Erzwingen Sie einen Forderungsverzicht, indem Sie diese besser stellen, als in einer Abwicklung per Insolvenz. Während das Schutzschirmverfahren und Insolvenzplan laufen, soll zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern eine Einigung gefunden werden, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise das Unternehmen die Schulden reguliert.

Schuldenverzicht mit Verhandlungsgeschick

Der Gesetzgeber macht hier keinerlei Vorgaben. Findet man noch während der Phase des Schutzschirmverfahrens eine Einigung mit den Gläubigern, wird das Ergebnis in einem schriftlichen Vertrag festgehalten.

Schließt sich dem Schutzschirmverfahren hingegen ein Insolvenzplanverfahren an – beispielsweise um die oben beschriebenen Liquiditätseffekte zu nutzen oder weil während des Schutzschirms keine Einigung erzielt werden konnte – werden Umfang, Art und Weise der Schuldenregulierung in einer Planinsolvenz festgehalten.

Vermittlung der Schuldenregulierung

Das heißt, im Rahmen eines Insolvenzplans soll zwischen der Gläubigerversammlung und dem Gläubigerausschuss und dem insolventen Unternehmen eine Einigung gefunden werden, in welcher Art und Weise das Unternehmen seine Verbindlichkeiten reguliert. Ist der Insolvenzplan ausgehandelt und rechtskräftig festgestellt, können die Gläubiger nur noch das fordern, was im Insolvenzplan zur Schuldentilgung vorgesehen ist? Im Übrigen erlöschen die Verbindlichkeiten des Unternehmens kraft Gesetzes.

Befriedigung über Quoten

In der Praxis hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Gläubiger im  über Quoten zu befriedigen. Hierbei werden den Gläubigern höhere Quoten angeboten, als sie in einer Regelinsolvenz zu erwarten hätten. Aus Sicht der Gläubiger ist der Vergleich zwischen der in der Regelabwicklung zu erwartenden Quote mit der Quote des Insolvenzplans eines der ausschlaggebenden Entscheidungskriterien. Hierzu enthält das Schutzschirmverfahren eine Vergleichsrechnung.