Die Regelinsolvenz entschuldet Einzelunternehmer, Freelancer und Freiberufler. Sie verhilft zu einem Neustart und annulliert die Schulden. Die Regelinsolvenz beinhaltet mehrere Varianten, die man kombinieren kann. Hier finden Sie Tipps zum Ablauf und können sich hilfreiche Tools wie die Insolvenz-App kostenfrei aufs Handy laden. Damit ist der Regelinsolvenzantrag einfach.
Das Wichtigste zur Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz ist für folgenden Personenkreis das richtige Insolvenzverfahren: Einzelunternehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende, Freelancer, GbR, OHG. Wer früher selbstständig war (egal wann), mehr als 20 Gläubiger hat oder Arbeitslöhne oder Sozialabgaben schuldet, beantragt ebenfalls die Regelinsolvenz und nicht die Privatinsolvenz.
Regelinsolvenz dauert 36 Monate
Die Regelinsolvenz dauert genauso wie die Privatinsolvenz 36 Monate. Der Regelinsolvenz ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren vorgeschaltet, das ca. 3 Monate dauert. Danach wird das eigentliche Regelinsolvenzverfahren (=Hauptverfahren) eröffnet, welches dann 3 Jahre dauert.
Regelinsolvenz lässt sich auf 1 Jahr verkürzen
Das Regelinsolvenzverfahren kann man so wie die Privatinsolvenz auf ca. 1 Jahr verkürzen. Das geschieht, indem man den Gläubigern einen Insolvenzplan vorlegt. Der Insolvenzplan funktioniert wie ein Teilzahlungsvergleich: Eine dritte Person bietet eine Sonderzahlung von beispielsweise 10.000 € an, wenn die Gläubiger auf den Rest ihrer Ansprüche verzichten. Insolvenzpläne sind sehr erfolgreich und aussichtsreich.
Betriebliches und privates Vermögen betroffen
Die vom Gericht bestellte Insolvenzverwaltung hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse einzuziehen, zu verwerten und an die Gläubiger zu verteilen. Die Insolvenzmasse besteht aus dem Betriebsvermögen, Ihrem privaten Vermögen und Ihrem Einkommen für die nächsten 36 Monate.
Restschuldbefreiung für alle Schulden
Die Restschuldbefreiung am Ende der Regelinsolvenz umfasst beides: Schulden aufgrund der selbstständigen Tätigkeit und die privaten Schulden. Deshalb werden im Insolvenzantrag alle Schulden aufgenommen.
Wer will, kann selbstständig bleiben
Regelinsolvenz bedeutet nicht, dass man das Geschäft aufgeben muss. Solo-Selbstständige streben die Freigabe ihrer selbstständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse an. Für die anderen Unternehmer gibt es die Eigenverwaltung oder die Auffanggesellschaft. Kurzum: Das Leben geht weiter, auch nach der Insolvenz.
Ob Regel- oder Privatinsolvenz ist egal
Der Unterschied zwischen der Regelinsolvenz und der Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz ist für den betroffenen Schuldner ohne Bedeutung. Es lohnt sich also nicht die Privatinsolvenz anzustreben, um eine Regelinsolvenz zu vermeiden.
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Wie befreien Sie sich als (ehemals) selbstständigen Einzelunternehmer, Freelancer oder Freiberufler am schnellsten aus den Schulden? Machen Sie einen kurzen Check zur Regelinsolvenz.
Wer Hilfe bei der Unternehmensinsolvenz und/oder der privaten Insolvenz benötigt und diese Verfahren professionell und schnell hinter sich bringen muss/möchte, ist hier von A bis Z richtig. Ich bin bei der privaten Insolvenz nach 10 Monaten wieder schuldenfrei und darf am wirtschaftlichen Leben ohne Benachteiligungen teilnehmen. Die Unternehmensinsolvenz wurde professionell vorbereitet und war bereits nach 8 Monaten abgeschlossen. Insgesamt bin ich sehr dankbar für die grandiose Hilfe. In solchen Situationen liegen viele Unternehmer, Personen wie ein Käfer auf dem Rücken und sind fassungslos und stecken den Kopf in den Sand. Das ist aber der genau falsche Weg. An all diejenigen die sich gefühlt kurz vor der Insolvenz befinden oder evtl. schon zahlungsunfähig sind (dabei spielt es keine Rolle ob das Unternehmen und/oder die private Person insolvent wird) kontaktiert Herrn Franzke so früh wie möglich. Alles wird gut…
Einzelunternehmer
Bewertung auf Provenexpert vom 29.12.21
Beiträge und Infos zur Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz optimal vorbereiten. Mehr Infos und Beiträge zur Regelinsolvenz, die für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer besonders wichtig sind.
Ab wann in die Regelinsolvenz?
Für Einzelunternehmer besteht keine Insolvenzantragspflicht. Ein Einzelunternehmer kann Insolvenz anmelden. Aber er muss nicht. Den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung gibt es nicht bei Einzelunternehmern. Als Einzelunternehmer können Sie trotz Überschuldung so lange weitermachen, bis jemand den Stecker zieht. Das erledigen in der Regel die Krankenkassen oder das Finanzamt durch einen Insolvenzantrag (=Fremdantrag).
Achtung Fremdantrag: Hat die Krankenkasse oder Finanzamt einen Insolvenzantrag gegen Sie gestellt, müssen Sie handeln. Entweder, Sie begleichen den Rückstand sofort und vollständig. Danach betteln Sie den Gläubiger an, er möge den Insolvenzantrag zurücknehmen. Oder Sie akzeptieren die Situation und stellen einen eigenen Insolvenzantrag. Das Gesetz gibt Ihnen hierzu 10 Tage Zeit. Unterlassen Sie den Eigenantrag, eröffnet das Gericht die Regelinsolvenz ohne Restschuldbefreiung.
Ein Insolvenzverfahren ohne Restschuldbefreiung ist nicht gut! Suchen Sie nach einem Fremdantrag unbedingt rechtlichen Beistand auf. Wir beraten Sie, wie Sie trotz Regelinsolvenz Ihren Betrieb fortführen können und beantragen den Eigenantrag mit Restschuldbefreiung.
Ablauf der Regelinsolvenz
Der Ablauf der Regelinsolvenz lässt sich in fünf Phasen aufteilen:
- Regelinsolvenz planen
- Vorbereitung bei Betriebsfortführung
- Vorbereitung bei Betriebseinstellung
- Ablauf der Regelinsolvenz
- 36 Monate bis Sie schuldenfrei sind
Die Regelinsolvenz planen.
- Die Selbstständigkeit aufgeben: Wenn die Selbstständigkeit zur Last wird und Sie andere Lebenspläne haben, dann geben das Gewerbe auf. Beabsichtigen Sie die Geschäftsaufgabe, hat die Regelinsolvenz für Sie den einzigen Zweck, Sie aus den Schulden zu befreien. Die Restschuldbefreiung erreichen Sie am leichtesten, je einfacher Ihr Verfahren ist. Also gehen Sie nicht mit laufendem Geschäftsbetrieb in die Insolvenz, sondern wickeln die Einzelfirma vor der Insolvenz selbst ab. Erst danach beantragen Sie die Regelinsolvenz, um sich zu entschulden.
- Selbstständig bleiben: Viele Freelancer wollen (oder müssen sogar) ihr Geschäft trotz Insolvenz fortführen. In diesem Fall bleiben Sie selbstständig und beantragen die Regelinsolvenz. Bei geschicktem Vorgehen wird der Insolvenzverwalter Ihre selbstständige Tätigkeit gleich zu Beginn des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse freigeben. Die Freigabe des Geschäftsbetriebes aus der Insolvenzmasse ist für Sie äußerst vorteilhaft. Sie können ab sofort wieder unbegrenzt verdienen. Aufgrund der Freigabe wird nichts von Ihren Einnahmen gepfändet.
- Auffanggesellschaft gründen: Der Trick mit der Freigabe aus der Insolvenzmasse eignet sich nur für Solo-Selbstständige. Gewerbetreibende mit einem Geschäftsbetrieb sollten die Gründung einer Auffanggesellschaft vor der Regelinsolvenz in Erwägung ziehen. Hierzu gründet eine Vertrauensperson eine UG oder GmbH und das alte Gewerbe wird nach und nach in die neu gegründete Firma transformiert. Danach melden Sie das Gewerbe ab und beantragen die Regelinsolvenz, um sich zu entschulden. Aber Achtung: Insolvenzverwalter mögen keine Auffanggesellschaft. Wer sich ungeschickt verhält, macht sich angreifbar. Deshalb bitte mit Bedacht vorgehen.
- Sanierung mit Insolvenz in Eigenverwaltung: Besitzen Sie als Einzelunternehmer einen größeren Geschäftsbetrieb mit mehreren Mitarbeitern, ist der Weg über die Auffanggesellschaft meist zu riskant oder gar unmöglich. In diesem Fall wählen Sie die Insolvenz in Eigenverwaltung. Eigenverwaltung bedeutet, dass Sie mit meiner Hilfe Die Insolvenz selbst abwickeln. Natürlich mit dem Ziel, dass Sie Ihr Unternehmen behalten. Einen Insolvenzverwalter gibt es nicht, sondern nur eine gerichtliche Aufsicht.
- Schulden kürzen mit dem Restrukturierungsverfahren: Größere Geschäftsbetriebe, deren Krisenursache ausschließlich auf einer zu hohen Kreditbelastung begründet ist, können die Schulden mit dem neuen Restrukturierungsverfahren kürzen. Beispiel sind Corona-Kredite der KfW. Droht Ihr Geschäft aufgrund der Tilgung des Corona-Kredits pleite zu gehen, kürzen Sie die Schulden mithilfe des Restrukturierungsverfahrens.
- Regelinsolvenz bei Personengesellschaften wie GbR oder OHG oder KG: Falls Sie die Personengesellschaft nicht mit der Eigenverwaltung sanieren wollen, stellen Sie keinen Insolvenzantrag! Sondern Sie lösen die Personengesellschaft per Gesellschafterbeschluss auf. Danach geht jeder Gesellschafter in eine Regelinsolvenz. GbR-Gesellschafter haften ohnehin mit dem Privatvermögen. Ersparen Sie sich also ein zusätzliches Insolvenzverfahren, indem Sie die Personengesellschaft vorher auflösen.
Regelinsolvenz vorbereiten, wenn Sie fortführen wollen.
Wollen Sie selbstständig bleiben und die Regelinsolvenz dazu nutzen, sich selbst und Ihren Geschäftsbetrieb zu entschulden, müssen Sie die Regelinsolvenz perfekt vorbereiten. Die hierfür vorgesehenen Sanierungsinstrumente wie das Restrukturierungsverfahren müssen fertig ausgearbeitet sein.
- Geschäftsbetrieb fortführen und sanieren: Besitzen Sie als Einzelunternehmer einen größeren Geschäftsbetrieb und wollen Sie diesen mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren oder Restrukturierungsverfahren fortführen und entschulden, suchen Sie von Beginn an einen Berater auf, beispielsweise mich. Die Antragstellung eines solchen Sanierungs-Verfahrens ist anspruchsvoll. Das können Sie nicht selbst.
- Selbstständig bleiben trotz Insolvenz: Sind Sie Freelancer und wollen Sie selbstständig bleiben, rate ich ebenfalls zu einer Beratung. Ihr Zwischenziel als Solo-Selbstständiger ist die Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag gleich zu Beginn der Regelinsolvenz. Damit wird die Regelinsolvenz für Sie leichter, weil Ihr Gewerbe nach der Freigabe nicht mehr unter der Aufsicht eines Insolvenzverwalters steht. Um das Zwischenziel zu erreichen, müssen Sie sich strategisch geschickt aufstellen und hierzu brauchen Sie zumindest eine kurze Beratung.
Regelinsolvenz vorbereiten, wenn Sie einstellen wollen.
- Selbstständigkeit vorher aufgeben: Beabsichtigen Sie das Gewerbe aufzugeben, halten Sie sich bitte an meine Empfehlung: die Regelinsolvenz nicht mit laufendem Geschäftsbetrieb beantragen. Sondern das Geschäft selbst abwickeln und den Antrag erst danach stellen. So vorzugehen, ist für Sie als Schuldner vorteilhafter, weil es dann nicht zu Komplikationen kommt. Damit Sie die Abwicklung rechtssicher durchführen können, empfehle ich Ihnen ebenfalls eine Beratung.
- Regelinsolvenz beantragen nach der Gewerbeabmeldung: Ist die Selbstständigkeit bereits eingestellt (egal wann), gilt für die Vorbereitung der Regelinsolvenz das Gleiche wie bei der Privatinsolvenz: neues Konto eröffnen und dieses in ein P-Konto umwandeln, Gläubiger-Verzeichnis aufstellen, Formular für den Regelinsolvenzantrag samt Belegen ausfertigen… Bitte lesen Sie hierzu meine Ratschläge zur Vorbereitung der Privatinsolvenz.
- Regelinsolvenz-Antrag ist ein Bürokratie-Monster: Der neu eingeführte Regelinsolvenzantrag ist unglaublich umfangreich und umfasst rund 60 Seiten. Sowohl der Geschäftsbetrieb muss umfassend dargestellt werden, als auch die privaten Verhältnisse und schließlich das Gläubiger-Verzeichnis. Jeder Eintrag muss belegt werden, wie Kontoauszüge, BWA, Einkommensnachweise, usw.
- Regelinsolvenz mit der App oder Online-Formular: Damit die Antragstellung möglichst leicht für Sie ist, verwenden Sie meine App oder das Online-Formular für die Regelinsolvenz. Dabei verpflichten Sie sich erst mal zu nichts. Die Nutzung der App und des Formulars kostet Sie nichts und Sie entscheiden nach der Nutzung, ob wir uns bei Ihnen melden und den Antrag mit Ihnen besprechen sollen, ob Sie uns direkt zu dem angegebenen Preis beauftragen wollen oder nur ein Angebot einholen möchten. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Sie behalten stets die Kontrolle.
Regelinsolvenz mit dem Online-Formular:
Mit dem Online-Formular für die Regelinsolvenz können Sie Ihr Insolvenzverfahren von zu Hause aus anmelden. Einfach das Formular für die Regelinsolvenz ausfüllen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Schiefgehen kann nichts. Das Kanzlei-Team steht hinter Ihnen. Sie profitieren von unserer Erfahrung aus rund 15.000 Insolvenzberatungen.
Regelinsolvenz mit der Insolvenz-App:
Um Ihnen die Vorbereitung der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz so leicht wie möglich zu machen, haben wir die Insolvenz-App entwickelt. In der App können Sie alle Daten sammeln, abfotografierte Unterlagen verwalten und das Gläubigerverzeichnis erstellen. Die App lädt Ihre Unterlagen und Einträge automatisch hoch in eine Cloud, auf die unsere Kanzlei zugreifen kann. So müssen wir keine dicken Briefe oder Ordner hin und her schicken und Sie behalten den Überblick. Mit den hochgeladenen Daten wird Ihre Insolvenz vorbereitet. Am Ende müssen Sie nur noch unterschreiben.
Ablauf der Regelinsolvenz.
Nachdem das Insolvenzgericht den Antrag auf Regelinsolvenz angenommen hat, wird das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Gleich zu Beginn lernen Sie Ihren (vorläufigen) Insolvenzverwalter kennen. Dieser ist sehr neugierig und will alles zu Ihren Finanzen wissen. Sie müssen umfassend Auskunft erteilen.
- Vorläufiges Insolvenzverfahren dauert drei Monate: Der Regelinsolvenz ist im Gegensatz zur Privatinsolvenz ein vorläufiges Insolvenzverfahren vorgeschaltet. Dieses dauert ungefähr drei Monate. Erst danach eröffnet das Gericht das eigentliche Hauptverfahren der Regelinsolvenz. Im vorläufigen Insolvenzverfahren erstellt der Ihnen vom Gericht zugeteilte Insolvenzverwalter ein Gutachten über Ihr Betriebsvermögen, Ihre Einkünfte und Ihr Privatvermögen. Deshalb wird er viele Fragen an Sie haben und sehr neugierig sein.
- Ab jetzt können Sie nicht mehr frei über Unternehmen verfügen: Je nachdem, ob Ihr Geschäftsbetrieb noch läuft und wie groß er ist, wird der Insolvenzverwalter Ihren Spielraum als Unternehmer einschränken. Sie arrangieren sich am besten, weil er immer am längeren Hebel sitzt. Der Insolvenzverwalter kann Ihnen vor allem vorschreiben, welche Ausgaben Ihr Unternehmen tätigen darf.
- Betriebsvermögen wird Insolvenzmasse: Das gesamte Betriebsvermögen, bestehend aus Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte, usw. gehören zur Insolvenzmasse. Was damit geschieht, bestimmt ab sofort der Insolvenzverwalter (oder Sie selbst in der Eigenverwaltung). Die Aufgabe des Insolvenzverwalters in einem Insolvenzverfahren ohne Eigenverwaltung ist es, das Betriebsvermögen bestmöglich im Sinne der Gläubiger zu verwerten. Er wird versuchen, das Unternehmen im Ganzen zu verkaufen, weil das den höchsten Kaufpreis bringt. Findet er keinen Käufer, verkauft er die Einzelteile und zieht die Forderungen ein.
Falls Ihnen die normale Insolvenz zu lange dauert ...
… entscheiden Sie sich für die Planinsolvenz. Das bedeutet:
Sie finden die Gläubiger mit einer geringen Quote ab.
Danach sind Sie schuldenfrei.
- Ihr privates Vermögen ist weitgehend geschützt: Gesetzlich geschützt ist die Wohnungs-Einrichtung, die Kleidung, Telefone und Computer, siehe Privatinsolvenz. Kurzum alles, was zu einer bescheidenen Lebensführung gehört. Von Ihren Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit wird Ihnen der Insolvenzverwalter einen Freibetrag entsprechend der gesetzlichen Pfändungstabelle belassen. Ihr Einkommen sollten Sie mit ihm aushandeln. Falls Sie in Ihrem Betrieb noch mitarbeiten – also für den Insolvenzverwalter arbeiten – sollten Sie ein höheres Einkommen verlangen.
- Ohne Betrieb läuft Regelinsolvenz wie Privatinsolvenz: Haben Sie den Betrieb vor der Regelinsolvenz bereits selbst eingestellt, ist das vorläufige Insolvenzverfahren weit weniger aufreibend. Das Verfahren läuft dann wie eine Privatinsolvenz. Dies gilt auch für Solo-Selbstständige, die fortführen wollen.
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Noch 36 Monate bis zur Restschuldbefreiung.
Die Nachteile der Regelinsolvenz möchte ich Ihnen der Fairness halber nicht vorenthalten. Trotz allem geht es meinen ,Mandanten zumeist schon während der Regelinsolvenz besser, weil der Druck der Schuldenlast wegfällt. Vielleicht sind die Nachteile auch gar nicht so schlimm.
- Sie müssen sich finanziell einschränken: Sind Sie während der Regelinsolvenz als Arbeitnehmer angestellt, leben Sie von Ihrem pfändungsfreien Selbstbehalt entsprechend der gesetzlichen Pfändungstabelle. Ist das Geschäft aus der Insolvenzmasse freigegeben, werden Sie monatlich einen Fixbetrag abführen müssen.
- Übertragene Vermögenswerte könnten zurückgeholt werden: Haben Sie vor der Insolvenz noch wertvollen Dinge an Ihre Familie übertragen, wie etwa ein Haus oder ein Auto, ist Streit mit dem Insolvenzverwalter vorprogrammiert. Der Insolvenzverwalter kann den Übertragungsvorgang anfechten, das heißt: rückgängig machen. Oft erfolgt ein erbitterter Rechtsstreit, unter dem die ganze Familie leidet. Die Anfechtungsrechte von Insolvenzverwaltern sind jedoch sehr stark. Oft unterliegt der Gegner. Deswegen ist es besser, Sie vergleichen sich mit dem Insolvenzverwalter. Oder Sie legen einen Insolvenzplan vor, der diese Konflikte regelt. So vorzugehen, spart Ihnen Zeit und Nerven.
- Insolvenzstraftaten vermeiden: Den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung gibt es bei Selbstständigen nicht. Das ist eine gute Nachricht. Strafbar wäre es jedoch, wenn Sie die Arbeitnehmeranteile Ihrer Mitarbeiter nicht bezahlen oder wenn Sie die Bilanzen nicht rechtzeitig veröffentlichen, falls Sie Bilanz-pflichtig sind. Sie erhalten allenfalls eine Geldstrafe. Ins Gefängnis muss man deswegen nicht.
Dann sind Sie schuldenfrei.
- Die Schufa bleibt leider noch weitere drei Jahre belastet. Den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung unbedingt an die Schufa senden. Diese trägt einen Löschungsvermerk ein und löscht alle Negativ-Daten nach drei Jahren.
- Die gewerblichen Auskunfteien wie Creditreform sind flexibler. Vor allem wenn die Regelinsolvenz mit einer Planinsolvenz beendet wurde, ist Creditreform bereit, Ihre Bonität wieder hochzustufen.
Erfolgreiche Schuldenbefreiung: IT-Firma nutzt Restrukturierung
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Delisting von Aktien in der Insolvenz
Das Delisting in der Insolvenz unterliegt den gleichen strengen Vorschriften, wie ohne Insolvenzverfahren. Die Lösung besteht in der übertragenden Sanierung.
Restrukturierung 2.0: StaRUG – der innovative Weg, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen!
Sie sind auf der Suche nach einer Erfolg versprechenden Lösung, um Ihr Unternehmen wieder auf den richtigen Kurs zu bringen? Dann ist das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG genau das Richtige für Sie!
Start-up für Schadstoffe kürzt mit Insolvenzplan 3 Mio. € Schulden
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