Ein Zeitarbeitsunternehmen und Personalvermittlung aus Süddeutschland und derzeit 115 Mitarbeitern wurde von meinem Team mit der Insolvenz in Eigenverwaltung nachhaltig saniert. Das Unternehmen bleibt in Familienseitz, ist komplett entschuldet und und alle Arbeitsplätze blieben erhalten.

Der Fall

Die Schuldnerin betreibt als Zeitarbeitsunternehmen eine Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Bei der Zeitarbeitsfirma sind aktuell 115 Mitarbeiter angestellt, davon 13 interne Mitarbeiter und 102 Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung. 

Der Gesellschafter-Geschäftsführer gründete den Personaldienstleister vor Jahrzehnten. Die Gründung beruht auf einem neu entwickelten Personalkonzept. Das Personalkonzept sieht vor, die Arbeitnehmer vor der Entsendung an den Kunden auf dessen Bedarf speziell auszubilden.

Insbesondere Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung erhalten dadurch die Chance auf einen vernünftig bezahlten, verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz. Aufgrund der zündenden Geschäftsidee wuchs das Unternehmen rasch. Zu Bestzeiten im Jahr 2015 entsendete der Personaldienstleister rund 450 Mitarbeiter. 

Die Schuldnerin bedient sich eines Factoring. Hierzu hat sie ihre Forderungen an den Faktor abgetreten. Dieser zahlt sofort nach Rechnungseinreichung 90 % des Rechnungsbetrages an die Schuldnerin aus und fakturiert an die Kunden. Nach vollständigem Zahlungseingang kehrt der Faktor die einbehaltenen 10 % abzüglich Gebühr an die Schuldnerin aus.

 

Insolvenzursache

Anfang des Jahres 2016 sättigte sich der Arbeitsmarkt für angelerntes Personal, wie es die Schuldnerin überwiegend vermittelt. Auftraggeber aus der Industrie-Branche begannen mit eigenem Stellenabbau und schränkten die Nachfrage nach Arbeitnehmerüberlassung entsprechend ein. Die Schuldnerin traf der Nachfrage-Einbruch nach Personaldienstleistungen unvorbereitet.

Die Geschäftsführung glaubte an eine schnelle Erholung und behielt die auf 500 Arbeitnehmer ausgerichtete Verwaltungsstruktur zunächst bei. Mit der Verkleinerung der Verwaltungsstruktur wurde erst Ende 2017 begonnen.

Die Anpassungs-Maßnahmen beinhalteten vornehmlich den Abbau des internen Personals, welches die überlassenen Mitarbeiter verwaltet. Der Personalabbau kam die Schuldnerin teuer und belastete aufgrund hoher Abfindungen das Betriebsergebnis negativ. 

Aber der Personaldienstleister schaffte es nicht, die Liquiditätslücke zu schließen und auch der Gesellschafter-Geschäftsführer konnte das Unternehmen nicht länger bezuschussen. Eine Sanierung war nur noch mithilfe der Insolvenz in Eigenverwaltung durchführbar. 

Sanierungskonzept

Letztlich war das Unternehmen bereits im Vorfeld dieses Verfahrens betriebswirtschaftlich abgeschlossen, nachdem mithilfe einer Unternehmensberatung sowohl die Kosten als auch die Auftrags-Akquise optimiert wurden. Das Sanierungskonzept im Schutzschirm sah keine weiteren Eingriffe vor, sondern es ging insbesondere darum, das Unternehmen vollständig zu erhalten. Das heißt, die Einstellung von Betriebsteilen oder ein sonstiger Schrumpfungsprozess war nicht vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahmen im Schutzschirm bestanden neben der Entschuldung in weiterer betriebswirtschaftlicher Optimierung:

  • Weitere Verstärkung der Akquisition neuer Auftraggeber und Personal. Einführung eines erfolgsabhängigen Provisionsmodells für die Mitarbeiter samt Benchmark-Controlling.
  • Kündigung aller nicht mehr unbedingt benötigten Leasing-Verträge für Fahrzeuge, Drucker, usw. Insbesondere der Fuhrpark wurde reduziert. 
  • Erweiterung des Portfolios: Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung  auch wieder für Fachkräfte.

Die Arbeitsagentur verlängerte während des Insolvenzverfahrens die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Auch neue Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Zeitarbeit wurden trotz laufender Insolvenz erteilt. Im Hauptverfahren erhalten Unternehmen im Schutzschirm oder Insolvenz in Eigenverwaltung eine neue Steuernummer und eine neue Betriebsnummer. Auf diese neuen und unbelasteten Betriebsnummern werden die Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Arbeitnehmerüberlassung erteilt. 

Schließlich konnte mit den meisten Auftraggebern eine Einigung zur Subsidärhaftung herbeigeführt werden. Die Schuldnerin verlor deswegen zwar rund 25 % Aufträge, machte den Verlust mit Neuakquise jedoch wieder wett. 

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Das Unternehmen bleibt in seiner Struktur und Größe vollständig erhalten
  • Unternehmen bleibt in Familienbesitz
  • Gläubiger akzeptieren 9,8 % Quote
  • Ursprüngliche Gesamtverschuldung 2.022 T€
  • Ausschüttung an die Gläubiger: 170 T€
  • Verfahrensdauer 10 Monate
  • Schuldenverzicht 90% 90%
  • Quote des Insolvenzplans 10% 10%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 95% 95%