Insolvenztabelle 2022 für die Privatinsolvenz

Insolvenztabelle für die Privatinsolvenz oder auch Pfändungstabelle gibt an, wie hoch der pfändbare Anteil Ihres Einkommens im Falle von Gehaltspfändungen oder während einer Privatinsolvenz ist. Falls Ihr Einkommen bereits gepfändet wird, kennen Sie Ihre Pfändungsgrenze schon. Die Pfändungsgrenze bei Gehaltspfändung und bei Insolvenz ist die gleiche.

So lesen Sie die Insolvenztabelle:

Ermitteln Sie anhand der ersten beiden Spalten (von € bis €), in welchen Tabellenbereich Ihr Nettoeinkommen fällt. Gehen Sie von dort aus nach rechts, je nach der Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten. Der Betrag, den Sie dort finden, wird Ihnen gepfändet. Die Tabelle beginnt bei 1.260 €, das heißt, wer darunter liegt, hat nie eine Pfändung zu befürchten. Kindergeld geht extra.

Anzahl Unterhaltspflichten012345
bis 1 259,99------
1 260,00 bis 1 269,995,15-----
1 270,00 bis 1 279,9912,15-----
1 280,00 bis 1 289,9919,15-----
1 290,00 bis 1 299,9926,15-----
1 300,00 bis 1 309,9933,15-----
1 310,00 bis 1 319,9940,15-----
1 320,00 bis 1 329,9947,15-----
1 330,00 bis 1 339,9954,15-----
1 340,00 bis 1 349,9961,15-----
1 350,00 bis 1 359,9968,15-----
1 360,00 bis 1 369,9975,15-----
1 370,00 bis 1 379,9982,15-----
1 380,00 bis 1 389,9989,15-----
1 390,00 bis 1 399,9996,15-----
1 400,00 bis 1 409,99103,15-----
1 410,00 bis 1 419,99110,15-----
1 420,00 bis 1 429,99117,15-----
1 430,00 bis 1 439,99124,15-----
1 440,00 bis 1 449,99131,15-----
1 450,00 bis 1 459,99138,15-----
1 460,00 bis 1 469,99145,15-----
1 470,00 bis 1 479,99152,15-----
1 480,00 bis 1 489,99159,15-----
1 490,00 bis 1 499,99166,15-----
1 500,00 bis 1 509,99173,15-----
1 510,00 bis 1 519,99180,15-----
1 520,00 bis 1 529,99187,15-----
1 530,00 bis 1 539,99194,15-----
1 540,00 bis 1 549,99201,15-----
1 550,00 bis 1 559,99208,15-----
1 560,00 bis 1 569,99215,15-----
1 570,00 bis 1 579,99222,15-----
1 580,00 bis 1 589,99229,15-----
1 590,00 bis 1 599,99236,15-----
1 600,00 bis 1 609,99243,15-----
1 610,00 bis 1 619,99250,15-----
1 620,00 bis 1 629,99257,15-----
1 630,00 bis 1 639,99264,15-----
1 640,00 bis 1 649,99271,15-----
1 650,00 bis 1 659,99278,15-----
1 660,00 bis 1 669,99285,15-----
1 670,00 bis 1 679,99292,15-----
1 680,00 bis 1 689,99299,15-----
1 690,00 bis 1 699,99306,15-----
1 700,00 bis 1 709,99313,15-----
1 710,00 bis 1 719,99320,15-----
1 720,00 bis 1 729,99327,15-----
1 730,00 bis 1 739,99334,152,96----
1 740,00 bis 1 749,99341,157,96----
1 750,00 bis 1 759,99348,1512,96----
1 760,00 bis 1 769,99355,1517,96----
1 770,00 bis 1 779,99362,1522,96----
1 780,00 bis 1 789,99369,1527,96----
1 790,00 bis 1 799,99376,1532,96----
1 800,00 bis 1 809,99383,1537,96----
1 810,00 bis 1 819,99390,1542,96----
1 820,00 bis 1 829,99397,1547,96----
1 830,00 bis 1 839,99404,1552,96----
1 840,00 bis 1 849,99411,1557,96----
1 850,00 bis 1 859,99418,1562,96----
1 860,00 bis 1 869,99425,1567,96----
1 870,00 bis 1 879,99432,1572,96----
1 880,00 bis 1 889,99439,1577,96----
1 890,00 bis 1 899,99446,1582,96----
1 900,00 bis 1 909,99453,1587,96----
1 910,00 bis 1 919,99460,1592,96----
1 920,00 bis 1 929,99467,1597,96----
1 930,00 bis 1 939,99474,15102,96----
1 940,00 bis 1 949,99481,15107,96----
1 950,00 bis 1 959,99488,15112,96----
1 960,00 bis 1 969,99495,15117,96----
1 970,00 bis 1 979,99502,15122,96----
1 980,00 bis 1 989,99509,15127,96----
1 990,00 bis 1 999,99516,15132,961,31---
2 000,00 bis 2 009,99523,15137,965,31---
2 010,00 bis 2 019,99530,15142,969,31---
2 020,00 bis 2 029,99537,15147,9613,31---
2 030,00 bis 2 039,99544,15152,9617,31---
2 040,00 bis 2 049,99551,15157,9621,31---
2 050,00 bis 2 059,99558,15162,9625,31---
2 060,00 bis 2 069,99565,15167,9629,31---
2 070,00 bis 2 079,99572,15172,9633,31---
2 080,00 bis 2 089,99579,15177,9637,31---
2 090,00 bis 2 099,99586,15182,9641,31---
2 100,00 bis 2 109,99593,15187,9645,31---
2 110,00 bis 2 119,99600,15192,9649,31---
2 120,00 bis 2 129,99607,15197,9653,31---
2 130,00 bis 2 139,99614,15202,9657,31---
2 140,00 bis 2 149,99621,15207,9661,31---
2 150,00 bis 2 159,99628,15212,9665,31---
2 160,00 bis 2 169,99635,15217,9669,31---
2 170,00 bis 2 179,99642,15222,9673,31---
2 180,00 bis 2 189,99649,15227,9677,31---
2 190,00 bis 2 199,99656,15232,9681,31---
2 200,00 bis 2 209,99663,15237,9685,31---
2 210,00 bis 2 219,99670,15242,9689,31---
2 220,00 bis 2 229,99677,15247,9693,31---
2 230,00 bis 2 239,99684,15252,9697,31---
2 240,00 bis 2 249,99691,15257,96101,31---
2 250,00 bis 2 259,99698,15262,96105,310,19--
2 260,00 bis 2 269,99705,15267,96109,313,19--
2 270,00 bis 2 279,99712,15272,96113,316,19--
2 280,00 bis 2 289,99719,15277,96117,319,19--
2 290,00 bis 2 299,99726,15282,96121,3112,19--
2 300,00 bis 2 309,99733,15287,96125,3115,19--
2 310,00 bis 2 319,99740,15292,96129,3118,19--
2 320,00 bis 2 329,99747,15297,96133,3121,19--
2 330,00 bis 2 339,99754,15302,96137,3124,19--
2 340,00 bis 2 349,99761,15307,96141,3127,19--
2 350,00 bis 2 359,99768,15312,96145,3130,19--
2 360,00 bis 2 369,99775,15317,96149,3133,19--
2 370,00 bis 2 379,99782,15322,96153,3136,19--
2 380,00 bis 2 389,99789,15327,96157,3139,19--
2 390,00 bis 2 399,99796,15332,96161,3142,19--
2 400,00 bis 2 409,99803,15337,96165,3145,19--
2 410,00 bis 2 419,99810,15342,96169,3148,19--
2 420,00 bis 2 429,99817,15347,96173,3151,19--
2 430,00 bis 2 439,99824,15352,96177,3154,19--
2 440,00 bis 2 449,99831,15357,96181,3157,19--
2 450,00 bis 2 459,99838,15362,96185,3160,19--
2 460,00 bis 2 469,99845,15367,96189,3163,19--
2 470,00 bis 2 479,99852,15372,96193,3166,19--
2 480,00 bis 2 489,99859,15377,96197,3169,19--
2 490,00 bis 2 499,99866,15382,96201,3172,19--
2 500,00 bis 2 509,99873,15387,96205,3175,19--
2 510,00 bis 2 519,99880,15392,96209,3178,19--
2 520,00 bis 2 529,99887,15397,96213,3181,191,59-
2 530,00 bis 2 539,99894,15402,96217,3184,193,59-
2 540,00 bis 2 549,99901,15407,96221,3187,195,59-
2 550,00 bis 2 559,99908,15412,96225,3190,197,59-
2 560,00 bis 2 569,99915,15417,96229,3193,199,59-
2 570,00 bis 2 579,99922,15422,96233,3196,1911,59-
2 580,00 bis 2 589,99929,15427,96237,3199,1913,59-
2 590,00 bis 2 599,99936,15432,96241,31102,1915,59-
2 600,00 bis 2 609,99943,15437,96245,31105,1917,59-
2 610,00 bis 2 619,99950,15442,96249,31108,1919,59-
2 620,00 bis 2 629,99957,15447,96253,31111,1921,59-
2 630,00 bis 2 639,99964,15452,96257,31114,1923,59-
2 640,00 bis 2 649,99971,15457,96261,31117,1925,59-
2 650,00 bis 2 659,99978,15462,96265,31120,1927,59-
2 660,00 bis 2 669,99985,15467,96269,31123,1929,59-
2 670,00 bis 2 679,99992,15472,96273,31126,1931,59-
2 680,00 bis 2 689,99999,15477,96277,31129,1933,59-
2 690,00 bis 2 699,991006,15482,96281,31132,1935,59-
2 700,00 bis 2 709,991013,15487,96285,31135,1937,59-
2 710,00 bis 2 719,991020,15492,96289,31138,1939,59-
2 720,00 bis 2 729,991027,15497,96293,31141,1941,59-
2 730,00 bis 2 739,991034,15502,96297,31144,1943,59-
2 740,00 bis 2 749,991041,15507,96301,31147,1945,59-
2 750,00 bis 2 759,991048,15512,96305,31150,1947,59-
2 760,00 bis 2 769,991055,15517,96309,31153,1949,59-
2 770,00 bis 2 779,991062,15522,96313,31156,1951,59-
2 780,00 bis 2 789,991069,15527,96317,31159,1953,590,53
2 790,00 bis 2 799,991076,15532,96321,31162,1955,591,53
2 800,00 bis 2 809,991083,15537,96325,31165,1957,592,53
2 810,00 bis 2 819,991090,15542,96329,31168,1959,593,53
2 820,00 bis 2 829,991097,15547,96333,31171,1961,594,53
2 830,00 bis 2 839,991104,15552,96337,31174,1963,595,53
2 840,00 bis 2 849,991111,15557,96341,31177,1965,596,53
2 850,00 bis 2 859,991118,15562,96345,31180,1967,597,53
2 860,00 bis 2 869,991125,15567,96349,31183,1969,598,53
2 870,00 bis 2 879,991132,15572,96353,31186,1971,599,53
2 880,00 bis 2 889,991139,15577,96357,31189,1973,5910,53
2 890,00 bis 2 899,991146,15582,96361,31192,1975,5911,53
2 900,00 bis 2 909,991153,15587,96365,31195,1977,5912,53
2 910,00 bis 2 919,991160,15592,96369,31198,1979,5913,53
2 920,00 bis 2 929,991167,15597,96373,31201,1981,5914,53
2 930,00 bis 2 939,991174,15602,96377,31204,1983,5915,53
2 940,00 bis 2 949,991181,15607,96381,31207,1985,5916,53
2 950,00 bis 2 959,991188,15612,96385,31210,1987,5917,53
2 960,00 bis 2 969,991195,15617,96389,31213,1989,5918,53
2 970,00 bis 2 979,991202,15622,96393,31216,1991,5919,53
2 980,00 bis 2 989,991209,15627,96397,31219,1993,5920,53
2 990,00 bis 2 999,991216,15632,96401,31222,1995,5921,53
3 000,00 bis 3 009,991223,15637,96405,31225,1997,5922,53
3 010,00 bis 3 019,991230,15642,96409,31228,1999,5923,53
3 020,00 bis 3 029,991237,15647,96413,31231,19101,5924,53
3 030,00 bis 3 039,991244,15652,96417,31234,19103,5925,53
3 040,00 bis 3 049,991251,15657,96421,31237,19105,5926,53
3 050,00 bis 3 059,991258,15662,96425,31240,19107,5927,53
3 060,00 bis 3 069,991265,15667,96429,31243,19109,5928,53
3 070,00 bis 3 079,991272,15672,96433,31246,19111,5929,53
3 080,00 bis 3 089,991279,15677,96437,31249,19113,5930,53
3 090,00 bis 3 099,991286,15682,96441,31252,19115,5931,53
3 100,00 bis 3 109,991293,15687,96445,31255,19117,5932,53
3 110,00 bis 3 119,991300,15692,96449,31258,19119,5933,53
3 120,00 bis 3 129,991307,15697,96453,31261,19121,5934,53
3 130,00 bis 3 139,991314,15702,96457,31264,19123,5935,53
3 140,00 bis 3 149,991321,15707,96461,31267,19125,5936,53
3 150,00 bis 3 159,991328,15712,96465,31270,19127,5937,53
3 160,00 bis 3 169,991335,15717,96469,31273,19129,5938,53
3 170,00 bis 3 179,991342,15722,96473,31276,19131,5939,53
3 180,00 bis 3 189,991349,15727,96477,31279,19133,5940,53
3 190,00 bis 3 199,991356,15732,96481,31282,19135,5941,53
3 200,00 bis 3 209,991363,15737,96485,31285,19137,5942,53
3 210,00 bis 3 219,991370,15742,96489,31288,19139,5943,53
3 220,00 bis 3 229,991377,15747,96493,31291,19141,5944,53
3 230,00 bis 3 239,991384,15752,96497,31294,19143,5945,53
3 240,00 bis 3 249,991391,15757,96501,31297,19145,5946,53
3 250,00 bis 3 259,991398,15762,96505,31300,19147,5947,53
3 260,00 bis 3 269,991405,15767,96509,31303,19149,5948,53
3 270,00 bis 3 279,991412,15772,96513,31306,19151,5949,53
3 280,00 bis 3 289,991419,15777,96517,31309,19153,5950,53
3 290,00 bis 3 299,991426,15782,96521,31312,19155,5951,53
3 300,00 bis 3 309,991433,15787,96525,31315,19157,5952,53
3 310,00 bis 3 319,991440,15792,96529,31318,19159,5953,53
3 320,00 bis 3 329,991447,15797,96533,31321,19161,5954,53
3 330,00 bis 3 339,991454,15802,96537,31324,19163,5955,53
3 340,00 bis 3 349,991461,15807,96541,31327,19165,5956,53
3 350,00 bis 3 359,991468,15812,96545,31330,19167,5957,53
3 360,00 bis 3 369,991475,15817,96549,31333,19169,5958,53
3 370,00 bis 3 379,991482,15822,96553,31336,19171,5959,53
3 380,00 bis 3 389,991489,15827,96557,31339,19173,5960,53
3 390,00 bis 3 399,991496,15832,96561,31342,19175,5961,53
3 400,00 bis 3 409,991503,15837,96565,31345,19177,5962,53
3 410,00 bis 3 419,991510,15842,96569,31348,19179,5963,53
3 420,00 bis 3 429,991517,15847,96573,31351,19181,5964,53
3 430,00 bis 3 439,991524,15852,96577,31354,19183,5965,53
3 440,00 bis 3 449,991531,15857,96581,31357,19185,5966,53
3 450,00 bis 3 459,991538,15862,96585,31360,19187,5967,53
3 460,00 bis 3 469,991545,15867,96589,31363,19189,5968,53
3 470,00 bis 3 479,991552,15872,96593,31366,19191,5969,53
3 480,00 bis 3 489,991559,15877,96597,31369,19193,5970,53
3 490,00 bis 3 499,991566,15882,96601,31372,19195,5971,53
3 500,00 bis 3 509,991573,15887,96605,31375,19197,5972,53
3 510,00 bis 3 519,991580,15892,96609,31378,19199,5973,53
3 520,00 bis 3 529,991587,15897,96613,31381,19201,5974,53
3 530,00 bis 3 539,991594,15902,96617,31384,19203,5975,53
3 540,00 bis 3 549,991601,15907,96621,31387,19205,5976,53
3 550,00 bis 3 559,991608,15912,96625,31390,19207,5977,53
3 560,00 bis 3 569,991615,15917,96629,31393,19209,5978,53
3 570,00 bis 3 579,991622,15922,96633,31396,19211,5979,53
3 580,00 bis 3 589,991629,15927,96637,31399,19213,5980,53
3 590,00 bis 3 599,991636,15932,96641,31402,19215,5981,53
3 600,00 bis 3 609,991643,15937,96645,31405,19217,5982,53
3 610,00 bis 3 619,991650,15942,96649,31408,19219,5983,53
3 620,00 bis 3 629,991657,15947,96653,31411,19221,5984,53
3 630,00 bis 3 639,991664,15952,96657,31414,19223,5985,53
3 640,00 bis 3 649,991671,15957,96661,31417,19225,5986,53
3 650,00 bis 3 659,991678,15962,96665,31420,19227,5987,53
3 660,00 bis 3 669,991685,15967,96669,31423,19229,5988,53
3 670,00 bis 3 679,991692,15972,96673,31426,19231,5989,53
3 680,00 bis 3 689,991699,15977,96677,31429,19233,5990,53
3 690,00 bis 3 699,991706,15982,96681,31432,19235,5991,53
3 700,00 bis 3 709,991713,15987,96685,31435,19237,5992,53
3 710,00 bis 3 719,991720,15992,96689,31438,19239,5993,53
3 720,00 bis 3 729,991727,15997,96693,31441,19241,5994,53
3 730,00 bis 3 739,991734,151002,96697,31444,19243,5995,53
3 740,00 bis 3 749,991741,151007,96701,31447,19245,5996,53
3 750,00 bis 3 759,991748,151012,96705,31450,19247,5997,53
3 760,00 bis 3 769,991755,151017,96709,31453,19249,5998,53
3 770,00 bis 3 779,991762,151022,96713,31456,19251,5999,53
3 780,00 bis 3 789,991769,151027,96717,31459,19253,59100,53
3 790,00 bis 3 799,991776,151032,96721,31462,19255,59101,53
3 800,00 bis 3 809,991783,151037,96725,31465,19257,59102,53
3 810,00 bis 3 819,991790,151042,96729,31468,19259,59103,53
3 820,00 bis 3 829,991797,151047,96733,31471,19261,59104,53
3 830,00 bis 3 839,991804,151052,96737,31474,19263,59105,53
3 840,00 bis 3 840,081811,151057,96741,31477,19265,59106,53

412 Kommentare

  1. Reinhard Kotte

    Hallo,
    ich bin seit 31.01.2014 in der Insolvenz. Bin über 40 Jahre verheiratet und möchte wissen, in welcher Höhe bleibt mir ein unpfändbarer betrag ? Meine Frau hat ein eigenes Einkommen und es liegt in absehbarer Zeit die Scheidung an, nach welcher Sie etwas Unterhalt haben möchte.
    MfG
    Reinhard Kotte

    Antworten
  2. Müller

    Guten Tag,
    ich bin Alleinerziehend habe zwei Kinder 9 und 7 Jahre alt. Bekomme Kindergeld für die beiden Kinder und Unterhalt pro Kind 282,-€. Darf ich bei der Pfändungsgrenze beide Kinder einberechnen als Unterhaltspflichtig? Bei der Lohnsteuer habe ich 2×0,5 Kinder und der Kindesvater auch.
    Wird der Kindesunterhalt in irgendeiner Form eingerechnet?
    Vielen Dnak im voraus
    Valentina

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Das Kindergeld und der Unterhalt an die Kinder gelten nicht als Einkommen, muss zur Berechnung bei der Pfändungsgrenze als nicht berücksichtigt werden. Eigentlich haben Sie 2 Unterhaltspflichten, welche bei der Berechnung der gesetzlichen Pfändungsgrenze berücksichtigt werden müssten, aber wahrscheinlich wird später der Insolvenzverwalter Ihnen eine Unterhaltspflicht streitig machen, wenn nur das halbe Kind auf der Lohnsteuerkarte steht. ich würde zunächst aber einmal von 2 Unterhaltspflichten ausgehen.

      Antworten
  3. Nanc y Hosnedl

    Hallo,
    ich lebe mit meinem Partner zusammen und bin seit 3 Monaten in Insolvenz. Mein Sohn, 11 Jahre alt, lebt bei seinem Vater.
    Da ich in Teilzeit arbeite habe ich jeden Monat unterschiedlichen Lohn und kann selten Unterhalt bezahlen , so dass das Jugendamt den Vorschuss übernimmt. Was kann mir von meinem Lohn abgezogen werden wenn ich mal über 1200 Euro ausgezahlt bekomme? Werde ich trotzdem als Unterhaltspflichtig eingestuft obwohl ich nicht jeden Monat zahlen kann ???

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn Sie keinen Unterhalt bezahlen, kann der Insolvenzverwalter Ihnen die Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle aberkennen und dann wären von Ihrem Gehalt ca. 110 EUR pfändbar.
      Grüsse
      Franzke

      Antworten
  4. Lindstedt, S

    Meinn Mann und ich sind beide getrennt in der Privatinsolvenz. haben 2 kinder 6 und 7 Jahre alt. wie viel Lohn Brutto dürfen wir im Monat haben?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die Pfändungsgrenze beginnt bei jedem von Ihnen bei 1770 EUR.
      Grüsse
      Franzke

      Antworten
  5. Joachim Karthaus

    Hallo,
    ich bin in Insolvenz. Ich bin verheiratet, lebe aber alleine. Ich habe einen 16 jährigen Sohn und gebe meiner Frau 350 Euro für ihn. Meiner Meinung nach bin ich unterhalspflichtig für ihn. Jetzt sagt mein Arbeitgeber, wenn ich in Steuerklasse 1 bin, ist dies nicht der Fall und der Pfändungsbetrag wird nach der Rubrik 0 unterhaltspflichtig berechnet. Stimmt das?

    Antworten
  6. Lisa

    Hallo,
    ich bin seit dem Sommer 2013 in der Insolvenz.
    Mir bleiben jetzt ca. 1100 €. Da ich aber gerne bisschen mehr Geld verdienen würde, habe ich eine Frage:
    Wenn ich zusätzlich einen Minijob oder auf 400€ basis arbeiten möchte, wird das dann auch gepfändet?
    Danke im Vorraus

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, wird gepfändet. Man würde beide Einkommen addieren und an den Gesamteinkommen den pfändbaren Betrag ermitteln. Lohnt sich also nicht sonderlich für Sie.
      Grüsse
      Franzke

      Antworten
  7. andreas

    hi, bin verheiratet, habe ein kind mit meiner frau zusaemmen (2jahre alt) und meine frau hat aus erster ehe einen sohn (13 jahre alt). der sohn wohnt bei uns. meine frau geht vollzeit arbeiten. wenn ich arbeiten gehe, was wird mir angerechnet, 3 unterhaltsberechtigte personen ?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, es wird eine Person angerechnet und zwar das leibliche Kind. Man kann bei Gericht aber beantragen, dass das 13 jährige Kind, das Sie mit durchfüttern, ebenfalls als Unterhaltspflicht anerkannt wird.
      Grüsse
      Franzke

      Antworten
  8. Nelli

    Hallo .
    Ich möchte fragen , wie ist das mit unterlagen zum Gericht ausfühlen. Es ist nicht so viel und ich möchte selbe das alles machen ,weil für 2 Personen 240 Euro zu zahlen das ist mir zu viel , ich habe noch 2 Kinder. Wo kann ich diese Unterlagen alles ausfühlen?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das Problem ist: Sie brauchen eine gesetzliche Stelle, die das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Sie durchführt. Das dürfen Sie nicht alleine machen. Wenn Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt haben, bleibt nichts anderes übrig, als zu einer öffentlichen Schuldnerberatung zu gehen.
      Grüsse
      Franzke

      Antworten
  9. Fredy

    Musste wegen einer schweren Erkrankung, Krebs zu 100% erwerbsunfähig, in Privatinsolvenz gehen. bekomme nun 770 Euro Rente. meine Frage: darf ich von meinem Selbstbehalt jeden Monat 50 Euro an meine Verlobte im Ausland senden ? der Insolvenzverwalter hat diese Zahlungen auf meinem P Konto gesehen und will nun wissen wohin das Geld geht und für welchen Zweck , aber es ist doch ,mein Selbstbehalt !?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      was auf Ihrem P-Konto passiert, geht den Insolvenzverwalter überhaupt nichts an, weil das P Konto zum pfändungsfreien Vermögen gehört. Selbstverständlich können Sie davon 50 EUR monatlich an Ihre Freundin überweisen.
      Grüsse
      Franzke

      Antworten
  10. Monika

    Hallo!
    Ich bin 27, verheiratet, habe 2 Kinder. Mein Mann ist Hausmann und hat gar kein Einkommen, wir leben nur von meinem Gehalt. Der beträgt 2000 EUR netto. Aus der Tabelle sehe ich, dass bei mir nur etwa 30 EUR gepfändet werden können. Was ist mit dem Kidnergeld? Wird es mir zusätzlich zu dem Freibetrag zur Verfügung stehen?
    Außerdem, diesen Monat habe ich 700 EUR Mutterschaftsgeld bekommen und am Ende des Monats bekomme ich mein Gehalt, wird Mutterschaftsgeld als Guthaben angerechnet und ich kann nur über 1200 EUR von meinem Gehalt verfügen oder ganz normal über den ganzen Freibetrag, plus Kindergeld?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das Kindergeld geht extra, wird bei der Pfändung also nicht berücksichtigt. Ihre einschätzung, dass ca. 300 EUR gepfändet werden, dürfte richtig sein. Wenn das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, erhalten Sie den ganz normalen Freibetrag plus Kindergeld.

      Antworten
  11. Sven

    Hallo
    Mich würde folgendes interessieren
    Also bei Lohnpfändung ist es ja so , wenn ich es richtig verstehe das wenn ich 3 Unterhalts pflichtige Personen habe maximal 30% des Verdienstes über dem Pfändungs frei Betrag gepfändet werden dürfen
    Ist das dann auch so wenn man in Insolvenz ist ?
    Oder muss man dann alles über dem nicht Pfändbaren Betrag abgeben ?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die Pfändungsgrenzen in der Insolvenz und bei der normalen Gehaltspfändung sind identisch. Das mit den 30% dürfte allerdings falsch sein. Vielmehr werden Ihnen über den der absoluten Pfändungsgrenze hinausgehenden Betragt ca. 60% weggenommen und 40% dürfen Sie behalten. Den genauen Betrag erfahren Sie durch Blick in die Pfändungstabelle
      Grüsse
      Franzke

      Antworten
  12. Christina Frost

    Ich habe 1200 euro Nettolohn und bin seit 3 Monaten in der Insolvens und bin ledig. Was wird bei mir gepfändet.

    Antworten
  13. Kay

    huhu, meine Frau und ich sind beide in der Privatinsolvenz, im Moment leben wir getrennt, wir würden gerne wieder zusammenziehen, wir haben 2 Kinder (8 und 10). Sie verdient netto an die 2000 schwankt immer ein wenig da sie ex. Altenpflegerin ist und je nach Schicht und ich hab netto ausgezahlt 900, was würde uns da bleiben bzw. was wird da dann noch gepfändet ? Desweiteren hat sie heute Post vom Insolvenzverwalter bekommen, sie sollte all ihre Abrechnungen nachreichen, ist das Urlaubsgeld auch anrechenbar ? 3 xhat sie dann ca. 2600 netto bekommen weil das urlaubsgeld ausgezahlt wurde, nun sollen wir diese Differenz auch abtreten. Ich hatte irgendwo mal gelesen, das dieses nicht möglich ist, ich freue mich auf Ihre Antwort.
    LG

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie zusammenziehen, ändert das nix an den Pfändungsgrenzen. Von Ihrem Einkommen von 900 EUR ist gar nichts pfändbar und von dem Einkommen Ihrer Ehefrau bei zwei Unterhaltspflichten von ca. 300 EUR, den genauen Betrag erfahren Sie hier.
      Die Einkommensnachweise müssen Sie an den Insolvenzverwalter herausgeben. Wenn bereits gepfändet wird, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Frau keine Nachzahlung erhalten wird.

      Antworten
      • Kay

        ne ich meine, ist es überhaupt rechtens das urlaubsgeld zu pfänden ?

        Antworten
  14. gülsah

    Hallo, ich wollte nach der Elternzeit gerne wieder arbeiten gehen und wollte erfahren was für sonderzahlungen nicht als pfändbar zählen, wie zum Beispiel spesen,urlaubsgeld, weihnachtsgeld,fahrtkosten usw.
    Liebe grüsse
    Gülsah

    Antworten
  15. Jacky

    Hallo,
    Mein mann und ich sind seid august 2013 in Insolvenz. Musste jeder für sich selber beantragen.
    Bisher wissen wir das mein mann für mich Unterhaltspflichtig ist und das er dadurch knapp 1400 euro behalten darf.da ich aber demnächst auch wieder arbeiten gehe,wissen wir nun nicht ob er dann noch immer für mich Unterhaltspflichtig ist oder nicht,und ob sich dann am selbstbehalt für ihn was ändert.
    Hoffe sie können mir auskunft geben.
    Vielen Dank im voraus

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      sobald Sie eigene Einnahmen haben, sinkt die Pfändungsgrenze, denn Sie gelten ab dann nicht mehr als Unterhaltspflicht. Ihr Mann muss dem Treuhänder unbedingt mitteilen, dass Sie eigene Einnahmen haben. Auch seinem Arbeitgeber sollte er Bescheid geben, damit dieser die Pfändungsgrenze neu berechnet.
      Grüsse
      Franzke

      Antworten
  16. Silvio K.

    Wir stehen auch vor der Privatinsolvenz.
    Derzeitige Situation:
    Ich bin verheiratet mit Frau und 2 Kinder.
    Mein Gehalt, liegt bei 1500,00 € bis 1600,00 € monatlich.
    Meine Frau ist ohne Arbeit.
    Wir bekommen noch ergänzend Kinderzuschlag in Höhe von 240,00 €, Kindergeld in Höhe von 368,00 € und Wohngeld in Höhe von 158,00 €, Sowie einen Zuschuss durch Bildung und Teilhabe in Höhe von 20,00 € mtl.
    Wieviel müsste ich abgeben?
    Wie werden die Einmalzahlungen im Jahr berrechnet, wenn ich Urlaubs- (ende Mai) und Weihnachtsgeld (ende Nov.) erhalte?
    Bald:
    Meine Frau geht wieder arbeiten (Pflegebereich).
    Vorraussichtlich ab Juli oder August.
    Dadurch fällt Wohngeld, Kinderzuschlag und Bildung und Teilhabe weg.
    Ihr Verdienst wird dann ca. 700,00 € bis 800,00 € sein.
    Wie sieht es dann mit den Abgaben aus?
    Mfg Silvio K.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      angeben müssen Sie sämtliche Einnahmen, aber pfändbar ist bei Ihnen gar nichts. Die Einmalzahlungen gibt man im Insolvenzantrag ebenfalls an. Für den Monat der Auszahlung ist der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter dann verpflichtet, die Pfändungsgrenze zu berechnen. Urlaubsgeld ist nicht pfändbar und Weihnachtsgeld hat einen Freibetrag von 500 EUR.
      Wenn Ihre Frau arbeitet ist immer noch nichts pfändbar bei Ihnen, bei zwei Unterhaltspflichten würde die Pfändungsgrenze bei 1.680 EUR beginnen.

      Antworten
  17. Mark

    Hallo Herr Rechtsanwalt !
    ich bekommen Leistungen vom Jobcenter und Die Miete geht direkt an den Vermieter und ich habe einen Minijob werden denn Leistungen vom Jobcenter auch angerechnet?
    und ich befinde mich in der Wohlbehaltungsphase noch 1 Jahr dann ist alles erledigt, gilt denn die oben genannte Tabelle denn für mich auchweil ich ja nach einem Jahr ein Brief bekommen habe das Insolvenz aufgehoben wurde und die Wohlbehaltungsphase beginnt.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, die gilt auch. Man kann Ihnen aufgrund des geringen Einkommens kein Geld pfänden.

      Antworten
  18. Mandy Stude

    Hallo, ich befinde mich in der Wohlverhaltensfase,seit März 13 geschieden,also war, als insolvenz angemeldet hab ,verheirat.
    Hab auch seit 09/10 ein P- Konto, konnte über 1028€ verfügen.
    Seit über 1 Jahr hab ich es immer wieder vergessen meinen Treuhänder die Gehaltsabrechnung zu schicken,diese schicke ich jetzt nach!
    Seit einiger zeit kann ich über mein gesamtes Geld auf mein Konto verfügen. Gibts das P- Konto nicht mehr?
    Mein Netto verdienst liegt bei 1140-1170€,normaler weise müsste doch gepfändet werden,ist jedoch noch nie passiert!
    Geht das automatisch oder muss ich mich darum kümmern?
    Hab ich jetzt was zu befürchten zwecks der nicht eingereichten Lohnzettel?
    VLG

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, das kann Ärger geben. Dass Sie die Gahaltsnachweise nicht übersandt haben, ist kein Problem. Aber Sie haben die Scheidung nicht mitgeteilt und deswegen wird der Ehegatte immer noch als Unterhaltspflicht berücksichtigt. Irgendwann müssen Sie das melden. Als Folge wird es dann zu einer Nachzahlung kommen.

      Antworten
      • Mandy Stude

        Wie sieht das denn mit der Nachzahlung aus? Krieg ich dann erst mal post vom Treuhänder oder wird gleich das ganze Gehalt auf einmal gepfändet!?
        VLG

        Antworten
        • Jörg Franzke

          das ganze Gehalt wird auf einmal gepfändet.

          Antworten
    • Mandy Stude

      Hallo Hr. Franzke
      Nun ich habe meinem Treuhänder und dem Iso-Gericht von meiner Scheidung berichtet,hab alles hin geschickt, doch mein Treuhänder meldet sich einfach nich!
      Hatte ihn gebeten mich aufzuklären, wie sich das jetzt mit der Gehaltspfändung verhält!
      Mein Gehalt wird nicht gepfändet, es ist über 3 Monate her das er die Unterlagen hat!
      Ich hab Angst das meine Inso weg fällt,doch ich hab mich doch immer gekümmert und alles meinem Treuhänd.hingeschickt!
      Ist doch merkwürdig,oder?
      Lg

      Antworten
      • Jörg Franzke

        Verwechseln Sie die Treunhänder nicht mit Ihrem Anwalt. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet Ihnen zu antworten und die meisten machen das auch nicht. Ihre Pflicht im Insolvenzverfahren ist es, den Treuhänder über Ihre Einkommensverhältnisse auf dem Laufenden zu halten, zB indem Sie ihm die Einkommensnachweise regelmäßig schicken. Schläft er und vergisst er, das Einkommen zu pfänden, ist das sein Problem und nicht Ihres.

        Antworten
  19. Karin

    Guten Abend Herr Franzke,
    ich verdiene ca. 1.080 Euro netto, mein Mann bekommt 371 Euro Rente. Wenn ich in Insolvenz gehe, zählt mein Mann dann als Unterhaltsberechtigter?? Danke

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, leider nicht. Bereits ein Einkommen von 371 EUR reicht aus, um nicht mehr als Untrehaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle zu gelten.

      Antworten
  20. Frank Müller

    Meine Frau und Ich leben im Trennungsjahr wir haben 2 Kinder die beiden noch bei mir im Haushalt Leben 16 u. 22 Jahre.
    Die kleine geht noch zur Schule und die Große macht gerade eine Schulischeausbildung.
    Meine Frau hat ein Nettoeinkommen von ca. 1500€ bis 1600€
    ich selber Arbeite als 400€ Jobber.
    Meine Frage ist nun die wenn ich zur ARGE gehe was bleibt meiner noch Frau zum Leben ?
    Bedanke mich schon mal für ihre Antwort und Hilfe

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, das weiß ich leider nicht, weil ich mich micht ALG II nicht auskenne.

      Antworten
  21. Richard

    Hallo, ich wollte gern mal wissen was gepfändet werden kann wenn ich Privatinsolvenz anmelde?
    Ich verdiene ca.1500 Euro Netto, meine Lebensgefährtin ca.650 Netto Euro. Wir haben ein gemeinsames Kind (4Jahre).
    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, Ihre Lebensgefährtin zählt nicht als Unterhaltspflicht, weil nicht verheiratet und eigenes Einkommen. Folglich haben Sie eine Unterhaltspflicht. Damit beginnt die Pfändungsgrenze bei 1.440 EUR. Bei 1.500 EUR netto werden Ihnen 30,38 EUR gepfändet.

      Antworten
  22. Jeannette

    Guten Abend,
    ich befinde mich in Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase. Ein Teil meines Einkommens wird laut Tabelle gepfändet. Mein Kind benötigt nun dringend Nachhilfeunterricht, um die Versetzung nicht zu gefährden. Diese Kosten kann ich aufgrund der Pfändung jedoch nicht aufbringen. Sind Bildungskosten, insbesondere für Kinder, eventuell pfändungsfrei? Dürfte ich die Pfändung um die Kosten der Nachhilfe herabsetzen lassen?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft! Freundliche Grüße

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider ist das nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht die Anhebung der Pfändungsgrenze nicht vor, um dem Kind eine Nachhilfe zu finanzieren.

      Antworten
  23. Tabitha

    Hallo 🙂
    Ich habe folgende Frage:
    Ich habe mich in der WVP selbstständig gemacht und habe nun mitgeteilt bekommen, dass ich Zahlungen an den Treuhänder leisten muss, wie wenn ich ein angemessenes Dienstverhältnis habe. Da ich einen Haushaltsservice eröffnet habe, würde ich bei gleichem Stundensatz und 40 Stunden in der Woche, nach Abzug von KV und Kosten für KFZ bei ca 1000 € Einahmen im Monat liegen. Wovon ich jedoch weit entfernt bin.
    Nach der Tabelle hier …. müsste ich nichts zahlen ….
    Wer legt fest wieviel ich zahlen muss … und wieviel wäre angemessen?
    Bin etwas ratlos …
    Hoffe auf Rat von Ihnen
    MfG

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, die „angemessene Erwerbstätigkeit“ in der Selbsttändigkeit richtet sich nicht danach, was Sie derzeit als Selbständiger machen, sondern danach, was Sie in Ihrem gelernten Beruf als Arbeitnehmer durchschnittlich verdienen würden. Googlen Sie also nach Statistiken Ihrer Berufsgruppe, was die so durchschnittlich verdient. Dann goolgen Sie nach einem Brutto-Netto Rechner und ermitteln das Nettoeinkommn. Mit diesem wiederum bestimmen Sie das pfändbare Einkommen. Dieses bieten Sie dem Insolvenzverwalter unter Beifügung all dieser Nachweise zur Zahlung an und runden auf. Sie müssen das alles von sich aus tun, der Insolvenzverwalter muss gar nichts tun. Liegen Sie unter der Pfändungsgrenze, bieten Sie dem Insolvenzverwalter monatlich 50 EUR.

      Antworten
      • Tabitha

        Vielen Dank für Ihren Rat.
        Dies hilft mir sehr viel weiter!!! 🙂

        Antworten
  24. lazar angelov

    Hallo,
    ich bin 31 jahre alt, ledig und wohne alleine,ich verdiene demnächst ca. 2200€ Netto, davon bleiben mir nach der pfändungstabelle ca. 1400€
    Ich und meine freundin haben demnächst vor zu heiraten, jedoch aus beruflichen gründen, werden wir wahrscheinlich erst in 2 jahren zusammen ziehen, sie hat 2 kinder(nicht von mir)
    Meine frage: ändert sich für mich die pfändungsgrenze, oder bleibt mir das selbe?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, die Pfändungsgrenze bleibt gleich. Spätenstens wenn die Kinder in Ihrem Haushalt wohnen sollten Sie aber beim Amtsgericht einen Antrag stellen und die Pfändungsgrenzen erhöhen lassen, weil Sie die Kinder mit versorgen. So etwas geht, man muss es aber gesondert beantragen.

      Antworten
  25. Enzo

    schönen guten Abend,
    ich hab da mal eine Frage.
    Ich bin 56 Jahre alt seid August 2013 verheiratet und habe um die 70.000€ Schulden mit ca.32 Gläubigern(durch meine alte Ehe).
    Nun meine Frage, Wäre es besser einen Vergleich in Raten zu machen oder ein Insolvenzverfahren . Mein Verdienst ist um die 1.700 Netto.
    Meine Frau geht auch arbeiten.
    Muss ich in dieser Pfändungstaabelle nun unter einer oder für meine Frau und mich schauen ?(Pfändungsgrenze)
    Liebe Grüße
    E.P.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ich würde an Ihrer Stelle eine Insolvenz beantragen und keinen Vergleicht. Ein Vergleich mit 32 Gläubigern ist sehr schwierig durchzusetzen und Sie können davon ausgehen, dass zumindest ein Gläubiger Ihr Gehalt auf jeden Fall pfänden lässt. Dann haben Sie kein Geld mehr, um die anderen Gläubiger auszuzahlen. Macht also keinen Sinn. Ihre Frau hat mit der Insolvenz nix zu tun. Sie haftet nicht für Ihre Schulden und ihr Einkommen wird auch nicht zur Pfändung herangezogen.

      Antworten
  26. Egbert von Mach

    Darf eine Unfallrente auf das pfändbare Einkommen angerechnet werden ?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Unfallrente gilt als ganz normales Einkommen und wird entsprechend der gesetzlichen Pfändungstabelle gepfändet.

      Antworten
  27. Sarah holpert

    Hallo, ich habe vor einem Monat privat Insolvenz beantragt und lebe getrennt von meinem Mann schon über ein Jahr, haben ein gemeinsames Kind der bei mir lebt, da wir beide bis heute vom Jobcenter gelebt haben, er doch bald einen festen Lohn in Höhe von ca. 1800-1900 Euro netto hat, ist dies meine frage: Bekomme ich weiterhin Geld vom Amt oder muss er uns unterhalt zahlen? Wenn ja wieviel? Wir sind 2 Jahre Verheiratet! Grüße & vielen Dank!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, es geht so weiter wie bisher. Wenn der Mann keinen Unterhalt bezahlt, dann bekommen Sie das Geld von der Unterhaltsvorschusskasse.

      Antworten
  28. Mario

    Hallo,
    ich bin im Dezember 2011 in die privatinsolvenz gegangen. heute befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. ich bin getrenntlebend und habe eine Tochter. mein Insolvenzberwalter hat mir nach unserer Trennung beide Unterhaltspflichtige Personen aberkannt. Unterhalt zahle ich keinen , da dieser sich mit dem Wechselmodell abgleicht. nach Klärung wurde das Kind wieder dazugerechnet (laut Schreiben). Meinen Arbeitgeber wurde dies nicht mitgeteilt und führt fleißig weiter ab. nun meine Frage, darf der Insolvenzverwalter den zu viel eingezogenen Betrag, der mir laut Gesetz zusteht, behalten/einziehen? er weigert sich nämlich, mir den Betrag auszuzahlen. ich bin dadurch wieder in Rückstände geraten.
    vielen Dank

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, er muss das Geld auszuzahlen. Sie hätten aber von sich aus den Arbeitgeber über die neuen Verhältnisse informieren müssen.

      Antworten
  29. Familie Zoltek

    Hallo , mein Mann und ich sind seid 2012 verheiratet leben zusammen und beziehen Arbeitslosengeld2 . Ich bin seid 2013 in Insolvenz und mein Mann seid 2010. Wir haben ein gemeinsamen Sohn (1Jahr alt) und mein Mann hat 2 uneheliche Kinder 10 und 14 Jahre alt. Die bei der Mutter leben. Für die beiden unehelichen Kinder wird Unterhalt verlangt vom Jugendamt,kann mein Mann aber grade nicht aufbringen mit Hartz4 , wie wird das in der Tabelle alles berücksichtigt?Da mein Mann nun evtl eine Arbeit aufnehmen kann in Vollzeit 8,50€ Std lohn. Wieviel Unterhaltspflichtige werden in der Tabelle berücksichtigt? Wir bekommen Kindergeld und ich ab Juni noch Betreuungs geld. Lg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, die kinder werden nur dann als Unterhaltsplficht berücksigt, wenn man wirklich Unterhalt bezahlt oder wenn die Kinder mit im Haushalt leben. Allerdings habe ich auch schlechte Nachrichten für Sie: Das Insolvenzverfahren entschuldigt nur die Schulden, die älter sind, als der Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wenn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue Unterhaltsschulden angefallen sind, müssen diese wieder neu bezahlt werden.

      Antworten
  30. Marco F.

    Hallo Herr Franzke,
    ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase.
    Zur Zeit befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis und verdiene monatlich 1600 € netto.
    ( verheiratetLohnsteuerklasse 4 )
    Meine Frau verdient 1500 netto.
    Mein Treuhänder ist an meinen AG herangetreten und pfändet anteilig mein Gehalt.
    Nach Durchsicht meiner Verdienstbescheinigung ist mir aufgefallen, das die Lohnabteilung einen Betrag in Höhe von
    75 Euro auf das Treuekonto überwiesen hat.
    Dieser Betrag von 75 Euro ist in der Spalte der Pfändungstabelle unter 1 angegeben.
    Trifft das auf meine Person zu?
    Mit freundlichen Grüßen
    Karl Friedrich Schinkel

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, ja, ich denke, das trifft auf Ihre Person zu.

      Antworten
  31. Silvio K.

    Hallo. Leider wurde meine Frage gelöscht. 🙁
    Da wir auch vor der Privatinsolvenz stehen, würde ich gerne wissen, ob wir unsere beiden Riesterrentenverträge (laufen seit bereits 2 Jahren) und Sparanlagen für unsere beiden Kinder (monatlicher Beitrag in Gold, läuft auch bereits seit ca. 2 Jahren) kündigen müssen? Ich bin 32J, meine Frau 31J und unsere Kinder sind 12J und 5J.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      So, jetzt aber: die Riesterrenten sind insolvenzfest, können Sie also lassen. Bei den Kindern sehen Sie nach. Wenn die Kinder die Kontoinhaber sind, ist alles ok. Sind die Kinder nur bezugsberechtigt, Sie als Erwachsene aber die Kontoinhaber, dann wäre das Gold der Kinder in Gefahr.

      Antworten
  32. Christian Miklejewski

    Bzgl der Insolvenz habe ich folgende Fragen…
    Nun seit 1 1/2 Jahren in der Insolvenz. Kenne die Pfändungstabelle natürlich. Jetzt erwarten meine Freundin und ich ein Kind da der Freibetrag bei 1450€… Jetzt wollen wir heiraten und sie bringt dann einen Sohn mit in die Ehe… Sprich 2Erwachsene, 2Kinder…. Wer zahlt jetzt und wieviel? Wird unser Gehalt zusammen gerechnet…. Bitte um Antwort, blicke nicht durch…. Danke schön

    Antworten
    • Jörg Franzke

      ls Unterhaltspflicht wird immer nur das leibliche Kind anerkannt. Aber Sie können einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, auf Anerkennung einer zweiten Unterhaltspflicht. In der Regel klappt das auch.

      Antworten
  33. Daniel

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin verheiratet und meine Frau und ich haben einen gemeinsamen Sohn der 2 Jahre ist. Ich bin Vollberufstätig mit ca. 1.700 € netto, meine Frau übt einen Job auf 450 € Basis aus ( bekommt je geleisteter Stundenzahl monatlich zwischen 370 – 430€ netto ausgezahlt ).
    Kann ich bei einer Insolvenz davon ausgehen, dass ich die Freigrenze für 2 Unterhaltspflichtige Personen ( Frau und Kind ) berücksichtigen kann, oder ist das Einkommen meiner Frau schon zu hoch und ich kann nur die Freigrenze von einer Person ( Kind ) berücksichtigen ?
    Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich im Voraus.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Die Ehefrau mit einem Einkommen von 370 € pro Monat zählt nicht mehr als Unterhaltspflicht. Sie haben also nur eine Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle. Irgendwie macht der Nebenjob Ihre Ehefrau überhaupt keinen Sinn, denn dies ist genau der Geldbetrag, den man Ihnen wegnimmt

      Antworten
  34. Ucar

    Hallo Herr Rechtsanwalt Franzke,
    ich wollte Sie auch etwas fragen.
    Meine Eltern sind insolvent von meinem Vater sein Gehalt wird es jeden Monat an die Gläubiger gepfändet so wie es sich gehört, gemeinsam haben sie 3 unterhaltspflichtige Kinder. Die Frage ist jetzt nun, bis wie viel Euro könnte meine Mutter dazu verdienen? Wird der Gehalt von meiner Mutter auch angerechnet? Diese Insolventgeschichte ist in der gemeinsamen Ehe geschehen.
    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichem
    Gruß

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      eigentlich zählt das Einkommen der Mutter ab einen Euro Verdienst hinzu. Ihre Mutter müsste dann schon ab 500 € netto hinzu verdienen, damit sich das für die Familie überhaupt rechnet.

      Antworten
  35. Jörg Marschner

    Hallo,
    was bleibt vom Arbeiteinkommen bei Insolvenz übrig ?
    Nettlohn : 2361,00
    2 Unterhaltspfichtige Kinder
    und meine Frau( Minijob 420,00 Eur) wird laut Urteil vom Amtsgericht mit 50% angerechnet.
    mir wurden 202,52 Euro als Pfändbarer Betrag abgezogen,ist das korrekt so ?,denn die Tabellen rechnen nur mit vollen Unterhaltspfichtigen Personen.
    Mfg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, ich denke der Betrag von 202 € an pfändbarem Einkommen ist richtig berechnet.

      Antworten
  36. Oliver Kosan

    Sehr geehrter Herr RA Franzke,
    zunächst noch einmal herzlichen Dank für Ihre Vorbereitung meiner Privatinsolvenz, in der ich mich nun seit knapp zwei Jahren befinde. Nun zu meiner Frage/meinem Anliegen: Ich habe eine neue Arbeitsstelle angetreten und verdiene nun 1500€ netto. Ausserden bin ich verheiratet. Meine Frau hat ein Kind mit in die Ehe eingebracht, für das Sie vom Kindsvater Unterhalt i.H.v. 334€ mtl. erhält. Selber bekommt Sie durch eine Umschulung 684,90€ vom Arbeitsamt. Miete, NK und Strom betragen insgesamt 1120€ mtl. Nun möchte der Treuhänder eine Unterhaltspflicht überprüfen und verlangt die Einkommensnachweise meiner Ehefrau. a) Muss ich den Unterhalt mit angegeben und zählt dieser als Einkommen bei meiner Frau? b) Werde ich mehr als die Pfaändungsfreigrenze behalten dürfen? c) Ist es sinnvoll bei Gericht/beim Treuhänder, das in unserem Haushalt lebende nicht leibliche Kind als unterhaltspflichtige Person zu beantragen? Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Ihre Antwort.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      freut mich, wenn es bei Ihnen gut läuft. Die schlechte Nachricht ist, dass von Gesetzes wegen weder die frischgebackene Ehefrau als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungtabelle gilt, noch das uneheliche Kind. Sie müssten einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, auf Anerkennung des unehelichen Kindes als Unterhaltspflicht, weil es in Ihrem Haushalt lebt. Ich bin mir aber nicht so sicher, dass dies Ihnen etwas helfen wird, weil das Kind eigene Einnahmen in Form des Unterhalts in Höhe von 334 € hat. Versuchen Sie es einfach. Wenn Sie diesen Antrag selbst stellen, fallen keine Gerichtsgebühren an. Sie könnten beispielsweise hierzu zur Rechtsantragsteller gehen, welche ich bei nahezu jedem Amtsgericht gibt. Dort sitzt ein Rechtspfleger und formuliert Ihren Antrag aus, so dass schon einmal die Formalitäten eingehalten sind.

      Antworten
  37. Jose Martinez Sala

    Hallo..ich bin ein Alleinerziehender Papa von meinem Jungen 12 Jahre.Beschäftige mich im Moment eine Privatinsolvenz zu Beantragen..dazu brauch ich aber noch einige Infos..ich Hoffe sie können mir da weiter helfen.
    Ich verdiene netto 1760€ und Nebenjob zwischen 300 und 450@ netto.
    Können sie mir sagen was mir Übrig bleiben würde und ob sich dann der Nebenjob noch Lohnt??
    Herzlichen dank
    Lg
    Martinez-Sala

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn Sie eine Insolvenz beantragen, dann lohnt es sich für Sie überhaupt, den Nebenjob noch auszuüben. Bei einer Unterhaltspflicht liegt die Pfändungsgrenze bei Ihrem Nettoeinkommen von 1760 € bei ca. 1580 € und mit dem Nebenjob zusammen bei ca. 1650 €. Wenn Sie also in die Insolvenz gehen wollen, dann ist es besser, wenn Sie alle Zahlungen einstellen und den Nebenjob aufgeben. Wahrscheinlich Sie derart hohe Raten für die Schultern, dass es, nachdem die Raten in der Insolvenz weggefallen sind, Ihnen finanziell weitaus besser gehen wird als zurzeit.

      Antworten
  38. Michael s

    Hallo.
    Ich habe zwei 5 jährige Kids u soll den vollen Unterhalt zahlen. Aktuell zahle Ich 294,- und habe immer ein unterschiedliches netto Einkommen. Es liegt zwischen 1200 und 1300. Mein selbstbehalt ist doch 1050,- oder? Lohnt sich da eine privatinsolvenz? Danke vorab

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      mit der Privatinsolvenz bekommen Sie zwar alte, bisher angelaufene Unterhaltsschulden los, aber Sie sind dennoch zur Zahlung der zukünftigen Unterhaltsraten verpflichtet. Wie hoch der von Ihnen zu zahlende Unterhalt genau ist, weiß ich nicht. 294 EUR könnte aber hinkommen, oder eher eine für Sie freundliche Lösung sein. Unterhaltsschulden sind besondere Schulden. Da gilt die normale Pfändungsgrenze nicht. Der Unterhaltsberechtigte könnte Sie von Gesetzes wegen auch auf einen absoluten Selbstbehalt von 450 EUR herunterpfänden. Ich würde an Ihrer Stelle also nicht an den festgelegten 294 EUR für beide Kinder rütteln.

      Antworten
  39. Härting

    Guten Morgen ,
    Ich habe eine Frage: ich arbeite bald 20 Std Woche und vorher 400 € minijob und ändere meine pfändungtabelle oder bleibt es so?
    Ich bin mit mein Mann verheiratet und er arbeitet auch (verdient netto 1400 -1500) und eine gemeinsame Tochter und einen Sohn lebt bei mir von dem ex Mann !
    Zahle Moment 25€ monatlich und wird danach geändert oder?? Mein Sohn bekommt kein Unterhalt von ex Papa der zur zeit arbeitslos ist!
    Würde mich interessieren und mir antworten danke !

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,Ihr Einkommen liegt unter der Pfändungstabelle, d.h. man kann Ihnen nichts wegnehmen und Sie müssen auch nichts den Gläubigern bezahlen. Auch keine 25 € monatlich.

      Antworten
  40. Pascal Bildstein

    Ich habe ca. 25.000 euro schulden habe keine kinder bin nicht verheiratet und bekommen ca.1300 euro gehalt
    Was bleibt mir dann wenn ich Insolvenz beantrage
    Ich zahle gut 350 euro nur an kredite
    Danke im vorraus

    Antworten
    • Jörg Franzke

      hallo, können Sie aus der gesetzlichen Pfändungstabelle ermitteln. Bei Ihnen werden das ca. 220 €.

      Antworten
  41. michael pangritz

    hallo
    Das ist eine sehr hilfreiche Seite und doch hätte ich eine Frage…..ich stehe auch vor der frage ob ich eine privatinsolvenz anmelden soll,mir wachsen die schulden überm kopf….verdiene zwar recht gut ca 2800 euro netto,dazu noch meine frau mit ca 950 euro netto,aber es ist ein langfristiger ablauf schon bei uns…..immer neue kredite ,kreditkarten usw um das alte auszugleichen und irgendwann sieht man,es geht viel mehr raus wie reinkommt….wir wollten jetzt noch einmal uns einen großen kredit anschaffen um einiges zusammen zu legen….das aber schon schwer wird ,weil bei den ganzen belastungen die banken nicht mitmachen…nun meine frage zu was sie mir raten,da spätestens in zwei,drei monate wir die monatlichen belastungen nicht mehr vollständig zahlen können…meine frau ist teilweise mit bürge bei den krediten…müssten wir dann beide in die insolvenz gehen,oder nur ich und wie läuft das dann ab….besten dank schon einmal für ihre antwort….mfg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Sie geben die Lösung schon selbst vor: es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie die angelaufenen Schulden jemals werden zurückzahlen können und die Umschuldung auf einen großen Kredit ist lediglich ein Ablenkungsmanöver, denn dann wird wieder eine neue Zinslast und neue Kosten entstehen, welche Sie zurückzuzahlen hätten. Deshalb empfehle ich Ihnen trotz Ihres guten Einkommens eine Verbraucherinsolvenz. Meistens geht es den betroffenen Schuldnern in der Insolvenz finanziell besser als vorher, weil die ganzen Kreditzahlungen wegfallen und ist bestehend eine Perspektive, nachdem neuen Insolvenzrecht eine vollständige Entschuldung nach 60 Monaten zu erhalten. Es ist richtig, dass Ihre Frau ebenfalls ein Insolvenzverfahren machen müsste, als jeder durchläuft ein eigenes Insolvenzverfahren. Wie das Verfahren abläuft und wie Sie sich vorbereiten, habe ich auf meiner Webseite ausführlich beschrieben und möchte ich hier nicht wiederholen. Gerne übernehme ich die Vorbereitung des Verfahrens für Sie und Ihre Ehefrau. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail und wir nehmen darüber Kontakt auf.

      Antworten
      • michael pangritz

        hallo
        erstmal danke für ihre schnelle antwort…..und gleich ein paar fragen…..da wir in duisburg wohnen ist es überhaupt möglich das sie unsere insolvenz übernehmen und kann ich mir das überhaupt leisten ,ihre fachkompetenz in anspruch zu nehmen….wir wären natürlich froh wenn sie uns auf diesem weg behilflich sein könnten…
        mfg michael pangritz

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Hallo,
          viele meiner Mandanten sind nicht aus Berlin. Entfernung spielt keine Rolle. Man kann einen Telefontermin machen, um die Schritte zur Insolvenz zu erklären Und Ihre Fragen zu beantworten. Die eigentliche Bearbeitung des Insolvenzantrages gibt ohnehin per E-Mail hin und her. Bei mir sind Sie selbstverständlich willkommen.

          Antworten
  42. Horst Muthke

    Guten Tag, ich befinde mich bereits in der Regelinsolvenz möchte aber von der Selbständigkeit in eine Festanstellung wechsel!
    Damit rutsche ich Automatisch in die Privatinsolvenz, jedoch kann ich im gegenzug vieler die Pfändungstabelle Lesen! 🙂
    Meine frage ist ander Natur:
    Wird das zukünftige gehalt immer an den Insolvenzverwalter vom Potentialen Arbeitgeber Überwiesen oder gibt es die möglichkeit das zu umgehen so das ich den Pfändbarenfreibetrag Monatlich Überweise? Ich würde die Insolvenz ungerne offenlegen müssen bei meinen zukünftigen Arbeitgeber ( Die Vorurteile sind groß wie Ausgebrand, bekommt alles weg genommen und hat keine Arbeitsmoral )
    Danke im voraus
    H. Muthke

    Antworten
    • Jörg Franzke

      sie müssen das mit dem Insolvenzverwalter aushandeln. Sicherlich wird eine Weile mitmachen, beispielsweise um die Probezeit und das damit verbundene Risiko einer Kündigung zu vermeiden. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sich das verschweigen der Insolvenz gegenüber dem Arbeitgeber über die gesamte Laufzeit des Insolvenzverfahrens durchhalten lässt. Eine Insolvenz ist kein Kündigungsgrund eines Arbeitsverhältnisses.

      Antworten
  43. Samuel Riedel

    Hallo,
    habe zwei Tätigkeiten und gehe in Privatinsolvenz.
    Teilzeit monatlich ca. 650,– netto
    Honartätigkeit variabel.
    Unterhalt für meine minderjährige Tochter: ca. 200,–
    Wie hoch ist bei mir die Pfändungsgrenze?
    Wird durch die variable Honorartätigkeit bei der Pfändungsgrenze der Jahresdurchschnitt genommen?
    Bitte um baldige Antwort.
    Danke
    Liebe Grüsse
    Samuel Riedel
    Danke

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Honorartätigkeit bedeutet, dass Sie selbstständig sind. Die selbständige Tätigkeit ist überhaupt nicht vor Pfändung geschützt, nur Arbeitslöhne von Arbeitseinkommen, Renten, usw genießen Pfändungsschutz. Das heißt, man kann die gesamten Einnahmen aus Honorartätigkeit pfänden. Ob ein späterer Insolvenzverwalter das dann auch so macht, ist ihm überlassen.

      Antworten
  44. robert

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    folgende Situation:
    ich bin in der Insolvenz, bin verheiratet meine Frau bekommt 340 Euro Arbeitslosengeld. Muß ich das angeben und wird das angerechnet? Meine Frau ist Witwe und hat einen Sohn vor 7 Jahren mit in die Ehe gebracht. Es kann nicht sein das mein Insolvenzverwalter mir den Sohn nicht anrechnet. wie wird die Fahrstrecke (50 Km einfach) zur Arbeit angerechnet.
    Danke schon mal in voraus.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      weil es sich nicht um Ihr leibliches Kind handelt, gilt dieses Kind nicht automatisch als Unterhaltspflicht. Sie müssen also einen Antrag stellen beim Insolvenzgericht auf Anerkennung des mit Ihnen im Haushalt lebenden Kindes als Unterhaltspflicht. Den Gerichtsbeschluss übersenden Sie dem Insolvenzverwalter und erst dann wird er das Kind als Unterhaltspflicht anerkennen.

      Antworten
  45. Angelika K.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe aufgrund des Scheiterns des elterlichen Familienbetriebes in den ich involviert war einen hohen Schuldenberg und stehe nun vermutlich vor der Privatinsolvenz.
    Ich bin verheiratet, habe ein zweijähriges Kind und arbeite 20 Stunden die Woche für Netto 1.550€, mein Mann arbeitet Vollzeit. Die Pfändungstabelle verstehe ich. Meine Frage ist jedoch, ob ich mit einem kleinen Kind verpflichtet bin, nach einer Vollzeitbeschäftigung zu suchen. Was ja auch wieder bedeutet erstmal einen anderen Betreuungsplatz für das Kind zu finden, der dann auch noch teurer wird.
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, das sind Sie nicht. Mit einem Kleinkind wird Sie niemand zur Arbeit schicken.

      Antworten
  46. ingeborg schoeninger

    guten tag,
    erst einmal muss ich Ihnen sagen, dass ich es absolut grossartig finde, dass Die mit soviel Engagement Ihre Beratung
    ehrenamtlich verrichten, da kann man doch nur den Hut heben in der heutigen
    Zeit. einfach grossartig.
    Auch ich stehe kurz vor A b g a b e der Vermögensauskunft.
    Ich bin durch einen internetbetrüger (Datingportale) sehr
    schwer betrogen und abgezockt worden 265.000 Euro
    und stehe jetzt kurz vor der Vermögensoffenbarung
    meine 2.Baustelle —
    ich bin Witwe geworden und lt.Ehevertrag alleinige Erbin
    unseres Hauses in Luxemburg geworden, da mein verstorbener Ehemann eine Tochter hat, steht ihr unstreitig der Pflichtteil zu, aber damit gibt sie sich nicht zufrieden,sie will alles, ich habe das haus vermietet und mit dem Mieter
    in 2012 einen Kaufvorvertrag geschlossen, auch der Mieter
    hat mich reingelegt er zahlt weder Mieter noch hat er mir seine Finanzierung bis heute vorgelegt, seine mietschulden sind per 30.6.2014 auf ca.13.480 aufgelaufen, zur Zeit bin ich dabei
    diesen schweinehund herauszuklagen, in Luxemburg arbeitet
    kein Anwalt ohne dass man direkt das Honorar auf den tisch legt, auch gibt es dort keine Gebührenordnung.
    meine Pension welche ich aus Luxemburg erhalte beträgt 3.100 netto.
    ich habe in Deutschland ebenfalls ein haus gekauft und bin jetzt nicht mehr
    in der lage meine Hypotheken zu bedienen, 1 Kontopfändung bei der finanzierenden Bank habe ich hinter mir und diese durch kampf mit dem gläubiger wieder aufheben lassen,
    ich rechne mit der Kündigung meiner Hypotheken und dispokrediten.
    Wie kann ich dies verhindern, die bank weis von meinem Eigentum in Luxemburg und erklärte mir heute, dass das Objekt im Ausland liege und keine Sicherheit für die Sparkasse
    darstellen würde (Der wert des Objektes wurde auf 715.000
    eingeschätzt)
    also ich werde noch verrückt und weis nicht mehr was ich jetzt noch tun kann, vielleicht ist es ja möglich, dass Sie mir einen
    Brief, welchen ich an meine Sparkasse hier senden könnte um
    die Bank dazu zu bewegen, von der kreditkündigung abzusehen, das wäre grossartig, sonst bleibt mir nur der Suizid
    Danke liebe grüsse Ingeborg schoeninger

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      in Ihrer Situation gibt es zwei Möglichkeiten wie Sie mit dieser Situation umgehen. Entweder, Sie werfen alles hin und suchen sich eine Mietwohnung. Danach stellen Sie alle Zahlungen ein und beantragen eine Verbraucherinsolvenz. Oder Sie versuchen weiterhin die Bälle in der Luft zu halten. Von dem Vermögen in Luxemburg müssen Sie den Gläubigern nicht unbedingt etwas mitteilen, dies wäre nur im Falle der Abgabe einer Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher der Fall. Wenn Sie also das Haus in Luxemburg retten wollen, dann müssten Sie sich anhand von Teilzahlungen und Vollstreckungsstillhalteabkommen mit den Gläubigern vor einer Vermögensauskunft drücken, um das Haus in Luxemburg nicht preiszugeben. Aber wie bereits mitgeteilt, ist dies ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Deshalb lege ich Ihnen die erste Alternative nahe.

      Antworten
  47. Cannas

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Franske,
    meine Frau und ich haben über eine Privatinsolvenz nachgedacht, dennoch würde ich vorher mich mit ihnen austauschen wollen.
    Ich beginne in ca. 4 Woche einen neue Arbeitsstelle, bevor ich so ein schritt wage würde ich gerne erfahren worin der Unterschied besteht zwischen eine Privatinsolvenz und eine Verbraucherinsolvenz, eventuell können Sie mich darüber informieren.
    Mit freundlichen Grüßen,
    B.Cannas

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Am besten, wir beginnen mit einem Beratungsgespräch – entweder persönlich in einem Termin oder als Telefonat, ganz wie Sie wünschen. Einen Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz gibt es eigentlich nicht. Verbraucherinsolvenz ist der juristisch richtige Begriff, Privatinsolvenz ist umgangssprachlich. Gemeint ist aber das gleiche.

      Antworten
  48. Frank

    Hallo
    Ich bin seit 2011 in der Insolvenz, verdiene 1060 eur netto, darf ich die KFZ Fahrkosten die zur Arbeitsstätte anfallen zu dem Pfändungsfreibetrag mehr verdienen?
    Vielen Dank im vorraus

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, dürfen Sie nicht.

      Antworten
  49. Uwe Strohschön

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Insolvenz ist am 25März 2014 eröffnet worden.Meine Wohlverhaltensphase wird wohl Ende des Jahres beginnen.Meine Frage: Kann ich das neue Insolvenzgesetzt in Anspruch nehmen, da durch Hausverkauf(Insolvenzmasse) ein Grossteil meiner Verbindlichkeiten getilgt wird?Kann ich nach 3 Jahren eine Restschuldbefreiung beantragen?
    Danke für eine Antwort

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider nicht. Die neue Dreijahresregelung gilt nur für Anträge ab 1.7.14. Man kann allenfalls einen Insolvenzplan machen.

      Antworten
  50. Tina

    Hallo Herr RA,
    ich bin 2012 in die Regelinsolvenz gegangen, damals war ich verheiratet und hatte ein Kind, somit wurden mir zwei unterhaltspflichtige Personen angerechnet. Nach meiner Scheidung ein paar Monate später wurde mein Ex-Ehemann von meinem Iso-Verwalter und meinem AG einfach nicht mehr berücksichtigt. Hätte hier nicht erstmal die Herausrechnung beim Amtsgericht durch meinen Iso-Verwalter erfolgen müssen?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, Sie hätten sich selbst um die korrekte Berechnung der Pfändungsgrenze kümmern müssen.

      Antworten
  51. Norbert John

    Hallo Herr Franzke,
    Ich befinde mich seid kurzem in der Privatinsolvenz und werde nächsten Monat einen neuen Job mit einem Nettogehalt von ca.1440 Euro antreten.
    Ich bin verheiratet und habe eine Tochter von 17 Jahren die jetzt eine Lehre anfängt.Lebe aber seid einem Monat getrennt von beiden. Nun habe ich gelesen das mein zu zahlender Unterhalt nicht mehr der Tabelle angerechnet wird praktisch ich auf 1100 Euro zurück fallen würde. Ist das richtig?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, das ist richtig, weil Ihre Tochter ein eigenes Einkommen hat, Sobald sie die Ausbildung beginnt.

      Antworten
  52. Angelika

    Sehr geehrter Hr.Franzke,
    so wie es ausschaut muss ich Alleinerziehend in die Privatinsolvenz was ich allerdings nicht möchte!!!
    Da es für mich leider nicht möglich ist die Restschuld unseres Hauses (wurde Versteigert) alleine tragen kann.Mein Ex-Mann geht nicht mehr arbeiten versucht alles um nichts zahlen zu müssen. Ich musste jetzt Rückwirkend für 3 Jahre die Kosten vom Wasser,Gebäudeversicherung usw zahlen (erfolgt immer noch in Ratenzahlung) obwohl ich schon lange vorher ausgezogen bin.
    Ich habe erst letztes Jahr bei der Scheidung erfahren das er keinerlei kosten beglichen hat, ich selbst bin nie darüber informiert worden bzw die Schreiben gingen ans Haus und mein Ex reichte sie nicht weiter allerdings hatten die Banken meine neue Anschrift!
    Nun zu meiner Frage
    Ich habe ein Nettoeinkommen von 1370,- plus 184,- Kindergeld
    mein Sohn wird 20 Jahre beginnt eine Schulische Ausbildung wo er 216,- Schülerbafog bekommt wird sein Einkommen bei mir angerechnet?? Wenn Nein was dürfte mein Sohn verdienen?
    Vielen Dank
    Angelika

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      sobald Ihr Sohn ein eigenes Einkommen hat, wird er nicht mehr als Unterhaltspflicht berücksichtigt. Dies gilt auch bei 216 Euro Schüler Bafög. Sie können dann einen komplizierten Antrag beim Gericht stellen, auf Anerkennung des Differenzbetrages, bei Ihnen in Höhe von ca. 120 € monatlich.

      Antworten
      • Angelika

        Vielen DAnk für ihre Antwort,
        werde erst mal mir der Bank reden ob sie mir nicht irgendwie entgegen kommen können so das ich nicht in die Insolvenz muss.
        Die Schuldsumme beläuft sich auf 35.000 Euro und wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe können die von mir 127 Euro Pfänden??? Wurden sie mir raten Insolvenz zu beantragen oder versuchen mit der Bank irgendwie was zu verhandeln??
        Vielen Dank schon mal für ihre bemühungen
        Angelik

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Meines Erachtens ist es sinnlos, mit der Bank zu verhandeln. Was soll denn schon verhandelt werden? Die Bank wird Ihnen sicherlich keine Schulden erlassen und eine Herabsetzung der Raten können Sie auch nicht erwarten. 35.000 EUR sind eine Menge Geld, die Sie nie zurückzahlen können. Alsi ist eine Insolvenz der für Sie beste Weg.

          Antworten
  53. Horst

    Zunächst noch einmal vielen Dank für die vollkommen problemlose Abwicklung unserer Insolvenz durch Ihre Hilfe. Nächstes Jahr sind wir durch 🙂
    Ich mache jetzt eine Integrationsmaßnahme RV mit Übergangsgeld, das vermutlich knapp an der Grenze des pfändbaren Betrages liegen wird. Dazu bekomme ich Fahrtkosten und Essensgeld erstattet. Wird das zum Übergangsgeld hinzugerechnet?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      freut mich, dass bei Ihnen alles problemlos verlaufen ist. Die Fahrtkosten und das Übergangsgeld werden nicht hinzugerechnet.

      Antworten
  54. Bettina

    Sehr geehrter Herr RA,
    ich habe vor mich durch einen Insolvenzplan zu entschulden. Wennes gelingt, wie sieht es dann mit der Schufa-Auskunft aus, muss die Iso darin gelöscht werden? Bekommt man nach einer Iso überhaupt jemals wieder einen Kredit? Bin der Meinung diese negativen Daten bleiben auf Lebzeit bestehen!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das weiß man noch nicht so genau, weil das Gesetz ganz neu ist. Ich nehme an, es bleibt dabei, dass die Negativeinträge noch drei Jahre in der Schufa stehen bleiben.

      Antworten
  55. Beyer André

    Hallo Herr Franzke,
    Gibt es die Möglichkeit das Haus zu halten, was ohne Probleme möglich wäre? Es sind noch genug Schulden auf dem Haus, die aber bedient werden könnten, wenn alles andere weg ist.
    Oder gibt es nur die Totalinsolvenz?
    Vielen Dank für eine Antwort
    André Beyer

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Es gibt nur die Totalinsolvenz. Man kann sich nicht aussuchen, mit welchen Gläubigern man eine Insolvenz macht uns mit welchen nicht. Deshalb verlieren die Insolvenz-Antragsteller in 99% aller Fälle ihr Haus.

      Antworten
  56. Alexander

    Hallo,
    die Neuerung zum 01.07.2014, dass ein Verfahren evt. schon nach 5 Jahren beendet werden kann, wenn man die Gerichtskosten trägt; gilt diese Neuerung nur für neu zu eröffnenden Insolvenzverfahren oder auch für bereits laufende Insolvenzverfahren ?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      diese Neuerung gilt nur für die ab dem 1.7. eingereichten Verfahren.

      Antworten
  57. Jana Kleine

    Hallo bin im letzten Jahr meiner Insolvenz. Habe irgendwann mal gelesen, dass man im letzten Jahr 10% mehr verdienen darf. Stimmt das?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Eigentlich stimmt das, aber das ist kompliziert. Es kommt darauf an, wenn die Wohlverhaltensperiode eingetreten ist. Ist sie erst spät eingetreten, wie meistens der Fall, greift diese Erleichterung nicht.

      Antworten
  58. Carl, F

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Wegen einer schweren Krebserkrankung mußte ich vor 6 Monaten Privatinsolvenz beantragen. Meine Rente beträgt nun 780 Euro. Der Tumor und die Metastasen können nicht entfernt werden . Nun möchte ich gerne meine Freundin in Kenia besuchen, ich schlafe Privat ..also keine Hotelkosten und dergleichen. Ich lebe da von meiner Rente. Meine Frage ist nun, kann ich mir ein Flugticket kaufen von meinem Selbstbehalt ? Oder gibt es Probleme wegen der Insolvenz ? Ich denke viele werden den Kopf schütteln , Privatinsolvenz und Urlaub, wie passt das zusammen. Aber meine Lebenserwartung liegt bei 5-6 Jahren wenn sich nichts verschlechtert. Und ich möchte nun nicht zu hause sitzen und auf das Ende warten.
    Vielen Dnak im voraus
    Carl, F.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Aber natürlich dürfen Sie sich ein Flugtiket kaufen und nach Kenia reisen.

      Antworten
  59. Nicole

    Hallo!
    Mein Freund hat mit seiner Ex-Frau ein Haus gehabt. Da sind leider noch Schulden offen i.H.v. 55.000,00 Euro. Normalerweise müssten diese Schulden ja zur Hälfte aufgeteilt werden, da diese Schulden ja von beiden während der Ehe aufgenommen worden. Jetzt sind sie mittlerweile geschieden und die Ex hat Privatinsolvenz gemeldet. Nun wollen die das komplette Geld von meinem Freund haben. Nun sind wir am überlegen das mein Freund sich auch Insolvent meldet. Mein Freund verdient 1400 Euro Netto und ich bin schwanger also laut der oben stehenden Tabelle wäre bei ihm dann ja nichts zu holen oder? Und was denken Sie wäre eine realistiche Vergleichssumme die man anbieten kann (allerdings in monatl. Raten abzuzahlen) um dem Insolvenzverfahren zu entgehen?ich bitte um eine Antwort

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, keinen Vergleich. Ihr Freund soll in die Insolvenz gehen, das ist der einzige sinnvolle Weg. Sein Einkomme liegt ohnehin unter der Pfändungsgrenze.

      Antworten
  60. Jessy

    Hallo Herr Franzke.
    Ich habe eine Frage ich möchte in die Pv gehen. Ich verdiene zwischen 1300 und 1500€ im Monat kommt immer drauf an. Wieviel Geld bleibt mir noch im Monat? Ich habe kein Kind
    LG Jessy

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Mindestens 1.440 EUR montatlich, Kindergeld geht extra.

      Antworten
  61. tekin

    hallo ich bin verheiratet und wir haben zwei kinder haben vor 2jahren haus gekauft für 130,000 und es hat uns nicht gereicht des wegen müssten wir 20,000 extra noch mal kredit aufgenommen vom anderen bank ich arbeite und verdiene 2100 netto .Mein frage ist was können uns wegnehmmen wenn wir in die insolwenz gehen weil die raten nicht mehr bezahlen können ,
    meine frau hat angst das wir alles verlieren wie unsere möbel einbauküche u.s.w.
    mit freundlichen grüssen
    Tekin

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das Haus ist auf jeden Fall weg, das heißt es wird zwangsversteigert und Ihre Familie wird ausziehen müssen. Von Ihrem einkommen sind ca. 1900 EUR pfändungsfrei.

      Antworten
  62. Wochnik

    Hallo ich habe Schulden in Höhe von 2350 Euro bei 6 Gläubigern. Da ich zurzeit im Hartz 4 Bezug (Elternzeit) bin und anschließend erst meinen Abschluss nachhole bleibe ich dies voraussichtlich auch erstmal. Zurzeit schiebe ich Rechnungen um Schulden zu zahlen was mich immer tiefer hinein reißt. Wäre eine Insolvenz möglich und auch sinnvoll? Wäre bei mir auch eine Insolvenz von nur 3 Jahren möglich?
    Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichem Gruß wochnik

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Der Betrag, den Sie schulden, ist schon sehr niedig, da lohnt sich eine Insolvenz kaum.

      Antworten
  63. Boßmann Mario

    Hallo habe mal auf Ihrer Seite gelesen und würde gerne mal wissen ob es eine Möglichkeit gibt bei einer Privatinsolvenz das Haus nicht zu verlieren. Verkaufen und dann auf Miete wohnen bleiben und so??
    Ansonsten eine tolle Seite mit vielen Informationen, Danke
    M.Boßmann

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Es gibt solche Dienstleistungen: Eine Firma kauft Ihnen das Haus ab, übernimmt den Schuldendienst und vermietet Ihnen anschließend das Haus. Damit kenne ich mich aber leider nicht aus. In der Insolvenz selbst ist es sehr schwierig, das Haus zu behalten. Beste Erfolgsaussichten würde auch hier ein Insolvenzplanverfahren bieten, in dem man alles frei regeln kann. Aber dieses Verfahren steckt in den Kinderschuhen, mit vielen Unbekannten.

      Antworten
  64. Ana Garcia

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Mein Mann möchte in die Privatinsolvenz, er Verdient 1850 Euro im Monat , ich die Ehefrau 600 Euro , wir haben ein Kind .
    Meine Frage , darf ich auch mehr Verdienen als Ehefrau , und sind 190 Euro richtig als Pfändbarer Betrag.
    MFG
    A.g.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn Sie 1850 EUR netto meinen, dann beträgt das pfändbare Einkommen 205 EUR monatlich. Ihre Frau darf unbegrenzt viel Geld verdienen, Ihre Pfändungsgrenze ändert sich dadurch nicht.

      Antworten
  65. Selke

    Ich binJahrgang1944(70Jahre)
    Insolvenzverwalter pfändet engl. Privatrente in England ca12000 engl.Pfund Jährlich. Normale Rente200Euro
    Vorgang
    1994Kredit bei einer Landesbank über 173000Euro
    1994Einzahlung in engl, LV mit sofortiger lebenslanger Leibrente von 12000 Pfund jährlich.
    Diese Rente wir benutzt für die Zinsen bei derLB
    und Einzahlung in eine deutsche LV.
    teilweise Zuzahlung wegen Euro Pfund.
    Das Ganze wird steuerlich abgesetzt.
    2008 Rückzahlung des Kredits bei der LB aus deutscherLV
    2009+2010(mit 65 Jahren)erstmals engl.LV an mich,aber gepfändet von einer deutschen Bank.OK Urteil Amtsgericht
    Dachau weil Rente vor 60. Lebensjahr.
    2011 engl.Rente an mich.
    2012+2013 engl Rente an Insolvenzverwalter.Ok Urteil Landgericht München mit derselben Begründung.Derselbe Richter hat den Insolvenzverwalter bestellt und keine Revision zugelassen.
    2012 Eingabe beim Bundesverfassungsgericht, bis jetzt keine Entscheidung.
    Gibt es Möglichkeiten oder neuere Urteile?
    Ich lebe jetzt von normaler Rente von 200Euro mietfrei bei
    meiner Schwester in Berlin und von Zuwendungen von meiner
    Schwester und von meinem Sohn.
    Insolvenz wegen Falschanlage bei Clerical Medical.

    Antworten
  66. mk233

    Hallo Herr Franzke
    unsere Schulden belaufen sich auf ca. 60000,- Euro bei mehreren Gläubigern. Die Raten betragen ca. 1000,- Euro monatlich. Wir sind nur noch am Schieben, Stunden und Ratenreduzierungen. Meistens ist Mitte des Monats kein Geld mehr vorhanden.
    Wir sehen nur noch einen Ausweg die Privatinsolvenz. Da Meine Frau und Ich zusammen auf den Kreditverträgen stehen müssen wir wohl beide in die Insolvenz.
    Wir sind eine 5 Köpfige Familie mit 3 Kinder im alter von 6, 4 und 1 Jahren. Ich habe einen netto Verdienst von 1150,- Euro und meine Frau ab September einen Verdienst in Höhe von 300,- netto. Des Weiteren bekommen wir noch Kindergeld 558,-, Kinderzuschlag 420,- Euro und Wohngeld von 258,- Euro. Ich bin noch Nebenberuflich Selbständig und erziele im Monat durchschnittlich ca. 400,- Euro. Wie werden die Einnahmen aus der Selbständigkeit behandelt, werden dies komplett gepfändet? Kindergeld geht extra, der Kinderzuschlag und das Wohngeld auch. Wenn ich Ihre Tabelle richtig lese, würde die Pfändungsgrenze bei 1879,- Euro liegen. Gilt dies für uns beide zusammen oder für jeden von uns.
    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.
    Mfg
    M. Bürger

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die Pfändungsgrenze von 1879 EUR gilt für jeden von Ihnen. Sie müssen sich also über Pfändung überhaupt keine Gedanken machen und wenn Sie monatlich 1000 EUR abdrücken, dann werden Sie von einer Privatinsolvenz nur profitieren. Sie sollten jetzt die sinnlosen Zahlungen einstellen und eine Insolvenz vorbereiten.

      Antworten
  67. Anna

    Hallo,
    mein Mann ist seit Oktober 2008 in Inso. Bisher war er alleinverdiener. Ab September werde ich auch eine Tätigkeit aufnehmen, d.h: ca. netto 1600 (Ehemann) Stkl 3, bei ihm sind auch die Kinder eingetragen + meine ca netto 700 strKl 5. Wieviel wird in dem Fall gepfändet ?
    Vielen Dank
    Grüße
    Anna

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie von „Kinder“ sprechen, dann hat Ihr Mann mindestens zwei Unterhaltspflichten, also liegt er nach wie vor unter der Pfändungsgrenze oder einfach ausgedrükt: Nix wird ihm gepfändet.

      Antworten
  68. Melli

    Ich habe eine Frage .
    Ich bin Witwe und Mutter von 2 Kindern 10 und 12. Durch meinen verstorbenen Mann musste ich eine Umschuldung machen und sitze nun auf 21000.- € Schulden. Ich habe zwar jetzt wieder Arbeit gefunden , aber leider nur auf Zeit. Der Verdienst wird etwa 1100.- € Netto sein.
    Bekomme 630 € Witwenrenten und 408€ Halbweisenrente sowie 368 Kindergeld würde da bei mir gepfändet ? Meine Frage würde sich eine Insolvenz bei mir rentieren , denn wenn ich Arbeitslos werde kann ich zwar die Rechnungen noch zahlen , aber leben dann von der Hand in den Mund ,weil nichts da ist und Hatz4 würde ich auf Grund der Witwenrente nicht bekommen. Wie ist es wenn ich für Urlaub spare kann ich da in den Urlaub gehen mit den Kindern oder nicht.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, es wird nichts gepfändet. Bei zwei Unterhaltspflichten beginnt die Pfändungsgrenze bei 1.660 EUR und swohl die Halbwaisenrente also auch das Kindergeld gelten als Einkünfte der Kinder. Ich denke, ein Insolvenzverfahren würde Ihnen weiterhelfen, das Leben zu meistern. Das gesamte Einkommen wäre wieder für Sie und die Familie und eine Pfändung müssen Sie nicht befürchten. Solange Sie in der Insolvenz sind, sollten Sie nie auf dem Konto, sondern immer nur in der Keksdose sparen.

      Antworten
      • Melli

        Oh danke sie haben mir sehr damit geholfen.
        Also kann ich davon ausgehen , das das Geld was ich verdiene, was eh unter 1600.-liegt da ja dann die Witwenrente gekürzt wird mein Einkommen ist und das was die Kinder bekommen nicht zu mein Einkommen angerechnet wird bei einer Insolvenz könnte ich endlich wieder Leben mit meinen Kindern. Da die Kreditrate welche 344,- im Monat beträt und imens einschränkt, da beide Kinder Schulpflichtig sind.

        Antworten
  69. Dr.h.c.

    Ich bin seit zwei Jahren in PI.ich möchte meinen Riester Vertrag auflösen mit Wert von Ca.25 000 Euro.
    Kann dieser gepfändet werden

    Antworten
    • Jörg Franzke

      zu 100%.

      Antworten
  70. simic thomas

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ihre Website ist wirklich mehr als interessant, leider hab ich keinen ähnlichen Fall wie meinen Eigenen gefunden,deswegen meine Frage:
    Ich war Selbständig und werde nun ab 01.09 eine ganz normale Tätigkeit anfangen. Ich habe schulden beim FZ und verdie dann ab 01.09.2014- 1980 Netto habe ein Kind und nicht verheiratet, Meine Freundin bekommt das Kindergeld.
    Bin ich als eingetragener Vater nicht auch geschützt das ich auch mehr als die knapp 1050 behalten kann ? oder sollte ich das Kindergeld auf mich schreiben das ich da mehr anspruch habe? ielen dank im vorraus.
    Mfg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Erhöhung der Pfändungsgrenze entsteht automatisch mit einem leiblichen Kind und hat nichts mit dem Kindergeld zu tun. Ihre Pfändungsgrenze beträge 1.440 EUR.

      Antworten
  71. Bettina H.

    Hallo Herr Franzke,
    mein Mann ist seit kurzem in der WVP und hat derzeit 3 Unterhaltspflichtige (Ehefrau u. 2 Kinder). Nun fange ich ab nächsten Monat eine Stelle auf 450,– Euro Basis an, bei der ich die Höchstgrenze, eben 450,–, verdiene, aber zusätzlich monatlich 50 Euro steuerfreien Fahrtkostenzuschuss bekomme. Der Treuhänder meines Mannes sagt nun, dass ich dann wohl Pech habe und komplett aus der Unterhaltspflicht fallen werde, sobald ich auch nur einen Euro über 450,– verdiene. Ist das wirklich so, wie er sagt? Ich nutze den Zuschuss ja um zur Arbeit zu kommen. Vielen Dank für schon im voraus für Ihre Antwort.
    MfG

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Der Treuhänder hat recht. Sobald Sie eigene Einnahmen haben, gelten Sie nicht nehr als Unterhaltspflicht.

      Antworten
  72. serin adem

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit über einem Jahr in der Insolvenz und habe knapp 30.000€ Schulden. Werde ab September ca. 1500€ Übergangsgeld von der RV für meine Umschulung bekommen. Wird mir der Mehrverdienst gepfändet? Oder ist Übergangsgld davon nichr betroffen.
    Außerdem möchte ich bald heiraten. Wie sieht es dann mit der Erhöhung des Nichtpfändbaren Betrages aus? Meine Frau 1800€ netto verdienen. Bekomme ich trozdem die Erhöhung? Wenn nein, wieviel darf dann meine Frau verdienen, damit ich die Erhöhung bekomme?!
    Danke im Voraus
    Gruß
    Serin

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider wird auch das Übergangsgeld gepfändet. Sie werden keine Erhöhung bekommen, weil die Frau eigene Einnahmen hat.

      Antworten
      • serin adem

        Hallo Herr Franzke,
        vielen Dank für die Info. Haftet meine zukünftige Ehefrau auch für meine Schulden nach meiner Eheschließung?
        Werden Ihre Einnahmen dann auch in irgendeiner Form in Frage gestellt, außer im Zusammenhang mit der Erhöhung?!
        Gruß
        Adem Serin

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Nein die Frau haftet nicht. Auch die Einnahmen werden nicht in Frage gestellt.

          Antworten
  73. Hannes

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Frage passt nicht ganz zum Thema, jedoch hoffe ich, daß Sie mir trotzdem einen Rat erteilen können.
    Mein Girokonto wurde gepfändet (Gläubiger möchte ca. 3000€ von mir, es handelt sich um einen „öffentlichen“ Gläubiger). Dazu habe/hatte ich einen Dispo-Kredit von 800€ auf dem Konto. Ein P-Konto wurde mir deshalb verwährt. Jetzt bekam ich meinen Lohn auf das Konto (ca. 900€), an welches ich natürlich nicht mehr rankomme. Ich kann keine Miete zahlen, keinen Strom, etc. und mir nichtmal etwas zu Essen kaufen. Dadurch häufen sich bei mir noch mehr Schulden an, da ich schon ein paar Ratenzahlungen am Laufen habe, welche unwirksam werden, wenn ich eine Rate nicht pünktlich zahlen kann. Ich habe schon probiert, mich in die Gesetzeslage einzulesen, jedoch werde ich von Internetseite zu Internetseite immer verwirrter. Verstehe ich das richtig, daß ich dadurch, daß ich auf meinem Girokonto einen Dispo-Kredit habe, benachteiligt werde, indem mir ein P-Konto verwährt wird? Gibt es eine Möglichkeit, dennoch an mein Geld (wenigstens an den Großteil) zu kommen? Es scheint doch gesetzlich einen Betrag zu geben, den JEDER Mensch zum leben haben MUSS?! Oder muss ich jetzt betteln gehen? Eine Pfändungsgrenze, auch ohne P-Konto muss es doch irgendwie geben?! Ich sehe da nicht mehr durch. Was würden Sie mir raten? Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Gehen Sie so schnell wie möglich zu einer anderen Bank und lassen Sie sich dort ein P-Konto einrichten. Falls es nicht bei der ersten Filiale klappt, gehen Sie zu nächsten – so lange bis es klappt. Dahin lassen Sie schnellstmöglich das Geahlt überweisen. Die bisherigen Zahlungseingänge auf das alte Konto sind verloren, das heißt Sie stehen wirklich einen Monat ohne Geld da. Früher konnte man die Freigabe das pfändbaren Einkommens beantragen. Das geht seit Einführung des P Kontos nicht mehr.

      Antworten
  74. Stefanie Dinter

    Hallo
    mein Mann ist in der Insolvenz er verdient im Monat rund 2500euro. ich verdiene 450 euro könnte aber mehr Verdienen doch die frage die sich mir stellt ist wieviel bleibt beispielsweise von 800euro die ich verdienen würde übrig. falle ich dann einfach als bedarfperson raus und er muss dann anstatt 187euro 337euro ? oder wie rechnet sich das ich steig da nicht so ganz durch.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Sie fallen als Bedarfsperson raus. Aber auch schon mit einem Einkommen von 450 EUR.

      Antworten
  75. S.

    Erst einmal vielen dank für ihre tolle Seite, auch ich habe eine Geschichte und dazu Fragen…wir haben einen Schuldenberg. Mein Mann und ich haben den Kredit damals gemeinsam unterschrieben. Gehen wir dann zusammen in die PI? Wir verdienen zusammen 2 .300 netto plus Kindergeld für 2 Kinder, was bleibt uns übrig zum Leben bei einer PI und dürfen unsere Kinder weiterhin zur Nachhilfe und ihre Hobbys ausüben? Und was passiert mit dem Auto 16 Jahre alt was mein Mann für das erreichen der Arbeit benötigt? Vielen Dank für eine Antwort

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      jeder von Ihnen macht eine eigene Insolvenz. Jeder hat bei zwei Kindern eine Pfändungsgrenze von 1.660 EUR und jedes Einkommen wird extra gezählt. Was Sie mit dem pfändungsfreien Einkommen machen, geht niemanden etwas an, Sie können davon Ihren Kindern also weiterhin Nachhilfe bezahlen. Das Auto muss Ihr Mann entweder heraus kaufen oder er bekommt vom Arbeitgeber eine Bescheinigung, dass er das Auto für die Arbeit braucht.

      Antworten
    • S

      S.
      Auch wir haben einen gemeinsamen Kredit vor zwei Jahren aufgenommen jetzt noch ca. 35.000 Euro incl 2.500 Euro Dispokredit an Schulden. Die Raten von 650 Euro zu bezahlen wird immer schwieriger.
      Ich habe ein Nettogehalt von 1590 Euro, meine Frau von 940 Euro plus einen angemeldeten Minijob von je nachdem 100 bis 150 Euro. Wieviel bleibt uns noch zum Leben wenn wir PI anmelden würden.
      Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

      Antworten
      • Jörg Franzke

        Die Höhe der Pfändung hängt von Ihren Unterhaltspflichten ab. Diese ermitteln Sie anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle. Danach können Sie googlen.

        Antworten
  76. Max Schmutzler

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Frau verdient im Minijob 200 Euro. Ich 1860 Netto. Wir haben einen Sohn 7J. im gemeinsamen Haushalt. Zwei meiner Kinder, aus erster Ehe 20 + 22 studieren. Sie wohnen nicht in meinem Haushalt jedoch zahle ich 100 Euro Unterhalt je Student. Sie schreiben immer wieder das das ein Verdienst meiner Frau ausreichen würde um nicht als unterhaltspflichtige Person zu gelten. Das kann doch nicht sein. Wie soll sie von 200 Euro ihren Lebensunterhalt bestreiten? Selbst die ALG II Sätze sind höher.
    Gibt es nicht eine Art Grundfreibetrag.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      In einem derartigen Fall teilt man auf. Die Frau mit einem Einkommen von ca. 200 EUR wäre mit diesem Betrag in der Tat zu berücksichtigen, sodass sie als Unterhaltspflicht bei Ihrem Einkommen mit einem Betrag von ca. 55 EUR zu berücksichtigen wäre. Mehr nicht.

      Antworten
  77. Mary

    Hallo, wir denken über eine Insolvenz nach.
    Auf meinen Mann läuft das Haus und ein Imbiss.
    Er selber arbeitet in einer Firma und verdient im monat 2500€.
    haben auch ein kind ich verdiene nichts.
    wie viel geld würde uns monatlich bleiben?

    Antworten
  78. Rebecca Grün

    Guten Abend Herr Franzke,
    Ich hätte eine Frage, mein Partner (wir sind nicht verheiratet) ist in Pi.
    Wir erwarten in spätestens 2 Wochen ein gemeinsames Kind.
    Da ich natürlich meinem Job nicht mehr nachgehen kann, werde ich Elterngeld beziehen.
    Wieviel darf ich im Monat „verdienen“ damit ich als Unterhaltspflichtig gelte?
    Oder bedeutet das Elterngeld automatisch meinen eigenen Verdienst?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Mfg

    Antworten
  79. Christian

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    so recht verstehe ich den Unterschied der Pfändungstabelle und der Pfändungsfreigrenze nicht.
    Ich verdiene 2669 Euro netto und habe 2 Kinder. Gehe ich richtig der Annahme dass 401,02 € einbehalten werden oder ist es mehr?
    Was passiert bei Bonuszahlungen? Wird das immer vom aktuellen Gehalt berechnet oder bekommt der Insolvenzverwalter das gar nicht mit?
    Wie verhält es sich mit den 35% in Jahren? Wird nach genau 3 Jahren geschaut oder auch schon vorher wenn bspw. nach 2,5 Jahren 35 % und die Verfahrenskosten gezahlt wurden?
    Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und Ihre Antwort.

    Antworten
  80. Robert

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    danke für die tolle Website die Sie betreiben.
    Ich selbst bin seit mitte 2013 in der Privatinsolvenz und hatte bis jetzt noch keine Gehaltspfändung im Rahmen der Insolvenz. (vor der Insolvenz wurde mein Gehalt vom Gläubiger direkt gepfändet) Mittlerweile bin ich auch schon in der Wohlverhaltsphase. Mein Einkommen betrug bis Juli 2014 ca. 1480€ netto. Ich bin ledig und habe keine Kinder. Wie kann das zustande kommen?
    Mich beschäftigt diese Frage jetzt, da ich hab August diesen Jahres eine neue Arbeitsstelle angetreten habe, bei der ich nun ca. 2000€ netto verdienen würde.
    MfG

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Lösung ist ganz einfach: der Insolvenzverwalter hat geschlafen. Irgendwann wird der aufwachen und dann versuchen seinen Fehler zu kaschieren, indem er Sie unter Druck setzt und versucht das Geld von Ihnen einzutreiben. Sie müssen dann einfach hart bleiben und nicht darauf reagieren. Letztendlich gehört es zu den grundlegenden Aufgaben des Insolvenzverwalters, die Insolvenzmasse einzuziehen und wenn er dies versäumt, haftet er persönlich. Wenn Sie nun den Arbeitgeber gewechselt haben, wird er sicherlich aufwachen und das pfändbare Einkommen einziehen.

      Antworten
  81. Angeliki G.

    Hallo Herr Franzke,
    brauche dringend einen Rat. Mein Mann und ich haben ca. 44.000€ Schulden bei der Bank mit ziemlich Hoher monatlichen Belastung.
    Meine Frage wäre lohnt sich ein PI?
    Mein Nettogehalt 1700 € mein man schwankt zwischen 700 – 900€.
    Wir haben eine kleine Tochter 2 Jahre
    Was kann ich tun?
    Danke für die Hilfe

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ich würde auf jeden Fall eine Insolvenz beantragen. Ihren Mann kann man überhaupt nichts vom Einkommen pfänden und Ihnen ca. 250 €. Das wird sicherlich weniger sein, als die monatliche Belastung an die Bank. Sicherlich werden Sie auch nicht ernsthaft davon ausgehen, jemals einen Betrag von 44.000 € zurückzuzahlen. Also rate ich Ihnen beiden zu einer privaten Insolvenz.

      Antworten
  82. Noellchen

    Hallo,
    Ich bin 37 und Alleinerziehend mit einem Kind! Meine insolvent läuft schon seit drei Jahren! Jetzt möchte ich wieder arbeiten und werde evtl 1299,55 netto verdienen!darf da was gepfändet werden!??
    Vielen dank

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Es kann nichts gepfändet werden, weil die Pfändungsgrenze bei 1440 € netto beginnt.

      Antworten
  83. Baumann Robert

    Hallo, ich befinde mich im letzten Jahr der Wohlverhaltungsphase. Ich bin Verheiratet habe 2 (9monate)
    8 Jahre lebt aber bei meiner Ex.
    Ich hatte jetzt 2 Monate gearbeitet und musste aber durch einen Arbeitsunfall in diesem Jahr erneut aufhören.
    Ich habe hier ca. 1.300 € netto erhalten.
    Für mein erstes Kind konnte ich in den Monaten meiner Krankheit nicht zahlen nur lediglich die letzten 2 Monate als ich gearbeitet hatte.
    Jetzt soll ich aber 150,47 auf das Insolvenzkonto bezahlen warum ? ich bin doch unter der Grenze oder nicht ?
    Bitte um Hilfe

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ich weiß nicht, woher die Zahlungsforderung herkommt. Vielleicht ist es ein anderer Grund.

      Antworten
  84. Franz W.

    Hallo,
    ich habe durch ein langandauerndes Gerichtsverfahren hohe Gerichtskosten zu erwarten. Keine Strafe sondern Verfahrenskosten. Werden diese auch von einer privat Insolvenz gedeckt? Vielen Dank vorab.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, auch diese Schulden werden von der Restschuldbefreiung umfasst.

      Antworten
  85. Efrandir

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    habe eine frage zu meiner Situation.
    Befinde mich seit Februar 2013 in der Privatinsolvenz, war Selbständig hatte ein Einzelunternehmen(Schulden daraus ca. 300.000€).
    Bin seit Mai 2013 im Angestelltenverhältnis verdienst 2.500€ Netto, habe 1 Ehefrau(Hausfrau) und 3 Kinder im haushalt lebend und noch eine Tochter aus erster Ehe der ich jeden Monat 272€ Unterhalt überweise. Bisher werden mir jeden Monat vom Gehalt 21,52€ gepfändet geht direkt an den Insolvenzverwalter.
    Nun habe ich ein gutes Jobangebot von einem größeren Unternehmen, bei denen ich ca. 4.600€ Netto verdienen werde, Provision 5 % vom Umsatz am Ende eines Geschäftsjahres noch nicht eingerechnet.
    Was ich bisher im Internet an Informationen gefunden habe sagt aus, das alles über die ca. 3.200€ netto komplett an den Insolvenzverwalter geht? Das würde dann auch bedeuten die komplette Provision, die ich verdienen werde?
    Ist das so richtig?? Bevor ich beim neuen Unternehmen unterschreibe wollte ich nochmal sicher gehen.
    Besten dank vorab für Ihre Info.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, das ist leider so. Sie müssten einen ganz erheblichen Teil Ihres Einkommens abgeben.

      Antworten
      • Efrandir

        Danke für die Antwort, d. h. egal was ich verdiene aus Provision und Fixum allses un Summe über die ca. 3.200 € geht an Insolvenzverwalter. Habe irgendwo gelesen das Urlaubsgeld nicht an den Insolvenzverwalter geht.
        Wäre es realistisch wenn der neue Arbeitgeber, die Provision als „Urlaubsgeld“ deklariert??
        Oder was würden Sie mir raten, welches Gehalt bei mir überhaupt Sinn machen würde oder wie könnte da man den Arbeitsvertrag stricken, das nicht soviel an den Insolvenzverwalter geht??
        Mir ist bewusst das Sie kein Anwalt für Arbeitsrecht sind, aber vielleicht hatten Sie schon so einen ähnlichen fall?
        Danke nochmals.

        Antworten
  86. Frank Henning

    Hallo Herr Franzke
    Ich habe mal eine Frage.Ich bin in der Privatinsolvenz von meinen Lohn gehen ungefahr 250€ auf das Treuhandlerkonto muss Ich dann noch an meinen Insolvenzverwalter die Jahrlichen kosten von 119,-€ überweisen?Oder bekommt er das Geld aus dem Treuhandlerkonto?Danke für die Antwort.
    MfG Henning

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Der Treuhänder kann dies von Ihnen verlangen.

      Antworten
  87. Nina M.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit einem Jahr verheiratet und wir haben gerade unser erstes gemeinsames Kind bekommen. Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung ( waren nicht verheiratet) ein Kind für das er Unterhalt zahlen muss. Wegen Schulden hat er ein P- Konto eingerichtet.
    Nun meine Frage: derzeit bin ich in Erziehungsurlaub, werde nach einem Jahr aber wieder arbeiten gehen. Ich verdiene netto in Vollzeit ca 1600€.
    Wie hoch ist der Selbstbehalt meines Mannes? Er ist selbständig, das Einkommen schwankt sehr.
    Wenn ich wieder arbeite und verdiene – wird das dann auf seinen Selbstbehalt angerechnet? Wieviel steht ihm jetzt und dann zu wenn ich wieder arbeite??
    Das alles belastet mich sehr und ich würde mich wahnsinnig über eine Antwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das pfändungsfreie Einkommen eines Arbeitnehmers bei zwei Unterhaltspflichten beträgt 1.600 EUR netto. Allderings gibt es bei einem Selbständigen diese gesetzliche Pfändungsgrenze nicht automatisch, sondern man muss sie später im Insolvenzverfahren aushandeln. Für einen Selbständigen in der Insolvenz ist nicht das tatsächliche Einkommen maßgeblich, sondern das fiktive Einkommen. Das bedeutet, man ermittelt, wie viel der Selbständige in seinem Beruf als Arbeitnehmer netto verdienen würde. Daran wird dann das pfändbare Einkommen ermittelt. Das macht man in Absprache mit dem Insolvenzverwalter.

      Antworten
      • Liv

        Hallo Herr Franzke,
        Ich denke über eine Privatinsolvenz nach,
        weiss nur nicht genau bei wem ich überhaupt Schulden habe und wie hoch die Gesamtsumme ist, ich schätze sie auf Ca. 35000 Euro
        Deshalb meine Frage wie bekomm ich sicher raus beim wem ich welche Schulden habe.
        Möchte ja nicht unvorbereitet zu einem Schuldenberater gehen.
        Bedanke mich im Voraus
        Liebe Grüsse

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Es gibt kein zentrales Register, wo all Ihre Schulden registriert sind. Leider müssen Sie die Schulden selbst zusammentragen.

          Antworten
  88. Guido Suhr

    Guten Tag Herr Franze,
    ich befinde mich seid geraumer Zeit in der PI. Nun habe ich eine Anstellung angenommen. Mein der zu pfändene Betrag wird von meinem Arbeitgeber an den TH abgeführt. Das Rest-Nettogehalt liegt ca. bei 1170 € und somit ca. 125 € über der Pfändungsfreigrenze. Auf meinem P-Konto kann ich aber nur bis 1045 € verfügen. Mein Treuhänder rät mir nun das P-Konto wieder in ein normales Guthabenkonto umzuwandeln, da ja niemand anderes als der Th pfänden darf und ich durch die Insolvenz geschützt bin. Würden Sie mir dazu raten? Oder gibt es andere Möglichkeiten über den Differenzbetrag zu verfügen. Über mehrere Monate aufgebaut würde ein höherer Betrag ja wieder der I-Masse zufliessen. Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen
    Mit freundlichen Grüßen
    Guido Suhr

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Lücke des P Kontos. Um wieder auf den vollen Betrag nach der Pfändungstabelle zu kommen, müssen Sie beim Insolvenzgericht – Rechtsantragsstelle – einen Antrag auf Festsetzung der Pfändungsgrenze stellen. Diesen Beschluss reichen Sie bei der Bank ein – fertig.

      Antworten
  89. Stefan

    Guten Morgen Herr Franzke,
    ich habe laut Schufaeinträgen ca 130.000 Euro Schulden, gebe seit ca. 10 Jahren immer wieder die EV ab.
    Aus Angst vor Jobverlust bei Gehaltspfändungen ging ich in die Selbstständigkeit.
    Nun habe ich durch Steuerschätzungen auch noch hohe Steuerschulden.
    Ich würde gerne Insolvenz anmelden, aber macht das überhaupt noch Sinn wenn Steuerschulden nicht durch die Restschuldbefreiung erfasst werden ?
    MfG Stefan

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Steuerschulden werden nach den neuen Gesetzen nur dann nicht mehr restschuldbefreit, nachdem Sie wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung bestraft wurden. Kurzum: Sie haben grünes Licht und können ein Insolvenzverfahren angehen.

      Antworten
      • Stefan

        Besten Dank, Das klingt sehr gut !!
        Und wie sieht es aus mir einer Geldstrafe wegen nicht Abgabe der Steuererklärung für eine UG ?
        Das sind 2.500 EUR
        Beste Grüße

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Darauf bleiben Sie sitzen.

          Antworten
  90. Stefan

    Sehr geehrter Herr Franzje,
    ich verdiene als leitender Angestellter 3600 Euro netto, wegen unserer dreijährigen Tochter arbeitet meine Frau nur Teilzeit und verdient über Zeitarbeit ca 700 Euro netto.
    Wir haben gemeinsame Schulden, wie wird nun berechnet was uns ein Insolvenzverwalter zum Leben übrig lässt?
    Sind wir uns gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet plus jeweils unsere Tochter als weitere Person ?
    Unseren Gläubigern ist derzeit nicht bekannt das wir Arbeit gefunden haben.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      jede Person macht ein eigenes Insolvenzverfahren und wird gesondert betrachten. Das Einkommen Ihrer Frau liegt unterhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze, man kann ihr also nichts wegnehmen. Sie haben eine Unterhaltspflicht und zwar das Kind. Die Frau zählt nicht als Unterhaltspflicht, weil sie eigene Einnahmen hat. Also kann man Ihnen bei einem Netto von 3000 EUR ca.780 EUR wegnehmen.

      Antworten
  91. Michael Lorak

    Hallo Herr Franzke,
    folgende Frage:
    Bei mir können 1040,00 Euro gepfändet werden.
    Wie viel wird sich der Insolvenzverwalter einbehalten von diesen 1.040,00 Euro, sprich, wie viel Euros werden von den 1.040,00 Euro in die Tilgung der Schulden fließen?
    Danke für die Antwort!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Rechnen Sie die Monate, die das Insolvenzverfahren dauern wird mal 1040 EUR. Von dieser Summe erhält der Verwalter ja nach Höhe zwischen 40% und 10%. Genauer kann ich es nicht umschreiben.

      Antworten
  92. Olaf Brumm

    Hallo Herr Franzke,
    als ein ehem. Mandant befinde ich mich schon einige Zeit in der Wohlverhaltensphase (noch 19 Monate).
    Momentan werden noch zwei Kinder als Unterhaltspflichtige angerechnet. Mein Sohn wird seine Ausbildung im Januar kommenden Jahres abschließen. Er möchte anschließend ein Fachabitur machen, welches aber erst im September beginnt.
    Wie verhält es sich, nach Abschluss seiner Berufsausbildung kann ich ihn ja nicht mehr als Unterhaltspflichtigen zählen!?
    Was ist aber ab September, wird er dann wieder angerechnet?
    Besten Dank bereits jetzt für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, wenn er wieder studiert, dann gilt er wieder als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle.

      Antworten
  93. Frank Schroeder

    Hallo,
    eine Frage: man zahlt das Jahr über Beiträge über Abschlagszahlungen oder Versicherungsbeiträge monatlich oder in anderen Zeitabständen. Nun endet etwas und man hat ein Guthaben bzw. eine Rückerstattung zu erwarten. Sind in jedem Fall diese Rückerstattungen pfändbar? Denn bezahlt wurden sie ja aus nicht pfändbarem Einkommen.
    Grüße,
    Frank Schroeder

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja sind pfändbar. Denn vor Pfändung geschützt ist nur das pfändungsfreie Einkommen eines Arbeitnehmers oder sonstiger wiederkehrender Bezüge. Alle anderen Einnahmen sind pfändbar.

      Antworten
      • Frank Schroeder

        Hallo,
        vielen Dank für Ihre Antwort!
        Ich weiß nun, daß ich Abschlagsbeträge möglichst klein halten muß, um nicht Geld wiederzubekommen, das dann pfändbar ist. Insgesamt merkwürdig fand ich das trotzdem. Aus nicht pfändbarem Einkommen wird hier pfändbares Einkommen. Letztlich ist es ja so.
        Grüße, Frank Schroeder

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Ja, man zählt jeden Monat extra. Letztendlich steckt der Gedanke dahinter, dass man den Schuldnern immer nur so viel Geld lässt, wie sie zum Überleben brauchen. Ansparen ist nicht zulässig, das wäre ein Neuerwerb.

          Antworten
  94. Angelika

    Sehr geehrter Herr Franzke.
    Mein Lebensgefährte hat Schulden jetzt ist er an überlegen ob er privat Insolvenz anmelden soll. Meine Frage: er verdient ca 2,200 euro netto. Darin sind Spesen mitgerechnet. Ohne Spesen sind es ca.1700 euro. Wie haben einen gemeinsamen Sohn. Ich arbeite zur Zeit nicht. Viel können Sie im Monat pfänden.
    Viele Grüße
    Angelika

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ihr Lebensgefährte hat eine Unterhaltspflicht und zwar den gemeinsamen Sohn. Weil Sie nicht verheiratet sind, gelten Sie nicht als zweite Unterhaltspflicht. Die Pfändungsgrenze bei einer Unterhaltspflicht beginnt bei 1440 €, so dass Sie von einer Pfändung in Höhe von ca. 350 € monatlich ausgehen können.

      Antworten
  95. MB

    Hallo ich habe gelesen das durch Insolvenzplanverfahren die PI in einem Jahr erledigt sein kann??
    Wenn ich ca. 200.000- € Schulden habe müßte ich wieviel Zahlen um wieder Schuldenfrei zu sein??
    M.B.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Da gibt es keinen festen Betrag. Wie viel Geld Sie für eine Planinsolvenz aufbringen müssen, richtet sich danach wie viel die Gläubiger in einem normalen Insolvenzverfahren erhalten würden. Dies wiederum ist abhängig von Ihrer beruflichen Qualifikation und Ihren Unterhaltspflichten. Ein bisschen Geld wollen die Gläubiger aber schon sehen. D.h. 10 % sollten es schon sein.

      Antworten
  96. Viktoria Schulz

    Und noch eine kleine Frage. Kann man so ein Verfahren rückgängig machen? Da ich nicht wegen Paar € so einen Eintrag haben möchte mit meinen 27 Jahren.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, so ein Verfahren kann man nicht rückgängig machen.

      Antworten
  97. Jennifer Prechler

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Mein Freund befindet sich in der Privatinsolvenz. Für 6 Jahre seit 26.9.09.
    Wie lange geht sie nun genau und bis wann steht es noch in der Schufa?
    Wie viel darf er netto haben, mit einem Kind? Im Januar heiraten wir.
    Glg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das Insolvenzverfahren beendet zum 27. September 2015, die Restschuldbefreiung wird allerdings in der Regel ein paar Wochen oder Monate später erteilt. In der SCHUFA steht Ihr zukünftiger Ehemann noch drei Jahre bis zum 31. Dezember.

      Antworten
  98. D. M.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    zunächst einmal ein dickes Lob für Ihr Beratungs-Portal: hier finde ich die passenden Infos und fühle mich sehr gut aufgehoben. 🙂
    Ich werde im kommendes Jahr hoffentlich gut vorbereitet in die Privatinsolvenz gehen müssen, zum passenden Zeitpunkt möchte ich dann gerne Ihre juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
    Ich bin alleinerziehende Mutter eines Sohnes, der zusätzlich zum gesetzlichen Kindergeld monatlich 400,- € Unterhaltszahlung von seiner Großmutter (Mutter seines Vaters) erhält.
    Wie genau werden Kindergeld und Unterhalt auf mein pfändungsfreies Einkommen angerechnet?
    Wäre es sinnvoll zukünftig auf den gesetzlichen „Unterhalt“ zu verzichten und die das Kind betreffende Rechnungen (Musikschule, Sportverein, Kleidung, etc.) direkt von den Unterhaltspflichtigen bezahlen zu lassen?
    Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort!
    D. M.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, das ist eine gute Idee, die Sie da haben, denn es kann durchaus sein, dass der spätere Insolvenzverwalter Ihnen den Pfändungsfreibetrag streitig macht, weil das Kind eigene Einnahmen hat. Erhält der Sohn keinen Unterhalt, steht Ihnen der Freibetrag zu.

      Antworten
  99. Schäfer

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich wüsste gerne wie der Pfändungsbetrag in dem Monat, in dem die 6 Jahre um sind berechnet wird. Verfahrenseröffnung war am 12.11.2008. Mein Gehalt für den November wird am Monatsende ausgezahlt.
    Kann dieses noch zu Zahlungen herangezogen werden?
    Wenn ja: inwiefern und unter welchen Voraussetzungen?
    Wenn nein: wie gehe ich sinnvoll damit um das der TH die Nov-Gehaltsabrechnung anfordert?
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, man rechnet „großzügig“ auf und zieht den gesamten Monat ab, egal an welchem Tag die Laufzeit der Abtretung endet.

      Antworten
  100. andrea peter

    Sehr geehrter Herr franzke,
    erst einmal lieben dank für die kostenlose Beratung ich habe gleich mehrere fragen schicke seid 6 Monaten meine hartz 4 bescheide und lohnabrechnungen zu meinem insolvenzberater bin ich jetzt schon in der Insolvenz oder bekomme ich noch ein bescheid vom gericht habe mir vor 14 monaten ein p konto eingerichtet möchte mir jetzt ein Schlafzimmer kaufen was 700 Euro kostet darf ich das über vorkasse kaufen wo ich das geld am schalter in bar einzahle habe dafür ein jahr gebracht um mir das zusammen zu sparen habe jeden monat was zurück gelegt natürlich nicht auf den kpnto wenn nicht welche alternative gibt es

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Klar, das ist kein Problem, Sie können sich das Schlafzimmer über Vorkasse kaufen.

      Antworten
  101. Jana

    Hallo Herr Franzke,
    Sie sagen, bei Verheirateten , 2 Kinder machen die Eheleute getrennte Verfahren. „Zählt “ dann bei Beiden die Spalte „2 Unterhaltspflichtige Kinder“?
    Ebenso heißt es „Kindergeld geht extra“. Heißt das, es steht mir monatlich zur Verfügung?
    Mein letzter Gedanke: erfährt der AG bei Pfändbarem Einkommen auf jeden Fall von der PI?
    Danke vorab

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, jeder hat denn zwiei Unterhaltspflichten, die bei der Berechung der Pfändungsgrenze berücksichtigt werden.

      Antworten
  102. Selina Mokry

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich musste im Dezember 2013 in die Insolvenz, das ganze geht nun drei oder sieben Jahre ?
    Und gibt es eine Möglichkeit früher aus der Insolvenz zu kommen ?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das ganze geht genau sechs Jahre. Über einen Insolvenzplanverfahren kommen Sie schneller wieder aus der Insolvenz, im Idealfall innerhalb eines halben Jahres. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass es einen Sponsor gibt, der den Gläubigern einen Geldbetrag verspricht, sollten die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen. So ein Insolvenzplan ist also nicht gerade billig.

      Antworten
    • Kis

      Hallo Herr Franzke,
      wir sind eine Familie mit zwei kleine Kinder. Wie hoch ist diese Betrag monatlich, was können wir verdienen ohne Pfändungen?
      Auserdem, wenn mein Ehe Fahrkosten krieg, das rechnet auch oder nicht?
      Besten Dank im Voraus.
      MfG

      Antworten
      • Jörg Franzke

        Jeder von Ihnen kann 1.660 EUR netto verdienen, Kindergeld geht extra.

        Antworten
  103. Y.R.

    Hallo Herr Franzke,
    wir sind eine Patchworkfamilie mit insgesamt 5 Kindern (4 von mir und 1 von meinem LG). Wir sind beide VZ-berufstätig. Da wir nächstes Jahr heiraten wollen und mein LG in die PI gehen muss, kann er dann meine Kids und mich mit als Freibetrag eintragen lassen. In meiner Firma werden Stellenabgebaut und ich bin mit unter denen die gehen darf. Die zweite Frage ist, was wäre wenn ich wieder arbeiten gehen würde egal ob nun VZ oder TZ. Wir erhalten für keines der Kinder Unterhalt von dem jeweiligen anderen Elternteil.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das geht nicht so einfach. Er muss dann, wenn er in der Insolvenz ist, einen extra Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenzen stellen und damit beweisen, dass er für Ihre nicht leiblichen Kinder mit aufkommt. Sammeln Sie also schon mal Belege. Wenn Sie arbeitgen gehen, ändert sich gar nichts.

      Antworten
  104. Arne Hackstein

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Meine Frage ich bin verheiratet meine Frau verdient netto 1200€
    gilt sie als unterhatpflichtig und wieviel darf ich als verheiraten verdienen in der privat Insolvenz auch nur 1050€ oder erhöht sich das?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo, Ihre Frau gilt aufgrund ihres Einkommens nicht als Unterhaltspflicht. Wenn Sie keine weiteren Unterhaltspflichten haben, dann beginnt die Pfändung bei 1050 EUR Nettoeinkommen.

      Antworten
  105. Anja Schmitt

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Privatinsolvenzverfahren wurde im November geöffnet. Ich arbeite und verdiene ca. 1900,- Netto mit Überstunden. Mein LG lebt bei mir bekommt aber kein Geld vom Amt. Weder Hartz 4 noch Sozi. Ich muss ihn sogar krankenversichern haben die vom Amt gesagt. Wie soll ich da nur alles machen. Miete teuer, Auto brauch ich wegen Arbeit und die ganzen Fixkosten halt. Wenn mir nur noch ca. 1049€ bleiben kann ich das alles garnicht mehr machen.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Sie könnten einen Antrag stellen auf Erhöhung Ihrer Pfändungsgrenzen, wenn Sie Ihren LG mit versorgen. Dann würde zumindest die Zahlung der Krankenversicherung die Pfändungsgrenze erhöhen. Das war es dann aber schon. Weil Sie nicht verheiratet sind, gilt der LG nicht als Unterhaltspflicht.

      Antworten
  106. Jeanette

    Ich wollte mal fragen wie es läuft wenn man gemeinsame Schulden hat und man verheiratet ist. Geht dann jeder in eine eigene PI oder geht man als Ehepaar. Ich habe aber auch noch Schulden die nur auf mich Laufen. Wie wäre da die Vorgehensweise und was dürfte jeder von uns für sich als Pfändungsfreibetrag behalten. Wir sind beide Vollzeit tätig und nicht unterhaltspflichtig. Ich danke schon mal jetzt für die antwort

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Jeder macht eine eigene Insolvenz und jeder haftet bei gemeinsamen Schulden auf die volle Summe. Jeder von Ihnen hat null Unterhaltspflichten, die Pfändungsgrenze beginnt damit bei jedem bei 1.045 EUR

      Antworten
  107. M. Franke

    Guten Tag Herr Franzke
    ich bin bereits seit Anfang des Jahres in Insolvenz
    mein Arbeitgeber zahlt dieses Jahr einen Bonus (Weihnachtsgeld)
    in höhe eines dreizehnten Monatsgehaltes .
    Meine Frage jetzt gilt auch ihr die Regel der Tabelle oben oder tritt dort eine andre regel in kraft.
    Habe in mehren Foren gelesen das man von Weihnachtsgeld nur 500€ brutto behalten darf.
    Danke schon mal im voraus.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider dürfen Sie von dem Weihnachtsgeld nur 500 € behalten.

      Antworten
      • Kramer

        Sehr geehrter Herr Franzke,
        leider kann mir keiner richtig Auskunft geben betreffend pfändbaren Beträgen in einer Privatinsolvenz.
        Steht einem Weihnachtsgeld in Höhe von maximal 500 ,- Euro Brutto oder Netto zu?
        Wie ist es mit Urlaubsgeld, Nachtschichtzulagen und Leistungszuschlägen?
        Mit freundlichen Grüßen
        A. Kramer

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Es ist immer das Nettogehalt, das bei der Pfändungstabelle zum Ansatz gebracht wird. Urlaubsgeld ist pfändungsfrei und ob Schichtzulagen pfändbar sind oder nicht, weiß ich nicht, das ist fuchtbar kompliziert und kommt immer auf den Einzelfall an.

          Antworten
  108. Hermann Meier

    Hallo,
    ich bin selbständig tätig und musste aufgrund hoher Verschuldung kürzlich Privatinsolvenz beantragen. Für eine weitere Selbständigkeit hat mir der Treuhänder bereits grünes Licht gegeben. Dazu habe ich allerdings noch ein paar Fragen an Sie und würde mich freuen, wenn Sie mir weiter helfen könnten.
    Ich bin geschieden und habe zwei unterhaltspflichtige Kinder, die bei ihrer Mutter leben.
    Wird die Pfändungsgrenze, die sich bei mir ja nach dem fiktiven Arbeitseinkommen eines Angestellten (ca. 1700 € netto) bemisst, automatisch um den Unterhalt angehoben oder muss ich nachweisen, dass ich tatsächlich monatlichen Unterhalt für meine Kinder leiste? Ich zahle nämlich keinen festen Unterhalt an meine Kinder, sondern in Absprache mit meiner Ex-Frau zwischendurch mal etwas, wenn die Auftragslage gut ist.
    Dann noch eine Frage zu privater Vorsorge.
    Aktuell habe ich meinen Rürup-Vertrag ruhend gemeldet. Den würde ich gern wieder aufleben lassen, wenn ich gutes Geld verdiene. Ist es mir überlassen, wie viel ich da monatlich einzahle oder kann der Treuhänder dafür eine Grenze setzen und sagen, das Geld soll lieber in die Insolvenzmasse gehen?
    Der Treuhänder meint, ich kann mir wieder ein ganz normales Konto anlegen (kein P-Konto) und davon bezahlen, was ich möchte, weil ich soviel Gewinn machen kann, wie ich will als Selbständiger in der Insolvenz. Stimmt das?
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      ja es ist wirklich so, dass der Insolvenzverwalter Ihnen die beiden Unterhaltspflichten streitig machen kann, wenn Sie keinen Unterhalt bezahlen. Es kann gut sein, dass er einen Nachweis Ihnen verlangt, dass Sie auch tatsächlich Unterhalt bezahlen. Können Sie dem nicht nachkommen, wird die Grenze entsprechend reduziert und Sie müssen einen erheblich höheren Betrag abführen.
      Zur Rürup-Rente ist mitzuteilen, dass Sie mit Ihrem Einkommen in der Selbstständigkeit machen können, was wollen. Von dem pfändungsfreien Einkommen können Sie also durchaus eine Altersvorsorge bezahlen, Sie müssen jedoch darauf achten, dass die Rente nicht gekündigt werden kann

      Antworten
      • Hermann Meier

        Hallo Herr Franzke,
        vielen Dank für Ihre Antwort!
        Der Insolvenzverwalter hat in meinem Antrag gelesen, dass ich auf anderem Wege für meine Kinder aufkomme, meinte dennoch, das würde mir angerechnet.
        Ich habe nur Bedenken, dass das Gericht trotzdem beschließen kann, dass die Grenze reduziert wird!?
        Oder hängt die Entscheidung allein vom Insolvenzverwalter ab?
        Und was meinen Sie damit, dass die Rürup-Rente nicht gekündigt werden kann? Von wem könnte sie denn gekündigt werden nach Insolvenzbeschluss?
        Vielen lieben Dank für Ihre Mühe!

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Bei der Rürup-Rente muss man in die Versicherungspolice sehen, ob sie vorab von Ihnen gekündigt werden kann oder nicht. Kann sie von Ihnen gekündigt werden, dann kann das der Insolvenzverwalter auch und die Rente ist in Gefahr. Ansonsten hängt die Bestimmung, ob die Kinder als Unterhaltspflicht angerechnet werden oder nicht davon ab, ob Sie tatsächlich Unterhalt bezahlen. Falls Sie Unterhalt bezahlen oder die Kinder bei Ihnen in der Wohnung leben, gelten sie als Unterhaltspflicht.

          Antworten
  109. Stev Bode

    Hallo Herr Franzke,
    Ich war von 2007-2014 selbstständig. Musste mein Gewerbe allerdings abmelden da keinerlei Zahlungen eingegangen sind. Dann kamen meine Angestellten einfach nicht mehr zur Arbeit. Demzufolge Ersatzvornahme der AG.
    Nun stehe ich vor einem Schuldenberg von ca 170.000€.
    Ich habe jetzt eine gut bezahlte Stelle in der Schweiz gefunden.
    Zur Zeit schaffe ich es noch den Berg zu Stämmen. Wird aber immer schwerer.
    Was passiert wenn ich hier eine Insolvenz beantrage und in der Schweiz arbeite? Gilt dann trotzdem die pfändungstabelle von DE oder die von der Schweiz?
    Was passiert wenn ich mich in die schweiz ummelde?
    Was bleibt?
    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
    Verdienst ca 3800€ netto.
    Brauche aber drüben die Wohnung ect…
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider geht das nicht so einfach. Um in Deutschland die Insolvenz zu beantagen, müssen Sie auch in Deutschland leben. In der Schweiz selbst gibt es kein Insolvenzverfahren. Also bleibt entweder alles so wie es ist, oder Sie ziehen wieder offiziell nach Deutschland und beantragen dort Insolvenz oder sie versuchen, sich mit den Gläubigern zu vergleichen.

      Antworten
  110. Luisa Weber

    Hallo,
    ich habe da auch eine Frage die mich seid langen beschäftigt.
    Ich zahle bisher Miete, möchte aber demnächst mit meinen Freund zusammenziehen und mich dann natürlich auch an seinen Kosten beteiligen.
    Kann ich das jetzt schon tun bevor die Privatinsolvenz eingeleitet wird oder muss ich damit warten aufgrund der Momentanen Mietangaben. Wobei diese sich in der Zukunft gleich halten würden (knapp 500€ warm)
    Kann man mir sonst pauschal von meinen Geld (Gehalt 1400 1 Kind) Miete abziehen wenn es keinen Mietvertrag gibt?
    Mit freundlichen Grüßen
    L.Weber

    Antworten
  111. Mustafa Ates

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich seit 2011 in der Privarinsolvenz. Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Meine Frau hat einen Nettoverdienst von ca. 1600,- € pro Monat. Ich arbeite zurzeit als Freiberufler/Selbständiger und habe ein Einkommen von ca. 4200,- €. Nach Abzug aller Kosten bleiben mir noch 3000,- €. Davon muss ich nich die Einkommenssteuer bezahlen.
    So nun die Fragen. a) Bin ich nun für 2 Personen oder nur für mein Kind unterhaltspflichtig? Was ist damit mein Verdienstgrenze nach der oebn genannten Tabelle?
    b) Wie viel wird der Insolvenzverwalter von mir haben wollen. § 295 Abs. 2 InsO besagt im Absatz 2:
    (2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
    c) Was bedeutet der Absatz 2 des §295 InsO auf Normaldeutsch?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn ich eine zumindest annähernde Antwort bekommen könnte.
    Vielen Dank
    Mustafa Ates

    Antworten
  112. Heike Steinberger

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Mann muss wohl seine PI anmelden. Nun steht er davor einen neuen Job zu bekommen. Wäre es dann sinnvoll, dass er in Lohnsteuerklasse V und ich die III nehmen würde. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es in der Tabelle nur um die Abzüge vom Nettoeinkommen,egal welche Steuerklasse. Würde es dann zu Pfändungen beim Lohnsteuerjahresausgleich kommen, da wir gemeinsam veranschlagt sind. Vielen Dank für eine Info. Grüße

    Antworten
  113. Steffi H.B.

    Guten Abend. habe da mal eine Frage. Ist es sinnvoll vor der privaten Insolvenz die Steuerklasse zu wechseln? Wenn bekannt ist das man in die muß`? Mein Mann hat jetzt die 3 und wir sind am überlegen ob er nicht in die 4 gehen soll. Ist das strafbar, wenn man vorher wechseln würde? Würde man uns vorwerfen das es Vorsatz war?
    Noch eine Frage: Habe einen private Rente abgeschlossen wo ich monatlich einzahle( ist nicht gesetzlich wie die Riester) was passiert mit der. Kann ich da weiter sparen oder wird die mir genommen. Da es ja für die Rente ist. Auch habe ich für meine beiden Kinder einen Fond abgeschlossen den Sie mit 25 eigentlich ausgezahlt bekommen. Wird der mir auch genommen?
    Danke schon mal im voraus. Sie machen echt eine tolle Sache hier. Danke schönen Abend noch lg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Sie können vor der Insolvenz noch die Steuerklasse wechseln. Allerdings geht nach der Eröffnung des Verfahrens das Wahlrecht der Steuerklasse auf den Insolvenzverwalter über, das heißt, er kann den Wechsel rückgängig machen.
      Die Rente wird aufgelöst und das Geld verwertet, wenn die Versicherung während der Vertragslaufzeit von Ihnen gekündigt werden kann.

      Antworten
  114. Verena

    Hallo Herr Franzke,
    das Verbraucherinsolvenzverfahren meines Mannes endet im Mai 2016. Die Restschuldbefreiung ist erteilt, allerdings bestehen aus der Zeit vor der Insolvenz Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, so dass unsere Steuererstattungen zur Zeit vom FA einbehalten werden. Dazu gibt es einen Beschluss des Insolvenzgerichtes, der dieses Vorgehen auf den Zeitpunkt bis zur Aufhebung des Verfahrens begrenzt.
    Wir würden gerne wissen, wie es nach Ablauf des Verfahrens weitergeht. Welche Forderungen können noch auf uns zu kommen? Den damaligen Insolvenzberater haben wir bereits ausgezahlt – könnte der Insolvenzverwalter weitere Forderungen stellen? Wir haben von Menschen gehört, die nach Ende des Insolvenzverfahrens verklagt worden sind.
    „Bösen Überraschungen“ würden wir gerne schon jetzt vorbeugen, falls das möglich ist.
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Verena

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Hallo,
      es kommen keine Forderungen auf Sie zu und das Finanzamt wird auch nicht mehr verrechnen. Kurzum: Dann ist Schluss mit den Schulden.

      Antworten
  115. Walter

    Hallo,
    meine Frau bezieht ca. 500,00€ ALtersrente. Ich bin berufsttig und gehe jetzt in Privatinsolvenz. Wird meine Frau als unterhaltsberechtigte anerkannt oder nicht?
    Vielen Dank
    W. Veith

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, die Frau gilt nicht als Unterhaltspflicht, weil sie wenn auch geringe, aber doch eigene Einnahmen hat.

      Antworten
  116. Jessica schulz

    Hallo wir sind eine sechs köpfige Familie ( mein Mann 42 , ich 37mit 4 Kinder im Alter von 19,16,13 und11) .Ich habe viele Schulden bei vielen Gläubigern 🙁 und ich weiß echt nicht mehr wie ich das alles Stämmen soll. Ich bin auf 450,00 Basis am arbeiten mein Mann verdient 2000,00bis 2400,00 netto . Lohnt sich bei mir eine privatinsolvenz oder soll ich lieber weiter versuchen alles pö a pö abzubezahlen ?? Und wenn ich eine privatinsolvenz anmelde wird dann meinem Mann was abgezogen ? Wie sollen Gläubiger sonst bezahlt werden in der Insolvenz wenn ich nur 450,00 verdiene!!!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      An Ihrer Stelle würde ich eine Insolvenz beantragen. Sie liegen weit unterhalb der Pfändungsgrenze und bei einem Einkommen von 450 EUR macht es keinen Sinn, auch noch Schulden zu bezahlen. Das Geld brauchen Sie für Ihre Familie.

      Antworten
  117. Heiko

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin selbstständig, habe 40000 Euro Schulden beim Finanzamt und ca. 20000 Euro privat.was soll ich machen. Ich habe im Durchschnitt 2500 für mich und meine Frau verdient ca.1000. Was würde uns bleiben.
    LG Heiko.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Sie sollten eine Insolvenz machen, um die Schulden loszuwerden. Lesen Sie doch einfach auf meiner Webseite nach, was man im Falle einer Regelinsolvenz so alles beachten muss.

      Antworten
  118. Andreas H.

    Hallo Herr Franzke,
    zunächst finde ich es klasse, dass Sie hier so viele Informationen kostenlos zur Verfügung stellen.
    Ich hätte eine Frage zur Pfändungsgrenze (lt. Tabelle) und absoluter Pfändungsgrenze. (also die ca. 1050,- Euro.) Was wird einem letztendlich weggenommen wenn man in die PI geht? Mal angenommen, dass Einkommen liegt bei 1.465,- Euro netto, dann wären lt. Tabelle 290,47 Euro pfändbar. Also würden 1174,54 Euro dem Schuldner zur Verfügung stehen. Aber was ist mit der Differenz zu den 1050,- Euro. Können einem dann die restlichen ca. 124,53 Euro vom Konto auch noch gepfändet werden?
    Danke schon einmal für Ihre Mühe.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Immer der Ärger mit dem P-Konto, das niemand versteht … Wenn Sie in der Insolvenz sind, können Sie einen Antrag beim Gericht stellen, auf Angleichung der Pfändungsgrenze des P-Kontos an die gesetzliche Pfändungsgrenze. tun Sie es nicht, dann gilt beim P-Konto immer nur die absolute Pfändungsgrenze, die weitaus geringer sein kann.

      Antworten
  119. junojas

    Ok, wird mir da nicht definitve mehr abgezogen.? Wie & wo kann ich das klären. Mein P-Kont erlaubt mir nur 1 080,00. Nach ihrer Tabelle sind die Abzüge 24,47 , bei mir werden aber 100-200 Euro teilweise abgezogen und ich habe keine Idee wo das Geld hin geht. Die Bank ist da auch keine grosse Hilfe.
    Vielen Dank

    Antworten
  120. Roman

    Hallo,
    wenn ich selbständig tätig bin, habe ich keine regelmäßigen Monatseinkommen. Was bedeutet das für die Pfändung der Einkünfte? Wird in jedem Monat der Betrag von der tatsächlich eingegangenen Summe abgezogen der über der gesetzlichen Grenze liegt, obgleich im nächsten Monat vielleicht überhaupt keine oder nur sehr geringe Einkünfte erzielt werden? Und welcher Guthabensbetrag bleibt auf dem Konto unangerührt?
    In meinem Fall habe ich Studienschulden i.H.v. rund 31.000 € (inkl. Verfahrens- und Inkassokosten). Auf dem Konto sind etwa 2500 €. Allerdings habe ich keine regelmäßigen Einkünfte, nur hin und wieder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit von zwischen 200 – 1000 €. Hinzu kommen 500 € mntl. elterliche Unterstützung. Kann ich demnach geltend machen, dass ich die vorhandenen Geldbeträge zur Sicherung künftiger Lebenshaltung brauche?
    Danke vorab!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Als Selbständiger in der Insolvenz gilt nicht das tatsächliche Einkommen, sondern ein fiktives Einkommen. Ermitteln Sie, wie viel Sie als Arbeitnehmer entsprechend Ihrer beruflichen Qualifikation verdienen würden. Anhand des Nettoeinkommens und der Unterhaltspflichten ermitteln Sie dann das pfändbare Einkommen. Diesen Betrag müssen Sie als Selbständiger in der Insolvenz abführen, egal ob Sie mehr Geld oder weniger Geld verdienen.

      Antworten
  121. Mark

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    aktuell befinde ich mich im letzten Jahr meiner Wohlverhaltensphase, habe 2 Kinder und überlege gerade einen Vollzeit-Job anzunehmen. Dabei stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich die Tabelle richtig verstanden habe:
    Wenn ich mein Netto-Gehalt auf der linken Seite auswähle und dann die Spalte anhand meiner 2 Kinder auswähle, dann erhalte ich am Monatsende das Netto-Gehalt minus dem Anteil der sich aus der Tabelle ergibt, richtig?
    Das heißt, bei 1 780,00 würden mir 49,02 Euro abgezogen werden. Es kämen also 1730,98Euro auf das Konto?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Genau so ist es.

      Antworten
  122. Günter

    Hallo, Herr RA Franzke,
    vielen Dank für diese Informationsmöglichkeit. Ich h abe ca.60.000EURO Schulden vorwiegend aus vorausgegangener Selbstständigkeit. Im Mai 2012 bin ich in den Ruhestand gegangen und habe zusammen 1406 EURO Rente im Monat. Bekomme aber von der Rentenversicherung Bund monatlich 300EURO weniger ausgezahlt, weil eine mehrstellige Forderung von der Barmer aus meiner Selbstständigkeit angemeldet wurde. Also bleiben im Monat 1106EURO. Davon zahle ich ratenweise Forderungen aus der Selbstständigkeit ab. Meine Ehefrau erhält im Monat 626EURO EU-Rente. Wenn ich in Privatinsolvenz gehe, haftet dann meine Frau auch für die Forderungen gegen mich (z.B. mit ihrem Konto, wo nur monatlich die Rente gezahlt wird ). Sie war bei mir nur angestellt und hat keine Bürgschaft. Was ist ,wenn ich plötzlich sterbe, gehen dann die Forderungen auf sie über.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ihre Frau müsste das Erbe ausschlagen, dann erbt sie nicht Ihre Schulden. Wenn Sie schon gepfändet werden, warum machen Sie beide dann nicht eine Privatinsolvenz? Die Vermögenslage verschlechtert sich dadurch nicht und nach fünf Jahren sind Sie fertig. So aber geht die Pfändung ewig weiter.

      Antworten
  123. Friedrich

    Hallo Her Franzke,
    ich bin Angestellter und privat krankenversichert. Derzeit bin ich arbeitsunfähig und beziehe Krankentagegeld. Die wird kalendertäglich berechnet und zweiwöchentlich ausgezahlt. Die PKV zieht den Pfändungsbetrag nach der täglichen Pfändungstabelle ab. Ist das richtig?
    Leider ist mein Beitrag von vorhin verloren gegangen?
    Danke für Ihre Tipps und Antwort
    Friedrich

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, das ist richtig. Die gesetzliche Pfändungstabelle sieht je nach Art der Bezahlung eine täglich, wöchentliche oder monatliche Berechnung des pfändbaren Betrages vor.

      Antworten
  124. Tanja

    Hallo Hr. Franzke
    Leider ist mein Beitrag gib vorhin verloren gegangen :-/
    Meine Schulden belaufen sich auf noch gute 20.000
    Derzeit zahle ich an 15 Schuldner ca 450 im Monat zurück
    Ich verdiene knappe 1350€
    -die 450 bleiben mir 900€
    Meim Partner verdient knappe 2000€
    Die miete unserer Wohnung beträgt knappe 900€
    Strom knappe 100€
    Ich bin nun schwanger und möchte meine Schulden weg bekommen ….
    Ist bei meinem Freund auch etwas pfändbar oder nur bei mir?
    Wir sind nicht verheiratet und es ist unser erstes Kind
    Danke schon mal für antwort

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, bei Ihrem Freund ist nichts pfändbar. Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden.

      Antworten
      • Daniela

        Hallo Herr Franzke
        Was würde mir übrig bleiben bei einem Gehalt von 1350€?
        Also Pfändungsfreigrenze?
        Weil ich lese sehr viel das auf dem p-konto nur 1070€ bleiben zur freien Verfügung ist das so richtig?

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Den genauen pfändbaren Betrag ermitteln Sie anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle. Falls der Freibetrag gem. Pfändungstabelle höher ist, als die Freigrenze des P-Kontos, haben Sie später in der Insolvenz bei Gericht einen Antrag zu stellen, auf Anpassung der P-Kontogrenze an den Freibetrag der Pfändungstabelle. Darauf hin erhalten Sie einen Gerichtsbeschluss, den Sie bei der Bank abgeben.

          Antworten
  125. T. Lotz

    Ich habe eine Frage. Ich bin selbstständig und werde ab morgen meinen Bruderin unserer Firma einstellen. Bei ihm liegt eine private Insolvenz vor. Er hat eine Ehefrau und ein Kind.
    Er wird durchschnittlich ca. 2500 € brutto verdienen (netto ca. 1800,00)
    Laut Liste wären dann ja bei einem Nettolohn 1.800,00 bis 1.809,99 € 160,98 Abzug – sehe ich das richtig?
    Darf seine Frau ein geringfügiges Arbeitsverhältnis eingehen und werden diese Einnahmen dazugerechnet und somit der Abzug größer?
    Für Ihre Mühe bereits im Voraus vielen Dank.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Sobald die Ehefrau ein eigenes Einkommen hat, vergrößert sich der Abzug.

      Antworten
  126. Manfred Meier

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Frau und ich leben in Scheidung und haben 2 Kinder. Eines lebt bei mir und das andere bei ihr. Nach dem Verkauf unseres Hauses sind ca. 100.000 Euro gemeinsame Schulden übrig geblieben. Dieser Betrag ist mit ca. 35.000 Euro bei der Bank abgesichert. Eine Umschuldung bzw. Tilgung ist noch nicht erfolgt.
    2 weitere Privat Kredite (meine) belaufen sich auf ca. 11.000 Euro und laufen noch 5 Jahre. Des Weiteren fordert das Finanzamt eine Steuerrückzahlung von ca. 3000 Euro. Ich wohne mit meinem Sohn zur Miete für 500 Euro. Ich verdiene im Monat ca. 2.500 Euro netto. Meine Frau ist z. Zt. arbeitslos und beteiligt sich nicht an den gemeinsamen Schulden. Ich habe keine weiteren Ersparnisse oder Lebensversicherungen.
    Käme hier eine Insolvenz in Betracht?
    Was würde mir monatlich über bleiben?
    Wann wäre ich Schuldenfrei?
    Was für Auflagen und Einschränkungen kommen bei einer PI auf mich zu?
    Vielen Dank
    Manfred Meier

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Sie haben zwei Unterhaltspflichten, also beginnt die Pfändung ab 1.790 EUR netto. Das heißt, man würde Ihnen ca. 500 EUR monatlich über 60 Monate pfänden. Dafür müssen Sie keine Schulden bezahlen und sind nach 60 Monaten schuldenfrei. Wenn Sie diese Bedingungen akzeptieren, sollten Sie eine Insolvenz beantragen, denn anders kommen Sie sicherlich nicht mehr aus den Schulden. Auflagen und Einschränkungen halten sich in Grenzen. Sie müssen halt dem Verwalter monatlich ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen, indem Sie ihm die Lohnbescheinigungen, Steuererklärung, Betriebskostenabrechnung usw. schicken.

      Antworten
  127. Anke

    Hallo.
    Meine frage ist, mein mann ist verstorben und wir haben zusammen ca 150000 EUR schulden. Muss ich für alle Schulden bei der privatinsolenz aufkommen? Die Schulden waren schon vor unserer ehe .
    Lg anke

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie sonst keine Schulden haben, also nur der Nachlass verschuldet ist, würde ein sogenannte Nachlassinsolvenz ausreichen. Dann sind Ihre persönlichen Verhältnisse nicht von der Insolvenz betroffen.

      Antworten
    • Daniel Gauch

      Hallo wahrscheinlich alles schon zu spät das Erbe. Ablehnen geht nur die ersten 4 Wochen.
      Ansonsten würde noch ein Testament helfen aber wenn das auch nicht da ist haben sie die Schulden übernommen.

      Antworten
  128. Mister X

    Hallo,
    Durch meine Scheidung habe ich ca. 50.000€ Schulden. Eigentlich hätte ich von meiner Ex eine größere Summe für meinen Hausanteil bekommen sollen. Aber leider weigert die sich jetzt zu zahlen, so das ich langsam zahlungsunfähig werde, da ich neben Miete und Unterhalt auch noch die Kreditraten für meinen Neustart zahlen muss.
    Ich verdiene ca. 2400€ und habe 3 Kinder, für die ich Unterhalt zahle. Nach der Tabelle werden Ca. 147€ Gepfändet.
    Soll (kann) ich in Insolvenz gehen, obwohl die ex und ich noch beide Eigentümer des Hauses sind?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, Sie können in die Insolvenz gehen. Sie sollten auch nicht zu lange damit warten und „es“ tun, solange Sie noch die hohen Freibeträge aufgrund der Unterhaltspflichten haben. Mit der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Bank kündigen und das Haus in die Zwangsversteigerung geben. Es sei denn, Ihre Frau kann die Hausfinanzierung vollständig übernehmen.

      Antworten
  129. F. Puppel

    Meine Schulden belaufen sich auf ca. € 600.000 und ich zahle mtl. ca. 1.400.– an 12 Gläubiger. Mein mtl. Nettoeinkommen beträgt € 3.700. Ich bin verheiratet und der Sohn meiner Frau lebt in meinem Haushalt. Mein Frau ist Rentnerin und bezieht € 800 Rente. Wir haben einen Ehevertrag und Gütertrennung, da dies meine Verbindlichkeiten sind und sie hat damit nichts zu tun. Ich habe noch einen 11 jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt und ich zahle hier € 360 Unterhalt. Jetzt hat ein Gläubiger einen Zahlungsstopp für mein Konto bewirkt weil er mehr Geld mtl. möchte. Ich habe den Gedanken an eine Privatinsolvenz bisher immer verdrängt, trage mich jetzt aber mit dem Gedanken. Was kann bei eine Privatinsolvenz gepfändet werden, bzw. über welche Mittel verfüge ich dann noch und muss mein Arbeitsgeber davon erfahren?.
    Für Ihre Rückantwort herzlichen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider gilt weder die Frau noch der nicht leibliche Sohn als Unterhaltspflicht. Man kann für den Sohn aber einen extra Antrag stellen, wenn dieser in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen unterhalten wird. Dann würde die Pfändungsgrenze bei 1.470 EUR beginnen, das heißt man würde Ihnen ca. 1.500 EUR pfänden (falls Sie privat krankenversichert sind, erhöht sich das pfändungsfreie Einkommen um diesen Betrag). Ihr Arbeitgeber erfährt davon, aber eine Insolvenz wird ihm lieber sein, als eine Gehaltspfändung.

      Antworten
  130. Markus

    Hallo Herr Franzke,
    vorab Respekt und Anerkennung für Ihren Einsatz und die Beantwortung der Fragen.
    Ich habe auch eine Frage zum Pfändungsfreibetrag: ich bin voll erwerbstätig, meine Frau hat einen Minijob mit 450€, wir haben ein Kind.
    Werden bei mir zwei unterhaltsberechtigte Personen zur Bestimmung des Freibetrags angenommen? Bei meiner Frau dann auch eine?
    Vielleicht wirds an einem Beispiel deutlich, wenn wir bei mir von einem Netto von 1.800 € ausgehen ergebe sich laut Tabelle ein Abzug von 38,72€. Bei meiner Frau kein Abzug.
    Wenn meine Frau angenommen auch 1.800 € netto hätte, würden bei ihr ebenfalls 38,72€ abgezogen!? Hab ich das so richtig verstanden?
    Vielen Dank

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, leider falsch. Ihre Frau zählt nicht als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle, weil sie ein eigenes Einkommen hat. Also würde die absolute Pfändungsgrenze bei Ihnen bei 1.470 € netto liegen.
      Ihrer Frau würde man gar nichts pfänden.

      Antworten
  131. Boßmann Mario

    Hallo Herr Franke
    Nun überlege ich schon eine ganze weile ob ich in die Insolvenz gehe oder nicht. Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft und habe ein Kind mit meiner Partnerin.Habe ca. 2740,- € Gehalt und ca. 60.000,- € Schulden und Wohne zur Miete 900,-€ warm in einem Haus.Muß ich mir dann eine neue Bleibe suchen und wie verhält es sich mit dem Inventar was wir zusammen Angeschaft haben .
    Mit freundlichen Gruß

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das Inventar ist keinesfalls pfändbar. Ob Sie in dem angemieteten Haus ausziehen müssen, richtet sich danach, ob Sie sich die Miete in der Insolvenz noch leisten können. Man wir Ihnen ca. 700 EUR pfänden. Dafür leisten Sie keinen Schuldendienst mehr. Falls Ihnen das unpfändbare Einkommen reicht, sollten Sie die Insolvenz angehen.

      Antworten
  132. Mario Boßmann

    Hallo Herr Franzke, es hat sich in den letzten Jahren durchgesetzt, dass die Insolvenzverwalter normale Konten(neues Gehaltskonto?) als zur Insolvenzmasse gehörend ansehen und auflösen und das Guthaben verwerten. Nur das P-Konto schützt mich vor derartigen Unannehmlichkeiten, ist das wirklich so. Wenn ich also ein neues Konto eröffne um mein Gehalt dorthin überweisen zulassen kann dieser es auflösen ?
    M.Boßmann

    Antworten
    • Jörg Franzke

      JA, das ist wirklich so. Nur das P-Konto wird nicht als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen, alle anderen Konten schon.

      Antworten
  133. B.

    Hallo Herr Franzke,
    zuallererst – einen großen Dank dafür, dass sie sich hier die Mühe machen, soviele Anfragen freundlich und kompetent zu beantworten.
    Angenommene Situation:
    Mann und Frau, sind seit 2 Jahren verheiratet.
    Frau hat von vor der Ehe ~30.000€ Studienkredit- und BaföG-Schulden, ist mittlerweile voll erwebsunfähig mit ~300 Euro monatlicher Rente, sonst kein Einkommen.
    Ehemann verdient ~2300 netto.
    Ehefrau könnte nun in Privatinsolvenz gehen. Nach Ablauf wären die Schulden weg, die 300 Euro Rente können nicht gepfändet werden, und das Einkommen des Ehemanns kann weder gepfändet noch angerechnet werden – verstehe ich das richtig?
    Oder kann das Einkommen des Ehemanns mit angerechnet werden, so dass auch von den 300 Euro Rente gepfändet werden kann?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Ehefrau kann eine Privatinsolvenz durchlaufen, ohne dass Sie in irgendeiner Weise betroffen sind. Sie müssten allenfalls ihre Verfahrenskosten bezahlen, ca. 2.000 EUR.

      Antworten
  134. Christian

    Hallo,
    ich habe diverse Fragen und zwar lebe ich in einer Beziehung und ziehen in unsere erste gem. Wohnung. Meine Freundin absolviert gerade Ihre Ausbildung und verdient ca 590 EU Netto. Am 06.07.16 erwarten wir unser erstes gem. Kind. Ich habe aus erster Ehe noch einen Sohn konnte aber durch Arbeitslosigkeit davor die Selbstständigkeit leider kein Unterhalt zahlen da Lebenskosten,Miete, etc. anstanden. Ich habe nun wieder eine Arbeit und werde ca. zwischen 1700 – 2100 Netto verdienen. Unsere Wohnung kostet Warm ca. 860 Euro. Wie lange dauert es vom Antrag auf Pi bis das Verfahren läuft. Was kann mir gepfändet werden. Über Infos wäre ich sehr dankbar,
    LG

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie zwei Unterhaltspflichten haben, beginnt die Pfändungsgrenze bei 1.790 EUR. Die Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens dauert ca. 3 Monate.

      Antworten
  135. Maik

    Hallo Herr Franke
    Auch von mir erst mal lob und danke für diese Hilfen hier.
    Bei mir sinds rund 65tsd euro miese bei 5 Gläubigern, rund 1100 Euro im Monat an raten.
    Lebe in Scheidung, ein Sohn 15j. der bei der Frau lebt.
    Einkommen rund 2500 euro,schwankend da ich im Schichtdienst arbeite.. Wenn ich alle meine kosten zusammen zähle bleiben von meinem Gehalt Grad 2-300 euro zum Leben im Monat.
    Nun stelle ich mir die Frage ob eine Insolvenz sinn macht…
    Gruß und schon mal danke 😉

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Klar macht ne Insolvenz Sinn. Anders werden Sie das Zeug nie los.

      Antworten
      • Maik

        hallo
        insolvenz ist inzwischen eröffnet.
        wenns gut läuft sollte es tatsächlich sogar in die 3 Jahres regelung fallen 🙂
        Gruß und Danke

        Antworten
  136. Justina

    Hallo:) Ich hätte eine Frage und zwar sind mein Partner und ich nicht verheiratet. Wir leben im gemeinsamen Haushalt und haben 2 Kinder zusammen. Er hat aus einer früheren Beziehung 2 Kinder im EU Ausland. Bis vor kurzem war er selbstständig hat dadurch ca 50 000€ Schulden angehäuft. Aber unter 20 Gläubiger. Kommt für ihn eine Privatinsolvenz in Frage? Und wenn ja wieviel dürfte er ca behalten. Ich bin zur zeit noch in der Elternzeit bis ich meinen Job wieder aufnehmen kann.und bekomme Kindergeld für 2 Kinder.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, für Ihren Partner kommt eine Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz in Frage. Er dürfte ca. 1.790 EUR behalten, weil er zwei Unterhaltspflichten hat.

      Antworten
      • Judith Besta

        Hallo Herr Franke, kommt in diesem o.g. Fall eine Privatinsolvenz in Frage, weil der Herr selbständig WAR und nicht mehr ist? Ein Bekannter ist in ähnlicher Situation, er hat ein Kind, das nicht bei ihm lebt und zwei Kinder mit seiner derzeitigen Lebensgefährtin. Er ist momentan noch selbständig und hat ca 40000,-€ Schulden. Er sagt, für ihn käme eine Regelinsolvenz in Frage und er könne in ein Angestelltenverhaltnis wechseln. Er würde gern wissen, wieviel er von seinem Geld aus dem zukünftigen Angestelltenverhältnis im Falle einer Regelinsolvenz behalten darf. Gibt es in diesem Punkt einen Unterschied zwischen Privat-und Regelinsolvenz? Oder darf er eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten? Vielen Dank

        Antworten
        • Jörg Franzke

          Wenn man selbständig war und nicht mehr ist, dann kommt es auf die Anzahl der Gläubiger an: Weniger als 20 Gläubiger = Verbraucherinsolvenz, mehr als 20 Gläubiger = Regelinsolvenz. Ist aber egal, weil die Pfändungsgrenzen in beiden Verfahren gleich hoch sind.

          Antworten
  137. O.Han Yugit

    Guten Abend,
    meine Frage Herr Franzke ich Überlege schon seid langem Privatinsolvenz anzumelden.
    Meine Schulden belaufen sich auf 45.000€ bei drei Gläubigern.
    Verdiene ca. 2.300 € Schwankend im Prämien und Schichtbetrieb.
    Habe zwei Kinder und meine Frau als Unterhaltspflichtige im gleichen Haushalt,nur meine Ehefrau arbeitet seid kurzem auf 400 € Basis fällt Sie dann bei mir als Unterhaltspflichtige Person aus oder was würde gepfändet.
    Danke im Voraus fär ihre Bemühungen
    Mfg O.Han

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Weil Ihre Frau eigene Einkünfte hat, gilt sie nicht mehr als Unterhaltspflicht. Also würde die Pfändungsgrenze bei Ihnen bei ca. 1.790 EUR beginnen.

      Antworten
  138. Jessica

    Hallo
    Meine Frage is.
    Ehm haben ca 7000 Euro Schulden. Bin verheiratet und lebe mit mein mann zusammen haben 1 Sohn. Mein Mann is allein verdiener ca1800 € haben eine miete von ca600 €. Was würde uns nun noch von dem Gehalt bleiben wenn wir Insolvenz gehen?
    Danke schonmal

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Bei zwei Unterhaltspflichten würde die Pfändungsgrenze bei 1.770 EUR liegen. Also wird man Ihrem Man in der Insolvenz ca. 20 EUR monatlich pfänden. Mehr nicht.

      Antworten
    • S.Berner

      Hallo Herr Franzke,
      mein Mann und ich haben beide seit 3 Jahren den Schritt in die
      Privatinsolvenz gewagt.
      Wir haben einen Sohn, ich habe kein Einkommen; mein Mann ist also Alleinverdiener.
      Wo liegt die Pfändungsgrenze bei ihm?
      Und noch eine Frage: Wie sieht es mit der Lohnsteuererklärung aus? Wonach wird gerechnet, ob man den Betrag behalten darf oder nicht?
      Frendliche Grüße
      S.Berner

      Antworten
      • Jörg Franzke

        Die Pfändungsgrenze beginnt bei Ihrem Mann bei 1.770 EUR netto, Kindergeld geht extra. Die Steuererstattungen gehen alle zur Insolvenzmasse.

        Antworten
  139. Stephan Philipps

    Hallo…ich bin Single verdiene 1580 euro und habe ca 20000 euro schulden. ich zahle an mehrere Gläubiger ca 300 euro an raten. ,eine miete beläuft sich auf 570 euro
    wäre eine privatinsolvenz ratsam?
    gruß

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Auf jeden Fall, auf andere Weise kommen Sie nicht mehr aus den Schulden.

      Antworten
  140. O. Tauschner

    Hallo,
    ist die Information richtig, dass ich bei einer Pfändung einen Teil des überschießenden Betrags über 3.292 € behalten darf? Da ich netto sehr viel verdiene, wäre das schon von Interesse. Und wenn ja, wie wird das dann berechnet?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein. Ab Erreichen des Betrages von 3.292 € wird Ihnen alles wegenommen.

      Antworten
  141. Jörg Franzke

    Das kommt darauf an, ob der Insolvenzverwalter Ihre selbständige Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freigegeben hat oder nicht. Falls ja, können Sie die Steuerrückerstattung erhalten. Falls nein, steht der Insolvenzmasse die Steuererstattung zu.

    Antworten
  142. Christian

    hallo, habe eine frage bezüglich der insolvenz, zwar habe 60.000 euro schulden, meine ehefrau ist hausfrau, hat kein verdienst und das kind ist minderjäjrig. mein nettoverdienst liegt bei 2.750 euro. aber das kind ist nicht von diese ehe sondern von eine frühere ehe meiner frau. kämme eine insolvenz für mich in frage? und wenn ja, mit wieviel würde ich monatlich bleiben? danke, gruß, Christian.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Zunächst würde erst einmal nur die Ehefrau als Unterhaltspflicht berücksichtigt werden. Die Pfändungsgrenze beginnt damit bei 1.470 €. Später im Insolvenzverfahren könnten Sie das nicht leibliche Kind ebenfalls als Unterhaltspflicht berücksichtigen lassen, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt und Sie es mit versorgen. Dann würde die Pfändungsgrenze bei 1.770 € beginnen. Von dem überschießenden Betrag ist aber nicht alles pfändbar. Ich schätze den pfändbaren Betrag bei Ihnen auf ca. 600 €.

      Antworten
  143. Josta

    Hallo Herr Franzke,
    ich überlege, eine Insolvenz anzumelden, weil mein Mann viele Schulden gemacht hat und ich nicht weiß, ob und wie wir daraus kommen. Wir haben zwei kleine Kinder, sind also 4 Personen im Haushalt. Mein Mann hat eine Firma, die schlecht läuft. Ich habe zwei Gewerbe, die gut laufen und insgesamt ca. 4000 € brutto monatlich bringen, dazu kommen Einnahmen aus Vermietung und sonstigem (z.B. Kindergeld) i.H.v. ca. 1000€. Da wir aber durch seine Schulden und die Schulden seines Vaters (da fing das Übel nämlich an – ich hätte nie gedacht, dass ich mir mal über solche Fragen den Kopf zerbrechen muss!) so sehr im Rückstand sind (allein die Kreditrate von über 3000€ im Monat – wir haben 3 Häuser kaufen müssen, obwohl wir nur 1 wollten, haben nämlich vor Unterzeichnung des Kaufvertrages bereits in das eine Haus investiert und kurz danach stellte sich heraus, dass der Schwiegervater fast 200.000€ Schulden hatte, mit denen auch dieses Haus belastet war und dass alle Häuser zusammen verkauft werden sollten (in einem davon wohnten wir bereits) – es ist uns gelungen, einen Kredit für die 3 Häuser zu bekommen und alles liefe auch gut, wenn es bei meinem Mann auch klappen würde, aber er ist mittlerweile krank und hat panische Angst, sämtliche Briefe zu öffnen (selbst bei Werbebriefen und einfachen Mitteilungen lässt er die Post ungeöffnet liegen und versteckt sie vor mir:(
    Darum meine Frage: Ist in einem solchen Fall eine Privatinsolvenz ratsam, muss man vielleicht erst eine Insolvenz für die 3 Unternehmen anmelden (2xGewerbe, 1xfreiberufliche Tätigkeit), wird hier unterschieden oder ist jede Insolvenz gleich? Ich kann mir gut vorstellen, das eine Haus zu verkaufen, um die Schulden zu tilgen, aber die anderen Häuser, in denen das Gewerbe und unser Leben stattfindet, würde ich gerne behalten, denn in dem einen Haus befindet sich ein Gästehaus und ohne das können wir nicht so viel Geld verdienen… Dürfen wir in dem Insolvenzzeitrahmen kein Auto mehr besitzen? Und sollen wir uns jetzt schon ein Pfändungsschutzkonto einrichten?
    MfG
    Josta P.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider geht das nicht so einfach. Weil Sie Einzelunternehmerin sind, würde im Insolvenzfall das gesamte Vermögen – also die 3 Häuser und sämtliche Gewerbe – betroffen sein. Deshalb müssen Sie entscheiden: Entweder Sie schaffen es, ohne Insolvenz zu überleben, beispielsweise durch Verkauf eines Hauses. Oder Sie gehen in die Insolvenz. Dann haben Sie zwar keine Schulden mehr, aber auch kein Vermögen. Sie müssten dann von vorne beginnen.

      Antworten
  144. A.

    Lieber Herr Franzke,
    den sehr unmissverständlichen Informationen auf Ihrere Seite und Ihrer anschließenden Übernahme meines Falles ist es zu verdanken, dass meine Insolvenzverfahren im März diesen Jahres eröffnet wurde. Vielen Dank dafür!
    Meine regelmäßigen Einnahmen beschränken sich auf ein monatliches Stipendium von 1100 Euro. Nun bekomme ich für einen Auslandsaufenthalt zusätzlich ein einmaliges Stipendium 850 Euro gestellt, welches ich bereits bar ausgezahlt bekommen habe. Fällt dieser Betrag unter die unpfändbare Studienhilfe oder wird es gepfändet werden? Wenn es pfändbar ist, wie kann ich herausfinden, ob und wieviel mir von dieser Zahlung tatsächlich etwas bleiben wird?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    A.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider zählt dieser Betrag ebenfalls zum pfändbaren Einkommen. Sie müssten dem Insolvenzverwalter die Auszahlung melden und er wird dann den pfändbaren Teil berechnen. Wahrscheinlich wird nicht viel davon übrig bleiben, ich vermute ca. 150 €.

      Antworten
  145. Alex

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    vielen Dank für den tollen Service, den Sie den Menschen mit Ihrer Seite bieten.
    Eine Frage zur Insolvenz.
    Wenn man bei meinem Arbeitgeber pfändet, wird dann ebenfalls nach dieser Tabelle gegangen?
    Ich habe 2 Kinder unter 18, d. h. bei mir würde eine Pfändung laut Tabelle erst bei über 1700 EUR netto losgehen. Ich verdiene knap 1300 EUR netto. Davon dürfte also selbst bei einer Gehaltspfändung beim Arbeitgeber eigentlich nichts genommen werden, oder?
    Mein Konto ist ein P-Konto. Wenn nun diese 1300 EUR plus jeweils das dem Kind zustehende Kindergeld und der Unterhalt für meinen großen Sohn auf das Konto eingehen, bin ich bei knapp 2050 EUR Geldeingang im Monat, wobei 753 EUR davon den Kindern zustehen. Könnte da dennoch was davon gepfändet werden, einfach weil der Geldeingang für mich UND die Kinder bei über 1700 EUR liegt?
    Und wie verhält es sich mit Kinderzuschlag und Wohngeld, die ja jeweils zweckgebunden sind.
    Kann das, falls es zusätzlich fließen sollte, gepfändet werden?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    Antworten
  146. Hoffmann

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin Angestellter und verdiene 1480€ Netto,
    Ich habe vor meiner Anstellung ein Einzelunternehmen gehabt und durch meine schuldensituation es nicht geschaft Umsatzsteuer noch Einkommenssteuer oder Versicherung zu zahlen.
    Die Frage die ich habe ist wenn ich eine Insolvenz mache wird das mit in die Insolvenz aufgenommen oder nicht.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  147. Sascha K.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin mir noch nicht sicher, ob eine Privatinsolvenz für mich Sinn macht. Ich war früher Selbstständig und wurde von 2 Auftraggebern nicht bezahlt. Meine privaten Kosten, wie Miete usw. mussten aber weiter bezahlt werden. Meine damalige Hausbank (VR Bank) hat ohne vorher mit mir zu sprechen, den Kredit an eine fremde Firma verkauft. Natürlich mit sofortigen Aufschlag.
    Nachdem habe ich wieder eine Anstellung angenommen und versucht, die Schulden umzuschulden. Aber ich habe nur einen Kredit bei einem Schweizer Unternehmen von 3500 Euro erhalten. Leider wurde ich arbeitslos und mir wurde dieser Kredit gekündigt.
    Ich habe also 2 Gläubiger die zusammen ca. 14000+ Schulden betragen. Seit mind. 5 Jahren habe ich keine neuen Schulden gemacht, aber trete auf der Stelle. Ich verdiene knapp über 1000 Euro und habe keine Chance irgendetwas abzuzahlen. Auch finde ich mit dem Gehalt keine Wohnung, so das ich bei meinem Arbeitgeber auf 7 m2 wohne. Jetzt beginnt der Teufelkreis. Wenn ich einen neuen Job suche, muss ich eine neue Wohnung finden.
    Um aber aus dem Teufelskreis raus zu kommen, möchte ich ungern in die Privatinsolvenz, da meine Problem e dann ja nicht aufhören. Wie sehen Sie die Chance, dass man einen Vergleich von 2000-3000 Euro erfolgreich gestalten kann?
    Vielen Dank im Voraus
    Sascha K.

    Antworten
  148. Markus Kramers

    Ist es möglich die Freigrenze zu erhöhen wegen hoher Fahrtkosten. Habe die Möglichkeit eine neue Stelle in einer anderen Stadt zu beginnen. Es fallen jedoch fast jeden Monat fast 300 Euro Fahrtkosten an.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Versuchen Sie es doch einfach und stellen Sie einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht. Allerdings mache ich Ihnen nicht all zu viel Hoffnung.

      Antworten
  149. Melly

    Hallo Herr Franzke,
    wir sind am überlegen ob eine Insolvenz in Frage kommt und wenn ja wieviel Selbstbehalt meinem Lebensgefährten bleibt.
    Wir sind nicht verheiratet. Haben ein Kind gemeinsam ( 4 Jahre ) und er hat eine Tochter (11) aus vorheriger Beziehung an die er Unterhalt leistet.
    Die Schulden belaufen sich auf ca. 30.000 € und es sind nur 3 Gläubiger.
    Sein Lohn sind ca 2000 € . Zur Zeit zahlt er monatlich ca 500 € Raten.
    Würde eine Insolvenz uns helfen ?
    Ich verdiene ca 1000 €, aber mir kann ja nichts gepfändet werden oder?
    Danke im Voraus… Liebe Grüße

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Bei zwei Unterhaltspflichten würde die Pfändungsgrenze bei 1.770 EUR beginnen. Also würde er in der Insolvenz weniger für die Schulden aufwenden müssen, als jetzt. Das Insolvenzverfahren würde 5 Jahren laufen und dann wäre er die Schulden los.

      Antworten
  150. Yvonne Di Carlo

    Hallo Herr Franzke
    Ich habe mich mit ca. 6000 Euro verschuldet , weil ich meinem Kind aus der Klemme helfen wollte . Nun steh ich vor einem Berg Schulden und weiß nicht weiter .
    Hatte diesen Monat dann die Kto Pfändung . Mein Kto würde auf P Kto umgestellt so das ich weiterhin an mein Lohn von 960 Euro komme .
    Nun meine Frage muss mein Mann für meine Schulden herhalten ??? Er hat nichts unterschrieben .
    Und was kann ich jetzt tun ???

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, es gibt keine Sippenhaft. Nur Sie haften für die Schulden, die Sie gemacht haben. Ihr Mann haftet nicht.

      Antworten
  151. Nina

    Hallo Guten Tag,
    ich habe da eine Frage. Bin im letzten Jahr meiner Insolvenz (Restschuldbefreiung). Arbeite in Vollzeit und es wird alles über der Pfändungsfreigrenze abgeführt. Bisher lief alles problemlos. Meine Töchter haben nur ihr Abi. Eine hat einen Ausbildungsplatz ab nächstes Jahr (2018), die andere sucht noch. Nun meine Frage: Meine Tochter mit Ausbildungsplatz möchte nun bis Ausbildungsbeginn jobben. Sie würde ca. 1050 Euro verdienen, auch weiterhin zu Hause wohnen. Sie möchte zum Ausbildungsgebinn ein Polster haben ( Eigene Wohnung, da sie in eine andere Stadt ziehen muss, Kaution, Möbel). Sie muss sich ein Auto kaufen, da sie mobil sein muss. Und sie möchte für die Zeit der Ausbildung eine Rücklage für Notfälle haben.
    Jetzt habe ich Angst, dass ihr Verdienst mit zum Einkommen gerechnet wird?? Ich möchte von meiner Tochter kein Geld, sie soll sich dann nur selbst versorgen.
    Dem Treuhänder habe ich schriftlich mitgeteilt das ich zum 1.8.17 nicht mehr Unterhaltspflichtig für sie sein werde.
    Ich hoffe sie können mir eine Auskunft geben und verbleibe
    mit freundlichen grüssen und Dank im voraus
    Nina P

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das Einkommen der Tochter wird nicht zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet, aber Ihre Pfändungsgrenze sinkt und es wird Ihnen bedeutend mehr Geld gepfändet. Sobald die Kinder eigenes Einkommen haben, gelten Sie nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle, sodass der Freibetrag entfällt.

      Antworten
  152. Mike Hühn

    ich habe Verbindlichkeiten von 100200 Euro an 8 Gläubiger .
    zahle 378 Euro Unterhalt für meine Tochter .
    Frage in einer Privatinsolvenz würd mir wie viel Geld bleiben ?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Pfändungsgrenze würde bei Ihnen aufgrund einer Unterhaltspflicht bei ca. 1.500 EUR beginnen.

      Antworten
  153. Ingo Schrader

    Hallo,
    Ich habe ein einkommen von ca 1700 euro habe ca 30.000 euro Schulden und muss für 2 kinder unterhalt zahlen. Lohnt es sich für die private Insolvenz? Wenn ja wieviel bleibt mir monatlich übrig von meinem Gehalt?
    Mfg schrader

    Antworten
    • Jörg Franzke

      JA, eine Insolvenz lohnt sich bei Ihnen. Man kann Ihnen bei zwei Unterhaltspflichten gar nichts pfänden.

      Antworten
  154. Ursula Zasada

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    auch ich habe eine Frage an Sie, die mich sehr beschäftigt.
    Wie mir mein Insolvenzverwalter mitgeteilt hat, stehe ich kurz vor der Wohlverhaltensphase. Was wird mir während dieser Zeit noch abgenommen?
    Vielen Dank im voraus.
    Ursula Z.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das gleiche wie in der eigentlichen Insolvenz.

      Antworten
  155. Paul Haustein

    Folgendes Zenario: Die Insolvenz läuft und ich bin jeden Monat 100 € euro über der Pfändugsgrenze. Die Kosten des Verfahrens gehen per Ratenzahlung. Wer bekommt das das gefändete Geld, bekommt es das Gericht für die Gerichtskosten?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, bekommt das Gericht für die Gerichtskosten. Erst nachdem die Verfahrenskosten bezahlt sind, bekommen die Gläubiger eine Ausschüttung.

      Antworten
  156. regina-heinze

    Hallo Heer Franzke
    Mein mann und ich haben 2002 einen Fehler gemacht und zahlen seit dem mein Mann geht arbeiten und ich bekomme Bedarfsgemeinschaft Geld vom Amt wir Haben im Monat ca.1500,00 Euro Netto Meine Frage kann da von was Gefändet werden
    MfG Regina Heinze

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, da kann nichts gepfändet werden.

      Antworten
  157. Andre Petersen

    Hallo Ich habe eine Frage wir sind 2 Personen ohne Kinder haben zusammen ca 2500 euro netto….was bleibt uns insgesamt netto bei einer privatinsolvenz???

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Kann ich nicht beurteilen. Es zählt nicht das gemeinsame Einkommen, sondern jede Person wird getrennt bewertet.

      Antworten
  158. Denny

    Guten Tag,
    Ich hab mal eine frage. Ich bin mitten in der Insolvenz und stehe kurz vor der wohlverhaltens phase.
    Habe ich in dieser phase mehr von meinem lohn übrig?
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, die Pfändung bleibt gleich.

      Antworten
  159. Michaela Deppisch

    Guten Tag,
    Ich habe mal eine Frage. Mein Mann ist ist jetzt in der Privatinsolvenz, und ich werde in 4 Monaten gehen. Er hatte heute sein erstes Gespräch mit dem Insolvenzverwalter. Er verdient im Monat 2276€ und wir haben 3 Kinder.
    Ich verdien monatlich ca 1100€.
    Was wir ihm gepfändet?
    In der Tabelle steht 70,21 mit 3 Kindern, und der Verwalter sagt, die Kinder werden aufgeteilt, jeder bekommt 1,5 Kinder.
    Ähmm er hat aber 3 und keine 1,5!!
    Können Sie mir da Auskunft geben?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider gibt es eine neuere Rechtsprechung, die genau dies vorschreibt. Falls beide Ehegatten die Kinder unterhalten, gilt der Pfändungsfreibetrag nur zur Hälfte. Man kann nun bei Ihnen argumentieren, dass Sie nur 1.100 verdienen und deswegen nichts für den Unterhalt leisten können. Zur Klärung der Pfändungsgrenze müssten Sie letztendlich einen Antrag bei Gericht stellen, auf Bestimmung der Pfändungsgrenzen.

      Antworten
  160. Carma

    Hallo Herr Franzke,
    auch ich hätte eine Frage und schonmal vielen Dank für all die Hilfe.
    Ich habe ca. 60.000€ Schulden, und überlege seid langem in die Privatinsolvenz zu gehen, ich verdiene im Monat ca 1500€ je nach Schicht, und meine Lebenspartnerin ist in Elternzeit und bekommt ca 980€.
    Leben gemeinsam in einer Wohnung und zahlen 600€ miete ohne Strom und Gas.
    Im November erhalten wir unsere Tochter.
    Die Frage wäre jetzt, wenn ich die Privatinsolvenz anmelde, was würde mir übrig bleiben? Bzw was würde von diese 1500€ gepfändet werden da ich ja ein Kind hab?
    Wie wäre es dann wenn ich heirate? Würde meine Lebenspartnerin die Schulden mit tragen müssen?
    Vielen lieben Dank für die Antwort im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Carma

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, keine Sorge. Der Ehegatte haftet nicht für Ihre Schulden.

      Antworten
  161. Lutz Woite-Mohrmann

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit 4 1/2 Jahren in der Insolvenz und von meinem Einkommen wird regelmäßig der pfändbare Teil abgezogen.
    Eine gute Freundin würde mir nun eine Summe von 20.000€ schenken, um meine Situation zu verbessern. Macht das überhaupt Sinn? Oder muss von diesem Betrag etwas abgeführt werden?
    Vielen Dank für die Information im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Nein, das ergibt keinen Sinn. Sie sind doch gleich fertig und Sie können in diesem Stadium das Insolvenzverfahren nicht mehr abkürzen.

      Antworten
  162. Stinner

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe Schulden in Höhe von 54.000€ bei einem Gläubiger, einer Bank für ein Studiumkredit ; Im Frühjahr nächsten Jahres würde die Tilgung nach den Bankvorgaben in Höhe von 280€ über 20Jahre beginnen. Ich konnte mein Studium nicht erfolgreich abschließen und leide zur Zeit an psychischen Erkrankungen, die mich in den letzten beiden Jahren immer wieder zu Krankenhausaufenthalten gezwungen haben und meine derzeitige Schichtarbeit im Rahmen einer Leiharbeitsbeschäftigung auf wackeligen Boden stehen lassen. Deswegen wollte ich nachfragen wie sinnvoll eine Privatinsolvenz für mich wäre. Mein derzeitiges Gehalt liegt bei 1650€.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Auf jeden Fall sollten Sie eine Insolvenz beantragen. Anders kommen Sie nicht aus den Schulden.

      Antworten
  163. Hans Peters

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin nach einer Körperverletzung 2013 seit einem Jahr voll EU und 50% schwerbehindert. Der beklagte Täter ist ins Ausland geflüchtet und ist wegen einer finanziellen Entschädigung an mich dort nicht greifbar. Ich bin jetzt 63 Jahre alt , Hartz 4 Empfänger und habe den Insolvenzantrag gestellt, der wegen fehlender Masse abgelehnt wurde. Meine Schulden liegen bei ca. 30 000 €. Ich will trotzdem arbeiten gehen. Beruflich würde ich allerdings ein Auto gebrauchen und für die gesundheitlichen Aufwendungen bei meiner PKV jährlich einen Selbstbehalt von 1400 € benötigen. Darf ich beim Gericht einen Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze stellen? Und muss ich damit rechnen, dass ich bei meinen Bewerbungen abgelehnt werde, weil ich insolvent bin ? Ich rechne mit einem Einkommen von ca. 3000 netto, die in meiner Branche realistisch sind. Um die 2000 € würde ich allerdings benötigen! Bin alleinstehend.
    Danke für Ihre Bemühungen.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Stellen Sie den Insolvenzantrag nochmals und beantragen Sie die Stundung der Verfahrenskosten. Dann wird der Antrag nicht mehr mangels Masse abgewiesen. Ein Recht auf Anhebung der Pfändungsgrenze besteht, wenn Sie Beiträge zu PKV leisten müssen.

      Antworten
  164. Erdem.s

    Hallo Herr Franzke
    Ich habe 60000 euro schulden,bin verheiratet und habe 2 kinder.Wir leben alle in einem Haushalt als Familie.kinder sind 4 und 7 jahre alt. Ich Arbeite alleine und verdiene ca 2850 euro im Monat nach abzug der Steuer. Hab nie an Insolvenz gedacht,doch wurde mir ein kredit gekündigt und es wird mit Pfändung gedroht wegen Einer Verspäteten Ratenzahlung von 110 euro. Da ich den Gesamtbetrag nicht Zahlen kann und ein Umschulden falls überhaupt möglich den Schuldenberg vermehren würde muss ich wohl Insolvenz beantragen. Würde sich das in meinem Fall lohnen? Gegenwert für den kredit gibt es leider nicht,alles durch umschuldungen entstanden.
    Vielen Dank für ihre Zeit die sie hier den betroffenen spenden.
    Mfg
    Erdem.S

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ich denke schon, dass eine Insolvenz sich für Sie lohnt. Sie werden es nie schaffen, die 60.000 EUR Schulden zurückzuzahlen. Wenn Sie die Insolvenz durchlaufen, wird Ihnen ca. 400 EUR pfänden. Dafür bezahlen Sie keine Schulden mehr.

      Antworten
  165. Schnitz

    Guten Tag.
    Ich Arbeite in der Schweiz und habe ein Einkommen von umgerechnet 4100 Euro. Meine Meldeadresse befindet sich in Deutschland. Ich habe auch einen Wohnsitz in der Schweiz allerdings nur als Postadresse um dort arbeiten zu können. Nach der Trennung von meiner Freundin muss ich alles alleine bezahlen. Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt. Mittlerweile betragen meine Schulden ca 70 tausend Euro. Ich habe versucht eine Raten Reduzierung zu bewirken. Nur leider war dieses zwecklos. Nun ist es so das mir zuwenig Geld bleibt um an den Wochenenden zurück nach Deutschland zu fahren um dort meinen Sohn zusehen der in der Woche bei meinen Eltern lebt. Meine Tochter lebt ebenfalls im gleichen Ort. Ist eine Privatinsolvenz für mich möglich mit Schweizer Einkommen und wieviel bleibt mir zum leben?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Grundsätzlich könnten Sie eine Privatinsolvenz durchlaufen. Den Insolvenzverwalter werden die Mehrkosten in der Schweiz aber nicht interessieren. Vielmehr würde er die deutschen Pfändungsgrenzen ansetzen, sich an Ihren Schweizer Arbeitgeber wenden und dort das pfändbare Einkommen einziehen. Dann haben Sie nur noch wenig Geld übrig, das in der Schweiz nicht zum Leben reicht. Das ist eine doofe Situation, in der Sie sich befinden.

      Antworten
  166. Alexander Lowtzow

    Sehr geehrter RA Franzke,
    ich hatte 2018 eine FA-Forderung aus ESt 2017 von 78.000€. Abschlagszahlung von 12.500€ geleistet, Raten von monatl. 1.000€ vereinbart + Zahlungen bei Eingang höherer Beträge bei mir (stark saisonales Geschäft). Weil Zahlung Februar 2019 und Umsatzsteuervoranmeldungen zu spät kamen, wurden meine Konten und nun auch das meiner Frau gepfändet, da wir zusammen veranlagt werden. Meine Frau verdient sehr gut, aber durch den studierenden Sohn und erhöhten Lebensstandard aus guten Zeiten haben wir Kosten von rund 6.000€ im Monat. Darf sich die Pfändung gegen beide richten? Kann ich die Massnahme als unverhältnismässig angehen? Wird meine Frau voll zahlungspflichtig, wenn ich private Insolvenz einreiche?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, das wird sie. Sie beide können aber einen Antrag auf getrennte Veranlagung beim Finanzamt stellen, dann haftet Ihre Frau nicht für Ihre Schulden beim Finanzamt.

      Antworten
  167. Bernhard Schaaf

    Hallo Ich bin in insolvenz Meine Frau bekommt eine abfindung von 13000Euro was wird abgezogen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      nix.

      Antworten
  168. Kemal

    Sehr geehrte Herr Franzke ,
    Habe momentan 70000€ Schulden habe 2 Kinder ich verdiene 2300€ und meine Frau 1500 wir zahlen 1000€ Miete plus Nebenkosten ich komme leider eigenständig nicht aus den Schulden und mir bleibt nichts anderes übrig Insolvenz anzumelden kann ich meine Miete noch zahlen in der Insolvenz wieviel pfänden sie bei uns und bleibt noch was Überig für die Kinder und uns macht es Sinn das durchzulaufen
    Danke für Ihre Mühe

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie zwei Kinder haben, beginnt Ihre Pfändungsgrenze bei 1.770 EUR. Also wird man Ihnen in der Insolvenz ca. 260 EUR wegnehmen. Das Einkommen Ihrer Frau spielt hier keine Rolle. Ihre Familie hat also ca. 2.800 EUR verfügbar. Das dürfte reichen.

      Antworten
  169. Matze

    Hallo , ich habe eine frage,
    Ich verdiene 2236 Euro im Monat und habe ein unterhaltspflichtiges Kind. Dieser Netto betrag geht allerdings aus einer Variablen zuvor. Mein grundlohn liegt bei 1670 Euro. Geht eine Pfändung via Insolvenzverfahren vom Basisgrundlohn aus oder können variable wie z.b Zulagen ( Nacht und Spätschicht zulagen ) ebenfalls gepfändet werden ?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Grundsätzlich geht die Pfändung vom Grundlohn aus. Die Zulagen sind mal pfändbar, mal nicht. Das pfändbare Einkommen wird jeden Monat neu berechnet. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich. Fragen Sie den doch mal, der kann Ihnen genau ausrechnen, wie hoch das pfändbare Einkommen letztendlich ist.

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  170. Neblung

    Guten tag,
    ich hätte mal eine Frage meine Schulden liegen in etwa bei 8000 € lohnt es sich für mich eine Insolvenz zu beantragen bei ein Einkommen von etwa 1500 €
    mit freundlichen Grüßen

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    • Jörg Franzke

      Nein, das lohnt sich nicht. Versuchen Sie die Schulden abzuzahlen.

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  171. Stefi

    Mein Mann ist in der Restschuldbefreiung und verdient ca. €1800-1900 netto.
    Ich habe auch eine halbe Arbeitsstelle bekommen verdiene ca. €780 netto.
    Aber da mein Einkommen unter Harz4(ca. €870 in unserer Region) liegt, werde ich immer noch als Unterhalspflichtperson gezählt?
    Bis wieviel kann man verdienen ohne aus der Unterhaltspflichtung ausfällt?
    Danke.

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    • Jörg Franzke

      Leider sind Sie für Ihren Mann keine Unterhaltspflicht mehr. Die Unterhaltspflicht fällt schon ab 400 EUR weg.

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  172. M.Henke

    Hallo
    Ich habe ein Nettoeinkommen vom 1510€ ,meine Frau ist in erwerbsminderungs Rente und bekommt 1172 netto Rente
    Wir haben 2 Kinder und Leben alle in einem Haushalt.
    Unsere Schulden belaufen sich rund auf 60.000€ unsere monatliche Rate dazu beträgt 700€
    Uns steigt das Wasser langsam zu Kopf…
    Lohnt sich eine Insolvenz…
    Wie lange geht sowas überhaupt?
    Was bleibt uns noch an Einkommen übrig???
    Vielen lieben dank für ihre Antwort und Zeit

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Na klar lohnt sich bei Ihnen die Insolvenz. Weil Sie zwei Unterhaltspflichten haben, kann man Ihnen nichts pfänden und Ihrer Frau auch nicht. Anders als über ein Insolvenzverfahren werden Sie die Schulden nicht los.

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  173. Sommer

    Hallo
    Verliere ich mein Haus bei Privatinsolvenz/Offenbarungseid?
    Bin Sozialhilfe Empfänger.
    Lg

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    • Jörg Franzke

      Wahrscheinlich, ja.

      Antworten
  174. Schultheiß

    Hallo,
    Ich überlege schon lange ob die Privatinsolvenz bei mir Sinn macht.
    Ich bin verheiratet, haben zwei Kinder ( 7 und 8 Jahre).
    Mein Netto Einkommen beträgt 1117,40€. Meine Schulden betragen ca. 20000€ – müsste ich nochmal genau nachrechnen.
    Nun meine Frage:
    1. Mein Mann erbt dass Haus seiner Oma – kann er für meine Schulden belangt werden? Möchte nicht dass wir das Haus verlieren.
    2. Wieviel wird bei mir gepfändet?
    Haus, Auto laufen über meinen Mann.
    Grüße

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Eine Privatinsolvenz macht auch jeden Fall bei Ihnen Sinn. Wie wollen Sie jemals 20.000 EUR Schulden von einem Einkommen von 1.200 EUR zurückzahlen? Das geht nicht. Die absolute Pfändungsgrenze liegt bei 1.180 EUR und bei zwei Kindern bei 1.800 EUR. Also wird gar nichts gepfändet. Das Vermögen Ihres Mannes ist nicht in Gefahr. Weder das Haus noch das Auto.

      Antworten
  175. Kadir Cetin

    Hallo,
    Ich bin 33 Jahre alt und bin verheiratet und habe einen Sohn der 1,5 Jahre ist. Ich verdiene 2250 netto meine Frau verdient 630 Euro.
    Wir haben Schulden von ca. 75000 Euro. Haben jeden Monat ganz knappes Budget zum Leben. Lohnt es sich bei mir Insolvenz zu gehen? Meine Kredite und Schulden laufen fast 7-8 Jahre mit hohen raten. Was würden Sie mir vorschlagen. Ich habe zum Leben 600 Euro monatlich und das ist immer sehr knapp mit Benzin und Haushaltskosten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, eine Insolvenz lohnt sich auf alle Fälle. Auf andere Weise werden Sie die Schulden nicht mehr los.

      Antworten
  176. P.H.

    Ich hatte vor kurzen meine Privatinsolvenz erfolgreich abgeschlossen,.war im letzten Jahr des Verfahrens selbstständig und weil Kunden nicht zahlten,bin ich pleite und habe nun wieder Schulden,kann ich ein neues oder Firmeninsolvenz machen,obwohl diese nicht mehr gibt.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Leider haben Sie eine Sperrfrist von 10 Jahren und können erst danach wieder eine Insolvenz beantragen.

      Antworten
  177. PimmY

    Hallo, ich wollte fragen ob bei mir auch ne private insolvenz lohnt.
    Ich verdiene ca 2.400€ netto Mein frau arbeitet nicht und bekommt auch kein hilfe ist ja nicht angemeldet bei Arbeitsamt
    Schulden hab ich ca 68,000€
    Und was wird bei mir gepfändet wen ich wissen darf Danke.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, lohnt sich auf jeden Fall. In der Insolvenz würde man Ihnen ca. 500 EUR pfänden. Dafür müssen Sie keine Schulden mehr bezahlen.

      Antworten
  178. Funda

    Hallo,
    Ich arbeite alleine, das heisst ich bin alleinerziehende mutter von 2 kindern. Ich habe ein nettoeinkommen von 1400 euro, 540 bekomme ich vom jugendamt, 400 euro kindergeld. Mein schuldenberater gab mit einen freibetrag von 1960 euro, ist das richtig so?
    Ich hoffe Sie koennen mir weiter helfeb.
    Danke.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, der Schuldenberater hat richtig gerechnet.

      Antworten
  179. SCHMIDT

    Hallo, mein Gehalt schwankt zwischen 2000 und 2300 Euro netto. Meine Gesamtausgaben belaufen sich mit allem auf knapp 1500 Euro. Ich hab dank Dummheit, die kompletten Schulden von knapp 16000 Euro an der Hacke. Lohnt sich da eine Privatinsolvenz? Ich habe kein Eigentum, aber einen Hund. Den habe ich vorher schon gehabt. Wird dieser, zwecks Versorgung mit angerechnet?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Der Hund wird nicht bei der Berechnung der Pfändungsgrenze berücksichtigt. Sie sind schon ein Grenzfall. Wahrscheinlich ist es besser, wenn Sie die Backen zusammenkneifen und die Schulden zurückzahlen.

      Antworten
  180. manz anja

    mein mann ist in der Insolvenz.die wohlverhaltenphase hat begonnen.er könnte 2020 einen antrag auf restschulden Befreiung stellen.wie hoch wären da die kosten für uns?november 2021 endet seine Insolvenz.wir sind verheiratet und haben ein Kind von 13 jahren.er ist allein verdiener.netto etwa 2200 euro aber zur zeit Krankengeld von 1800 euro nach abzug an den insolvenzverwalter.er wurde zum ende märz 2020 gekündigt und bekommt 45000 euro Abfindung brutto.was bleibt uns davon übrig und was müssen wir bei restschuldenbefreiung zahlen noch?schulden waren 90000-95000 euro

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Ihr Mann in der Wohlverhaltensperiode ist, kann er nur noch das Insolvenzverfahren von sechs Jahren auf fünf Jahre verkürzen. Des geht, indem bis dahin die Verfahrenskosten alle bezahlt sind und er einen Antrag auf Verkürzung stellt. Falls das Insolvenzverfahren noch läuft und Ihr Mann erhält die Abfindung, geht leider so gut wie alles zur Insolvenzmasse.

      Antworten
  181. Matthäus

    Hallo, ich bin 25 Jahre alt habe Schulden bei Banken und Zahlungdienstleister in Höhe von 35.000 Euro. (Ohne Zinsen) Hinzu kommen noch Schulden in Höhe von 9000 Euro bei meinen Eltern hinzu. Ich verdiene 1800-1850 Euro netto. Ich schaffe es von alleine da nicht raus… ich bitte um Ihren Rat! Herzlichen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Glaube ich Ihnen, dass Sie das nicht mehr schaffen. Ich denke, eine Privatinsolvenz ist das beste für Sie. Weil Sie ganz gut verdienen, würde man Ihnen in der Insolvenz rund 500 EUR pfänden. Aber Sie zahlen keine Schulden mehr und Sie haben gute Chancen, dass die Privatinsolvenz bei Ihnen nur drei Jahre dauert statt fünf Jahre.

      Antworten
  182. J.Laurenz

    Hallo
    meine Frage beläuft sich darauf ob ihre Kanzlei nur in Berlin Tätig ist oder ob sie Deutschland weit agieren ich bin in begriff die Privatinsolvenz zu gehen und interessiere für ihre Planinsolvenz !
    Mfg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wir sind deutschlandweit tätig. Das Insolvenzantragsverfahren ist ein schriftliches Verfahren, das wir ohne weiteres von Berlin aus durchführen können. Den gerichtlichen Abstimmungstermin über den Insolvenzplan bei Ihrem Amtsgericht nehme ich immer persönlich wahr.

      Antworten
  183. Erwin

    Guten Abend, ich werde nächstes Jahr wohl mit rund 500.000 Euro Schulden Insolvenz beantragen. Ich habe nun nach jahrelanger Selbständigkeit eine Anstellung gefunden und bin im Außendienst (mit eigenem Fahrzeug) tätig.
    Bin geschieden und wir haben einen Sohn (12), wir betreiben offiziell das Wechselmodell, das Kindergeld geht zu ihr und er ist auch dort gemeldet.
    Welchen Freibetrag habe ich, und ist der Fahrtkostenzuschuss von 30 Cent pro km pfändungsfrei?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Pfändungsgrenze beginnt bei Ihnen bei 1.470 EUR. Der Fahrtkostenzuschuss ist pfändungsfrei.

      Antworten
  184. Johanna Meier

    Hallo Herr Franzke ,
    Mein Mann befindet sich seit 2017 in der Insolvenz . Ende Oktober wurde das Verfahren geschlossen. Nun hat ein Neugläubiger einen PfÜB beantragt, der aussagt, dass der Arbeitgeber meines Mannes die laufenden Provisionszahlungen an den Neugläubiger auszahlen muss . Mein Mann erhält ein Fixum sowie Provision . Der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens wird aber bereits an den Treuhänder abgeführt .
    Zur Verdeutlichung :
    Grundgehalt 2145,00 Euro zzgl. schwankender Provision
    1 Unterhaltsberechtigte Person.
    Wie ist mit dieser Situation umzugehen und darf der Neugläubiger überhaupt die Provision pfänden ?
    Ich bedanke mich bereits jetzt schon für Ihre Antwort!

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Der Insolvenzverwalter geht vor. Nachdem das Insovenzverfahren beendet ist, folgt der neue Gläubiger mit der Pfändung.

      Antworten
  185. Maikel

    Hallo,
    Ich habe zwei Fragen:
    1. wie lange bleibt man in der Insolvenz?
    2. wenn ich z.b. Bei mein Handyvertrag Schulden habe und nach Beginn bei der Insolvenz noch weitere Post bekomme, von den selben handyvertrag muss ich es einfach beim Insolvenzverwalter abgeben?
    Vielen Dank

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Man bleibt 6 Jahre oder 5 Jahre in der Insolvenz, je nachdem ob man die Gerichtskosten nach 5 Jahren zusammen hat oder nicht. Handy müssen Sie nicht abgeben, aber wahrscheinlich kündigt die Handy-Firma, wenn Sie in die Insolvenz gehen.

      Antworten
  186. Dennis

    Hallo,
    ich bin 32 Jahre alt, lebe allein und bin nun zum wiederholten Male in den letzten Jahren arbeitslos geworden. Ich habe in meinem Beruf immer etwa 2.000-2.200 Euro netto verdient. Das jetzige Arbeitslosengeld beläuft sich auf etwa 1.200 Euro.
    Meine Schulden belaufen sich auf etwa 47.000 Euro und schlüsseln sich wie folgt auf:
    ca. 10.000 Euro Schulden bei meinen Eltern. ()
    Kredit bei Hausbank: ca. 7.000 Euro (geringe Rate, eigentlich händelbar)
    Ausschlaggebend für meine jetzige Zahlungsunfähigkeit ist ein Kredit bei einer Fremdbank: ca. 30.000 Euro offen, die nun als Gesamtsumme fällig sind, da ich zuvor dummerweise die Raten nicht pünktlich gezahlt habe und dem anschließend vereinbarten Zahlplan nun auch nicht pünktlich nachkommen konnte !!!
    Ich denke ich komme in dem Fall um eine Privatinsolvenz nicht herum, da ich diese Gesamtforderung nicht begleichen kann. Bitte um Ihre Einschätzung. Und macht es dann überhaupt Sinn und die privaten Schulden bei meinen Eltern dort mit aufzunehmen (Sie bestehen nicht kurzfristig auf die Rückzahlung!).
    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ja, eine Privatinsolvenz ist bei Ihnen jedenfalls sinnvoll. Trotz gutem Einkommen werden Sie es nicht schaffen, das Geld zurückzuzahlen. Stellen Sie den Schuldendienst ein, eröffnen Sie ein P-Konto und dann beginnen Sie mit dem Insolvenzverfahren. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

      Antworten
  187. Ana Maria Hanganu

    Hallo,
    Unsere Situation ist folgendes:Mein Mann war selbständig,und durch eine betriebsprüfung in GROßEN Schwierigkeiten geraten.Wir haben eine haus gekauft vor 8 Jahre,.Wir haben jetz Ein UG die auf meine name ist,und jetzt hat das Bank die Firma Konto gesperrt. Wie lange kann dauern bis die Bank mitteilt das wir das Haus verlieren werden?und danach müssen wir beide die Privatinsolvenz einleiten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Anna

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Die Bank kündigt den Haus-Kredit einfach und leitet die Zwangsversteigerung ein. Von der Kündigung des Kredits bis zum Verlust des Hauses vergehen in der Regel zwei Jahr.

      Antworten
  188. Benjamin

    Hallo ich bin Benjamin ich bin verheiratet habe 3 Kinder und lebe mit meiner Frau zusammen wie schaut es denn da aus habe ungefähr mit meiner Frau zusammen 15000 Euro Schulden und würd gern die Privatinsolvenz absolvieren ich verdiene so durchschnittlich 2000 € netto und meine Frau bekommt noch Kindergeld was darf ich von diesen Geld behalten wäre ihnen verbunden auf eine schnelle Antwort danke

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Bei drei Kindern kann man Ihnen gar nichts pfänden, wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen. Ihre Frau müsste aber auch eine Insolvenz beantragen, wenn Sie ebenfalls Schulden hat.

      Antworten
  189. Markus

    Guten Abend. Mein Name ist Markus und komm aus Essen. Gehalt netto liegt zwischen 1600 und 1900. Nach mehreren Jahren einen vernünftigen Überblick der Schulden zu bekommen ergibt sich ein gesamt Betrag von fünfundvierzig tausend Euro die sich so ergeben:
    Vodafone : 1791.23 Euro
    Parship : 585,30 Euro
    Engelbert Strauss: 385,54 Euro
    Rechtsanwalt Johannsen: 6538,83 Euro
    Mama: 35000 Euro
    Nächsten Monat werde ich beginnen die erste Forderung Vodafone mit je 360 ‚Euro abzuzahlen. Zahle auch für meine Tochter 3 Jahre monatlich 370 Euro Unterhalt. Welcher Weg ist besser?? Selbst weiterzahlen oder Insolvenz

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Wenn Sie sich mit Mama einig werden, dann zahlen Sie die Schulden besser ab.

      Antworten
  190. Jörg Franzke

    Wenn Sie auch zukünftig nicht mehr Geld verdienen werden, dann lohnt sich die Privatinsolvenz auf jeden Fall für Sie.

    Antworten
  191. Sascha-Alexander W

    Guten Tag.
    Meine Frau und ich haben zusammen knapp 70000€ Schulden.
    Ich verdiene 2500 netto und meine Frau ist jetzt im Mutterschutz.
    Hat dann 620€ Elterngeld und wir haben ab Juni 2 Kinder.
    Wir haben leider zu viele Fehler im Leben gemacht und kommen da jetzt nicht mehr heraus. Wir machen ab Juli jeden Monat 700 minus.
    Wahrscheinlich ist da eine Privatinsolvenz am Besten.
    Wie viel würde uns denn am Ende des Monats übrig bleiben? Wir wohnen zur Miete, das Haus gehört meiner Mutter.
    Ich weiß einfach nicht weiter.
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Ihnen würde man ca. 350 EUR monatlich in der Insolvenz pfänden. Ihrer Frau gar nichts. Gerne helfe ich Ihnen. Sie können mir per E-Mail Ihre Telefonnummer übersenden und wir sprechen dann.

      Antworten
  192. Maria

    Hallo.
    Ich war bereits beim staatlichen Schuldenberater und habe bereits alle Unterlagen sowie Anträge, die ich nun ans Gericht, einreichen könnte.
    Das einzige was mich etwas stutzig macht, ist das meine Gesamtschulden bei ca. 60.000 liegen. Jedoch lt. Schuldenberater wurden 100.000 eingetragen.
    Mir wurde ürde gesagt das dies egal wäre, stimmt dies auch, und macht dies keinen Unterschied?

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Doch, das macht einen sehr großen Unterschied. Die Gläubigerliste mit der Höhe der Schulden muss stimmen. Andernfalls kann ein falsch berücksichtigter Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

      Antworten
  193. Marlon Beezemer

    Hallo
    Ich mochte veilleicht ein zweite job nehmen wahrend mein insolvenz. Aber wilche arbeitsgeber muss damn das was uber pfandungsgrenze abtragen?
    Mfg

    Antworten
    • Jörg Franzke

      Das macht der Insolvenzverwalter. Er stellt einen Antrag beim Gericht. Das Gericht rechnet beide Einkommen zusammen und bestimmt, welcher Arbeitgeber welchen Betrag abführen muss.

      Antworten

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