Will ein Unternehmen ein Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen, muss es einen Sanierungsplan oder ein Sanierungskonzept vorlegen. Sanierungskonzept oder Sanierungsplan ist Bedingung, dass das Gericht das Schutzschirmverfahren eröffnet. Aus dem Sanierungsplan muss die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens hervorgehen. Aus der Sanierungsfähigkeit wiederum leitet sich die positive Fortführungsprognose im Schutzschirmverfahren ab. Während des gesamten Schutzschirmverfahrens muss das Unternehmen beweisen können, dass eine positive Fortführungsprognose besteht.

Sanierungsplan und Sanierungskonzept für Ihr Unternehmen

Zunächst erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen den Sanierungsplan. Dessen Ziel besteht darin, dem Gericht und den Gläubigern aufzuzeigen, dass sich die Liquiditätskrise vor dem Schutzschirmverfahren dauerhaft beseitigen lässt. Im besten Fall geht es aus der Sanierung gestärkt für künftige Herausforderungen hervor. Eine Unternehmenskrise muss nicht das Aus für Ihre Firma darstellen. Bei richtiger Nutzung aller Möglichkeiten können sie am Punkt eines Neuanfangs stehen und anschließend erfolgreich wachsen. Dabei unterstützen wir Sie gern. Unsere Leistungen beinhalten:

  • Ist Ihr Unternehmen sanierungsfähig?
  • Beratung, Planung und aktive
    Unterstützung Ihrer Sanierung durch das Schutzschirmverfahren (Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung)
  • Verfahren nach den §§ 270 ff InsO
  • Erstellung von Fortführungsprognosen nach dem IDW S 6 Standard und den Vorschriften von BGH, HGB und InsO
  • Prüfung Ihrer Insolvenzantragsgründe nach IDW S 11
  • Bescheinigung für den Antrag auf ein Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO und IDW S 9
  • Eigenverwaltung fördert Sanierung

Schon vor 2012 war eine Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren möglich. Das Schutzschirmverfahren reformierte jedoch den Ablauf, stärkte die Rechte der betroffenen Unternehmen und – bedeutungsvoll – entlastet sie finanziell deutlich (kurzfristiges Insolvenzgeld, Befreiung von der USt-VA und ähnliche Maßnahmen).

Sanierungsplan pro Sanierung

Das gelingt mit dem Schutzschirm immer häufiger. Vorher gingen die Unternehmen zu 98 % in die Insolvenz. Für das Schutzschirmverfahren benötigen Sie eine Beratung und Hilfestellung. Die Antragsvoraussetzungen haben sich geändert, dafür stieg der Umfang der Ihnen eingeräumten Rechte deutlich.

Gläubiger pro Schutzschirm

Das Schutzschirmverfahren schafft Transparenz, die den Gläubigern zugutekommt. Diese sind eher imstande, dem Verfahren zuzustimmen. Voraussetzung ist ein Sanierungskonzept, das Sie mit uns gemeinsam erarbeiten können. Wenn das Konzept und die Zahlen stimmen, besteht eine sehr realistische Chance, Ihr Unternehmen aus der Krise herauszuholen.