Nur das Pfändungsschutzkonto schützt Sie davor, dass ein Gläubiger Ihr Kontoguthaben pfändet. Erfolgt eine Pfändung bevor Sie den Pfändungsschutz Ihres Kontos eingerichtet haben, ist das Geld auf dem Konto eigentlich weg. Geben Sie aber trotzdem nicht auf und beantragen Sie schnellstmöglich bei Ihrer Bank den Pfändungsschutz rückwirkend. Die meisten Banken lassen sich darauf ein und Ihr Guthaben ist gerettet.

Ohne Pfändungsschutz darf man Ihr Konto vollständig abräumen

Viele betroffene Schuldner versäumen es, ihr Konto rechtzeitig auf ein Pfändungsschutzkonto (=P-Konto) umzustellen. Kommt es zur Pfändung des ungeschützten Kontos, ist der Jammer groß. Denn der Gläubiger darf das Guthaben des ungeschützten Kontos vollständig abräumen.

Unbedingt ein P-Konto einrichten

Deswegen rate ich Ihnen dazu, dass Sie das Gehalts-Konto rechtzeitig in ein P-Konto umstellen. Solange Ihr Konto nicht gepfändet wird, ist das P-Konto wie ein normales Gehalts-Konto. Also stört es nicht, wenn Sie den Pfändungsschutz im Voraus aktivieren.

P-Konto nicht zu früh einrichten

Auf der anderen Seite sollten Sie das Konto aber auch nicht zu früh in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Denn die Umwandlung wird in der Schufa angezeigt. Andere Schufa-Mitglieder sind damit vorgewarnt und werden entsprechend reagieren.

Überraschende Pfändung

Hat ein Gläubiger Ihr Gehalts-Konto überraschend gepfändet, versuchen Sie das Guthaben freizubekommen: Sie gehen sofort zu Ihrer Bank und beantragen rückwirkend die Umwandlung in ein P-Konto. Viele Banken sind akzeptieren die Rückwirkung. Dann ist das Konto zwar noch gepfändet. Aber Sie können Ihren Freibetrag abheben.

Notfalls zum Amtsgericht

Falls die Bank den Pfändungsschutz nicht rückwirkend gewährt, gehen Sie zum Amtsgericht und dort zur Rechtsantragsstelle. Beantragen Sie dort die Freigabe. Der Rechtspfleger wird Ihnen einen gerichtlichen Freigabebeschluss erteilen. Diesen geben Sie bei der Bank ab und diese wird Ihnen dann das Geld in Bar auszahlen.

Amtsgericht ist Notlösung

Allerdings ist der gerichtliche Freigabebeschluss nur eine Notlösung. Das Konto bleibt gesperrt, Überweisungen wie Mietzahlungen sind wegen der Pfändung nicht mehr möglich. Eröffnen Sie deswegen so ein neues Konto bei einer neuen Bank. Das neue Kontorichten Sie als P-Konto ein. Dann sind Sie vor weiteren bösen Überraschungen sicher.

Pfändungsschutz bei ALG II

Wer ALG II erhält, kann mit dem ALG II – Bescheid zur Bank und die Auszahlung des Guthabens verlangen. Bei ALG II verzichten Banken auf einen Freigabebeschluss. Genau so verhält es sich mit dem Kindergeld. Das Kindergeld gehört zum Kind und ist schon deswegen nicht pfändbar. Auch hier können Sie direkt die Auszahlung von der Bank verlangen.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Eigenes Auto

Das eigene Auto ist Insolvenzmasse und will der Insolvenzverwalter verwerten. Eigentümer eines Autos ist, wer im Kaufvertrag steht. Auf wen das Auto zugelassen oder wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, kommt es hingegen nicht an.

Wollen Sie das eigene Auto behalten, müssen Sie es dem Insolvenzverwalter abkaufen. Damit der Kaufpreis möglichst niedrig ist, behelfen Sie sich mit einem Trick. Gehen Sie zu einem Gebrauchtwagenhändler. Machen Sie ihm schöne Augen und bitten Sie ihn um ein Kaufangebot zu einem möglichst niedrigen Preis. Dieses Kaufangebot legen Sie dem Insolvenzverwalter vor. Wahrscheinlich wird der diesen Preis akzeptieren. Sie oder ein Freund bezahlt und Sie können das Auto trotz Privatinsolvenz behalten.

Dringender Tipp:

Ein einmal vor der Insolvenz gepfändetes Konto bleibt gepfändet. Das bedeutet: Nach der Restschuldbefreiung darf ein alter Gläubiger erneut auf das Konto zugreifen. Nutzen Sie die Privatinsolvenz und eröffnen Sie bei einer neuen Bank ein neues Konto. Damit vermeiden Sie eine neue Kontopfändung nach der Restschuldbefreiung.

120 Kommentare

  1. Alzir

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe paar fragen,
    mein Konto wurde gespert, aber das Problem wurde seit lange gelöst, kann ich mein Konto zurück haben ? bekomme ich einen Freigabebeschluss, so dass ich die Bank den zeigen kann ?
    Mit freundliche Grüßen,

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ein gesperrtes oder gepfändetes Konto bekommt man in der Regel nicht mehr frei. Besser ist es, ein neues Konto aufzumachen.
      Grüsse
      Franzke

  2. M.rh

    Hallo,
    Und zwar habegesternch eine frage zum Thema pfänden. .
    Eine bekannten wurde gestern/heute das Konto gepfändet und das Geld ist vom alg2 und sowohl auch das Kindergeld/bereuungsgeld.
    Wie kommt sie jetzt an ihrem Geld ran?
    Sie ist alleinerziehend und versuche mich Garde schlau zu machen. .
    Liebe grüße
    M.

    • Jörg Franzke

      Er kommt gar nicht mehr an sein Geld ran. Er hätte ein Pfändungsschutzkonto einrichten müssen. Weil er das nicht gemacht hat und das Geld gepfändet ist, kann er es nicht mehr so wie früher rückgängig machen.

  3. Thomas

    Hallo,mein Konto wurde heute vom inkasso gespeert worden.
    Ich habe ein P-Konto und bin hartz 4 empfänger wie kann ich mein konto wieder frei bekommen?
    Danke im vorraus

    • Jörg Franzke

      Sie können das Konto gar nicht mehr frei bekommen. Früher bestand die Möglichkeit, dass man zum Amtsgericht gehen und sich einen Beschluss über die Freigabe des Kontos besorgte. Seit Einführung des Pfändungsschutzkontos vor ein paar Jahren besteht diese Möglichkeit nicht mehr, das Geld ist weg. Versuchen Sie bei Ihrer Bank das normale Konto in ein Pfändungschutzkonto umwandeln zu lassen oder Sie gehen zu einer anderen Bank und bitten dort um ein Pfändungsschutzkonto.

  4. Jacqueline H.

    Guten Tag,
    mein Mann und ich haben jeweils ein eigenes Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse. Wir haben bereits beide die Privat Insolvenz beantragt, eröffnet wurde das Verfahren noch nicht.
    Wir beziehen beide ALG 2.
    Nun haben wir für Juli keinerlei Leistungen ausgezahlt bekommen, das Jobcenter habe von einem meiner Gläubiger ein ‚Vorläufiges Zahlungsverbot‘ erhalten. Ich habe darüber keinerlei Info bekommen.
    Wie kommen wir denn nun an unser Geld? Denn ausgezahlt wurde nichts, es liegt also daran, dass das Jobcenter unser Geld komplett zurück hält.
    Ich bitte um schnelle Antwort. Wir sind am verzweifeln.

    • Jörg Franzke

      Sie müssten zu Rechtsantragstelle beim zuständigen Amtsgericht gehen und dort der Pfändung bzw. dem vorläufigen Zahlungsverbot widersprechen. Sie erhalten einen Beschluss vom Amtsgericht ausgehändigt, welchen Sie dann den Jobcenter vorliegen.

  5. artur kerzinger

    guten tag.
    meine frage,bin in insolvenz,meine frau hat jetzt 10,000€ geschenkt bekommen auf unser gemeinsames konto,und der verwalter hat das gleich kasiert,obwohl ich die schenkung gleich gemeltet habe,bestätigung von der bekannten,eidesstatliche versicherung über die schenkung,aber es tut sich nichts,seit 3 monaten?? ist das normal? für eine kurze Beurteilung wäre ich sehr dankbar,
    m.f.g. artur kerzinger

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn nur Sie in der Insolvenz sind und das Geld für Ihre Frau bestimmt war, hat der Insolenzverwalter keinen Anspruch darauf. Ihre Frau muss einen Nachweis beschaffen, dass das Geld nur ihr zustand und dann notfalls den Insolvenzverwalter auf Herausgabe verklagen. Es war sehr vertrauensseelig, das Geld auf ein gemeinsam geführtes Konto zu überweisen.

  6. silvia richter

    Hallo,
    Mir worde mein Lohn gepfändert kann leider keine Miete / Strom
    Monatskarte bezahlen was soll ich jetzt haben . Ich habe nur Arbeit bis muß zum 30.09.2014 . Soll ich gleich am Montag zu Amtgericht gehen.
    Mfg
    Silvia Richter

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      man zwei Dinge pfänden: Entweder das Einkommen oder das Gutahben auf dem Konto. Ich nehme an, dass bei Ihnen das Kontoguthaben gepfändet wurden, denn bei einer Gehaltspfändung gibt es immer einen Freibetrag von mindestans 1050 EUR. Falls also Ihr Konto gepfändent wurde, dann müssen Sie sich damit abfinden, das Geld ist weg. Damit derartiges in Zukunft nicht mehr passiert, sollten Sie ein so schnell wie möglich ein Pfändungsschutzkonto einrichten, gehen Sie hierzu zu Ihrer Bank. Dann können Sie wenigstens über den Freibetrag verfügen.

  7. F.B.

    Guten Tag,
    Mein Konto wurde am 14. gepfändet und am 15. kam noch eine Einzahlung . Nun wollte ich am 18. mein Konto in ein P-Konto ändern lassen, da besteht nun meine frage ob ich im nachhinein wenn das Konto geändert wurde noch Zugriff auf das Geld vom 15 erhalte?
    Gruß
    F.B.

    • Jörg Franzke

      Nein.

  8. Carina Knicker

    Hallo!
    Ich habe von der Stadt eine Pfändung über mein Konto bekommen.
    Auf dem Konto lagen noch 182 Euro.
    Davon gepfändet, wurden 149 Euro.
    Ein Pfändungsschutzkonto, habe ich bereits.
    Ich lebe leider vom ALG 2.
    Wie komme ich jetzt an das Geld?
    Ist es jetzt komplett gesperrt?
    Und komme ich auch nicht an das Folgende Geld?
    Ich bin so verzweifelt.
    Lieben Dank

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die schlechte Nachricht ist, dass Sie die Pfändung nich rückgängig machen können. Lassen Sie Ihr Einkommen in Zukunft auf das P-Konto überweisen, aber das Guthaben auf dem alten, nicht geschüzten Konto ist weg. Das einzige, was Sie machen können, ist bei der Stadt anzurufen und dort bitten, die Pfändung frei zu geben.

  9. Hr. G.

    Hallo,
    mein Konto wurde wegen eines Betrages von 181€ gepfändet.
    Es ist aber mehr Geld auf dem Konto.
    Wielange dauert es, bis ich nach vollzogener Pfändung des Betrages wieder über mein Konto verfügen kann ?
    MfG

    • Jörg Franzke

      Sie können es beschleunigen, wenn Sie die Pfändung freigeben.

  10. G.

    Guten Tag,
    ich habe ein P Konto bei einer Sparkasse. Mein neuer Arbeitgeber überweist mein Gehalt immer zum 28. eines Monats. Meine Miete wird aber immer zum 02. eines Monats gebucht. Mir wurde bei der Bank mitgeteilt, dass ich mein Geld bis zum letzten des Monats abgeholt haben muss, da es sonst der Pfändung zugeführt wird. Nun besteht mein Vermieter aber weiter auf dem Bankeinzug, auch dass er seine Miete früher hätte, wenn ich sie überweise, interessiert ihn nicht. Ich hatte noch nie Mietschulden, aber da im Mietvertrag steht, dass die Miete nur per Einzug bezahlt wird, könnte ich gekündigt werden. Wenn ich das Geld abhole und wieder einzahle, fehlt mir ja für den nächsten Monat das Geld. Ich bin richtig verzweifelt. Eine frühere Abbuchung wird vom Vermieter auch verweigert. Vielen Dank!

    • Jörg Franzke

      Oh man, was es alles gibt! Ich weiß darauf keine Antwort, wie Sie die Vorschriften der Bank umgehen. Vielleicht ist es möglich, das P Konto wieder umzustellen auf ein normales Konto, aber das ginge erst in der Wohlverhaltensperiode. Oder Sie lassen die Miete vom Konto einer Vertrauensperson abbuchen.

  11. Hilda

    Hallo Herr Franzke,
    Ich befinde mich seit August 2014 in der privatinsolvenz. Ich habe ein p-Konto mit einem geschützten Betrag von 2025€. Aktuell befinden sich auf dem Konto ca 500€. Als ich heute eine Überweisung tätigen wollte (GEZ Gebühren) erhielt ich die Info, dass diese Funktion gesperrt sei. Auf Nachfrage bei der Bank erhielt ich die Auskunft, dass mein insolvenzverwalter eine schärfere Überwachung angeordnet habe und ich deswegen nicht mehr einfach so Überweisungen tätigen könne. Ich muss jetzt jede Überweisung schriftlich einreichen. Ich werde mit meinem Einkommen und dem Kindergeld nie über meinen Freibetrag kommen, bei mir gibt es nichts zu holen. Jetzt meine Frage: was soll das dann und darf er das einfach so machen? Ich empfinde das als pure Schikane!
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  12. Markus

    Hallo,
    habe da folgendes Anliegen: Meine Frau ist in der Privatinsolvenz und hat auch ein P-Konto. Nun bekommt sie das Kindergeld auf dieses Konto und die Bank (Sparkasse) sperrt dieses Geld dann für einen Tag. Ist das rechtens und ist das Werktag oder Kalendertag? Also wenn das Geld z.B. Freitags eingeht,ist es dann Samstags verfügbar oder erst Montags?
    Mit freundlichem Gruß
    Markus

    • Jörg Franzke

      Weiß ich nicht.

  13. di maio antonino

    tony
    ich habe bereit mit hilfe eine bescheinigung uber die freipfändunggrenze vom 1.049.€ eine P-konto..
    meine frage ist kann bei eine kontosperrung meine freipfändungbetrag auch gesperrt bleiben oder kann ich weiterhin zu meine verfugung habe.
    Viele Danke–und hoffe habe mich verständlich gemacht

    • Jörg Franzke

      Wenn das Konto gepfändet ist, ist das Geld weg. Sie müssen versuchen, dass die nächste Gehaltszahlung einem anderen Konto gutgeschrieben wird.

  14. julia zachzig

    hallo ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode ich habe diesen Monat mehr verdient als sonst also 1380€ meine Treuhänderin hat am 1.10 von mir erfahren weil ich das bescheid sagen wollte. Eigentlich sollte ich gestern mein Lohn bekommen, ist aber nichts drauf, wie lange dauert das bis ich mein restliches Geld bekomme?

    • Jörg Franzke

      Das kann ich leider nicht beantworten. Normalerweise gibt es überhaupt keine Verzögerung, weil der Lohnabzug automatisch geht.

  15. frank dietrich

    Guten tag,
    Gestern wurde mein Konto gepfändet, habe dieses am selben tag noch in ein pkonto umgewandelt, laut Beraterin kann ich in den nächsten 2-3 Tagen über mein geld das nicht gepfändet wurde, verfügen.
    Nun lese ich das ich in 7 Tagen zum Amtsgericht muss? Was soll ich nun tun, bald kommt ja der Lohn und die miete muss überwiesen werden, nicht das ich am ende doch nicht an das Geld komme

    • Jörg Franzke

      Hallo, meines Wissens nach stellt das Amtsgericht keinen Bescheid zur Freigabe des Kontos mehr aus. Wenn man aber eine Pfändung hatte und man geht kurz darauf zur Bank und wandelt das Konto in ein Pfändungsschutzkonto, dann geht dies meines Wissens auch für eine bestimmte Zeit rückwirkend.

  16. Viktoria Schulz

    Guten Tag, ich habe gestern einen Brief erhalten wo ein voläufiges Insolvenzferfahren eröffnet wurde. Dort steht nicht der Betrag um den es geht. Ich habe damals etwas bei Zoo24 bestellt und nach einer Mahnung auch bezahlt, da ich es vergaß. Jedoch kam 1 Tag nach meiner Zahlung eine erneute Mahnung von paar Euro. In dieser Mahnung stand jedoch das wenn bereits Zahlungen erfolgt sind diese Mahnung hinfällig sei. Deswegen war die Sache für mcih erledigt. Ich habe auch keine weitere Mahnung von denen bekommen. Nun dieser Brief von der Insolvenz.
    Ich weiß nicht was ich machen soll da ich kaum Geld verdiene um so ein Verfahren zu bezahlen, und auch nicht wegen paar € ein Insolvenzfervahren eingehen will. Wie gesagt ich habe keine erneute Mahnung bekommen, und dachte es besteht keine Forderung mehr. Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr. Wenn sie mir wirklich eine Mahnung schickten ist diese wahrscheinlich auf dem Weg zu mir verloren gegangen, oder nicht angekommen. Ich habe bestimmt nicht extra NICHT bezahlt.
    wie gesagt ich wusste nichts von einer Forderung gegen mich. 🙁
    Im Brief steht auch das der Insolvenzverwalter über mein Vermögen verfügen darf. ist dies rechtens? ich verdiene nicht viel. Wird mir überhaupt noch was überwiesen? Ich muss ja miete etc. Zahlen. Oder kriege ich keinen Cent mehr? Ich weiß nicht weiter.
     
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Viktoria Schulz

  17. Kai A.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Konto wurde, wie auch bei anderen, gesperrt. Nun bin ich Azubi und mein Ausbildungsgehalt ist allgemein nicht sonderlich hoch und die 200€ ~ die noch auf dem Konto waren hätten diesen Monat noch reichen müssen, welche Möglichkeit habe ich denn an mein Geld zu kommen?
    Desweiteren habe ich ja auch noch laufende Kosten wie Telefon/Internet und Fitnessstudio, welche alle von dem Konto abbuchen. Ist es dann nicht sogar total daneben wenn diese nicht abgebucht werden können? Die anstehende Schuld wird dann ja nur noch größer… Abgesehen davon möchte ich ja auch noch was essen und trinken.

    • Jörg Franzke

      So ist das halt. Das Geld ist weg und Geld für Abbuchungen wird Ihnen auch nicht belassen. Gehen Sie so schnell wie möglich zu einer neuen Bank und eröffnen Sie da ein Pfändungsschutzkonto, damit derartiges nicht nochmals passiert.

  18. dem

    Hallo , ich habe bürgerkonto bei der Sparkasse ‚ und ich arbeite trotzdem wurde mein Konto gepfändet ‚ was kann ich tun kann ich die anzeigen , z, b der das gepfändet hat , hat mir nicht geschrieben das er das tuhen wird und auch kein schreiben und da war keiner bei mir , mfg

    • Jörg Franzke

      Ich weiß nicht, was ein Bürgerkonto ist. Nur das Pfändungsschutzkonto gibt Schutz vor Pfändung. Fragen Sie doch mal und lassen Sie das Konto umwandeln in ein Pfändungsschutzkonto.

  19. Martina Brüger

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage und zwar habe ich letzte Woche Freitag versucht am Bankautomaten Geld zu bekommen.Am Automaten erschien dann der Hinweis:“Ihre Karte ist nicht zugelassen“,wenden Sie sich bitte an einen Bankmitarbeiter“.
    Ich muss dazu sagen,ich bin bei der Norisbank,die leider seit geraumer Zeit keine Bankschalter mehr haben.
    Nun hatte ich da schon die Vermutung,es könnte eine Pfändung auf dem Konto sein.
    Habe dann umgehend postalisch einen Umstellungsauftrag in ein P Konto veranlasst:
    Da ich erst am Freitag merkte,daß keine Auszahlung möglich ist,habe ich den Auftrag am Wochenende abgeschickt.
    Heute(24.11.2014) dann bekam ich per Post eine Postübergabeurkunde vom Gerichtsvollzieher in der steht,daß meiner Bank ein Vorläufiges Zahlungsverbot für mein Konto erteilt wurde.
    Datiert war dies auf den 11.11.2014 und eingegangen ist dieser Beschluss bei der Bank(soweit ich das ersehen konnte aus dem Schreiben) am 19.11.2014.
    Nun ist es so,daß auf dem Konto nur das Kindergeld sowie Kinderzuschlag für unsere Kinder eingeht.
    Das nächste Geld dürfte zwischen dem 5. und 10. 12.2014 eingehen.
    Zur Zeit hat das besagte Konto noch mit 30 Euro im Plus.
    Meine Frage ist nun.wie soll ich am besten jetzt vorgehen und kann es jetzt passieren,daß das Kindergeld und der Zuschlag gepfändet wird und dann weg ist?
    Hat es überhaupt noch Sinn,das Konto als P Konto zu führen?
    Kann die Bank die Umstellung auf P Konto verweigern?
    Wie lange könnte die Umstellung jetzt dauern?
    Vielen Dank im Vorraus.

    • Jörg Franzke

      Die Umstellung geht ganz schnell und sogar auch noch etwas rückwirkend. Sie sollten auf jeden Fall das Konro in ein P Konto umwandeln, denn es könnten ja weitere Pfändungen kommen. Die Bank wird die Umstellung nicht verweigern.

  20. Annika

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich hatte heute in der Post, dass mein Konto gepfändet und gesperrt wurde. Und mein ALG 2 Geld kommt diese Woche. Daher meine Frage komme ich trotzdem ans Geld?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Sie können so schnell wie möglich zur Bank gehen und aus dem Konto ein Pfändungsschutzkonto machen, indem Sie dies beantworten. Dann gilt der Pfändungsschutz des Pfändungsschutzkontos auch noch eine Weile rückwirkend, so dass die Bank die Pfändung zurückweisen wird und Sie zumindest den Mindestbetrag von 1045 € zur Verfügung haben.

  21. Marco

    mein insolvenzverfahren wurde eröffnet und mein konto gesperrt. kann ich das konto jetzt zum p-konto umwandeln das ich über den freibetrag zuverfügen?

    • Jörg Franzke

      Ja, das sollten Sie tun.

  22. fred

    Hallo, habe mit meiner Freundin ein gemeinschaftliches Sparkassen Konto. Habe ende September mein Insolvenzantrag abgeben. Und heute wurde mein Geldkarte vom Automaten einbehalten, habe dann beim Kundenbetreuung nachgefragt was es ist, die sagten mir das konto ist gesperrt weil ich Insolvenz bin. Wir haben PKonto! Habe aber noch keinen Brief vom Gericht bekommen. Habe dann im Internet bei Insolvenzbekanntmachung nach geguckt. Und da steht drin das ,das verfahren am 24.11. Eröffnet wurde. Die Insolvenzverwalterin wurde dort auch genannt, die für mich zuständig ist. Habe dann gleich bei der Insolvenzverwalterin angerufen. Aber sie sagten zu mir das sie noch keine Unterlagen für mein verfahren bekommen haben.
    Und meine Freundin bekommt am 1 des Monats immer Kindesunterhalt von ihrem Ex, aber sie kann ja jetzt auch kein Geld vom Konto holen. Was können wir machen das sie ihr Geld bekommt.
    Mfg
    Fred

    • Jörg Franzke

      Sie sind auf die Mitarbeit der Insolvenzverwalterin angewiesen und müssen Sie bitten, das Konto freizugeben. Sie sollten in zukunft aber unbedingt getrennte Konten einrichten, dass keine Missverständnisse entstehen.

  23. K. R.

    Ich habe eine Frage. Das Konto von meinem Mann steht kurz vor der Sperrung. Es ist im Dispo somit Hoffnungslos im Minus!! Wie soll er sich bei einer Sperrung verhalten? Warten bis Post von der Bank kommt oder sollte er das P Konto schon vorher beantragen – bei der gleichen Bank? (Sparkasse)
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    MfG

    • Jörg Franzke

      Er sollte sich so schnell wie möglich ein neues Konto bei einer anderen Bank aufmachen und das Gehalt dorthin überweisen lassen. Das alten Konto lässt er an die Wand fahren. Danach geht er am besten in die Privatinsolvenz.

  24. zitrone

    Hallo ich bemerkte gestern,dass meine Kreditkarte nicht mehr angenommen wurde und erfuhr,dass eine Pfändung vorliegt wohl.Sofort versuchte ich online Geld auf anderes Konto zu überweisen,was klappte.Wie schnell bekomme ich Konto wieder frei zumal es kurz vor Weihnachten ist und Anfang Januar viele Abbuchungen stattfinden würden.Im Übrigen ist das Konto etwas im Minus.Kann die Bank mir kündigen,auch wenn ich dort einen höheren Kredit abzuzahlen habe? Danke für die Infos.

    • Jörg Franzke

      Die Bank kann und wird wahrscheinlich kündigen und die Pfändung werden Sie sicherlich erst nach Bezahlung wieder los. Sie müssen sich an den Gläubiger wenden, der gepfändet hat, nicht an die Bank.

  25. ulises

    Hallo, es ist mir bekannt das ein gehalts freibetrag bis 1050 euro nicht gefändet werden darf.
    Ich bekam ein restgehalt von 150 euro auf mein konto überwiesen.bedeutet das dass nicht gefändet werden darf??
    Laut regel darf ein lohn bis 1050 nicht gefändet werden oder??
    Danke und gruss… uli

    • Jörg Franzke

      Doch darf gepfändet werden. Es zählt immer das Einkommen des Monats. Liegt das Einkommen über 1050 EUR, ist es weg.

  26. Marike

    Hallo Hr. Franzke,
    mein altes Konto ist überzogen,gesperrt und soll später mit in die Insolvenzmasse. Leider sind wg verspäteter Dauerauftragumstellung der kindesunterhalt und das Kindergeld darauf überwiesen worden. Habe ich eine Chance an das Geld fürs Kind heran zu kommen? Kto. Ist nicht gepfändet.

    • Jörg Franzke

      Sie können nur „bitte bitte“ bei der Bank machen. Zwingen können Sie die Bank nicht.

  27. krause

    Hallo Herr franzke
    Ich habe ein p-konto bei der norisbank
    Und bin jetzt seit 1 Jahr privatinsolvens
    Jetzt wollte ich mein Hartz 4 Geld abheben
    Und leider stand am Automaten das eine Auszahlung nicht möglich wäre
    Daraufhin habe ich beim Service angerufen und die sagten das ich nur bis zu 1000 Euro abheben kann ja jetzt sitze ich auf heiße Kohlen konnte kein weinachten und jetzt auch kein Silvester feiern weil mir leider die Mittel fehlen und das nur wegen solche schleimbeutel was kann ich jetzt machen
    Vielen Dank im voraus

  28. Steffi

    Hallo,
    und zwar habe ich von einer Kosmetikfachschule noch Schulden in Höhe von ca 6500 Euro, die ich soweit möglich jeden Monat abstottere. Nun habe ich für Dezember nur Krankengeld bekommen und konnte somit 2 Raten nicht zahlen, hatte dies dem Inkassobüro auch mitgeteilt. Die wollten natürlich den Bescheid von der KK, der mir aber selbst bis heute nicht vorliegt. Das habe ich am 11.01. mitgeteilt. Nun haben die mir das Konto, Sparkonto und das Gemeinschaftskonto gepfändet und sagen ohne größere Abschlagszahlung von gut 2000€ geben die es nicht frei. Da liegen auf Gemeinschaftskonto und Sparkonto jetzt noch gut 350 Euro an Haushaltsgeld drauf, was ich ja aber zum leben brauche. Was kann ich tun, die lassen absolut nicht mit sich reden und ich bin am verzweifeln, weil ich keine 2000Euro auf einmal an die zahlen kann.

    • Jörg Franzke

      Das Problem ist, dass das Geld wahrscheinlich weg ist, weil man nicht mehr so wie früher die Freigabe des pfändungsfreien Betrages bei Gericht beantragen kann. Sie müssten so schnell wie möglich zur Bank und ein Pfändungsschutzkonto aus den gepfändeten Konto machen lassen. Manche Banken machen das auch rückwirkend, damit wäre ds Problem gelöst.

  29. Nicole

    Hallo Herr franzke,
    Ich habe ein p konto mit Pfändung drauf und solchen Sachen, ich kann normal mit der Karte bezahlen und alles, ich kann das Bank Terminal nicht nutzen deswegen, wie mache ich dann meine Überweisungen?
    Lg
    Nicole

    • Jörg Franzke

      Das weiß ich leider auch nicht. Ich dachte immer, dass das P-Konto trotz Pfändung funktioniert.

  30. Michael

    Hallo Herr Franzke,
    wenn eine Privatinsolvenz im Raume steht und ich wahrscheinlich in naher Zukunft auf Grund Depressionen in den Vorruhestand versetzt werde, stehen mir laut Arbeitgeber ein Bruttobetrag von ca. 1350,- Euro zu.
    Abzüglich der Privaten Krankenkasse ca 90-, Euro.
    Ca. Eigenbedarf 1200,- Euro
    zu meiner Person: noch verheiratet/1 Kind welches nicht in meinem Haushalt lebt.
    laut Pfändungstabelle wird nichts gepfändet.
    muss ich trotz der geringen Summe Unterhalt bezahlen?
    Wenn ja, wieviel stünde mir (Geldsumme) zu, um meinen Lebensunterhalt zu gewährleisten?
    Vielen Dank im Voraus

    • Jörg Franzke

      Es ist richtig, dass bei Ihnen nichts pfändbar sein wird. Wie viel Unterhalt Sie leisten müssen, wird allerdings nicht insolvenzrechtlich geregelt sondern familienrechtlich gem. Düsseldorfer Tabelle. Damit kenne ich mich als Insolvenz-Fachidiot leider nicht aus.

  31. Jacqueline L.

    Hallo Hr Franzke
    Mein Mann hatte vor 2 Tagen einen Brief vom Inkassobüro bekommen, weil er bei Firma x um die 2000€ Schulden hat. Wir haben dort angerufen und die werten Herren haben uns mitgeteilt, dass eine Kontopfändung vorliegt.
    Auf sein Konto gehen monatlich nur 450€ ein, die eh für einen Rückzuzahlenden Kredit und Versicherungen usw hopps gehen. Heißt, es ist nur ein Konto für sämtliche Fixkosten, bar wird nie was abgehoben.
    Was kann er jetzt machen, dass wenigstens die laufenden Abbuchungen weiter ausgeführt werden können und wir nicht noch mehr Schulden bekommen?
    Da wir bei dem Konto eh schon im Dispo (1000€) sind, die Raten für den Kredit (3000€) noch fällig sind und nun die 2000€, wäre da Insolvenz nicht bald angebracht?
    Ich hoffe auf baldige Antwort. Danke!

    • Jörg Franzke

      Leider kann man bei einer Kontopfändung gar nichts mehr machen. Ihr Mann sollte so schnell wie möglich zur Bank gehen und ein Pfändungsschutzkonto einrichten, dann passiert so etwas in Zukunft nicht mehr.

  32. Stefan M.

    Hallo, ich bin nun seit guten 2 Jahren in der Privaten Insolvenz und somit auch schon in der Wohlverhaltensphase. Seit kurzem habe ich auch wieder Arbeit bei der ich mehr Netto aufs Konto bekomme als ein P-Konto her gibt. Der pfändbare Arbeitslohn (laut Insolvenztabelle) wird schon direkt gepfändet. Meine Bank sperrt trotz allem bei 1045 Euro mein Konto. DerTreuhänder reagiert nicht und teilt der Bank nicht mit das alles was auf das Konto kommt mir frei zur Verfügung stehen sollte. Zudem bekomme ich demnächst eine Lohnsteuerrückerstattung die ja auch mir voll zusteht. Die Bank würde diese Erstattung voll pfänden. Was kann ich tun?

    • Jörg Franzke

      Gehen Sie zum Insolvenzgericht und stellen Sie einen Antrag auf Feststellung Ihrer Pfändungsgrenze. Sobald das Gericht den Beschluss erlassen hat, übergeben Sie ihn der Bank.

  33. Trung Nguyen

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    bei uns in der Familie ist folgendes Problem eingetreten:
    Meine Schwester (24jahre alt) hat von der Familienkasse eine Nachzahlung von ca. 3500€ Kindergeld zugesprochen bekommen. Sie hat den Kindergeldantrag für meinen Vater ausgefüllt, und im Antrag auch die Kontodaten beschrieben, wohin das Kindergeld ausgezahlt werden sollte (Nähmlich auf Ihr eigenes Konto). Einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld hat sie leider nicht gestellt, da Sie davon ausging, dass die von ihr im Kindergeldantrag genannte Kontodaten berücksichtig werden. Dieses war leider nicht der Fall, und das Kindergeld wurde an das Konto meines Vaters geschickt, welches in der Vergangenheit, schon für Kindergeld zahlungen genutzt wurde. Leider befindet sich dieses Konto im Minus (ca 7000€) und ist gefpändet. Das ganze ist nun etwas mehr als vier monate her, Besteht die Möglichkeit für meine Schwester sich das Geld von der Bank auszahlen zu lassen? Diese teilen uns immer nur wieder mit, dass eine Auszahlung nur mit der Einstimmung aller Gläubiger möglich wäre. Das Geld welches eingegangen ist, gehört aber doch rechtlich gar nicht meinem Vater, sondern meiner Schwester, oder sehe ich das falsch?
    Wie können wir jetzt vorgehen? Vielen Dank im Vorraus!

    • Jörg Franzke

      Kindergeld steht rechtlich gesehen den Eltern zu, nicht den Kindern. Also kann die Bank die Nachzahlung zurückhalten und die Auszahlung der Kindergeldkasse an den Vater war ebenfalls berechtigt. Man könnte höchstens damit argumentieren, dass Kindergeld nicht pfändbar ist. Aber pfändungsfrei ist nur der monatliche Zahlbetrag, nicht aber eine Nachzahlung. Leider hat Ihre Schwester schlechte Karten.

  34. Heini Nilsen

    Wenn sein Konto gesperrt ist (Pfändungsschutz schon eingerichtet ) und man soll aber bald Geld vom Finanzamt zurückbekommen, darf man das Geld an ein anderes Konto zahlen lassen?
    Ein Bekannter hatte mit dem Schuldner schon abgesprochen, dass er die €3000 Schulden bezahlen würde, sobald er sein Haus verkauft hat (Verkauf läuft momentan). Er bekommt €61 im Monat vom Sozialamt, kein Wohngeld (Einspruch gegen diese Entscheidungen läuft noch), sitzt im Rollstuhl mit einer progressiven Erkrankung, ist über 60 und spricht kein Deutsch. Er bekommt €368 Kindergeld. Die Kinder (Teenager fast) wohnen momentan woanders mit Mama. Er schickt das Geld an die Mama aber muss etwas zurück behalten, um essen zu können. Er pennt auf dem Sofa eines Freundes, der aber im 4. Stock wohnt, den er wegen seiner Gehbehinderung nur schwer erreicht.
    Die Rückerstattung vom Finanzamt braucht er zum Essen. Darf er es woanders überweisen lassen, damit er daran kommt? Die Schulden bezahlt er bald beim Verkauf des Hauses.

  35. mia

    Ich habe eine Pfändung auf dem konto…bekomme nur 2×Kindergeld und einmal elterngeld 300 euro..habe bis jetzt noch kein p konto gemacht weil i h bis jetzt alles abgezahlt habe…kann ich trotz Pfändung mein konto noch umwandeln ..?! Lg

    • Jörg Franzke

      Ja, wenn Sie sich beeilen und wenn die Bank ein Auge zudrückt.

  36. Viktoria Maier

    Guten Abend Herr Franzke,
    Ich bin alleinerziehend, habe ein Kind und bin im 8 Monat Schwanger. Beziehe Arge2, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Habe letzte Woche P Konto bei sparkasse gemacht aber mein Kind ist noch nicht eingetragen. Bin am Papiere ausfühlen für den Insolvenz. Heute bekam ich den Brief, dass mein Konto gepfändet wurde 780,- Euro und gesperrt. Das Geld war von Jobcenter für Baby und umstandskleidung ausbezahlt. Wie kann ich mein Geld zurück bekommen und was wird jetzt aus meinem Konto?
    Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    V.Maier

    • Jörg Franzke

      Gehen Sie zur Bank. Wenn es sich um ein P-Konto handelt, kann nichts passieren und das ist dann wohl ein Systemfehler.

  37. Ahmad

    Hallo,
    Ich hab ein Gemeinschaftskonto und ein P-Konto.
    Auf das Gemeinschaftskonto haben ich 2 Pfändungen.
    Eine von denen 2 Pfändungen ist auch automatisch auf meeinen P-Konto jetzt drauf.
    Mit den Gläubiger habe ich eine Ratenzahlung vereinbart,damit sie das P-Konto wieder freigeben.
    Die Bank sagt aber das sie das Konto nicht freigeben bzw das Geld nicht überweisen können da auf dem Gemeinschaftskonto noch eine Pfändung ist.
    Aber das P Konto hat nur diese eine drauf die ich gerne zahlen würde,damit die pfändung ruht.Aber die bank will unbedingt auch ein Schrewiben vom 2.Gläubiger (der nur das Gemeinschaftskonto gepfändet hat) das die Pfändung ruht und erst dann schicken sie das Geld raus und machen mein p-Konto wieder frei
    Ich hoffe sie verstehen was ich Ihnen versuche zu erklären.
    Der andere Gläubiger,will eine zu großen Bertrag als Ratenzahlung,den ich im Moment nicht zahlen kann aber bald klappt es.
    Ich will doch nur das die Bank die 76€ überweist,damit das P_Konto freigemacht wird.
    Die Bank sagt aber das die beiden Konten zusammengehören
    Was kann ich tun,dass mein P-Konto wieder vollkommen frei ist,bin ja bereit die monatliche Raten zu zahlen

    • Jörg Franzke

      Das verstehe ich nicht. Ein P-Konto schützt vor Pfändung und Sie können immer den pfändungsfreien Betrag abheben. Wenn Sie aber wollen, dass alle Pfändungen aufgehoben werden, müssen Sie sich mit den Gläubigern einigen und Raten- oder Teilzahlung anbieten. Mehr als „bitte, bitte“ machen, können Sie nicht.

  38. S.L.

    Guten Tag
    ich habe eine Frage,ich habe seit Oktober bei der Volksbank ein P Konto eröffnet und bin seit einigen Wochen in Insolvenz.Jetzt bekam ich an Heiligabend Post von der Bank das mein Konto sowie die EC Karte gesperrt wurde.Ich solle mich an die Bank wenden.Nun meine Frage,ist es richtig was die Bank gemacht hat?Ich bekomme nur meine Rente und brauche das Geld sehr dringend.
    mfg und danke für eine Antwort
    PS:Die Bank wurde von mir bei Antrag des Kontos informiert über Insolvenz usw.

  39. Sarina

    Guten Tag,
    wenn ich ein P Konto habe und auf diesem aktive Pfändungen liegen, kann ich dann trotzdem an den Unterhalt für meine Tochter kommen?
    Was genau muss ich dafür tun? Und ist es mglich den Unterhalt auf die Bescheinigung eintragen zu lassen oder sollte dieser besser auf das Konto des Kindes gehen?

    • Jörg Franzke

      Man lässt sich von einem Anwalt oder Schuldenberatung eine Bescheinigung ausstellen, über den durch den Unterhalt erhöhten Freibetrag und reicht diese Bescheinigung bei der Bank ein.

  40. M Sperling

    Hallo Herr RA Franzke,
    seit einigen Tagen beschäftige ich mich mit der Vorbereitung der Privatinsolvenz, zu der ich in kommender Woche eigentlich meine Unterlagen bei Ihnen einreichen wollte.
    Nun habe ich folgendes Problem. Vor etwa 1,5 Wochen habe ich ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet (um Pfändungen aus dem Weg zu gehen und Ihren Schritten zu folgen), im gleichen Atemzug habe ich meinen Arbeitgeber schriftlich per Mail darüber informiert.
    Heute habe ich feststellen müssen, dass ich mein Gehalt auf mein altes Konto erhalten habe, dieses hat einen Dispo und von dem eigentlichen Geld bleibt mir nichts übrig, da es laut Sparkasse von einem Gläubiger gepfändet worden ist. Ich komme nun an keinen Cent mehr ran, kann weder Miete, Strom noch Lebensunterhalt bezahlen…
    Wie verhält sich das, ist mein Arbeitgeber in der Schuld, da er meiner Aufforderung zur Löschung meiner Daten und der Aufnahme neuer Daten nicht nachgekommen ist.
    Zitat aus meiner Mail:
    „im Folgenden wie besprochen meine neue Bankverbindung:
    BANKVERBINDUNG
    Ich bitte Sie zukünftig alle Gehaltszahlungen auf diese Bankverbindung zu überweisen und meine alte Bankverbindung zu löschen.“
    Ich hoffe dass Sie mir hier Rat geben können. Die Unterlagen erhalten Sie dennoch in kommender Woche von mir.

    • Jörg Franzke

      Das passiert ständig, dass man ein neues Konto bekanntgibt, aber der Arbeitgeber, Auftraggeber, usw. auf ein altes überschuldetes Konto überweist und die Bank dann verrechnet. Die Rechtsprechung hierzu ist gefestigt und leider zu Lasten des Schuldners entschieden. Das heißt, Sie müssen es sich gefallen lassen, wenn der Arbeitgeber auf das alte Konto überweist. Sie haben keinerlei Rechte dagegen.

      • M. Sperling

        Sehr geehrter Herr Franzke,
        Ich bin im Moment bei. Amtsgericht um die Freigabe zu beantragen, wie von Ihnen oben beschrieben. Nun sagt die Rechtsantragsstelle, dies sei NUR möglich, wenn ich ein P-Konto habe, stimmt das? (Das bestehende und das von mir neu eröffnete Konto ist kein P Konto, sondern ein normales)
        Liebe Grüsse.

        • Jörg Franzke

          Ja, dass stimmt. Für die Insolvenz ist ein P-Konto inzwischen Pflicht.

  41. Ch.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    vor kurzem wurde mein Konto gepfändet, da mir dies noch nie passiert ist, bin ich gerade etwas überfordert mit dieser Situation. Ich beziehe momentan noch ALG II und habe jetzt durch die Pfändung keinen Cent mehr zum Leben. Sie schrieben oben, dass man mit seinem ALG II Bescheid zur Bank gehen könnte, um so an sein Geld zu kommen. Nun frage ich mich, ist dies noch aktuell? Denn ich brauche neben Geld zum Leben auch noch Geld für wichtige Medikamente und kann daher nicht auf irgend eine langwierige Freigabe warten, da ich sie sofort brauche. Ich bin ziemlich überfragt mit dem ganzen. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.

    • Jörg Franzke

      Sie sollten so schnell wie möglich zur Bank gehen und Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln, vielleicht gilt der Schutz dann noch rückwirkend. Ansonsten sollten Sie bei einer neuen Bank ein neues P-Konto eröffnen.

  42. Silke

    Hallo Herre Franske, ich brauch mal Ihre Hilfe.Meine Schwiegermutter hat ein P konto bei der Norisbank und ist in ein Insolvenzverfahren drin.Seit Anfang des Jahres ist Ihr Konto gesperrt da sie halbjährlich eine Zahlung von der Pflegekasse um eine Pflegehilfe zu bezahlen bekommen.Leider kommt sie seitdem nur noch an Ihr Freibetrag heran und dann ist es wieder gesperrt.Wir brauchen aber das Geld um die Pflegehilfe zu bezahlen.Wie bekommen wir an das Geld bzw.was können wir tun das P Konto wieder freischalten lassen.
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Da müssen Sie zum Amtsgericht gehen und einen Antrag stellen auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze für das Konto. Dann kommen Sie wieder an das Geld ran.

  43. Maik Planitzer

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe ein P-Konto das würde mir von der Bank Mitte Oktober gekündigt . Ende Oktober kam aber mein Hartz 4 noch auf dieses Konto seit 14 Tagen ist es der Bank nicht möglich mein Geld auf das von mir angegebene Konto zu überweisen (die selbe Bank) was kann ich tun um an dieses Geld zu kommen , mir wird in 2 Tagen der Strom abgeklemmt und vom leeren Kühlschrank brauche ich auch nichts zu sagen ! was kann ich tun ?
    Danke

    • Jörg Franzke

      Leider können Sie vor der Bank nur auf Knien rutschen und um Freigabe bitten. Aus rechtlicher Sicht haben Sie keinen Herausgabeanspruch gegen die Bank.

  44. Markus L.

    Sehr geehrter Herr Franke,
    auch unser Gemeinschaftskonto wurde vor zwei Tagen gesperrt. Es geht um eine Abschleppmaßnahme. Ich hätte das Geld auch schon längst bezahlt, wenn wir nicht zwischenzeitlich in Hartz IV abgerutscht wären, Dazu kommt, dass meine Frau schwer an Krebs erkrankt ist (da hat man ganz andere Sorgen) und für einen halbwegs gesunden Lebensstil reicht das Geld hinten und vorne nicht, aber damit sind wir ja nicht allein.
    Bisher hatte ich bzw. hatten wir noch nie eine Pfändung und habe / haben ansonst alle unsere Rechnungen pünktlich gezahlt. Ich habe auch nicht damit gerechnet, dass so schnell gepfändet wird, sondern eher damit, dass wir Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen und ich evtl. eine Eidesstattliche Erklärung abgeben muss. Ich dachte, dass der Pfändung eine erfolglose Vollstreckung des Gerichtsvollziehers vorausgehen muss, aber da war ich offenbar schlecht informiert.
    Zum Glück sind auf dem Konto noch 18 Euro mehr drauf, als der zu pfändende Betrag. Ansonsten sind keine notleidenden Forderungen vorhanden. Macht es in unserem Fall überhaupt Sinn, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln? Ich vermute mal nein. Und wie lange bleibt so ein Konto gewöhnlich gesperrt? Kann ich jetzt noch etwas tun, um den Vorgang zu beschleunigen?
    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Markus L.

    • Jörg Franzke

      Ja, gehen Sie schnellstmöglich zu Bank und wandeln Sie das Konto in ein P-Konto um. Oft macht die Bank das rückwirkend, sodass die Pfändung wirkungslos wäre.

  45. Heiko Menz

    Schönen guten Abend, Herr Franzke, ich habe heute von meiner Bank (Commerzbank) ein Brief wegen Kontopfändung bekommen. Ich war heute gleich da und hab mein Konto auf P Konto beantragt. Meine Frage ist wielange dauert es bis Karte auf P Konto umgewandelt ist? Bekomme ich da Benachrichtigung ob es jetzt ein P Konto ist?

    • Jörg Franzke

      Das geht von heute auf morgen und oft auch noch rückwirkend.

      • Michaela

        Hallo, ich habe ein Giro Konto. Dies ist mit einem Disp eingerichtet bis ca.4000 €. Diesen habe ich auch voll belastet. Nun bin ich durch Krankheit im Krankengeld. Ab ca. Mai 2019 erhalte ich nur noch alg1 und alg2 als Aufstockung. Da das krankengeld ausläuft 78 Wochen. Was kann ich machen fals die Bank mein dispo deswegen kündigt? Komme ich dann noch an mein Geld? Meine Mutter bekommt ihre Rente und Grundsicherung auch auf mein Konto überwiesen. Ist dies dann auch noch abzuheben? Dürften sie dies einfach einbehalten? LG und vielen Dank im voraus! Michaela

        • Jörg Franzke

          Sie müssen unbedingt bei einer neuen Bank ein neues Konto einrichten und dorthin das Einkommen überweisen lassen. Sonst ist das Geld weg. Auch das Ihrer Mutter.

      • Tamali

        Hallo!
        Vor cca 3 Wochen ist mein Konto und Sparkonto gesperrt. Hab 200€ an Sparbuch. Ich kann nichts. Ist eigentlich auch Pfändung aber ich habe kein Brief kein Bescheid bekommen. Nichts. Erst Tag nach Pfändung. Ich habe Online viel gelesen und war in Bank (Sparkasse) aber sie sagen dort sie können mir nicht helfen. Bin momentan verletzt und muss in Krankenhaus und an Reha fast jeden Tag, ich brauch dringend Geld. Warum können sie dprt nicht mein Konto auf P konto machen und mir mein Geld geben? Danke.

        • Jörg Franzke

          Nur das P-Konto gibt Pfändungsschutz, andere Konten können leider gepfändet werden. Die schlechte Nachricht ist also, dass das Geld auf dem Sparkonto weg ist.

  46. Schoettner Melanie

    Sehr geehrte Herr Franzke
    Mir wurde heute mein Konto gepfändet und somit komm ich an mein Elterngeld nicht Ran.
    Was kann ich tun damit ich wieder an mein Konto kann .
    Neues Konto hab ich schon beantragt

    • Jörg Franzke

      Man kann das Konto rückwirkend in eine P-Konto umwandeln.

  47. Lindner

    Sehr geehrter herr Franzke
    Ich habe letzte Woche Mittwoch eine Pfändung auf mein Konto erhalten,400€
    war dann Donnerstag umgehend bei der Bank die haben es zum 1. 8umgestellt auf ein P-Konto,
    Zeitgleich habe ich den Gläubiger angerufen und mit ihnen eine Ratenzahlung vereinbart die auch ab dem 1. 8in Kraft tritt
    Nun bin ich alleinerziehend und habe zwei Kinder bekomme am Mittwoch also ALG2 und den Schul Zuschuss für meine Tochter den sie ja braucht für Schulsachen(100€)montag beginnt die schule.
    Die Frage ist jetzt bekomme ich dann mein Geld ausgezahlt?

    • Jörg Franzke

      Ja, davon gehe ich aus, dass man Ihnen das Geld auszahlt.

  48. Heske

    Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Studentin und erhalte Kindergeld per Abzweigszahlung direkt auf mein Konto. Dieses Konto ist ein P-Konto. Nun meine Frage, ob ich mein Kindergeld durch Erhöhung des Freibetrages schützen kann?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Ja. Sie können zum Amtsgericht gehen und dort zur Rechtsantragsstelle. Dort beantragen Sie die Erhöhung der Pfändungsgrenze Ihres P-Kontos.

  49. Claudia Fischer

    Guten Morgen, habe ein P konto und habe Anfang Dezember beim Vollstreckungsgericht mein Weihnachtsgeld schützen lassen , Der 1 Beschluss von Gericht besagte das weder an die Gläubiger noch an mich Beträge ausbezahlt werden dürfen bis zur endgültigen Entscheidung. Der 2 Beschluss kam jetzt im Januar wo darauf steht das ich die 500 Euro bekomme.Die Bank hat aber am 3.1. Geld an den Gläubiger gezahlt und behauptet den ersten Beschluss nicht bekommen zu haben. Lt Gericht ist der 1 Beschluss am 10.12. zugestellt worden an die Bank hab auch den Namen wer den angenommen hat. Was kann ich tun ich möchte meine 5oo haben
    mfg

    • Jörg Franzke

      Dann müssen Sie die Bank verklagen, wenn sie das Geld nicht freiwillig herausgibt. Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht.

  50. Michaela

    Hallo,
    Bei liegt eine Pfändung vor, allerdings ist schon ein Ratenplan da ect. Die Bank hat mein Konto ohne meines Wissens i ein P-Konto umgewandelt und meine Karte gesperrt. Überweisungen muss ich also am Schalter machen was mich jede Überweisung oder Geldausgabe 1-2 Euro kostet.
    Das wird auf Dauer sehr teuer für mich. Können die das einfach so machen und verlangen?

    • Jörg Franzke

      Ja, das können die. Vielleicht beantragen Sie auch eine Insolvenz, damit Sie die Schulden eines Tages los sind.

  51. Mandy Lenk

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe am Mittwoch den 22.04.2020 eine Pfändung auf mein Konto bekommen. Ich war gestern auf der Bank die machen aber kein rückwirkendes P Konto. Am 29.04.2020 kommt mein ALG 1. Wie komme ich an mein Geld? Komme ich überhaupt an mein Geld?
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Ich denke schon, dass Sie ans Geld kommen. Wenn die Bank heute das P Konto einrichtet und das ALG II kommt am 29.4., dann ist alles in Butter.

  52. Marco

    Sehr geehrter Herr franzke
    Ich bin in der privat inso und habe 2 Unterhalts Pflichten mein freibetrag ist so um die 1800 EU ich bekomme aber jeden monat mehr durch Feiertage und Sonntags Zulagen ich haben einen Antrag auf Freistellung des Geldes beantragt was zuviel auf dem konto ist das ist nun 3 wochen her und ich habe noch keine Nachrichten bekommen bis zu wieviel wochen darf sowas dauern da ich angst habe das das geld an die gläubiger ausgehändigt wird von der bank

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie den Antrag beim Gericht gestellt haben, dann kann das schon noch eine Weile dauern, bis zu drei Monaten. Sie können Ihren Antrag der Bank ja zur Kenntnis geben, damit die das Geld zurückhalten, bis zur gerichtlichen Entscheidung.

  53. Basem

    Hallo und zwar ich habe ein sparkonto bei der deutschen bank ich habe eine Pfändung bekommen wußte davon nicht mein Geld von alg 2 ist drauf knappe 900 War beim Amtsgericht die sagen keine Chance die Bank mit dem Bescheid wollen auch nicht das ist jetzt ungefähr 1und1/25 Jahre her es ist immer noch drauf was kann ich tun

    • Jörg Franzke

      Das Geld ist leider weg. Sie können nur noch in Zukunft verhindern, dass das nochmals passiert, indem Sie ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank einrichten.

  54. Lena

    Hallo
    Ich bekomme mein Kindergeld für mich und meinen Bruder auf mein Konto. Jetzt ist eine kontopfändung gekommen.
    Ist das Kindergeld pfändbar ?
    Ich bin Schülerin und habe kein anderes Einkommen.

    • Jörg Franzke

      Wenn Ihr Konto gepfändet wurde, dann leider ja. Gehen Sie so schnell wie möglich zur Bank und wandeln Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto um. Dann haben ist der Kontostand bis 1.200 EUR Guthaben nicht mehr pfändbar.

  55. Anna

    Hallo,
    Ich hatte eine Sperre bei mein Konto. Ich war beim Bank und habe es geändert auf Bürger Konto. Jetzt auf das Konto steht zu Verfügung ca 400€ ich kann aber nicht das Geld auszahlen ist es so richtig?
    Liebe Grüße

    • Jörg Franzke

      Nein, nicht so richtig. Da stimmt etwas nicht.

  56. Stefan Schulte-Ebbert

    Erzwungene vorzeitige Beendigung von Privatinsolvenzverfahren
    Hallo Herr Frantzke,
    hiermit wende ich mich an Sie, ob es möglich ist, in meinem Fall das PI-Verfahren ggf. auch zwangsweise vorzeitig zu beenden.
    Sachverhalt:
    Seit März 2019 befinde ich mich in einem PI-Verfahren. Lt. meinen Aufzeichnungen sind selbst bei einem pauschalierten Kostenansatz von €2.500,– über 60% der anerkannten Gläubigerforderungen inzwischen bezahlt. Bei pauschalierten Kosten von €3.500,–wären es über 51,5%. D. h. die 35%-Quote zzgl. der Verfahrenskosten, um das Verfahren nach drei Jahren abzuschließen, ist bereits jetzt deutlich überschritten. Im Juni 2020 habe ich bereits beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, der aber, da „verfrüht“, abgelehnt wurde. Nach wie vor werden von meinem Gehalt durchschnittlich ca. €370,– monatlich gepfändet, und ich komme mir inzwischen vom Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht ausgebeutet und missbraucht vor! Somit habe ich an Sie nun die Frage, ob es in meinem Fall die Möglichkeit gibt, das PI-Verfahren ggf. auch zwangsweise vorzeitig zu beenden, und falls ja, wie genau das dann funktionieren soll?
    Ferner habe ich den Eindruck, dass Sie Ihre Homepage mit folgender Feststellung ergänzen sollten, und zwar, dass, wenn sich ein Schuldner für ein PI-Verfahren entscheidet, dieser sich darauf einstellen muss, dass er während des PI-Verfahrens vom Insolvenzverwalter völlig entrechtet wird! Mein Insolvenzverwalter schert sich weder um das StGB, die DSGVO, noch um das Grundgesetz! U. a. setzt er sich selbstgerecht über verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrechte hinweg. Im Ergebnis reicht das alles m. E. aus, dem Insolvenzverwalter und einem seiner Mitarbeiter, der auch RA ist und auch mit meinem Verfahren zu tun hat, die Anwaltszulassung entziehen zu lassen. Vielleicht können Sie mir auch dazu etwas sagen?
    Schließlich würde ich gerne wissen, ob ein Insolvenzverwalter auch an die Sozialversicherungsdaten eines Schuldners herankommt?
    Für Ihre Mühe im Voraus vielen Dank und ich wünsche Ihnen noch ein schönes neues Jahr 2021.
    Mit freundlichen Grüßen
    SE

    • Jörg Franzke

      Leider kann ein Schuldner sein Privatinsolvenzverfahren nicht beenden. Sie müssen durchhalten. Die gute Nachricht ist, dass das Verfahren bei Ihnen nur drei Jahre dauert. Schade, dass Sie so viel Pech mit dem Insolvenzverwalter haben. Aber ich versichere Ihnen, dass Sie eine Ausnahme sind. Die meisten betroffenen Schuldner kommen mit der Privatinsolvenz sehr gut klar. Die wenigsten Schuldner fühlen sich entrechtet. Halten Sie einfach durch, einen besseren Rat kann ich Ihnen leider nicht geben.

  57. Holger Feik

    Durchhalten?!?
    Das spricht sich aus, wie Butter. Aber dem ist nicht so. Auch mich hat es richtig kalt erwischt. Jetzt kann ich nichts mehr machen. Keine Miete zahlen. Vielleicht auf zwei Monate.
    Aber auch Strom oder sonstige laufende Kosten geht gerade nicht.
    Beide Seiten stellen sich stur und ich habe, so wie jetzt aussieht, auch für mehrere Wochen nichts zu Essen und wenn dieser Zustand so anhält, kann es auf eine Obdachlosigkeit rausgehen.
    Seit Anfang August habe ich auch wieder eine Arbeit als Berufskraftfahrer und fahre schwere LKWˋs durch die Stadt.
    Wie kann man so ein LKW fahren, wenn man nicht richt zu Essen hat.

  58. Sunny

    Hallo,
    was passiert eigentlich mit gepfändetem Geld auf einem P – Konto, wenn eine Insolvenz eingeleitet wird? Ist es dann einfach frei und ich kann dann wieder darüber verfügen?
    Danke

    • Jörg Franzke

      Leider nein. Das Geld wird auf einem extra-Konto aufbewahrt und das steckt dann der spätere Insolvenzverwalter ein.

  59. Thomas Pipik

    Guten Tag!
    Habe eine Kontopfändung wegen 332 Euro. Bringt da ein P-Konto etwas, wenn mein Gehalt jetzt dann kommt und das überwiesen werden kann? Habe mich mit Gläubiger und der Bank da schon in Verbindung gesetzt…
    Gruß
    Thomas P.

    • Jörg Franzke

      Wenn das die einzige Pfändung ist und diese sich mit der nächsten Lohnzahlung erledigt, dann bringt das P-Konto nichts. Wenn Sie weitere Pfändungen erwarten, dann schon.

  60. Heike bückner

    Habe eine pfändung über 800 Euro die ich vollständig begliechen habe trotzdem hat der Gläubiger die pfändung nicht zurück genommen. Was tun.

    • Jörg Franzke

      Ich nehme an, dass die Schuld viel höher ist und der Gläubiger es aus Kostengründen erst mal mit nur 800 € versucht hat?