Anruf eben hiess es man hatte noch keine Zeit,ich solle Montag nochmal anrufen.Wie schätzen sie den Sachverhalt ein………?????
    Vielen Dank im Voraus
    MfG
    Frank Lüssem

    • Jörg Franzke

      Leider verstehe ich die Situation nicht ganz. In der Privatinsolvenz haben Sie sicherlich ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet. Über das entsprechende Guthaben können Sie verfügen, ein Überziehungsrahmen wird aber keinesfalls bewilligt. Auch müssen Sie eine Krankengeldnachzahlung nicht bezahlen, weil es sich wahrscheinlich um eine Insolvenzforderung handelt. Sie müssten diese Rechnung dem Insolvenzverwalter übersenden, damit er diese auf die Gläubigerliste setzt.

      • F.Lüssem

        Nein,der Sachverhalt ist anders………..habe eine Nachzahlung der Krankenkasse erhalten auf mein Konto.Mein Verfügungsrahmen mit Unterhaltspflicht beträgt ca.1440.
        Der Eingang des normalen monatlichen Krankengeldes plus die erhaltene Nachzahlung übersteigt den Betrag .Kann und darf aber nur über den angegebenen Betrag verfügen.Den Betrag darüber muss wohl der Insolvenzverwalter freigeben.Hat man mir gesagt…….

  10. T. Butler

    Guten Tag Herr Franzke,
    sie wurden mir empfohlen. Vielen Dank bisher für Ihre umfangreichen Informationen.
    Ich bin seit einem Jahr befristet beschäftigt. Mein AG teilte mir nun mit, diesen Vertrag nicht zu verlängern.
    Ich habe während meines Studiums einen Studienkredit von einer Bank erhalten. Dieser soll nun in ein Darlehen umgeschuldet werden. Wenn ich dieses Angebot nicht sofort annehme, möchte die Bank verständlicherweise sofort ihr Geld.
    Da ich über meine künftige berufliche Situation (Gehalt, neuer AG) als Berufseinsteiger bisher nicht sicher bin, ziehe ich eine Privatinsolvenz/ Vergleich in Betracht.
    Nun meine Frage: Besteht für mich die Gefahr des §290InsO, dass wenn ich den „neuen“ Kredit aufnehme, mir eine Restschuldbefreiung versagt wird, da ich ja bereits Kenntnis über meine künftige Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung hatte?

    • Jörg Franzke

      Nein, diese Gefahr besteht nicht. Wenn Sie einen Kredit bekommen, nehmen Sie ihn. Gefährlich wird es, wenn Sie den Kredit genommen haben und ein paar Monate später die Zahlung einstellen, um Insolvenz anzumelden.

  11. S.Kranu

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    vor drei Jahren habe ich Privatinsolvenz anmelden müssen, da ich für zwei Firmenkredite meines Mannes gebürgt hatte. Seit ca. einem Jahr bin ich in Wohlverhaltesphase. Ich bin Angestellte mir einer Vollzeittätigkeit von 40 Std./Woche und werde monatlich mit rund 700 € gepfändet. Nun hat sich für mich die Möglichkeit ergeben, über ein Hobby eventuell ein Kleingewerbe anzumelden. Meine Frage ist nun, darf ich dies zusätzlich zu meiner Tätigkeit, und kann wieviel vom Umsatz oder vom Gewinn wäre denn pfändbar.
    Recht herzlichen Dank schon einmal für Ihre Hilfe.
    MfG
    S. Kranu

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn Sie ein Gewerbe anmelden, gelten Sie insgesamt als Selbständige. Das heißt, Sie müssen den pfändbaren Teil des Einkommens selbst ermitteln und dem Insolvenzverwalter aus eigener Initiative anbieten. Der pfändbare Teil des fiktiven Einkommens richtet sich nach Ihrer beruflichen Qualifikation und was Sie in einem entsprechenden Job als Arbeitnehmerin verdienen würden. Das ist etwas kompliziert, aber ich habe hierzu auf meiner Seite bereits ausführlich erklärt. An Ihrer Stelle würde ich es nicht tun. Warten Sie ab, bis alles vorüber ist.

  12. Albrecht

    Ich habe im Jahr 2001 mit meiner Firma Privatinsolvenz anmelden müssen. 2009 war die Restschuldbefreiung abgeschlossen. Nach meiner Befreiung kamen dann ca 2-3 Jahre später die Creditreform mit div “ Titeln“ an und will das Geld „eintreiben“. Nun meine Frage ab wann kann ich eine 2.te Insolvenz beantragen

    • Jörg Franzke

      Nach dem neuem Gesetz können Sie nach einer Sperrfrist von 5 Jahren, beginnend ab Erteilung der Restschuldbefreiung wieder eine Insolvenz beantragen.

  13. Jörg S.

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zu einem Vertrag bei Hausbesitz in der Privatinsolvenz. Das Haus ist unbewohnt (Leerstand), befindet sich in der Masse bzw. ist bei der Bank in der Zwangsvollstreckung und mir wurde vom Stromlieferanten nach Insolvenzeröffnung ein neuer Vertrag zugesandt. Wer ist nach der Insolvenzeröffnung Vertragspartner – kann ich dem Vertragsschluß widersprechen und den Stromanbieter an der Insolvenzverwalter verweisen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Das Haus verbleibt solange in der Verantwortung des Insolvenzverwalters, bis er es mittels schriftlicher Erklärung aus der Insolvenzmasse freigibt. Dann sind wiederum Sie dafür verantwortlich bis zu einem Eigentümerwechsel nach erfolgreicher Zwangsversteigerung. Wenn Sie jetzt diesen neuen Vertrag unterschreiben, wären wiederum Sie dafür verantwortlich um müssten zahlen. Tun Sie es deshalb nicht. Was mit dem Haus geschieht, soll Ihnen egal sein.

    • Schwarz

      Sehr geehrter Herr Franzke,
      das Insolvenzverfahren über das Vermögen von mir und meinem Mann wurde nunmehr eröffnet. Wir haben jeder einen anderen Insolvenzverwalter. Bei uns gibt es ein Haus woraus die ganzen Schulden resultieren. Das Haus ist immer noch mit 100.000,00 € belastet und Eigentum der Bank. Wir sind bereits ausgezogen. Dennoch will alles nicht so recht vorangehen. Wir haben immer noch nicht die Schlüssel abgeben müssen.
      Mein Verwalter meinte sogar ich hätte Grundbesitz verschwiegen., was die Ablehnung des Antrages bewirken kann. Beim Erstgespräch mit dem Verwalter haben wir diesem eindeutig erklärt, dass hier das Haus veräußert werden muss und das dieses Haus noch lange nicht uns gehört.Wir haben allerdings Strom und Wasser für das Haus noch nicht abgemeldet, damit das Haus in Stand bleibt.
      Am liebsten würde ich beiden Verwaltern die Schlüssel zusenden und die bestehenden Verträge abmelden. Dann sollen diese dann zusehen was sie nun machen.
      Wie können wir uns verhalten.
      LG

  14. Bernd Jöger

    Meine Frage an Sie ist wenn ich in Deutschland die Privatinsolvenz habe aber dann nach Holland ziehe und dort Arbeite wie läuft es dann weiter. Wird mir bis auf einen gewissen frei Betrag auch in Holland der Lohn von meinem Insolvenzverwalter genommen? Selbst wenn das Konto bei einer Holländischen Bank wäre?
    Mfg
    Bernd Jöger

    • Jörg Franzke

      Nachdem das Verfahren in Deutschland eröffnet ist, können Sie leben, wo Sie wollen, das Verfahren in Deutschland läuft weiter. Es gelten eigentlich die Pfändungsgrenzen des Landes, in dem man lebt. Aber in der Praxis wird aus Bequemlichkeit häufig vereinbart, dass deutsche Pfändungsgrenzen weiterhin gelten. Diesen Betrag müssen Sie abführen.

  15. Maxi

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    aufgrund eines Vollstreckungstitels bin ich aufgefordert, in 2 Wochen eine Vermoegensauskunft beim GV abzugeben, da ich die Schulden von ca. 8000EUR als ALG2-Empfaenger nicht bezahlen kann. Dabei werde ich nun auch mein Konto angeben muessen, auf welches meine Sozialbezuege (weniger als 1000 EUR pro Mo.) gezahlt werden. Droht mir mit der Offenlegung dieses Kontos nun die Pfaendung? Soll ich vorsorglich dieses Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, oder soll ich NACH der Vermoegensauskunft dieses Konto aufloesen und ein neues Konto bei einer anderen Bank eroeffnen, um die Pfaendung/P-Konto zu vermeiden und dadurch auch keinen negativen Schufa-Eintrag zu erhalten?
    Vielen Dank fuer Ihren Rat.
    Mit besten Gruessen,

    • Jörg Franzke

      Ja, Ihnen droht bei Bekanntgabe des Kontos im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung die Pfändung. Sie sollten sich unverzüglich um einen Pfändungsschutzkonto kümmern, dann kann man das Guthaben darauf nicht mehr pfänden.

  16. Leonie Wagner

    Hallo Herr Franzke,
    mein Mann und ich haben haben vorbinde die Privatinsolvenz zu gehen.
    Nun ist uns immer noch nicht so richtig klar was uns vom Gehalt bleibt .
    Mein Mann ist Schichtleiter und verdient ca 2800€ wir haben 4 gemeinsame Kinder und bekommen ca 1000€ kindergeld inkl. 300€ Elterngeld .
    Ich bin lediglich Hausfrau .
    Nun zu den Fragen :was wird uns vermutlich abgezogen bzw was bleibt uns zum Leben
    Dürfen wir über das Geld ,was uns übrig bleibt,frei verfügen oder müssen wir dem isolvenzverwalter alles offen legen was wir kaufen/ausgeben?
    Wird geprüft was wir mit dem Geld machen ?
    Fallen Spielkonsolen mit in die inso Masse ?
    Ich danke im Voraus
    Und ein dickes Lob für Ihre informative Seite !!
    Daumen hoch

    • Jörg Franzke

      Wenn es sich bei den 2.800 EUR um Nettoeinkommen handelt, kann man Ihrem Mann ca. 300 EUR monatlich wegnehmen. Kindergeld und Elterngeld wird bei der Berechung des pfändbaren Einkommens nicht hinzugezählt.
      Über das nicht pfändbare Einkommen dürfen Sie frei verfügen, es gibt keine Kontrolle und Spielkonsolen fallen auch nicht in die Masse.

      • Lotte

        Sehr geehrter Herr Franzke,
        erst vor kurzer Zeit wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Trotz Vorlage des Änderungsbescheides der Agentur für Arbeit wurde diese von meinem Treuhänder angeschrieben und dieser dann von dort darauf hingewiesen, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt. Die Agentur für Arbeit hat mich über diesen Sachverhalt schriftlich orientiert. Ich verstehe die Vorgehensweise des Treuhänders nicht. Bin ich -trotz des schriftlichen Nachweises- prinzipiell eine fragwürdige Person in dessen Augen? Die Nebenkosten-Nachzahlung (aktuell 800 €) für die Wohnung hat die Schuldnerberatung nicht in die Insolvenzmenge mit einfließen lassen. Können sich daraus noch Komplikationen für mich ergeben? Sollte mein Vermieter von meiner Privatinsolvenz erfahren, so könnte das Mietverhältnis wahrscheinlich inakzeptabel für diesen werden. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus, Lotte

        • Jörg Franzke

          Das war einfach Dienst nach Vorschrift vom Insolvenzverwalter. Einfach nicht daüber aufregen, das ist halt so. Komplikationen können sich daraus nicht ergeben.

  17. Mareike

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    bitte entschuldigen Sie, ich habe die für mich wichtigste Frage noch vergessen. Es gäbe für mich ggf. die Möglichkeit, in ein leerstehendes, möbliertes Haus von Freunden zu ziehen, die im Ausland leben ( das Haus steht in Deutschland). Die Immobilie steht seit Jahren leer und müsste gepflegt werden, derzeit zahlen sie Gärtner etc. Dürfte ich dort während der Insolvenz einziehen, Nebenkosten zahlen aber mietfrei wohnen, oder bin ich verpflichtet, mir eine Wohnung zu suchen? Könnten den Freunden Probleme entstehen? Würde das Haus vom Insolvenzverwalter begutachtet?
    Nochmals vielen herzlichen Dank und entschuldigen Sie bitte die zahlreichen Fragen. Die derzeitige Situation ist so belastend und ich kenne niemanden, der mir diese Fragen verlässlich beantworten kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Mareike

  18. Bemman

    Hallo,ich habe eine frage,meine insolvenz ist vorbei jetzt versucht der alte vermiter die schulden bei meiner frau zu holen. Ich weiß nicht ob sie mit unterschrieben hat,ich war auf jeden fallhauptmieter und die schulden waren in der insolvenz mit drin.Darf er das?

    • Jörg Franzke

      Wenn die Frau mit unterschrieben hat: ja.

  19. Martin W.

    Guten Tag Herr Franzke.
    Ich befinde mich seit nunmehr einem Jahr in privatinsolvenz, gehe einer Arbeit nach die jedoch nicht meiner Ausbildung entspricht, und bin mit meinem Gehalt unter dem pfändbaren Betrag.
    Nun meine Frage. Ist es möglich während der Insolvenz durch Unterstützung von Bafög das Fachabitur und anschließend ein Studium das auf dem von mir erlernten Beruf aufbaut zu absolvieren,oder sind mir durch die Insolvenz die Hände gebunden?
    Vielen Dank im voraus.

    • Jörg Franzke

      Na klar, das können Sie.

  20. Stefan S.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    da ich mit höchster Wahrscheinlichkeit bald gezwungen bin mich in die Privatinsolvenz zu begeben habe ich vorab noch Fragen auf welche Sie mir mit Sicherheit Antworten geben können.
    1. Kann ich mir während der PI ein Guthaben auf meinem Konto ansparen oder muss ich befürchten dass der Insolvenzverwalter dies einbezieht?
    2. Da ich mir vor ca. einem halben Jahr einen Laptop auf Raten gekauft habe bin ich nun in Sorge dass auch dieser veräußert wird. Gibt es eine Möglichkeit den Laptop zu behalten?
    3. Muß ich auch Schulden angeben die ich bei Freunden habe die ich aber auch zurückzahlen möchte? Wie sollen diese dokumentiert werden?
    4. Muss ich damit rechnen dass mein Handyvertrag und mein Haustelefon seitens des Anbieters gekündigt wird. Ich gehe davon aus dass bei Insolvenzeröffnung auch kurzfristig der Schufaeintrag negativ ausfällt.
    5. Muss ich meinen Arbeitgeber über die PI informieren? Wird der pfändbare Betrag von meinem Konto überwiesen oder direkt vom Arbeitgeber einbezogen?
    6. Muss ich meine neue Bank über die Insolvenz informieren?
    7. Muss meine von mir seit 5 Jahren getrennte lebende Frau mir Benachteiligungen rechnen?
    8. Muss ich eventuelle Rückzahlungen aus der Einkommenssteuer komplett abführen?
    9. Was passiert wenn ich während der PI teuren Zahnersatz oder eine neue Brille brauche die ich aber nur per Ratenzahlung zahlen kann?
    10. Ich verdiene €1696,- netto und habe eine Unterhaltspflicht von €346,-. Muss ich wirklich nur €125,83 als pfändbaren Anteil zahlen? Es erscheint mir sehr wenig!
    11. Zum Ende eine für mich wichtige Frage. Da Sie Ihre Honorar auf Ihrer Seite aufführen stellt sich mir die Frage ob noch weitere Gebühren anfallen und mit welcher Gesamtsumme ich zu rechnen habe. Sicher fallen Gerichtskosten, Gebühren und natürlich auch die Kosten des Insolvenzverwalters an. Gibt es hier Richtlinien?
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

    • Jörg Franzke

      Hallo, ganz schön viele Fragen! Aber gut, dann mal los:
      1.Ansparen in der Insolvenz bedeutet: Neuerwerb und ist pfändbar.
      2. Ja, bezahlen. ansonsten liegt es im Ermessen des Finanzierers, ob er den Laptop abholt oder nicht.
      3. ja. Geben Sie die Anschriften der Gläubiger (Freunde), so wie bei den anderen Gläubigern auch.
      4. Nein, solange Sie bezahlen werden solche Dauerschuldverhältnisse nicht gekündigt.
      5. nein nicht informieren. Wird beim AG eingezogen.
      6. Nein
      7. Nö, keine Benachteiligung.
      8. Ja vollständig.
      9. Dann machen Sie neue Schulden. Das geht, solange Sie diese bedienen können.
      10. Ist aber so.
      11. Nein, keine weiteren Gebühren. Versprochen ist versprochen. Das gerichtliche Verfahren kostet insgesamt ca. 2.500 EUR. Diese Gebühren werden aber von dem pfändbaren Einkommen bezahlt, das Sie erwirtschaften. Also werden hier ebenfalls keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.

  21. Hr. Wiese

    Hallo Herr Franzke,
    im März endete meine Regelinsolvenz mit Antrag auf Restschuld-
    befreiung. Der Insolvenzverwalter teilte mir mit das der Rechtspfleger erst jetzt die Gläubiger bezüglich meiner RSB
    anschreibt. Das könnte noch Monate dauern und ich soll obwohl
    die 6 Jahre abgelaufen sind meine Gehaltspfändung weiter abführen. Diese würde ich im Falle der RSB zurück bekommen.
    Ist Das eine normale Vorgehensweise? Wie sind die zeitlichen Abläufe oder das Prozedere nach Ablauf der 6 Jahre?
    Die Antworten würden mir sehr helfen.
    Vielen Dank und schönen Gruß.

    • Jörg Franzke

      Nein, das ist nicht normal. Ich gehe davon aus, dass Sie bereits in der Wohlverhaltensperiode waren. Dann endet die Berechtigung für die Pfändung gemäß der von Ihnen bei Antragstellung unterschriebenen Abtretungserklärung genau 6 Jahre später. Der Insolvenzverwalter hat dann keine Rechtsgrundlage mehr, das pfändbare Einkommen einzubehalten. Etwas anderes gilt, wenn Sie nie in die Wohlverhaltensperiode kamen, das Insolvenzverfahren also noch nicht abgeschlossen ist. Dann darf der Verwalter das Geld weiter kassieren, bis das Gericht das Insolvenzverfahren per Beschluss aufhebt.

  22. Türkan Aslan

    Meine Frage ist,wenn man Privatinsolvenz gibt kann man ja keine Raten mehr zahlen was passiert dann mit dem Auto was noch der Bank gehört?

    • Jörg Franzke

      Das Auto wird Ihnen weggenommen und die Bank ist ein Gläubiger, der mit auf die Gläubigerliste muss.

  23. Tony Becher

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin seid 03.2015 aus meiner Wohlverhaltensfase raus,habe auch schon sämtliche Briefe vom Gericht bekommen und alles ist zu bester Zufriedenheit abgelaufen.Aber jetzt bekomme ich Briefe vom Eos Inkasso Hamburg.Die haben da eine Forderung oder einen Titel den sie einer Rechtsanwaltskanzlei abgekauft haben oder dergleichen.Der Titel ist eine Forderung von der Deutschen Telekom von 2001 also weit vor meiner Inso Eröffnung.
    Meine Frage also ist diese Forderung gerechtfertigt oder nicht?
    Besten Dank schon mal im voraus

    • Jörg Franzke

      Nein, nicht gerechtfertigt. Schicken Sie der Inkassobude einfach den Restschuldbefreiungsbeschluss und dann müsste die Sache erledigt sein.

  24. Nadine

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Wir wuchten seit ca. 15 Jahren Kredit um Kredit hin und her von einer Umschuldung in die nächste. Der Dispo ist auch, wie sämtliche Kreditkarten am Limit ausgeschöpft. Wir sind pleite!
    Ich befinde mich derzeit in der Elternzeit und bekomme nur das Elterngeld.
    Wäre mein Mann mir in der Zeit auch sozusagen Unterhaltspflichtig? Wir haben 2 Kinder.
    Kann man mit dem Ehepartner zusammen in die Privatinsolvenz gehen?
    Wir können uns beim besten Willen keine 2 Honorare leisten.
    Beim Hauptgläubiger sind wir beide in der Schuld.
    Die anderen ist jeder getrennt für 3 oder 4 Gläubiger zuständig.
    Vielen Dank im Vorraus

    • Jörg Franzke

      Leider muss jeder von Ihnen ein eigenes Insolvenzverfahren beantragen, eine Familieninsolvenz gibt es nicht. Sie gelten nicht als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle, weil Sie das Elterngeld als Einkommen haben. Jeder von Ihnen haftet auf die volle Summe, wenn Sie ein Darlehn gemeinsam unterschrieben haben. Honorar können Sie gerne in drei Raten bezahlen.

  25. M.E.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    nach zu langer Zeit des Wartens, muss ich mich wohl dem Problem meiner Schulden stellen. Aus alter Selbstständigkeit sind Forderung von ca. 100.000,- aufgelaufen. Zur Zeit lebe ich vom Einkommen meiner Frau, die auch eine Immobilie besitzt, die wir bewohnen. Da ich also zur Zeit nur „Hausmann“ bin besteht für mich die Frage, ob ich im Insolvenzverfahren verpflichtet werden kann einen Job anzunehmen, und wenn ja, jeden? Leider habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung und von daher leider in letzter Zeit auch keinen Erfolg bei der Jobsuche. Also haben wir uns entschlossen, dass ich mich um das Kind kümmere, während meine Frau arbeiten geht. Somit bleibt mir natürlich auch nur ein eingeschränktes Zeitfenster, um einen Job auszuüben. Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen.

    • Jörg Franzke

      Grundsätzlich haben Sie in der Insolvenz die Pflicht, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Solange Sie sich aber um das Kind kümmern, wird Sie niemand dazu auffordern sich einen Job zu suchen. Ich glaube auch nicht, dass Sie überhaupt aufgefordert werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Denn das würde den Gläubigern nichts bringen. Als ungelernter Arbeiter könnten Sie nur einen Aushilfsjob erledigen und der wird schlechter bezahlt, als die Pfändungsgrenze bei einem Kind. Sie können also „ganz entspannt“ in die Insolvenz gehen.

  26. Brandt

    Hallo,
    Ich lebe zusammen mit meiner Tochter und möchte in die Privatinsolvenz !
    Zur Zeit geht meine Tochter noch zur Schule , aber wenn Sie in die Ausbildung geht, muß sie für meine Schulden aufkommen ?
    Danke im voraus ,
    Mit freundlichen Grüßen
    Brandt

    • Jörg Franzke

      Nein, die Tochter muss nicht für die Schulden aufkommen.

  27. Gina

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich befinde mich gerade in der wohl Verhaltensphase meiner Privatinsolvenz.
    Ich habe kein eigenes Konto und bin auch wegen der Kinder zur Zeit zu Hause und gehe nicht arbeiten.
    Mein Mann ist beruflich oft unterwegs jetzt meine Frage darf ich bzw. Mein Mann bei der Bank eine Bankkarte „bestellen“ damit ich auch auf sein Konto zugreifen darf um Geld am Automaten zu holen oder ist dass nicht erlaubt weil der Treuhänder dann an das Gehalt meines Mannes darf!??
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    G.

    • Jörg Franzke

      Klar, dürfen Sie. Solange Sie nicht Kontoinhaberin sind, sondern nur Bevollmächtigte, ist das ohne weiteres möglich.

  28. Roberto Lehmann

    Hallo Herr Franzke,
    unsere Schulden betragen ca.20.000€.
    Davon soll.ich eigentlich 300€ monatlich bezahlen.
    Das war als.ich noch 9.20€/h verdient habe und meine Freundin auch arbeiten ging.
    Nun wurde damals mein Vertrag nicht verlängert und hab jetzt einen 8.50€/h Job angenommen. Sind ca. 970€ was ich bekomme.
    Meine Freundin bezieht mittlerweile Geld vom Amt.
    Nun haben wir auch einen Sohn bekommen.
    Wir haben eine 3raum Wohnung mit ca.75m2 und zahlen 575€ warm plus Strom, Versicherungen.
    Ich habe ein Auto was meine Freundin bezahlt hat, welches allerdings nun schon 12 Jahre auf dem Buckel hat.
    Unsere finanzielle Situation rutscht immer weiter runter 🙁
    300€ können wir seit Monaten nicht mehr bezahlen 🙁
    Ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?
    Lohnt sich dies?
    Würde es uns dann etwas besser gehen?

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie ohne den Schuldendienst von Ihrem Einkommen ausreichen, dann sollten Sie eine Privatinsolvenz beantragen.

  29. Thomas

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe mit Ihnen 2013 die private Insolvenz beantragt.
    Das hat super geklappt, dafür möchte ich mich noch bedanken.
    Eine Frage ist nun noch aufgekommen.
    Wir würden eine Steuerrückerstattung von ca 2000 Euro erhalten. Mir ist bewußt das diese direkt zum Treuhänder fließt.
    Wir würden das Geld dringend für Hörgeräte für meine Frau benötigen, da sie sehr schlecht hört und im Handel arbeitet.
    Wenn Sie diese Dinger nicht bekommt ist der Arbeitsplatz gefärdet. Da mein Frau inzwischen auch private Insolvenz anmelden mußte, müsste es doch im Interesse vom Treuhänder sein, dass Sie den Arbeitsplatz behält.
    Besteht die Möglichkeit, das er hierfür das Geld frei gibt, wenigstens in der Höhe dieser Kosten ?
    Was soll ich tun um Ihn zu überzeugen ?
    Ärtzliches Attest ist kein Proplem und Kostenbvoranschlag liegt auch vor.
    Wir haben einfach nicht genug um dies zu finanzieren und Ratenzahlug ist auch nicht möglich.
    Ich bedanke mich schon im voraus bei Ihnen.
    Grüße
    Thomas

    • Jörg Franzke

      Den Treuhänder können Sie hierzu nicht fragen und er würde kraft seinen Amtes immer dagegen entscheiden. Sie können aber versuchen, bei der Rechtsantragstelle des Insolvenzgerichts einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenzen zu stellen, damit Ihrer Frau diese Summe zufließt. Das wären aber nur 1.000 EUR, weil die anderen 1.000 EUR der Einkommenssteuerrückerstattung Ihnen zufließen werden.

  30. Markus Hansen

    Sehr geehrte Herr Franzke,
    ich bin Einzelunternehmer und generiere monatlich wiederkehrende Einnahmen in Höhe von ca. 700€ ohne dafür großartig tätig werden zu müssen. Ich lese auf Ihrer Seite, dass Sie dazu raten, dass Gewerbe abzumelden. In diesem Fall würde ich das Geld nicht mehr erhalten. Wäre es dann nicht besser, diese Einnahme weiter zu generieren? Ich werde mir auch eine Vollzeitstelle im Angestellenverhältnis suchen. Durch die 700€, sofern Sie über dem Pfändungsbetrag liegen, könnten doch die Verfahrenskostenkosten bezahlt werden und zu einer möglichen Befreiung nach 3 Jahren beitragen, oder etwa nicht?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
    Beste Grüße,
    M. Hansen

    • Jörg Franzke

      Ausnahmen bestätigen die Regel! Bei Ihnen wäre es natürlich Quatsch, die Selbständigkeit aufzugeben. Dann behalten Sie das Gewerbe und beantragen eine Regelinsolvenz.

  31. Michael Hein

    Michael
    Wir haben einem für ein befreundetes Ehepaar ein Darlehen bei der VR-Bank aufgenommen und im Grundbuch ist das befreundete Ehepaar zu zu je 50% .Jetzt hat hat der Ehemann privatinsolvenz und man wird sich scheiden lassen.
    Meine Frage: die Rate kommt immer pünklich vom anderen noch Ehepartner welcher auch im Haus bleiben will . Kann die Eheparnerin im Haus wohnen bleiben oder was muss man machen das alles mit dem Darlehen so bleibt trotz der Privat Insolvenz des Mannes.

    • Jörg Franzke

      Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird die VR Bank den Hauskredit kündigen und zwar auch dann, wenn die Bank weiterhin die Raten von der Frau bekommt. Man kann dann mit der Bank ein so genannten Vollstreckungsstillhalteabkommen aushandeln, wonach die Frau in dem Haus wohnen bleiben kann, sie weiterhin die Raten zahlt und das Haus nicht versteigert wird. Aber eine Lösung auf Dauer ist das nicht. Denn nach der Kündigung des Hauskredits ist die Frau ja auch pleite, das heißt sie wird dann nicht mehr kreditwürdig sein.

  32. Bülent Atalay

    Sehr geehrter Herr Herr Franzkei
    Ihre Meinung ist mir sehr wichtig
    Ich habe zwei Fragen an Sie. Die erste fragen ich Schulden an mehrere Gläubiger in höche von 45,000 Euro kann des jedoch nicht mehr zurück zahlen da ich seit 1 Jahr arbeitslos bin. Würden Sie mir ein privatinsolvenz raten oder ein Vergleich der Gläubiger . Die zweite Frage an Sie ist da ich keine Perspektive in arbeits Markt habe. Daher habe ich mich beschlossen Alls selbst ständiger Immobilien markler zu arbeiten darf ich trotz privat Insolvenz mich selbst ständig machen .über die Antworten würde ich mich sehr freuen
    Mit freundlichen Grüßen . B.A

    • Jörg Franzke

      Ich würde Ihnen zu einer Verbraucherinsolvenz raten. Vergleich mit Gläubigern ist sinnlos, weil die Gläubiger nicht mehr mitmachen. Sie können sich in der Insolvenz auch selbständig machen.

  33. Schulze

    Guten Tag,
    ich befinde mich seit kurzem in Privatinsolvenz und es wurde nun zum ersten mal etwas von meinem Gehalt gepfändet.
    Laut Pfändungstabelle ist dem Insolvenzverwalter wohl aber ein Fehler unterlaufen und er hat „zu wenig“ gepfändet.
    Bin ich verpflichtet, ihn darüber zu informieren?
    Muss ich da etwas zurückzahlen?
    Freundlichste Grüße
    S.

    • Jörg Franzke

      Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet. Es reicht aus, wenn Sie dem Verwalter regelmäßig die Gehaltsnachweise übersenden. Verrechnet er sich, ist das sein Problem.

  34. Stephanie

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Meine Insolvenz wurde zum 06.04.16 eröffnet.
    Ich beziehe mein Gehalt jeweils zum 15. eines Monats ( Meißt am 11/12.)
    Nun ist es so, der Pfändbare Betrag wird / soll direkt von meinem Arbeitgeber abgezogen/ gepfändet werden.
    Im Monat Mai (Gehalt von April) tat er dies auch, jedoch wohl nicht im April (Gehalt von März).
    Nun hat mich meine Insolvenzverwalterin am 12. Mai ( nach Erhalt des bereits gepfändeten Gehalt (1118,34€) ) angeschrieben, das nach Prüfung der März Abrechnung ich 236€ Zuviel erhalten habe und diese bis 27.5 an das „anders Konto“ überweisen muss.
    Dies ist noch nicht geschehen da es SEHR viele Probleme mit der Dame gibt ( z.B. Hatte ich 10 Tage weder Strom, Heizung noch Warm Wasser, da es laut ihrer Aussage UNTERGEGANGENE ist, den Strom/Heiz Anbieter über die Insolvenz zu informieren, Konto war die ersten 2 Wochen komplett gesperrt…nachwievor habe ich 1073€ vom 1.-1. eines Monats egal was mein Gehalt beträgt…)
    Muss ich trotz Freibetrag von 1073€ bei Gehalt von 1118€ die 236€ auf einmal zahlen?
    Oder kann ich auf einen Monatlichen Betrag bestehen?
    Lg Stephanie

    • Jörg Franzke

      Ich meine, dass Ihnen das volle pfändungsfreie Einkommen zusteht.

  35. Frank Rabe

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe in den letzten Jahren erhebliche Kreditkartenschulden bei verschiedenen Banken (ca. 75.000,- EUR) angehäuft, die Teilzahlungen kann ich schon aufgrund der hohen Zinsen nicht mehr lange bedienen. Noch ist nichts im Mahnstatus, Bonität ist bestens. Einkommen Netto liegt derzeit nur noch an der Pfändungsgrenze. Mir erscheint nur noch eine präventive Verbraucherinsolvenz als Ausweg.
    Wird ein Gericht einer Restschuldbefreiung auch zustimmen wenn diese Kreditschulden durch eigenes Fehlverhalten/Konsum verursacht wurden?
    Freundlicher Gruss, F. Rabe

    • Jörg Franzke

      Solange Sie keinen Kreditbetrug begangen haben, aufgrund falscher Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse anlässlich des Kreditantrages, können Sie fest mit der Restschuldbefreiung rechnen.

  36. Natascha

    Hallo.
    Ich bin seit Februar 2016 in der Wohlverhaltensphase. Mein Konto wurde schon freigegeben.
    Ich habe ab 01.10 einen Job (vor kurzem Umschulung beendet ) und bekomme vom Jobcenter Fahrtkosten(6 Monate lang) und Einstiegsgeld( 3 Monate lang).
    Der Insolvenzverwalter schreibt mein Arbeitgeber an damit der pfändbare Teil direkt abgeführt wird.
    Meine Frage ist, ob ich die Förderung vom Jobcenter (Fahrtkosten und Einstiegsgeld) dem IV als Einkommen angeben muss und ob es überhaupt als Einkommen zählt?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Jörg Franzke

      Ja, müssen Sie. Aber ich denke nicht, dass das zusätzliche Einkommen vom JobCenter pfändbar ist. Können Sie also ohne weiteres angeben.

  37. Fabian

    In die Sanierfalle getappt….
    Hallo Herr Franzke.
    Ihren Beitrag und die Massen an Fragen hier habe ich gelesen und muss sagen ich finde Ihre Bemühungen mehr als Lobenswert.
    So möchte auch ich Ihnen gerne mein Leid klagen.
    Ich wohne, gemeinsam mit meiner Frau und meinem 5-Jährigen Sohn seid 2013 in einer Eigentumswohnung.
    Nach dem Kauf hat sich diese als sehr stark sanierungsbedürftig erwiesen. Nasse, mit Rigips abgestellte Wände, mangelnde Elektrik und und und…
    Eine Gerichtsverhandlung zwecks Rückabwicklung blieb aussichtslos. Lediglich eine Ausgleichszahlung wurde uns zugesprochen.
    Trotzdem wagte ich den Husarenritt und begann, völlig allein, mit der Sanierung dieser Wohnung. Lediglich die Abdichtung der Wände überließ ich einer Firma.
    Für diese Maßnahmen bekammen wir vom Schwiegervater 30000€ geliehen. Zu dem stehen wir für die Wohnung mit ca 220000€ in der Kreide. Ja ein Batzen Geld für eine Gammelwohnung. Das wir daran selbst Schuld sind möchte ich nicht in Abrede stellen.
    Meine Frau hat einen 450€ Job und ich arbeite im Schichtdienst und verdiene ca.3400€ im Monat. Wir bekommen Kindergeld für unseren Sohn. Bis die Darlehen, Hausgeld, Strom etc… monatlich getilgt sind bleiben uns ca.1800€ zum leben. Wir sind aber noch lange nicht fertig und so kommen jeden Monat neue, teure Materialanschaffungen hinzu. Wir fallen jeden Monat mehr ins Minus auf dem Konto.
    Ich spiele schon länger mit dem Gedanken eine Privatinsolvenz zu beantragen und diesen ganzen Müll hinter mir zu lassen. Denn ich bin mit den Nerven völlig am Ende nach gut 1,5 Jahren Sanierung fast alleine und mittlerweile auch in ärztlicher Behandlung deswegen.
    Wir haben lediglich die Bank und meinen Schwiegervater als Gläubiger. Mehr Schulden haben wir nicht.
    Hätte bei unserem Einkommen eine Pi überhaupt Sinn oder kann man auch andere Schritte gehen um einfach mal ein bisschen Entlastung zu bekommen und den Spaß am Leben wieder zu entdecken.
    Freundliche Grüße

    • Jörg Franzke

      Die Privatinsolvenz wäre der einzige Weg, die Wohnung loszuwerden. Falls dies Ihre Absicht ist, dann beantragen Sie eine Insolvenz. Sie sollten sich zunächst einen Schufaauszug ziehen, solange Ihre finanziellen Verhältnisse geordnet sind. Nachdem Sie den neuen Mietvertrag unterschrieben haben, eröffnen Sie ein neues Konto, lassen dorthin das Einkommen überweisen und dann stellen Sie die Zahlungen ein und kümmern sich nicht mehr. Irgendwann ziehen Sie dann aus in die neue Wohnung. Ihrer Frau kann man gar nichts pfänden, dafür wird es bei Ihnen etwas „teurer“. Ich nehme an, dass Ihnen vom Netto noch ca. 1.800 € plus Kindergeld bleiben.

  38. Erdogan Rüveyda

    Ich würde gern privat Insolvenz anmelden. Können sie mir helfen

  39. Sandra

    Hallo
    Können Sie mir sagen ob eine privatinsolvenz für uns Sinn macht?!
    Gehen beide arbeiten und haben 2 Kinder!
    Zusammen haben wir ein Einkommen von 2.000€ ohne Kindergeld! Unsere Schulden belaufen sich auf 30.000€ ( Auto Kredit schon dazu gezählt) was bleibt uns? Müssen wir dann den Auto Kredit monatlich weiter bezahlen?!
    Miete haben wir 600€ warm und 280€ für das Auto! Können sie uns einen Ratschlag geben?!

  40. Daniela Wille

    Sehr geehrte RA Franzke,
    durch lange Krankheit und Trennung von meinem Mann droht mir nun die PI, da ich für gemeinsame Schulden alleine bei den Banken (dummerweise) unterschrieben habe. Bevor ich einen Antrag stelle habe ich noch zwei Fragen.
    1. Vertreten Sie Mandanten auch bundesweit?
    2. 2015 hatte ich eine Kredit beantragt, ich war zu diesem Zeitpunkt zwar noch krankgeschrieben, sollte aber kurze Zeit später wieder anfangen zu arbeiten, leider hatte ich in dieser Zeit einen schweren Unfall, die Bank hatte den Kredit ohne weitere Prüfung genehmigt und ausgezahlt. Meine Krankheit hatte sich durch den Unfall länger hingezogen. Ich wollte keine falschen Angaben machen, weil ich fest davon ausgegangen war wieder arbeiten zu gehen. Dann war die Verletzung aber schwerwiegnder als angenommen und in dieser Zeit hat sich mein Mann von mir getrennt und ich musste aus seinem Haus ausziehen. Da der Unfall im Anschluss an die vorherige Krankschreibung passiert war, sieht die Krankenkasse diese unterschiedlichen Krankheiten aber als eine einzige Krankheit an. Kann mir durch diesen unglücklichen Umstand die Restschuldbefreiung versagt werden?
    Mit freundlichen Grüssen

  41. Andreas F.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe mit meiner Frau 2 Schrottimobilien erworben, dadurch das es keinen vernüftigen ausweg gab, auf vergleiche hat sich die Finanzierende Bank nicht eingelassen, haben wir Privatinsolvenz beantragt. Diese ist jetz auch am laufen. Nun zum problem, die 2 Schrottimobilien sind auf mein Haus eingetragen, der InSoVerw. hat alle Objekte freigegeben und die Bank hat die Zwangsversteigerung eingeleitet, ist es möglich das mein Bruder das Haus kauft und mich mit meiner Frau ins Grundbuch eintragen lässt?
    Wie verhält sich das wegen des Eigentums? Dürfen wir wieder Eigentum besitzen?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung

    • Jörg Franzke

      Kaufen funktioniert nicht mehr, wenn die Immobilie bereits in die Zwangsversteigerung gegeben ist. Deshalb kann der Bruder die Immobilie nur noch erwerben, indem er in der Zwangsversteigerung mit bietet. Sie und Ihre Frau dürfen nicht Eigentümer der Immobilie sein, solange die Insolvenz läuft.

  42. Corinna Carstensen

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Mutter ist seit Oktober 2012 in der Privatinsolvenz. Ihr Bruder ist im Dezember 2013 gestorben und hat ihr 10% seines Erbes hinterlassen (Erbengemeinschaft). Sie hat das Erbe angenommen. Ich habe gelesen, dass man in der Wohlverhaltensphase 50% des Erbes behalten darf. Die Frage ist nun, wann begann die bei Ihr?
    Wie heißt das Schriftstück, aus dem man erlesen kann, an welchem Datum die Wohlverhaltensphase begonnen hat?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir dies beantworten könnten.
    Vielen Dank,
    Corinna

    • Jörg Franzke

      Die Wohlverhaltensperiode beginnt nach dem so genannten Schlusstermin. Das ist ein Gerichtstermin, in welchem der Insolvenzverwalter dem Gericht und den Gläubigern abschließend berichtet und abrechnet. Danach wird in der Regel das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Wohlverhaltensperiode beginnt.

  43. M

    Sehr geehrte Herr Franzke,
    Ich möchte Ihnen für diese wundervolle Seite danken! Sie konnte einige meiner Bedenken gegenüber einer Verbraucherinsolvenz zerstreuen.
    Nun meine Frage:
    Meine Frau(ca. 1100Euro/Monat) und ich(ca. 1500Euro/Monat) wohnen zusammen mit meinem Schwager (Schüler) und meiner Schwiegermutter(Momentan HarzIV) in einer Immobilie die auch meiner Schwiegermutter gehört. Aus Gründen von Platzmangel haben meine Frau und ich einen Kredit zum Hauskauf und zur Sanierung dieses Hauses aufgenommen. Die Sanierungsmaßnahmen stellten sich jedoch als wesentlich höher als gedacht heraus, so dass wir nun am Ende des Geldes mit einem noch nicht beziehbaren Haus dastehen.
    Wenn wir nun in Insolvenz gehen, würde die Bank sich sicherlich an meine Schwiegermutter wenden, da diese für uns bürgte. Dies wiederum würde sie ebenfalls in die Verbraucherinsolvenz treiben.
    Im Moment können wir noch gerade so alle Verbindlichkeiten begleichen, haben aber keine Ahnung wie lange wir das noch durchhalten.
    Nun ist unsere größte Angst beide Häuser zu verlieren und als Gruppe von drei Schuldnern keinen Vermieter zu finden der uns aufnehmen würde.
    Wie schätzen Sie unsere Situation ein und wie viel Zeit würde uns bei Beantragung von Verbraucherinsolvenz wohl bleiben bis wir ausziehen müssten?
    Mit freundliche Grüßen,
    M
    P.S.:
    Würde es einen Unterschied machen wenn jemand aus meiner Familie bei der Wohnungssuche als Bürge für uns auftreten würde?

    • Jörg Franzke

      Leider muss ich Ihre Befürchtungen bestätigen: Sofern Sie beide aufgrund einer Verbraucherinsolvenz als Kreditnehmer ausfallen, muss die Schwiegermutter den Kredit zurückzahlen. Andernfalls kann die Bank sich einen Titel holen und dann die Zwangsversteigerung des Hauses betreiben. Ich frage mich aber, ob die Bank wirklich den Aufwand in Kauf nehmen will, bei einem offensichtlich nahezu wertlosem Haus. Möglicherweise lässt die Bank Sie auch in dem Haus wohnen, wenn Sie regelmäßig die Kreditraten als Miete bezahlen.
      Sollten Sie sich zum Auszug entscheiden, dann sollten Sie sich für die Wohnungssuche schon jetzt einen Schufa-Auszug besorgen und sich schon jetzt um eine neue Bleibe kümmern.

  44. Veronika

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Mein Lebensgefährte ist seit ca. Juni 2016 in der PI. Da er nun letztes Monat zu mir gezogen ist, hat er eine Abrechnung von Strom bekommen, wobei sich herausstellte dass diese die letzten Jahre falsch abgerechnet hatten.
    Nun hat er für 2014 eine Nachzahlung. Für 2014/2015 eine Rückerstattung und für 2015/2016 ebenfalls eine Rückerstattung. Wie ist es mit der Rückerstattung die zeitlich nicht in den Rahmen der Insolvenz fällt? Muss diese abgetreten werden?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Ja, die Betragsrückerstattung muss dem Insolvenzverwalter mitgeteilt und an diesen herausgegeben werden.

  45. Heike W.

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin seit kurzem in der PI. Mir wurde nun das erste mal der Pfändungsbetrag vom Gehalt abgezogen.
    Laut dem Treuhänder soll ich zusätzlich jeden Monat 20 € oder mehr auf ein Anderkonto überweisen. Diese 20€ sollen für die Verfahrenkosten sein.
    Im Netz lese ich überall das die Verfahrenkosten über die Insolvenzmasse abgerechnet werden.
    Wie soll ich mich nun verhalten.
    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

    • Jörg Franzke

      Sie müssen diese 20 € nicht bezahlen. Erst später in der Wohlverhaltensperiode müssen Sie auf Verlangen jährlich 119 € bezahlen.

  46. Herr mimo

    Hallo Herr franzke,
    Ich habe da eine Frage und weis selber nicht weiter ich habe ca 20000€ Schulden habe mich damals von meiner Frau getrennt habe Handy Verträge gemacht und die nicht abbezahlt das sind ungefähr 4000€
    Dan kommt noch 5000€ für eine Küche die ich finanziert habe und 6000€ Mietschulden und 1500€ Dispositionsschulden bei der Bank wie kann ich jetzt am besten Vorgehen ?

  47. Alexander

    Hallo,
    ich befinde mich in der Restschuldbefreiungsphase (noch zirka 1,5 Jahre bis zur Befreiung).
    Nun würde ich mir gerne eine Werkstatt, für mein Hobby, einrichten (ca. 2000,00 EUR). Das Geld dafür würde ich von einem Familienmitglied erhalten und ich würde ca. 25 EUR im Monat dafür abzahlen, zumindest solange, bis ich wieder Arbeit gefunden habe. Ich erhalte im Moment ALG 2.
    Nun meine Frage: Kann ich dies, oder kann hier der Insolvenzverwalter noch ran bzw. kann mir hier die Restschuldbefreiung verweigert werden, da dies ein zu kostspieliges Hobby darstellt?
    Wie gesagt, es ist nur für mich, ich möchte mich damit auch nicht selbstständig machen.
    Viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Ich glaube nicht, dass etwas passiert. Während der Insolvenz dürfen Sie ja neue Schulden machen. Über Ihre Hobbys müssen Sie in der Insolvenz keine Rechenschaft ablegen.

  48. Nicole R

    Hallo ,
    hab eine Frage hatte am 01.09.2016 eine Privatinsolvenz beantragt und es fehlten noch einige Papiere die ich dann Ende Oktober alle zusammen hatte .
    Die Insolvenz wurde genau am 08.12.2016 eröffnet soweit so gut ich hatte Mitte Oktober meiner Tochter den Genossenschaftsanteil geschenkt da sie zum 01.11 .2016 eine Wohnung beziehen konnte. Nun wurde sie Angeschrieben das sie den Anteil in Raten zurück Zahlen muss da der Antrag ja am 01.09 .2016 eingegangen wäre .
    Da wollte gerne Wissen das also das Datum gilt wo der Antrag eingegangen ist und nicht die Eröffnung ?
    Gruß

    • Jörg Franzke

      Leider war es ein Fehler, die Genossenschaftsanteile unmittelbar vor der Insolvenz an die Tochter zu verschenken. Deshalb darf der Insolvenzverwalter zu Recht den Gegenwert von der Tochter verlangen.

  49. Michael Schmidt

    Hallo Herr Frazke, ich habe nur eine kleine Frage.
    Ist es ratsam in der Insolvenz seinen Meister zu machen oder könnte einem damit der Hals umgedreht werden ?
    Ich mein wenn ich Meister Bafög beantrage um 6 Monate zur Schule zu können etc. weil ich immer lese das man Arbeiten muss, aber wenn am Ende ein Job mit mehr Gehalt rausspringt, ist es doch auch besser.
    Ich hoffe Sie können mir bei meiner kleinen Frage weiterhelfen.
    LG

    • Jörg Franzke

      Sie können während der Insolvenz die Meisterschule besuchen. Andererseits haben Sie die Pflicht zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit. Wenn der Insolvenzverwalter also zickt und Sie zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit auffordert, während Sie die Meisterschule besuchen, bieten Sie ihm eine freiwillige Zahlung von 100 EUR und damit ist der Konflikt gelöst.

  50. Reuter

    Guten Tag,
    mein Mann hat seit 2010 ein Verbraucherinsolvenzverfahren laufen mit einem Selbstbehalt von € 900,- monatlich. Ich habe kein Einkommen. Nun kommt die GEZ mit Nachforderungen von Rundfunkbeiträgen für den Zeitraum 2011 – 2015. Ist das rechtens? Müssen wir das bezahlen oder können wir – rückwirkend – eine Befreiung wegen geringen Einkommens bekommen?
    Vielen Dank für eine Antwort

    • Jörg Franzke

      Eine Insolvenzforderung ist das jedenfalls nicht, die Forderung wäre also nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Versuchen Sie aber auf jeden Fall eine rückwirkende Befreiung aufgrund geringen Einkommens zu erhalten.

  51. Mach, Manuela

    Hallo Herr Franzke,
    meine Eltern stehen vor der Entscheidung, in die Privatinsolvenz zu gehen. Sie haben fünf Jahre in Österreich gelebt und wohnen jetzt wieder in Deutschland. Sie haben auch eine Pkw, welcher jetzt hier in Deutschland noch umgemeldet werden müsste.
    Unsere Überlegung ist deshalb, das Auto auf mich zuzulassen und nur die Versicherung über meinen Vater laufen zu lassen. Ich habe allerdings schon in mehreren Artikeln gelesen, dass dies strafbar sein könnte?
    Welche Möglichkeit hätten wir, dass das Auto nicht vom Verwalter weg genommen werden kann?
    Im Moment ist mein Vater arbeitssuchend.
    Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • Jörg Franzke

      Ich sehe da keine strafbare Handlung. Sie können also das Auto auf sich zulassen und alles ist gut.

  52. Alexander P.

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe eine dringende Frage. Am 31.3.2016 wurde mein Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) eröffnet. Seit Januar 2017 bin ich in Rente. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat 2002 für mich eine Versicherung abgeschlossen (BAV). Im Mai 2017 wird diese fällig. Die Beiträge für die Versicherung wurden nur vom AG entrichtet. Es fand nie eine Entgeltumwandlung statt.
    Lt. Auskunft der Versicherung ist die Versicherungsnehmer Eigenschaft auf mich übergegangen und ich habe die unverfallbare Anwartschaft erworben. Da mich die 15€ mehr Rente im Monat nicht wirklich besser dastehen lassen würde ich mir gerne den Rückkaufswert auszahlen lassen (ca. 3000€).
    Kann ich das Geld behalten oder wird es vom Insolvenzverwalter gepfändet, bzw. muß ich ihm das mitteilen? Eine Forderung liegt der Versicherung nicht vor. Ich habe diese Versicherung damals im Insolvenzantrag aufgeführt.
    Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen und bedanke mich in voraus.
    Mit freundlichen Grüssen
    Alex P.

    • Jörg Franzke

      Ja, im Falle eines Rückkaufs würde der gesamte Betrag zur Insolvenzmasse fließen. Sie müssen die zur Auszahlung fällig werdende Rente auch angeben, sonst versagt der Insolvenzverwalter die Restschuldbefreiung.

      • Alexander P.

        Hallo Herr Franzke,
        erstmal herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Greift die Pfändung auch wenn das unwiderrufliche Bezugsrecht im Erlebensfall auf mich eingetragen ist? Man liest ja leider im Netz mal so und mal so. Dadurch wird man immer verwirrter. Danke im voraus für Ihre Antwort.
        Wünsche Ihnen ein schönes sonniges Wochenende.
        Mit frdl. Gruß
        Alex P.
        P.S. Ihre Seite ist super. Habe fast alle Fragen und Antworten durch, leider mein Anliegen nicht so explizit gefunden (oder überlesen?). Aber viel Hilfe dadurch bekommen. Danke auch das Sie so vielen Menschen damit helfen, ist ja heutzutage nicht selbstverständlich.

        • Jörg Franzke

          Ja, die Pfändung greift auch dann.

  53. Hans Schuldner

    Hallo Herr RA Franzke,
    ich wollte Sie kurz darauf aufmerksam machen (vorausgesetzt Sie wissen darüber noch nicht bescheid) das der Privatkonkurs in Österreich ab 01.07.2017 ähnlich wie in Frankreich nur mehr 3 Jahre dauert (Abschöpfungsphase), die Mindestquote wird ebenfalls abgeschafft, ein Vorschlag über einen Zahlungsplan bleibt auch weiterhin möglich!
    Der Gesetzesvorschlag hat heute erfolgreich den Ministerrat passiert, die Gesetzesänderung trifft voraussichtlich per 01.07.2017 in Kraft.
    Somit ist Österreich gegenüber Frankreich und UK zukünftig eine tolle Alternative um sich unkompliziert und rasch zu entschulden!
    Herrzlichst grüße ich aus Wien,
    Hans Schuldner

    • Jörg Franzke

      Vielen Dank für diese Information. Ich werde hierüber einen Artikel schreiben und die Leser auf meine Webseite informieren.

  54. Frank Meinert

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage zum Freibetrag. Bin seit 2014 in der Wohlverhaltensphase. Vom Einkommen wurde bisher ca. 8.000 EUR (ca. 40% der Gesamtschulden) an den Verwalter gezahlt. So z.B. auch in jedem Juli das Urlaubsgeld, weil dies nicht als Urlaubsgeld deklariert war, sondern Sonderprämie hieß. Nun steht eine größere Autoreparatur i.H.v. ca. 1.200 EUR an. Das Fahrzeug selbst ist ein Kleinwagen und neun Jahre alt. Ich kann die Reparatur vom verbleibenden Einkommen nicht bezahlen. Das Auto wird allerdings für den Weg (ca. 35km) zur Arbeit genutzt, da ich in Schichten arbeite und der Arbeitsort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Kann man hierzu einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, um einen zusätzlichen Freibetrag zu erhalten oder eine Rückzahlung aus den bereits abgetretenen Zahlungen beantragen?
    Besten Dank für Ihre Beantwortung!
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank M.

    • Jörg Franzke

      Viel Hoffnung mache ich Ihnen nicht, aber versuchen Sie es doch einfach und stellen Sie einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze. Mehr als ablehnen kann das Gericht ja nicht.

  55. Matthias Müller

    Hallo Her Franzke,
    ich habe eine kurze Frage ob für mich eine Privatinsolvenz Vorteilhaft wäre.
    Meien Daten:
    Angestellt und Netto Monat ca. 2150 Euro + Weihnachtsgeld (80% Monatsgehalt).
    Nicht verheiratet und keine Kinder, alleinlebend.
    Schulden 4 Gläubiger (alles Banken) 82.000 Euro.
    Ratenbelastung pro Monat 680 Euro und kein Wohneigentum. Fixkosten persönliche (Miete, Strom, Handy und co.) 820 Euro zzgl. Lebenshaltungskosten wir Essen, Benzin etc.
    Bis dato konnte ich alles bedienen. Sehe aber nicht wirklich eine Möglichkeit dies schnell abzubezahlen.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie wissen, dass Sie die Schulden niemals vollständig zurückzahlen können -das sehe ich bei Ihnen auch so – dann sollte man durchaus den Weg einer PRivatinsolvenz beschreiten.

  56. Ares Zibb

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich habe folgende Frage:
    Ich bin 60 Jahre alt, bin arbeitslos, bekomme Hilfe von Jobcenter. Mein Ehemann ist Rentner bekommt ca. 350 € Rente und ist noch Gesellschafter bei eine GmbH von unserem Sohn.
    Ich habe ca. 20.000€ schulden, Kredite, Raten usw. es bleibt wenig zum leben.
    Wenn ich eine Privatinsolvenz melde, schadet da was für mein Mann wegen diese Gmbh oder sein Schufa geht kaputt, wollte ich gerne wissen ob mein Mann wird da auch hingezogen?
    Ich werde sehr dankbar für die Antwort.
    Mit freundlichen Grüsen
    A. Zibb

    • Jörg Franzke

      Nein, das schadet Ihrem Mann nicht, wenn Sie in die Insolvenz gehen. Jeder Ehegatte haftet für seine eigenen Schulden, aber nicht für die des anderen

  57. Claudio

    Guten Tag Herr Franzke wie sieht es bei einer Nebenkostenabrechnung mit Guthaben aus? Abrechnungszeitraum war vor Eröffnungs der Insolvenz bekommt der TH alles oder nur anteillig? Vielen dank

    • Jörg Franzke

      Betriebskostenrückerstattung bekommt leide vollständig der Treuhänder.

  58. Ronny Uhl

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Insolvenzverfahren wurde im Januar 2018 gerichtlich eröffnet und seit dem Februar wird nun mein pfändbarer Teil meines Einkommens an den Insolvenzverwalter ausgezahlt.
    Hat damit schon die Wohlverhaltensphase begonnen?
    Ich habe im März einen Brief bekommen das ich zu einer Erbengemeinschaft gehöre und das auch ein Haus zur Erbmasse gehört und wollte nun fragen ob ich was davon behalten darf?

    • Jörg Franzke

      Nein, die Wohlverhaltensphase beginnt mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss. Von dem Erbe dürfen Sie gar nichts behalten. Sie können das Erbe aber ausschlagen.

  59. Frank M 83

    Hallo Herr Franzke,
    Folgendes – bin seit gut 3 Monaten in der Privatinsolvenz, genauer Verbraucherinsolvenz. Nun war vor einiger Zeit „mein“ Insolvenzberater bei mir in der Wohnung und haben alles nochmals besprochen. Ich selber besitze ein eigenes auto für mich und meine kleine familie (wert: 2500€) welches ich zu 70% für den Arbeitsweg benötige , hier wurde auch nichts beanstandet. Doch an diesem Nachmittag war meine Frau mit dem Wagen meiner Schwiegermutter unterwegs, weil meine Schwiegermutter behindert ist und keine Arztbesuche, Einkäufe etc. nicht selber erledigen kann. Und i.R hole ich sie dort immer wieder ab, doch hatte zeitlich nicht gepasst. Nun Sprach der Insolvenzberater das Auto an – wem es gehören würde pipapo.. Meine Frau antworte meiner Mutter und ich fahre Sie zum Artzt etc. Er ist beim persönlichen gebspräch nicht weiter drauf eingegangen . Nun haben wir ein Schreiben von ihm erhalten: Welches für das „zweite“ KFZ bezogen war.
    Zitat : Ich weiße daraufhin nach Paragraph 1362 1 BGB zugunsten der Gläubiger eine Eigentumsvermutung auch für Gegenstände gilt, die sich im Besitz der Ehefrau befinden.
    Das Auto hat meine Schwiegermutter gekauft und auf sich versichern lassen – sowie Steuer etc. Uns bzw mir gehört das Auto garnicht – und eine Verwendung hab ich keinesfalls für das Auto, bin selber mobil.
    Nun meine Bedenken dass das auto meiner Schwiegermutter wegkommmt – sie hat keinerlei Schulden geschweige denn irgendwie was begonnen.
    Muss ich mir ernste sorgen machen ?!
    Bitte um HILFE

    • Jörg Franzke

      Nur keine Angst. Eigentümer ist immer derjenige, der das Auto gekauft hat, also die Schwiegermutter. Man kann ihr das Auto auch nicht wegnehmen.

  60. Brünjes

    Guten Tag. Ich beziehe Witwenrente in Höhe von 505 Euro nebst Hartz 4 in Höhe von 302 Euro. Ich Habe Miete-Strom-Gaskosten in Höhe von 481 Euro und zahle diese komplett von meiner Rente. Das Jobcenter behält 30 Euro ein, also keine 50% des Gesamtsatzes. Nun bin ich letztes Jahr erst aus 800 km Entfernung (wegen der Palliativpflege meines verstorbenen Mannes mit meiner Tochter) hier hergezogen, wohne in meiner Wohnung weiterhin. Ich bekomme durch Psychotherapie Trauerverarbeitung und Begleitung , ferner müssen auch die Enkelkinder mit 4 und 6 Jahren zur Kinderpsychologie, da sie der Tod des Opas sehr schwer belastet. Ein Wegzug wäre ein erneutes Fortreißen. Darf ich hier trotz Privatinsolvenz hier wohnen bleiben? Das Amtsgericht bekam den Mietvertrag und hat den Beschluss der Insolvenz ohne Auflage an mich versendet. Was passiert nun? Ich habe richtig Angst bekommen. Es heißt doch, solange ich vom pfändungsfreien Betrag alles bezahlen kann, geschieht mir nichts. Ich bin unsicher. Danke für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Klar dürfen Sie am neuen Wohnort wohnen bleiben.

  61. Triantafillos Kapakoulakis

    Hallo ich bin seit 2017 im Insolvenzverfahren meines vermögens jetzt hat ich ein Brief vom Insolvenzverwalter gekriegt das er eine Immobilie die kein Wert hat frei gibt . Er sagt das ich wieder alles zahlen muss,Wohngeld, grundsteuer etc. Jetzt weiss ich nicht mehr weiter wie ich das bezahlen soll. Wegen der Immobilien habe ich Insolvenz gemacht.Und was ich tun muss können Sie mir helfen was ich tun muss? weis
    nicht mehr weiter

    • Jörg Franzke

      Leider hat der Insolvenzverwalter recht. Mit der Freigabe müssen Sie wieder für alle Kosten aufkommen, die durch das Haus entstehen.

  62. Maria Gold

    Guten Tag, Herr Franzke,
    wie ich gelesen habe (Focus online), soll die lange Laufzeit der Insolvenz von 6 auf 3 Jahre verkürzt werden.
    Wissen Sie, ob diese Meldung richtig ist und wann man damit rechnen kann?
    Freundliche Grüsse
    M. Gold

    • Jörg Franzke

      Keine Ahnung. Mir ist nichts bekannt.

  63. Nicole C.

    Sehr geehrter Herr RA Franzke,
    ich musste im Dezember 2018 eine Privatinsolvenz eröffnen. Von meinem Gehalt ist nichts pfändbar. Meine Insolvenzverwalterin schaut immer auf mein Konto und möchte wissen, welche Ausgaben ich mit meinem nicht pfändbaren Gehalt tätige. Ist das rechtens? Das Geld unterhalb der Pfändungrenze steht mir doch zur freien Verfügung, warum muss ich mich diesbezüglich der Insolvenzverwalterin erklären?
    (ich überweise ab und zu an meine Tochter Geld)
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Wenn Ihr Konto ein Pfändungsschutzkonto ist – wovon ich ausgehe – geht die Insolvenzverwalterin Ihr Konto überhaupt nichts an. Sie können die Auskunft verweigern, dann das P-Konto ist nicht Bestandteil der Insolvenzmasse.

  64. Dirk Vermaire

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich würde mich freuen, wenn Sie mir folgende Frage beantworten : Ich bin Director einer Limited by guarantee und plane wegen privater Schulden Insolvenz anzumelden. Meiner Firma geht es gut!
    Würde bei mir eine Privat oder Regelinsolvenz durchgeführt ? Welche Konsequenzen hat es für die Ltd. ? Wie bereits erwähnt handelt es ich um eine LTD by guarantee und somit habe ich keine Anteile. Letzte Frage : Was passiert mit meinem KFZ ?

    • Jörg Franzke

      Grundsätzlich keine Konsequenzen. Aber der Insolvenzverwalter könnte Ihnen vorwerfen, dass die Ltd. nur zum Schein existiert. Das heißt, er kann der Ltd vorwerfen, dass sie eigentlich nur dazu dient, Ihre Einkünfte vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu entziehen. Dann könnte der Insolvenzverwalter Ihre Ltd. Sturmreif schießen.

  65. Andrea Schneider

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung. Mein Mann und ich befinden uns beide in der Wohlverhaltensphase. Die Insolvenzverfahren wurden 2014 eröffnet. Unser Haus wurde seit 2013 zwangsverwaltet und ist Anfang 2015 vom Insolvenzverwalter verkauft worden und die Zwangsverwaltung eingestellt. Nun erhalten wir eine Forderung für die Grundsteuer des Jahres 2015. Laut Rechtslage ist der Alteigentümer in der Zahlungspflicht. Jedoch wurde das Haus fast 2 Jahre zwangsverwaltet. Die Rechnung zur Grundsteuer wurde noch während der Zwangsverwaltung dem Verwalter zugestellt. Die Gemeinde fordert nun den Fehlbetrag von 2015 incl. Säumniszuschläge. Müssen wir die Forderung tatsächlich begleichen? Wir habe seit 2013 keinen Zugriff auf Einnahmen und Ausgaben des Hauses.
    Vielen Dank vorab.
    Freundliche Grüße
    Andrea Schneider

    • Jörg Franzke

      Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich vermute, dass Sie am Ende darauf sitzen bleiben. Den Zwangsverwalter gibt es ja nicht mehr.

  66. Michael Frey

    Hallo Herr Franzke,
    Sie hatten mir in 2014 geholfen den Antrag auf PI zu stellen.
    Nunmehr sind bei mit am 21.04.2020 5 Jahre rum, die Verfahrenskosten sind gedeckt (schriftlich durch den Treuhänder), und ich habe beim Amtsgericht einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt.
    Nun meine Frage. Wird der pfändbare Teil meines Gehaltes nach dem 21.04.2020 weiter gepfändet bis zur Rechtsstreitigkeit der Erteilung der Restschuldbefreiung? Und falls ja, bekommt man das dann später rückwirkend (21.04.2020) zurück oder ist man da dem Gericht ausgeliefert falls die Erteilung sehr lange dauert? Ich hoffe Sie konnten meine Frage verstehen? Ist nicht so einfach.
    Gruß
    MF

    • Jörg Franzke

      Man ist dem Gericht ausgeliefert. Aber gehen wir mal davon aus, dass das Insolvenzverfahren wirklich gleich nach Ablauf der fünf Jahre aufgehoben wird.