Haben Sie während der Privatinsolvenz neue Schulden gemacht, erteilt das Gericht für die alten Schulden trotzdem die Restschuldbefreiung. Aber nur für die alten Schulden. Die neuen Schulden haben Sie an der Backe. Eine neue Privatinsolvenz ist dann erst nach einer Sperrfrist von 11 Jahren erlaubt.

Falls ein Gläubiger von den neuen Schulden erfährt …

Aber es gibt noch ein Problem: Erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er die Versagung der Restschuldbefreiung verlangen. Dann war alles umsonst, die alten Schulden leben wieder auf. Seien Sie deswegen bitte vorsichtig mit neuen Schulden. Ein zweites Insolvenzverfahren wird erst wieder nach 10 Jahren möglich sein.

Die Privatinsolvenz läuft weiter

Die Insolvenz und damit die Aussicht auf Restschuldbefreiung ist nicht automatisch hinfällig, wenn Sie neue Schulden machen. Nach wie vor werden Sie mit der Restschuldbefreiung von allen Schulden befreit, die vor der Eröffnung der Insolvenz entstanden sind und die im Insolvenzantrag stehen.

Für neue Schulden keine Entlastung

Entstehen aber neue Schulden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, haften Sie wiederum ganz normal für diese Schulden. Das heißt, für neue Schulden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es keine Restschuldbefreiung.

152 Kommentare

  1. RA Juhrich

    Sehr geehrter Herr Kollege Franzke,
    „…Erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er die Versagung der Restschuldbefreiung verlangen.“
    Woraus ergibt sich dies? Finde weder in § 290 noch in § 295 InsO einen Hinweis.
    Die Antwort interessiert mich weil ich als Betreuer gerade einen „neu verschuldeten“ Betreuten übernommen habe.
    Besten Dank für Ihre Hilfe,
    mit freundlichen Kollegialen Grüßen
    Juhrich
    Rechtsanwalt

    • Jörg Franzke

      Sehr geehrter Herr Kollege,
      das steht auch nicht direkt im Gesetz, sondern ist Ausfluß der Pflicht des Schuldners, die Gläubigerbefriedigung nicht zu beeinträchtigen. Sie haben natürlich Recht: Der sich in der Insolvenz befindende Schuldner kann durchaus neue Schulden machen, kommt er jedoch erneut in Zahlungsschwierigkeiten, besteht ein Versagungsgrund.
      Grüsse
      Franzke

  2. Jacqueline Wurzel

    Sehr geehrter Herr Franzke
    Ich habe auch privat insolvenz,und bin sehr schnell in neue Schulden geraten,meine Angst ist aber da ich drei Kinder habe kann es passieren das ich wegen dieser Sache in Haft komme?
    Die neuen Schulden sind ungewollt passiert,
    LG,

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      keine Sorge, in Haft kommen Sie auf keinen Fall, aber wenn Sie die neuen Schulden nicht zurückzahlen können, dann ist die Restschuldbefreiung in Gefahr.
      Grüsse
      Franzke

  3. F. Piehler, Insolvenzsachbearbeiter

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Franzke,
    natürlich sollte jedem Schuldner daran gelegen sein, keine neuen Verbindlichkeiten nach Insolvenzeröffnung zu begründen. Womöglich möchten Sie auch aus diesem Grund Schuldnern die Neuaufnahme von Schulden so wenig schmackhaft wie möglich machen.
    Trotzdem ist mir Ihre Formulierung
    „Erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er die Versagung der Restschuldbefreiung verlangen.“
    zu pauschal.
    Allein die Tatsache, dass ein Insolvenzgläubiger von den neuen Verbindlichkeiten des Schuldners erfährt, begründet mitnichten einen Versagungsantrag. Vielmehr müssen weitere, vom jeweiligen Verfahrensstadium abhängige Faktoren hinzukommen.
    Einer davon wäre Betrug gegenüber Darlehensgebern oder öffentlichen Kassen (§ 290 I Nr. 2 InsO). In diesem Falle müsste der Schuldner tatsächlich um die RSB fürchten. Was aber, wenn er den Darlehensgeber vor Auszahlung des Kredits über seine finanzielle Situation aufgeklärt hat? Und alle anderen neuen Verbindlichkeiten (z. B. Miete, Nebenkosten, GEZ, Versicherungen etc.), die dem Schuldner in Folge Gesetzes oder aufgrund von Dauerschuldverhältnissen entstehen, unterfallen dem § 290 InsO ohnehin nicht…
    Eine weitere Versagungsmöglichkeit bei neuen Verbindlichkeiten sehe ich während des eröffneten Verfahrens bei der Vermögensverschwendung nach § 290 I Nr. 4 InsO. Eine solche würde aber auch nur zur Versagung führen, wenn durch die neuen Schulden die Gläubigerbefriedigung beeinträchtigt würde. Dies kann meines Erachtens aber gar nicht eintreten, da der Versuch des Neugläubigers, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, am Vollstreckungsmonopol des Insolvenzverwalters/Treuhänders scheitert. Sämtliches pfändbares Vermögen wie auch Einkommen unterliegt dem Insolvenzbeschlag nach § 35 InsO, sofern vom Verwalter nicht freigegeben. Und nur die vom Insolvenzbeschlag umfassten, mithin pfändbaren Vermögenswerte dienen der Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Eine Beeinträchtigung derselben kann somit mE nicht erfolgen.
    In der WVP gelten nur noch die Versagungsgründe aus §§ 295 ff. InsO, zu welchen die Neubegründung von Schulden ebenso wenig zählt wie die Verschwendung von Vermögen – sofern es sich bei letzterem nicht aus Erbschaft erlangtem Vermögen handelt. Somit könnten Neuverbindlichkeiten nur aus einem Grund eine Versagung auslösen: Wenn die neuen Schulden aus Straftaten stammen (z.B. Sozial- oder Kreditbetrug), der Schuldner deswegen zu einer Haft ohne Bewährung verurteilt wird und in Folge dessen entweder seine Beschäftigung verliert oder für geraume Zeit an der Aufnahme einer solchen gehindert wird. Dann wäre der Schuldner nicht in der Lage, seine Obliegenheiten aus § 295 I Nr. 1 InsO zu erfüllen.
    Über diese genannten Umwege könnten auch neue Schulden die Versagung verursachen. Ein Versagungsgrund i.e.S. sind sie indes nicht.
    Herzliche Grüße
    F. Piehler

  4. wolf

    Wissen Sie auch ob eine 2.Insolvenz zehn Jahre nach der Eröffnung der Ersten oder Beendigung dieser erfolgen darf??

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die Zehnjahresfrist beginnt mit der Beendigung zu laufen, oder genauer: mit der gerichtlichen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
      Grüsse
      Franzke

  5. petra

    Guten Tag bin auch in der privatinsolvenz bekomme eu Rente bei der Telekom habe ich ein Handy Tablett vertrag ist viel zu teuer erzählen mir was von 80 euro und muss mehr bezahlen ich kann es eigentlich garnicht bezahlen wie komme ich aus den vetrag raus petra

    • Jörg Franzke

      Sie kommen gar nicht aus dem Vertrag. Die Sonderkündigungsrechte gelten nur einmalig vor der Insolvenz.

  6. Jennifer

    Hallo meine Eltern wollen mir ihr Haus schenken, welches noch schulden hat. Darf ich das während der Insolvenz?

    • Jörg Franzke

      Dürfen ja, aber wenn das Haus nach Abzug der Schulden noch einen Restwert hat, kommt der Insolvenzverwalter und will diesen haben.

  7. Garcia Isabel

    Hallo,
    meine Mutter ist auch in der Privat Insolvenz und hat aus ihrer Selbstständigen tätigkeit keine Steuern abgeführt und auch den Strom nicht bezahlt ,wir kinder haben jezt den Betrag vom Strom und die Steuernachzahlung bezahlt kann das jezt trotzdem bedeuten das es keine Restschuld befreihung gibt das alles umsonst war.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ich denke, dass Sie damit ein gutes Werk getan haben und Ihre Mutter die Restschuldbefreiung erhalten wird.

  8. Wolfgang

    Hallo,
    ich bin seit Dezember 2010 in Privatinsolvenz. Ich habe nun einen Mahnbescheid erhalten. Finanziell schaut es derzeit so aus, dass ich z.Zt wirklich nichts zahlen kann, da ich bereits jetzt schon nicht mit dem Geld auskomme, obwohl ich wirklich nur die wichtigsten Lebensmittel einkaufe bzw. einkaufen kann, da ich sonst ganz schnell kein Geld mehr in der Tasche hätte. Würde ich jetzt noch Raten zahlen, würde ich garnicht mehr auskommen.
    Ich weiß, dass meine Privatinsolvenz nun stark gefährdet ist, weil ich diesen Mahnbescheid erhalten habe, was oder wie kann ich nun vorgehen um plausibel machen zu können, dass ich gewillt bin meine neuen Schulden zu begleichen, aber derzeit finanziell stark eingeschränkt bin ?
    Gruß,
    Wolfgang

    • Jörg Franzke

      Indem Sie in den Suchschlitz den Begriff „Vermögensverzeichnis“ eingeben, das pdf herunterladen, ausfüllen und dieses mitsamt einem Angebot zur Ratenzahlung dem Gläubiger übersenden. Danach rufen Sie dort an und fallen ihnen so lange auf den Wecker, bis sie der Ratenzahlung zustimmen. Mehr kann man nicht machen.

  9. Claudia Wasservogel

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin noch bis 2017 in der Insolvenz. Noch vor der Insolvenz wurde ich wg Urheberrechtsverl. (Bilder auf Webseite) im Internet abgemahnt. Ich habe da nicht reagiert, mir war irgendwie alles egal. Folgte einstw. Verfg wg Unterlassung und dann noch Schadenersatzforderaungn. Kostenbeschuss in EV_Sache und Versäumnis-Urteil wg. Schadenersatz erfolgten erst nach Eröffnung der Insolvenz.
    Das alles sind insgesamt mit Zinsen, RA-Kosten usw. jetzt ca 1,8T Euro.
    Diese Schulden bleiben mir also? Weil: nach Eröffnung der Insolvenz entstanden?? Ist das wirklich so?
    Gruss, ClaudiaW
    PS: Restschuldbefreiung ist mir „rechtskräftig angekündigt“ seit Dez 2012.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, leider ist das so. Ich kenne das Problem: die eigentliche Schuld entsteht vor der Insolvenz aber der betroffene Schuldner lässt es zu, dass die Schuld nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tituliert wird. Die Rechtsprechung geht in diesem Fall überwiegend davon aus, dass es sich bei einer nachträglichen Titulierung um neue Schulden handelt. Also müssen Sie das Geld vollständig zurückzahlen. Sie sind während des Insolvenzverfahrens zwar noch vor Zwangsvollstreckung jeder Art geschützt, aber nachdem die Restschuldbefreiung erteilt wurde, stehen diese Gläubiger sicherlich wieder auf der Matte. Vielleicht schaffen Sie es, die Schuld während der Insolvenz schon einmal in Raten zu begleichen.

  10. Pascal

    Hallo Ra Franzke.
    Ich bin auch in der Insolvenz.
    Und meine sorge is ich habe ungewollte schulden.
    Die sind passiert weil ich mein Job verloren habe und jetzt nur bei einer Teilzeit Firmer Arbeite und Vom Amt Noch Leitungen Beziehe. und wir ein Kind haben und das nächste Kind ist auch Unterwegs.
    Ich versuche schon Ratenzahlungen zu machen aber. ich bekomme Briefe von Inkasso/Rechtsanwälte.
    von den ich keine Ahnung habe das ich da schulden gemacht habe.
    Ich habe jetzt angst das ich in Haft muss.
    Ich bin bereit die schulden zu zahlen aber.
    Ich bin in einer Finanziellen Notlage.
    Ich Brauche Hilfe. 🙁

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn man Schulden hat, kommt man nicht ins Gefängnis. Machen Sie sich keine Sorgen. Einfach ein Pfändungsschutzkonto einrichten, dann alle Zahlungen einstellen und dann beantragen Sich die Verbraucherinsolvenz.

    • Dennis Doug

      Hallo Herr Franzke,
      Ich habe vor kurzem eine Privat Insolvenz hinter mich gebracht, in dieser Zeit war ich Kurz Selbstständig, in dieser Selbstständigkeit sind leider wieder Schulden entstanden. Mich macht das alles total Fertig und ich weiß auch nicht was ich noch machen soll, bei eine Schuldenberatung der Caritas hat man mir gesagt das ich erst nach 10 Jahren wieder eine Insolvenz machen kann. Ich kann aber nicht 10 Jahre warten, es muss doch noch andere Möglichkeiten geben diese sache zu klären. Zahlen kann ich leider auch nicht da ich zur zeit eine Schule besuche und Alg2 erhalte.

      • Jörg Franzke

        Hallo,
        nach dem neuen Insolvenzrecht ab 1. Juli 2014 beträgt die Wartezeit nur noch fünf Jahre. Aber diese Frist werden Sie sich auf jeden Fall gedulden müssen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

  11. gaby

    Guten Tag,
    ich hätte da auch eine Frage,
    ich habe Insolvenzantrag gestellt und Verfahren wurde eröffnet. Bekommt man dann Bescheid, wann die Wohlverhaltensphase beginnt? Ich habe da noch nichts gehört. Leider hatte ich jetzt einen Mahnbescheid, den ich aber umgehend bezahlt habe. Wird das nun die Restschuldbefreiung bedeuten?
    Mit freundlichen Grüßen Gaby C.

    • Jörg Franzke

      Die Wohlverhaltensperiode wird eingeleitet mit einem Schlusstermin bei Gericht, nachdem dieser stattgefunden hat, wissen Sie, dass Sie in der Wohlverhaltensüeriode sind.

  12. Daniela

    Guten Abend,
    ich habe mich kürzlich von meinem Mann getrennt. Er strebt die Privatinsolvenz an, ist bereits bei einer Schuldnerberatung, die für ihn die Insolvenz einleiten will. Er hat sein Regeleinkommen und arbeitet inoffiziell neben her. Er zahlt die Miete der gemeinsamen Wohnung (aus der ich bereits ausgezogen bin) nicht, obwohl er mir schriftlich bestätigt hat, dass er den Mietvertrag alleine weiterführt. Die Wohnung ist bis zum 01.09.2014 angemietet, aber er wohnt auch bereits woanders. Der Vermieter tritt nun an mich heran, weil mein Ex ihm gesagt hat, dass er nicht zahlen will und es mit in seine Insolvenz packen möchte. Auch beteiligt er sich nicht an die Schulden beim Jugendamt für Nachzahlung der Kitabeiträge mit der Begründung der Insolvenz. Ich komme für vier Kredite auf, zahle die Altmiete anteilig in Raten, und verhandel mit dem Jugendamt Ratenzahlung bei einer Gesamtsumme von 2000 Euro. Mir und meiner Tochter bleiben trotz Vollzeitstelle grade Mal 300 Euro zum Leben. Ich musste bereits mein Auto verkaufen. Meine Frage ist, darf er so handeln ohne Weiteres? Ferner hat er sich jetzt ein Auto gekauft, fliegt im Urlaub und macht zurzeit einen Motoradführerschein. Macht er sich damit strafbar? Kann der Vermieter die volle rückständige Miete von mir einfordern? Kann er sich wirklich weigern die Schulden beim Jugendamt mit zu tilgen? Ich bin wütend und verzweifelt, weil ich mit aller Kraft versuche die gemeinsam angehäuften Schulden zu begleichen und einen Tritt nach dem nächsten bekomme
    Gruß Daniela

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      tut mir leid, aber die schlechte Nachricht ist, dass der Exmann sich nicht strafbar macht, wenn er nicht mehr bezahlt. Moralisch ist das unzweifelhaft verwerflich, aber nicht strafrechtlich. Sie haften als Gesamtschuldner, weil Sie die Verträge gemeinsam unterschrieben haben und wenn er nicht bezahlt, müssen Sie für alles aufkommen. Ich kann Ihnen nur empfehlen darüber nachzudenken, ob es sich noch lohnt, die Bälle weiterhin in der Luft zu halten oder ob Sie sich auch für eine Privatinsolvenz entscheiden. Mit einer Tochter hätten Sie zumindest 1.440 EUR zur freien Verfügung.

  13. Stephan Hille

    Guten Tag,
    Mir ergeben sich mehrere Fragen und hoffe dass Sie mir helfen können.
    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz was mir finanziellen Spielraum er schaffte, so konnte ich wieder Rechnungen bezahlen. Nun aber ließ ich mich dazu verleiten Mobilfunkverträge abzuschliessen da Ich dem Kundenberater glaubte dass es kein Vertrag ist, sondern Prepaid. Zwischenzeitlich saß ich eine kurze Haftstrafe ab und konnte nicht mehr Widersprechen. Nun laufen diese Verträge.
    Ich habe Angst dass ich wegen Insolvenzverschleppung oder ähnlichem ein Strafverfahren kassiere und wieder in Haft muss.
    Wie sähe hier nun die Rechtslage aus?
    Der Gläubiger ist derselbe für den die Forderungen in die Insolvenzmasse eingeflossen ist.
    Momentan habe ich wieder finanzielle Engpässe weil mich das ganze Irritiert.
    Was soll ich tun?

  14. Mario.S

    Sehr geehrter Herr Franzke
    Ich befinde mich ebenfalls seit 2010 in der Privatinsolvenz.
    Die ersten 3 Jahre verliefen perfekt keine Zahlungen die ich nicht regelmässig gezahlt habe.
    Doch seit seit September 2013 bin ich arbeitslos geworden und habe meine Wohnung verloren.
    Erst seit Mai diesen Jahres Arbeite ich weider. Doch leider hat sich erheblich was angesammelt auch die Anzahl an Gläubiger ist gestiegen. Ich habe zwar mit allen eine Ratenzahlung vereinbart doch diese kann ich unmöglich monatlich an alle Zahlen. Es sind ca. 12 Gläubiger mit jeweills 50-80€. Dazu kommt noch meine Miete. Und da ich nur 1100€ verdiene bleibt somit überhaupt nix zum leben.
    Kein Gläubiger ist mit einer minderung der Rate einverstanden.
    Ich habe jetzt diesen Monat einfach allen nur 25€ überwiesen. Natührlich laufe ich jetzt Gefahr das ich aus den Ratenzahlungsvereinbarungen entlassen werde. Einige Gläubiger drohen auch schon mit Gerichtsverfahren usw.
    Wie läuft das ganze das Gerichtlich ab? Wird dann mein Lohn oder Konto gepfändet? Oder muss ich dann mit dem Gericht eine erneute Ratenzahlung vereinbaren. Da ich ja nur 1100€ verdiene ist da ja nix zu pfände da die Grenze knapp unter meinem Gehalt liegt.
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Das sind alles neue Gläubiger, die nichts mit Ihrem laufenden Insolvenzverfahren zu tun haben und von denen Sie keine Restschuldbefreiung erhalten werden. Was passiert, wenn Sie diese Gläubiger nicht mehr bezahlen können, kennen Sie ja schon: Die Gläubiger versuchen, Ihr Gehalt und das Konto zu pfänden und wahrscheinlich wird auch das laufende Insolvenzverfahren aufgehoben.

  15. Annie

    Sehr geehrter Herr Franzke, ich habe folgende Frage: Ich bin seit Mitte 2013 in der Privatinsolvenz, Mitte 2014 Beginn der Wohlverhaltensphase.
    Ich bin der Meinung nie ein Schreiben mit dem gesamten gemeldeten Betrag in der Inso bekommen zu haben. Erinnere mich an eine tel. Auskunft von ca. 23Tsd..
    Nun ist es so dass ich mit meinem Einkommen den gesamten Schuldenbetrag etwa Mitte 2016 bezahlt haben werde.
    Um ganz genau rechnen zu können etc. müsste ich natürlich wissen wie hoch der gemeldete Schuldenbetrag ist. Habe ich Anspruch auf einen Auszug vom Treuhandkonto auf das meine Pfändungsbeträge gehen?
    Wenn ich einen Nebenjob annehme, z.B. nebenbei selbständig arbeite, hat der Treuhänder – grade unter den o.g. Voraussetzungen Spielraum wie viel oder wann ich das pfändbare Geld (das ja immer wieder schwanken würde) abzuführen habe?
    VG
    Annie

    • Jörg Franzke

      Wenn der Treuhänder Ihnen keine Auskunft erteilen will – was sein Recht ist – haben Sie die Möglichkeit, zu Gericht zu gehen und in die Akte einzusehen. Dort befinden sich die regelmäßigen Berichte des Treuhänders und dort finden Sie alle Infos, die Sie wünschen. Mit Selbständigkeit würde ich noch warten.

  16. Schunke

    Guten ta, ich bin alleinerziehende Mutti von drei reizenden Jungs. Nun ist es so das mein Ex Mann seit über einem Jahr keinen Kindesunterhalt zahlt, obwohl er könnte. Er hat seine Arbeitgeber gewechselt, so dass erst jetzt die Gehaltspfändung zum ersten Mal greift. mein Ex Mann hat ein Einkommen von 1597€ durchschnittlich. Da er viele Schulden warum auch immer nach der Scheidung angesammelt hat, hat er jetzt eine Privatinsolvenz laufen. Nun hat er einen Anwalt eingeschaltet der den Unterhalt auf 593,00€ runter setzt. Womit ich natürlich einverstanden bin, da ich ja seit über einen Jahr alles allein für unsere Kinder bezahle. Bloß leider wird hier nichts bei rum kommen. er hätte ja sonst schon die ganze Zeit zahlen können. Im Prinzip macht er jeden Monat durch den nicht bezahlten Unterhalt neue Schulden, spielt dies eine Rolle bei seiner Insolvenz? Mit seinem Anwalt hat er eine Ratenzahlungsvereinbarung wegen seiner Anwaltskosten vereinbart, gefährdet er damit nicht seine Insolvenz? Ich bezahle seit einem Jahr ständig Gebühren für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Justizzahlstelle. Bloß erhalten tue ich nichts. Sein Anwalt möchte das ich die Vollstreckung wegen der aufgelaufenen Unterhaltsschuld ( wegen seiner Privatinsolvenz) fallen lasse. Das geht doch nicht? oder?
    Ich danke Ihnen vorab für die Bearbeitung meines Problems.
    Mit besten Grüßen Schunke

    • Jörg Franzke

      Ihr Mann muss an die Kinder den Unterhalt leisten, andernfalls erhält er nicht das gesamte Gehalt, sondern nur 1045 EUR. Vielleicht können Sie auf diese Weise Druck auf ihn ausüben, damit er weiter bezahlt. Die Vollstreckung müssen Sie nicht aufgrund der Privatinsolvenz fallen lassen.

  17. Simone B.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seid Mai 2014 in Privatinsolvenz.
    Im Jahre 2013 und Anfang 2014 hatte ich einen Rechtsstreit mit der Postbank über einen alten Kredit (als Gesamtschuldner mit meinem Ex-Mann) von vor 7 Jahre.
    Ich sollte nun die Schulden alleine tragen was ich mit zwei minderjährigen Kindern als Alleinerziehende nicht kann. Ich hatte 2013 meinem Rechtsanwalt einen Vorschuss gezahlt nun erhalte ich im Oktober 2014 von meinem Rechtsanwalt nochmals eine Rechnung von über 1000 Euro (der Anwalt wurde von mir informiert das ich in Privatinsolvenz gehe)
    Jetzt meine Frage: Fällt diese Rechnung in die Privatinsolvenz oder muss ich das als neue Schulden sehen?
    Im voraus herzlichen Dank.
    Mit freundlichen Grüssen
    Simone B.

    • Jörg Franzke

      Ob Sie die Rechnung bezahlen müssen oder nicht hängt davon ab, ob Leistungen des Anwalts vor der Insolvenzeröffnung erbracht wurden oder danach. Sehen Sie doch einmal auf der Rechnung nach, dort ist normalerweise der Leistungszeitraum vermerkt.

  18. Esen

    Hallo Herr Franzke,
    bin seit 2013 in PI, habe letzte Woche eine Rechung von einem Anwalt bekommen, vom dem ich nichts wusste, die Rechnung ist von 2011, wie soll ich vorgehen? Soll ich es meinem Treuhänder weitergeben , wird meine Restschuldbefreiung da durch gefährdet?

    • Jörg Franzke

      Einfach an den Treuhänder weitergeben. Solange Sie noch nicht in der Wohlverhaltensperiode sind, ist dadurch die Restschuldbefreiung nicht gefährdet.

  19. Ralf

    Hallo und ein gesundes neues Jahr
    ich bin ja nun am ende meiner insolvenz .
    ich habe im mai 2014 diverse briefe vom Finazamt erhalten . wo ich plötzlich ca. 35000 euro steuerschulden haben soll . das ganze für die letzten 10 Jahre (ich war während der ganzen insolvenzzeit im nebenerwerb selbständig )
    ich brauchte dadurch nur mit Hartz 4 aufstocken .
    nun habe ich versucht das ganze über anwälte bzw. steuerberater klären zu lassen . aber da ich min.3500 euro als anzahlung geben soll ist das ganze nun wieder hinfällig. ich habe das geld nicht .
    wie soll ich mich jetzt verhalten . ich bin in insolvenz gegangen um meine kinder nicht mit meinen schulden zu belasten . habe auch während der ganzen zeit keine neuen schulden gemacht . bis dann plötzlich diese briefe kamen ich wusste von dem im vorfeld nichts.
    ist meine insolvenz nun gefährdet ??
    die insolvenz anwälten die ich habe , ist nicht gerade auskunftsfreundlich .. leider .

    • Jörg Franzke

      Vielleicht gehen Sie mal zu einem Steuerberater und klären, warum Sie dem Finanzamt so viel Geld schulden sollen. Da kann etwas nicht stimmen.

  20. oliver

    Hallo.
    Mal eine frage.ich bin seit einige jahre in insolvenz.bin zur zeit auch in der wohlverhaltensperiode.meine lebensgefaehrtin hat mich vor kurzem gebeten auf meinen namen artikeln zu bestellen diese mir dann auch bezahlt.leider ging dann 6wochen spaeter die beziehung in brueche und sie hat fuer die wahre auch nicht untersvhrieben das sie mir das geld dafuer gibt.sie meinte nur am schluss das sie aufgrund der trennung keine lust hat mir das geld zu geben (ca.450.-).jetzt wirde mir von diesen glaeubiger schon mit gericht gedroht. Worueber ich nun angst habe, da ich die wahre nucht bezahlen kann, das der gerichtsvollzieher kommt und ich in haft komme.frage:;,, was kann mir am schlimmsten passieren? Kann ich deshalb in haft kommen? Bitte Sie um baldige antwort, da ich totale angst habe das ich in haft komme.vielen danlk in voraus.

    • Jörg Franzke

      Nein, wegen soetwas kommt man nicht in Haft.

  21. Lothar Boris

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich seit Mitte August 2014 in der PI, also in der Eröffnung. Im Rahmen der Vermögensverwertung wurde Anfang September mein Konto gesperrt und ein Betrag X gepfändet. Nach welcher Berechnung dieser Pfändungsbetrag X ermittelt wurde, erschloss sich mir nicht. Danach gab der Treuhänder das Konto mit der verbleibenden Summe Y wieder frei und teilte mir mit, mit dem Geld könne ich machen was ich will. Diese Summe Y kam mir viel zu hoch vor, bei meiner eigenen Berechnung nach Pfändungstabelle und in dem Monat bereits getätigten Ausgaben (Miete etc.) kam ich auf ein deutlich höheren Pfändungsbetrag. Telefonisch zurückgefragt wurde mir die Richtigkeit der Pfändung wiederholt bestätigt. Ich tätigte daraufhin mit dem Geld noch einige notwendige Ausgaben. Parallel bekam ich aufgrund einer längeren Krankheit Krankengeld von der GKV und Krankentagegeld von einer zusätzlichen PKV. Im Rahmen einer mündlichen Vereinbarung mit dem Treuhänder verzichtete dieser darauf, einen Antrag auf Zusammenrechnung bei Gericht zu stellen und pfändete bei jedem Leistungserbringer einzeln. Danach berechnete er die jeweiligen monatlichen Erträge abzgl. der bereits abgeführten Pfändungsbeträge und zog davon den unpfändbare Anteil nach Pfändungstabelle ab. Den pfändbaren Betrag forderte er dann monatlich an.
    Jetzt kommt es wie es kommen muss: Die Abrechnungen für die Monate November und Dezember stehen noch aus und es zeichnet sich klar ab, dass das Geld nicht reichen wird, um alle pfändbaren Beträge zu bedienen. Paradoxerweise fehlt ziemlich genau die Summe Y, die mir im Monat September im Rahmen der Kontopfändung belassen wurde. Ich bin verzweifelt deswegen, weil ich wirklich nichts falsch machen wollte und will und jetzt habe ich Schulden beim Treuhänder und weiß gar nicht, wie das passieren konnte.
    Als letzten Notanker kann ich mir das Geld von der Schwiegermutter leihen. Wenn sie mir das Geld aber zur Verfügung stellt, ist das ja eine Zuwendung, die ich im Rahmen der Insolvenzeröffnung eigentlich vollständig an die Masse abführen müsste. Außerdem mache ich neue Schulden bei Dritten.
    Liegt der Fehler bei mir? Und wenn ja, wie komme ich aus der Nummer wieder raus? Kann ich dem Treuhänder Ratenzahlung anbieten? Droht das Verfahren deswegen zu platzen?
    Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich bereits jetzt ganz herzlich.
    Beste Grüße
    Lothar

    • Jörg Franzke

      Hallo, so richtig habe ich Ihren Fall leider nicht verstanden. Aber es gilt der Grundsatz, dass Sie den Insolvenzverwalter in der Insolvenz über Ihr Einkommen informiert halten müssen, das haben Sie ja gemacht. Verrechnet sich der Insolvenzverwalter – sowas kommt öfter vor – und zieht er die falschen pfändbaren Beträge ein, dann ist das sein Problem ,letztendlich haftet er dafür. Deshalb müssen Sie sich überhaupt keine Sorgen machen, wenn der Insolvenzverwalter Ihnen zu viel Geld belassen hat und Sie das Geld inzwischen ausgegeben haben. Sie sollten sich kein neues Geld leihen und Sie sollten auch nichts davon zurückzahlen.

  22. Katarina

    Hallo,bin 2 jahre in PI. Gesamte Schulden ca. 20000..Ich bin in Elternzeit und habe 4 Kinder
    1 ; 4; 9; 12 jahre alt. Hat meine mutter ein jahr züruck mir Geld gegeben nur für eine zweck-kleine ferienwohnung für seine enkelnkinder kaufen who können wir am Not wohnen oder am Sommer urlaub machen,jedes andere Urlaub mit Kinder für uns wegen Preise unmöglich und z.B. in August eine Woche für 1 Erw. und 4 Kinder kostet mehr als 3 000 euro. Ich habe eine kleine Studium 14 m2 für preis 16000 euro gekauft auf meine name aufgeschrieben. Monatliche grenz für uns liegt beim 2250 euro,aber wir haben komplett mit Kindergeld 1800 euro.Mutter hat alle papiere von Wohnung genohmen und in Darlehens vertrag geschrieben zurück zahlen ohne zinsen in 30 jahren mit mögliche rate nach unsere wunsch.Wenn verkaufen wir das Wohnung,solten wir das geld beim mutter sofort zurück geben. Meine Frage: kann diese Studio von mir pfandbar sein oder komplett weg genomen vom Gerich für alte Schulden?
    Danke

  23. Stefan Diederich

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich habe folgendes Problem und zwar,
    habe ich zwischen diversen anderen Schulden auch Mietschulden ich habe das Mietverhältnis zum 01.06.2014 gekündigt, leider bin ich noch nicht dazu gekommen wohnungsgegenstände zu entnehmen das wieder habe ich mit meiner Vermieterin Telefonisch geklärt und diese sagt mir auch das ich mir gerne zeit lassen könnte. inzwischen habe ich den Antrag auf die Insolvenzeröffnung abgegeben als ich heute meine Vermieterin erreicht habe um ihr mitzuteilen das ich demnächst alles aus der wohnung entnehme sagt sie mir das natürlich noch weiter Mietrückstände da wären und zwar die der letzten 7 monate allerdings habe ich das mietverhältnis längst gekündigt. meine Schulden zum 01.06.2014 betrugen etwa 7000 euro und jetzt hab ich diesen Antrag abgegeben. wenn sie mir böse will könnte sie mir die mieten bis zum heutigen Datum anrechen obwohl ich gekündigt habe? das würde ja auch heissen das ich ja schulden gemacht habe nach der Eröffnung oder nicht? oder zählt alles weitere an schulden noch in die Insolvenzmasse von damals oder sind das wieder neue schulden.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, das wird nicht Ihre Restschuldbefreiung gefährden. Teilen Sie dem Insolvenzverwalter aber unbedingt mit, dass Sie bei der Vermieterin Schulden haben. Er nimmt die Vermieterin dann mit in die Gläubigerliste auf. Fertig, mehr ist nicht zu tun.

      • Stefan Diederich

        Sehr geehrte Herr Franzke,
        Danke für Ihre Antwort damit bin ich schon sehr erleichtert, Dem Insolvenzverwalter habe ich schon zum 01.06.2014 über die aktuellen Mietschulen informiert.
        Mietverhältnis ging bis 01.06.2014 mit mietschulden in höhe von 7000 euro.
        ausgezogen bin ich aber nocht nicht in den letzten 7 monate obwohl ich gekündigt habe. Ich habe allerdings gelesen das meine Vermieterin für diesen Zeitraum wo ich trozt kündigung noch nicht ausgezogen bin sie weiterhin miete verlangen kann weil die wohnung noch nicht frei ist.
        Und da ich ja den Antrag abgegeben habe habe ich gedacht es werden nur schulden bis 01.06.2014 in die Insolvenz gehen. und die miete der letzten 7 monate waren ja nicht mitkalkuliert und daher habe ich gedacht diese wären neue schulden.
        Mit freundlichen Grüßen

  24. Ichmöchteanonymbleiben

    Guten Abend, Herr Franzke,
    ich bin in einem eröffneten Inolvenzverfahren und nun habe ich eine Rechnung von einem Mobilfunkanbieter erhalten. Der Vertrag kam vor der Insolvenz zustande. In der Forderungsaufstellung ist eine Dezember- und eine Januarrechnung aufgelistet. Im Dezember war ich noch nicht in der Insolvenz, im Januar schon. Kann ich diesen Anbieter dennoch (ich nutze den Vertrag nicht) nachmelden? Kann ich dem Mobilfunkanbieter sowie dem Inkassobüro jeweils einen Brief mit der Kopie meines Eröffnungsbeschlusses zusenden, mit der Bitte, sich an meinen IV zu wenden? Oder könnte ich dabei Probleme bekommen? Oder sollte ich es auf eine außerordentliche Kündigung ankommen lassen und mit dem Inkassobüro lieber eine Ratenzahlung vereinbaren? Aber das könnte sicher die RSB vermiesen?
    Ich danke im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Können Sie problemlos dem Insolvenzverwalter schicken, damit er die Forderung zur Tabelle feststellen lässt.

  25. Steffen Hoffmann

    Hallo Herr Franzke,
    zunächst einmal möchte ich mich bedanken, dass es so ein offenes Forum gibt.
    Jedoch konnte ich meine Problematik hier nicht vorfinden, sodass ich auch eine Anfrage machen muss.
    Wie verhält es sich, wenn man eine Schuld nicht zur Privatinsolvenz angemeldet hat (seit Mitte 2010).
    Ich habe mit der Anwaltskanzlei eine Ratenzahlung vereinbart,
    kann diese nun aber nicht mehr bedienen. Ich habe nahezu alle Raten stets pünktlich bezahlt. Die Kanzlei droht mir nun mit Vollstreckungsmaßnahmen.
    Eine schriftliche Vereinbarung gibt es nicht,sondern diese Vereinbarung wurde am Telefon getroffen.
    Der Zinssatz wurde von seiten der Anwaltskanzlei nicht benannt, sodass ich nun sehr überrascht bin,dass die Kanzlei Zinsen geltend macht.
    Kann ich diese Forderung noch anmelden oder muss ich die Befürchtung haben,dass meine Insolvenz platzt,wenn ich die Raten nicht weiter bediene ?
    Ich bitte schnellstmöglich um Ihren fachkundigen Rat, denn die Sache ist, wie Sie sich denken können, sehr eilbedürftig.
    Viele Grüße
    S. Hoffmann

    • Jörg Franzke

      Das sechs bzw. fünfjährige Insolvenzverfahren ist unterteilt in die eigentliche Insolvenzphase und die Wohlverhaltenszeit. Die Insolvenzphase endet mit dem Schlusstermin nach ca. 1 bis 2 Jahren. Ergibt sich während der Insolvenzphase ein weiterer Gläubiger, reichen Sie diesen einfach an den Insolvenzverwalter weiter. Taucht er hingegen in der Wohlverhaltensphase auf und handelt es sich um einen großen Gläubiger, kann er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

  26. Kai

    Sehr geehrter Anwalt,
    erstmal großes Lob für die Hilfe die Sie hier anbieten.
    Ich habe gerade meinen Insolvenzantrag gestellt und alles ist sehr neu für mich. Abgesehen von der emotionalen Seite.
    Noch habe ich keinen Insolvenzverwalter. Dieser wird wohl bald bestimmt.
    Meine Frage, die mich brennen interessiert, kann ich Probleme bekommen, wenn ich einen Gläubiger vergessen haben sollte? Wenn ich geringfügig aufgrund versehentlicher Fehlinformation oder „klassischem Vergessen“ etwas nicht angeben konnte?
    Ich habe eine relativ hohe Gesamtschuld. Ein Haus wird Zwangsversteigert etc. Alle Banken sollten beinhaltet sein. Auch Bafög etc. Es könnte höchstens ein Gläubiger auftauchen, der eine zur Maße gesehen geringfügige Forderung hat.
    Dann noch ein wichtiger Aspekt, unter den Schulden besteht eine Schuld aus einem Gemeinschaftskonto mit meiner Exverlobten. Diese zahlt regelmäßig und bedient die Bank. Kann Sie aufgrund dieser Schuld, die angegeben ist, klagen? Muss da etwas beachtet werden?
    Freundlicher Gruß

    • Jörg Franzke

      Das sechs bzw. fünfjährige Insolvenzverfahren ist unterteilt in die eigentliche Insolvenzphase und die Wohlverhaltenszeit. Die Insolvenzphase endet mit dem Schlusstermin nach ca. 1 bis 2 Jahren. Ergibt sich während der Insolvenzphase ein weiterer Gläubiger, reichen Sie diesen einfach an den Insolvenzverwalter weiter. Taucht er hingegen in der Wohlverhaltensphase auf und handelt es sich um einen großen Gläubiger, kann er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

  27. Andre

    Hallo
    Ich habe mal eine frage und zwar wie verhält sich eigentlich mit der wartezeit wenn eine Insolvens aufgehoben wurde, ab wann beginnt die 10 Jahre warte zeit bis man wieder einen neuen antrag stellen kann?
    Mit freundlichen Grüße
    Andre

    • Jörg Franzke

      Inzwischen sind es nach einer Gesetzesänderung nur noch 5 Jahre. Die 5 Jahre zählen ab dem Beschluss über die Versagung der Restschuldbefreiung.

      • Andre

        Vielen lieben dank für die schnelle antwort.
        Ein schönes Wochenende ich wüsche ich ihnen noch.

  28. Jens H.

    Sehr geehrter Herr Jörg Franzke,
    ich habe eine Frage bezüglich der Behandlung von Steuerschulden (Umsatzsteuer & Einkommensteuer), die aufgrund einer freiberufliche Tätigkeit vor, während und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
    Der Grund für die Insolvenz waren Steuerschulden aus nachträglich abgegebenen Steuererklärungen bis 2010. Was ist nun mit den Steuerschulden für die Jahre 2011 – 2013, die dem Grunde nach in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen entstanden, jedoch mangels abgegebener Erklärungen jedoch nicht rechtskräftig festgesetzt worden sind. Alle Bescheide ab 2011 stehen noch unter Vorbehalt der Nachprüfung (§164 Abs. 1 AO).
    Müssen die Einnahmen und Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit auf die Zeit vor und nach dem Insolvenzantrag getrennt erfasst und veranlagt werden? Eigentlich entsteht die Steuerschuld doch bereits mit Beginn des Steuerjahres (oder?) Es erfolgte auch ein Wohnort- und damit Finanzamtswechsel in 2011. Das alte Finanzamt ist der Hauptgläubiger im Insolvenzverfahren, das neue Finanzamt veranlagt ab 2011.
    Das Insolvenzverfahren wurde am 27.09.2011 aufgrund Antrag vom 18.08.2011 eröffnet (am 14.06.2012 Restschuldbefreiung nach §291 InsO angekündigt) und am 27.03.2013 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO, §289 Abs. 2 InsO). Die Laufzeit der Abtretung hat am 27.09.2011 für 6 Jahre begonnen. Nach §35 Abs. 2 InsO wurde durch den Insolvenzverwalter erklärt, das das Vermögen aus der weiterhin freiberuflichen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört.
    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
    Jens H.

    • Jörg Franzke

      Alle Steuerschulden, deren Entstehungsdatum älter ist, als der Tag der Insolvenzeröffnung werden restschuldbefreit. Dabei kommt es nicht auf den Erlass des Steuerschuld an, sondern auf die Handlung, welche die Steuerschuld ausgelöst hat.

  29. Heiko Koch

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin Teileigentümer zu 1/4 eines Grundstückes, welches zu 3/4 meinen Eltern gehört. Jetzt habe ich mitbekommen, dass meine Eltern seit gut 4 Jahren keine Steuern mehr bezahlt haben und die Stadt hat jetzt mich dies bzgl. angeschrieben.
    Ich befinde mich seit gut 1,5 Jahren in der Inso bzw. inzwischen in der Wohlverhaltensphase. Ein Kredit mit dem das Haus belastet ist, läuft auf meinen Namen. (Gläubiger ist in der Tabelle mit angegeben) Der 1/4 Mitanteil wurde aus der Insomasse bereist freigestellt.
    Nun die Frage, kann ich diesen Mitanteil durch Dereliktion loswerden oder sitz ich darauf fest und gefährde damit meine RSB? Gibt es vllt auch noch andere Möglichkeiten den Mitanteil abzustoßen?
    Liebe Grüße

    • Jörg Franzke

      Sie können nicht auf einen Miteigetumsanteil verzichten, sondern immer nur auf ein gesamtes Grundstück. Der Weg ist also versperrt.

  30. Sascha Schäfer

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    wahrscheinlich haben sie schon oft dieselbe Frage gestellt bekommen. In meinem Fall ist die außergerichtlich Einigung gescheitert. Jetzt bin ich soweit,dass ich den Antrag zur Privatinsolvens abgeben könnte.Es gibt nur ein Problem. Seit letztem Jahr befinde ich mich Rechtstreit mit einer Wohnungsgesellschaft. Am 6 Mai soll jetzt die Entscheidung fallen wer im Recht ist. Da die außergerichtliche Einigung schon mehr ein paar Wochen vorbei ist habe ich Angst das ich den Antrag zu spät abgebe,und ich noch mehr Probleme bekomme. Falls ich den Fall ja verlieren sollte,muss ich Gerichtskosten,Anwalt u.s.w ja auch noch bezahlen. Das könnte recht teuer werden.
    Jetzt meine Frage,könnte ich den Antrag jetzt schon abgeben und ggf mir entstehenden Kosten nachreichen?
    Immerhin läuft das Verfahren schon recht lange und es sollte eigentlich bis zum 16.4 eine Entscheidung gegeben haben.
    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Antwort.
    Langsam bin ich echt am verzweifeln.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Sascha Schäfer

    • Jörg Franzke

      Weil die Forderung älter ist, als der Tag an dem das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird, handelt es sich um eine Insolvenzforderung die restschuldbefreit wird. Ob die Forderung bereits tituliert ist oder nicht, ist egal und Sie müssen auch nicht abwarten, bis die Gerichtskosten und Kosten des gegnerischen Anwalts festgesetzt werden. Nehmen Sie diese Gläubiger einfach mit in die Gläubigerliste mit ihren Eventualforderungen auf, mehr ist nicht zu tun. Ist der Rechtsstreit während des Insolvenzverfahrens noch anhängig, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob der den Prozess fortführen möchte oder nicht. In der Regel will er das nicht.
      Also eigentlich ganz einfach und kein Grund zu Verzweifeln.

  31. Jeremy C

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich noch 3 Jahren in der Insolvenz.
    Habe jetzt aber ein Job Angebot bekommen wo ich 2100€ Netto verdienen würde. Wäre es schlau aus der Insolvenz zu fliegen und das Geld dann abzubezahlen?
    Es sind nur 5600€ und zwei Gläubiger.
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Nein, das ist Quatsch. Halten Sie einfach vollends durch. Wenn alles bezahlt ist, wird das Verfahren ohnehin vorzeitig aufgehoben.

  32. uwe

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Tochter wurde durch das Finanzamt in eine Privatinsolvenz geschickt. Durch Unwissenheit hatte sie die Restschuldbefreiung nicht in der Frist beantragt. Das Insolvenzverfahren ist mittlerweile beendet. Wann kann meine Tochter die Restschuldbefreiung beantragen?

    • Jörg Franzke

      Die schlechte Nachricht ist: Nein. Den Antrag auf Restschuldbefreiung muss man zu Beginn des Verfahrens stellen. Das heißt, das gesamte Verfahren war umsonst. Das ist sehr bedauerlich, aber ich habe hin und wieder solche Fälle.

  33. Kai P.

    Guten Tag……..
    ich bin sein 12.11. 2013 in der insolvenz .
    ich habe 08/2013 meine frau geheiratet , denn antrag der insolvenz und der restschuldbefreiunge hatte ich 07/2013 gemacht bei einen schuldenberater gemach und als ich einen termine hatte bei meinen treuhänder in Berlin sagt mir das meine frau nichts mit meiner insolvenz zutun hat da ich sie erst nach der beantragung geheitratet habe . jetzt worden mit im 06/2014 fast 600 euro vom gehalt abgezogen . was sich sich nachhinein rausstelle das meine arbeitgeber sich da im dem schreiben vom amsgericht potsdam verlesen hat . Darauf könnte ich nicht alle rechnungen mehr bezahlen und es sich soweit hinaus gezogen hat mit denn rechnungen nicht mehr hinterherkamm zum bezahlen und hab ich neue schulden. Ich habe drauf gleich meine treuhänder RA. S. angerufen . und habe ihm das alles geschildert und meine frage an ihm wahr fliege ich aus der insolvenz durch die neuen schulden ? antwort wahr „NEIN“ solange ich sie in monatlichen raten bezahle . da sie insolvenz nur für die altlasten ist und nicht für neue lasten . jetzt habe ich aber gelesen das ich doch aus dem insolenzverfahren fliegen könnte durch die neuen schulden . meine frage an ihnen ist diese angst berechtig oder nicht .

    • Jörg Franzke

      Der Treuhänder hat recht. Wenn Sie die neuen Schulden weiterzahlen können, fliegen Sie nicht aus der Insolvenz.

  34. Manuela Martens

    Hallo,
    ich habe da eine Frage….
    Meine Schwester befindet sich in der Insolvenz und bezieht seit längerer Zeit Hartz 4. Seit 2 Monaten lebt Ihre 4 Jährige Tochter beim Vater, von daher ist sie jetzt unterhaltspflichtig. Aktuell hat Sie den Unterhalt gezahlt. Welche Auswirkung würde es haben wenn Sie die Zahlung einstellt (da kein Geld vorhanden ist ) und die Vorschusskasse in Kraft tritt? Ist Die die laufende Insolvenz dadurch gefährdet? Es würden dann ja neue Schulden entstehen, allerdings gegenüber dem Staat.
    Mit freundlichem Gruß
    M. Martens

    • Jörg Franzke

      Wenn die Schwester die Unterhaltszahlungen einstellt, entstehen neue Schulden, für die Ihre Schwester keine Restschuldbefreiung erhält. Kommt es zur erneuten Vollstreckung aufgrund dieser Schulden und ein Altgläubiger erfährt davon, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Sofern Ihre Schwester aufgrund eines Unterhaltstitels zur Zahlung verpflichtet ist, kann Sie die Abänderung einklagen.

      • Manuela Martens

        Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
        Ich wüsche ich Ihnen noch ein schönes Wochenende .

  35. Marco Heymann

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe an Ihnen eine sehr wichtige Frage: ich habe vor 3 Tagen meinen Beschluss vom Insolvenzgericht bekommen, dass endlich mit meiner Insolvenz fertig bin. Nun habe ich aber die Rechnung über die offenen Gerichtskosten erhalten. Dieser Betrag ist aber so hoch, das ich diesen nicht in einer Summe bezahlen kann. Meine Frage ist: kann ich mit dem Gericht oder mit dem Treuhänder eine Ratenzahlung vereinbaren? Und wenn ja, wieviel im Monat.
    Danke.
    Mit freundlichen Russen
    Marco Heymann

    • Jörg Franzke

      Ja, man kann diese Gerichtsgebühren abstottern. Einfach hinschreiben, dass man nicht dazu in der Lage ist, auf einmal zu zahlen.

  36. W.N. (Nowicki)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Franzke, ich habe seit 5 J. PI.
    Jobcenter hat mir die Stütze (zu große Wohnung) aberkannt und die Rückforderung (ca.1200€) zugeschickt. Ich bin Alleinverdiener (Frau und ein Kind) und nach Zahlung der monatlichen Rechnungen verbleibt uns 700€ zum Leben. Ich kann die – wenn auch berechtigt – gofordete Summe (bei besten Wille) nicht zahlen. Was passiert jetzt mit mir und der Insolvenzverfahren? Bin ich während der Insolvenzverfahren vor Zwangsvolstreckung geschützt? Was muß ich jetzt tun?

    • Jörg Franzke

      Versuchen Sie wenigstens Raten in Höhe von 50 EUR abzuzahlen. Dann wird es keine Zwangsvollstreckung geben und dann ist auch Ihre Restschuldbefreiung nicht in Gefahr.

  37. Dieter Beyer

    Hallo Herr Kollege,
    vielen Dank für dieses Forum!
    In dem Beitrag schreiben Sie, dass die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn neue Schulden entstehen und ein alter Gläubiger das erfährt. Der andere Kollege hat das ja schon eingeschränkt.
    Da ich einen Fall habe, in dem das gestreift wird, würde ich gerne fragen:
    Wodurch könnte ein alter Gläubiger davon erfahren, und passiert das erfahrungsgemäß häufig? Reicht es, wenn einer es erfährt?
    Herzlichen Dank.
    D. Beyer

    • Jörg Franzke

      In der Regel erfährt der Insolvenzverwalter davon, indem erneut gegen den betroffenen Schuldner vollstreckt wird und dieser eine Eidesstattliche Versicherung abgeben muss.

  38. Bätz, Sabine

    Danke für diese Möglichkeit eine Frage zu stellen!
    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Franzke,
    mein Mann und ich befinden uns in Privatinsolvenz/Wohlverhaltensphase – Beendigung der Insolvenz voraussichtlich 06./2017.
    Unsere 26-jährige Tochter hat während unserer Insolvenz ein größeres, altes Haus gekauft für sich und ihren ägyptischen Ehemann in dem wir mit unseren vier minderjährigen Kindern auch noch Platz fanden.
    Jetzt gefällt es ihrem Mann (er ist seit 01.2014 in Deutschland) hier bei uns überhaupt nicht, und sie spielen mit dem Gedanken zusammen in Ägypten zu leben. Für uns ein Desaster. Nun bot sie uns an, die Restschuld vom Haus (ca. 50.000 €) zu übernehmen und dafür das Haus zu besitzen.
    Leider befinden wir uns aber wie o. g. noch in der Insolvenz – ist während dieser Zeit ein derartiger Erwerb von Eigentum möglich? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Bätz

    • Jörg Franzke

      Sie können das Eigentum an dem Haus erwerben. Also gehen Sie zum Notar und lassen das Eigentum an dem Haus auf sich überschreiben. Solange die Immobilie nicht mehr wert ist, als die Grundschuld, die auf ihr lastet passiert gar nichts. Ist die Immobilie allerdings mehr wert, dann würde Ihre Tochter Ihnen eine Schenkung geben mit der Folge, dass Sie dies dem Insolvenzverwalter mitteilen müssen und dann müssten Sie die Hälfte der Schenkung (also der überschießende freie Wert: Grundstückswert bei Zwangsversteigerung minus Immobilienschulden) an den Insolvenzverwalter abgeben.
      Spannend ist eher die Frage des Kredits. Die Bank wird Ihnen sicherlich keinen Kredit geben. Also müsste die Tochter nach außen die Kreditnehmerin bleiben und Sie müssten sich in der Familie einigen.

  39. Steve Bergmann

    S.g. Herr Franzke,
    ich mußte meine UG im Dez. 2014 insolvent melden.
    Das Verfahren ist eröffnet 03*2015 worden. Leider muß ich dadurch auch in Privatinsolvenz gehen.
    Nun meine Frage.
    Kann ich jetzt schon Privatinsolvenz anmelden.?
    Ich weiß halt nicht, ob aus der Insolvenz der UG sich noch Gläubiger gegen mich als ehem. GF wenden können.
    Was würde passieren, wenn ich jetzt die PI beantrage und in 1. Jahr meldet sich noch jemand der aus der UG gegen mich Ansprüche stellt.
    besten Dank im Voraus
    Steve Bergmann

    • Jörg Franzke

      Ja, Sie können schon jetzt die Privatinsolvenz anmelden. Einziger Gläubiger aus der UG ist ja der Insolvenzverwalter und ggf. das Finanzamt und Sozialversicherungsträger aufgrund Durchgriffshaftung. Die schreiben Sie mit auf die Gläubigerliste mit einem geschätzten Betrag.

  40. SB

    Guten Abend,
    erstmal vielen Dank für diese informative Seite.
    Ich habe eine Frage.
    Ich habe 2013 die Restschuldbefreiung erhalten.
    Ich bin selbstständiger Einzelunternehmer und habe inzwischen leider neue Schulden gemacht. Einer meiner Gläubiger hat für mich einen Insolvenzantrag gestellt.
    Aber ich befinde mich in der Sperrfrist der Antragstellung und für eine erneute Restschuldbefreiung. Wird trotzdem das Insolvenzverfahren eröffnet?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • Jörg Franzke

      Ja, das Verfahren wird eröffnet. Aber wahrscheinlich wird man Ihren Antrag auf Restschuldbefreiung zurückweisen.

  41. JL

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich hoffe sehr, Sie können mir weiterhelfen.
    Zuerst vielen Dank für die Möglichkeit eine Frage zu stellen und für die vielen Antworten, die Sie schon gegeben haben zu diesem Thema.
    Die meisten habe ich mir durchgelesen und nun eine Verständnisfrage zu meinem Problem.
    Die Sache ist folgende:
    Meine Mieter (Ehepaar, drei Kinder) wohnen seit ca. zweieinhalb Jahren in meinem Einfamilienhaus zur Miete und zahlen sehr unregelmäßig bzw. gar nicht. Es stehen noch ca. 4.000 € offen. Nach Kündigung etc. wird kurz vor Einreichen der Räumungsklage festgestellt, dass die Mieter (beide) seit ca. 5 Jahren in der Insolvenz stehen.
    Da das neben meinem Job meine einzige Einkommensquelle ist und mein jetziges Haus ,abbezahlt`, steh ich ganz schön auf dem Schlauch, da es sich so liest, als ob ich gar keine Möglichkeit habe an das Geld und die noch kommenden Schulden (die ziehen ja nicht aus) heranzukommen, außer ich nehme in Kauf, dass alle Kosten (Anwalt, Gericht, Versorgungsunternehmen und Reparaturen im gesamten Haus) an mir hängen bleiben. Was ja aber besagen würde, das jeder in der Insolvenz Mietschulden machen kann, ohne große Konsequenzen.
    Demnach denke ich, habe ich das bestimmt falsch verstanden und wäre unendlich dankbar, wenn Sie mir hier mit einem Tipp weiterhelfen würden und mir sagen können, welchen Schritt ich am besten gehe.
    Mit allerliebsten und besten Grüßen

    • Jörg Franzke

      Ihre Fragen möchte ich nicht beantworten, weil ich nur Schuldner vertrete. Sie aber sind Gläubigerin und stehen somit auf der anderen Seite.

    • Dr. Hans Römer

      Dann erlauben wir uns einen kurzen Kommentar, sofern der von uns sehr geschätzte und geachtete Gegner/Kollege Franzke dies hier gestattet und veröffentlicht.
      Sie müssten von dem Insolvenzverwalter einen Brief bekommen haben, dass er das Mietverhältnis gemäß § 109 InsO aus der Masse freigibt. Wenn nicht, haftet ggf. die Masse. Das heißt, Sie können den Insolvenzverwalter für die Mietrückstände aus der Zeit nach Insolvenzeröffnung in Anspruch nehmen.
      Mietrückstände aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung müssen Sie zur Tabelle anmelden. Sie müssten vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert worden sein.
      Wenn nicht, haben die Mieter/Schuldner die Mietschulden vor Insolvenzeröffnung im Verfahren vielleicht nicht angegeben. Dann können Sie ggf. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO.
      Es gibt noch weitere Aspekte, die nach Ihrer kurzen Sachverhaltsschilderung denkbar sind und zu beachten wären, hier aber zu weit führen würden. Sie sollten sich dringend Rechtsrat einholen.

  42. Thorsten Kiese

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich seit Juli 2015 in der Insolvenz, es gab noch keinen Schlusstermin. Nun gibt es ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2014. Ist das Guthaben an den Treuhänder auszukehren oder darf ich es behalten. Ob mein Treuhänder eine Enthaftungserklärung bzgl. des Mietvertrags abgegeben hat ist mir leider nicht bekannt.
    Mit besten Dank im Voraus.
    T. Kiese

    • Jörg Franzke

      Müssen Sie dem Verwalter auskehren.

  43. Rolf

    Hallo
    Darf man während eines laufenden Regelinsolvenz Verfahren einen Führerschein machen mit Ersparnisse?
    Wenn ja welche Dinge müssen beachtet werden?
    Mfg

    • Jörg Franzke

      Darf man, das Geld sollte aber eine dritte PErson bei der Fahrschule einzahlen.

  44. Erol Atas, Mannheim

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich bin seit 5 Jahren in PI, habe einen gutbezahlten Job (mit Pfändung bis zum „Anschlag“) und habe für 2014 eine Steuererklärung abgegeben (mit dem kleinen Einkommen meiner Frau)Das FA setzte die Nachzahlung auf € 254 fest. Ich habe diese „neuen Schulden“ meinem Inso-Verwalter gemeldet; er schrieb mir heute, ich müßte diese Nachzahlung aus eigener Tasche bezahlen (vom nicht pfändbaren Teil meines Lohnes). Ich bin sehr irritiert und auf Ihre Antwort gespannt. Danke im Voraus.

    • Jörg Franzke

      Das ist leider so. Sie müssen die Steuernachzahlung aus Ihrem pfändungsfreien Einkommen aufbringen.

  45. Andreas

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich hoffe das Sie mir helfen können.Befinde mich im letzten Monat der Wohlverhaltensphase. Abtretung endet am 07.09.2016
    zu meinem Problem,Im Januar 2016 wurde ich krank und bin seit Mitte Februar 2016 im Krankengeldbezug. Über den Krankengeldbezug habe ich meinen Insolvenzverwalter umgehend mit Bescheid der Krankenkasse informiert.
    Nun meine Fragen, Lohnfortzahlung und Krankengeld im Feb. wurde einfach zusammengerechnet vom Verwalter und davon der Pfandbetrag abgezogen.Muss es für die Zusammenrechnung nicht einen Beschluss geben?
    Verwalter hat Krankenkasse keine Abtretung geschickt obwohl er wusste das ich Krankengeld bekomme, hatte Ihn auch direkt per Mail angefragt was abgeführt werden müsse, keine Antwort erhalten, jetzt will er für die letzten Monate je einen Betrag von 235€ haben weil nicht gepfändet wurde.
    Ist nicht der Verwalter verpflichtet monatlich zu berechnen und einzuziehen.
    Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort

    • Jörg Franzke

      Doch, man braucht dazu einen Beschluss. Wenn der Insolvenzverwalter stets über Ihre Einkommensverhältnisse auf dem Laufenden und von Ihnen informiert war, dann kann der Verwalter nicht nachträglich die Fehlbeträge verlangen.

  46. C. Kasik

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe eine Frage:
    ich habe im September 2015 Privatinsolvenz angemeldet. Nachdem das Insolvenzgericht den Eröffnungsbeschluss erlassen hat, habe ich eine Kreditwerbung von der ADAC erhalten. Da ich Geld brauchte, habe ich es ausgefüllt, wobei ich davon ausging, dass der Kredit (3000 EUR) mir ohnehin nicht bewilligt werden würde.
    Zu meiner Überraschung erfolgte die Kreditgewährung. Jedoch hat der Insolvenzverwalter die Kreditsumme für sich von meiner Bank auszahlen lassen mit der Begründung, es handele sich um Neuvermögen. Ich muss aber die Kreditraten abbezahlen.
    Ist die Auffassung des Insolvenzverwalters zutreffend?

    • Jörg Franzke

      Ja, das darf der Insolvenzverwalter. Man nennt dies Neuerwerb.

  47. Gille

    Hallo Herr Franzke,
    Habe da eine frage, ich bin seit 2012 ohne jegliche probleme in der PI. jetzt habe ich dummerweise einen schaden im wert von knapp 2000 euro verursacht den ich so nicht bezahlen kann und ich leider auch keine versicherung habe auch da also nicht einreichen kann. Jetzt hat mein chef mir angeboten diese summe auszugleichen und es mir als Darlehen monatlich vom gehalt abzuziehen. Jetzt meine frage könnte ich dieses angebot annehmen oder würde ich dadurch meine Insolvenz gefährden? Da dieser Darlehensbetrag ja auch auf der lohnabrechnung zu sehen wäre.

    • Jörg Franzke

      Ja, Sie können den Darlehnsvertrag abschließen, ohne die Restschuldbefreiung zu gefährden. Das ist ja ganz schön nett von Ihrem Chef, wa.

  48. Rönsch

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    hier nun meine Frage
    Die Privatinsolvenz für mich und meinen Mann wurde am 01.07.2015 eröffnet. Nun flatterte mir von der Familienkasse eine Rückforderung von 1.550 Euro ins Haus.Das schlimme dabei ist es handelt sich um Kindergeld für meine Tochter.Meine Tochter war damals schon 18 Jahre alt und lebte in ihrer eigenen Wohnung.Die Familienkasse teilte mir damals mit als ich wollte das das Kindergeld für meine Tochter auf ihr Konto überwiesen wird das dies nicht zu splitten gehe da ich noch für 2 Kinder Kindergeld erhalten würde. Also bekam ich immer das Kindergeld für meine Tochter auf mein Konto und zahlte es ihr jeden Monat in bar aus.Nun habe ich neue Schulden weil ich angeblich Unterlagen ( Nachweise ) das meine Tochter schwanger und im Mutterschutz ist nicht an die Familienkasse geschickt hätte. Das kann ich nicht nachvollziehen denn 1.Die Schulden müsste meine Tochter haben und2. habe ich immer alles weggeschickt.
    jetzt habe ich Widerspruch dagegen eingelegt nutzte mir nur leider nichts denn jetzt kam vom Inkasso Service Familienkasse eine Mahnung.Habe auch schon versucht mit denen zu reden das Sie eventuell die Rechnung auf meine Tochter schreiben weil sie ja immer das Geld bekommen hat und sie ja auch damit einverstanden ist und Raten an die Familienkasse zahlen würde aber sie sagten mir das dies nicht ginge da ich die Begünstigte war und das Kindergeld auf mein Konto kam.Ich würde ja auch Raten zahlen aber habe nun Angst das damit meine Privatinsolvenz den Bach runter gehen könnte.Weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll kann ich einfach Raten zahlen oder was soll ich tun? Kann ja noch nicht mal was für die Schulden und hatte das Geld ja noch nicht mal sondern meine Tochter!
    Ich bin sehr auf Ihre Antwort gespannt und bedanke mich im vorraus
    Mit freundlichen Gruß

    • Jörg Franzke

      Schicken Sie die Zahlungsaufforderung erst mal dem Insolvenzverwalter, damit er die Familienkasse erst einmal als Gläubiger berücksichtigt. Im Laufe des Verfahrens kann es sein, dass die Familienkasse ihre Forderung aus dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung anmeldet. Das heißt, Sie bekommen dann keine Restschuldbefreiung. Dann können Sie sich um Ratenzahlung bemühen und sich mit Ihrer Tochter die Kosten teilen.

  49. Bastian

    Sehr geehrter Herr Franzke
    Ich bin seit Juli 2016 durch Trennung und Arbeitsverlust in die PI gerutscht.
    Ich musste zurück ins Elternhaus ziehen und habe ein paar harte Monate hinter mir. Nun bin ich soweit mein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen, habe eine neue Arbeitsstelle angetreten und habe seit Oktober wieder eine eigene Wohnung.
    Allerdings konnte ich selbst nicht komplett für die gesamten Kaution der Wohnung aufkommen, eine Freundin unterstütze mich dabei mit 400€, die sie mir geliehen hat.
    Ein Leihvertrag wurde aufgesetzt und von mir unterzeichnet, allerdings steht in diesem nicht drin wann und in welcher Höhe ich ihr das Geld zurück zahle.
    Nun haben wir uns stark zerstritten und sie verlangt das Geld schnellstmöglich zurück, welches ich nicht mal eben so auftreiben kann. Sie stellte mir ein Ultimatum, dass wenn ich ihr bis nächsten Monat nicht das gesamte Geld zurück gezahlt habe, sie andere schritte einleiten wird.
    Meine frage nun, kann sie wirklich andere schritte einleiten? Ist meine Restschuldbefreiung dadurch gefährdet? Kann ich auch diese Schulden an meinen Insolvenzberater weiter geben?
    LG

    • Jörg Franzke

      Diese Schulden an die Ex sind neue Schulden und deshalb nicht an Ihrem Insolvenzverfahren beteiligt. Ihre Ex könnte Sie zunächst verklagen. Wenn sie dann einen Titel gegen Sie hat, könnte sie diesem dem Insolvenzverwalter übersenden oder Ihren Gläubigern. Diese könnten dann einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gegen Sie stellen.

  50. Susan

    hallo herr Franzke, es geht um meinen Mann. Er ist leider gottes spielsüchtig und hat jetzt in den ganzen jahren eine menge an Schulden gemacht ich bin völlig verzweifelt und weiß in moment nicht genau was ich machen soll. Er hat wieder alles verspielt und wir kommen ohnehin schon nicht klar mit dem Geld. Gestern haben wir über eine Privatinsolvenz gesprochen und er hat sich das erste mal nach 6 Jahren richtig mit mir über seine Sucht unterhalten. Ich möchte ihn noch eine Chanze geben er möchte eine Therapie machen. Meine frage ist jetzt könnte ihm die Restschuldbefreiung versagt werden die duch diese Spielerei verursacht wurde?
    MfG

  51. Lara

    Guten Tag
    Ich hätte eine Frage. Ich bin seit Oktober 2016 in Privatinsolvenz und bin Ende November 2016 in eine andere Stadt gezogen mit meiner Tochter. Darf ich die Kaution von 1170 € behalten ?
    Liebe Grüße

  52. Jeannin Selmanovic

    Hallo Herr Franzke! Ich habe eine dringende Frage an Sie! U zwar bin ich seit ca. 2 1/2 Jahre in der Insolvenz. Habe seit 1 1/2 Monaten eine neue Arbeit. Jetzt ist bei meiner Firma eine Pfändung eingegangen. Heute war im Briefkasten nochmal eine Pfändung. Für die einen Schulden kann ich nichts diese habe ich wegen dem Arbeitsamt wo ich arbeitslos war. Erfährt mein Insolvenzanwalt von den Pfändungen? Was wird jetzt passieren? U was kann ich dagegen tun? Habe mit dem einen neuen Gläubiger gesprochen aber die gehen nicht mehr auf eine Ratenzahlung ein. Obwohl das so eig besprochen wurde.

  53. Pp

    Hallo !
    Ich befinde mich seit Januar 2017 in der privat Insolvenz !
    Nun habe ich heute eine Rechnung vom Fitnessstudio bekommen der Vertrag läuft 2 Jahre und wurde vor der Insolvenz gemacht !
    Komme ich aus dem Vertrag raus oder muss ich das bezahlen ?!

    • Jörg Franzke

      Ja, Sie kommen da raus. Einfach dem Insolvenzverwalter die Rechnung schicken als neuer Gläubiger. Das Fitness Center wird dann mit etwas Glück von sich aus kündigen.

  54. Ratsuchende

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Noch-Vermieter droht mir wiederholt mit Meldung an das Amtsgericht (ich bin seit 2015 in Privatinsolvenz), wegen ausstehender Nebenkosten für die letzen fünf Monate.
    Das Mietverhältnis wurde meinerseits kürzlich aus privaten Gründen gekündigt, seither droht mir der Vermieter immer wieder damit mich „zu melden“.
    Darf er das, resp. würde das die Insolvenz gefährden, würde er die Nebenkosten-schulden melden?
    Und bitte noch die Frage: Dürfte ich die ausstehenden Kosten in Raten an ihn abbezahlen oder könnte er mir daraus den nächsten „Strick drehen“ und diese Ratenzahlung melden und dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen?
    Herzlichen Dank für die Möglichkeit Sie hier zu kontaktieren und ebenfalls für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Sie dürfen während eines laufenden Insolvenzverfahrens neue Schulden machen. Sie können die neuen Schulden wie auch immer abbezahlen.

  55. Max

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich eine Rechnung von einem Warenhaus versäumt pünktlich zu bezahlen. Das Geld kam jetzt 3 Tage zu spät an und das Geld ist auch verbucht. Zeitgleich wurde heute durch deren automatisierten Prozess die Rechnung an ein Inkassobüro übergeben. Die Rechnung ist aber mit Mahngebühren bezahlt. Nun frage ich mich 1. ob das zum versagen meiner Restschuldbefreiung führen kann und ob ich Inkassogebühren bezahlen muss? Für eine Antwort von Ihnen wäre ich sehr dankbar.

    • Jörg Franzke

      Nein, das führt nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung.

  56. C.R

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich habe eine Frage. Ich befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensperiode. Leider brauch ich jetzt Zanhbehandlungen die ich in Ratenzahlung abbezahlen könnte. Meine Frage, ist dies überhaupt erlaubt und muss ich das meinem Insolvenverwalter mitteilen? Und was muss ich dabei noch beachten?

    • Jörg Franzke

      Ja, dies ist erlaubt und Sie müssen hierzu den Insolvenzverwalter weder fragen noch informieren.

  57. Lena

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    vielen Dank für die Möglichkeit der Fragestellung!
    Habe eine Frage bzgl Ratenkauf.
    Seit 2 1/2 Jahren im eröffneten Insolvenzverfahren.
    Bis 16.4. können Versagungsgründe geltend gemacht werden,dann Aufhebung des Verfahrens.
    Wir haben Ende letzten Monats einen Ratenkauf gemacht,die Bestellung noch nicht erhalten und somit auch noch nichts bezahlen müssen.
    Es sind „nur“200 Euro.
    Unsere Insolvenzverwalterin sagte,dass wir das machen dürfen.
    Im Internet allerdings steht ja zu diesem Thema nahezu alles und wir sind dadurch verunsichert.
    Dürfen wir im eröffneten Verfahren diesen kleinen Raten Kauf eingehen oder kann dadurch schon ein Versagungsgrund vorliegen?

    • Jörg Franzke

      Sie dürfen auch in der Insolvenz neue Schulden machen. Machen Sie sich keine Sorgen wegen des Ratenkaufes. Die Summe ist ja überschaubar.

  58. Theanna

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf die Eröffnung einer neuen Privatinsolvenz.
    Leider hat ein Familienmitglied aufgrund fehlendem Wissen der Gesetze neue Schulden angehäuft. Es handelt sich hierbei um den Kinderzischlag. Sie hat geheiratet und hatte es nicht gemeldet. Die Agentur für Arbeit kommentierte dies nun damit, dass sie es hätte melden sollen, da sie dann eine niedrigere Zahlung bekommen hätte und diese das Wohnungsnot hätte erbringen müssen. Es ist leider sehr verwirrend.
    Die Privatinsolvenz hatte sie 2008 eröffnet bekommen.
    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort!

    • Jörg Franzke

      Die Rückzahlungspflicht wegen überzahlter Zuwendungen der Arbeitsagentur unterliegt ohnehin nicht der Restschuldbefreiung, weil vorsätzlich unerlaubte Handlung. Eine neue Privatinsolvenz würde Ihrer Freundin nichts nützen.

  59. Claudia

    Guten Tag Herr Franzke
    Habe vor kurzen Privatinsolvenz eröffnet
    Nun kam mein Vermieter das mein Mann und ich bereits getrennt leben
    Mietschulden sind von Dezember 2016 und Januar Februar 2017 in der Höhe von 3000.00 Euro ca.
    Haben aber nichts schriftliches über die Mietschulden würde uns nur mündlich mitgeteilt nun sollten wir die in Raten zurück zahlen
    Doch dem Vermieter wurde ja auch mit geteilt das wir ins Insolvenz gegangen sind mein noch Ehemann auch .
    Wollten jetzt wissen wie wir uns verhalten sollen
    Wie gesagt haben nichts schriftliches noch eine Mahnung erhalten
    Vielen Dank für ihre Bemühungen

    • Jörg Franzke

      Ich hoffe, der Vermieter steht mit auf der Gläubigerliste Ihres Insolvenzantrages. Falls nicht, informieren Sie den Insolvenzverwalter, dass Sie da noch Schulden haben. Mehr ist dann aber von Ihnen nicht zu tun.

  60. Lena

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    wenn man im laufenden Inso Verfahren einen Kreditantrag stellt,jedoch keinen Kredit in Anspruch nimmt und es somit wirklich nur beim Antrag stellen bleibt,kann dadurch die Restschuldbefreiung gefährdet werden?unser einziger Gläubiger ist nämlich eine Bank und der gestellten Kreditantrag lief über einen Kreditvermittler der ja mehrere Banken anfragt.
    Was also wenn der Gläubiger dadurch von unserem Antrag erfährt?
    Wie gesagt,wir haben nichts angenommen,weil wir Gott sei Dank dann doch von unserem Geld eine Autorepararur zahlen könnten.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar.

    • Jörg Franzke

      Nein keine Sorge, deswegen riskiert man nicht die Restschuldbefreiung.

  61. Witte, Sascha

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit Dezember 2016 in der Privatinsolvenz, befinde mich aber noch nicht in der Wohlverhaltensperiode.
    Meinen damaligen PKW musste ich zurückgeben, da er finanziert war.
    Nun benötige ich für die Ausübung meines Nebenjobs ein Fahrzeug. Dieses möchte ich aber nicht finanzieren, sondern überlege ein Leasing anzustreben. Hierbei würde ich nur die monatlichen Raten ( ca. 100 Euro) für die Nutzung des Fahrzeuges zahlen. Natürlich heisst es immer Bonität vorausgesetzt.
    Ist es mir das Leasing eines Fahrzeuges erlaubt?
    VG
    S.Witte

    • Jörg Franzke

      Ja, wenn der Leasinggeber zustimmt, dann können Sie das Auto auch während der Insolvenz leasen.

  62. Ursula Gramm

    Hallo
    Ich habe einen Antrag auf Privatinsolvenz beantragt.
    Habe jetzt allerdings Angst, das es hinfällig wird, wenn mein Sohn (15, Obhut des Jugendamtes, aber ich hab das Sorgerecht) scheiße baut, und mir deswegen noch mehr aufgeladen werden.
    Hafte ich dafür, wenn er das macht?

    • Jörg Franzke

      Leider haften Sie. Die Schulden, die der Sohn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzeugt, werden restschuldbefreit. Macht er neue Schulden nachdem das Verfahren eröffnet ist, haften Sie hierfür wieder. Vielleicht warten Sie noch ein bisschen, bis der Sohn volljährig ist ?

  63. Starke

    Sehr geehrte Herr Franke
    ich hab jetzt schon des öfteren gelesen. eigentlich sollte man ja nach der Eröffnung der Insosolvenz keine Schulden mehr machen denkt man. nur leider ist bei uns jetzt die Situation eingetreten. Wir konnten eine Zahlung nicht machen und ist nun an das Inkasso weitergeleitet worden. Müssen wir nun angst haben das die Insolvenz versagt wird? Und müssen wir das unserem Treuhänder mitteilen? Wir befinden uns in der Wohlverhaltensperiode.
    Können wir dann eine Ratenzahlung mit der Inkasso vereinbaren wenn ja wie verhindern wir das die anderen Gläubiger davon was mitbekommen?
    Grüsse
    Starke

    • Jörg Franzke

      Die Restschuldbefreiung ist zunächst nicht in Gefahr. Nur wenn erneut gegen Sie vollstreckt werden würde, könnten Sie die Restschuldbefreiung gefährden. Also versuchen Sie die Schulden abzustottern.

  64. Gerard Jan Campschroer

    Heute hat sich noch ein Gläubiger gemeldet. Es handelt sich um ein Fernstudium die in Juli 2014 angefangen hat. Diese Studien kostet 4170,00 Euro und wurde in Raten von 139 Euro gezahlt.
    Die letzte Rate sollte am 01.12.2016 gezahlt werden.
    Anfang 2016 könnten wir die Raten nicht mehr zahlen und wurden 2 Raten von einem Inkassobüro übernommen und wurde die gesamt Summe dieser 2 Raten gezahlt. Seit denn habe ich nichts mehr von diesem Fernstudium gehört. Heute habe ich eine Erinnerung bekommen für die Rate von September 2018.
    Sie haben einfach das Datum der raten angepasst .
    Was sollte ich jetzt machen um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.
    Ich befinde mir jetzt in der Wohlverhaltensphase.

    • Jörg Franzke

      Versuchen Sie mit diesem Gläubiger eine neue Einigung über die Rückzahlung dieser Schuld zu vereinbaren und halten Sie sich daran. Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht. Die Restschuldbefreiung ist aber nicht durch die neuen Schulden gefährdet, zumindest so lange, bis nicht gegen Sie vollstreckt wird.

  65. Irina Herzig

    Bitte bitte lieber Hr. Franzke ich brauche dringend ihren Rat, ich habe mich von meinem Freund getrennt, er hat sich ohne mein Wissen in die Gläubigerliste eintragen lassen und will das nun meiner Verwalterin melden um mir ein auszuwischen, was kann mir passieren. Ich habe auch drei Jahre auf seinen Hund aufgepasst und will das nun rückwirkend geltend machen. Was ist mit dem Geld muss ich es komplett zurückgeben. Ich bin im vierten Jahr in der Wohlverhaltensperiode. Ich brauche sehr sehr dringend ihren Rat. Bitte helfen sie mir weiter.

    • Jörg Franzke

      Vielleicht behauptet der Ex-Freund ja nur, dass er als Gläubiger in der Insolvenztabelle eingetragen ist und das stimmt gar nicht. Als Lebensgefährte ist es gar nicht so einfach auf die Gläubigerliste zu kommen. Selbst wenn er da drauf steht, kann er ja eh nix gegen Sie machen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und lassen Sie ihn maximal in Ruhe.

  66. Anja Weber

    Guten Abend Herr Franzke,
    Ich befinde mich in der wohlverhaltensphase…Ich habe heute einen Brief von der Kitastelle bekommen wo es um fehlende Kita Beiträge geht…Jetzt drohen die mir mit der Versagung der Restschuldbefreiung wenn ich dies nicht zahle..
    Meine Frage wie soll ich mich verhalten ohne das der Antrag gestellt wird? Kann ich die Summe auch in raten evtl.begleichen?
    Wenn nicht sehe ich alt aus.
    Mfg A.Weber

    • Jörg Franzke

      Einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann dieser Gläubiger nur stellen, wenn es ein alter Gläubiger ist, der schon am Insolvenzverfahren beteiligt war. Das beste wäre es – wie Sie schon schreiben – dass Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und ihm Ratenzahlung anbieten.

  67. Sabine

    Guten Tag
    Meine Frage lautet :
    Ich habe Juni 2018 diverse Versicherungen gekündigt, August 2018 bin ich in die Wohlverhaltensphase gekommen.
    Jetzt bekomme ich Rechnungen, das ich bis Januar 2020 noch die Forderungen begleichen soll und außerdem noch eine Forderung im Raume steht und diese nun zum Inkasso weitergeleitet wurde.
    Nun habe ich Angst, das mir die Restschuldbefreiung versagt wird.
    Wie verhalte och mich am besten?
    Ich würde mich sehr über Antwort freuen.
    Dankeschön
    Sabine

    • Jörg Franzke

      Das beste ist natürlich, dass Sie diese neuen Schulden bezahlen. Weil die Schulden nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, müssen sie bezahlt werden. Falls Sie diese nicht begleichen können, gefährdet das die Restschuldebefreiung nicht automatisch, sondern einer Ihrer Gläubiger müsste deswegen einen Antrag stellen.

  68. Rose Binder

    sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Ex Partner hat mit meiner Hilfe 2016 Privatinsolvenz beantragt. Wir bewohnen ein Häuschen beidem ich als einzige Mieterin unterschrieben habe.ich habe ihn bereits im Juni 2018 gekündigt per RA .Leider tut sich nichts trotz runder Tische und Vergleichsangebote meinerseits .Er behauptet zwar intensiv zu sichern .Stimmt aber nichts .er hat ja eh schlechte Karten mit seinen Schufaeinträgen etwas zu finden .Er ist selbstständig und zahlt nur 200 EUR monatlich abIch bin mir sicher dass er sich zusätzlich mit Schwarzgeld bezahlen lässt.Und er hat eine Erbe zu erwarten .Bin mir auch da sehr sicher dass er nichts angegeben hat.Teile seiner Schulden sind Unterhaltsklagen.
    Nun ist meine Frage an Sie da eine Freundin meinte ,ich müsse diese Info dass es zur Räumungsklage und zur Räumung des Mietobjektes kommt ,seinem Insolvenzverwalter melden ,da er während des Verfahrens keine weiteren Schulden machen darf.Vor allem wenn diese wie in jenem Fall ja sehenden Auges macht Ausserdem sei ich ja unter Umständen selber bald einen Gläubigerin .
    ich bin stinksauer weil ich glaube dass er damit rechnet ,seien Insolvenz gibt ihm einen Freifahrtschein .Wie gehe ich korrekt vor ?kann ich die Kosten dieser Räumung falls es dazu kommt ,von ihm verlangen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Rose Barkmann

    • Jörg Franzke

      Rechtlich gesehen ist Ihr Ex Partner ein Untermieter, den Sie per Räumungsklage rauswerfen lassen müssen, wenn er nicht freiwillig geht. Sie können auch schon mal das Türschloss austauschen, dann nimmt er Sie vielleicht endlich ernst. Die Mietschulden, die seit 2016 entstanden sind, sind nicht am Insolvenzverfahren beteiligt, weil neue Schulden. Entscheiden Sie selbst, ob Sie einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen oder nicht. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Vorteile.

  69. Daniel Weber

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Jedes Jahr im Januar tätige ich meine Selbstauskunft und versende diese per Post (kein Einschreiben). Nun habe ich Post vom Gericht erhalten, dass auf Grund meiner fehlenden Selbstauskunft mein Insolvenzverfahren geplatzt ist. Ich stehe aktuell am Rande der Verzweiflung, weil dies das letzte Jahr meiner Insolvenz ist und ich selbstverständlich meine Unterlagen eingereicht habe.
    Ich würde Sie bitten mir einen Rat zu geben.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Dazu kann ich Ihnen leider keinen Rat geben, weil ich zu wenig weiß. Falls Sie aber die Selbstauskunft übersandt haben, dann müssten Sie diese doch nur nachreichen und mit Zeugen versichern, dass Sie diese ordnungsgemäß abgegeben haben.

  70. Safet Petrovic

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin Einzelunternehmer und werde in Kürze einen Insolvenzantrag stellen müssen. Soweit ich weiß, betrifft dieser dann aktuelle Zahlungsverpflichtungen. Bei mir ist es jedoch so, das ich im Juni eine Verhandlung wegen eines Baumangels habe und mich weitere Schulden von rund 9000Euro + Anwalts- und Gerichtskosten erwarten.
    Können diese ausstehenden Schulden vorab mit aufgenommen werden?
    Mit freundlichem Gruß
    S.P.

    • Jörg Franzke

      Ja, das geht. Alle Schulden, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, unterliegen der Restschuldbefreiung. Weil der Schaden aufgrund Baumangels vor der Insolvenz entstanden ist, handelt es sich um eine Insolvenzforderung.

  71. Claas Wehner

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    zunächst erst einmal ein großes Kompliment für Ihr Engagement und
    Konsequenz, sich nur für Schuldner einzusetzen (Insbesondere, dass Sie
    auch anderen Juristen erlauben, hier zu kommentieren. TOLL!
    Zu meiner Frage:
    Wenn ich es richtig verstehe, ist die Restschuldbefreiung nur
    gefährdet, wenn ein Gläubiger (der auch in der Tabelle steht) dies
    beantragt. Es steht überall, wenn ein Gläubiger davon ( Bsp.: neuen
    Schulden) erfährt…
    Sollte es neue Titulierungen oder Vollstreckungsbemühungen geben, die
    dem Treuhänder bekannt werden. Informiert dieser dann die Gläubiger
    darüber? Das gleiche gilt eventuell für die Nichterfüllung der
    Erwerbsobliegenheit oder entsprechenden Eigenbemühungen. Informiert
    hier der Treuhänder die Gläubiger proaktiv? Ist es seine Pflicht oder
    gibt es da einen Ermessensspielraum?
    Ich frage hier für eine guten Freund, der leider wenig Rechtskenntnis
    hat und auch leider Gottes wieder neue Schulden gemacht hat. Desweiteren bemüht er sich nicht wirklich um Arbeit, da er resigniert hat.
    Wie könnte er beschriebene Szenarien entschuldigen bzw. Besserung
    herbeiführen?
    Viele Grüße
    Claas W.

    • Jörg Franzke

      So isses. Ein Gläubiger muss den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Der Insolvenzverwalter informiert die Gläubiger nicht proaktiv, sollte der Schuldner neue Schulden gemacht haben. Lassen Sie den armen Kerl halt in Ruhe.

  72. Hella

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    wir haben einen Mitarbeiter, welcher sich in Privatinsolvenz befindet. Nun kommt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Im Rahmen der Drittschuldnererklärung muss ich angeben, dass sich unser Mitarbeiter in der Privatinsolvenz befindet. Das ist ja für ihn u.U. gefährlich. Was kann / muss ich tun.
    Danke für Ihre Antwort in Voraus. Es eilt ein wenig.

    • Jörg Franzke

      Als Arbeitgeber müssen Sie die Drittschuldnererklärung abgeben, ohne Wenn und Aber. Wenn ich Sie recht verstehe, hat der Arbeitnehmer in der Insolvenz neue Schulden gemacht? Dann ist das halt so, da kann man ihm leider nicht helfen. Aufgrund der neuen Schulden wird ihm nicht automatisch die Restschuldbefreiung versagt, sondern nur auf Antrag eines Gläubigers.

  73. Anonym

    Sehr geehrter Herr RA Franzke,
    wie sieht das aus, wenn während einer laufener Privatinsolvenz neue Schulden gemacht worden sind, und Mahn + Vollstreckungsbescheid geht raus? Erhält der Gläubiger (Inkasso) von Gericht mitgeteilt das man Zahlungsunfähig ist und in der Insolvenz ist, oder muss man die EV abgeben und erhält besuch von GV?
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Man muss wieder eine Eidesstattliche Versicherung abgeben usw. Bei neuen Schulden hilft die bisherige Insolvenz nicht weiter.

  74. Britta

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe auf der Arbeit einen Fall, in dem bei einer Mitarbeiterin während eines bestehenden Insolvenzverfahrens eine neue Pfändung eingegangen ist. Das Insolvenzverfahren ist nun aber beendet. Ist es richtig, dass die Pfändung nun bedient werden muss, da sie während des schon laufenden Insolvenzverfahrens eingegangen ist und es sich um neue Schulden handelt? Lt. Insolvenzverwalter war die neue Pfändung nicht mit in der Insolvenzmasse und lt. Nachfrage beim Gläubiger besteht die Forderung noch in voller Höhe.
    Vielen Dank schonmal vorab.

    • Jörg Franzke

      Ja, das ist so. Die Pfändung ist aufgrund neuer Schulden entstanden und diese unterliegen nicht der Restschuldbefreiung.

  75. Christian

    Sehr geehrter Herr rechtsanwalt Franzke,
    ich habe mal eine Frage bzgl. einer von den Gläubigern eingeleiteten Insolvenz.
    Stimmt es, dass wenn meine Gläubiger es schaffen mich in Insolvenz zu bringen ich definitiv keine Restschuldbefreiung erhalte? Oder muss ich zu beginn des Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen?
    Was bringt eigentlich die Insolvenz die durch Gläubiger eingeleitet wird wenn die Schulden am Ende doch nicht beglichen getilgt werden?
    MfG
    Christian

    • Jörg Franzke

      Das Stimmt. Bei einem Fremdantrag müssen Sie sofort einen eigenen Insolvenzantrag stellen, andernfalls erhalten Sie keine Restschuldbefreiung.
      Finanzämter fühlen sich dazu berufen, aus Gründen der Gleichbehandlung aller Steuerzahler die säumigen Steuerzahler aus dem Verkehr zu ziehen. Die Sozialkosten stellen Insolvenzanträge, um gegenüber der Arbeitbsagentur ihren Ausfall nachzuweisen. Dann bekommen sie den Ausfall ersetzt.

  76. Rainer

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe vor 7 Jahren mein Einzelunternehmen schliessen müssen. Damals habe ich noch einen Teil eines Kredites an ein Familienmitglied zurückgezahlt. Wenn ich jetzt Regelinsolvenz anmelde, kann der Insolvenzverwalter aufgrund der 10 Jahresregel dieses Geld zurückfordern? Ich habe leider keine Kontonelege, Bilanzen, Notarsverträge etc. mehr. Besorgt ein Insolvenzverwalter sich alte Kontoauszüge und diese Sachen? Gibt es eine rechtliche Begründung dafür, womit diese Zahlung rechtens ist? Ich habe einen Kreditvertrag.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Jörg Franzke

      Nein kann er nicht. Sie müssen im Erstfall aber nachweisen können, dass es sich um einen Kredit gehandelt hat und nicht um eine Schenkung. Nur eine Schenkung könnte der Insolvenzverwalter zurück verlangen. Nachdem 7 Jahre vergangen sind, halte ich das Risiko aber für gering.