Ein weltweit bekanntes und seit über 150 Jahren bestehendes Orgelbau-Unternehmen geriet aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern in Zahlungsschwierigkeiten. Es wurde mit Hilfe des Schutzschirmverfahrens innerhalb von 4 Wochen saniert. Dies ist meine Rekord-Sanierung.

Der Fall

Das Unternehmen besteht seit dem Jahr 1857. Der Gründer Wilhelm Sauer führte den Betrieb bis zum Jahr 1910. Er prägte den romantischen Orgelbaus in Europa. Für seine Verdienste kürte ihn das Preußische Königshaus zum „Preußisch königlichen Hoforgelbaumeister“. Die Sauer-Mitarbeiter bauten bisher rund 2.270 Orgeln. Als herausragende Werke gelten die Orgeln des Berliner Doms, der Leipziger Thomaskirche und des Puschkin-Museums in Moskau.

Die 158 jährige Firmengeschichte des Unternehmens war aufgrund der beiden Weltkriege und der politischen Regimewechsel ein ständiges Auf und Ab. Sein exzellenter Ruf verhalf dem Unternehmen jedoch auch in schwierigen Zeiten immer wieder zu überleben. Nunmehr aber brachte der Gesellschafterstreit das Unternehmen in ernsthafte Bedrängnis:

Der Gesellschafter B war seit seiner Lehre über 17 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt und für die Geschäftsführung vorgesehen. Im Verlauf der Zeit erwies sich B jedoch als ungeeignet. In der Belegschaft war er unbeliebt und es kam zu Unstimmigkeiten.

Mitte 2009 schied B aus dem Unternehmen aus. Entsprechend gesellschaftsvertraglicher Regeln bot er seine Geschäftsanteile zum Einzug an. Er verlangte eine Abfindung in Höhe von 92.000 EUR.

Sanierungskonzept

Weil das Unternehmen die gewünschte Abfindung nicht aufbringen konnte, folgte eine jahrelange Auseinandersetzung. Am Schluss klagte B vor dem Landgericht Frankfurt Oder und erhielt einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 110.000 EUR nebst Zinsen und Prozeßkosten zugesprochen.

B unterlag offensichtlich die ganze Zeit dem Irglauben, dass das Unternehmen durchaus zahlungsfähig sei, aber nicht willig. Um den „Druck“ zu erhöhen, pfändete B die Geschäftskonten. Das Unternehmen suchte nach Auswegen vor dem Ruin. Von allen Alternativen entschieden wir uns für ein Schutzschirmverfahren.

Aus einem meiner vorangegangenen Sanierungsfälle wußte ich, dass ein Gerichtsbeschluss über die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens selbst bei hoffnungslos verkeilten Streitparteien eine neue Verhandlungsbereitschaft erzeugen kann.

So war es auch hier. Nach Vorlage des Eröffnungsbeschlusses dämmerte es B, dass die geforderte Abfindung das Unternehmen ruinierte. Unter dem Druck des Schutzschirms verglichen sich die Parteien auf eine machbare Abfindung. Das Unternehmen zahlte die Abfindung und B hob die Pfändung der Geschäftskonten auf. Nach Abschluss einer notariellen Vergleichsvereinbarung – das heißt vier Wochen nach Eröffnung – konnte ich den Schutzschirm wieder zurücknehmen. Der Orgelbauer ist saniert und zum normalen Geschäftsbetrieb zurückgekehrt.

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Höhe der Verschuldung vor Schutzschirmverfahren: 15.435.600 €
  • Einigung mit Gläubigern im
  • Insolvenzplan auf Quote 0,93 %
  • Verfahrensdauer 13 Monate
  • Schuldenverzicht 99% 99%
  • Quote des Insolvenzplans 1% 1%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 35% 35%