Privatinsolvenz – mit FAQ erklärt
Wie die Privatinsolvenz funktioniert, erkläre ich Ihnen anhand dieser FAQ. Aus der täglichen Praxis für Sie zusammengestellt. Sie profitieren von einer Erfahrung aus abertausenden Beratungen.
Das sind Ihre ersten Schritte zur Privatinsolvenz:
- Neues Gehaltskonto einrichten
- Ordner anlegen mit der Gläubigerpost
- Besprechungstermin
- Schuldenfrei-App downloaden.
Regelinsolvenz für Selbständige aller Art, Verbraucherinsolvenz für Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, usw. – in beiden Fällen wird die Restschuldbefreiung ausgesprochen. Der Begriff “Privatinsolvenz” ist umgangssprachlich und meint die Verbraucherinsolvenz.
Welche Folgen die Privatinsolvenz auf Ihr zukünftiges Leben hat, ist leicht beantwortet: Sie zahlen keine Schulden mehr, dafür wird Ihr Einkommen drei Jahre um den pfändbaren Teil gekürzt. Und Sie müssen dem Insolvenzverwalter regelmäßig Ihre Einkommensnachweise übersenden. Das war’s, mehr passiert nicht.
Bei geringem Einkommen ist eine Privatinsolvenz meist “billiger” als die Rückzahlung der Schulden. Die Entscheidung wann Privatinsolvenz bantragen, ist abhängig von drei Faktoren: Den Gerichtskosten, Ihrem Vermögen und dem voraussichtlichen Einkommen in den nächsten 3 Jahren.
Vielleicht werden Sie vor der Privatinsolvenz überlegen, ob Sie Ihre Ersparnisse oder z.B. eine Lebensversicherung „retten“ dürfen: Eigentlich dürfen Sie gar nichts vor der Insolvenz retten, aber Sie dürfen Ihre Ersparnisse maßvoll aufbrauchen. Es wäre also erlaubt, wenn Sie ein Kontoguthaben für den Lebensunterhalt verbrauchen.
Ihre Privatinsolvenz läuft selbst dann weiter und Sie können trotzdem Privatinsolvenz anmelden, wenn Sie arbeitslos werden und nichts mehr an die Insolvenzmasse bezahlen können. Arbeitslosigkeit ist kein Grund, das Insolvenzverfahren einzustellen. Restschuldbefreiung erteilt das Gericht auch bei masselosen verfahren.
Solange die Privatinsolvenz in Planung ist, müssen Sie niemanden informieren und das sollen Sie auch gar nicht. Verhalten Sie sich nach außen so, als ob alles in Ordnung wäre. Lassen Sie sich nichts anmerken. Ihre Gläubiger informieren Sie auf keinen Fall.
Wird Ihr ungeschütztes Gehalts-Konto überraschend gepfändet, beantragen Sie bei Ihrer Bank rückwirkend die Umstellung in ein P-Konto. Hilft das nichts, notfalls beim Amtsgericht einen Freigabeschluss beantragen.
Bevor wir Ihre Privatinsolvenz beantragen, müssen wir versuchen uns mit Ihren Gläubigern zu vergleichen. Das Verfahren nennt man außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Paradoxerweise ist es gut, wenn der Schuldenbereinigungsplan scheitert. Wir können nach Scheitern des Plans die Privatinsolvenz anmelden.
Nachdem wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht eingereicht haben, warten Sie bitte ab. Ungefähr vier Wochen später wird das Insolvenzgericht einen Beschluss erlassen, der das Insolvenzverfahren eröffnet. Wiederum eine Woche später wird Sie ein Insolvenzverwalter kontaktieren. Dieser übernimmt das Insolvenzverfahren.
In der Privatinsolvenz haben Sie verschiedene Pflichten (= Obliegenheiten). Diese müssen Sie erfüllen, andernfalls gefährden Sie die Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens.
Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen im Insolvenzverfahren noch verbleibt, erfahren Sie aus der gesetzlichen Pfändungstabelle – Maßgeblich ist Ihr Nettoeinkommen – Kindergeld geht extra.
Ihr Fahrzeug gehört zur Insolvenzmasse und wird verwertet – Ausnahme: Fahrzeug wird für den Beruf gebraucht – Schuldner kann Fahrzeug vom Inolvenzverwalter abkaufen – besser dem Freund gehört das Auto und er lässt Sie damit fahren.
Ein Nebenjob während der Privatinsovlenz ist selbstverständlich erlaubt. Dazu brauchen Sie keine Erlaubnis des Insolvenzverwalters. Sie müssen ihn aber schriftlich informieren, dass Sie einen neuen Job begonnen haben.
Schenkungen oder Erbschaften in der Insolvenz sollten Sie möglichst vermeiden. Sie müssen während des Insolvenzverfahrens ganz und in der Wohlverhaltenszeit zu Hälfte an den Insolvenzverwalter abgegeben werden.
Ihre Freunde oder der Ehegatte haften nicht automatisch für Ihre Schulden, bloß weil Sie verheiratet sind oder eine Lebensgemeinschaft bilden. Es gibt auch keine automatische Haftung, wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen. Sondern es gilt der Grundsatz: Jeder haftet nur für das, was er selbst unterschrieben hat. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Das Herauslösen des Eigenheims aus der Insolvenzmasse ist eine juristische Gratwanderung: Die Immobilie muss überschuldet sein und ist nur bei vollständiger Neufinanzierung auf gesunden Ehegatten möglich. Nur dann lässt sich das Eigentum retten und geht das Hauseigentum bei Privatinsolvenz nicht verloren.
Die Abgabe der Vermögensauskunft – früher auch Offenbarungseid bzw. Versicherung an Eides Statt bzw. Vermögensverzeichnis genannt – verhindert nicht Ihre Restschuldbefreiung. Verlangt der Gerichtsvollzieher vor der Insolvenzeröffnung eine Vermögensauskunft von Ihnen, können Sie diese abgeben. Sie müssen sich nicht verstecken.
Haben Sie in der Insolvenz neue Schulden gemacht, ist die Insolvenz damit nicht hinfällig. Aber leider müssen Sie für neue Schulden wiederum gerade stehen. Erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er Ihnen die Restschuldbefreiung versagen.
Steuerschulden behandelt das Gesetz gleichberechtigt, wie alle anderen Schulden. Also werden Sie auch darüber nach dem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung für die Steuerschulden erhalten.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind alle Forderungen, die als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen in die Insolvenztabelle eingetragen werden. Das sind vor allem Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsgelder und solche Schulden, die aufgrund einer Straftat entstanden sind. Der Schuldner kann sich effektiv wehren.
Die Schufa speichert Ihre negativen Daten zur Insolvenz und die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz drei Jahre lang in ihrem Register und später werden die einzelnen Verfahrensschritte vermerkt – erst zehn Jahre nach Insolvenzbeginn ist man für die Schufa wieder ein unbeschriebenes Blatt.