Die Regelinsolvenz beantragen Sie am besten mit diesem Online-Formular. Wir übernehmen die Daten und melden uns bei Ihnen. Schief gehen kann nichts. Ein erfahrenes Team steht dahinter. Probieren Sie es einfach aus. Telefon: 030 306 12345
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und auf den Absende-Button geklickt haben, überprüfen wir Ihre Einträge, ob sie vollständig und richtig sind. Fehlt etwas, erstellen wir eine „Hausaufgabenliste“ zum Abarbeiten. Beispielsweise brauchen wir für den GmbH-Insolvenzantrag die Gewerbeanmeldung, die BWA und den letzten Jahresabschluss. Bei Fragen senden Sie mir eine E-Mail. Das Formular kann auch unvollständig ausgefüllt sein. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.
Antrag auf Regelinsolvenz ist ausgefüllt. Wie gehts weiter?
Sie haben die Möglichkeit, dass Sie mir Ihr Antragsformular zunächst nur unverbindlich übersenden und ich Ihnen ein Kostenangebot unterbreite. Zusätzlich biete ich Ihnen an, dass ich Sie unverbindlich anrufe und wir Ihr Insolvenzverfahren kurz besprechen. Hierzu bitte die Optionen oben ankreuzen.
Sind Sie hingegen entschlossen, können Sie mich auch gleich beauftragen. Hierzu bitte das PDF mit der Vollmacht und der Honorarvereinbarung herunterladen:
Das PDF bitte ausdrucken, unterschreiben und an uns absenden, per E-Mail, Fax oder Post. Sind Sie einverstanden, überweisen Sie uns die erste Rate.
Anschließend erhalten Sie von uns eine kleine „Hausaufgabenliste“, was Ihrerseits noch zu erledigen ist und welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen. Während Sie die Hausaufgabenliste abarbeiten, schreiben wir die Gläubiger an. Wir fragen den aktuellen Schuldenstand ab und informieren über den Gläubiger- und Vollstreckungsschutz.
Ist alles fertig, übersenden wir Ihnen den fix und fertigen Insolvenzantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren per E-Mail oder Post. Diesen bitte überprüfen und unterschreiben. Danach bitte an uns auf dem Postwege zurück. Wir reichen den Insolvenzantrag bei Gericht ein und sorgen dafür, dass der Entschuldungsprozess auch wirklich in Gang gesetzt wird. Fertig. Der Insolvenzverwalter übernimmt das Verfahren. Wir bleiben für Sie als Ansprechpartner im Hintergrund.
Hallo, kurze Frage: kann ich meine Selbständigkeit aufrecht erhalten, wenn ich über Sie eine Privatinsolvenz beantrage oder muss bzw. darf ich überhaupt ein neues Gewerbe anmelden, eventuell auch im Ausland, zum Beispiel in Mexiko?
VG
Jörg Franzke
am 23. November 2015 um 6:55
Sie haben Recht, Ihr Problem ist komplex. Das lässt sich nicht in diesem Form beantworten. Mein Vorschlag wäre, dass Sie bei mir einen telefonischen oder persönlichen Termin vereinbaren und wir besprechen Ihr Problem ausführlich.
kb
am 21. November 2015 um 9:02
Hallo Herr Franzke, wir hatten uns schon im Sommer geschrieben, damals interessierte ich mich für eine Insolvenz in Frankreich. Jetzt ist es noch viel komplizierter. Das FA wollte seit April 56TE Steuerzahlungen: 15TE Nachzahlung 2013, 15TE Vorauszahlung der Nachzahlung 2014 und doppelte Vorauszahlung 2015. 24TE konnte ich dieses Jahr zurückzahlen, den Rest versuchte ich andersweitig einzutreiben. Meine Geschäftsbank bot mir einen Kredit an, dessen Konditionen ich prüfen liess von einem neutralen Steuerberater, der meinte man könne bessere Konditionen erhalten, sogar Teile der Kredite über eine andere Bank zu finanzieren. In diesem ganzen Durcheinander, versuchte das Finazamt mein Einkommen über die Kassenärztlichen Vereinigung zu verpfänden, die Mitteillung über diesem misslungenem Versuch erreichte mich jedoch 2 Wochen später. In dieser kurzen Zeit wurde ein Antrag auf Insolvenz, von Seite des FA, am Amtsgericht eingereicht. Fragte dann die Bank ob sie mir den angebotenen Kredit , datiert im August, noch anbieten könnten. Leider nicht, da Antrag für Insolvenz gestellt wurde. Nach Telefonat mit dem FA, sollte ich Antrag auf Zurückstellung des Antrages für Insolvenz , am Amtsgericht einrreichen, wegen Aussicht der Zahlung der Steuerschulden, das tat ich auch. Die Bank sagte mir, selbst wenn der Antrag zurück genommen werden sollte, würden sie mir sehr unwahrscheinlich das Geld geben können. Zur gleichen Zeit läuft eine Prozess am Oberlandesgericht wegen Zugewinn in Höhe von 45TE, ich habe Beschwerde eingelegt, nachdem im Iuni gesagt wurde , dass mir kein Zugewinn zusteht wegen der Anrechnung der Bürgschaft meines Ex Mannes, in seinem Endvermögen. Das Amtsgericht definierte das so: zum Stichtag, drohte mir die Insolvenz, der Stichtag lag 1 1/2Jahren nach der Praxis Eröffnung; somit wird die Bürgschaft zu seinem Endvermögen angerechtet, dieses wird negativ, also muss er kein Zugewinn zahlen. Damit war ich nicht einverstanden. Mein Ex hat eine Bürgschaft z.Z von 123TE .Wenn ich in die Insolvenz gehe, drohte er das auch zu tun. Nun ist das so , dass ein Kind bei ihm lebt, das andere bei mir. Das Kind, dass bei ihm lebt ist schon viele Jahre traumatisiert durch die Trennung und deren Konsequenzen, hatte mit 14 Jahren ein Suizid Versuch hinter sich. Ich bin mit diesen zwei Kindern in 2 Jahren, zwei Mal umgezogen, einmal aus dem Haus meines Mannes,(ich war 18 Jahre verheiratet), ich stand nicht im Grundbuch, das zweite Mal wurde uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Umzüge und die RA kosten haben meine finanzielle Schwierigkeiten über die Jahre geschwächt. Trotzdem hatte ich sehr sehr gute, ansteigende Umsatzzahlen, dieses Jahr könnte ich sogar eine Umsatz schreiben von 270TE. Ich verstehe nicht warum das FA keine Stundung akzeptiert hat, ich verstehe nicht warum die Bank mich jetzt im Stich lässt, der Steuerberater ist stumm seit Iuni. Sie erwähnten im Sommer, wo wir uns geschreiben haben, dass ich Insolvenz in D . beantragen kann und dann im Ausland gehen könnte, habe ich das richtig verstanden? Wie funktioniert so Etwas? Könnten Sie mir dabei helfen? Würde mich sehr freuen, wenn Sie sich bei mir melden. Meine Tochter, die beim Vater lebt, die Traumatisierte, wird am 01.12., 18 Jahre alt, es ist mir schwer im Bauch, in der Seele, ich leide enorm, dass ich jetzt diese Umstände habe, dass dieser Schatten über Ihrem schönem Alter, schwebt. Weinachten steht auch noch vor de Tür. Besten Dank für Ihre Geduld, Bk
Jörg Franzke
am 6. November 2014 um 7:44
Sie sollten die Androhung des Finanzamtes ernst nehmen. Finanzämter stellen in der Regel immer Insolvenzanträge gegen Selbständige mit Steuerschulden. Sollte es soweit kommen, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen selbst einen Insolvenzantrag stellen, damit Sie die Restschuldbefreiung erhalten. An Ihrer Stelle würde ich das Gewerbe jetzt abmelden und mich erst einmal arbeitslos melden oder nach einem Job umsehen. Dann beantragen Sie Insolvenz, um die Schulden loszuwerden.
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Hallo, kurze Frage: kann ich meine Selbständigkeit aufrecht erhalten, wenn ich über Sie eine Privatinsolvenz beantrage oder muss bzw. darf ich überhaupt ein neues Gewerbe anmelden, eventuell auch im Ausland, zum Beispiel in Mexiko?
VG
Sie haben Recht, Ihr Problem ist komplex. Das lässt sich nicht in diesem Form beantworten. Mein Vorschlag wäre, dass Sie bei mir einen telefonischen oder persönlichen Termin vereinbaren und wir besprechen Ihr Problem ausführlich.
Hallo Herr Franzke, wir hatten uns schon im Sommer geschrieben, damals interessierte ich mich für eine Insolvenz in Frankreich. Jetzt ist es noch viel komplizierter. Das FA wollte seit April 56TE Steuerzahlungen: 15TE Nachzahlung 2013, 15TE Vorauszahlung der Nachzahlung 2014 und doppelte Vorauszahlung 2015. 24TE konnte ich dieses Jahr zurückzahlen, den Rest versuchte ich andersweitig einzutreiben. Meine Geschäftsbank bot mir einen Kredit an, dessen Konditionen ich prüfen liess von einem neutralen Steuerberater, der meinte man könne bessere Konditionen erhalten, sogar Teile der Kredite über eine andere Bank zu finanzieren. In diesem ganzen Durcheinander, versuchte das Finazamt mein Einkommen über die Kassenärztlichen Vereinigung zu verpfänden, die Mitteillung über diesem misslungenem Versuch erreichte mich jedoch 2 Wochen später. In dieser kurzen Zeit wurde ein Antrag auf Insolvenz, von Seite des FA, am Amtsgericht eingereicht. Fragte dann die Bank ob sie mir den angebotenen Kredit , datiert im August, noch anbieten könnten. Leider nicht, da Antrag für Insolvenz gestellt wurde. Nach Telefonat mit dem FA, sollte ich Antrag auf Zurückstellung des Antrages für Insolvenz , am Amtsgericht einrreichen, wegen Aussicht der Zahlung der Steuerschulden, das tat ich auch. Die Bank sagte mir, selbst wenn der Antrag zurück genommen werden sollte, würden sie mir sehr unwahrscheinlich das Geld geben können. Zur gleichen Zeit läuft eine Prozess am Oberlandesgericht wegen Zugewinn in Höhe von 45TE, ich habe Beschwerde eingelegt, nachdem im Iuni gesagt wurde , dass mir kein Zugewinn zusteht wegen der Anrechnung der Bürgschaft meines Ex Mannes, in seinem Endvermögen. Das Amtsgericht definierte das so: zum Stichtag, drohte mir die Insolvenz, der Stichtag lag 1 1/2Jahren nach der Praxis Eröffnung; somit wird die Bürgschaft zu seinem Endvermögen angerechtet, dieses wird negativ, also muss er kein Zugewinn zahlen. Damit war ich nicht einverstanden. Mein Ex hat eine Bürgschaft z.Z von 123TE .Wenn ich in die Insolvenz gehe, drohte er das auch zu tun. Nun ist das so , dass ein Kind bei ihm lebt, das andere bei mir. Das Kind, dass bei ihm lebt ist schon viele Jahre traumatisiert durch die Trennung und deren Konsequenzen, hatte mit 14 Jahren ein Suizid Versuch hinter sich. Ich bin mit diesen zwei Kindern in 2 Jahren, zwei Mal umgezogen, einmal aus dem Haus meines Mannes,(ich war 18 Jahre verheiratet), ich stand nicht im Grundbuch, das zweite Mal wurde uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Umzüge und die RA kosten haben meine finanzielle Schwierigkeiten über die Jahre geschwächt. Trotzdem hatte ich sehr sehr gute, ansteigende Umsatzzahlen, dieses Jahr könnte ich sogar eine Umsatz schreiben von 270TE. Ich verstehe nicht warum das FA keine Stundung akzeptiert hat, ich verstehe nicht warum die Bank mich jetzt im Stich lässt, der Steuerberater ist stumm seit Iuni. Sie erwähnten im Sommer, wo wir uns geschreiben haben, dass ich Insolvenz in D . beantragen kann und dann im Ausland gehen könnte, habe ich das richtig verstanden? Wie funktioniert so Etwas? Könnten Sie mir dabei helfen? Würde mich sehr freuen, wenn Sie sich bei mir melden. Meine Tochter, die beim Vater lebt, die Traumatisierte, wird am 01.12., 18 Jahre alt, es ist mir schwer im Bauch, in der Seele, ich leide enorm, dass ich jetzt diese Umstände habe, dass dieser Schatten über Ihrem schönem Alter, schwebt. Weinachten steht auch noch vor de Tür. Besten Dank für Ihre Geduld, Bk
Sie sollten die Androhung des Finanzamtes ernst nehmen. Finanzämter stellen in der Regel immer Insolvenzanträge gegen Selbständige mit Steuerschulden. Sollte es soweit kommen, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen selbst einen Insolvenzantrag stellen, damit Sie die Restschuldbefreiung erhalten. An Ihrer Stelle würde ich das Gewerbe jetzt abmelden und mich erst einmal arbeitslos melden oder nach einem Job umsehen. Dann beantragen Sie Insolvenz, um die Schulden loszuwerden.