Was tun, wenn die Schuldenbereinigung vor der Insolvenz scheitert?
Bevor wir Ihre Privatinsolvenz beantragen, müssen wir versuchen uns mit Ihren Gläubigern zu vergleichen. Das Verfahren nennt man außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Paradoxerweise ist es gut, wenn der Schuldenbereinigungsplan scheitert. Wir können nach Scheitern des Plans die Privatinsolvenz anmelden.
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Schuldenbereinigung muss sein
Nachdem Sie uns mit der Privatinsolvenz beauftragt haben, werden wir die außergerichtliche Schuldenbereinigung für Sie durchführen. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein gesetzliches Muss. Ohne dieses Verfahren wird das Gericht die Privatinsolvenz nicht eröffnen. Aber Sie haben kein großes Interesse, dass die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan annehmen. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist eher ein formelles Erfordernis, an dem man sich nicht lange aufhält, sondern möglichst schnell abhakt.
Den Gläubigern etwas anbieten
Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren bedeutet, dass wir den Gläubigern einen Teilzahlungsvergleich anbieten müssen. Das Verfahren ist streng formal. Wir müssen hierzu gesetzlich vorgeschriebene Formulare verwenden, die Bestandteil des Insolvenzantrages sind.
Ihr Angebot: pfändbares Einkommen
Letztendlich bietet man den Gläubigern genau so wie später in der Privatinsolvenz Ihren jeweils pfändbaren Einkommensanteil für die nächsten drei Jahre an. Eine Verkürzung so wie bei der Privatinsolvenz ist beim außergerichten Schuldenbereinigungsverfahren nicht möglich.
Erfolgsaussichten sind gering
Die Aussichten, dass ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erfolgreich ist und damit eine Privatinsolvenz verhindert, sind nicht sonderlich hoch. Die Erfolgsaussichten liegen im Promillebereich.
Aber Scheitern ist erwünscht
Sollte der außgerichtliche Schuldenbereinigungsplan zustande kommen, müssten Sie jeden Monat neu den pfändbaren Teil Ihres Einkommens berechnen und den Gläubigern überweisen. Das kann sehr aufwändig für Sie sein. Die Gläubiger sind außerdem berechtigt, in Ihre Einkommensnachweise und Steuererklärung einzusehen.
Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung:
Zunächst entwerfen wir auf dem amtlichen Formular den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Diesen Plan übersenden wir den Gläubigern und bitten um Zustimmung. Stimmt die Mehrheit aber nicht alle Gläubiger dafür, versucht das Gericht das eine Schuldenbereinigung.
In der gerichtlichen Schuldenbereinigung schreibt das Gericht die Gläubiger an und bittet diese um Zustimmung. Dazu benutzt es ebenfalls ein bestimmtes Antragsformular. Dieses müssen wir dem Gericht versandfertig liefern.
Stimmt erneut die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen und Summen zu, erlässt das Gericht einen Beschluss. Der Beschluss beinhaltet die Zustimmungsersetzung der ablehnenden Gläubiger. Das heißt, das Gericht setzt sich über die Ablehnungen hinweg und zwingt die Gläubiger, den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan anzunehmen.
Damit ist der Schuldenbereinigungsplan in Kraft und für den Schuldner und Gläubiger verpflichtend. Der Vorteil besteht darin, dass Sie keine Privatinsolvenz durchlaufen müssen. Der Nachteil liegt in Ihrer Verantwortung, den pfändbaren Einkommensanteil monatlich neu zu berechnen und eine Verkürzung nicht erlaubt ist.
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