Es gilt die gesetzliche Vermutung, dass alle Gegenstände in einer Wohnung, in welcher der Schuldner wohnt, auch dem Schuldner gehören. Mitbewohner muss anhand Inventarliste und Kaufbelegen das Gegenteil beweisen. Aber: Die Pfändungsgrenze der Wohnungseinrichtung ist sehr hoch. Es ist unwahrscheinlich, dass der Gerichtsvollzieher die Sachen in einer Wohnung pfändet.

Der Gerichtsvollzieher muss wieder gehen

Die gesetzliche Vermutung, dass die Gegenstände in der Wohnung des Schuldners auch dem Schuldner gehören, ist nicht schlimm. Denn die gesetzliche Pfändungsgrenze für Einrichtung und Bekleidung sind derart hoch, dass eine Pfändung unwahrscheinlich ist. Allen Fernsehsendungen zum Trotz habe ich noch nie erlebt, dass einem Mandanten die Wohnung leer gepfändet wurde.

Auflistung verhindert Pfändung

Wenn Sie trotzdem auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie eine Auflistung machen, mit den Gegenständen, die Ihnen gehören und denen Ihres Mitbewohners. Falls Einkaufbelege vorhanden sind, ist dies natürlich noch besser. Die Inventarliste und Belege können Sie dann dem Gerichtsvollzieher übergeben, dann wird er sich garantiert nicht an den Sachen Ihres Mitbewohners vergreifen.

Dem Schuldner ein Zimmer zuweisen

Wohnen Sie im Haus oder der Wohnung ihres Lebensgefährten ohne im Hauptmietvertrag zu stehen oder ohne Eigentümer zu sein, kann der Hauptmieter oder Wohnungseigentümer Ihnen auch ein einzelnes Zimmer in der Wohnung oder dem Haus zuweisen. Dann darf der Gerichtsvollzieher nur dieses Zimmer betreten, die restliche Wohnung ist für ihn tabu.

Pfändungsschutz nur bei Privatinsolvenz

Trotzdem ist das alles nur eine Übergangslösung. Eine endgültige Lösung erreichen Sie nur, wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen oder falls es schneller gehen soll, eine Planinsolvenz. Erst dann stehen Sie unter Gläubigerschutz und der Gerichtsvollzieher muss Sie in Ruhe lassen.

26 Kommentare

  1. Christian

    Hallo Herr Franzke,
    mein Freund will zu mir ziehen, jetzt sieht es leider so aus, dass er privat Insolvent melden muss. Ich habe eine komplett eingerichtete Eigentumswohnung und er zieht nur mit seiner Kleidung ein, da er davor noch bei seiner Mutter gelebt hat.
    Habe ich was zu befürchten, dass bei mir was gepfändet wird oder gar die Wohnung in Gefahr ist ?
    Gruß
    Christian

    • Jörg Franzke

      Hallo, keine Sorge, jeder haftet nur für das, was er unterschrieben hat.

  2. Rene

    Ich wohne mit meiner Freundin im Nebengelass ihrer Eltern auf dem gleichen gründstück die Wohnung ist aber eigenständig nur die selbe Adresse wie die ihrer Eltern, muss ich befürchten der Gerichtsvollzieher im Falle er kommt bei ihren Eltern ins haus will? Habe den Antrag auf Insolvenz bei ihnen schon in auftrag gegeben!
    Mfg Rene

    • Jörg Franzke

      Nein, der Gerichtsvollzieher darf nicht in die Wohnung der Eltern.

  3. Dan

    Lieber Herr Franzke, ich finde Ihre Seite sehr informativ und bin beeindruckt, dass Sie kostenlos solche Fragen beantworten.
    Mir wurde von der Schuldnerberatung zur Privatinsolvenz geraten und ich recherchiere deswegen gerade im Internet.
    Zur Pfändung von Sachen würde mich nun interessieren, ob der Gerichtsvollzieher auch Gegenstände pfänden kann die am Arbeitsplatz oder bei den Eltern stehen. Bei meinen Eltern stehen noch viele Umzugskartons die ich nicht in meine kleine Wohnung bekomme. Ich glaube nicht, dass sich dort etwas wertvolles findet. Trotzdem möchte ich meinen Eltern gerne den Gerichtsvollzieher im Haus ersparen. Am Arbeitsplatz wäre es mir ebenfalls sehr unangenehm. Zumal es dort wirklich ein Radio und eine Kaffeemaschine von mir gibt.
    Da meine getrennt lebende Frau mein Hauptgläubiger ist, wird sie vermutlich darauf drängen bei meinen Eltern zu suchen.
    Eine kurze Antwort würde mich sehr freuen.
    Besten Dank schonmal und viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Die Pfändungsgrenzen der persönlichen Habe sind sehr hoch. Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen nichts pfändbar ist.

  4. brigitte meister

    Hallo Herr franzke..
    Bin bei meinem Freund eingezogen. .habe ausser meiner Kleidung und ein bisschen Geschirr und dekoartikel nichts mitgebracht. .auch das Auto was ich habe. .hat er zwar bezahlt. .ich stehe aber im brief..jetzt befürchtet er..der Gerichtsvollzieher könnte sein Eigentum auch pfänden. .z.b. den Fernseher. .da hat er keine Rechnung mehr für..

    • Jörg Franzke

      Nein, keine Sorge. Der Gerichtsvollzieher kann das Eigentum Ihres Freundes nicht pfänden.

  5. Petra

    Hallo, mein Lebenspartner hat zu Beginn unserer Beziehung (vor 15 Jahren) Altschulden in unbekannter Höhe (mindestens 50.000,00 €) mitgebracht. Es handelt sich um geschäftliche und private Schulden. Ich dränge ihn seit Jahren, in die Insolvenz zu gehen. Solange er diese Schulden hat, ist eine gemeinsame Zukunftsplanung (z. B. Hauskauf, Familienplanung) undenkbar. Er meint aber, er kann nicht in die Insolvenz gehen, weil da Schulden dabei wären, die ein Insolvenzverfahren unmöglich machen würden. Durch die aussichtslose Gesamtsituation über die vielen Jahre hat er den Überblick über die Gläubiger und Schuldenhöhe (Vogel-Strauss-Politik) verloren. Er hofft auf einen unerwarteten Geldsegen oder Superjob, mit dem er durch einen Vergleich aus der ganzen Sache rauskommen will. Aber nach 15 Jahren habe ich den Glauben an so eine Wendung verloren. Hauptschuldner sind meines Wissens: 2 Finanzämter, Rentenversicherung, Vermieter, Stadtwerke, evtl. ausstehende Löhne, Aussenstände Sozialversicherung früherer Arbeitnehmer usw.. Von seinem P-Konto wird der pfändbare Anteil sowieso abgeführt. Aber bei der Gesamthöhe der Schulden ist die Aussicht auf eine vollständige Entschuldung auf diesem Wege völlig unrealistisch. Ihm bleiben gerade mal 1.080,00 € zum Leben.
    ich schätze, er tilgt im Monat vielleicht maximal 300,00 €.
    Er wird jetzt 55 Jahre alt. Und ich befürchte, ihm droht später mal Altersarmut.
    Was könnte man da machen?
    Die ganze Situation belastet mich enorm.
    Ich habe das Gefühl, mit Gewichten an den Füssen durch mein eigenes Leben zu gehen.
    Wenn Sie mir sagen könnten, unter welchen Voraussetzungen er eine Chance hätte, in die Insolvenz zu gehen, würde das unsere Zukunft retten.
    MfG Petra

    • Jörg Franzke

      Auch ich kann Ihrem Partner nur empfehlen, sich endlich der Situation zu stellen und eine Insolvenz zu beantragen. Lediglich Forderungen aus unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Das wären hier die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, also lediglich ein Bruchteil. Hoffnungen auf einen Vergleich muss sich Ihr Freund gar nicht machen, das würde aufgrund pfändbarem Einkommens bei ihm ohnehin nicht funktionieren.

  6. heiner

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe eine kleine Wohnung die meinen Eltern gehört. Das ist auch meine offizielle Meldeadresse. Seit meiner Arbeitslosigkeit (jetzt ca. 6 Monate) bin ich dort nur noch um mal meine Eltern zu besuchen.
    Hauptsächlich „wohne“ ich bei meinem Freund. Dort habe ich auch schon ein paar Kleider von mir und natürlich auch Zahnbürste und was eine Frau so braucht.
    Meine Frage nun: wo darf der Gerichtsvollzieher pfänden? Nur in meiner Wohnung, da offizielle gemeldete Adresse?
    Darf er in die Wohnung meines Freundes, weil ich dort überwiegend meine Zeit verbringe und dort auch persönliche Gegenstände habe?
    Vielen Dank für ihre Zeit
    freundlich Grüße
    Heiner

    • Jörg Franzke

      Letztendlich darf der Gerichtsvollzieher überall pfänden, aber er wird die Wohnung Ihres Freundes nicht kennen. Einrichtungsgegenstände sind ohnehin nicht pfändbar, die Aufregung um den Besuch des Gerichtsvollziehers in der Regel unnötig. Selbst wenn der Gerichtsvollzieher die Wohnung Ihres Freundes aufsuchen würde, könnte er dort gar nichts pfänden, weil Sie nicht im Mietvertrag stehen. Dann gilt die gesetzliche Vermutung nicht, dass die Einrichtungsgegenstände bei mehren Mietern dem Schuldner gehören.

  7. Alexa

    Hallo Herr franzke,
    Ich habe Post bekommen über einen vollstreckungsauftrag. Der Gerichtsvollzieher möchte in meine Wohnung.
    Ich wohne in einer wg mit meiner Mutter, wir teilen nur Küche und Bad. Kann der gv auch in ihre Zimmer und dort zb Porzellan oder sonstiges Pfänden obwohl es ja nicht mir gehört?
    Oder kann ich das ganze noch abwenden in dem ich von selbst eine Vermögensabgabe mache?
    Ich danke im vorraus für ihre Antwort. Mfg

    • Jörg Franzke

      Rechtlich gesehen wohnen Sie zur Untermiete bei Ihrer Mutter. Also hat der Gerichtsvollzieher nur Zutritt zu den Räumen, die Sie nutzen. Aber machen Sie sich keine Sorgen, Einrichtungsgegenstände sind nicht pfändbar.

  8. C Wolf

    Hallo HErr Franzke,
    Ich möchte in die Privatinsolvenz gehen.
    Unser Haus wird versteigert, ich bin geschieden und bekomme eine Erwerbsinfähigkeitsrente von 1.180€. Der Unterhalt für meine Kinder wird auf das Konto meines Vaters gezahlt. Ist das rechtlich ok?
    Das geld gehört ja nicht mir sondern meinen minderjährigen Kindern. Alternativ könnte der Unterhalt direkt an mich (erhöht dann mein pfändbares Einkommen) oder an meine volljährige Tochter, die noch bei mir lebt gezahlt werden.
    Für meinen minderjährigen Sohn bekomme ich Pflegeld in Höhe von 545€ .ist das, wie das Kimdergeld kein Eonkommen?
    Mein ehemaliger Lebenspartner hat 2015 ein Auto gekauft, was er mir zur Verfügung gestellt hat. Mein Minderjähriger Sohn steht im Brief, weil,er schwerbehindert ist und das Auto somit steuerfrei. Ich bin Versicherungsnehmer und zahle die Beiträge.
    Fällt das Auto in die Insolvenzmasse?

    • Jörg Franzke

      Das ist ok, wenn das Kindergeld und Pflegegeld auf das Konto des Vaters geht, es zählt nicht zu Ihrem Einkommen. Beim Auto kommt es immer darauf an, wer das Auto gekauft hat. Also nicht Sie und damit keine Insolvenzmasse.

  9. Sam

    Hi ich habe auch eine Frage.
    Ich lebe zur zeit im zimmer meiner freundin welche im haus ihrer mutter wohnt. (Ich bin auch hier gemeldet) meine freunin hatt mehre wirklich teure dinge (teilweise auch doppelt zb 1 pc 1 laptop 2 x tastatur, monitor und maus) und auch ihre mutter hatt im haus viele wirklich wertvolle gegenstände. Mut gehört ledigtlich ein stuhl nen handy ne uhr und Kleidung (ich bin mit nen rucksack und ner sporttasche zu ihr gezogen). Allerdings bin ich verschuldet und es hatt sich der kuckuck angemeldet. Kann er dinge pfänden die nicht mir gehören. (Problematisch ist das es nicht für alles noch Rechnungslege exestieren. Der laptop ist zb aus der garanatie raus und einer der monitore ust auch schon 5 jahre alt
    .

    • Jörg Franzke

      Nein, der Gerichtsvollzieher darf die Sachen der Mutti und der Freundin nicht pfänden.

  10. Jessica Metje

    Ich habe mal eine Frage, meine 15 jährige Tochter hat ein Pferd. Ich stehe allerdings im Pass und bezahle das auch noch. Da ich jetzt mehrere Probleme habe und auch vor Gericht muss, mein Konto schon dicht ist, würde es mich interessieren, ob das Pferd gepfändet werden kann ?

    • Jörg Franzke

      Eigentlich könnte man das Pferd pfänden. Aber weil das Pferd im Unterhalt sicherlich teuer ist, würde der Insolvenzverwalter das Pferd aus der Insolvenzmasse freigeben und nicht verwerten.

  11. Anna Müller

    Hallo Herr Franke,
    ich werde mit nunmehr 55 Jahren in die Insolvenz gehen müssen, da ich ein Schmuckgeschäft mit Angestellten geführt habe, welche mich offensichtlich hintergangen haben. Es sind laut Steuerprüfung mehr Einnahmen gemacht worden, als die, die mir von meinen Angestellten gemeldet wurden. Nun werden Steuernachzahlungen fällig, die ich zahlen muss, aber nicht zahlen kann. Nun meine Frage. Mein 15.jähriger Sohn hat sich einen Minijob für 450mtl. besorgt. Wird dieses Geld auch bei meinen monatlichen Einkommen angerechnet, da er ja noch als unterhaltspflichtiges Kind mit mir in der Wohnung lebt oder darf er sein Geld behalten?

    • Jörg Franzke

      Ja, wird angerechnet. Wenn Ihr Sohn also eigene Einnahmen hat, dann wird er nicht mehr als Unterhaltspflicht bei Ihnen berücksichtigt.

  12. Serge

    Hallo Herr franzke hätte da mal ne Frage hab ein 1,27cm smart tv und wollte mal fragen ob der gerischtsvolzieher den pfänden darf oder ehr nicht…mfg

    • Jörg Franzke

      JA, er darf. Aber er wird nicht, weil für ihn der Fernseher keinen Wert hat.

  13. Jacqueline Bülow

    Guten Tag, ich bin in der Privatinsolvenz. Darf der Gerichtsvollzieher da kommen und pfänden?

    • Jörg Franzke

      Für die alten Schulden, die an der Insolvenz teilnehmen, darf er nicht kommen und pfänden. Wenn Sie aber neue Schulden gemacht haben, dann schon.