Falls Ihr Girokonto im Minus ist oder Sie bei Ihrer Bank anderweitig verschuldet sind, müssen Sie unbedingt ein neues Konto bei einer neuen Bank einrichten – andernfalls wird die Bank Ihr Girokonto schließen und Sie haben für einen Monat kein Gehalt. Das neue Gehaltskonto eröffnen Sie als Pfändungsschutz-Konto. Erledigen Sie das bitte unbedingt als erste Maßnahme zur Vorbereitung der Privatinsolvenz.

Vorsicht! Die Bank macht das Konto dicht

Falls Ihr Girokonto im Minus ist und die Bank von der Vorbereitung einer Privatinsolvenz erfährt, wird sie das Konto fristlos kündigen und schließen. „Zufällig“ wird dies unmittelbar nach dem Zahlungseingang des Einkommens auf Ihrem Konto geschehen. Als unangenehme Folge stehen Sie für einen Monat ohne jegliches Geld da. Deshalb ein neues Konto eröffnen.

Konto im Minus vor der Privatinsolvenz

Bei einem überzogenen Girokonto hilft Ihnen kein gerichtlicher Freigabebeschluss weiter, um das Konto freizubekommen. Denn die Bank darf die Schulden und das Guthaben verrechnen. Diese Gefahr besteht nicht nur bei einem überzogenen Girokonto, sondern dann, wenn Ihr Girokonto zwar ein Plus aufweist, aber bei der gleichen Bank anderweitig verschuldet sind. Suchen Sie sich deswegen als erste Maßnahme zu Ihrer Entschuldung eine neue Bank und eröffnen Sie ein neues Konto. Sie sollten dieses Konto mit dem Pfändungsschutz, also als P-Konto beziehungsweise Pfändungsschutz-Konto eröffnen.

Schufa ist negativ

Will Ihnen die neue Bank aufgrund von Schufa-Einträgen kein neues Konto geben, fragen Sie gleich nach einem Pfändungsschutz-Konto. Dazu noch ein kleiner Trick. Sagen Sie in etwa: „Guten Tag, ich war bei der Schuldenberatung, mein Rechtsanwalt schickt mich, er sagte mir, dass ich zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens ein neues Konto einrichten muss. Mein altes Konto ist gesperrt. Geben Sie mir ein Pfändungsschutz-Konto?“

Bank ist Gläubiger

Die Bank mit dem alten (Minus) Konto behandeln Sie ab sofort wie einen Gläubiger im Insolvenzverfahren (und tragen Sie die alte Bank auch in der Gläubigerliste ein). Auch unfreundliche Post von dieser Bank sollte Ihnen gleichgültig sein. Am Ende erhalten Sie auch für Bankschulden die Restschuldbefreiung.

Geld umleiten

Sobald das neue Konto eingerichtet ist, lassen Sie dorthin sofort Ihr Einkommen überweisen. Melden Sie außerdem alle wichtigen Zahlungen, wie z. B. Miete, auf das neue Konto an. Leisten Sie von diesem Konto keinesfalls Zahlungen an die alten Gläubiger! Das alte Konto ignorieren Sie und lassen es „an die Wand fahren“ lassen. Darum kümmert sich später der Insolvenzverwalter.

Vor der Privatinsolvenz ein Pfändungsschutz-Konto einrichten

Als ersten Schritt zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Einkommen weiterhin zur Verfügung steht und nicht gepfändet werden kann. Weil Sie für das Insolvenzverfahren ohnehin ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) benötigen, richten Sie sich gleich eines ein.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Schuldenberater oder Rechtsanwalt eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen und geben Sie diese zusammen mit Ihren sonstigen Unterlagen zur Kontoeröffnung ab.

P-Konto, so erhöhen sie den Freibetrag

Eine P-Konto-Bescheinigung ist eine Bestätigung, mit der Sie das Guthaben-Limit des P-Kontos erhöhen lassen können. Das P-Konto funktioniert so, dass das über einen bestimmten Betrag hinausgehende Guthaben automatisch abgeschöpft und von der Bank auf einem Sonderkonto hinterlegt wird.

Das verbleibende Guthaben können Sie behalten und steht zu Ihrer freien Verfügung. Am Monatsende muss das P-Konto gegen null sein, sonst schöpft die Bank ebenfalls ab.

Vorsicht vor Abschöpfung

Die Schwelle, ab der die Abschöpfung beginnt, beträgt mindestens 1.260 €. Sind Sie mit Unterhaltspflichten belastet, können Sie das Bestehen der Unterhaltspflichten in der P-Konto-Bescheinigung bestätigen lassen.

Bei einem Kind beträgt die Abschöpfung dann 1.720 € usw. Haben Sie das P-Konto eingerichtet, ist Ihnen zumindest der nicht pfändbare Einkommensanteil sicher. Nun können Sie die Zahlungen an die Gläubiger einstellen.

8 Kommentare

  1. Lena Klinger

    Guten Tag,
    mein Ehemann ist in der Vorbereitung zur Insolvenz. Heute ist ein Brief der Samtgemeinde gekommen , mit dem Hinweis , wenn die Außenstände nicht gezahlt werden , wird die Wasserversorgung eingestellt. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet und ein Verwalter ist auch noch nicht eingesetzt. Mein Mann ist aber der Meinung das er nicht zahlen darf . Ist das richtig?

    • Jörg Franzke

      Natürlich darf Ihr Mann zahlen und das sollte er auch, denn die Kommunen sind da ziemlich humorlos geworden und stellen nach Zahlungsrückständen den Strom und das Wasser ab.

  2. Rico Grab

    Hallo,
    Ich nin 27 Jahre und habe um die 40t Euro Schulden, ich bekomme langsam Depressionen , ich habe angst die pi einzugehen, da ich angst habe aus meiner Wohnung geschmissen zu werden und ärger mit dem Arbeitgeber zu bekommen.

  3. extremetube

    In der Regel werden Kreditinstitute bei einem P-Konto nach ordnungsgema?er Kundigung des Uberziehungskredits auch in der weiteren Kontofuhrung keine Uberziehungsmoglichkeit einraumen. Ein gesetzliches Verbot, ihren Kunden einen Uberziehungskredit anzubieten, gibt es zwar nicht. Allerdings rat auch die Verbraucherzentrale dringend davon ab, ein P-Konto zu uberziehen. Einen Verrechnungsschutz fur P-Konten, die im Minus gefuhrt werden, gibt es nur fur Sozialleistungen: Innerhalb von 14 Tagen muss das Kreditinstitut das Geld zur Verfugung stellen. Es darf lediglich die Kontofuhrungsgebuhren einbehalten. Fur alle anderen Geldeingange gibt es bei einem uberzogenen P-Konto keinen gesetzlichen Schutz vor Pfandung und Verrechnung.

  4. Alberto

    Hallo ich habe eine Frage. Ich wohne mit meine Frau und meine zwei Kinder. Ich verdiene 1900€ netto. Wieviel darf ich behalten wenn ich insolvenz anmelden muss.. Lg

    • Jörg Franzke

      Sie dürfen alles behalten, weil Sie zwei Kinder haben.

  5. Konrad

    Guten Tag,
    darf ich während der laufenden Insolvenz ein weiteres Konto (Solaris-Bank) zu dem P-Konto (Postbank) und/oder ein neues PayPal-Konto eröffnen?

    • Jörg Franzke

      Das wäre ein so genannten Neuerwerb. Sofern der Insolvenzverwalter davon erfährt, würde er das Guthaben einziehen. Also besser nicht machen.