Lassen Sie sich während der Privatinsolvenz nichts schenken. Die Schenkung gehört in die Insolvenzmasse. Gleiches gilt bei Erbschaften. Erben Sie während der Privatinsolvenz, können Sie das Erbe ausschlagen. Vielleicht werden sich die Miterben später dafür erkenntlich zeigen.

Schenkungen und Erbschaften möglichst ausschlagen

Schenkungen oder Erbschaften gehen im Haupt-Insolvenzverfahren zu 100 % in die Insolvenzmasse und während der Wohlverhaltensphase zu 50 %. Es gibt einen einfachen Trick, um zu verhindern, dass das Erbe an die Insolvenzmasse fällt: Erklären Sie die Erbausschlagung. Damit können Sie Probleme vermeiden.

Voraussetzung der Erbausschlagung

Eine Bedingung oder Voraussetzung für eine Erbausschlagung, während die Privatinsolvenz läuft, gibt es nicht. Sie dürfen dieses Recht jederzeit ausüben. Eine Verpflichtung das Erbe anzunehmen und dann der Insolvenzmasse zu übergeben, gibt es nicht. Die Erbausschlagung müssen Sie gegenüber einem Notar binnen 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls erklären. 

Erbausschlagung funktioniert nur …

Wenn Sie Verwandte haben, denen das Erbe nach Ihrer Ausschlagung zufällt und die nett zu Ihnen sind. Erben Sie beispielsweise zusammen  mit Ihrer Schwester die Eltern, können Sie das Erbe ausschlagen. Dann fällt das Erbe vollständig an Ihre Schwester und diese lädt Sie dann sicherlich hin und wieder zum Kaffee ein. …  

Falls Sie das Erbe annehmen  …

Müssen Sie das Erbe aber annehmen, weil Sie keine netten Verwandten haben oder weil Sie mit den Miterben verfeindet sind, gilt folgendes: Während es eigentlichen Insolvenzverfahrens fällt das Erbe zu 100 % an die Insolvenzmasse. In der Wohlverhaltensperiode zu 50 %. Das heißt aber nicht, dass Sie das Erbe annehmen und die Hälfte dem Insolvenzverwalter auskehren dürfen. Sondern Sie müssen das Erbe zunächst vollständig dem Insolvenzverwalter abgeben und dieser teilt Ihnen dann irgendwann die Hälfte zu.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Unterschied: Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode

Die Privatinsolvenz besteht aus zwei Abschnitten: dem eigentlichen Insolvenzverfahren und der Wohlverhaltenszeit. Während der eigentlichen Privatinsolvenz ermittelt der Insolvenzverwalter Ihr Vermögen, nimmt es Ihnen weg und verteilt es am Schlusstermin an die beteiligten Gläubiger nach deren Quote. Das eigentliche Insolvenzverfahren dauert ca. eineinhalb Jahre.

Nachdem die Verteilung des Vermögens und damit das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, beginnt die Wohlverhaltenszeit und dauert, bis die drei Jahre Gesamtdauer vorüber sind.

In der Wohlverhaltenszeit ist nur noch der pfändbare Teil Ihres Einkommens abgetreten, aber es findet keine Verwertung von Vermögen mehr statt. Nun kann die oben genannte Frage beantwortet werden:

Schenkungen und Erbschaften während des Insolvenzverfahrens gehen voll in die Insolvenzmasse, werden vom Insolvenzverwalter also verwertet. Deshalb ist es beispielsweise keine gewinnbringende Idee, wenn Sie sich in dieser Zeit ein Auto schenken lassen.

Schenkungen und Erbschaften in der Wohlverhaltenszeit hingegen dürfen Sie zur Hälfte behalten. Sie müssen das Erbe aber nicht unbedingt annehmen. Haben Sie etwa vertrauensvolle Geschwister, können Sie das Erbe auch ausschlagen.

140 Kommentare

  1. Thea Alt

    Sehr geehrter Herr Franzke,.
    ich erwarte in einer Erbschaftsangelegenheit einen Summe X
    bisher noch nicht bekannt auch Auszahlungsdatum auch nicht.
    Bedingt durch entstandene Schulden aus einer Selbstständigkeit und Ableben meines Mannes habe ich
    Insolvenz beantragen müssen, welches am 15.11.2013 eröffnet wurde.
    Was kann ich tun , dass mir dieses Erbe nicht genommen wird, kann ich es nachträglich noch auschlagen oder an meine Kinder abtreten ?
    Für eine entsprechende Information wäre ich Ihnen sehr
    dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thea Alt

    • Jörg Franzke

      Sie können das Erbe ausschlagen, indem Sie sofort nach Eintritt des Erbfalles zum Notar gehen. Dann werden Ihre Kinder die Erben. Das Erbe dürfen Sie in der Insolvenz ungefragt ausschlagen.

  2. Thea Alt

    Danke für Ihre schnelle Antwort,
    das Problem ist aber , dass ich es versäumt habe rechtzeitig
    das Erbe ausszuschlagen , könnte ich es jetzt noch veranlassen bevor es zur Auszahlung kommt ?
    Wenn ja, was kann oder muss ich jetzt tun ?
    Würde Sie mir bitte auch hierfür eine Antwort geben ?
    Vielen Dank
    mit freundlichen Grüßen
    Thea Alt

    • Jörg Franzke

      Ob Sie das Erbe noch auschlagen können, weiß ich nicht genau. Vielleicht deshalb, weil Sie erst jetzt irgendewelche Dinge erfahren haben, die Sie zur Ausschlagung veranlassen. Sie können zu einem Notar gehen und es versuchen.

  3. Thea Alt

    zu erwähnen sei noch, dass die Erbschaftsangelegenheit
    seit Anfang des Jahres 2013 läuft
    freundliche Grüße
    Thea Alt

  4. Wagner Melanie

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich bin schon in der Wohlverhaltensphase und bekomme jetzt als Azubi eine Gewinnbeteiligung von 250 ,- brutto, muss ich diese denn abgeben oder zählt hier auch der freie Betrag von 500,-
    Ich komme nicht über die 1049,- hinaus bzw. 1440,- da ich ein Kind habe, mein Mann sein Einkommen dürfen die ja nicht anrechnen, laut meinem Insolvenzberater…
    Ich würde mich über Antworten freuen.
    Freundliche Grüße

    • Jörg Franzke

      Ich gehe davon aus, dass die Gewinnbeteiligung Ihrem Einkommen zugerechnet wird. Kommen Sie in dem Monat der Auszahlung nicht über die Pfändungsgrenze, können Sie das Geld behalten.

  5. Rainer Pauk

    Moin aus Hamburg,
    zitiere Sie:
    Schenkungen und Erbschaften in der Wohlverhaltenszeit hingegen dürfen Sie zur Hälfte behalten.
    Das ist die zu 100% gegenteilige Auffassung Ihrer Kollegen RAe Brennecke ! Diese behaupten auf ihrer Homepage, dass Schenkungen nach Abschluss des Inso-Verfahrens, also in der sog. Wohlverhaltensphase, komplett behalten werden können.
    Wie kann das sein? Wo bekomme ich eine rechtsverbindliche Auskunft?
    Beste Grüsse
    Rainer Pauk

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      weil Sie es nicht glauben, zitiere ich mal ausnahmesweise das Gesetz und füge eine Kommentierung hinzu:
      Fundstelle: Lang in Braun Insolvenzordnung, § 295, 5. Auflage 2012 ,Rn 11-14:
      b) Vermögenserwerb, § 295 Abs. 1 Nr. 2
      Randnummer Nr. 2 regelt, inwieweit der Schuldner auch sein während der Wohlverhaltensperiode, d. h. nach Ankündigungsbeschluss und wirksamer Aufhebung des vorgelagerten Insolvenzverfahrens, erworbenes Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stellen muss. Der Gesetzgeber sah es als unbillig an, einem Schuldner Restschuldbefreiung zu gewähren, ohne dass dieser sein Vermögen antasten muss. An den Treuhänder herausgeben muss der Schuldner die Hälfte des Wertes einer ihm auf Grund gesetzlicher, testamentarischer oder erbvertraglicher Erbfolge zugefallenen Erbschaft oder eines sonstigen Erwerbs von Todes wegen – worunter Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche oder eine sonstige Übertragung von Vermögensgegenständen in Vorwegnahme der Erbschaft fallen. Die Information an den Treuhänder hat unverzüglich und unaufgefordert zu erfolgen. Schenkungen von Todes wegen (§ 2301 BGB) sollen hingegen nicht darunter fallen. Ob der Zugewinnausgleich im Fall des Todes eines Ehegatten unter die Vorschrift fällt, ist umstritten. Sonstige Schenkungen oder Lotteriegewinne werden von der Herausgabepflicht nicht erfasst. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf diese Fälle scheidet aus, da der Gesetzgeber bewusst nur den Erwerb von Todes wegen aufgenommen hat.
      Während des eröffneten Insolvenzverfahrens fällt ein Lottogewinn oder eine Schenkung vollen Umfanges in die Insolvenzmasse. Während der sog. Wohlverhaltensperiode dagegen kann der Schuldner den Lottogewinn bzw. die Schenkung behalten; eine Obliegenheit, Teile eines solchen Vermögenszuwachses an den Treuhänder herauszugeben, besteht nicht.

  6. Andreas Schröder

    Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und möchte meinem Lebenspartner 60.000,00 € schenken, durch den Verkauf einer Praxis. Ist dies möglich?

    • Jörg Franzke

      Ja, das ist möglich.

  7. Peter Meinert

    Hallo Herr Franzke, vielen Dank für die verständliche Erläuterung. Einen (unseren) Sonderfall würde ich gerne noch abklären: Wenn ICH in der Wohlverhaltensphase bin, aber meine Ehefrau (mit der wir uns erst nach der Privatinsolvenz getroffen und geheiratet hatten) von ihren Eltern eine Schenkung aus einem Immobilienverkauf erhält, ist dies ebenfalls dem Insolvenzverwalter anzugeben bzw. zur Hälfte abzutragen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus, die sicher auch nochmal den oben stehenden allgemeineren Text ergänzt.

    • Jörg Franzke

      Nein, Ihre Frau wird keinesfalls zu irgendwelchen Zahlungen herangezogen.

      • Peter Meinert

        Vielen Dank!

  8. Kitti Menzel

    Hallo, mein Ehemann befindet sich in der Wohlverhaltensperiode seiner Privatinsolvenz. Wir haben keine Gütertrennung. Nun erbe ich, mit meinen Geschwistern, nach dem Tod meiner Eltern ein Haus, welches zum Verkauf steht. Muss ich von dem Erlös aus dem Verkauf die Schulden meines Mannes tilgen ?

    • Jörg Franzke

      Nein, es gibt keine Sippenhaft in Deutschland.

      • Kitti Menzel

        Danke ! Also nur wenn er selbst etwas erben würde, müsste er die hälfte davon abgeben ? Verstehe ich das so richtig.

        • Jörg Franzke

          ja.

          • Kitti Menzel

            Vielen Dank !

  9. Martina Brünn

    Hallo,
    Bei mir wurde das insollvensverfahren am 14.11.2011 eröffnet,am 13.5.2013 ist mein onkel verstorben plötzlich und wir sind insgesamt 5 erben jeder bekommt aus seiner lebensversicherung knapp zehntausend euro,da ich ja in der isollvens bin teilte die targo bank mir mit(auch dem insollvensverwalter)das ich doch die hälfte bekomme,gerade eben rief mich der insollvensverwalter an und frage wann mein onkel verstorben ist ,weil wenn die aufhebung also die wohlverhaltenszeit nach dem tot.meines onkels war bekomm ich doch nicht die hälfte….stimmt das so?
    bitte um eine antwort da ich allein erziehende mutter von drei kindern bin…

    • Jörg Franzke

      Wenn der Todesfall in das eigentliche Insolvenzverfahren fällt, geht das Erbe vollständig in die Insolvenzmasse. Hat sich der Todesfall hingegen in der Wohlverhaltensperiode ereignet, steht Ihnen die Hälfte zu.

  10. Christine

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    wenn ich Alleinerbe bin und wegen Insolvenz das Erbe ausschlage, kann ich es dann auf 1 meiner 3 Kinder übertragen oder erben dann alle 3?
    Vielen Dank im vorraus.

    • Jörg Franzke

      Dann erben alle drei. Wenn Sie ausschlagen, können Sie nicht zugleich Einfluss auf das Erbe nehmen.

  11. Subi

    Wie verhält sich folgender Sachverhalt? Ich bin seit seit Juli 14 insolvent, und meine Mutter ist Anf. Sept. 14 verstorben. Ich nutzte bisher bis zu ihrem Tod ein finanziertes Auto, deren Halterin sie war. Versicherungsnehmerin war ich. Heute habe ich beim AG das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen. Die Fianzierungsraten des PKW sind bis einschl. Oktober seinerzeit von meiner Mutter noch bezahlt worden.
    Darf ich den Wagen noch weiter fahren oder muss ich der Finanzierungsbank vom Tod meiner Mutter Mitteilung machen und den Wagen sofort zurückgeben?

  12. Janine

    Hallo ich bin seit 31.08.2011 in einer Regelinsolvenz und erwarte demnächst ein Erbe. Muss ich das Erbe komplett abgeben? LG

    • Jörg Franzke

      Ja, Sie müssen das Erbe komplett abgeben, wenn Sie noch im eigentlichen Insolvenzverfahren sind. Erst in der Wohlverhaltensperiode dürfen Sie von dem Erbe die Hälfte erhalten.

  13. al

    Hallo,
    Ich habe eine vom Anwalt ausgehandelte aussergerichtliche Einigung (mit Restschuldbefreieung und die Möglichkeit der Aufrechnung) mit dem FA vor 3 Jahren getroffen, um die Privatinsolvenz/Pfändung etc. aus dem Weg zugehen, und zahle regelmäßig fleißig und pünktlich meine vereinbarten Raten.
    Was würde passieren mit einem Lottogewinn bzw. Quiz-show Gewinn der ja quasi eine Schenkung gleichgestellt ist.
    Darf das FA es pfänden?

  14. Monika Müller

    Meine Frage:
    Wenn man in der Wohlverhaltensphase ist, einen Bruder hat, das Erbe ausschlägt gegen eine bestimmte Summe „X“, (damit der Bruder das Erbe bekommt und sich drum kümmern kann),
    muss man dann die gesamte Summe „X“ abtreten an die Privat Insolvenz, oder auch nur die Hälfte?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort

    • Jörg Franzke

      Man muss nur die Hälfte des Erbes in der Wohlverhaltensperiode an den Verwalter abgeben, aber ganz ehrlich: Richtig verstanden habe ich Ihre Frage nicht.

  15. Katarina

    Hallo Herr Franzke! Was passiert , wenn die Summe die ich Erbe ist höher als die Insolvenz Schulden ?
    Danke .

    • Jörg Franzke

      Sie müssen das Erbe zunächst an den Treuhänder überweisen. Der zahlt die Gläubiger aus, zieht seine Kosten ab und kehrt den Restbetrag an Sie aus.

  16. westphal,anke

    Schönen guten Tag,ich hab eine Frage.ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase,nun ist meine Mutter leider gestorben und hatte eine Sterbeversicherung,in der ich die Begünstigte bin,nach Abzug der Bestattung usw bleibt noch Geld übrig,was mir der Bestatter dann auszahlt. Muss ich das dem Insolvenzverwalter mitteilen und muss ich das Festgeld abgeben? Das Erbe will ich sowieso ausschlagen,da die Mutti Schulden hat. Vielen Dank für die schnelle Antwort

    • Jörg Franzke

      Gute Frege, bei der ich mir selbst nicht sicher bin. Ich denke mal, dass Sie das Geld nicht melden müssen, weil das ja kein Erbe ist und in der Wohlverhaltensperiode nur noch das Einkommen abgetreten ist.

  17. ML

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe eine Bekannte die sich in den letzten 2 Jahren ihrer Privatinsolvenz befindet. Sie lebt derzeit zusammen mit ihrem Vater in einem Haus, geht arbeiten und fährt ein Auto welches auf ihren Vater zugelassen ist. Da beide demnächst aus dem Haus ausziehen müssen wollte der Vater ihr eine Summe X zur Verfügung stellen damit sie eine neue Wohnung finden und ausstatten kann. Muss sie diese größere Summe ihrem Treuhänder mitteilen oder kann sie dieses Geld in kleinen Summen nach und nach von ihrem Vater entgegennehmen?
    Danke und MfG

    • Jörg Franzke

      Streng genommen handelt es sich um eine Schenkung und deswegen müsste sich dem Insolvenzverwalter über die Schenkung informieren. Vielleicht aber lässt man fünf gerade sein und der Vater steckt der Tochter ab und zu ein Scheinchen zu.

  18. Savienne Serbach

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    09/2011 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Im Januar 2013 verstarb mein Vater. An mich ging ein Erbanteil von ca. 2.500,- €. Ab wann befinde ich mich in der Wohlverhaltenszeit? (Wird mir dieses mitgeteilt?) In der Zeit meiner Insolvenz, unterstützt meine Mutter mich finanziell. Sie übernimmt meine Telefon- und Stromkosten (inkl. einer Nachzahlung von ca. 1.000,-). Meine Mutter hatte auch Mietrückstände aus einer Selbständigkeit übernommen die nicht in die Insolvenzmasse fielen. Nun habe ich meinen Erbanteil meiner Mutter überlassen um die bereits angefallenen und laufenden Kosten, gröstenteils abzudecken. Hierzu ist zu bemerken, dass mein einziger Bezug aus SGB II (391,- €) besteht.
    Stehen hier nicht meine Unterhaltskosten vor der Bedienung der Insolvenzmasse? In wechen § ist geregelt, dass nur die Hälfte des Erbes in der Wohlverhaltenszeit „abgegeben“ werden muss?
    Vielen Dank für die Hilfe

    • Jörg Franzke

      Sie befinden sich in der Wohlverhaltenszeit, nachdem bei Gericht der Schlusstermin stattgefunden hat. Sie werden darüber informiert.

  19. Hildegard N.

    Hallo, habe eine dringende Frage:
    Das Haus meiner Mutter soll an meinen Bruder überschrieben werden. Wir Geschwister sollen mit je xxx Euro von meinem Bruder ausbezahlt werden. Dies wird notariell festgehalten. Meine Insolvenz (noch keine WVP) endet in ca. 8-9 Monaten. Moralisch verwerflich, aber kann ein Passus im Vertrag geschaffen werden, dass ich die Summe bis zur Beendigung des Verfahrens irgendwie retten kann??

    • Jörg Franzke

      Dazu kann ich Ihnen in diesem öffentlichen Forum leider keinen Rat geben.

  20. Susanne Lorenz

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich bin seit September 2013 in der Privatinsolvenz. Ich habe noch einen Bruder und würde im Sterbensfall der Eltern die Hälfte erben. Nun habe ich gehört, dass mir die Restschuldbefreiung versagt werden könnte, falls ich ein eventuelles Erbe ausschlage. Ist das so? Kann man auch notariell für einen begrenzten Zeitraum (also bis Ablauf der kompletten Insolvenz) vom Erbe zurücktreten?
    Außerdem haben meine Eltern vor, meinen Minderjährigen Sohn statt meiner als Erbe im Testament einzusetzen. Bin ich dann dazu verpflichtet, meinen Pflichtteil einzuklagen, um die Gläubiger zu bedienen?
    Vielen Dank im voraus für die Antwort!

  21. Conny Latza

    Sehr geehrter Herr Franzke.
    ich beziehe EU- Rente, aufstockene Sozialhilfe und bin leider in der Insovenz. Jetzt ist mein Vater gestorben und haben nun festgestellt, das meine Mutter nicht im Grundbuch mit steht, wir 4 Geschwister wolles es nun umschreiben lassen, dazu müssen wir das Erbe annehmen, es sind aber noch Schulden auf dem Haus. Ich will es ausschlagen und habe nun meine ganze Familie gegen mich. Was raten sie mir??

  22. Karl

    Hallo Herr Franzke,
    Ich habe im Oktober 2013 Regelinsolvenz beantragt, diese wurde anfang Dezember 2013 eröffnet mit 4 wöchiger frist für die Gläubiger.
    Mitte Dezember 2014 habe ich einen Beschluss wegen einer Unternehmerinsolvenz bekommen, mit frist für Gläubiger bis Feb. 2015.
    Des weiteren ist ende Dezember2014 mein Vater gestorben, somit ervolgt nun erblass.
    Mir wurde mitgeteilt, das das Erbe voll in die Inso geht, und die Gerichtskosten und Verwalterkosten sich nach der Höhe des Erblasses richten.
    Nun meine Fragen:
    1. Ist esnormal das in einer laufenden RegelInso ein UnternehmerInso gemacht wird?
    2. Erbe voll in Inso, nur Geldvermögen und/oder auch Grung und Haus, auch bei selbst Einzug?
    3. Verfahrenskosten richten sich nach Erbhöhe Geld und auch Haus, bei selbstbenutzung
    Rechenbeispiel: Erbe 300.000 €, Haus und Grung (eigennutzung) , Insolventschulen 100.000 €.
    Könnten Sie mir sagen, was ich dann ca. Zahlen müsste, bzw was mir bleiben würde.?
    Würde mich auf Antwort von Ihnen freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karl
    P.S. ich bin in Bayern Wohnhaft

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider geht das Erbe voll in die Insolvenz, Sie haben nichts davon. Regelinsolvenz und Unternehmensinsolvenz ist das gleiche, also ist hier alles in Ordnung. Die Kosten des Insolvenzverfahrens richten sich nach der Insolvenzmasse, dazu kann man noch keine Angaben machen.

  23. Schroeder Karin

    Hallo,Herr Franzke,ich bin im 5.Jahr meiner Privatinsolvenz und habe 2011 400,-Euro geerbt.In diesem Jahr hatten wir mehrere Todesfälle und ich habe es einfach vergessen.Ich habe letztens meine Mappe durchgesehen und ich weiss,dass ich die Hälfte abgeben muss.Ist denn jetzt noch Zeit dafür oder gibt es für Erbschaften bestimmte Zeiten,in denen man es bezahlen muss?Vielen Dank im voraus für eine Antwort.Karin Schroeder

    • Jörg Franzke

      Ich würde mich auch weiterin in Schweigen hüllen, wenn das so lange her ist….

  24. Uli

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe eine Frage aus der anderen Perspektive: Meine Lebenspartnerin ist in der WVP und ich möchte Sie als Erbin einsetzen falls mir etwas passieren sollte. Ihre ursprünglichen Schulden waren nicht besonders hoch (~25 TEUR), das Erbe würde (falls der Fall eintritt) einen weitaus höheren Betrag ausmachen (nehmen wir einfach mal 500 TEUR). Wie würde das ablaufen?
    Beste Grüsse !
    Hermann

    • Jörg Franzke

      Dann ginge das gesamte Erbe zum Insolvenzverwalter, der zieht sich seine beträchtlichen Gebühren ab, das Verfahren wird aufgehoben und der Rest der Kohle geht an die Lebensgefährtin.

  25. Dahlke

    Hallo Herr Franzke,
    Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und bewohne ein Haus meiner Mutter zur Miete, jetzt möchte sie es mir überschreiben. Gilt das dann als Schenkung oder vorzeitiges Erbe und muss ich dann die Hälfte des Wertes abtreten?

    • Jörg Franzke

      Das ist aber gar keine gute Idee!! Auf keinen Fall machen. Das wäre eine Schenkung und Sie müssten die Hälfte des Wertes an die Insolvenzmasse abgeben.

  26. Silke Marschall

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe folgende Frage an Sie.
    Ich bin ganz offiziell aus der Privatinsolvenz durch Schreiben meines Anwaltes im November 2014 raus.
    Meine Mutter und ich hatten einen Kredit aufgenommen, in dem sie als 2. Kreditnehmerin fungierte. Meiner Mutter wurde gepfändet, da ich wegen diesen Kredites in die Privatinsolvenz musste. Sie verstarb im September 2013. Jetzt bekomme ich eine Forderung eines Inkassobüros, welches den Kredit von der Noris-Bank abkaufte über einen Betrag von 15.000,- Euro. Ich habe aber diese Forderungen in der Privatinsolvenz getilgt. Muss ich diese Forderungen begleichen?
    Mit frdl. Grüßen
    Silke Marschall

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn Sie vergessen haben, das Erbe auszuschlagen dann ist die Forderung des Inkassobüros durchaus berechtigt, weil Sie dann die Schulden Ihrer Mutter geerbt haben. Sie können aber zu einem Notar gehen. Vielleicht drückt er alle Augen zu, wenn Sie ihm schildern, dass Sie erst jetzt von den Schulden erfahren haben und er nimmt die Erbrauschlagung an.

  27. Gerda Brouwer

    mein Sohn mit Frau gehen in die Privat-Insolvens !
    Wir haben ein Haus an meine drei Söhne nach unserem Ableben zu vererben !
    Kann ich mein Sohn das Erbe ausschlagen ? Damit das Erbe nicht in die Insolvenzmasse fällt ???
    Vielen Dank im Voraus
    Gerda Brouwer

    • Jörg Franzke

      Ja das geht ohne Probleme.

  28. Sabrina

    Hallo,
    Ich bin seit Februar 2015 Insolvent.
    Jetzt habe ich erfahren, das ein entfernter Verwandter aus der Familie meines Ex-Mannes verstorben ist und soll das Erbe für meinen 12-jährigen Sohn ausschlagen da ich das alleinige Sorgerecht habe.
    Der Verstorbene soll selbst Schulden ohne Ende gehabt haben..
    Hat das Ausschlagen der Erbschaft Einfluss auf meine Insolvenz?
    Gruss
    Sabrina

    • Jörg Franzke

      Nein, hat keinen Einfluss auf die Insolvenz.

  29. Ursula Wiedemann

    Hallo Herr Franzke,
    mein Vater ist im Januar 2014 verstorben. Gemäß Testament hatte ich Anspruch auf meinen Pflichtteil (475 €), welchen ich auch geltend gemacht habe.
    Zu dieser Zeit lief das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.
    Insolvenzantrag wurde am 1. April 2014 eingereicht, das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 8. Mai 2014 eröffnet. Muss ich nun meinen Pflichtteil abgeben oder kann ich ihn behalten?
    Im Voraus besten Dank.
    Freundliche Grüße
    U. Wiedemann

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie das Geld in der Zwischenzeit für den allgemeinen Lebensunterhalt ausgegeben haben, dann können Sie das Erbe behalten.

    • Schuster kathrin

      Hallo Herr Franzke!
      Mein Vater hat Dieses Jahr Altersdimenz bekommen .Mein Mann und ich wollten in eine privatinsolvenz einsteigen bzw eröffnen .Das Haus in dem wir zur Zeit wohnen sollte an uns diesen Jahres überschrieben werden welches zuerst mein Elternhaus war .nun meine frage ist dies möglich ??? Und dann noch eine Frage mein Mann und ich haben ein Gemeinsames Auto welches ich brauche um auf Arbeit und unsere Kinder 4 und 7 zur Therapie fahren zu können .darf ich das behalten.Vielen Dank im Voraus und mit Freundl.Grus

      • Jörg Franzke

        Das wäre keine gute Idee, wenn Sie das Haus vor der Insolvenz geschenkt bekommen. Denn dann wäre das Haus Ihr Eigentum und wenn Sie in die Insolvenz gehen, dann würde der Insolvenzverwalter das Haus verwerten. Das Auto kann man nur dann behalten, wenn man es zur Arbeit benötigt und der Arbeitgeber dies bescheinigt. Ansonsten kann man das Auto aber später im Verfahren dem Verwalter abkaufen.

  30. AB

    Hallo Herr Franzke,
    gegen mich wude am 23.5.14 ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Nun ist im Januar meine Mutter gestorben. Bin ich nun in der Wohlverhaltensphase und darf die Hälfte des kleinen Erbanteils (1/3) behalten oder muß ich alles abgeben?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Ob Sie in der Wohlverhaltensperiode sind vermag ich nicht zu sagen. Bitte sehen Sie in Ihren Unterlagen nach. Wenn das Gericht bereits einen Schlusstermin durchgeführt hat, dann sind Sie in der Wohlverhaltensperiode, alls nicht, dann sind Sie nich im eigentlichen Insolvenzverfahren. In der Insolvenz müssen Sie alles abgeben und in der Wohlverhaltensperiode die Hälfte. Sie können das Erbe aber auch ausschlagen.

  31. Heiko K.

    Sehr geehrter Herr Franske,
    folgender komplizierter Sachverhalt liegt bei mir in der Familie vor, mein Vater hat letztes Jahr im sep.14 seine Insolvenz beantragt und diese läuft auch, seine schulden hat er beim FA ca. 70t€, er hat aber vor ca. 4 Jahren das Haus seiner Mutter geerbt das er selbst bewohnt, das ist aber bis jetzt nicht aufgefallen, da das Nachlassgericht es irgendwie versäumt hat ihn in das Grundbuch eintragen zu lassen. Ich habe vor, mit dem Finanzamt einen Vergleich zu schließen und das Insolvenzverfahren so vorzeitig zu beenden um wiederum mein Erbe davor zu schützen. Wie verhält sich das mit dem Erbe nach der insolvenzschliessung, da er ja während der Insolvenz ja eigentlich schon ein Haus inoffiziell bessesen hat (irgendwann muss es ja umgeschrieben werden)? Laufen nach der schliesung noch fristen?
    Schon mal besten dank für ihre Antwort!

    • Jörg Franzke

      Ihr Vater hat das Haus im Insolvenzantrag nicht angegeben. Wenn man Ihn dabei erwischt, dann ist es um die Restschuldbefreiung geschehen. Wenn er das Haus nachmeldet, wird es verwertet. Ihr Vater muss nun selbst entscheiden, ob er das Haus weiterhin nicht erwähnt in der Hoffnung, dass es nicht auffällt oder ob er sich outet.

  32. MK

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe in kürze Geburtstag und bekomme das alte Auto von meinem Vater geschenkt. (Wert ca. 400€) Ich befinde mich schon in der Wohlverhaltensperiode. Wie muss ich mich nun Verhalten? Muss ich dieses meinem Treuhänder berichten?
    Mit Freundlichen Grüßen und vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Eigentlich müssten Sie das melden, denn in der Wohlverhaltensperiode geht eine Schenkung zur Hälfte zur Insolvenzmasse.

      • A.K.

        Eine Schenkung darf man doch ganz behalten in der WP. Oder nicht?

        • Jörg Franzke

          Nein, nur zur Hälfte.

  33. Ansgar Neugebauer

    Hallo Herr Franzke,
    folgende Situation:
    Meine Lebensgefährtin wird wohl oder übel eine Privatinsolvenz eröffnen müssen.
    Sie ist im Erbfall (wie ihre 2 Geschwister) testamentarisch von ihren Eltern mit je einem Haus bedacht worden.
    Da sich der gesundheitliche Zustand der über 80 Jahre alten Eltern (u.a. Krebsleiden) sehr verschlechtert hat, ist zu erwarten, dass das Erbe während des Insolvenzverfahrens bzw. während der Wohlverhaltensperiode anfällt.
    Folgende Frage:
    Kann das zu erbende Haus für meine Lebensgefährtin „gerettet“ werden (sprich nicht zu 50% bzw 100% in die Insolvenzmasse), wenn meine Lebensgefährtin das Erbe ausschlägt. Würde dann die volljährige Tochter meiner Lebensgefährtin automatisch das Haus ALLEINIG erben?
    Und nicht die anderen Geschwister.
    Oder gibt es eine andere Möglichkeit das Haus zu „retten“.
    Meine Lebensgefährtin möchte jedoch den Eltern nichts von ihrer finanziellen Situation sagen. Also kommt die testamentarische Begünstigung der Tochter meiner Lebensgefährtin nicht in Frage.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
    MfG
    Ansgar

    • Jörg Franzke

      Die Lösung ist ganz einfach. Sollte während des Insolvenzverfahrens der Erbfall eintreten, kann Ihre Lebensgefährtin das Erbe per notarieller Erklärung binnen 6 Wochen ausschlagen. Der BGH hat das Recht auf Ausschlagung während der Insolvenz ausdrücklich befürwortet. Nach der Ausschlagung fällt das Erbe an die Erben des zweiten Rangs.

      • Ansgar Neugebauer

        Hallo Herr Franzke,
        vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
        Kurze erweiternde Frage:
        Wenn meine Lebensgefährtin ihr Erbe ausschlägt, fällt das Erbe dann VOLLSTÄNDIG an die Tochter meiner Lebensgefährtin oder werden auch die Kinder der Geschwister meiner Lebensgefährtin berücksichtigt?
        Vielen Dank im Voraus.
        MfG
        Ansgar

        • Jörg Franzke

          Das weiß ich nicht, weil ich ein Fachidiot bin und mich mit Erbrecht nicht gut auskenne.

  34. Christian

    Hallo Herr Franzke,
    ich stehe leider kurz vor einer Privatinsolvenz, (19.000€). Jetzt wurde ich in einem Testament erwähnt und bekomme vielleicht eine Geldsumme die über die 19.000€ geht, verrechnet sich der Betrag in der Insolvenz?
    Und das was übrig bleiben würde, würde ich dann behalten können?
    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    • Jörg Franzke

      Ja, der Betrag verrechnet sich. Aber wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie das Geld bekommen, dann sollten Sie die Insolvenz besser verschieben. Wenn Sie in der Insolvenz sind, dann entstehen hohe Gerichtskosten und dann lacht der Insolvenzverwalter, aber sonst niemand.

  35. Patrick

    Schönen guten Tag,
    mein Fall sieht so aus:
    Ich befinde mich seit Anfang diesem Jahres in Privat Insolvenz, mit einem Betrag (inkl. Gerichtskosten) von ca. 7500€. Mein Vater hat mir angeboten mir Vorzeitig mein Erbe auszuzahlen, was da. In der Höhe von 10000€ liegen würde. Wäre der gesamte Betrag wenn ich dieses Erbe annehme gepfändet oder nur der Betrag von 7500€ ?
    Da ich mich in der neuen Verfahrens Grundlage befinde wo ich, dass Insolvenz verfahren in den ersten 3 Jahren nach antritt, beenden kann, wenn ich einen gewissen Schulden Betrag + Gerichts Kosten (Betrag liege bei 1950€) zahle.
    Wie lang würde es dauern, wenn ich nach den 3 Jahren und dem beglichen Betrag einen Antrag stellen würde auf vorzeitige Entlassung aus dem Insolvenzverfahren, bis ich das Geld Erben dürfte?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Warten Sie am besten ab, bis kurz vor Ablauf der drei Jahre. Dann fragen Sie den Insolvenzverwalter, wie viel Sie bezahlen müssen, um nach drei Jahren entlassen zu werden. Dieses Geld zahlt dann Ihr Papi und erhalten dann automatisch den Restschuldbefreiungsbeschluss.

  36. kern

    Hallo folgende situation:
    Meine brüder und meine mutter haben 1991 ein Grundstück geerbt. Die übertragung hat seitens des grundbuchs nie statt gefunden.
    Mein einer Bruder ist in einer privatinsolvenz. Hat die Eintragung eine auswirkung auf seinen anteil?

    • Jörg Franzke

      Wenn er es verrät, dass er einer ungeteilten Erbengemeinschaft angehört: ja.

  37. MiaSora

    Ich habe 2004 von meinen Eltern (beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen) ein Haus für den Restkreditwert von 140.000 Euro gekauft. Der Verkehrswert der Immobilie lag bei ca. 200.000 Euro. Die Differenz wurde mir quasi geschenkt. Zu diesem Zeitpunkt lag bei meinem Vater als Einzelkaufmann mit seinem Gewerbe ein Insolvenzverfahren vor. Der Verkaufserlös von 140.000 Euro wurde vom Insolvenzverwalter akzeptiert. Jetzt benötige ich für meine eigene Steuererklärung ein Verkehrswertgutachten für dieses Haus, welches vorauss. einen Wert von 200.000 Euro ausweisen wird. Muss ich nachträglich eine Rückforderung durch den Insolvenzverwalter fürchten?

    • Jörg Franzke

      Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Es besteht ein Unterschied zwischen Verkehrswert und dem für den Insolvenzverwalter maßgeblichen Liquidationswert und der Insolvenzverwalter wird sicherlich nicht nachtreten.

  38. Peter Born

    Hallo,
    meine Frau hat fünf Monate vor unserer Insolvenz das Erbe der Oma abgelehnt, zugunsten unseres Minderjährigen Sohnes.
    Müssen wir dies dem Insolvenzverwalter mitteilen und kann er das Erbe anfechten?
    mfG
    Peter B.

    • Jörg Franzke

      Sie darf das Erbe ausschlagen. Der Insolvenzverwalter hat keinen Einfluss darauf.

  39. Sabine Bätz

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    aus der Lebensversicherung unserer Tochter (die im Mai dieses Jahres dramatisch ums Leben kam) haben wir als Bezugsberechtigte die kleine Todesfallsumme ausbezahlt bekommen – wir befinden uns (mein Mann und ich) in der WVP der Privatinsolvenz. Gilt der Betrag als Schenkung (habe es unserem Insolvenzverwalter mitgeteilt – dieser wollte es zur Erbmasse dazu nehmen – dagegen habe ich mich gewehrt) – und wenn ja, steht uns dann die Hälfte oder der Gesamtbetrag zu? Und können wir davon auch ein altes, sehr stark renovierungsbedürftiges Haus (ohne Kernsanierung kann man nicht darin wohnen – einsturzgefährdet) kaufen und es renovieren (ohne irgendein Fremdgeld) oder bekommen wir dann Ärger wegen der WVP der Insolvenz?
    Mit herzlichen Grüßen
    Sabine Bätz
    NS: Natürlich könnten wir von dem Geld noch die angefallenen Verfahrenskosten für die Insolvenz bezahlen und die Beerdigungskosten für unser Kind.

    • Jörg Franzke

      Die Bezugsberechtigung aus der Versicherung würde ich ebenfalls als Schenkung werten, denn Sie haben ja eine unentgeltliche Leistung erhalten. Also müssten Sie in der wohlverhaltensphase die Hälfte abgeben.
      Sie können das Haus kaufen. Aber nicht mit eigenen Geldmitteln, die Sie ja gar nicht haben. Sonst würde man Ihnen unterstellen, dass Sie das Geld für den Hauskauf irgendwoher geschenkt bekommen haben.

  40. Melanie Roth

    Guten morgen Herr Franzke,
    Im Ende Januar 2016 ist die Mutter gestoben und hat eine Immobilie hinterlassen (Erbengemeinschaft) im Mai 2016 ist das insolvenz verfahren fertig, zur Auszahlung kam es noch nicht !
    Kann es im Nachhinein noch auf das Insolvenz verfahren berechnet werden ?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Roth

    • Jörg Franzke

      Eigentlich ja. Sie müssten dem Insolvenzverwalter die Erbschaft mitteilen und er würde dann die Hälfte davon für die Insolvenzmasse beanspruchen. Ob Sie so vorgehen oder das Risiko in Kauf nehmen, die Erbschaft zu verschweigen, entscheiden Sie selbst.

  41. Rabea Bender

    Ich bin in der WVP und werde ein paar Hundert Euro von meiner Oma Erben. Nun möchte ich das Erbe ausschlagen. Treten meine Kinder an meine Stelle? Oder erhalten meine Geschwister einfach meinen Anteil mit? Und muss ich den Treuhänder vorher über das Erbe und meine Absicht es auszuschlagen unterrichten? Danke und Gruß Rabea

    • Jörg Franzke

      Sie können das Erbe einfach ausschlagen. Die Nacherben erhalten den Anteil dann einfach mit. Den Treuhänder müssen Sie weder fragen noch darüber informieren.

  42. Thomas

    Hallo, mein Vater ist gerade verstorben und hat meinen Neffen und mich als Bezugsberechtigt in seiner LV eingetragen. Jetzt benötigt meine Mutter das Geld aus der LV für Umzugs und Beerdigungskosten. Mein Neffe und ich sind beide bereit auf unser Bezugsrecht zum Wohle meiner Mutter zu verzichten. Das Problem ist , dass mein Neffe sich in der Privatinsolvenz befindet. Ist für meinen Neffen ein Verzicht überhaupt zulässig? Oder würde es Probleme mit seiner Insolvenz geben? Liebe Grüße Thomas

    • Jörg Franzke

      Ich denke nicht, dass es Probleme gibt, wenn der Neffe verzichtet. Dies kann wie eine Erbausschlagung gewertet werden, die erlaubt ist.

  43. Sneeker

    Hallo,
    ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und bekomme zu Weihnachten das „alte“ Auto meines Vaters geschenkt, da er sich ein neues Fahrzeug zulegen will.
    Nun bin ich verunsichert, da man im Netz mal dies, mal das liest. Daher meine Frage an Sie, als Experten.
    Muss ich das KFZ nach Weihnachten bei meinem Insolvenzverwalter angeben?
    Mein altes, nun verschrottetes Auto, hatte ich damals aus der Insolvenzmasse ausgelöst.
    Danke schon mal vorab und herzliche Grüße

  44. Christina Junge

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz.Nun würde meine Mutter mir mit einer Schenkung das vorzeitige Insolvenzende ermöglichen. Kann ich bei meinem Insolvenzverwalter den aktuell noch offenen Schuldenbetrag erfahren, denn ich habe ja monatlich bereits einiges „abgezahlt“. Und wie ist dann das Vorgehen? Müsste meine Mutter dann den noch offenen Schuldenbetrag direkt auf das Treuhänderkonto überweisen oder wird dieses von meinem P-Konto eingezogen, wenn sie da den Schuldenberg einzahlt? Wie lange dauert es im Anschluss bis das Verfahren beendet ist? Mit welchen Nachteilen habe ich nach der vorzeigen Insolvenz zu rechnen (Schufa, P-Konto, usw)?
    Vielen Dank im Voraus, Christina Junge

  45. Michaela1965

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich seit Oktober 2016 in der Wohlverhaltensphase und frage mich gerade ob ich einen Minijob annehmen soll.
    Ich wieß ich bin verpflichtet das dem Treuhänder zu melden und dass er das dann irgendwie verrechnet und dann mehr einbehalten wird und und und
    Was ich mich schon die ganze zeit generell frage ist, wie überwacht mich der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase? Mein Girokonto ist wieder ein normales Konto, kein P-Konto mehr, die Steuererstattungen stehen wieder komplett mir zu, die Minijobzentral darf Daten nur an die Agentur für Arbeit herausgeben, also wie werde ich überwacht?
    Nicht falsch verstehen, ich möchte hier keine Anleitung zum Betrug oder dergleichen! Ich werde dem Treuhänder alles melden, da ich die Restschuldbefreiung nicht gefährden möchte und weil ich dazu verpflichtet bin, aber aus reiner Neugierde und weil ich auch das Recht haben zu erfahren wie mit meinen Daten oder gar mit mir selber umgegangen wird, wie überwacht mich der Treuhänder und ist dies legal?
    Danke sehr für Ihre Antwort und ich finde Ihren Blog wahnsinnig super!

  46. Dennis Steu

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe eine am Wochenende eine recht schwierige Situation erfahren.
    Mein Vater ist vor ~ 1 ½ Jahren verstorben. Er hat damals ziemlich viele Schulden hinterlassen die noch aus den 80ér Jahren stammen. Zu dem Zeitpunkt war ich mal gerade geboren. Meine Mutter hat diese Schulden die letzten Jahre nach dem Tod weiter abbezahlt. Weder mein Bruder, noch ich wussten davon. Also weder das es diese Schulden gibt, noch das meine Mutter diese abbezahlt.
    Mein Bruder und ich haben dementsprechend damals auch kein Erbe ausgeschlagen, da wir ja nichts davon wussten dass es diese Schulden gab.
    Nun ist es ja so, das nach dem Erbrecht meine Mutter 50% der Schulden erbt und mein Bruder und ich jeweils 25% der Schulden.
    Sofern die Inkassounternehmen das ganze soweit betrieben und an uns herantreten.
    So nun meine Fragen:
    1. Wenn wir jetzt zum Nachlassgericht gehen, können wir das Erbe, von dem wir am Wochenende erst erfahren haben noch ausschlagen?
    2. Wenn das nicht mehr geht, könne die Leute des Inkassounternehmens an mich herantreten und Ansprüche stellen? Meine Konstellation ist wie folgt:
    Februar 2015 Verfahren eröffnet, Dezember 2015 ist mein Vater verstorben, 2016 Verfahren beendet und in die Wohlverhaltensperiode gegangen.
    Die Schulden sind ja in den 80ér Jahren entstanden und somit weit vor Eröffnung des Verfahrens. Selbst der Tod meines Vaters war ja noch vor Beginn der WVP.
    Ich hoffe, das sie mir hier helfen können.
    Viele Grüße und eine schöne Woche
    Dennis

    • Jörg Franzke

      Ja, Sie können das Erbe bis zu sechs Wochen nach Kenntnis von dem Erbfall ausschlagen. Also vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Notartermin und versichern, dass Sie erst jetzt Kenntnis von dem Erbfalls hatten.
      Falls die Ausschlagung nicht funktioniert, sind Sie in der Tat Erbe und haben damit die Schulden geerbt. Es besteht aber die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz. Dann wird das Insolvenzverfahren auf die Haftungsmasse des Erbes beschränkt und verschont Sie von einer eigenen Insolvenz.

  47. bambam

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Meine Frage lautet wie folgt:
    Anfang 2011 wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und im November 2011 nach §200 InsO als massearmes Verfahren, nach der Schlussverteilung, wieder aufgehoben. Restschuldbefreiung wird erteilt und die Kosten gestundet. 2017 Währen der Wohlverhaltensphase) erhält der Schuldner den Anruf einer Bausparkasse. Die bereits 2004 verstorbene Mutter des betreffenden Insolvenzschuldners, hat ihn als Bezugsberechtigten in Ihrem Bausparvertrag benannt. Dieser Umstand war dem Schuldner bis Dato nicht bekannt. Die Bausparkasse möchte das von der Mutter bis zu ihrem Tot angesparte Geld an den Insolvenzschuldner auszahlen. Ist dieser Verpflichtet, dies dem Treuhänder (vormals Insolvenzverwalter) mitzuteilen und wird dieser einen Antrag auf Anordnung einer Nachtragsverteilung stellen. Kurz um, handelt es sich bei der Zahlung um Masse die Nachträglich zu verteilen ist und wenn ja komplett oder nur teilweise oder steht das Geld dem Schuldner zu?

    • Jörg Franzke

      Man könnte die Ausschüttung der Bausparkasse als Schenkung oder Erbe werten. Dann würde der Insolvenzmasse die Hälfte zustehen.

  48. Elisabeth

    Hallo, vielen Dank für alle Infos auf dieser Website!
    Mann muss die Hälfte einer Erbschaft im Wohlverhaltensphase abgeben, aber ich habe auch gelesen dass die Gläubiger im Wohlverhaltensphase kein Antrag auf Versagung Restschuldbefreiung beantragen können. Stimmt das? Kann der Treuhänder auch mehr als die Hälfte fordern? Vielen Dank.

    • Jörg Franzke

      Sie müssen nur die Hälfte des Erbes abgeben. Aber der Insolvenzverwalter kann zunächst das gesamte Erbe einfordern. Dann lässt er sich mit der Abrechnung Zeit und schüttet Ihnen irgendwann die Hälfte davon aus.

  49. Kurz

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft – der Nachlass besteht ausschließlich aus (teilweise vermietetem) Immobilienvermögen.
    Ein Miterbe befindet sich in Privatinsolvenz und will den Verkauf der Immobilien verhindern, da er behauptet, dass er Immobilienvermögen behalten könne, Geldvermögen jedoch herausgeben müsse. Aufgrund dieser Aussage habe ich mich nun in das Thema eingelesen und habe folgende Frage: Ist es nicht völlig egal, ob dieser Miterbe am Ende der Erbauseinandersetzung seinen Erbanteil in Form von Miteigentumsanteilen an den jeweiligen Immobilien bzw. in Form von einer bestimmten Immoblie oder aber als Anteil am nach Verwertung des Nachlasses bestehenden Geldvermögen erhält? Oder gibt es da doch ein Schlupfloch, das die Behauptung dieses Miterben stützt? Kann es evtl. sein, dass er a) lediglich auf eine weitere Wertsteigerung der Immobilien spekuliert und hofft durch eine Verzögerung des Verkaufs – falls er sich denn bereits in der Wohlverhaltensphase befindet – den 50%-Anteil, der ihm verbleiben würde, noch zu erhöhen oder b) „nur“ zu 50% aus dem Verkehrswert der Immobilienanteile in Anspruch genommen wird, wenn der Verkauf durch seine Verzögerungstaktik erst später (wann frühestens?) stattfindet? Wäre dieses Vorgehen überhaupt möglich? Ich kann mir das nicht vorstellen und bedanke mich für Ihre Einschätzung der Lage!

    • Jörg Franzke

      Selbstverständlich ist auch der Erbanteil und damit das Immobilienvermögen ein Bestandteil der Insolvenzmasse und nicht nur Bargeld. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Miterben. Er prüft, ob eine Verwertung des Erbanteils zugunsten der Insolvenzmasse sinnvoll ist. Falls ja, wird er die Verwertung betreiben. Dies funktioniert in der Regel so, dass er den Wert ermitteln lässt und dann bietet er den anderen Erben an, den Erbanteil abzukaufen.

  50. Bernd Schuster

    Hallo Herr Franzke,
    Ich habe eine Frage zu dieser Seite wo Sie am Anfanfg folgendes schreiben:
    „Schenkungen müssen während des Insolvenzverfahrens ganz und in der Wohlverhaltenszeit gar nicht an den Insolvenzverwalter abgegeben werden – Erbschaften hingegen während der gesamten Verfahrensdauer zu Hälfte.“
    In den weiteren Kommentaren wird aber immer davon gesprochen, dass auch Schenkungen in der Wohlverhaltensphase zur Hälfte an den Insolvenzverwalter fließen. Was ist den jetzt korrekt und wo ist das im Gesetzt oder Urteilen festgehalten?
    Viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Da haben Sie recht, ich habe Quatsch geschrieben. Vielen Dank für den Hinweis. Ist korrigiert.

  51. Helmut Müller

    Hallo, wir befinden uns in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Unser Haus konnten wir behalten, da der Verwalter den Wert für sehr gering eingeschätzt hat, haben wir von Ihm die Freigabe dafür erhalten. Nun würden wir das Haus unserem Sohn verkaufen wollen. Einen Teilbetrag des Kaufpreises würden wir Ihm Schenken wollen. Der restliche Teil des Kaufpreises geht an unsere finanzierende Bank. Wir werden also keinen Überschüss aus dem Verkauf erhalten. Den Teil der Schnekung hat uns der Banker unseres Sohnen empfohlen. Klappt das so? Vielen Dank.

    • Jörg Franzke

      Ja, das klappt so.

  52. Stefanie Jung

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Mutter ist 81 und regelt derzeit (vorsorglich) Ihre Angelegenheiten (Patientenverfügung).
    Sie (verwitwet) ist Eigentümerin eines auf EUR 200.000,– geschätzten Hauses und besitzt Ersparnisse i.H.v. schätzungsweise EUR 100.000,–. Ich bin das einzige Kind und werde im ersten Halbjahr 2019 eine Privatinsolvenz in die Wege leiten müssen. Meine Rentenansprüche werden sich auf vermutlich nicht mehr als EUR 1.100,– belaufen. ich bin verheiratet, meine Ehemann hat keine eigenen Rentenansprüche. Es existiert ein Testament, in dem ich der Alleinerbe meiner Mutter bin. Sollte meine Mutter versterben, würde derzeit das gesamte Erbe zur Tilgung meiner Schulden herangezogen, während der Wohlverhaltensperiode die Hälfte. Meinen Mann als Erben einzusetzen ist wg. einer fehlenden Vertrauensbasis keine Option. Für das Haus gibt es bereits einen Kaufinteressenten, der um ein Vorkaufsrecht bittet. Wie müsste das Testament geändert werden, um mir mein Erbe zu erhalten und mich vor Altersarmut zu schützen? Hat meine Mutter z. B. die Möglichkeit, dass Testament so zu gestalten, dass mir das Erbe erst nach Abschluss der Privatinsolvenz zufällt?
    Ich wären Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefanie Jung

    • Jörg Franzke

      Leider gibt es keine solche Möglichkeit. Sie können das Erbe entweder ausschlagen oder annehmen. Aber es ist nicht möglich, dass Sie das Erbe erst erhalten, nachdem das Inaolvenzverfahren abgeschlossen ist. Die einzige Möglichkeit wäre mit einem Insolvenzplan die gesamte Insolvenz von sechs Jahren auf ca. ein Jahr zu verkürzen. In diesem einen Jahr darf Ihre Mutter halt nicht versterben …

  53. Heike Büttner

    Hallo Herr Franke, ich bin seit Oktober 2015 in einer Regelinsolvenz mein Haus wurde Zwangsversteigert und das Geld an drei Gläubigern ausgezahlt. Ich habe das aber noch nicht schriftlich ,ein Grundstück wurde geschätzt aber noch nicht versteigert . Bin ich jetzt in der Wohlverhaltensphase oder noch nicht. Ich bin über 3 Jahre schon in der ISO. Da meine Mutti jetzt verstorben ist ,weiß ich nicht genau ob ich auf das Erbe verzichten werde und wenn ich verzichte ,ob der Insolvenzverwalter ein pflichtteil bekommt.
    MfG .Frau Büttner

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie verzichten, dann bekommt der Insolvenzverwalter überhaupt nichts. Nehmen Sie das Erbe hingegen an, müssen Sie den Erbfall dem Insolvenzverwalter mitteilen. Dieser zieht das Erbe dann ein.

  54. Nina Eichner

    Hallo
    Ich wollte mal nachfragen wenn man zb Erbt und das Erbe eine sogenannte Summe erbringt wo zb das die Schulden bezahlt werden könnten was würde mit den Rest dann passieren von dem Erbe dann.
    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz weis aber leider nicht wo also in welchem Abschnitt, da ich mich selbst rein gar nicht auskenne, habe die Insolvenz gemacht weil ich zuviele Schulden hatte und das ist alles dann.
    Mfg

    • Jörg Franzke

      Das Erbe würde zunächst zum Insolvenzverwalter fließen. Der Verwalter zahlt damit die Schulden und die GErichtskosten. Wenn was von dem Erbe übrig bleibt, kriegen Sie den Rest.

  55. Petterson

    „Schenkungen und Erbschaften in der Wohlverhaltenszeit hingegen dürfen Sie zur Hälfte behalten.“
    Zu dieser Aussage hätte ich eine Nachfrage. Als Schuldner muss ich während der Insolvenzverfahrens alle Vermögenswerte an den Treuhänder herausgeben. Nach Aufhebung des Verfahrens, also in der Wohlverhaltensperiode (WVP), ändert sich dies. Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist sein pfändbares Einkommen und bei Erbschaften die Hälfte des ihm zustehenden Erbteiles herausgeben (§ 295 Abs. 1 InsO). Schenkungen und auch Lotteriegewinne sind dort nicht aufgeführt und dürften durch den Schuldner vollständig behalten werden.
    Wenn mir also in der WVP eine Immobilie übertragen wird hat der Treuhänder keinen Anspruch darauf. Habe ich das so richtig verstanden?

    • Jörg Franzke

      Die Praxis sieht anders aus. Wenn Ihnen in der Wohlverhaltensperiode etwas geschenkt wird, dann kann er Insolvenzverwalter das Geschenkte vollständig zunächst einziehen und verwerten. Er muss dann abrechnen und Ihnen die Hälfte nach Abzug aller Kosten überweisen. Das wäre keine so gute Idee, wenn Sie sich eine Immobilie schenken lassen.

  56. Steinle

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe eine Sache zu meiner Angelegenheit. Ich bin seit 22.11.2016 in der Insolvenz und habe derzeit ca. 35.000,– € bezahlt. Jetzt ist meine Mutter am 29.08.2019 verstorben und hinterlässt uns 4 Geschwistern ein Haus von ca. 120.000,– €. Es fällt auf jeden ungefähr 30.000,– €. Jetzt ist die Frage, dass mein Pflichtteilanteil in die Insolvenzmasse fällt? Und meine 2 und 3 Frage lautet: Kann ich das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil an meine Geschwister übertragen. 3. Reicht da ein normaler Brief an das Amtsgericht.
    Danke für Ihre Hilfe.
    Beste Grüße
    Steve

    • Jörg Franzke

      Sie können das Erbe einfach ausschlagen. Dazu gehen Sie binnen 6 Wochen zu einem Notar, eine einfache Erklärung reicht nicht.Damit ist auch der Pflichtteil erledigt.

    • Luna

      Sehr geehrter Herr Franzke,
      Ich schildere eine kurze, verzwickte Lage: 2 Schwestern leben in Deutschland und erben das Haus vom verstorbenen Bruder, welcher in Belgien lebte und die belgische Nationalität hatte. Dies war im Jahr 2011. Beide Schwestern hatten nie einen guten Draht zueinander. Schwester A erbt 80%, Schwester B 20%. Schwester B befand sich im insolvenzverfahren, dieses ist seit 3, 5 Jahren beendet. Sie hatte jedoch wegen privater Probleme versäumt dieses zu melden und das Erbe auszuschlagen.
      In der Zeit stand das Haus unbewohnt, keine weiteren Einnahmen, alles verlief wie es verlaufen sollte. Nun will Schwester A den Anteil von 20% an Schwester B auszahlen.
      Welche strafrechtlichen Folgen hätte dies für Schwester B? Das Erbe kann Schwester B nun nicht mehr ausschlagen oder es schenken?
      Besten Dank.
      Gruß, Luna

      • Jörg Franzke

        Die Schwester A kann den Anteil an die Schwester B ohne weiteres auszahlen, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen. Insbesondere gibt es keine strafrechtlichen Folgen.

  57. Anja Hürtgen

    Hallo !
    Ich habe eine frage bzgl. Erbengemeinschaft. Meine Mutter ist vor zwei Monaten gestorben, mein ältester Bruder möchte das Haus gerne kaufen und uns anderen auszahlen, meine Schwester hat privat Insolvenz.
    Jetzt die Frage
    Können die Gläubiger meiner Schwester auch an unser Erbe?

    • Jörg Franzke

      Ja, können sie. Um dies zu verhindern, kann Ihre Schwester das Erbe ausschlagen, durch einfache Erklärung bei einem Notar. Aber die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen. Aber Ihre Schwester kann es trotzdem versuchen. Falls das nicht klappt, geht der Erbanteil der Schwester zur Insolvenzmasse.

  58. Tedur

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    könnten Sie mir bitte folgende frage beantworten :
    Habe privat Insolvenz im Jahre 2017 gestartet.
    Mein Vater ist 2013 verstorben ich bin gerade in Klärung gegen das Testament vorzugehen. um meinen Pflichtteil einzuklagen. Wenn nun das Erbe was mir von damals zustand bekommen sollte würde dies in Insolvenz einfließen ?
    Tedur

    • Jörg Franzke

      Ja, wenn Sie den Pflichtteil erstritten haben, müssen Sie ihn dem Insolvenzverwalter abgeben.

      • Tong

        Sehr geehrte Damen und Herren
        Demnächst werde ich das Geschäft meiner Mutter unentgeltlich übernehmen.
        Die Frage hierzu ist, wird diese Schenkung auch gewertet und zur Hälfte in die Insolvenzmasse fällt?

        • Jörg Franzke

          Ja, das wäre eine Schenkung. Die Frage ist also, wie viel Wert der Geschäftsbetrieb hat.

  59. Burkhard

    Mein bruder ist verstorben jetzt muss meine schwägerin sein auto verkaufen aber mein neffe ist mit erbe und bekommt ja seinen anteil. Nun ist er aber in der privatinsolvenz darf der insolvenzverwalter vorschreiben für wieviel sie das auto verkaufen darf wenn ein wertgutachten vom auto vorliegt ?

    • Jörg Franzke

      Der Insolvenzverwalter muss sich ebenfalls an dem Wertgutachten orientieren.

  60. N. Hamann

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin noch bis Juli 2020 in der WVP. Nun ist meine Mutter kürzlich verstorben. Mein Bruder und ich sind als Erben im Testament benannt. Besteht die Möglichkeit meinen Teil des Erbes auszuschlagen, damit dieser Teil an meine beiden minderjährigen Kinder fällt?

    • Jörg Franzke

      Ja, das können Sie machen. Schlagen Sie das Erbe aus.

  61. R. Appel

    Sehr geehrter Herr Franske,
    Meine Mutter ist verstorben im Mai 220. Eröffnung des Testaments vom Nachlassgericht am 16.6.2020. Es geht um ein Haus (Wert ca 180.000 ) mit 5 gleichberechtigten Erben.
    Ich bin im 5. Jahr der Wohlverhaltensphase ( Insolvenzbetrag mit Verfahrenskosten ca. 9.500 Euro ). Macht es jetzt Sinn die Verfahrenskosten zu übernehmen, um die baldige Restschuldbefreiung zu erwirken?
    Bis das Haus verkauft werden kann und ich meinen Erbanteil antreten kann, dauert es noch länger, da nach Schätzung des Hauses (die noch erfolgen muss) 31 Enkel in der Reihe des Alters angeschrieben und gefragt werden müssen, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen.
    Mit freundlichen Grüßen
    R. Appel

    • Jörg Franzke

      Eigentlich hätten Sie das Erbe beim Insolvenzverwalter anzeigen müssen, denn der Insolvenzmasse steht die Hälfte Ihres Einkommens zu. Falls Sie sich dazu entscheiden das Erbe nicht anzuzeigen, dann sollte auf jeden Fall eine dritte PErson die Verfahrenskosten bezahlen, damit Sie schneller aus dem Insolvenzverfahren kommen.

  62. Patrick Nowak

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Mutter möchte mir ihr haus schenken, ich soll auch dort einziehen, da Sie nicht mehr alleine sein möchte. Sie hat dann natürlich Lebenslanges Wohnrecht + Pflege im Pflegefall. Das Haus ist 150.000 € Wert, ich habe noch 2 Geschwister. Ich bin Selbstständig, was wäre mit dem Haus wenn ich irgendwann mal Insolvenz anmelden müsste? Ist das Haus dann weg, oder kann meine Mutter das Haus zurückbekommen?
    Gruß Patrick

    • Jörg Franzke

      Wenn das Haus lastenfrei ist und Ihre Mutter hat sich das Wohnrecht auf das gesamte Gebäude im Grundbuch eintragen lassen, dürfte eigentlich nichts schief gehen. Ihr Mutter kann ja zusätzlich im Schenkungsvertrag bestimmen, dass sie die Schenkung bei Verarmung des Beschenken (das sind Sie) rückgängig machen kann. Das wäre ein zusätzlicher Insolvenzschutz.

  63. Steffen C.

    Hallo Herr Franzke, ich habe eigentlich dieselbe Situation wie Herr Nowak unter mir.
    Ich würde den Kredit zusammen mit meiner Frau aufnehmen. Das Haus wäre dann die Sicherheit. 50.000,- € müssten wir zum renovieren aufnehmen. Das Haus wird eine Schenkung mit lebenslangem Wohnrecht für meine Mutter, auch im gesamten Gebäude.
    Was wäre, wenn ich mit meiner Firma Insolvent gehe? Kann meine Frau dann weiterzahlen?
    Gruß Steffen

    • Jörg Franzke

      Klar kann Ihre Frau weiterzahlen. Die Frage ist aber, ob es etwas bringt. Wenn Sie mit im Kreditvertrag stehen, dann wird die Bank den Kredit kündigen, wenn Sie pleite gehen. Dann kündigt die Bank nicht nur Ihnen gegenüber, sondern auch Ihrer Frau gegenüber. Dann haben beide ein Problem. Zwar kann die Bank zustimmen, dass sie das Haus erst mal nicht verwertet, solange sie die Raten zahlt. Aber gut ist diese Situation nicht. Die Bank kann es sich jederzeit anders überlegen und vollstrecken und verlangt in diesem Zustand erhebliche Zinsen.

  64. Steffen C.

    …Und wenn man die 50.000 € dann ablöst? Evtl. durch einen Dritten? z.B meiner Schwester/Bruder, Schwager? Dann kann die Bank aber nichts mehr, oder?

    • Jörg Franzke

      Dann ist alles gut.

  65. Steffen C.

    Ich nocheinmal. 🙂 Könnte ich das Haus auch meiner Frau schenken, sobald ich merke, dass es mit der Firma knapp wird?
    Gruß, Steffen

    • Jörg Franzke

      Könnten Sie. Bringt aber nichts, weil eine Schenkung bei Vermögensverfall bis zu 10 Jahren anfechtbar ist.

  66. astrid coenen

    Was ist wenn ich nach der kompletten insolvenzzeit(7JAHRE)etwas erbe. Kann im Nachhinein darauf noch zugegriffen werden? Zudem war ich vor 10 Jahren mal Hartz 4 Empfänger für ce 2 Jahre,arbeite aber seitdem wieder vollzieht. Kann vom jobcenter auf ein zukünftiges erbe zugegriffen werden?

    • Jörg Franzke

      Das (alte) Insolvenzverfahren dauert nur 6 Jahre und Sie können nach der Erteilung der Restschuldbefreiung erben, ohne dass Sie etwas davon abgeben müssen.

  67. Maria Grazia

    Ich habe mich vor 3 Jahren selbstständig gemacht und bin auch in der privaten Haftung. Zur gleichen Zeit haben wir das noch nicht vollständig bezahlte Eigenheim auf meinen Mann umgeschrieben d.h. ich habe ihm meine Hälfte geschenkt. (voher war das Verhätnis 1/2 Er, 1/2 ich)
    Die Rückforderungsfrist beträgt ja 4 Jahre. Bedeutet dies, dass nun im Ernstfall der halbe Wert des Hauses in die Insolvenzmaße kommt oder gilt hier die Regel, dass ja schon 3 Jahre vorbei sind, also nur noch lediglich 1/4 des halben Hauswerts berücksichtigt wird?

    • Jörg Franzke

      Leider beträgt die Rückforderungsfrist nicht 4 Jahre sondern 10 Jahre. Sollten Sie pleite gehen und würden Sie eine Insolvenz beantragen, dann würde man wie folgt rechnen: Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung abzüglich die Kreditschulden die auf dem Haus lasten, geteilt durch zwei. Diesen Betrag würde man von Ihrem Mann im Insolvenzfall fordern.