Welche Betriebsausgaben lassen sich mit dem Schutzschirm einsparen?
Im Schutzschirmverfahren können Sie Betriebsausgaben einsparen. Insbesondere in den ersten drei Monaten des Verfahrens sind die Einspareffekte bsonders hoch. Die Ersparnisse verhelfen Ihrem Unternehmen zu neuer Liquidität. Lesen Sie, welche Betriebsausgaben sich im Schutzschirmverfahren einsparen lassen.
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Einsparung der Betriebsausgaben im Schutzschirmverfahren
Neben Insolvenzgeld gibt es noch weitere Vorfinanzierungseffekte, die dem Unternehmen im Schutzschirmverfahren zugute kommen. Das sind insbesondere laufende Vertragsverhältnisse, die das Unternehmen zwar in Anspruch nehmen darf, aber während einer dreimonatigen Frist so wie die Insolvenzgläubiger nicht bezahlen muss.
Beispiele für Einsparungen
- Miete der Geschäftsräume
- Leasingraten
- Zins, Tilgung
- Umsatzsteuern
- Sozialversicherungsbeiträge
- sonstiger Betriebsaufwand
Dreimonatige Schonfrist
All diese monatlich zu leistenden Betriebsausgaben müssen innerhalb der dreimonatigen Schonfrist nicht geleistet bzw. können zumindest einmal ausgesetzt werden. Weil keine Betriebsausgaben beglichen werden, bleiben diese liquiden Mittel dem Unternehmen erhalten.
Nur das Notwendige bezahlen
In dieser dreimonatigen Phase wird nur das bezahlt, was für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt notwendig ist. Das sind in der Regel Materialeinkäufe, Energiekosten, Telefon, usw., weil andernfalls ein Liefer- und folge dessen Produktionsstopp zu befürchten ist.
Kündigungssperre trotz säumiger Raten
Vermieter, Leasinggeber usw. haben hingegen keine Möglichkeit, gegen das Unternehmen vorzugehen, beispielsweise ist eine fristlose Kündigung der Geschäftsräume wegen säumiger Mieten ausgeschlossen. Diese Gläubiger haben lediglich das Recht, die Zahlungsrückstände später zur Insolvenztabelle anzumelden und müssen sich mit einer Quote zufrieden geben.
Einsparungen führen zur Gesundung
Natürlich stellen diese Einsparungen im Schutzschirmverfahren eine Verzerrung des Wettbewerbs dar, weil es sich letztendlich um eine staatliche Intervention mit Zubilligung von Sonderrechten handelt. Aber dies ist gesetzlich gewollt, um dem angeschlagenen Unternehmen mit positiver Fortführungsprognose eine Chance zu geben, um wieder zu gesunden.
Liquiditätsvorteil voll ausnutzen
Wegen des beschriebenen Liquiditätseffektes ist es übrigens so wichtig, dass das Unternehmen sich rechtzeitig unter das Schutzschirmverfahren bzw. ein Eigenverwaltungsverfahren begibt. Sind bereits Löhne offen, verringert sich der Liquiditätseffekt durch das Insolvenzgeld entsprechend – und damit die Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens und eine Planinsolvenz.