Mit dem Schutzschirmverfahren haben wir einen lästigen Investor die Gesellschaftsanteile entzogen. Für das Darlehn des Investors in Höhe von ca. 300 T€ war nur noch eine Kompensation in Höhe von 5 T€ zu leisten. Das Startup kann nach dem Entzug ohne Investor weiter wachsen.

Der Fall

Die Firma Blume GmbH ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördertes Startup mit Sitz in Potsdam. Blume entwickelt digitale Blumen für Architektur und Filmproduktion. Wichtige Kunden sind beispielsweise Filmstudios aus Hollywood oder internationale Spiele-Designer. Das Unternehmen besteht seit 2010 und führte zwei Jahre später die erste Produktlinie ein. Die Produkte werden über das Shop-System der Webseite verkauft. Zusätzliche Einnahmen generiert das Unternehmen über Software-Entwicklungsaufträge.

Blume hat sich von Beginn an als typisches Startup verstanden, das heißt: Fremdfinanzierung in der Entwicklungsphase und Return on Invest nach ca. drei Jahren über eine flächendeckende Marktdurchdringung. Um die Entwicklungsphase zu finanzieren, beteiligte Blume den Investitionsfonds als Gesellschafter mit einem 15% Anteil. Als “Gegenleistung” stellte der Investitionsfonds ein Nachrang-Darlehn in Höhe von ca. 600 T€ bereit. Die Auszahlung des Nachrang-Darlehns sollte in Tranchen erfolgen und unter der Bedingung, dass Blume bestimmte Umsatzziele erreicht.

Startup wird mit Schutzschirmverfahren gerettet

Insolvenzursache

Nachdem der Investitionsfonds mehrere Darlehnsbeiträge in Höhe von 270 T€ an Blume ausgereicht hatte, kam es zum Streit über die Voraussetzungen für die Auszahlung der nächsten Tranche. Der Investitionsfonds verhielt sich unerwartet unkooperativ. Er verweigerte jede Zahlung und legte den Geschäftsführern der Blume GmbH nahe, umgehend zu einem Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen.

Sanierungskonzept

Weil Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten war, beantragten wir im März 2014 die Eröffnung eines so genannten kleinen Schutzschirmverfahrens gem. §270a InsO. Das Gericht folgte meinem Antrag und stellte die Blume GmbH unter Gläubigerschutz. Der gerichtlich verordnete Gläubigerschutz gab der Blume GmbH die erforderliche Zeit sich neu auszurichten und zu sanieren.

  • Zunächst wurden die für ein Schutzschirmverfahren typischen Sanierungs- und Liquiditätsbeschaffungsmaßnahmen durchgeführt:
  • Finanzierung der Mitarbeiter über das Insolvenzgeld für drei Monate
  • Kosteneinsparungen bzw. Kündigung von nicht unbedingt benötig-ten VertragsverhältnissenEinführung eines neuen Buchhaltungs- und Controlling-Systems zur Schaffung einer besseren Transparenz
  • Im zweiten Schritt erfolgte eine strategische Neuausrichtung der Unternehmensziele. Während die Geschäftsführung aufgrund der Fremdfinanzierung es sich bisher leisten konnte, nur langfristige, strategische Ziele zu verfolgen, war ab sofort “die schwarze Null am Monatsende” das Gebot der Stunde.
  • Kurzum: Die Blume GmbH musste es schaffen, von den eigenen Einkünften zu leben, statt auf Pump. Dies ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Schutzschirmverfahren und für einen zukünftigen Fortbestand.

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Höhe der Verschuldung vor Schutzschirmverfahren: 445.600 €
  • Einigung mit Gläubigern im
  • Insolvenzplan auf Quote 5,09 %
  • Verfahrensdauer 8 Monate
  • Schuldenverzicht 95% 95%
  • Quote des Insolvenzplans 5% 5%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 75% 75%