Steuerschulden unterliegen grundsätzlich der Restschuldbefreiung. Von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen ist eine Steuerschuld aber dann, wenn der Schuldner wegen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung bestraft wurde. Dann ist die gesamte Steuerschuld von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Steuererklärung und Steuererstattung bei Privatinsolvenz

Wenn Sie Steuererklärungen abgegeben haben, werden Sie dies auch im Insolvenzverfahren tun müssen, andernfalls gibt es Ärger mit Ihrem Insolvenzverwalter. Zwar der Insolvenzverwalter die Steuererklärung abgeben. Aber Sie müssen ihm zuarbeiten.

Steuerrückerstattungen steckt der Insolvenzverwalter ein, aber nur solange das eigentliche Insolvenzverfahren läuft, in der Wohlverhaltensperiode steht die Steuererstattung wieder Ihnen zu.
Bestehen Steuerschulden, darf das Finanzamt etwaige Steuererstattungen über die gesamten 3 Jahre hinweg mit den Schulden verrechnen, also einbehalten.

Steuerschulden sind normale Schulden

Ja, Steuerschulden werden wie alle anderen Schulden auch behandelt, das heißt auch bei Steuerschulden erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Der Grundsatz der Restschuldbefreiung für Steuern gilt für alle Arten von Steuern, also auch rückständige Umsatzsteuern, Lohnsteuern, Einkommenssteuern usw.

Verurteilung wegen Steuerstraftat

Haben Sie einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung kassiert, erhalten Sie leider keine Restschuldbefreiung. Das heißt, Sie bleiben nach der Privatinsolvenz sowohl auf der Strafe als auch auf der Steuerschuld sitzen. Das Finanzamt kennt leider keine Gnade.

213 Kommentare

  1. Jörg Franzke

    Hallo,
    die Beratung zur Regelinsolvenz und Entschuldung des Unternehmers und die weiteren von Ihnen angesprochenen Probleme kostet 150 EUR. Bitte einfach bei uns anrufen und einen Termin vereinbaren. Bis dann.
    Grüsse
    Franzke

  2. Dennis Müller

    Hallo,
    mein Vater hat Schulden beim Finanzamt und steht zur Zeit in Arbeit fährt jeden Tag einfache Strecke ca 130km zur Arbeit darf das Finanzamt auch die Pendlerpauschale einbehalten?.
    Gruß Dennis Müller

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das Finanzamt darf Steuererstattungen mit Steuerschulden aufrechnen. Es kann Ihrem Vater also passieren, dass keine Steuererstattung erhält, wenn er Steuerschulden hat.
      Grüsse
      Franzke

  3. Metzmaier

    Hallo
    wann oder ob überhaupt verjährt Bestehen Kraftfahrzeugsteuerrückstände, auch aus vorausgegangenen Fahrzeugzulassungen.Den ich müsste unbedingt ein Fahrzeug zullasse Beruflich bedingt.Hatte die letzten ca 10 jahre keinen wagen mehr auf mich zugelassen
    dank im vorraus für info
    Mfg Metzmaier

    • Jörg Franzke

      Das wiß ich nicht genau. Ich vermute aber nach 30 Jahren, denn der Steuerbescheid ist ein Titel.

  4. Simon Binz

    Ich muss Steuern nachzahlen, für das Jahr 2012 bevor meine Privatinsolvenz begonnen hat.
    Den Steuerbescheid habe ich erst jetzt erhalten, weil ich die Erklärung vergessen hatte und nun eine Erinnerung bekam.
    Fallen diese Steuerschulden noch in die Insolvenz, bzw. Restschuldbefreiung ?
    Danke.
    Simon.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja. Schicken Sie eine Kopie des Steuerbescheides an den Treuhänder mit der Bitte das Finanzamt als Gläubiger am Verfahren zu beteiligen.
      Grüsse
      Franzke

  5. Eva

    Hallo Herr Franzke,
    ich war selbstständig und bei mir wurde eine Einkommensteuer-Schätzung vorgenommen, meine Frage: würden meine Schulden vom Finanzamt auch bei einer Privatinsolvenz dort einfließen.
    Und was ist mit Sozialabgaben (Mitarbeiter)für Krankenkassen?
    Dank und Gruß
    Eva

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Steuerschulden werden restschuldbefreit, Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht.
      Grüsse
      Franzke

  6. Susanne

    Hallo,
    ich habe Steuerschulden die nie abzahlen könnte. Kann ich jetzt noch in eine Privatinsolvenz gehen?
    MfG
    Susanne

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, Sie können in die Privatinsolvenz gehen. Solange Sie kein Steuerstrafverfahren gegen sich haben, werden Steuerschulden auch nach dem neuen Insolvenzrecht restschuldbefreit.
      Grüsse
      Franzke

  7. Rene

    Hallo ich habe eine Frage zu einem Steuerbescheid während meines Insolvenzverfahrens. Im Jahr 2007 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Aus der Steuererklärung 2010 ergab sich ein Minus von ca 2000 €. Wird diese Schuld mit in dieses Insoverfahren aufgenommen? Seit Januar diesen Jahres ist mir die Restschuldbefreiung erteilt worden. Und heute am 9.4.2014 steht das Finanzamt vor meiner Tür und möchte diese 2000€ haben? Wie verhalte ich mich? Mein Insolvenzverwalter sagte mir ich sollte einen Ratenvertrag mit dem Finanzamt eingehen? Können sie mir hier Infos geben die mir weiter helfen!
    Vielen Dank!!!!

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die 2000 EUR sind neue Schulden, die nicht restschuldbefreit sind. Sie müssen bezahlen.
      Grüsse
      Franzke

  8. Adem Can

    Hallo Herr Franzke,
    im Jahr 2007 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet und im März dieses Jahres ist mir die Restschuldbefreiung erteilt worden.
    Habe bis jetzt immer ordnungsgemäß meine Lohnsteuererklärungen beim Finanzamt vorgelegt. Steuerschulden habe ich auch nicht mehr. Meine Frage wäre steht denn mir jetzt noch was zu als auch in der Insolvenzphase oder auch danach? Vielen Dank im vorab. MFG Adem.

    • Jörg Franzke

      Nein, Ihnen steht nichts mehr zu. Eine Steuerrückerstattung werden Sie wohl nicht erhalten.

  9. Doris Müller

    Hallo Herr Jörg Franzke
    wir sind im Jahre Oktober 2007 -2013 in Isolvenz gewesen . Während unserer Insolvenz hatten wir ein Steuerprüfung ( trotz Steuerberater ) stellte sich raus das wir Steuerschulden von 2005 bis 2007 haben . Wenn ich jetzt 2014 für 2013 Einkommensteuer mache wird ein Guthaben vom Finanzamt einbehalten oder ist mit Ende unserer Insolvenz die Steuerschuld beglichen ? Und wie lange kann das Gericht die Gerichtskosten von ca 1500 € einfordern ? Vielen Dank für Ihre Mühe

    • Jörg Franzke

      Grundsätzlich kann das Finanzamt über die Restschuldbefreiung hinaus mit Guthaben verrechnen, aber es gibt einen Erlass des Bundesfinanzministeriums, der anordnet, dass die Finanzämter ab Restschuldbefreiung nicht mehr verrechnen sollen. Wollen wir hoffen, dass sich Ihr Finanzamt daran hält.

  10. darek

    Verhält es sich vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung ab 01.07.2014 mit der Restschuldbefreiung bei Steuerschulden genauso wie vor der Gesetzesänderung? Hat die Gesetzesänderung auch Einfluss auf eine mögliche Insolvenz in England bez. der Restschuldbefreiung bei Steuerschulden? Danke vorab für die Auskunft!

    • Jörg Franzke

      Eigentlich waren Steuerschulden aus strafbaren Handlungen schon nach altem Recht nicht entschuldbar, weil es sich bei Steuerschulden aus strafbaren Handlungen um eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung handelt. Aber aufgrund eine Runderlasses des Bundesjustizministeriums wurden die Finanzämter angewiesen, keinen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Nach dem neuen Gesetz ist das anders. Danach sind Steuerschulden aus strafbaren Handlungen ausdrückich ausgenommen. Ob dies auf die Anerkennung der EU-Insolvenz Auswirkung hat, vermag ich nicht abschließend einzuschätzen. Sicherlich werden die Engländer die Restschuldbefreiung erteilen, aber ob eine derartige Restschuldbefreiung dennoch anzuerkennen ist, muss höchstrichterlich nocht entschieden werden.

      • darek

        Werden Steuerschulden welche vor der Insolvenz entstanden sind aber erst während der Insolvenz zur Rechnung kommen mit in die Insolvenzmasse aufgenommen, unabhängig davon ob diese in Deutschland oder England durchgeführt wird? Besten Dank nochmals.

        • Jörg Franzke

          Ja, werden. Es kommt darauf an, wann die Steuern entstanden sind und nicht wann der Steuerbescheid erlassen wurde.

  11. Rainer Heisel

    Hallo,
    habe ein gößeres Problem:
    Ich habe aus den Jahren 2007-2009 ein Steuerermittlungsverfahren wegen Betrugs am Hals. Ich denke es werden ca. 50-60,000 € Nachzahlung werden. Ist es Ratsam noch vor dem 1.7.2014 Insolvenz anzumelden, denn ich kann diesen Betrag niemals bezahlen. Hätte die Insolvenz
    auch Nachteile mit meiner Verurteilung ??
    mfg Heisel

    • Jörg Franzke

      Hallo, Sie werden es keinesfalls mehr schaffen, dass das Insolvenzverfahren vor dem 1. Juli 2014 öffnet wird. Maßgeblich ist nicht, wann man den Insolvenzantrag bei Gericht einreicht, sondern wann das Verfahren eröffnet wird. Die Insolvenz hätte keine Nachteile bei dem Steuerstrafverfahren.

  12. M.K

    Hallo Herr Franzke,
    Ich befinde mich im 4 jahr der Wohlverhaltensphase. Nun benötigen wir ein neues Auto (wir sind fünf Personen) . Mache ich mich strafbar wenn ich jetzt ein Auto finanzieren möchte (mit Bürgen natürlich)?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, Sie machen sich ganz und gar nicht strafbar, wenn Sie in der Wohlverhaltensperiode von Ihren inzwischen angesparten Einkommen ein Auto kaufen. Selbstverständlich ist auch eine Finanzierung möglich. Während der Verhaltensperiode darf man auch neue Schulden machen, Probleme gibt es allenfalls wenn man diese neuen Schulden nicht mehr zurückzahlen kann.

  13. biehl

    Guten Tag Herr Franske,
    meine Frage:
    kann das Finanzamt bei Steuerschulden eine Privatinsolvenz stellen.
    Mfg.j.b

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      auf alle Fälle und die Finanzämter machen das auch. Aber in der Regel nur bei Selbstständigen, nicht aber bei Arbeitnehmern.

  14. Rutkowski

    Hallo Hr. RA Franzke,
    wir sind im Insolvenzverfahren und haben einen Steuerbescheid mit einer Gutschrift erhalten. Die Gutschrift ging komplett an den Insolvenzverwalter. Nun musste der Steuebescheid korrigiert werden und es kam eine teilweise Rückforderung der Gutschrift zu stande. Wer muss diese überzahlte Gutschrift jetzt ausgleichen? Da der Insolvenzverwalter das Geld bekommen hat muss er doch wohl auch den zuviel erhaltenen Betrag zurück zahlen?
    MfG
    Rutkowski

    • Jörg Franzke

      Leider ist dem nicht so. Sie können nur auf Kulanz des Verwalters hoffen. Falls er die Rückerstattung nicht auskehren will, müssen Sie auskehren.

  15. Claudia

    Hallo, wir haben von 2012 Schulden beim Finanzamt. Wir haben seit 2014 eine Ratenzahlungs Regelung und bekommen auch die restschuldbefreifung. Ich hatte große Angst das wir durch die Aufforderung von 2013 erneute Schulden bekommen. Wir haben nichts eingereicht und bis her haben wir auch keine Mahnung bekommen. Liegt es an der privstinsolvenz? Müssen wir die nächsten 6 jahre nichts einreichen? ?
    Vielen Dank im vorraus
    Claudia

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie zu nichts aufgefordert werden, dann wird nichts passieren. Eine Steuererkärung muss man nicht unbedingt einreichen, nur dann, wenn man dazu aufgefordert wird.

  16. Mixxi

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich habe eine Frage.
    Mein Mann ist aufgrund einer Selbstständigkeit über eine Einigung mit Lohnpfändung an der PI vorbei geschippert. Dies war noch vor unserer Eheschliessung.
    Nun haben wir unsere Steuererklärung eingereicht für 2013 und bekämen eine große Summe zurück, die aus meinen Steuervorauszahlungen (Grenzgängerin Schweiz bis Mitte letzten Jahres) resultiert.
    Das FA verrechnet nun das Guthaben mit alten Umsatzsteuer Schulden meines Mannes.
    Ist dies rechtmäßig? Ich habe damit nichts zu tun gehabt und ausserdem entspricht dies doch nicht der Einigung nach der alle Gläubiger prozentual nach ihrer Forderung bedient werden durch unsere RA.
    Wie sehen Sie die Sachlage?

    • Jörg Franzke

      Ich meine, dass Ihnen zumindest die Hälfte zusteht, falls es sich nicht um rückständige Einkommensteuern handelt. Sie können aber auch die Steuererklärung ändern indem jedem Ehegatten das Einkommen getrennt zugerechnet wird. Dann kann das FA nicht mehr mit Ihren Rückerstattungsansprüchen aufrechnen.

  17. tö

    Meine Frau war von 2002 – 2010 Selbständig und hat für die Jahre 2007 – 2009 Steuerschulden. Ihr Inso wurde 2010 eröffnet und sich befindet sich nun in der Wohlverhaltensphase. Wir wurden gemeinsam ESt-Versteuert und das FA hat mir nun für USt-Rückerstattung meiner neuen Selbständigkeit die Auffrechnung mit den alten ESt-Schulden meiner Frau mitgeteilt.
    Ist dies korrekt?
    Wenn Ja, wie lange darf das FA das?
    Muss ich in voller Höhe für die Altschulden meiner Frau aufkommen?
    Nützt jetzt noch eine Gütertrennung etwas?
    Welche Tipps hätten Sie, hiergegen vorzugehen?
    Lieben Dank für Ihre Antworten und Hilfe.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, das ist korrekt. Während der gesamten Laufzeit des Insolvenzverfahrens darf das FA mit Steuerguthaben aufrechnen.

    • Nitka

      Es besteht die Möglichkeit, die „Aufteilung“ der Steuerschulden nach § 218 AO zu beantragen. Eine Verrechnung Ihrer Guthaben mit Steuerrückständen der EF ist damit ausgeschlossen. Es erfolgt sogar eine fiktive Aufteilung der „gemeinsame geschuldeten“ Einkommensteuerschuld/ -guthaben, getrennt nach der Höhe der erzielten Einkünften.

  18. heilberger

    wer zahlt die Grundsteuer in der Insolvenz,wenn der insolvenzberater das Grundstück zur insolvenzmasse genommen hat u.dann nach 5 jahren wegen nichtverkauf zurück gibt

    • Jörg Franzke

      Der Insolvenzverwalter / die Insolvenzmasse zahlt für derartige Kosten so lange, bis er die Immobilie aus der Masse freigibt, danach muss der Schuldner wieder bezahlen.

  19. FS

    Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Privatinso.
    Meine PI wurde im Mai 2010 in die Wohlverhaltensphase übergeleitet. In meiner Insolvenzmasse befinen sich Steuerschulden von 2008. Bei meiner jetzigen Steuererklärung für 2013 hätte ich ein Guthaben erhalten müssen.
    Bei der letzten Steuererklärung für 2012 habe ich das Guthaben vom FA ausgezahlt bekommen. Jetzt hat das FA das Guthaben aus 2013 mit den Schulden aus 2008 die bereits in der InsoMasse vorhanden sind verrechnet und einbehalten.
    Ist das rechtens? Denn normalerweise darf kein Gläubiger gem. InsO bevorteilt werden. Die Steuererstattung resultiert ja aus zuviel gezahlter Steuer vom Lohn. Wenn das unterjährig gewesen wäre, hätte der Insolvenzverwalter diesen Betrag in kleineren Beträgen monatlich erhalten und dann verteilt. Kann es dann angehen, dass das FA den gesamten Betrag einbehält, denn es wäre ein Vorteil des FA gegenüber allen anderen Gläubigern. Ich darf ja auch keine Schulden an das FA zahlen, die bereits in der Insolvenzmasse vorhanden sind.
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    • Jörg Franzke

      Ja, das ist rechtens. Das Finanzamt darf während der gesamten Laufzeit des Insolvenzverfahrens mit Steuerguthaben aufrechnen.

      • FS

        Erst mal Danke für die schnelle Antwort, aber was ist mit dem Grundsatz das keiner bevorteilt werden darf? Wenn sich das Finanzamt das Geld verrechnet haben sie einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern und die anderen bekommen ja nichts, wobei es sich hier um Zahlungen vom Lohn handelt. Das spricht meiner Meinung nach aber gegen die InsO, da wir Zahlungen auch nur an den InsV leisten dürfen um niemanden zu bevorteilen.

        • Jörg Franzke

          Das dürfen die aber, das steht so im Gesetz. Man nennt dies „Aufrechnung“.

  20. TL

    Hallo,
    meine Mutter ist rechtskräftig zu einer Steuernachzahlung von ca.50.000€ verurteilt worden. Die Strafe tilgt sie bereits monatlich. Das FA möchte die Forderung jedoch auf einmal erhalten und nicht auf Raten. Wie stehen die Chancen mit einem Anwalt das FA zu einer monatl.Ratenzahlung zu bekommen?
    Gruß
    tl

    • Jörg Franzke

      Die Chancen stehen bie 0,1%.

  21. Klaus Meier

    Hallo,
    Steuerschulden und Sozialversicherungsabgaben. Verschwinden die wenn ich in die Privatinsolvenz gehe?

    • Jörg Franzke

      Ja, außer den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.

  22. Florian

    Hallo Herr Franzke,
    Meine Insolvenz wurde am 17.01.2011 eröffnet und ist bis dato immer noch eröffnet wie sieht es mit Steuerschulden aus dem Jahr 2011 aus? Vor Eröffnung ist klar zählt zur insolvenz aber wie sieht es danach aus nachdem die Insolvenz eröffnet wurde?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Für Steuerschulden, die nach Insolvenzeröffnung entstehen, haften Sie wieder wie bisher voll.

      • darek

        Wie sieht es mit Steuerschulden aus, die vor priv. Insolvenz entstanden sind, jedoch erst während der Insolvenz zum tragen kommen d.h. Finanzamt möchte Steuerschulden für Zeitraum vor Insolvenz während der priv. Insolvenz einziehen z. B. bei einer Insolvenz eines Unternehmens den ehemaligen Geschäftsführer in Haftung für Steuerschulden aus früherer Unternehmenstätigkeit nehmen?

        • Jörg Franzke

          Diese Schulden werden ebenfalls restschuldbefreit. Schicken Sie dem Treuhänder den Steuerbescheid, damit er diese Schulden ebenfalls im Verfahren berücksichtigt.

  23. Dostum

    Guten Tag ,
    Ich habe die Umsatzsteuer und Einkommensteuer bisher immer ausgegeben und das seit mehr als halbes Jahr.
    Hab jetz knapp 60.000€ Schulden.
    Meine Frage:
    1.Es ist ein neues Gesetz rausgekommen am 01.07.2014 ,
    2. was muss ich von der Summe Zahlen wenn ich Insolvenz anmelde.
    3. wie soll ich am besten Vorgehen.
    Danke schon mal im Voraus.

    • Jörg Franzke

      Das neue Gesetz sieht auch eine Restschuldbefreiung von Steuerschulden vor, solange Sie nicht wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung bestraft wurden. Schulden müssen Sie überhaupt nicht zurückzahlen bzw. hängt von Ihren pfändbaren Einkommen ab.

  24. Erwin Weihing

    Hallo H. Franzke,
    ich habe durch Verkauf meines Hauses 2012 eine Steuerschuld von 9200 Euro. Druch fehlinvestment leider nicht mehr das Geld um die Steuern zuruck zu bezahlen. Lebe im Ausland seit 2009 bin in Deutschland Unterhaltspflichtig und bekomme aus Deutschland eine kleine Unfallrente. Habe jetzt einen Vollstreckungsaufschub bekommen wenn ich 30 Euro im Monat an das Finanzamt abgebe. Leider nimmt das Finanzamt 1%im monat Zins von der Steuerschuld. Wie kann ich dies Andern da ich ja nach Jahren bis die Steuerschuld getilkt ist mehr Zinsschulden beim FA habe als jetzt Steuerschulden. Konnen sie mir einen Rat geben wie aus dem herauskomme da ich kein regelsmasiges Einkommen im Ausland habe um die Schuld schnellst moeglich zuruck zu zahlen.
    gruss

    • Jörg Franzke

      Sie kommen da nicht heraus, außer bezahlen. Weil Sie im Ausland wohnen, können Sie keine deutsche Insolvenz machen. Sollte das Finanzamt dennoch vollstrecken, zahlen Sie lieber bis auf weiteres die 30 EUR.

  25. A.B.

    Hallo, ich war 8 Jahre selbstst. dann ging alles schief. Größter Gläubiger wegen Schätzung ist FA mit ca. 100.000 EUR . Das ist natürlich Unsinn aber rechtens. Im Okt 2009 habe ich einen OE beim Amtsgericht geleistet. Seither lebe ich von meiner Frau. Alle Jahre wieder kommt das FA zu uns nach Hause, schaut sich um und stellt fest, dass nix zu holen ist. Jetzt haben wir die Möglichkeit, ca. 30 – 40 Tausend EUR zu generieren. Das Geld gehört dem Schwiegervater. Könnte dieser Betrag einer Gesamtschuld von ca. 150.000 EUR ausreichen, alle Gläubiger zu einem Vergleich zu bewegen? Und was kostet das? Denn diese Kosten müssten vom genannten Betrag noch abgezogen werden.

  26. Angela

    Die Restschuldbefreiung (beinhaltete auch Steuerschulden aus 1995,1996) meines Mannes erfolgte bereits Mitte 2010.
    Seitdem wird vom FA versucht, bei jeder Einkommenssteuererstattung (also 2011,2012 und auch jetzt wieder für 2013) aufzurechnen. Bisher wurde nach Einspruch dann aber doch erstattet. Kulanz war das ja wohl nicht. Kann ich mich auch dieses Mal darauf verlassen? Die Empfangsdame meinte, Steuerschulden seien ausgenommen. Muß ich jedes Mal am besten den Einspruch vorsorglich mit der Steuererklärung einreichen?

  27. Daniela P.

    Guten Tag Herr Franzke,
    Ich war 3,5 Jahre selbstständig und habe das Gewerbe aufgegeben weil ich jede Menge Steuerschulden habe.
    Meine Frage ob ich mit Schulden beim Finanzamt PI anmelden kann hat sich durch Ihre sehr aufschlussreiche Seite beantwortet.
    Meine Frage:Ich habe erst ein Zahlungsziel für die Steuern für 2012 vom Finanzamt bekommen,kann aber 2013 und 2014 auch auf keinen Fall zahlen…..wenn ich jetzt Insolvenz anmelde werden dann die noch kommenden Steuerschulden eben aus den neueren Jahren 13 und 14 auch noch berücksichtigt?
    Vielen Dank im vorraus

    • Jörg Franzke

      Die Steuerschulden werden noch berücksichtg, weil es auf den Entstehungszeitraum der Steuerschuld ankommt und nicht auf das Datum des Steuerbescheides. Solange Sie nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft sind, werden Sie auch hinsichtlich der Steuerschulden die Restschuldbefreiung erhalten.

  28. Eugen

    Hallo, ich bin Einzelunternehmer mit über 20.000€ Schulden beim Finanzamt. 2009 habe ich unsere einzige Wertanlage (Wohnung) an meine Frau übergeben. Nun möchte ich Insolvenz anmelden. Die Einkommenssteuerschulden laufen auf mich und meine Frau. Die restlichen Schulden Umsatz Soli nur auf mich. Hat meine Frau im Fall einer Insolvenz etwas zu befürchten, sie musste vor kurzem in die Frührente gehen ? Meine Steuerberatin ist der Meinung dass das Finanzamt Jahrelang / bzw. lebenslang hinter dem Geld her sein wird…das kann ich mir schwer vorstellen wenn es nichts zu holen gibt ? Wie soll ich mich jetzt am besten Verhalten mit der Einkommenssteuer? Ich befürchte das die Eigentumswohnung meiner Frau dann ins Spiel kommt ?
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie das FA nicht mehr fürchten, sondern nur noch den Insolvenzverwalter. Im Insolvenzantrag angeben, müssen Sie die Hausübertragung auf die Frau nicht mehr, es kann aber sein, dass er anderweitig von der Übertragung erfährt. Der Insolvenzverwalter kann den Kaufvertrag bis zu 10 Jahre anfechten, wenn damals im Jahre 2009 schon klar war, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten steckten.
      Übrigens: Sie können ihre Einkünfte rückwirkend für jeden Ehegatten gesondert feststellen lassen, dann haftet Ihre Frau nicht mehr für Ihre Einkommenssteuer. Fragen Sie mal die Steuerberaterin.

  29. Caesar S.

    Hallo, wir haben seit märz 2014 ein eröffnetes insolvenzverfahren für unseren betrieb ( einzelunternehmen, also physische Person, keine gesellschaft). Leider wurde die Buchhaltung für 2012 umd 2013 nicht korrekt gemacht von den Buchhaltern damals. Das steueramt verlangt nun eine Steuererklärung für die Jahre 2012 und 2013, weil da ja das Unternehmen noch normal lief. Der insolvenzverwalter möchte allerdings nicht die Buchhaltung machen oder jemanden beauftragen, was Kosten entstehen lassen würde. Muss oder darf ich selber die Steuererklärung machen? Ich darf ja eigentlich nichz mehr an meine Dokumente ran…
    Kann es sein dass es dem insolvenzverwalter egal ist ob das Finanzamt einen Steuerbescheid rausschickt, da es sowieso Restschuld befreit wird?
    Und was geschieht 2015 wenn die Steuererklärung für 2014 abgegeben werden muss. Wer trägt die Steuerschuld wenn das Insolvenzverfahren schon beendet ist?
    Eine Hilfe wäre super, Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Wenn es irgendwie geht, dann sollten Sie die Steuererklärungen nachholen. Denn ohne Steuererklärung kann es sein, dass das Finanzamt Ihnen ein Strafverfahren wegen Steuerverkürzung anhängt. Es kann außerdem sein, dass gegen Sie ein Strafverfahren aufgrund Bankrott (Verletzung der Buchführungspflicht) eingeleitet wird. Kommt es zu einer Bestrafung, gibt es keine Restschuldbefrieung. Der Aufwand lohnt sich also, wenn Sie die Steuererklärungen nachholen.
      Für die Steuerschulden im Jahre 2014 haften Sie wieder ganz normal, das wären also neue Schulden.

  30. Eileen Kröschel

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich hoffe, sie können mir weiter helfen.
    Ich bin in folgender Situation :
    2010 habe ich mich aus Dummheit als GF in die DFK DachBau GmbH eintragen lassen, da mein Ex Freund das rechtlich nicht mehr durfte. Nun hat er 8 Monate mit der Firma gearbeitet, ich hatte nichts damit zu tun, und hat die Firma dann verkauft bzw. Ich ( war ja GF). Da ich selber eine Hundeschule hatte und rein gar nichts mit der DFK DachBau zu tun hatte, habe ich natürlich auch nicht mitbekommen das das FA Forderungen hatte. Diese beziehen sich jetzt auf 30 Tds Euro die das FA jetzt von mir haben will. Mein Ex wurde zwar als faktischer GF verurteilt aber deshalb bin ich ja anscheinend nicht aus der Haftung raus. Sollte ich jetzt eine Privat Insolvenz in Auge fassen?
    Bitte helfen Sie mir. Ich habe jetzt eine Haftungsankündigung bekommen und soll 30 Tds bis zum 30.12.14 bezahlen.
    Ich hoffe, Sie können mir helfen.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das war wirklich keine gute Idee sich aus Gefälligkeit als Geschäftsführer bestellen zu lassen. Leider müssen Sie die Suppe nun auslöffeln und werden voll zur Rechenschaft gezogen. Leider können Sie sich dem nicht entziehen, sondern Sie haften für die Steuerschulden ohne Wenn und Aber. Sie können eine Privatinsolvenz beantragen. Diese sollte aber bestens vorbereitet sein, um Ihre eigene selbständige Tätigkeit zu schützen. Bei Bedarf rufen Sie bitte bei uns an und lassen sich einen Termin geben. Ihre Telefonnummer haben ich aus diesem Beitrag gelöscht, damit Sie anonym bleiben.

  31. Guido

    Hallo Herr Franzke,
    ich denke über eine Regelinsolvenz nach. Bin aktuell auch noch selbstständig. Nun habe ich allerdings auch seid vielen Jahren Steuerschulden. Vor ca. 5 Jahren hatte ich dann auch rein schriftlich mit der Steuerfahndung zu tun, wo man mir auch wohl einige Fehler nachweisen konnte, allerdings gab es bis jetzt keine Klage und demnach auch keine Verurteilung. Werde ich dann trotzdem von diesen Schulden befreit oder ist dieses wie ein schwebendes Verfahren anzusehen? Habe bestimmt schon seid 2 Jahren nichts mehr in diesem Fall bekommen.
    Gruß Guido

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ich denke nicht, dass noch ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, das wäre längst erfolgt. Also können Sie die Insolvenz beantragen und das Gericht wird Ihnen auf die Restschuldbefreiung hinsichtlich der Steuerschulden erteilen.

  32. Barry

    Hallo. Habe gehört der Insolvenz hat sich verkürzt, also keine 6 jahre mehr sondern 3 Jahre und dann schulden frei. Stimmt das ?
    Danke MfG B.

    • Jörg Franzke

      6 Jahre, wenn man gar kein Einkommen erwirtschaftet
      5 Jahre, wenn man bis dahin die Gerichtskosten aubringen kann.
      3 Jahre, wenn man bis dahin 35% der Schulden plus Gerichtskosten aufbringen kann.

  33. Nadine

    Hallo, habe ich das richtig verstanden dass man aktuell mit Steuerschulden in Privatinsolvenz gehen kann, dass nur die Geldstrafe nicht mit einbezogen wird? Ich habe 40.000€ Steuerschulden und ein Strafverfahren am Laufen. Ich kann nichts bezahlen. Kann ich Privatinsolvenz beantragen?
    Danke

    • Jörg Franzke

      Bei Bestrafung wegen VORSÄTZLICHER Steuerhinterziehung gibt es nach dem neuen Recht keine Restschuldbefreiung. Für Steuerverkürzung oder fahrlässiger Steuerhinterziehung würden Sie die Restschuldbefreiung erhalten.

  34. JH

    Hallo!
    Vielen Dank für die vielen hilfreichen Informationen.
    Mitte 2013 ist mein Ins-Verfahren eröffnet worden.
    Ich habe für 2013 eine kräftige Nachzahlung zu leisten.
    Wird diese Nachzahlung anteilig für die Monate vor und nach Eröffnung des Verfahrens aufgeteilt?
    Vielen Dank im Voraus für eine Info.

    • Jörg Franzke

      Eigentlich ja. Aber Sie müssen sich selbst darum kümmern und den Stichtag berechnen und dann dafür eintreten, dass der Teil vor der Eröffnung zur Insolvenztabelle geht.

      • JH

        Vielen Dank!
        Das hat mir mein TH nun auch so bestätigt, abgesehen davon, dass ich mich darum selbst kümmern muss.
        Wir das prt gerechnet oder auf die vollen Monate, da ja das Gehalt auch immer Monatsweise gezahlt wird.

  35. Christian Frederik

    Hallo,
    habe eine Frage. Ich habe ein UG die Insolvent gegangen ist und Mangels an Masse abgewiesen worden ist. Mir wurde keine Schuld oder Insolvenz verschleppung vorgeworfen. Ich muss noch meine Umsatzsteuer anmelden und denke das ich circa 2500 euro an MWST dem Finanzamz schulden werden.
    Meine Frage ist :
    1. Muss ich das Privat zahlen wenn die Firma es nicht kann, bin GF.
    2. Kann man in Raten zahlen.
    3. Muss ich es überhaupt zahlen kann man rechtlich was gegen mich machen wenn es nicht gezahlt wird ?
    Wie geht man vor ?
    Danke
    Christian

    • Jörg Franzke

      Leider haftet der Geschäftsführer für die Steuerschulden der GmbH. Also müssen Sie zahlen und das Finanzamt kann die Zahlung auch sofort verlangen. Vergessen Sie übrigens nicht, dass Sie nun der gesetzliche Liquidator der UG sind und eine Liquidationsbilanz zum Bundesanzeiger.de hochladen müssen. Sonst gibt es ein böses Bußgeld.

  36. Matthias

    Hallo Herr Franzke
    Meine Partnerin war Grenzgängerin und hat in der Schweiz gearbeitet. Aus irgend einem Grund wurde sie ab Beginn der Grenzgängertätigkeit vom FA nicht erfasst. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass alle Grenzgänger zwingen eine Steuererklärung einreichen müssen. Ich musste dafür auch eine Ansäsigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber unterzeichnen lassen und ans FA senden. Nun hat sie seit 2007 bis Ende 2013 nie eine Steuererklärung eingereicht. Ihr wurde lediglich die Quellensteuer vom Lohn abgezogen. ALG1 hat sie nie bezogen, da ich für die Kosten seit 2014 bis heute aufgekommen bin.
    Nun wollen wir die Sache regeln. Wie ist vorzugehen? Welche Strafen sind zu erwarten? Ist eine Privatinsolventz möglich (sie ist vermögenslos)?
    Da wir ein Kind erwarten, wird sie in den nächsten Jahren nicht arbeiten gehen.
    Gruss Matthias

    • Jörg Franzke

      Hallo, das weiß ich auch nicht so genau. Wenn Ihre Freundin das unbedingt regulieren will, dann soll sie sich halt selbst anzeigen, dann wird sie zumindest nicht wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung verknackt. Dann kann sie eine Insolvenz machen und wird restschuldbefreit. Ich würde die Sache aber auf sich beruhen lassen, aber das muss Ihre Freunding entscheiden.

  37. Tschebo

    Hallo Herr Franzke,
    für die Jahre 2006-2008 hatte ich(selbständig) 2010 eine Steuerprüfung + anschließende Fahndung. Die Jahre 2009-2011 wurden 2014 geprüft. Mich erwartet für diesen gesammten Zeitraum eine Steuerschuld von ca 25000€. 2011 ließ ich meiner Lebenspartnerin ein Wohnrecht ins Grundbuch(EFH) eintragen.
    Ist diese Eintragung vom Insolventsverwalter anfechtbar, sollte es zur Insolvenz kommen?
    Im Voraus besten Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Tschebo

    • Jörg Franzke

      Schwierig zu entscheiden: Ich glaube aber ja.

  38. Tom S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    im Jahre 2008/2009 habe ich mich als GF für eine Großraum Diskothek berufen lassen. Das war Naiv von mir, aber in meinem Jungen Alter hat man mir schön Honig um den Mind geschmiert und ich habe es gemacht. Knapp 9 Monate später war die GmbH Insolvent. Der Gesellschafter hat dann eine neue GmbH gegründet und die Diskothek mit Inventar von den Vermieter und dem Brauerein übernommen. Da die alte GmbH noch Verbindlichkeiten gegenüber der Brauerei hatte, musste ich eine Rechnung für die neue GmbH schreiben und denen das Inventar verkaufen. Das Geld ist nicht in meinen Händen gewesen und sofort zur Brauerei gegangen. Die MwSt. ist aber auch zu meinen Lasten gegangen. Ich hätte dann bei Gericht eine Insolvenz beantragt die nach Prüfung mangels Masse abgewiesen wurde. Da aber noch Forderungen vom Finanzamt und einen weiteren Gläubiger kamen, ging ich zur Schuldenberatung und kam an einen Anwalt für Insolvenzrecht. Er hat auch schreibstücke etc. angefertigt und alle angeschrieben wegen einer Insolvenz der ggfs. einem Vergleich. Aber es kam keine Antwort. Das Finanzamt stand Anfang 2010 dann vor meiner Tür und wollte 77.500€ Steuerschulden eintreiben. Da ich nicht zahlen konnte, hatte der Beamte mir ein Schriftstück dagelassen das ich dem RA gab. Seit dato habe ich nichts mehr von denen gehört und habe daher auch keine Insolvenz beantragt, da ich dachte die Sache sei erledigt nach den schreiben von meinen Anwalt. Ich hoffte auf die 5 Jahresreglung mit der Verjährung. Aber nicht mit dem Finanzamt, heute kam ein Kontopfändungsbescheid über 80.000€ inkl. 10.000€ Säumniszuschläge.
    In der Zwischenzeit hatte ich im Jahr 2011 einen schweren Verkehrsunfall und bin seit dem zu 90% Schwerbehindert und Gehbehindert. Ich habe eine 3 köpfige Familie die ich zuernähren habe. Ab nächsten Monat fange ich eine höhere Position in einem neuen Unternehmen an und werde da ca. 4000€ brutto verdienen. Aber bei einer Insolvenz wird dem Arbeitgeber ja alles gemeldet, und das wäre dann meine Kündigung. Ich habe keine weiteren Verbindlichkeiten oder Gläubiger, sondern nur das FA.
    Meine Frage ist, ob ich irgendwas machen kann damit das alles positiv für mich ausgeht, also ohne Insolvenz.
    Sollte es negativ ausfallen würde ich die neue Arbeit verlieren und kann danach auch nicht mehr für den unterhalten Sorgen, da meine Frau nur Teilzeit am arbeiten ist.
    Über eine Antwort wäre ich dankbar.
    Mit freundlichem Gruß

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider interessiert sich das Finanzamt nicht für Ihre Geschichte, wie es zu den Steuerschulden kam. Das Finanzamt will einfach nur die rückständigen Steuern haben. Ich bin mir auch sicher, dass ein Vergleich nicht gelingen wird – oder er wird derart mühsam, dass Sie auch gleich eine Insolvenz durchlaufen können. Deshalb empfehle ich Ihnen trotz aller Umstände ein Insolvenzverfahren. Vielleicht reagiert der Arbeitgeber dennoch nicht so negativ, wie Sie sich vorstellen und es ist besser Sie teilen ihm es von sich aus mit, denn das Finanzamz wird als nächsten Schritt beim Arbeitgeber pfänden.

    • Anette

      Guten Abend,
      ich wüsste gerne, da man mir von vielen Seiten, auch von Anwälten mitgeteilt wurde, das es keine Sanierung bzw. Restschuldbefreiung von Steuerschulden gibt. Jetzt lese ich bei Ihnen aber, das das sehr wohl möglich ist. Was denn nun? Ich bin verwirrt?! Ist das denn aktuell noch möglich? Auch bei einer englischen Insolvenz? Da ich vorhabe in den nächsten Wochen meinen Lebensmittelpunkt zu verlegen und dann nach 6 Monate die englische Insolvenz zu beantragen. Für mich würde das auch nur Sinn machen, wenn die Steuerschulden genauso wie die Krankenversicherungsschulden mit in die Restschuldbefreiung kommen würden.

      • Jörg Franzke

        Steuerschulden sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, wenn der Steuerschuldner zugleich wegen einer Steuerstraftat bestraft wurde. Es muss also ein Strafbefehl ergangen sein.

  39. Steffi G,

    Guten Abend, so nun ist es so weit. Unsere ausser gerichtliche Schuldenbereinigung ist gescheitert. Leider. Nun müssen wir in die Insolvenz. Nun meine Frage: Wir haben wieder eine Steuernachzahlung bekommen die beläuft sich auf 1000 Euro inlk. Vorausszahlung. Nun meine Frage. Gehen die 1000 Euro in die Insolvenz mit rein? Da das verfahren noch nicht eröffnet ist. Oder müssen wir die regulär zahlen. Da ich das nicht so recht verstehe mit der Steuer sorry;-).
    Meine zweite Frage? Wenn ich jetzt kündige aus gesundheitlichen Gründen, kann mir da jemand Vorsatz vorwerfen. Da meine Gläubiger von mit nichts mehr bekommen. ?
    Vielen Dank in voraus
    Gruß aus Bayern

    • Jörg Franzke

      Ja, die Steuern werden ebenfalls restschuldbefreit. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen, dann wird das nicht gegen die Erwerbsobliegenheit im Insolvenzverfahren verstoßen.

  40. Hans

    Hallo
    Ich habe beim Finanzamt Steuerschulden aus Eimkomms und Umsatzsteuer die das Finanzamt errechnet hat da ich im Jahre 2011 Handel mit Arzneimittel betrieben habe.
    Ürsprunglich waren es 30.000€ jetzt Jahre später mit versäumniszuschläge um die 42.500€
    Kann ich wegen dieser Schulden eine Privatinsolvenz machen?
    Vielen Dank im Voraus
    Hans

    • Jörg Franzke

      Ja, Sie können wegen dieser Schulden in die Insolvenz gehen. Steuerschulden werden nur dann nicht mehr restschuldbefreit, wenn ihnen strafbare Handlungen zugrunde liegen.

  41. Andreas B.

    Hallo Herr Franzke
    Ich wurde in 89 von der Steuerfandung „hops genommen“, hatte ein Mini Car Unternehmen und Umsätze wie Löhne „Phantasievoll“ angegeben.
    Daraus resultierten ca 280.000 DM. Habe dann mit der Die Sachbearbeiterin in der Vollstreckung hatte meinen Zahlungsplan abgelehnt und ich habe dann mit dem Abt.Lt. eine Vereinbarung getroffen, den Pfändbaren Teil meines künftigen Einkommens freiwillig abzugeben.
    das habe ich auch bis letztes Jahr , nur unterbrochen durch Arbeitslosigkeit, eingehalten.
    dann ging ich in Rente (700€) und hab wegen Schludrigkeit, Depressionen und Buornout weiter Zahlungen versäumt.
    Restschuld sind ca 15.000€ plus 80.000 Saümniszuschläge.
    Bin jetzt 67 und pflege meine alte Mutter.
    Hab ich eine Chance auf einen Vergleich (ca 5.000€) und Erlass der Säumniszuschläge?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas B.

    • Jörg Franzke

      Versuchen Sie es einfach. Wenn das so alte Schulden sind, kann es durchaus sein, dass das FA sich darauf einlässt.

  42. Andreas Baldauf

    Hallo Herr Franzke,
    Verfahrenseröffnung 2008 -> RSB 31.7.2014 erteilt – alte Unterhaltsvorschussleistungen des JA waren mit in der Insolvenz. Leibliches Kind fordert jetzt mit 19 Unterhaltsrückstände die bis zum 9.ten Lebensjahr aufgelaufen sind (danach fremdadoptiert worden). Die Mutter hat den Unterhalt (JA-Urkunde besteht) 14 Jahre nie „eingetrieben“, es gab Null Kontakt.
    Gerichtsvollzieher hat aktuell versuchte Vollstreckung bereits mit Hinweis auf RSB zurück gegeben.
    Meine Frage: gilt die Änderung von 2014 bzgl. Unterhaltsschulden auch für mich – heisst: sind die Forderungen noch beitreibbar?
    beste Grüsse

    • Jörg Franzke

      Meines Erachtens sind die Unterhaltsschulden nicht mehr durchsetzbar.

  43. D.S.

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich habe ein komplexes Problem: Meine Mutter hat nach 7 Jahren Insolvenzverfahren in 2014 ihre Restschuldbefreiung (Schulden durch Steuerhinterziehung) erhalten. Als ich Minderjährig war habe ich eine Rentenversicherung für mich abgeschlossen mit meiner Mutter als Versicherungsnehmerin. Doch ich habe die Beiträge stets selbst bezahlt und meine Mutter hatte damit nichts am Hut. Nun steht die Auszahlung vor der Tür (ca. 5000 Euro) und meine Mutter erhält Sozialhilfe. Ich habe versäumt den Vertrag rechtzeitig auf mich umzuschreiben und nun wurde mir mitgeteilt, dass wenn ich jetzt umschreibe oder meine Mutter mein Konto angibt, das Finanzamt informiert wird. Hat sie aufgrund der alten Insolvenz was zu befürchten?
    MfG
    D.S

    • Jörg Franzke

      Nein, sie hat nichts zu befürchten.

  44. Chris Müller

    Hallo Herr Franken, ich hoffe, das ich hier richtig bin mit meinem Problem. Ich befinde mich grade auf dem Weg in die Privatinsolvenz.
    Nur döddelt mein Anwalt seit April’15 damit rum Quoten zu errechnen, damit es weiter geht.
    Nun zu meiner Frage, ich hoffe das ich dieses Jahr noch in die Insolvenz komme. Ich würde gerne mein Lohnsteuerjahresausgleich machen, in der Hoffnung das Gewinn meinerseits entsteht.
    Angenommen ich bekomme eine Rückzahlung und gehe hoffentlich dieses Jahr in die Insolvenz, kann das Geld vom Treuhänder/Insolvenzverwalter zurück gefordert werden?

    • Jörg Franzke

      Kommt darauf an, wie viel Sie verdienen. Wenn Sie die Steuerrückerstattung maßvoll ausgeben, dann kann der Verwalter die Steuerrückerstattung nicht zurückfordern.

  45. S. Konzen

    Hallo Herr Franzke,
    vor vier Jahren wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
    In der Gläubigereinigung wurden alle damals bekannten Gläubiger angeschrieben, dazu gehörte auch das Finanzamt.
    Diese haben alle damals bekannten Rückstände angegeben.
    Nun kommt das Finanzamt jetzt mit angeblichen Lohnsteuerschulden aus den Jahren 2008-2010.
    Welche mir auch nicht bekannt sind.
    Wie ist damit zu verfahren?
    Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, daß ggf ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden soll.
    LG
    S.K.

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie noch im eigentlichen Insolvenzverfahren sind, also der Schlußtermin noch nicht stattgefunden hat, dann melden Sie dem Insolvenzverwalter einfach diese neue Forderung. Mehr ist nicht zu tun.

  46. MICHEL

    hallo Herr Franzke,
    Ich bin gerade dabei einen Regulierungsvorschlag an alle gläubiger zusenden. Unter den gläubiger ist auch das Hauptzollamt dabei, die noch die KFZ Steuer wollen. Das Auto ist jetzt abgemeldet. In Kürze kommt der Vollziehungsbeamte vorbei und will das Geld eintreiben. Er meinte das die KFZ Steuer nicht mit ins Insolvenzverfahren rein gehört. Und das dann nach dem Insolvenzverfahren noch säumniszuschläge dazu kommen. Meine Frage ist hat er recht oder geht die KFZ Steuer schulden auch mit rein.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Selbstverständlich werden Sie auch bezüglich dieser Steuerschulden die Restschuldbefreiung erhalten.

  47. Serkan Dogan

    Schönen Guten Abend Herr Franzke,
    Ich war Ca von 2005-2013 selbstständig. Ich habe ein hohen Betrag an Schulden ans Finanzamt Berlin und dann noch Paar Gläubiger (Mobilfunkanbieter, GEZ und EineBank). Ich war 2013 bei einem Anwalt der mir in der Beratung gesagt hat durch die Gesetzes Änderungen bleiben die Umsatzsteuerschulden bestehen. Ich weiß leider nicht was ich tun soll die Gläubiger wollen ihr Geld ich verdiene leider nicht viel bin kurz vorm Zusammenbruch.
    Ich hatte gelesen so lange man nicht wegen Steuerhinterziehungen verurteilt wurde wären die Steuerschuld auch als normale Schulden zu behandeln.
    Wenn Sie mir helfen könnten würde ich ein Insolvenzantrag Antrag stellen.
    Mein schulden sind in Höhe von 50000-60000€ und ich verdiene 1200-1350€ was leider nicht reicht irgendwas abzuzahlen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dogan

    • Jörg Franzke

      So lange Sie nicht wegen Steuerhinterziehung usw. bestraft worden sind, steht einer Restschuldbefreiung nichts im Wege. Gerne helfe ich Ihnen bei dem Insolvenzantrag. Einfach einen Termin vereinbaren oder Sie füllen schon mal das Antragsformular auf meiner Webseite aus.

  48. K. A

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich wurde im April 2010 als niedergelassener Facharzt insolvent.. Der Inso.-Verwalter bot mir an, die Praxistätigkeit fortzuführen.
    Mit der Maßgabe, monatliche Zahlungen an ihn zu leisten, würden er meine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit freigenen. Da ich im Rahmen eines früheren Praxisdarlehens die
    kassenärztlichen Einnahmen an die Bank abgetreten habe, äusserte ich Bedenken. Diese wurden jedoch sowohl vom Inso.-Verw. alsauch von meinem Anwalt eindeutig und mit überzeugender Sicherheit zerstreut, mit der Begründung, dass
    die Abtretung mit der Insolvenzeröffnung ihre Wirksamkeit verloren hat. Diese Ansicht vertraten die befreundeten Rechtsanwälte auch bei mehrmaligem Nachhacken in Gegenwart meiner Ehefrau.
    Leider kam es anders als die beiden Juristen dachten. Die Bank
    hat sich auf die Abtretung berufen und sofort meine Einnahmen bei der KV beansprucht. Mein Anwalt war sich total sicher, dass das Vorgehen der Bank nicht rechtens ist und riet mir zur
    Klage. Diese lief dann bis zum BGH, weil mein verehrter RA mich jedesmal dazu drängte weiterzuklagen.
    2013 hat das BGH allerdings die Entscheidung des Vorgerichts recht gegeben. Ich habe somit alle Prozesse verloren.
    Meine bei der KV separierten Einnahmen wurden an die Bank ausgezahlt, während ich die Steuer dafür nun zu zahlen habe, inzwischen wahrscheinlich über EUR 300.000,00 incl. Zinsen und Säumniszuschläge. Dazu kommt mein sonstiger Verlust
    von mehr als EUR 200.000,00.
    Mir wurde gerade die Restschuldbefreiung erteilt. Darüber kann ich mich allerdings nicht freuen, da anstatt Inso.-Verw. jetzt das Finanzamt meine Rente pfändet, wohl auf Lebenszeit wie es aussieht( bin 71 J.alt) Und würden Sie . Das FA hat nähmlch bereits 2012 bei meiner Rentenstelle einen Nachpfändungsantrag gestellt.
    Meine Frage:
    kann man was machen?
    Ich habe natürlch überlegt, ob ich zumindest menen Anwalt
    wegen falscher Beratung mit verherender Konsequenz verklagen sollte. Was meinen Sie? Und würden Sie gegebenenfalls die Angelegenheit übernehmen?
    Bester Gruss und vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Das ist ein sehr interessanter Fall. Auch ich würde spontan sagen, dass vertragliche Abtretungserklärungen mit Insolvenzeröffnung erlöschen. Falls Sie die Ansprüche allerdings verpfändet haben, würden diese die Insolvenz „überstehen“. Was man da machen kann: Sich zunächst einmal die Urteile ansehen, warum die „Abtretung“ über die Insolvenzeröffnung hinaus wirksam war. Falls man die „Abtretung“ irgendwie abschütteln kann, könnten Sie sich möglicherweise zu einer schnellen EU-Insolvenz entscheiden. Für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anwalt möchte ich Ihnen nicht zur Verfügung stehen. Wäre auch sinnlos, weil ein etwaiger Anspruch sofort gepfändet werden würde.

  49. McNair Zineta

    Hallo mein mann hat ca vor 2 Wochen die privatinsolvenz beantragt, und hat jetzt vom Finanzamt 3 schreiben bekommen das er steuern zurueck zahlen soll. kann er die Steuerschulden auch noch in die privatinsolvenz mitreintun?lg nina

    • Jörg Franzke

      Ja, er kann die Steuerschulden noch mitreintun.

  50. Pat Hohnfeld

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich wurde bei 5 Anklagepunkten wegen Steuerhinterziehung, bei einem Anklagepunkt verurteilt alle anderen wurden nach 154 und 154 a eingestellt.
    Wie ist es bei den Punkten die eingestellt wurden mit einer Restschuldnerbefreiung?
    Und wie läuft es mit den Säumniszuschlägen und Zinsen bei den eingestellten Punkten? Ist hier eine Restschuldnerbefreiung im Rahmen einer Insolvenz möglich?
    Wie ist es mit der Kirchensteuer? Kann diese auch mittels einer Restschuldnerbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz verfallen?
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Nur die Steuerschulden, die auf einer strafbaren Handlung beruhen, sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen und natürlich die Geldstrafen. Bei den eingestellten Punkten werden Sie also die Restschuldbefreiung samt Säumnis usw. erhalten, bei Kirchensteuer ebenfalls.

  51. Sven Henning

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich betreibe seit ca 6 Jahren eine Gewerbe und habe aktuell Erbschaftssteuerschulden von 7150€ und ca 40.000€ Gewerbschaftsteuerschulden und 40.000€ Einkommensteuerschulden aus dem Jahre 2015,2016.
    Wir haben die ADVONEO Schuldnerberatung beauftragt uns damit zu vertreten doch leider tut sich nichts. Wir zahlen seit 3 Monaten 1700€ an die Schuldnerberatung haben aber nach mehreren Nachfragen noch keine schriftlichen Korosponenz zum dem Fall erhalten.
    Sollten wir uns einen anderen Anwalt suchen bezüglich der Schuldenregulierung ? Und die gezahlten Beiträge vom Anwalt zurück fordern ?
    Wie hoch könnte uns die Stadt und das Finanzamt eine Ratenzahlung oder einen Aufschub gewähren. Da wir ja auch Geld zum Leben brauchen und nur eine realistische Tilgungszeit in Frage käme.
    Vielen Dank für die Hilfe.

  52. mb

    Hallo,
    Ich habe aus meiner 20jährigen selbstständigen Tätikeit in dem Zeitraum von 2002-2008 beim Finanzamt noch Steuerschulden im 5stelligen Bereich (oberen) Mittelfeld, ( USt, Est,GWSt) . Dies beruht aus einer Steuerhinterziehung die mit einer Geldstrafe von 2,600 € Geldstrafe geahntet wurde, die beglichen ist. Mein damalieger Anwalt meinte, dass eine Restverschuldung über eine Privatinsolvenz diesbezüglich nicht möglich sei, obgleich ich zeitnah( 2009) mein Gewebe abgemeldet hatte, und seither Harz 4 beziehe. Ich vertraute ihm. Erst jetzt lass ich von der Refom 2014. Wäre ich darunter noch gefallen? Was kann man jetzt noch tun? Ich bin Jahrgang 1961.

    • Jörg Franzke

      Ihr damaliger Anwalt hat recht. Sie bekommen auf die Steuerschulden keine Restschuldbefreiung. Früher vor der Insolvenzrechtsreform war das so, aber heute sind Steuerschulden, die auf der Grundlage einer Straftat entstanden sind, von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

      • Philipp

        Ist es richtig das man eine Restschuldbefreiung bekommt wenn die Steuerhinterziehung durch die Nichtabgabe der Steuerhinterziehung entstanden ist und nicht durch falsche Angaben einer abgegebenen Steuererklärung?

        • Jörg Franzke

          Nein, das ist nicht richtig. Die Restschuldbefreiung entfällt automatisch nach Bestrafung aufgrund Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung, egal aus welchem Grund.

  53. Wolfgang B.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mit Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Verrechnung von Steuerschulden während der gesamten Insolvenzzeit (6Jahre) mit Steuerrückerstattungen gelesen. Ich habe auch 700€ in die Insolvenz als Steuerschulden mit aufgenommen (keine Straftat). Bei der letzten Steuererklärung für 2015 habe ich ein Guthaben von über 1000€ erzielt. Das Finanzamt hat den kompletten Betrag an das Insolvenz Konto überwiesen. Als ich nun angefragt habe warum nicht die Steuerschulden mit der Rückerstattung verrechnet wurden, hat man mir gesagt daß man dies nicht dürfte so lange das eigentliche Insolvenzverfahren läuft. Bei der ersten Steuerrückerstattung nach dem Verfahren in der sogenannten Wohlverhaltensphase würde man diese Steuerschuld jedoch verrechnen! Nun meine Frage: ist dies rechtens, wenn nein mit welcher Rechtsprechung / Begründung kann ich das Finanzamt nun dazu bewegen mit der neuen und letzten Steuererklärung 2016 im eigentlichen Insolvenzverfahren die Steuerschulden mit einem erzielten Steuerguthaben zu verrechnen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
    Mfg Wolfgang B.

    • Jörg Franzke

      In der Insolvenz gilt ein sogenanntes Aufrechnungsverbot. Das heißt, man darf Insolvenzforderungen nicht mit Guthaben, welche in der Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahens entstanden sind, verrechnen. Vielleicht entstand das Steuerguthaben in einem Veranlagungszeitraum vor der Verfahrenseröffnung. Ich meine, es ist mühselig, sich mit dem Finanzamt darüber zu streiten. Sie haben ja nichts davon und der Insolvenzverwalter wird sich von Ihnen auch nicht reinreden lassen.

  54. Udo J.

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe seit dem 15.10.2016 die Restschuldbefreiung erhalten. Da ich auch Steuerschulden aus meine Selbständigkeit hatte, wurde mir bei den Steuererklärungen immer die Rückzahlung direkt einbehalten. Wie verhält sich das denn für meine Steuererklärung 2016 wird mir die auch noch einbehalten oder nicht?
    Grüsse Udo

    • Jörg Franzke

      Nein, diese wird nicht mehr einbehalten.

  55. Farid S.

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe durch mein gewerbe eine steuerschuld im 5 stelligen Bereich. Das gewerbe gibt es nun nicht mehr und da mein alter Steuerberater die einzigen Exemplare meiner Rechnungen und Einkommen verloren hat, muss ich wohl oder übel mit der 5-Stelligen Summe des Finanzamtes rechnen. Vor einigen Jahren war ich schon in der Privatinsolvenz. Meine Frage ist, kann ich mit meinem ehemaligen Gewerbe in die Insolvenz gehen oder muss das eine private Insolvenz sein ? Ich bin am verzweifeln da ich so nicht normal arbeiten kann. Auf meinem Konto ist eine pfändung so dass ich nichts von dem Geld sehen werde welches ich erarbeite. Ich muss ja auch leben können. Miete bezahlen. Essen und Trinken kaufen. Bitte helfen Sie mir.

    • Jörg Franzke

      Sie können ein erneutes Insolvenzverfahren nicht auf das ehemalige Gewerbe beschränken. Das gibt es nicht. Beachten Sie die zehnjährige Sperrfrist, von der Erteilung der letzten Restschuldbefreiung bis zu einem erneuten Insolvenzantrag. Sie sollten das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.

  56. Mustafa K.

    Hallo Herr Franzke,
    Ich hatte eine GmbH die ich wegen Steuerschulden an das Finanzamt Insolvenz angemeldet hatte. Und die mangels Masse abgewiesen wurde mit einem Gutachten und später gelöscht wurde von der Handelsregister. Ich wurde als Ehemaliger Geschäftsführer und Liquidator zu 70tagessätze verurteilt von je 10€ laut §15a Abs.4 InsO . Die sache von Finanzamt hat sich dadurch gelöst weil ich 500€, verfahrenskosten der Insolvenz Verfahren und meine starfe bezahlt habe. Nun komme ich zum Problem. Da ich wegen dem Finanzamt Insolvenz angemeldet habe und die Sache jetzt nach 2jahren durch ist wurde von der Kämmerei und Steuern mein privat Konto gepfändet wegen noch offene Gewerbesteuer schulden. Ist dies noch möglich? Dürfen die das weil Finanzamt nach dem Gerichtlichen Beschluss von mangels masse und Handelsregister Löschung mir für die unterlagen eine 0 null Abschluss zugesandt hat. ?
    Ich habe lange gesucht und recherchiert und ich habe keinen Gerichtlichen Urteil das ich noch dafür haften muss sonst müsste ich auch das Finanzamt ja auch wegen Umsatzsteuer usw. Privat haften was nicht der fall ist?
    Und was könnte ich da tuen?
    Kann ich zur bank gehen und den Beschluss von dem Gericht zeigen damit sie es freigeben meinen Konto von der sperre Pfändung?

    • Jörg Franzke

      Als ehemaliger Geschäftsführer haften Sie für Steuerschulden. Sicherlich haben Sie eines schönen Tages einen Haftungsbescheid vom Finanzamt erhalten. Auf dieser Grundlage erfolgte die Pfändung.

  57. Mario H

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich hatte eine Privatinsolvenz vom 13.01.2010 bis zum 13.01.2016. Im Februar 2016 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Wie so üblich hat mein Insolvenzverwalter meine Steuererklärungen gemacht. Im Jahre 2010 konnte er durch zurückgeholte Zahlungen eine hohe Einnahme generieren. Nun hat mein Finanzamt mir einen geänderten Bescheid für das Jahr 2010 zugesendet und mir hier Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb von 103.789 € ausgewiesen. Das Finanzamt hat davon 23.309,28 € an die Tabelle angemeldet, 3.003,69 € die vom Insolvenzverwalter zu zahlen sind und ich soll nun 2.176,39 € ESt, Zinsen, Soli und KiSt zahlen. Von den Einnahmen habe ich natürlich NICHTS gesehen. Ich hatte lediglich Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Höhe von 13.200,00 €. Nun habe ich vom FA sogar schon eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Was kann ich tun? Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • Jörg Franzke

      Ich glaube, dass Sie auf der Nachzahlung sitzen bleiben. Sie können den Insolvenzverwalter nicht dafür haftbar machen, dass er eine „falsche“ Steuererklärung abgegeben hat, so dass eine Nachzahlung entstanden ist.

  58. Joachim Schaub

    Hallo Herr Franzke,
    ich möchte in Kürze ins Regelinsolvenzverfahren gehen.
    Ich wurde im Juli 2003 per Strafbefehl zu 1600€ Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung (ca. 18000DM) für das Jahr 1998 verurteilt.
    Insgesamt fordert das Finanzamt aber 101.000€ für die Jahre 1998, 99 und 2000 von mir.
    Für die weiteren Forderungen gab es kein Gerichtsverfahren und somit keine Verurteilung.
    Nach der Regelung aus 07.2014 wird keine RSB gewährt, wenn man rechtskräftig nach §370 verurteilt wurde, was ja auf mich zutrifft!
    Jetzt erfuhr ich, daß es eine Art Verwertungsverbot (§ 51 BZRG) auch für solche Tatbestände gibt.
    Könnte das bedeuten, daß mir aufgrund dieser uralten Verurteilung die RSB nicht versagt werden darf?
    Kann mir die RSB für den, nicht zur Verurteilung gekommenen, Teil der Finanzamtforderung überhaupt versagt werden?
    Da die Schulden ans Finanzamt den Löwenanteil meiner Schulden ausmachen wäre es natürlich fantastisch, wenn sie mir erlassen werden könnten!
    Können Sie mir da Hoffnung machen?
    Viele Grüsse
    Joachim

    • Jörg Franzke

      Leider habe ich davon keine Ahnung. Klingt aber komisch ein Verwertungsverbot hat doch nichts zu tun mit der Entscheidung, ob für eine Forderung die Restschuldbefreiung erteilt werden kann oder nicht.

  59. Werner,Nicole

    Guten Tag Herr Franzke Jörg,
    ich habe mal eine Frage und zwar warte ich jetzt auf das Schreiben der Restschuldbefreiung hab aber jetzt ein Brief bekommen vom Finanzamt das ich 146383,47 Steuern und steuerliche Nebenleistung erbringen soll,muss dazu sagen hab in der Insolvenz nicht eine Steuererklärung gemacht da ich es nicht wusste jetzt habe ich diese nachträglich gemacht.Was ist wenn ich das Schreiben mit der Restschuldbefreiung hab und danach vom Finazamt noch Geld bekomme,wer bekommt das Geld?
    Sie würden mir riesig helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole Werner

    • Jörg Franzke

      Alle Schulden, die vor dem Tag der Insolvenzeröffnung entstanden sind, unterliegen der Restschuldbefreiung. Die Schulden, die nach dem Stichtag entstanden sind, gelten als neue Schulden. Sehen Sie also nach, in welchen Zeiträumen die Steuerschulden entstanden sind.

  60. Carolin Z.

    Guten Tag,
    die Insolvenz einer GmbH wurde Ende November 2015 gestellt und Ende Januar 2016 eröffnet. Für die Steuererklärung eines parallelen Gewerbes ist es nun wichtig welches Datum veranschlagt wird. Wird 2015 genommen müssen 3000,-€ Steuern bezahlt werden. Wird 2016 (das Datum der Insolvenzeröffnunf) veranschlagt, beträgt die Steuer nur 1.200,-€. Welches Datum wird als Berechnungsgrundlage genommen?

    • Jörg Franzke

      Es kommt auf die Eröffnung des #hauptverfahrens an, also Ende Januar 16.

  61. T.B.

    Eine Frage habe ich: Darf ich während der Wohlverhaltensphase bereits Steuerschulden abtilgen die nicht in der Restschuldbefreiung erfasst ist? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

    • Jörg Franzke

      Ja, das dürfen Sie. Es muss aber halbwegs schlüssig sind, dass das Geld von Ihrem pfändbaren Einkommen kommt, wenn plötzlich unerwartet viel Geld zu Ihnen bzw. an das Finanzamt fließt, könnte man das als Schenkung auslegen.

  62. Rainer

    Hallo
    Frage : insolvenzende 11/2017 Restschuldbefreiung wurde erteilt – was ist mit dem Guthaben der Einkommensteuererklärung 2017 kann das Finanzamt diese noch einbehalten oder muss es ausgezahlt werden ? Es bestanden Schulden beim Finanzamt !
    Danke für eine Antwort

    • Jörg Franzke

      Ja, das Finanzamt darf dieses eine Mal noch aufrechnen.

  63. M.W.

    Hallo Herr Franzke
    Meine Frage wäre folgende:
    Ich stehe kurz vor der Restschuldbefreiung hatte auch 4000 Euro Steuerschulden aus dem jahr 2009.
    Meine Steuererklärungen 2014-2016 noch nicht abgegeben von 2013 wurde die Rückzahlung einbehalten.
    Nun meine Frage muss ich zwingend die Steuererklärungen vor der Restschuldbefreiung noch abgeben oder spielt das keine Rolle?
    Wird das Finazamt auch nach der Restschuldbefreiung die Rückzahlung einbehalten? (es liegt keine Straftat vor)
    LG M.W

    • Jörg Franzke

      Sie müssen die Steuererklärungen nicht abgeben und nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist Schluss.

  64. Sascha Ronge

    SR
    Guten Tag Herr Franzke,
    ich wurde wegen Steuerverkürzung „verurteilt“. D.h. ich musste eine Strafe in Höhe von 2.500,-€ bezahlen. Es gab keine Gerichtsverhandlung. Zumindest keine, zu der ich eingeladen wurde. Demnach „ver“urteilte man also in meiner Abwesenheit. Die Strafe habe ich bezahlt, die Bewährungszeit ist rum. Die Steuerschuld beim FA sowie die daraus resultierende Gewerbesteuerschuld an die Stadt in der ich wohne ist weiterhin existent. Es handelt sich um den Zeitraum 2008 bis 2012.
    Der Besuch bei der Schuldnerberatung der Stadt war nicht besonders erfolgreich. Dort teilte man mir mit, dass die Steuerschuld aus einer Straftat heraus NICHT im Rahmen einer Insolvenz mit in die Restschuldbefreiung genommen werden kann.
    Nun lese ich hier das Gegenteil.
    Was ist richtig???
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Das ist leider richtig. Nachdem Sie wegen Steuerverkürzung verurteilt wurden, sind die Steuerforderungen leider von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Die Verurteilung in Abwesenheit nennt man: Strafbefehl. Sie hätten einfach dagegen Einspruch einlegen müssen und dann wäre es zu einer Verhandlung gekommen.

  65. Yilmaz

    Hallo Herr Franzke,
    ab welcher Strafhöhe bzw. welcher Anzahl von Tagessätzen gilt eine Steuerhinterziehung als unerlaubte Handlung und fällt somit nicht in die Insolvenz?

    • Jörg Franzke

      Ab 91 Tagessätzen.

      • Muratiali

        Hallo“ guten Abend
        Befinde mich derzeit in der Privatinsolvenz was ende September meine Restschuldbefreiung Höchstwahrscheinlich endet.
        Durch meine Krankheit wurde ich gekündigt vom Arbeitgeber was ich dadurch vom Betrieblicher Arbeitsunfähigkeitsrente eine Summe ausbezahlt bekommen werde.
        Meine frage dazu 1. : War ca. 14 Monate Arbeitsunfähig vor der Kübdigung. Pfändungsfreigrenze liegt derzeit ca.2500- 2600€ mit 4 Kindern plus Ehegatte kann die Leistungssumme Rückwirkend auf Krankheitsmonate dessen Freigrenze angerechnet werden?
        2.: Wenn ich den Bertag ausbezahlt bekomme was Versteuert wird.
        Würde das Finanzamt zu mein Treuhand oder Gläubiger Kontakt aufnehmen das da jetzt ca.10.000€ eingeflossen sind bei Finanzamt.
        3.: Im schlimmsten falle was bliebe mir übrig von der Leistungssumme 40.000€ Netto wenn alles Grobgerechnet an den Treuhand ausbezahlt wird mit Restschuld 20.000€?
        Danke im voraus
        Mit freundlichen Grüssen

        • Jörg Franzke

          Ja, die Leistungssumme kann rückwirkend angerechnet werden. Aber dazu müssen Sie zum Gericht und bei der Rechtsantragsstelle die Anpassung beantragen. Automatisch geht das nicht. Wenn Sie keine Anpassung kriegen, ist das Geld fast vollständig weg und geht an den Insolvenzverwalter.

  66. Kenny

    Hallo,
    Wurde 2013 wegen steuerhinterziehung verurteilt.. jetzt will das hauptzollamt eine gewisse summe x als hauptforderung + säumniszuschläge von mir haben … was ist wenn ich die hauptforderung zahle und die sämniszuschläge nicht… werden die sämniszuschläge bei einer insolvenz von der restschuldbsfreiung erfassr…?

    • Jörg Franzke

      Nein, auch die Zinsen und Kosten aus einer unerlaubten Handlung unterliegen nicht der Restschuldbefreiung.

  67. DG

    Lieber Herr Franzke,
    Ich habe die Einkommenssteuererklärungen für 2016 und 2017 noch nicht abgegeben diese wurden auch noch nicht geschätzt aber aus den BWA‘s ist eine Steuerschuld im hohen sechstelligen Berreich ersichtlich welches ich nicht zahlen werden kann. Ich muss in die Insolvenz meine Fragen nun: Gilt das schon als Steuerhinterziehung? Falls ich jetzt Insolvenz beantrage, werde ich im nachhinein wegen steuerhinterziehung angeklagt werden? Spielt es eine Rolle wann mann verurteilt wurde – vor oder nach dem Insolvenzantrag? Kann ich mit einer Restschuldbefreiung rechnen? Alle Auftraggeber sind abgesprungen. Ich werde die Summe in meinem Leben nicht abbezahlen können es handelt sich um knapp 400K. Ich bin sehr verzweifelt und bedanke mich im Voraus für ihre Hilfe.
    Beste grüße
    DG

    • Jörg Franzke

      Solange das Finanzamt noch kein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet hat, müssen Sie nichts befürchten. Sie haben ja keine falschen Angaben genacht, sondern Sie haben gar nichts gemacht. Das ist zumindest keine Steuerhinterziehung, sondern wäre allenfalls Steuerverkürzung.

  68. Ralf

    Ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Habe u.a. Umsatzsteuerschulden. Bin vor 4 Jahren in ein anderes Bundesland verzogen. Übe eine freigegebene Selbstständigkeit aus. Muss ich weiterhin meine Steuerangelegenheiten mit dem alten Finanzamt abwickeln? Insolvenzverwalter behauptet ja. Aufgrund der Vergangenheit werde ich dort aber nicht neutral behandelt sondern es erfolgen immer wieder neue Auflagen und Erschwernisse. Zudem sind Klärungen aufgrund der weiten Distanz sehr schwer und nur telefonisch möglich. Mein eigentliches Wohnortfinanzamt könnte ich in 20 Minuten aufsuchen. Meine Frage: Habe ich das Recht eine Abgabe meiner steuerlichen Belange an mein Wohnortfinanzamt zu verlangen? Wenn ja, wie? Danke für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Weiß ich auch nicht. Normalerweise kommt das Finanzamt ja auf einen zu, wenn es etwas will. Solange sich das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz noch nicht gemeldet hat, dürfte das alte für Sie zuständig sein.

  69. SP

    Hallo,
    Ich habe folgende Frage.
    Ich bin seit drei Jahren in der privatinsolvenz da ich Steuerschulden habe. Mein Verfahren ist auch abgeschlossen.
    Nun habe ich einen Strafbefehl erhalten über 30 Tagessätze.
    Fällt nun die Steuerschuld aus der restschulbefreiung? Muss ich diese nun doch komplett bezahlen weil sie aus der Insolvenzmasse herausfallen?
    Was muss ich nun tun?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
    Beste Grüße

    • Jörg Franzke

      Sie haben Glück. Weil Ihr Verfahren noch unter die alte Gesetzgebung fällt, unterliegen die Steuerschulden noch der Restschuldbefreiung. Trotz der Verurteilung eines Steuerdeliktes.

  70. Uta Soßa

    Guten Tag Herr Franzke, ich möchte eine Privatinsovens beantragen , da ich schulden in höhe von 100,000 Euro habe so wie Steuerschulden von ca 50,000 euro ich wurde 2008 zu einer steuerstrafe von 140 tagessetze nach §§ 370 verurteilt . Ich habe die alten “ normal schulden “ alle vor 10 Jahren und läger gemacht , meine frage ist ,kann ich trotzdem in die Insolvenz gehen und bin danach schuldenfrei ? oder bleiben mir die Steuerschulden? Mein 2 Problem ist das ich Harz 4 Empfänger bin und ich durch meine Krankheit nie wieder arbeiten kann , ich bin 59 Jahre . Bitte antworten Sie mir , DANKE

    • Jörg Franzke

      Leider habe ich schlechte Nachrichten für Sie. Wenn sie eine Insolvenz durchlaufen, dann sind Sie alle Schulden los, außer die Steuerschulden. Diese haben Sie ein Leben lang an der Backe.

  71. Raphael Steckel

    Guten Tag Herr Franzke, meiner GmbH wurde die Umsatzsteuer für die Jahre 2009 bis 2012 versagt und ich wurde am 30.10.2014 verurteilt (§370 AO). Am 21.07.2014 kam der Haftungsbescheid vom FA inkl. Durchgriffshaftung. Faktisch wurde die Umsatzsteuer in den Jahren 2009 bis 2012 hinterzogen.Greift in meinem Fall noch die Restschuldbefreiung trotz Haftungsbescheid vom 21.07.2014 ? Gruß Raphael S.

    • Jörg Franzke

      Kommt darauf an, ob Sie wegen Steuerhinterziehung oder ähnlichem bestraft wurden. Solange Sie keinen Strafbefehl erhalten haben, können Sie sich restschuldbefreien.

  72. AD

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich habe 2015 meine Restschuldbefreiung bekommen. Jetzt kommt das FA und möchte die Steuererklärungen für 2012/13/14 mit entsprechenden Nachforderungen. Da ich im InsoVerf. keine Steuererklärungen abgeben durfte und das der Verw. machen musste, frage ich mich, darf das FA überhaupt an mich heran treten?
    Vielen Dank und beste Grüße
    AD

    • Jörg Franzke

      Kann sein, dass das Finanzamt von Ihnen die Steuererklärungen haben möchte. Nach der Restschuldbefreiung haften Sie aber nicht mehr dafür.

  73. AB

    Guten Tag Herr Franzke,
    mein Mann hat Umsatzsteuerschulden beim Finanzamt aufgrund einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich und führt nun ein P-Konto, auf welchem die Freigrenze per Bescheinigung (2 unterhaltspflichtige Personen) erhöht wurde.
    1. Frage: Besteht bei so einem hohen Schuldenbetrag (oder grundsätzlich) überhaupt die Chance, sich mit dem Finanzamt über einen gewissen Einmalbetrag, den man sofort zahlen würde, zu verständigen, damit man nicht sein lebenlang unbezahlbare Schulden behält?
    2. Frage: Mein Mann hat die Chance auf einen sehr gut bezahlten Job. Laut Pfändungstabelle dürfte er so viel behalten, dass wir damit gut leben könnten. Nun habe ich gelesen, dass bei Schulden, die aus einer Straftat heraus entstanden sind, die Pfändungstabelle so nicht greif. Auf Antrag kann das Finanzamt z.B. mein Einkommen auf seine Pfändungsfreigrenze anrechnen. Ist das richtig? Und falls ja, wird das in der Praxis tatsächlich so gemacht oder hat man die Chance, dass einem das Finanzamt die Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle gewährt?
    3. Frage: Ist es zulässig, dass man sein lebenlang immer unterhalb der Pfändungsfreigrenze verdient, sodass das Finanzamt nie einen pfändbaren Anteil erhalten würde?
    Ich bedanke mich herzlich vorab für Ihre Auskunft.

    • Jörg Franzke

      Die Finanzämter sind schon sehr zickig, wenn es um Vergleiche geht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vergleich gelingt, schätze ich als gering ein. Leider muss Ihr Mann mit den Schulden leben. Es ist auch richtig, dass die gesetzliche Pfändungsgrenze bei Ihrem Mann für das Finanzamt nicht gilt, das Finanzamt kann ihn auch auf den Selbstbehalt von 450 EUR pfänden. Ob das so ist, entscheidet das Finanzamt und das ist auch zulässig.

  74. HK

    Hallo.
    Meine Wohlverhaltensphase war Juli 2018 beendet. Restschuldbefreiung würde erteilt.
    Jetzt möchte das FA die Steuererstattung für 2018 aus Bescheid von April 2019 mit alten Steuerrückständen, die zur Insolvenz gehörten verrechnen, da das Guthaben zum Teil während der Wohlverhaltensphase erwirtschaftet wurde. Ist dies rechtens und wenn ja, betrifft es dann die ganze Summe oder anteilig ?

    • Jörg Franzke

      Ja, das Finanzamt darf alles verrechnen und einbehalten.

  75. Günter van Lessen

    Hallo,
    ich habe Schulden gehabt beim Finanzamt wegen zurückgeforderter Eigenheimzulage aus 2003….bin nun Restschudbefreit. Gilt Eigenheimzulage als Steuerschuld, oder muss das Finanzamt mir die Steuererklärung (Guthaben aus Wohlverhaltensphase) auszahlen??

    • Jörg Franzke

      Nein, das Finanzamt wird den Erstattungsanspruch verrechnen.

    • Jan

      Sehr geehrte Herr Franke,
      ich habe wohl einen etwas schwierigeren Fall. Kurz zur Erklärung damit sie wissen worum es geht.
      Ich war Selbstständig und geriet in extreme finanzielle Schieflage. Es turmte sich ein Berg voller Schulden auf. Ich wollte es erst persönlich nicht wahrhaben und hoffte auf eine Lösung meiner Geldprobleme. Dann kam in 2017 diese erhoffte Lösung für mich. Man hat mir ein lukratives Angebot gemacht. Ich solle Geschäftsführer eines Unternehmens werden. Ich kannte die Personen im Vorfeld und für mich klang alles erstmal super. Wir vereinbarten ein Gehalt mit Sonderzahlungen ect. Also würde ich Geschäftsführer in der Hoffnung in etwa 1,5 Jahren all meine Sorgen los zu sein. Doch es stellte sich heraus das ich Bauernfängern auf den Leib gegangen bin, die meine Situation charmlos ausgenutzt hatten. Ich habe keinen Lohn bezahlt bekommen, wichtige Firmenunterlagen (BWA ect.) sollten mir ausgehändigt werden. Würden Sie aber nie. Ständig wurde ich vertröstet. Ich habe fast ein halbes Jahr versucht aus der Geschichte wieder raus zu kommen. Androhungen mein Amt nieder zu legen, dieses per Anwalt durch zu setzen ect. traf nur auf extreme Gegenwähr seitens der gegnerische Partei. Dann endlich wurde mein Flehen doch erhört. Man teilte mir mit das ich mit September 2019 aus dem Unternehmen ausscheiden und ein neuer GF übernehmen würde. Dies würde mir dann auch notariell bestätigt. Ein Glück dachte ich, endlich hat das Kapitel ein Ende. Jetzt musste ich mich nur noch auf meine Schulden konzentrieren. Im Oktober 2017 ging es für mich also zu einer öffentlichen Schuldnerberatung. Dann ging alles ganz schnell. Antrag auf Regelinsolvenz, Stundung der Verfahruenskosten und das komplette mir bekannte Gläubigerverzeichniss beim Amtsgericht eingereicht. Seid November 2017 befinde ich mich jetzt in der Regelinsolvenz und seit Januar 2019 in der Wohlverhaltensphase.
      Gleichzeitig bemühte ich mich auch um eine neue Arbeitsstelle. Diese kam dann auch 2018 endlich. Ich war also der Meinung, alles geht jetzt seinen geordneten Weg.
      Weit gefehlt!
      Kürzlich erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt. Ein Schock!
      Anklage wegen Steuerhinterziehung aus vorgenannten Tätigkeit als Geschäftsführer für einen Zeitraum von 6 Monaten. (4/17-9/17) also genau der Zeitraum in dem ich versucht habe aus dem Unternehmen raus zu kommen.
      Ehrlich gesagt weiß ich garnicht was ich jetzt machen soll. Ich habe ja nie etwas dort zu sehen bekommen. Niemals Geld erhalten oder sonst irgendwas.
      Was soll ich nur machen?
      Aus Recherchen habe ich erfahren das der operative Kopf dieses Unternehmens mittlerweile in U-Haft sitzt.
      Ich bin derzeit wirklich verzweifelt und kann mir garnicht ausmalen was hier passiert bzw auf mich zukommen kann.
      Haben Sie da einen Rat

      • Jörg Franzke

        Das einzige was Sie tun können, ist sich beim Staatsanwalt zu entschuldigen, auf Knien zu rutschen und um ein mildes Urteil zu bitten. Gänzlich straffrei wird die Sache nicht enden. Versuchen Sie es gar nicht. Falls Sie nicht umfassend geständig sind, sondern abstreiten, wird man Sie als unbelehrbar und uneinsichtig darstellen und dann wird die Strafe höher.

        • Jan Tröstrum

          Danke für die Antwort. Ja ich habe denen signalisiert, dass sie auf meine Mitarbeit in dem ganzen Fall zählen können. Mehr kann ich wahrscheinlich wirklich nicht tun. Jetzt habe ich aber noch etwas gelesen. Ich befinde mich ja wie gesagt seit 11/17 in der Regelinsolvenz und seit 01/19 in der Wohlverhaltensphase. Ist es wirklich so, dass die STEUERSCHULD die aus dem Zeitraum 4/17-9/17 grade ermittelt wird dann in meine Insolvenzmasse fließen würde und ich praktisch nur die Strafe, die aus einer möglichen Verurteilung entsteht bezahlen muss?

          • Jörg Franzke

            Leider ist es nicht ganz so. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Finanzamt die Steuerschuld als „Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ anmelden. Wird die Forderung dann als solche festgestellt, haben Sie diese Schulden an der Backe, weil sie von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind.

  76. Tanja

    Hallo Herr Franzke,
    mein Mann ist wegen Steuerhinterziehung der Umsatzsteuer zu 7600 Euro verurteilt worden (360 Tagessätze). Er hat zudem LohnSteuerschulden aus dieser GmbH. Werden ihm durch Privatinsolvenz trotzdem die Lohnsteuerschulden erlassen? Greift hier die Restschuldbefreiung?
    Mfg

    • Jörg Franzke

      Kann ich nicht genau sagen, wahrscheinlich aber schon. Wenn das Finanzamt aber doof ist und einwendet, dass auch die Lohnsteuerschulden aufgrund einer unerlaubten Handlung entstanden sind, dann nicht.

  77. Elisabeth

    Hallo Herr Franzke,
    Ich stehe kurz vor der Regelinsolvenz (ausgedruckt und unterschrieben).
    Ich war bis vor einigen Monaten Selbstständig. Letzte Einkommenssteuerklärung erfolgte 2016 durch meinen Steuerberater. Für 2017 und 2018 sind keine abgegeben, da ich offene Verbindlichkeiten bei meinem Steuerberater habe und ich selbst leider schwer erkrankt bin.
    Werde ich von eventuellen Steuerschätzungen-/Schulden aus 2017 und 2018 befreit (Restschuld) wenn ich die Regelinsolvenz quasi per heute beantrage und keine weiteren Steuererklärungen abgegeben habe?
    Viele Grüsse aus München
    Eli

    • Jörg Franzke

      Auch für geschätzte Steuerschulden erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Wenn Sie in der nächsten Zeit nicht mehr vorhaben selbständig zu sein, können Sie sich auch schätzen lassen.

  78. Axel Jammers

    hallo,
    mir wurde am 23.05.2019 um 11:00 Uhr laut Beschluss die Regelinsolvenz eröffnet.
    meine frage: wann beginnt meine Wohlverhaltensphase?
    wenn ich alles richtig gelesen habe, dann mit Eröffnung oder?
    mfg
    Axel Jammers

    • Jörg Franzke

      Nein, nach dem Schlusstermin. Das Insolvenzverfahren ist aufgeteilt in das eigentliche Insolvenzverfahren und die Wohlverhaltensperiode. Die Wohlverhaltensperiode beginnt ca. ein bis zwei Jahre.

  79. Guido

    Hallo Herr Franzke,
    Meine Wohlverhaltensphase ist am 15.7.19 abgelaufen. Am 12.8.19 endete die Einspruchsfrist. Den schriftlichen Bescheid zur Restschuldbefreiung habe ich leider noch nicht bekommen. Am 30.7.19 habe ich meine Steuererklärung für 2018 abgegeben. Heute, am 14.8.19 habe ich schon meinen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen!!! Mit der Bemerkung dass ich noch gesondert über die Verwendung der 1300€ Erstattung informiert werde. Ich hatte zwar Steuerschulden, die letztes Jahr auch schon verrechnet wurden. Aber darf das Finanzamt auch jetzt noch das Geld einbehalten?
    Würde mich schon aus Prinzip stören, da die Dame vom Finanzamt schon drauf spekuliert hatte, das meine Eltern noch vor Ende der Insolvenz/Wohlverhaltensphase sterben und sie vom Erbe noch was abbekommt!!! (Hast sie mir so am Telefon gesagt! Beschwerde beim Vorgesetzten wurde ignoriert)
    Viele Grüße
    Guido

    • Jörg Franzke

      Das Finanzamt darf die Steuern bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung einbehalten. Das steht so im Gesetz.

  80. Mario

    Restschuldbefreiungsbeschluss vom Inso-Gericht wurde am 02.09.2019 erteilt und zugestellt. Darf das Finanzamt nach diesem Zeitpunkt z.b. Umsatzsteuererstattungen weiterhin verrechnen, wie während der gesamten Wohlverhaltensperiode? Gilt grundsätzlich immer der Zeitpunkt des Restschulbefreiuungsbeschlusses + Einspruchsfrist für das Ende der „Aufrechnungen“ durch das FA oder wie lang darf das zuständige Finanzamt diese noch durchführen, anhand der o.g. Zeitpunkte. Um kurze Antwort wird höflichst gebeten.

    • Jörg Franzke

      Nach der Restschuldbefreiung ist Schluss mit Aufrechnung.

  81. T.S.

    Sehr geehrter Hr. Franzke,
    erstmal, vielen Lieben Dank für diese Plattform, für Ihren Einsatz. HOCHACHTUNG!
    Nun ich versuche mein Problem kurz zufassen:
    Ich bekam im März ein Schreiben vom FA (ermittlung Steuerhinterziehung 2012-2018)
    Fakt: ich habe in diesem Sinn nichts hinterzogen bzw. falsch Angaben gemacht.
    Ich habe, wegen meiner privaten Krise, diese Jahre garnichts mehr gemacht und den Kopf in den Sand gesteckt.
    Nun habe ich sofort mit den Ermittlern zusammengearbeitet,
    alle geforderten Erklärungen und darüber hinaus vor der frist abgegeben +Entschuldigung und Begründung. Da ich mir keinen Anwalt leisten kann
    bzw. ich hatte bei einem angefragt, der wollte 6000€ /2000€ sofort…
    Ich habe es selbst in die Hand genommen und erstmal auf 153a einstellung plädiert.
    Mir wurde dann auch in Aussicht mitgegeben, dass es möglicherweise mit Busgeldauflage nach153a eingestellt wird oder eine Anzeige UNTER 90 Tagessätzen wird. Bis heute, war ich überzeugt, nach monatelanger recherche, dass es unter 90 Tagesätze auch eine „restschuldbefreiung“ bei insolvenz mit Steuerschulden gibt.
    Ich war bei mehreren Schuldeberatern, einer sagt nun so… der andere so…
    kenn mich jetzt leider garnicht mehr aus.
    Vielen Dank, wenn Sie mir da mehr Licht in den Tunnel geben könnten,
    desweiteren, wäre ich auch über eine weitere Zusammenarbeit interessiert, was dann die Insolvenz betrifft. Natürlich dann über Ihre Kanzlei.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Die Restschuldbefreiung von Steuerschulden erreichen Sie nur, wenn Sie eine Einstellung gem. § 153a StPO (bzw. analog AO) hinbekommen. Bestrafung – und seien es noch so wenig Tagessätze – haben immer einen Ausschluss zur Folge.

  82. Jones Claudia

    Guten Tag Herr Franzke,
    Ich bräuchte mal sehr dringend Ihren Rat.
    Von 2013 bis 2019 war ich in der Privatinsolvenz.
    Im Oktober habe ich die Restschuldbefreiung erhalten.
    In meiner Lohnsteuerkarte habe ich meine Tochter eingetragen und einen Behindertenpauschbetrag.
    Klasse 1.
    Jetzt fordert das Finanzamt einen Betrag von 1500 EUR zurück.
    Angeblich wurden mir zu wenig Steuern abgezogen.
    Die Treuhänderin hat jeden Monat gepfändet.
    Natürlich lege ich Widerspruch gegen den Beschluss ein.
    Aber wie verhält es sich in Bezug auf die insolvenz?
    Dann hätte ja die Treuhänderin zuviel bekommen.
    Denn logischerweise hätte ich weniger verdient.
    Ich bin total verwirrt.
    Was kann ich tun um da wieder raus zu kommen?
    Ich bedanke mich schon im voraus für Ihren Rat.

    • Jörg Franzke

      Leider glaube ich nicht, dass Sie da rauskommen. Das Verfahren ist abgeschlossen und das Finanzamt wird sagen, dass das Ihr Problem ist und auf den Steuern bestehen.

      • Claudia Jones

        Vielen Dank Herr Franzke..
        Irgendwie hab ich es geahnt..

  83. Goran Vujicic

    Guten Morgen Herr Franzke,
    Ich bin seit 2016 in der Insolvenz wegen Schulden um die 110000€ ( Einkommensteuer und Umsatzsteuer) jetzt habe ich ein Schreiben bekommen wo ich 45 Tagessätze a 10€ zahlen muss damit das Verfahren des Strafbefehls beendet wird.
    Meine Frage ist bleiben die Schulden vom Finanzamt Auch nach meiner Insolvenz wenn ja wie hoch wäre dann der monatliche Betrag
    3 Kinder und verheiratet
    Soldat 3600€ netto Gehalt

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie wegen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung bestraft wurden, dann leider ja. Dann sind die Steuerschulden von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

  84. Christine BRAUN

    Guten Tag Herr Franzke,
    Ich habe über Sie mein Insolvenz erfahren im Jahre 2016 eröffnet.
    Dieses wurde am 23.07.2018 aufgehoben unter der Einschränkung der Nachtragsverteilung der Steuererstattung en bis Aufhebung des Verfahrens.
    Mit Datum 28.10.2019 hat das Finanzamt die Steuerbescheid aus 2015 und 2016 geåndert, sodass aus der Erstattung eine Steuerschuld wurde.
    Die damals getrennte Veranlagung wurde einfach aufgehoben und ein Veräusserungsgewinn geschätzt.
    Gehören diese neu veranlagten Bescheide denn jetzt nicht mehr zur Masse? Es sind 7000 Euro die das Finanzamt möchte.
    Müssen wir die wirklich zahlen?
    Wie kann ich das abwenden?
    Widerspruch habe ich vorsorglich eingelegt, aber ich muss ja auch begründen.
    Für Ihre Hilfe wäre ich mehr als dankbar.
    Freundliche Grüße

    • Jörg Franzke

      Sie können sich darauf berufen, dass die nachträglich festgesetzten Steuern so genannte Insolvenzforderungen sind, die Sie nicht bezahlen müssen. Leider aber ist diese Rechtsauffassung umstritten. Es gibt auch Gerichte, die derartige nachträglichen Festsetzungen als neue Schuld ansehen. Aber Sie können sich zunächst darauf berufen, dass diese Steuerschulden Insolvenzforderungen sind.

  85. Stephan

    Hallo Herr RA Franke,
    ich habe meine kompletten Steuererklärungen während meiner Wohlverhaltensphase durchgeführt. Das Finanzamt hat diese komplett einbehalten und mit Forderungen vor der Eröffnung der Inso verrechnet. Nach meiner Restschuldbefreiung am 09.12.2019 habe ich die Steuer für 2018 und 2019 Anfang diesen Jahres eingereicht. Das Finanzamt prüft nun wieder die Verwendung des Guthabens. Ist das in Ordnung?

    • Jörg Franzke

      Ich meine, das ist nicht in Ordnung. Nach der Restschuldbefreiung ist Schluss mit Verrechnung. So wurde das zumindest bisher praktiziert.

  86. Markster

    Guten Abend,
    ein großartiges Forum. Danke, dass es so etwas gibt.
    Mein Bruder hat kürzlich seine Restschuldbefreiung nach PI erhalten.
    Hauptpunkt waren Steuerschulden.
    Angenommen er hätte im vorletzten Jahr der Wohlverhaltensphase Steuern hinterzogen (5000.-) und das kommt raus. Kann die restschuldbefreiung rückgängig gemacht werden?
    Ich hoffe auf Ihre Antwort.
    Viele Grüße!

    • Jörg Franzke

      Nur innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Restschuldbefreiung. Danach nicht mehr.

    • Stein

      Guten Morgen, seit Juli 2020 ist mein Insolvenzverfahren abgeschlossen. Von 2011 habe ich noch offene Steuerschulden. Meine Frage nun, ich habe meine Steuererklärung 2019 gemacht und es kommt ein Guthaben raus, darf das Finanzamt es komplett einbehalten oder nur bis Juli 2020 verrechnen (Ende des Insolvenzverfahrens)? So, dass ich noch einen Teil des Guthabens ausbezahlt bekomme. Nach meinen Recherechen darf das Finanzamt nur im laufenden Verfahren das Guthaben einbehalten. Von August bis Dezember 2019 bin ich ja quasi raus aus dem Verfahren. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Herzliche Grüße S. Stein

      • Jörg Franzke

        Es ist so wie Sie das recherchiert haben. Das Finanzamt kann bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung die Steuerguthaben mit den Steuerschulden verrechnen. Danach nicht mehr. Allerdings nur aufgrund einer Selbstverpflichtung.

  87. Manuela

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich seit Mai 2017 in der Regelinsolvenz. Die Verfahrenskosten sind von mir bereits beglichen, sodass ich auf 5 Jahre verkürzen kann. Hier sind auch Forderungen des FA von 21.000 EURO inbegriffen. Es handelt sich hierbei um den Veräusserungsgewinn meiner alten Firma, den ich nicht zahlen konnte und aus diesem Grunde in die Insolvenz gegangen bin. Wird diese Steuerschuld denn auch restschuldbefreit, oder kann das FA nach Mai 2022 die Ansprüche immer noch geltend machen?
    Mit besten Grüßen
    Manuela

    • Jörg Franzke

      Die Steuerschuld wird auch restschuldbefreit, weil sie vor der Insolvenzeröffnung entstanden ist.

      • Ralph

        Sehr geehrte Damen und Herren,
        Ich bin seit 12.2019 in der Privatinsolvenz …im Januar 2020 kamen geänderte Steuerbescheide von 2015-2018 da Anlage U eingereicht wurden vom Ex meiner Ehefrau…jetzt hat der Insolvenzverwalter einen Teil festgestellt und in die Insolvenz Tabelle aufgenommen…da es eine gemeinschaftliche Steuererklärung ist …haftet meine Frau dafür jetzt trotzdem oder unterliegt dass festgestellte der Restschuldbefreiung ?
        Mit freundlichen Grüßen

        • Jörg Franzke

          Ihre Frau haftet gesamtschuldnerisch. Wenn es bei Ihnen nichts zu holen gibt, dann muss die Frau alles bezahlen.

  88. Licata

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin mit mein insolvenz im Oktober 2019 fertig geworden.
    Laut Urteil wurde ich von alle Schulden befreit.
    Laut Finanzamt habe ich Schulden noch zu zahlen von 2011.
    Bei meine Steuererklärung wurden mir kleine Beträge abgebucht.
    Meine Frage ist, bleiben die Schulden von Finanzamt?
    Im voraus Danke
    L. B.

    • Jörg Franzke

      Nein die Schulden vom Finanzamt bleiben nicht und warum das Finanzamt noch abbucht weiß ich nicht. Aber ich meine, das ist falsch.

  89. Sascha L

    Guten Tag Herr Franzke,
    mein Regel-Insolvenzverfahren wurde 12/2015 eröffnet, ist bis heute aber aus mir nicht bekannten Gründen noch nicht abgeschlossen. Aussicht auf Restschuldbefreiung hätte ich bereits 12/2020.
    Die Steuern 2016-2019 sind alle mit Erstattungen erklärungsgemäß veranlagt worden. Die Steuererklärungen (UST+EST) 2015 wurden aber noch nicht abgegeben. Ich gehe davon aus, dass sich hieraus eine nicht unbeträchtliche Nachzahlung ergeben müsste, da ich in 2015 noch freiberuflich tätig war. Das Finanzamt sagt mir deutlich, dass mich meine eigenen Steuern nichts angehen; das wäre Sache des Insolvenzverwalters. Steuererklärungen darf ich selber nicht abgeben. Mein Insolvenzverwalter reagiert auf meine Aufforderungen zur Erstellung der Steuererklärung nicht. Eine nicht abgegebene Steuererklärung (bei Pflichtveranlagung) gilt zudem grundsätzlich als Steuerhinterziehung; ließe sich zwar alles wegargumentieren und widerlegen, aber wäre mit unnötiger und belastender Arbeit und Unsicherheit verbunden.
    Müsste ich Nachzahlungen für Steuern 2015 wirklich selber tragen, obwohl ich dem momentan machtlos ausgeliefert bin, im Fall, dass der Steuerbescheid
    a) noch innerhalb des Insolvenzverfahrens
    b) innerhalb der Wohlverhaltensphase
    c) nach Restschuldbefreiung
    bekanntgegeben wird?
    Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • Jörg Franzke

      Solange das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind die Steuernachzahlungen so genannte Insolvenzforderungen und diese sind von dem Insolvenzverwalter zu bezahlen. Der Insolvenzverwalter kann Ihr Insolvenzverfahren auch gar nicht abschließen, solange die Steuern nicht bezahlt sind. Dass er die Erklärungen immer noch nicht gemacht hat, ist sehr fahrlässig. Sie könnten sich bei Gericht darüber beschweren. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

  90. Detlef

    Guten Tag Herr Franzke,
    mein Insolvenzverfahren wurde 5/2014 eröffnet. (noch nach dem alten Insolvenzgesetz).
    Es ging um meine Selbstständigkeit aus den Jahren 1996 bis 2002.
    Der Abschlusbericht wurde letzte Woche KW19/2020 vom Insolvenzverwalter bereits eingereicht und er rechnet damit das in den nächsten Wochen der Schlusstermin bekannt gegeben wird und ich sehr wahrscheinlich auch die Restschuldbefreiung erhalte.
    Meine Frage wäre, ob auch alle Steuerschulden für den Zeitraum meiner damaligen Selbsständigkeit in die Restschuldbefreiung fallen. Im Jahr 2004 wurde ein Steuerstrafverfahren abgeschloßen in dem ich zu 150 Tagessätzen / 25€ verurteilt wurde, für einen Zeitraum aus der damaligen Selbstständigkeit.
    Bis dato gab es keine Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.
    Bin ich jetzt nach der Restschuldbefreiung auch beim Finanzamt schuldenfrei?
    Bisher wurden Erstattungen immer verrechnet.
    Viele Grüße aus Mittelfranken

    • Jörg Franzke

      Nach damaligem Recht hätte das Finanzamt ausdrücklich die Steuerschuld als unerlaubte Handlung anmelden müssen. Hat es aber nicht. Also Restschuldbefreiung.

  91. Axel

    Hallo Herr Franzke,
    verstehe ich es richtig, dass nach dem § 302 InsO die unerlaubte Handlung (hier Steuerhinterziehung mit Verurteilung zu 100 Tagessätzen) auch als solche zur Insolvenztabelle vor dem Ende des Verfahrens angemeldet sein muss, damit die Forderung nicht unter die Restschuldbefreiung fällt?
    Die Forderung des FA ist angemeldet worden ohne Hinweis auf unerlaubte Handlung, das Inso-Verfahren ist abgeschlossen, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiuung wurden nicht gestellt, aktuell noch in der Wohlverhaltenszeit.
    Wenn ja, besteht noch die Gefahr einer Korrektur auf Antrag des FA?
    Vielen Dank!

    • Jörg Franzke

      Früher war das so, ja. Sie scheinen dann wohl Glück gehabt zu haben. Bis zum Schlusstermin kann das FA die Forderungsanmeldung noch berichtigen.

  92. Nancy

    Hallo habe eine kurze Frage,
    bei mir wurde am 22.5.2020 die Restschuldbefreiung erteilt.
    Im Juni 2020 habe ich meine Umsatzsteuer für Mai abgegeben und
    hätte Geld zurückbekommen müssen. Das Finanzamt hat dieses Geld
    mit meinen damaligen Schulden von 2006 verrechnet.
    Dürfen sie das immer noch trotz der erteilten Restschuldbefreiung?

    • Jörg Franzke

      Ja, weil die Umsatzsteuer vor der Erteilung der Restschuldbefreiung entstanden ist. Die Umsatzsteuer ab Juni kann nicht mehr verrechnet werden.

  93. Anonym

    Hallo,
    folgende Situation: Mein Mann hat Ende 2015 das Insolvenzverfahren beantragt, welches im Dezember eröffnet worden ist und Anfang 2017 aufgehoben wurde. Somit ist er derzeit in der Wohlverhaltensperiode. Aus einer früheren Selbständigkeit sind beim Finanzamt Steuerschulden offen. Seit 2015 hat das Finanzamt auf kein Steuerbescheid reagiert und Beträge gefordert. Jetzt – für 2019 – nach einem Einspruchsverfahren, hat man plötzlich Beträge einbehalten wo vorher immer ausnahmslos ausgezahlt wurde. Meine Frage nun: ist das so rechtens? Darf das Finanzamt das, auch wenn mein Mann in der Insolvenz bzw. Wohlverhaltensperiode ist? Wie lange darf das Finanzamt das? Was passiert mit den offenen Beträgen nach ERteilung der Restschuldbefreiung?

    • Jörg Franzke

      Leider darf das Finanzamt bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung mit alten Steuerforderungen aufrechnen.

  94. Jens H

    Hallo, das Finanzamt hat bei meinem Arbeitgeber eine Lohnpfändung eingereicht. Bei der Berechnung der Freigrenze durch die Lohnbuchhaltung wurde meine Ehefrau mit als unterhaltsberechtigte Person angegeben. Das Finanzamt hat ohne Angabe von Gründen die unterhalstpflichtlge Ehefrau aber gestrichen und die Freigrenze herabgesetzt. Ist das korrekt?
    Mfg

    • Jörg Franzke

      Wenn Ihre Frau eigene Einnahmen ab ca. 400 EUR hat, dann gilt Ihre Frau nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle. Vielleicht weiß das FA aus den Steuererklärungen, dass sie eigene Einkünfte hat und hat dann einfach die Unterhaltspflicht gestrichen. Sollte Ihre Frau aber keine eigenen Einnahmen haben, dann ist die Streichung falsch. Sie können dann bei Gericht die Pfändungsgrenze für alle verbindlich feststellen lassen.

  95. Stefan Rech

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich beschreibe Ihnen kurz die Situation. Ich gründete 2012 eine UG, 2013 versuchte ich diese wieder zu schließen was bis heute nicht gelingt.
    Mit Hilfe eines Anwalts im letzten Jahr einen Insolvenzantrag gestellt, der mangels Masse abgewiesen wurde.
    Die UG sollte von Amtswegen gelöscht werden, eine Verurteilung wg. Insolvenzverschleppung nahm ich hin, obwohl ich vorher bereits notariell versuchte alles in die Wege zu leiten.
    Nun, nach Verurteilung und Abweisung mangels Masse, bittet das FA das entsprechende Registergericht erneut die Löschung nicht vorzunehmen.
    Die Firma gibt es faktisch nicht mehr!
    Nach Aktenlage wäre aber ein auskehrbares Vermögen nicht auszuschließen so das FA.
    Was kann ich tun?

    • Jörg Franzke

      Nachdem das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde, sind Sie von Gesetzes wegen der Liquidator der UG. Zunächst müssen Sie bei undesanzeiger.de eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellen. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Einfach den Eingabefeldern folgen. Im Zweifel tragen Sie in alle Felder eine Null ein, was ja auch der Wahrheit entspricht. Dem Finanzamt gegenüber rechnen Sie ab. Sie machen eine Aufstellung, wie viel Vermögen der UG am Stichtag Abweisung mangels Masse vorhanden war und was heut. Das senden Sie dem finanzamt.

  96. Marco Ende

    Hallo 2017 hat meine frau insolvenz angemeldet. Wegen einer Immobilie. Nun hat sie immer vom Finanzamt guthaben gehabt was zum verwalter gegangen ist. 2016 2017 2018 letzten beiden kam 2020 eine berichtigung. Sie muss 4500 euro nachzahlen weil sie gewinn aus der immobilie gehabt haben soll. Hat sie nicht 50% ging an den verwalter und der rest an die bank . Die Immobilie ist Januar 2017 dann verkauft worden. Warum gibts da noch gewinn. Grundbucheintrag war paar monate später. Die schuld ist fpr 2017 und 2018 kommt das nicht mit in die insolvenz masse. Ende der insolvenz juni2020
    Danke

    • Jörg Franzke

      Wenn der Insolvenzverwalter die Immobilie in der Insolvenzmasse belassen hat, muss er auch die Steuern zahlen. Aber das Insolvenzverfahren gibt es ja nicht mehr. Also muss Ihre Frau die Steuern bezahlen und kann dann den Insolvenzverwalter verklagen, weil er die Steuern hätte zahlen müssen.

  97. Jan

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich war Geschäftsführer in einem Unternehmen. Nach langer Prüfung des FA wurde der Vorwurf der Steuerhinterziehung für die Jahre 2011-2017 vorgeworfen. Der GmbH/Betrieb wurde 2019 Verkauft und wird auch nicht mehr neu betrieben. Das FA hat eine Forderung (Schätzung) in erheblicher Höhe gegen mich erhoben. Vor Gericht wurde ich für das Unternehmen haftbar gemacht, da ich Geschäftsführer war und wurde rechtskräftig Verurteilt, zwar mit dem Hinweis, dass ich mich persönlich nicht bereichert habe, aber der Haftungsschuldner bin! Nach erfolgloser Pfändung, wurde nun die Unternehmerinsolvenz von Seiten des Finanzamtes veranlasst.
    Nun zu meiner Frage: Da ich nach der Insolvenz keine Restschuldenbefreiung beantragen kann, da es sich um eine verurteilte Steuerstraftat handelt, heißt das also das ich mein Leben lang diese Schulden mit mir trage und es keinen Möglichkeit gibt, ausser die Zahlung, was undenkbar ist, da wir von einer unglaublichen Höhe reden? Da ich unter 40 Jahren bin würde das bedeuten, dass ich den Rest meines Lebens blockiert bin?
    Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr Freuen. Vielen Dank im Voraus!

    • Jörg Franzke

      Hallo Jan, auf jeden Fall müssen Sie bei einem Fremdantrag unbedingt und schnellstmöglich einen eigenen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls erhalten Sie überhaupt keine Restschuldbefreiung. Allerdings ist es richtig, dass Sie für die Steuerschulden dann keine Restschuldbefreiung erhalten, für etwaige andere Schulden schon. Die Steuerschulden werden Sie in der Tat über eine Restschuldbefreiung nicht los. Die einzige Möglichkeit, Forderungen aus unerlaubter Handlung loszuwerden, ist die Planinsolvenz. Die Verzichts-Wirkung des Insolvenzplans wirkt auch bei unerlaubten Handlungen. Die Planinsolvenz ist teuer, weil Sie Geld für einen Vergleich benötigt, aber eben die einzige Möglichkeit. Gerne helfe ich Ihnen hier weiter.