Die Folgen der Privatinsolvenz auf zukünftiges Leben sind leicht erklärt: Sie zahlen ab sofort keine Schulden mehr. Dafür müssen Sie in den nächsten drei Jahren den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an einen Insolvenzverwalter abgeben. Und Sie müssen den Insolvenzverwalter über ihre finanziellen Verhältnisse auf dem Laufenden halten. Hierzu übersenden Sie ihm unter anderem regelmäßig Ihre Einkommensnachweise. Das war’s, mehr passiert nicht.

Privatinsolvenz bedeutet für Sie diese 4 Pflichten:

  • Übersenden Sie dem Insolvenzverwalter sofort jeden neuen Einkommensnachweis.
  • Benachrichtigen Sie den Insolvenzverwalter schriftlich über jede wesentliche Änderung bei Ihrem Arbeitsplatz, wie etwa Wechsel, Verlust, usw.
  • Informieren Sie ihn schriftlich, wenn Sie sonst noch irgendwie Geld bekommen, wie Steuerrückerstattung, Betriebskostenrückerstattung, Erbschaft, Auszahlung einer Versicherung, usw.
  • Schließlich benachrichtigen Sie den Insolvenzverwalter über jeden Wohnungswechsel.

Erfüllen Sie diese Obliegenheiten, werden Sie gut durch die Insolvenz kommen. Ansonsten lassen Sie den Insolvenzverwalter in Ruhe und reagieren immer nur dann, wenn er etwas von Ihnen will. Machen Sie möglichst keine falschen Angaben gegenüber dem Insolvenzgericht. Das lohnt nicht, die falschen Angaben kommen zumeist ans Licht und führen zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Sie dürfen sich in der Insolvenz selbstständig machen und die Wohnung beziehen, die Ihnen beliebt. Wie Sie Ihr pfändungsfreies Einkommen ausgeben, ist nach wie vor Ihnen überlassen. Niemand darf sich in Ihr Privatleben einmischen.

Einen Kredit erhalten Sie in der Privatinsolvenz schon wegen der negativen Schufa die nächsten Jahre nicht mehr, aber von Schulden haben Sie sicherlich erst einmal genug

Sie müssen das pfändbare Einkommen abführen

Als Folge des Insolvenzverfahrens müssen Sie für die nächsten drei Jahre den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an einen Insolvenzverwalter abgeben und ihn regelmäßig über Ihre Einkommensverhältnisse informieren. Mehr nicht.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz dauert seit dem 10.10.20 nur noch 3 Jahre. Bisher dauerte sie zwischen 3 und 6 Jahre. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Laufzeit der Privatinsolvenz auf rund 1 Jahr zu verkürzen. Planinsolvenz bedeutet, dass es einen Sponsor gibt, der den Gläubigern eine Vergleichszahlung bietet. Sie können sich mit der Planinsolvenz also blitzschnell aus den Schulden vergleichen.

Wie viel Einkommen wird gekürzt?

Wenn Sie „zu viel“ verdienen, wird in der Privatinsolvenz das Einkommen gekürzt. Welcher Betrag das ist, richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Die Pfändungsgrenze beginnt bei 1180 € netto (ab Juli 2019) und steigt um ca. 300 EUR pro Unterhaltspflicht. Von dem darüber hinausgehenden Einkommen werden Ihnen ca. zwei Drittel abgezogen. Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle. Sie können dort das pfändbare Einkommen selbst ermitteln.

Welcher Hausrat wird gepfändet?

Vorhandenes Vermögen wie etwa Lebensversicherungen oder das eigene Fahrzeug verwertet der Insolvenzverwalter zu Beginn des Verfahrens. Ihre Möbel, Kleider und Schmuck bleiben verschont. Die Möbel und andere Gegenstände in Ihrer Wohnung werden nur gepfändet, wenn sie wertvoll sind. Mehr passiert in der Privatinsolvenz nicht. Sie können nach wie vor alles tun, was Sie wollen und niemand darf sich in Ihr Leben einmischen.

357 Kommentare

  1. Ugurlu

    Hallo,
    Wie ist es denn mit der Pfändung, wird der Arbeitgeber davon informiert das gepfändet wird? Ich möchte privatinsolvenz anmelden, aber möchte nicht das mein Arbeitgeber davon erfährt.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das werden Sie leider nicht schaffen. Nicht der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, den zu pfändenden Betrag richtig zu berechnen, sondern der Arbeitgeber. Aus diesem Grunde hat der Insolvenzverwalter ein sehr großes Interesse, den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen und wird dies auch tun.
      Man kann eine Ausnahme machen in der Probezeit, aber auf Dauer lässt sich das nicht durchhalten. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Privatinsolvenz kein Kündigungsgrund ist.
      Grüsse
      Franzke

  2. Markus

    Sie schreiben, dass man die Wohnung beziehen darf, die einem beliebt. Das klingt nett, entspricht jedoch nicht der Realität. Woher soll man denn die Kaution nehmen, wenn man in der Inso grad alles Verwertbare abgegeben hat? Wo findet man eine Wohnung bei negativer Schufa? In der Theorie mag das alles stimmen, aber in der Praxis lässt sich das nicht so einfach umsetzen.
    Gruß
    MH

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das ist völlig richtig, was Sie schreiben, während der Insolvenz ist man natürlich finanziell eingeschränkt. Die „freie“ Wohnungswahl bezog sich darauf, dass der Insolvenzverwalter – im Gegensatz zum Jobcenter bei ALG2 – nicht vorschreiben kann, welche Wohnung man nimmt.
      Grüsse
      Franzke

  3. Alex

    Hallo,
    Ich habe noch drei Jahre Inso vor mir und ich frage mich, wenn das Verfahren beendet ist, wie mein Leben dann weiter geht ?
    Viele sagen, ich habe mein Lebenlang schlechte Chancen neue Verträge, Autovertrag etc zu bekommen.

    • Jörg Franzke

      Hallo, das stimmt nicht. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist Schluss und die Schulden werden drei Jahre später automtisch aus der Schufa ausgetragen. Spätestens dann sind Sie frei und unbelastet.

  4. Sabine

    Hallo Hr. Franzke,
    ich habe gehört und gelesen, man muss nach der Restschuldbefreiung die Verfahrens- und Gerichtskosten bezahlen. Woher weiß ich, ob die Masse ausgereicht hat um die Kosten zu decken und woher weiß ich, wie hoch die Kosten sind? Bekomme ich nach 6 Jahren dann eine saftige Rechnung vom Gericht und Insolvenzverwalter geschickt? Was passiert, wenn ich jetzt aufgrund meines Alters (48) keine Arbeit mehr bekomme um Schulden abzubezahlen. Kein Arbeitgeber freut sich, wenn Lohnpfändung drauf ist und sich ein „alter“ Arbeitnehmer um einen Job bemüht. Lt. Inso. Gesetz muss man sich aber um einen Job bemühen, nur leider kann ich keinen herzaubern.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Sie könnten jederzeit zu Gericht gehen und Akteneinsicht nehmen, um sich über den Verfahrenstand zu informieren. Aber ob Sie am Schluss des Verfahren noch etwas bezahlen müssen oder nicht, lässt sich recht einfach feststellen: Hat man während der Laufzeit des Verfahrens bei Ihnen Geld gepfändet, z.B. von Ihrem Einkommen, dann müssen Sie nichts mehr bezahlen. Die Gerichtskosten betragen ca. 3.000 EUR. Müssen Sie diese bezahlen, weil kein Geld zur Masse gezogen wurde und haben Sie nur geringes Einkommen, können Sie die Gerichtskosten innerhalb von max. vier Jahren in 50 EUR Raten zurückzahlen.
      Grüsse
      Franzke

  5. Fatih

    Hallo herr franzke,
    Unzwar ich hab ein problem bin in der ausbildung und hab wegen ein grossen fehler 22000 euro schulden und muss leider privat insolvenz gehen.
    Meine frage ist nächstes jahr heirate ich wahrscheinlich wird es dann probleme geben weill ich dann in der privat insolvenz bin ?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein. Sie können heiraten. Der Partner wird nicht in Ihre Schulden hineingezogen.
      Grüsse
      Franzke

  6. Martina

    Hallo ich bin seid 2013 aus der Insolvenz raus quasi schuldenfrei eigentlich ,Insolenzverwalter hat die Insolvenz beendet und ich habe den Beschluss darüber 2013 vom Amtsgericht erhalten,kann ich als bürgen für eine Wohnung für meine Tochter gelten ?Ich habe gutes Einkommen seid 14 Jahren aber die Inso steht ja noch 3 weitere Jahre in der Schufa trotz Erledigung bekomm ich da Probleme als bürgen überhaupt akzeptiert zu werden ?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      klar, können Sie. Wenn der Vermieter Sie als Bürgen akzeptiert, steht der Sache nichts im Weg.
      Grüsse
      Franzke

      • J.müller

        Guten Tag wer Franzke,
        Wenn man eine neue Wohnung bezieht nach Eröffnung des Verfahrens, wird der neue Vermieter auch angeschrieben?In der Jetzigen Wohnung wurde der Vermieter angeschrieben,obwohl ich dort keine Schulden habe.Wenn nun allein mein Mann den Vertrag untschreibt(er ist nicht im Inso verfahren,das geht da nur um mich) wird die Verwalterin den neuen Vermieter anschreiben auch wenn ich nicht im Vertrag stehe?Wir wurden nicht nach einer privat Insolvenz gefragt bei der haben dennoch Angst dass der Vermieter den Vertrag zurück zieht obwohl er in dem Auswahlverfahren uns ausgesucht hat..

        • Jörg Franzke

          Ja, der neue Vermieter wird auch angeschrieben, auch dann wenn Sie dort keine Schulden haben. Das ist aber kein Kündigungsgrund. Wenn Sie nicht wollen, dass der neue Vermieter von der Insolvenz erfährt, dann muss Ihr Mann die Wohnung alleine anmieten und Sie wohnen dann da halt.

  7. Regina

    Hallo, ich bin in der wohlverhaltensphase! Ich verdiene gut und habe dementsprechend ein hohen pfändungsbetrag jeden Monat, da ich nicht viel sparen kann wollte ich mir noch ein 400 Euro Job suchen! Muss ich hier auch den pfändbaren Betrag abgeben? Danke im Voraus!

    • Jörg Franzke

      Ja, müssen Sie. Der 400 EUR Job wird sich für Sie nicht sonderlich lohnen. Ich würde mir überlegen, ob Sie diesen Job überhaupt annehmen.

  8. nadine

    Sehr geehrter h. Franzke
    es wird dieses jahr ein insolvenz Verfahren eröffnet. Ich bin bei der zib über die caritas die alles machen.
    ich lebe in einer bedarfsgemeinschsft ( partner u kinder ) beziehe krankengel und ein mini teil alg 2 durch die Bedarfsgemeinschaft.
    Ich stehe bei meinem partner nicht mit im Mietvertrag . Die vermieter wissen aber bescheid u habe Kopie des perso und ummeldung abgegeben. Die zib weiss das.
    wäre es besser das mein partner mir ein mietvertrag ausstellt ? Ich gebe ihm jeden monat anteilig geld in bar, nicht aufs konto da er selbst in der inso ist und wir mein geld als haushaltsgeld nehm.
    Aus allen meinen versicherungen bin ich sofort raus gekommen. Hab such keine haftpflicht mehr. Darf ich in der inso wieder eine haben oder danach ? Momentan muss ich jeden cent einsparen.
    Leider lässt mich die telekom nicht aus mein handyvertrag raus. Bindefrist bis sep. 2015 trotzt nachweise.
    ich möchte den vertrag nicht mehr und lieber prepaid. Kann man da nix tun ?
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Ich würde keinen Untermietvertag abschließen, denn sonst kommt das finanzamt zu Ihrem Partner und wirft ihm vor, die Mieteinnahmen nicht versteuert zu haben. Falls Sie vom späteren Insolvenzverwalter gefragt werden, lassen Sie sich vom Partner einen Dreizeiler ausstellen, dass Sie mietfrei in seiner Wohnung wohnen. Das reicht.
      Selbstverständlich können Sie Versicherungen abschließen. Vor oder nach der Insolvenz. Wenn Sie aus dem Telekom-Vertrag rauswollen, dann einfach die Zahlungen einstellen und die Telekom mit auf die Gläubigerliste setzen. Dan kündigt von sich aus die Telekom.

  9. nadine

    Vielen dank.
    ach gott das wichtigste vergessen zu fragen . Muss für die gestellten Fragen und antworten eun beitrag geleistet werden ?

    • Jörg Franzke

      Nein, das geht aufs Haus 😉

  10. Kai

    Hallo,
    Ein Freund von mir will privatinsolvenz beantragen.
    Er wohnt mit seiner Freundin zsm die ziemlich gut verdient will sie aber nicht in seine Schulden hineinziehen.
    Kann es sein das sie dann ihre Wertsachen wie z.B den Fernsehen für ihn verkaufen muss weil sie zsm wohnen?
    Er will sie auf keinenfall mit den Schulden belasten.
    Danke

    • Jörg Franzke

      Nei absolut nicht. Keine Sippenhaft, die Freundin wird in nichts hineingezogen.

  11. Wissmoun

    Hallo, ich binseit 2014 in der PI- bin seit 2011 geschieden- wir haben 2 Kinder, die leben bei der Exfrau- ich zahle Unterhalt und das Kindergeld bekommt sie auch!
    Nun, März 2016 bin ich mit der Pi fertig, wir hatten Schulden deshalb war ich gezwungen eine Pi zu machen- meine Ex hat keine gemacht obwohl die Gläubiger sie mehrmals aufgefordert haben ihr Anteil ( 50%) der Schulden zuzahlen nicht nachgekommen.
    Muss ich oder bin ich nach meiner Pi für die Schulden der Ex verantwortlich, können die Gläubiger von mir noch was verlangen?????

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, Sie sich nicht für die Schulden der Ehefrau verantwortlich. Das heißt: Sie haben die Schulden los und die Frau haftet nach wie vor für die ehemals gemeinsamen Schulden.

  12. Wissmoun

    Hallo, und danke für die schnelle Antwort, woher haben Sie diese Info wo kann ich mich erkundigen / lesen forschenß

  13. Patchy

    Hallo,
    mein Mann und ich haben getrennte und auch gemeinsame schulden. wie läuft das mit der pi? machen wir jeweils eine oder zusammen? wir fahren ein auto was jedoch vom vater meines mannes finanziert wird. müssen wir dieses abgeben?

    • Jörg Franzke

      Hallo, jeder von Ihnen beiden macht eine eigene Insolvenz. Bei gemeinsamen Schulden haftet jeder auf die volle Summe. Falls der Vater das Auto finanziert hatte und der Finanzierungsvertrag mit ihm abgeschlossen ist, müssen Sie das Auto nicht angeben.

  14. Ingo

    Hallo,
    ich bin seit 10 Jahren selbständig und habe mich vor 1 1/2 Jahren von meiner Frau getrennt . Wir sollen demnächst geschieden werden und haben ein Haus und 2 Kinder. Die Firma hat letztes Jahr dadurch hohe Verluste gemacht und privat sieht es nicht besser aus. Werden die Schulden geteilt ? Vom Haus ? Privatschulden? Wenn ich Privatinsolvenz anmelde, werden dann die Schulden zur Hälfte auch ihr auferlegt ? Das Haus haben wir gemeinsam gebaut und dafür unterschrieben. Vielen Dank für Ihre Hilfe schonmal.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      bei einem Einzelunternehmer gibt es keinen Unterschied zwischen Privatschulden und Firmenschulden. Alles wird in einen Topf geworfen und wnn Sie Insolvenz beantragen, ist sowohl Ihr Privatvermögen betroffen, als auch die selbständige Tätigkeit. Ebenso betroffen ist das gemeinsam finanzierte Haus und sicherlich wird die Bank auch gegenüber Ihrer Frau kündigen, um das Haus zwangszuversteigern. Man muss sich dieser Folgen bewusst sein. Meist ist es besser, wenn man die selbständige Tätigkeit vor der Insolvenz aufgibt.

  15. Kalhur

    Guten Tag,
    ich bin seit 2007 selbständig und seit 2011 verheiratet lebe gemeinsam mit ein Kind in eine Mietwohnung. ich habe mittlerweiler über 35000,-€ schulden. das geschäft läuft halt nicht so gut wie früher. Viel Konkurenz. Immer wenniger Kunden dadurch sind die Einnahmen ziemlich gesunken. Der Laden ist unser einzige Einnahme Quelle. Seit Januar d.J bin ich am überlegen ob ich doch insolvenz gehen soll. Können Sie mir vielleicht ein Tipp geben. Ob meine Frau mit in den Schulden mitbezogen wird, sie hat niergendwo mit unterschrieben.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    MfG
    Kalhur

    • Jörg Franzke

      Hallo, wenn Ihre Frau nirgendwo unterschrieben hat, dann haftet sie auch nicht für Ihre Schulden. Was Sie mit dem Geschäft machen, kann ich schwer sagen. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, würde ich mich nicht länger frustrierten lassen, denn ein schlecht laufendes Geschäft macht nicht gerade Spaß. Ich würde also das Gewerbe abmelden und mir einen Job als Arbeitnehmer suchen und dann eine Privatinsolvenz beantragen. Dann würde ich ein bis zwei Jahre abwarten und wenn ich wieder eine gute Geschäftsidee bekommen würde, dann würde ich es nochmals versuchen.

  16. Sabrina

    Hallo,
    Meine PI soll dieses Jahr noch beginnen.Bisher war ich Hausfrau und Mutter von Zwei Kindern.Ich liege finanziell unter der pfändungsgrenze.Was passiert wenn ich nicht so schnell einen Job bekomme um die Schulden abzubezahlen?
    Gruss
    Sabrina

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      gar nichts passiert. Sie können die Insolvenz auch ohne jedes Einkommen durchlaufen. D.h., die Restschuldbefreiung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie nicht sofort einen Job finden. Aufgrund ihrer beiden Kinder beträgt die Freigrenze 1660 € netto, erst den darüber hinausgehenden Teil Ihres Einkommens kann man pfänden. Kindergeld geht extra.

  17. Anton B.

    Hallo!
    als Ingenieur bin ich mit meinen 46 Jahren nun schon seit ueber 5 Jahren erfolglos auf Arbeitsuche und beziehe auch ALG2. Wegen erdrueckender Schulden werde ich mit der Schuldnerberatung der Caritas in die PI gehen. Ich habe die Idee, mich nach Beginn der PI selbstaendig zu machen, hierzu hat mir der Berater der Caritas aber erklaert, dass der Insolvenzverwalter, wenn er von meiner Selbstaendigkeit erfaehrt, mir ein fiktives Gehalt unterstellen wird, welches aufgrund meiner akademischen Qualifikation recht hoch sein kann. Ich muesste dann als Selbstaendiger dieses fiktive Gehalt, z.B. EUR 2500, monatlich an den Insolvenzverwalter zahlen, auch wenn ich diese Einnahmen gar nicht habe. Ansonsten droht mir das Scheitern der PI. Kann denn sowas wirklich passieren, und soll ich besser die PI „aussitzen“???
    Vielen Dank und beste Gruesse!
    Anton B.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      mit dem fiktiven Einkommen während der Selbstständigkeit in der Insolvenz hat der Schuldenberater recht. 2500 € pfändbares Einkommen scheint mir allerdings etwas hoch, auch wenn Sie Ingenieur sind. Sicherlich hat Sie das Leben in den letzten Jahren ziemlich durcheinandergewirbelt und sicherlich sind Sie nicht mehr voll belastungsfähig. Wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung von einem Arzt hätten, dass Sie allenfalls 20 Stunden die Woche arbeiten können, wäre das fiktive Einkommen bereits viel geringer und entsprechend der an den Insolvenzverwalter abzuführende Betrag.

  18. Inge

    Hallo Herr Franzke,
    auch ich befinde mich in einer sehr schwierigen Situation, letztes Jahr habe ich ein Franchisegeschäft eröffnet 75.000 Euro über KFW finanziert und zusätzlich 40.000 Euro Eigenkapital investiert, mein Ehemann hat für den Kredit gebürgt, der Laden läuft absolut nicht, ich muss diesen schließen. Zusätzlich haben wir uns eine Eigentumswohnung, auch letztes Jahr gekauft, die Restschuld liegt hier bei 100.000 Euro. Soll ich eine Privatinsolvenz beantragen? Wenn mein Ehemann für den Kredit bei der KFW gebürgt hat, muss er auch eine Privatinsolvenz beantragen? Was passiert mit der Eigentumswohnung? Kann uns diese weggenommen werden (das ist mein schlimmster Alptraum) auch wenn mein Ehemann die Raten für die Wohnung weiter bezahlt?
    Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      an Ihrer Stelle würde ich auf jeden Fall eine Insolvenz beantragen, denn auf andere Weise bekommen Sie die Schulden nicht mehr in den Griff. Erfahrungsgemäß weiß ich, dass die KFW zu keinerlei Kompromissen bzw. Teilzahlungen bereit ist, Sie ohne Insolvenz also die gesamten 76.000 € zurückzahlen müssten. Die schlechte Nachricht ist nur, dass damit auch die Eigentumswohnung nicht mehr sicher ist und Ihr Mann ebenfalls ein Problem. Aufgrund vertraglicher Bestimmungen kann eine finanzierende Bank ein Hausdarlehen allein aufgrund Vermögensverfall kündigen, das heißt selbst wenn die Bank regelmäßig die Kreditraten erhält, kann sie kündigen und die Wohnung versteigern lassen.
      Am einfachsten haben Sie es natürlich, wenn Sie sich überwinden können und die Wohnung aufgeben. Danach beantragen Sie beide eine Insolvenz und beginnen ein neues Leben. Sollte dies nicht möglich sein, müsste man im Rahmen eines neuen Insolvenzplanverfahrens versuchen, eine Einigung mit der Gläubigerversammlung zu erzielen und die Wohnung auf diese Weise zu retten. Das ist allerdings eine Operation am offenen Herzen und billig wird das auch nicht, stellt aber die einzige Möglichkeit dar. Falls Sie Interesse haben, können Sie mit mir über das Kontaktformular auf meiner Webseite Kontakt aufnehmen.

  19. Elke Kuschminder

    Hallo,
    mein Exmann schuldet mit über 4000 Euro aus zwei gemeinsamen Krediten. Jetzt ist eine Gehaltspfändung genehmigt worden. Er droht mir nun damit, wenn er dadurch seinen Job verliert, und er Privatinsolvenz anmelden muss, der Insolvenzverwalter auch an das Gehalt unseres gemeinsamen Sohnes ran kann, um Geld zu holen. Muss mein Sohn dann tatsächlich für die Schulden seines Vaters aufkommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Elke Kuschminder

    • Jörg Franzke

      Nein, das ist Quatsch. Der Insolvenzverwalter kommt auch nicht an Ihr Geld.

  20. Michael Meier

    Hallo,
    Bin seit vier Jahren als Handelsvertreter selbstständig. Leider laufen die Geschäfte seit zwei Jahren ziemlich schlecht und es haben sich zwichenzeitlich ca. 30.000 Euro schulden angehäuft. Da ich in meinem Job keine Perspektive mehr sehe würde ich mich gerne weiterqualifizieren und studieren. Das Problem. Sind die Schulden. Ist es möglich als Student eine I solvenz zu durchlaufen? Schliesslich bestünde so die Möglichkeit in drei Jahren wieder ein richtiges Einkommen zu beziehen.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, Sie können auch ein Student eine Insolvenz durchlaufen. Maßgeblich, welchen Geldbetrag Sie werden der Insolvenz abführen müssen, ist Ihre Berufsausbildung, also das fiktive Einkommen. Je geringer Ihre berufliche Qualifikation ist, desto mehr wird man Sie in der Insolvenz in Ruhe lassen.

  21. U.Becker

    Hallo Herr Franzke,
    muss der Treuhänder in der WHP vom Kauf eines Gebrauchtwagen informiert werden?
    Gibt es eine Faustregel was ein Auto kosten darf?
    MfG

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, er muss nicht informiert werden. Der mögliche Kaufpreis orientiert sich daran, was Sie im Laufe der Wohlverhaltensperiode bisher vermutlich ansparen konnten, um nicht in den Verdacht zu geraten, Sie haben das Auto geschenkt bekommen, was wiederum dazu führen könnte, dass Sie die Hälfte davon abführen müssten.

  22. Birgit

    Hallo
    ich bin seit drei Jahren in der Inso und möchte mit einem Mann zusammenziehen, lebe jetzt von Hartz 4
    Er weiß nichts von meiner Inso und dass soll auch so bleiben.
    Wenn ich mit ihm zusammenziehe brauche ich keine Miete zu zahlen,
    fragt der Insolvenzverwalter bei ihm nach, oder wird mir sein einkommen angerechnet.

    • Jörg Franzke

      Weder noch.

  23. angela

    ist ein Hartz IV Empfänger verpflichtet seine Privatinsolvenz dem Jobcenter mit zu teilen ?
    Gruß
    Angela

    • Jörg Franzke

      nein.

  24. Manu

    Guten Tag!
    Ich habe mal eine Frage was mich richtig fertig machen.
    Ich lebe immer mit mein Ex zusammen haben in 2011 ein Haus gekauft mit ihr und in 2012 hat er Schluss gemacht.
    Wir haben 170000€ schulde und möchte ein Privatinsolvenz gehen aber er geht nicht mit möchte das Haus behalten kann mich aber nicht auszahlen.
    Er sagt auch das ich sein Leben kaputt mache wenn ich ausziehe.
    Manu

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ich würde mich nicht erpressen lassen. Wenn die Beziehung keinen Spaß mehr macht, dann trennt man sich eben. Also ziehen Sie aus. Der Exmann muss selbst damit klar kommen, wie er das Haus abbezahlt, ich würde mich auch nicht von einer Privatinsolvenz abhalten lassen.

  25. nadine

    Hallo Herr Franzke,
    meine inso läuft seit 4 Tagen.
    Mein mobilfunkbetrag bis 28.9.14.
    ich habe keine schulden bei der Telekom.
    Sie lassen mich nicht vorzeitig raus aus dem vetrag auch nicht aus kulanz.
    ich will den vetrag nicht mehr zwecks neue schulden.
    bekomme alg 1 und muss erwerbsminderrungsrente beantragen.
    Grundgebühr handyvertrag 35 eur.
    Monatliche rechnung 40-50 eur.
    Ich würde das handy auch abgeben.
    Gibts denn keine Sonderregelung mich da raus zu lassen bzw zu kommen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    grüße

    • Jörg Franzke

      Schicken Sie dem Verwalter einfach eine Rechnung. Er nimmt diese mit in die Gläubigerliste auf und dies wird die telekom höchstwahrscheinlich veranlassen zu kündigen.

  26. Lilly

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Freund ist in seinem letzten Jahr von seiner Privatinsolvenz die Oktober 2015 beendet ist. Jetzt ist es so das ich endlich zu ihm ziehen möchte da wir auch nächstes Jahr im Juli heiraten wollen. Jetzt meine Frage wenn wir zusammen ziehen was muss er dann bei seinem Verwalter vorlegen oder reicht es wenn er Ihm sagt das ich zu ihm gezogen bin? Und müssen wir auch irgendwas beachten wenn wir heiraten? Vielen Dank schon mal für die Antwort!

  27. mona

    Guten Tag,
    mich beschäftigt die Frage, ob ich Insolvenz beantragen oder die Schuldensituation bis zu meinem Rentenbeginn in 10 Jahren „aussitzen“ soll.
    Meine Situation: Ich bin Mitte 50, seit über 20 Jahren freiberuflich tätig und habe aufgrund einer „Schrottimmobilie“ Schulden in Höhe von ca. 120.000,- Euro bei einer Bank. Die Bank pfändet seit 2 Jahren (erfolglos) mein Konto, so dass ich zwangsweise mit dem Freibetrag von aktuell ca. 1.045,- auskommen muss. Damit kann ich „überleben“, pfändbar ist bei mir nichts. Da ich mich beruflich neu orientieren möchte, wird zunächst auch kein pfändbarer Betrag erwirtschaftet werden.
    Soll ich mich in meiner Situation dem Prozedere einer Insolvenz unterziehen, oder die Situation am Existenzminimum einfach „aussitzen“ und ab Rentenbeginn (Rente liegt unterhalb der Pfändungsgrenze) einen Mini-Vergleich versuchen? Denn bis meine Schufa wieder „sauber“ ist, vergehen auch mit Insolvenz rund 9 Jahre, die ich wirtschaftlich mehr oder minder „kaltgestellt“ bin. Wie ist Ihre Einschätzung?

    • Jörg Franzke

      Ich kann Ihnen hier keinen Tipp geben. Für die einen ist die Situation mit den Schulden unerträglich, die anderen können sehr gut damit umgehen. Wenn Sie mit den Schulden leben können, haben Sie keine Veranlassung eine Insolvenz beantragen. Auf der anderen Seite kenne ich kaum einen Mandanten, dem es in der Insolvenz schlechter geht, als vorher.

      • mona

        Vielen Dank für Ihre Antwort.
        Falls ich mich zur Insolvenz entschließe: Kann ich in meiner jetzigen Situation (freiberuflich tätig, jedoch mit nur ca. 1.000,- bis 1.300,- monatl. Einnahmen, 11 Gläubiger, keine Angestellten) die Regelinsolvenz beantragen oder muss es die Verbraucherinsolvenz sein? Oder kann ich wählen – und wenn ja, welches Verfahren wäre für mich sinnvoller?
        Herzlichen Dank für eine Antwort auch auf diese Frage.

        • Jörg Franzke

          Solange Sie selbständig tätig sind, ist das immer die Regelinsolvenz.

  28. sabine

    bin diesen Monat mit meiner insolvenz durch habe ungefähr 8000 euro auf ein anderkonto bie meinem insolvenzberater ich weiss das davon die gerichtskosten und der insolvenzberater bezahlt werden und der rest an die gläubiger bekomme ich auch etwas oder ist alles weg

    • Jörg Franzke

      Der Rest geht an die Gläubiger. Sie erhalten davon nichts.

  29. Frank Dietrich

    Hallo,
    in 6 Monaten , April 2015, ist meine Privatinsolvenz nach 6 Jahren beendet und erledigt. Nun möchte meine Freundin dieses Jahr noch mich heiraten und ein Haus kaufen. Ich werde im Hypotheken Darlehensvertrag nicht genannt und werde auch nicht im Grundbuch eingetragen.
    Ist mein pfändfreies Gehalt als Teil des Familieneinkommen bei der Bank anrechenbar? Bekomme ich dann Probleme mit meinem Insolvenzberater?

    • Jörg Franzke

      Solange die Insolenz nicht ausgestanden ist, sollten Sie die Finger davon lassen.

  30. Sadiye

    Hallo,
    Sehr geehrter Herr Franze,
    Ich bin damals mit knapp 4000€ in die Inso gegangen da ich einen Burn Out hatte nicht mehr für mich sorgen konnte habe ich eine Betreeuerin bekommen erst dachte ich sie würde mir helfen aber Sie hat mehr kaputt gemacht als es vorher war!
    Meine Frage lautet ich lebe mit meinem Exfreund in einer Wohnung aber nur weil wir beide negative Bonität haben und ein gemeinsamen Sohn ansonsten wirtschaften wir getrennt.
    Ich habe den Internetvertrag all die Versicherungen und sonstigen Sachen auf mich laufen und er dafür Strom und Gas
    er hat dieses jedoch nicht regelmäßig gezahlt ich hingegen habe jeden Monat Strom gezahlt bis an dem Tag wo er den Strom persönlich einzahlen sollte, tat er nicht man wollte uns wegen Gasschulden den Strom abstellen.
    Mit Hilfe der Stadt haben wir eine vorzeitige Turnus Abrechnung bekommen.
    Vertragspartner ist eigentlich nur mein Freund bzw. EX ich stecke gerade in einer Insolvenz und er hat vor in die Insolvenz zu gehen wir sind beide zahlungsunfähig da ich chronisch krank bin kann ich nicht arbeiten und mein Exverdient nicht soviel das wir denen mehr als 30€ anbieten könnten was für die ne Lachnummer ist.
    Gefährden diese Schulden meine Insolvenz ich bin ja sogesehen zahlungsunfähig und mein Freund bald auch?
    Mit was für Konsequenzen müssen wir rechnen.
    PS: Ich lebe seit 10Jahren alleine und nie habe ich eine Nachzahlung gehabt über 100€
    Ich freue mich über jede Antwort bis auf die dummen…
    Ich stecke in einem Dilemma und wer blöde Sprüche loslassen möchte oder Fehler findet kann Sie behalten, mir ist das sehr wichtig.
    Ich ziehe hier im übrigen auch aus daher was erwartet denn mich und meine sechs Jahre durchlaufene Insolvenz verbau ich mir das letzte Jahr jetzt mit der Inso wegen der Gas und Strom Abrechnung mein Freund hat ja schon zugegeben das er die Schulden verursacht hat.
    Und ist bereit alles auf sich zu nehmen da wir auch getrennt wirtschaften

    • Jörg Franzke

      Die neuen Schulden werden einem laufenden Insolvenzverfahren dann gefährlich, wenn es zu einer erneuten Zwangsvollstreckung kommt.

  31. Cora

    Hallo,
    da ich nun dabei bin den Antrag für die Private Insolvenz auszufüllen bin ich verwirrt, dass ich wegen dem Unterhalt den Namen und Adresse meines ExMannes eingeben muss. Wird man sich mit ihm in Verbindung setzen? Wird er befragt werden?
    Mein Kind und ich haben keinen Kontakt zu ihm und das soll auch so bleiben da schlimme Dinge vorgefallen sind, deswegen habe ich Angst, dass er darüber informiert wird, dass wir PI machen und er dazu evtl befragt wird.
    Bitte Antworten Sie mir, ich mache mir da große Gedanken
    Grüße
    Cora

    • Jörg Franzke

      Den Exmann muss nach nicht angeben, es sei denn Sie bezahlen ihm monatlichen Unterhalt.

  32. Sandra

    Hallo,
    bin seit ca. 2 Monaten in der Privatinsolvenz; gepfändet werden konnte nichts, da ich nur normalen Hausrat habe, der alleine gesehen nicht viel wert ist. Nun gibt es aber alte Spiele, Schuhe, Klamotten, Deko-Sachen und Dinge, die ich schon seit Jahren habe, aber keine Verwendung mehr dafür. Zum wegwerfen sind sie zu schade, aber für Flohmarkt / ebay-Kleinanzeigen eventuell noch ok. Darf ich diese Dinge verkaufen (pro Teil sind es vielleicht 1 – 25 €) und das Geld behalten oder muss ich dieses angeben? Wir reden von einem Gesamtwert schätzungsweise von ca. 250 – 300 €, die der Verkauf erzielen könnte. Beziehe im Moment Krankengeld…
    Vielen Dank für Antwort!

    • Jörg Franzke

      Eigentlich müssten Sie das angeben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das was passiert, wenn Sie es nicht angeben …

  33. Christina

    Hallo Herr Franzke,
    mein Lebensgefährte wird bald in die Insolvenz gehen. Wir haben beide jeweils eine Risikolebensversicherung. In der einen ist er Versicherungsnehmer, ich die Versicherte Person und er hat das Bezugsrecht. In der anderen bin ich Versicherungsnehmer, er die Versicherte Person und ich habe das Bezugsrecht. Was passiert im Falle eines Todes? Geht die Auszahlung an den der das Bezugsrecht hat, oder geht das in die Insolvenzmasse? Sollten wir evtl. das Bezugsrecht auf eine vertraute Person ändern?
    Mfg
    Christina

    • Jörg Franzke

      Der Insolvenzverwalter kann die Versicherung kündigen und der Rückkaufwert geht an den Versicherungsnehmer, nicht an den Bezugsberechtigten. Allerdings haben Risikolebensversicherungen in der Regel keinen Rückkaufwert, sodass aus diesem Grund der Insolvenzverwalter sich nicht dafür interessieren wird.

      • Christina

        Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, aber meine Frage ist noch nicht ganz beantwortet. Was passiert im Leistungsfall?

  34. Mascha

    Ich habe auch mal eine Frage und hoffe auf eine Antwort.
    Ich bin in der Wohlgefälligskeitsphase und beziehe Hartz4, laut Jobcenter bin ich mit 60 Euro über dem „angemessen Betrag“(51qm=448Euro)drüber. Ich bekomme trotz mehrfachen bewerben keine günstigen Wohnung. Muß das Jobcenter doch übernemen? Da ich durch diese Situation hilfebedürftig bin? Kann ich ein Darlehn beim Jobcenter beantragen, fallst Betriebskosten anfallen?

    • Jörg Franzke

      Leider kenne ich mich damit nicht aus, das ist Sozialrecht und nicht Insolvenzrecht.

  35. Kerstin

    Hallo,
    bin jetzt grad dabei Insolvenz anzumelden! Wegen 2 Bürgschaften von meinem ex Freund!! Jetzt hat er aber auch Insolvenz angemeldet auf die sache, schon vor einem Jahr aber mich nicht angegeben als Bürge…..ist das schon rechtens? Weil mein Anwalt will ihn jetzt anschreiben das ich insolvenz mache!!
    Und noch ne Frage! Wenn ich zusammen mit meinem mann den Steuerausgleich mache (mein mann ist Hauptverdiener) darf alles was raus kommt gepfändet werden oder nur mein anteil??

    • Jörg Franzke

      Ja, das ist rechtens. Aber wenn Sie eh eine Insolvenz beantragen, kann das Ihnen ja egal sein. Hauptsache, der Gläubiger steht mit auf der Gläubigerliste.
      Falls Sie ein Steuerguthaben erstattet bekommen, steht Ihrem Insolvenzverwalter nur die Hälfte zu. Es kann aber sein, dass das Finanzamt alles an den Insolvenzverwalter überweist und der muss sich dann mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen, um seine Hälfte zu bekommen.

  36. Ramona

    Hallo, ich habe auch eine Frage. Mein Freund ist seit diesem Jahr in der privaten Insolvenz und im Mai hatte er einen schweren Arbeitsunfall wo er schon zweimal operiert werden musste. Meine Frage… Er bekommt von der BG wahrscheinlich eine Rente und eine einmalige Entschädigung… Wird dieses Geld mit in die Insolvenz gesteckt??? Oder darf er es behalten? LG ramona

    • Jörg Franzke

      Ja, das Geld wird mit in die Insolvenz gesteckt. Aber nur teilweise entsprechend der gesetzlichen Pfändungstabelle.

  37. Jasmin

    Hallo ich habe mal eine frage ich habe was ihn einem forum gekauft dann habe ich es überwiesen dann wurde es zurück gebucht da mir leider ein fehler unterlaufen ist und ist das geld den wieder auf meinem konto also das ich es nochmal richtig überweisen kann oder hat sich das die Insolvenz verwalter geholt das würde ich gern wissen

  38. Carina

    Hallo,
    ich bin verheiratet und befinde mich seit ca. 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Nun haben mein Mann und ich die Steuererklärung beim Steuerberater gemacht in Zusammenveranlagung. Jetzt ist der Bescheid gekommen und bei meinen Mann steht eine Erstattung an und bei mir nichts da ich noch in Elternzeit bin und kein Einkommen habe. Laut dem Bescheid wird der Betrag auf das Konto des Insolvenverwalters überwiesen. Was kann mein Mann oder ich tun damit mein Mann seine Erstattung wieder bekommt ?
    Liebe Grüße
    Carina

  39. Mareike

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    zunächst vielen Dank für Ihre Homepage und für die Möglichkeit, Fragen stellen zu dürfen! Ich habe gleich drei davon und hoffe, dass dies zumutbar ist.
    Leider steht wohl wegen Krankheit eine Insolvenz an. Im Moment tue ich noch alles, um dies zu verhindern und das Haus zu verkaufen. Dazu meine erste Frage. Ich besitze ein Auto, überlege jedoch es zu verkaufen, um die Raten noch zahlen zu können und Luft für den Verkauf zu haben (bislang habe ich alles gezahlt, es gibt also keine Mahnungen etc.). Wenn ich das Auto von einem Gutachter bewerten lasse und anschließend verkaufe, dann aber doch in einem halben Jahr bspw. in Insolvenz müsste, könnte das Fahrzeug dann vom Käufer zurückgeholt werden? Hätte es sonstige Folgen?
    Zweite Frage: In meinem Haus lebt zur Zeit noch meine erwachsene Tochter. Sie besitzt einige alte Möbel von einem verstorbenen Onkel und zwei Gemälde. Die Dinge bekam sie noch zu seinen Lebzeiten, Sie hat jedoch keinen Nachweis, dass es Ihre gegenstände sind. sind sie in Gefahr, wenn sie in meinem Haus stehen? Ich will sie auf keinen Fall in die Probleme noch weiter reinziehen. Sie versucht so schon zu helfen, wo sie kann und ihre Erinnerungsstücke zu verlieren, wäre schlimm für sie.
    Die letzte Frage. Vermutlich eine sehr dumme. Kann ein insolvenzplan auch funktionieren, wenn man „nur“ Schulden bei der Bank wegen eines Hauses hat (die Schulden belaufen sich leidet auf über 200.000 und mit dem Kauf sind wir damals reingefallen). Wenn ich es richtig verstehe, müsste ich schon vor den Verhandlungen eine große Summe aufbringen, oder?
    Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Mareike

  40. Hanna

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin in Privatinsolvenz und habe im letzten Jahr gearbeitet.
    Mir wurden deshalb kleine Betraege vom Einkommen gepfaendet. Jetzt bin ich wieder arbeitslos, bekomme Hartz 4 und der Insolvenzverwalter hat mir mitgeteilt, dass er mir die ganze Zeit zuwenig gepfaendet hat, weil er meine Witwenrente vergessen hat und ich soll 2000 Euro nachzahlen. Leider hab ich nichts gespart. Muss ich jetzt den Betrag von dem bisschen Hartz 4 bezahlen?

    • Jörg Franzke

      Müssen Sie nicht. Das ist das Berufsrisiko des Verwalters und er muss die Zeche zahlen. Er wird Ihnen aber versuchen, die Hölle heiß zu machen und er wird versuchen, Ihnen irgendwelche Fehler vorwerfen, damit er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann. Das muss man entweder einigen oder Sie einigen sich mit ihm vielleicht auf die Hälfte.

  41. Julian

    Meine Mum will PI anmelden und ich gehe in einen halben Jahr in eine Ausbildung.. Muss ich da irgendwas befürchten das mein Geld mit rein fließen muss
    Mfg Julian

    • Jörg Franzke

      Nein, es gibt keine Sippenhaft.

  42. Jantje

    Hallo,
    mein Freund ist in der Privatinsolvenz, er hat jetzt vor ein paar Jahren mit einer aubildung angefangen und ist jetzt vorraussichtlich in ein paar wochen fertig.
    meine Frage, Ich habe gehörrt das es sowas wie einen schutz gibt wenn man in der Ausbildung ist, stimmt das? also wird dadurch diese Frist verlängert? und wenn er nicht mehr arbeitet, wird dann was auf ihn zu kommen, bzw auch auf mich (nicht verheiretet, leben zurzeit als Pärchen zusammen)?
    lg

    • Jörg Franzke

      Habe ich noch nichts von gehört.

  43. Daniela

    Hallo, ich habe einen Freund der wegen seiner Frau, die seine Firma in den Ruin gewirtschaftet hat und Rechnungen nicht bezahlt hat, aufgeben musste und in Insolvenz ist seit Sommer 2014. Er hat Scheidung beantragt und hat zwei Kinder für die er unterhaltspflichtig wäre, für die er aber aufgrund fehlenden Einkommens keinen Unterhalt zahlen kann. Er hatte über sechs Monate einen Arbeitsvertrag in einem Angestelltenverhältnis. Meine Frage hierzu, ist die Pfändungsfreigrenze bei ihm 1050 Euro oder 1660 Euro? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Die Pfändungsgrenze ist bei 1.660 EUR.

  44. Michelle

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    muss man 2015 noch immer 6 Jahre warten bis man von den gesamten Schulden befreit ist? Meine Eltern waren der Meinung es hätte sich was geändert und man wäre nach nur noch 3 JAhren befreit.
    Wenn sie mich hierzu aufklären könnten wäre das super. Danke und viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Ja, dazu habe ich jede Menge auf meiner Webseite geschrieben. Einfach nachlesen:
      6 Jahre ohne jede Zahlung an die Gläubiger
      5 Jahre, wenn man bis dahin die Gerichtskosten von 2.500 EUR einzahlt hat.
      3 Jahre, wenn man bis dahin 35% der angemeldeten Schulden plus Gerichtkosten eingezahlt hat.
      1 Jahr bei einem erfolgreichen Insolvenzplanverfahren.

  45. Rapunzel

    Hallo Herr Franzke,
    bin in 2008 schwer erkrankt, lag monatelang im Krankenhaus. In dieser Zeit hat mein Mann mich betrogen, wir haben uns dann – nach einigen weiteren Versuchen – in 2011 wirklich getrennt. Er war selbständig, hatte unser Haus als Sicherheit angegeben und das war sowieso noch mit 90.000 Kredit belastet. Nachdem er ausgezogen ist, hat er die Firma aufgegeben und keinen Unterhalt für die Beiden Kinder gezahlt. Alleine konnte ich die Kreditraten nicht mehr zahlen und die Bank war zu keinem Kompromiss bereit. Also bin ich in 2012 ebenfalls ausgezogen, habe das Haus verkauft, leider aber nur 60.000 bekommen. Es blieben also 30.000 über. Damit bin ich Anfang 2013 in die PI. Ich gehe Vollzeit arbeiten, die Kinder (zwei) haben eine Ausbildung angefangen. Ab dem Moment wurden sie mir nicht mehr angerechnet und ich bekomme viel gepfändet. Trotzdem habe ich hohe Lebenshaltungskosten. Benötige für drei Personen natürlich eine größere Wohnung als Beispielsweise alleine, habe Fahrtkosten zur Arbeit, der Stromverbrauch ist höher und so weiter. Mein Ex hat mittlerweile auch die PI eröffnet, bezieht aber Hartz4. Bei ihm wird nichts gepfändet. Bedeutet es tatsächlich, dass ich so lange gepfändet werde, bis die 6 Jahre um oder die Schulden getilgt sind? Und er quasi nichts von unseren Schulden abzahlt? Außerdem bin ich nach zwei Jahren immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Habe gehört mein TH verdient mehr, so lange das Verfahren offen ist. Stimmt das? Kann ich irgendwas tun, um dies zu beschleunigen? Außerdem habe ich das Gefühl, mein TH schikaniert mich. Musste innerhalb von 10 Tagen die Steuer machen, sonst drohte er mit Versagen der Restschuld und wies mich auf meine Mitwirkungspflicht hin. Habe es sofort erledigt, dann aber gehört, dass er die hätte machen müssen. Später hat er dann auch noch dem Gericht geschrieben, dass ich die Steuer falsch gemacht hätte, was nicht stimmte…bin mittlerweile völlig am Boden und verunsichert. Das Finanzamt fordert nun 636 Euro, die ich nicht habe. Weiß nicht mehr weiter….

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie ohne Wenn und Aber insgesamt 6 Jahre in der Insolvenz hängen und die Pfändung bis dahin fortgeführt wird. Halten Sie aber trotzdem durch. Es lohnt sich. Ich glaube nicht, dass der Treuhänder Sie ärgert. Der macht halt nur seine Arbeit und die Steuererklärung müssen Sie wirklich selbst machen. Nehmen Sie die sicherlich oft unhöflichen Schreiben des Treuhänders nicht persönlich. Der kennt sie gar nicht.

  46. Markus

    Hallo, auch ich überlege mir insolvenz anzumelden. Bin selbstständig und mir ist alles über den kopf gewachsen mit den schulden. Lieferantenschulden, versicherungen, miete, finanzamt und bank. Ich werde arbeitslos sein wenn ich mich insolvenz melde. Wie sieht es dann aus, werden die bank und finanzamt schulden stillgelegt und nach den 6 jahren muss man es weiter zahlen oder ist automatsch das konto genullt ??
    Lg markus

    • Jörg Franzke

      Nein natürlich nicht. Wenn Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen, dann werden Sie von allen Schulden befreit.

  47. Patrick.N

    Hallo Herr Franzke,
    erst einmal möchte ich Ihnen sagen das ich es super finde wie Sie hier den Menschen helfen,und das unentgeltlich! Respekt!!!
    Jetzt zu meiner Frage:
    Mein Insolvenzverfahren ist jetzt am 14.01.15 eröffnet worden,heute habe ich das erste Schreiben des Inso Verwalters erhalten.
    Muss es unbedingt sein das der Vermieter informiert wird? Ich hatte noch nie Mietrückstände.Kann der Insoverwalter da nicht eine Ausnahme machen wenn ich Ihn frage?
    Wird die deutsche Telekom über die Insolvenz informiert,und kündigt mir deshalb den FestnetzAnschluss?
    Das ist doch kontraproduktiv,es darf doch nicht sein das einem das ganze Leben noch weiter zerstört wird.
    Was hat der Insoverwalter oder die Gläubiger davon wenn ich kein Festnetz mehr habe.Es gibt keine Zahlungsrückstände.
    Kann ich Sie beauftragen,wenn es um die verschiedenen Fragen geht,und ich mich gerne anwaltlich vertreten lassen möchte?
    Viele Grüße und Danke
    Patrick N

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider wird der Vermieter informiert, auch wenn man keine Rückstände hat. Der Insolvenzverwalter muss von gesetzes wegen den Vermieter informieren. Das man manchem peinlich sein, aber das ist kein Kündigungsrecht.
      Die laufenden Verträge wie Handy, Telefon usw. werden in der Regel bei Insolvenzeröffnung nicht mehr gekündigt.

  48. Jens

    Hallo Herr Franzke,
    auch Ich habe eine Frage und würde Mich freuen, von Ihnen zu hören…
    Meine PI läuft dieses Jahr nach 6 Jahren am 10.05.2015 aus und Mich würde interessieren, wie es danach weiter geht…
    Muss Ich Mich bei der Schufa melden, um die Einträge löschen zu lassen ???
    Und ab wann könnte Ich zb. wieder Veträge abschließen ??
    Vielen Dank im Voraus
    Jens K.

    • Jörg Franzke

      Nachdem die sechs Jahre vorüber sind, endet die Pfändung automatisch. Den offizellen Restschuldbefreiungsbeschluss werden Sie voraussichtlich ein paar Monate später erhalten. Die Schufa ist noch drei weitere Jahre mit Negativeinträgen belastet. Verträgen können Sie aber sofort nach den sechs Jahren wieder abschließen.

  49. Alexandra

    Guten Tag,
    ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und mein Einkommen ist nicht hoch genug, das mir etwas abgezogen wird. Bin verh. 2 Kinder unter 18 noch im Haus.
    Nun ist es so das unser Vermieter wohl auch pleite ist und die Bank will das Haus verkaufen. Die Bank hat nun mir angeboten das ich das Haus kaufen kann, sie würden mir einen Kredit in der Höhe geben und die Rate wäre genauso hoch wie unsere Miete jetzt.
    Nun habe ich gelesen das ich mit meinem Nicht pfändbaren Einkommen machen darf was ich möchte, kann ich also der Bank zusagen und unser Haus kaufen ? der Kredit wäre nicht wirklich hoch und wie gesagt wohnen kostet Geld, ob ich nun Miete bezahl oder Kauf. Oder wie sehen sie das ?
    Vielen dank
    Alexandra

    • Jörg Franzke

      Klar, Sie können das Haus kaufen. In der Insolvenz darf man auch neue Schulden machen.

      • Alexandra

        Hallo Herr Franzke
        kann mein Insolvenzverwalter mir diesen Kauf verbieten ? ist meine Restschuldbefreiung gefährdet wenn ich das Haus kaufe ?
        Vielen Dank
        Alexandra

  50. Grünchen

    Hallo,
    ich habe Schulden von meiner früheren Selbständigkeit. Momentan arbeite ich als Angestellter und verdiene ca. 1990 Euro. Ich bin verheiratet und haben 3 Kinder. Meine Frau verdient 1200 Euro..wenn ich Insolvenz mache, berechnen sie auch den Verdienst meiner Frau mit ? Ich möchte nicht, dass meine Frau darunter mitleidet, in dem man ihr auch noch was wegnimmt… meine Schulden belaufen sich auf ca. 60 000 Euro.. was wäre sinnvoll einen Vergleich mit den Gläubigern abzuschließen oder gleich Insolvenz ?
    LG
    Grünchen

    • Jörg Franzke

      Ich würde gleich eine Insolvenz beantragen. Solange Ihre Frau keinen Kredit mit Ihnen gemeinsam unterschrieben hat, haftet sie für gar nichts. Allerdings zählt die Frau nicht als Unterhaltspflicht.

  51. Marcel

    Hallo meine Freundin und ich leben grad von Alg2, sind eine bedarfsgemeinschaft das geld geht auf Ihr konto. ich gehe in die Privatinsolvenz demnàchst, brauche ich ein Konto? oder darf das geld weiter auf ihr konto gehen wegen Pfändungsfreigrenze. mfg Marcel

    • Jörg Franzke

      Sie können bis auf weiteres das Konto der Freundin benutzen.

  52. Thomas Rabe

    Hallo.. erstmal Hochachtung für Ihre bereitschaft hier..
    Jetzt meine Frage.. Ich würde gerne zu meiner Freundin und ihren 2 Kindern ziehen, sie selbst geht auf 400€ basis arbeiten, und ich arbeite ca 45 km weit weg. Also runde 500 kmdie woche.. wenn ich nun mit meinen Paar Minusbeträgen in eine Insolvenz gehe,was wird berechnet?? Mit 1050€ wird es schwer dann noch 250 € für den weg zur arbeit auf zu bringen. Zurzeit verdiene ich 1645€ was muss mir bleiben?
    Mfg TR

    • Jörg Franzke

      Also, das wäre so: Weil die beiden Kinder nicht Ihre leiblichen Kinder sind, werden Sie von Gesetzes wegen nicht automtisch als die Pfänungsgrenze erhöhende Unterhaltspflicht anerkannt. Sie können aber fleißig Quittungen usw. kümmern und wenn Sie dann später im Insolvenzverfahren sind, können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Feststellung streitiger Pfändungsgrenzen stellen, indem Sie argumentieren, dass Sie die im Haushalt lebenden Kinder mit versorgen. Dann würde die Pfändungsgrenze erhöht werden.

  53. Sven

    Hallo Herr Franzke,
    Meine Frage ist, ein Bekannter von mir ist Ende 2015 fertig mit seiner PI aber jetzt hat er wieder neue Schulden gemacht! Was könnte jetzt alles passieren ? Bzw wie bekommen die neuen Gläubiger raus das er in der PI ist ?

    • Jörg Franzke

      Normalerweise passiert nichts, solange es nicht zu einer erneuten Zwangsvollstreckung kommt. Solange es dem Bekannten also gelingt, bis zur Restschuldbefreiung die Schulden im Griff zu halten, ist alles in Ordnung.

  54. Bernd

    Hallo
    ich bin in privatinsolvenz und werde bald heiraten jetzt habe ich schon mitbekommen das meine baldfrau nicht für die schulden belangt werden kann,und wollte fragen was sich sonst ändert und welche steuerklasse am besten wäre mein verdienst beträgt 2300 euro brutto der von meiner frau 1300 euro brutto und ich zahle für eine person unterhalten
    mfg bernd

    • Jörg Franzke

      Es ändert sich gar nichts. Sie können die Steuerklasse wählen, die Sie wollen. Beantragen Sie allerdings die Insolvenz, geht das Wahlrecht der Steuerklasse auf den Verwalter über und er wählt dann die Steuerklasse, die der Insolvenzmasse die meiste Kohle bringt.

  55. Natascha

    Hallo Herr Franzke,
    mein Partner musste leider aufgrund von Scheidung und Schulden in der Vorehe nun in die Privatinsolvenz gehen.
    Wir haben eine gemeinsame Wohnung, ich bin berufstätig und betreibe von zu Hause aus ein Kleingewerbe. Da nun bald der Insolvenzverwalter einen Besuch abstattet, frage ich mich wie das mit der Einrichtung gehandhabt wird. Muss ich beweisen, welche Gegenstände von mir angeschafft wurden und welche durch mein Kleingewerbe notwendig waren? Was habe ich zu befürchten?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!!

    • Jörg Franzke

      Sollte es wirklich so sein, dass der Insolvenzverwalter Sie zu Hause besuchen will, dann haben Sie Pech, denn das kommt nur ganz selten vor. Wohnungseinrichtungsgegenstände sind aber nicht pfändbar. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass etwas weggenommen wird.

  56. Sylvia Pörschke

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin geschieden, meine Tochter 22 wohnt noch bei mir. Nun hat sie seit drei Monaten eine Anstellung und mein Insolvenzverwalter (meine Insolvenz läuft noch bis März2016)
    verlangt jetzt die Gehaltsbescheinigungen von meiner Tochter Rückwirkend, was für Auswirkungen hat das auf meine Insolvenz und wie hoch ist dann meine Pfändungsgrenze und was hat meine Tochter mit meiner Insolvenz zu tun ?
    Gruß S.P.

    • Jörg Franzke

      Weil die Tochter eigenes Einkommen hat, gilt sie nicht mehr als Unterhaltspflicht. Sollte die Tochter also noch als Unterhaltspflicht berücksichtigt worden sein, dann ab sofort nicht. Die Pfändungsgrenze würde dann um rund 350 EUR sinken.

  57. Thomas

    Hallo, ich bin seit Dezember 2013 in der Insolvenz. Beziehe Hartz 4. Nun möchte ich gerne im Mai heiraten, mein Partner geht arbeiten und hat ein Haus. Durch den Steuerklassenwechsel würde er ca. 300 € mehr verdienen und so auf ca. 2000 € netto kommen. Sobald wir zusammenziehen gelten wir als Bedarfsgemeinschaft und ich hätte dann keinen Leistungsanspruch mehr. Würde dann also komplett ohne eigene Mittel dastehen. Wie wirkt sich das aus? Kann aus der Insolvenz auf das Einkommen oder das Eigentum meines Partners zugegriffen werden??

    • Jörg Franzke

      Nein, ein Insolvenzverwalter könnte nicht auf das Einkommen Ihres Partners zugreifen.

  58. Nicole

    Guten Tag Herr Franzke,
    Ihre Sache ist echt Hilfreich zu den Thema Insolvenz. Ich habe da auch mal eine Frage.
    Mein Mann ist in der Privatinsolvenz und wir wollen umziehen bleiben aber bei den gleichen Wohnungsanbieter. Darf die eingezahlte Kaution gepfändet werden wenn wir beide im Mietvertrag stehen. Bei einen Bekannten haben die seine Kaution eingezogen
    Ich wäre Ihnen echt dankbar wenn Sie mir eine Antwort geben.

    • Jörg Franzke

      Wenn man es streng nimmt, dann würde in der Tat mit dem Auszug aus der alten Wohnung die Kaution frei und Sie müssten die Kaution für die neue Wohnung neu einzahlen. Sehen Sie nochmals nach, wer die alte Kaution überhaupt eingezahlt hat. Vielleicht haben nu Sie die Kaution eingezahlt, dann würde die alte Kaution ausschließlich Ihnen zustehen. Wurde die Kaution von beiden eingezahlt, dann steht Ihnen zumindest die Hälfte zu.

  59. Karin

    Hallo Herr Franzke.
    Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
    Ich war eine stille Mitleserin.
    Im Oktober 2015 sind meine 6 Jahre um.
    Ich muss jetzt 100€ und im August nochmal 100€ zahlen. Da denkt nach 6 Jahren keiner mehr dran.
    Mach ich. Kein Problem.
    Mit Restschuldbefreiung nochmal 650€ wie ich heute erfuhr.
    Wegen Krankheit konnte ich nicht mehr arbeiten gehen.
    Die Schulden resultierten aus meiner Selbstständigkeit.
    Jetzt mache ich Mut. Es ist keine einfache Zeit.
    Man ist praktisch gläsern, Arbeitgeber blocken aufgrund der Tatsache einer Inso ab. Und der Job ist futsch.
    Es macht auch einen Unterschied ob man einen Partner an seiner Seite hat der die Zeit gemeinsam durchsteht oder ob man alleine diesen Weg gehen muss.
    Ich war allein.
    Jedem kann ich nur raten, wenn es nicht anders geht, diesen Weg der Insolvenz zu gehen.
    Fragen mit dem Treuhänder klären, lieber einmal zuviel gefragt als einmal zu wenig.
    Ehrlich bleiben.
    Dann kommt die Restschuldbefreiung. Persönlich finde ich es als einschränkend, dass der Schufaeintrag noch 3 Jahre bestehen bleibt.
    6 Jahre und das davor sind genug.
    Ich möchte ihnen allen Mut machen.
    Alles Gute

  60. Helbig

    Habe da mal eine Frage, ich soll jetzt in eine Insolvenz gehen. Jetzt habe ich gelesen, dass mein Auto gepfändet werden kann. Es ist 10 Jahre alt und ich brauche dies um auf Arbeit zu fahren. Kann es sein das mir dieses genommen werden kann?

    • Jörg Franzke

      Kann sein, ja. Sie können aber den Arbeitgeber um eine Bescheinigung bitten, dass Sie das Auto für die Arbeit brauchen oder Sie kaufen dem Insolvenzverwalter das Auto günstig ab.

  61. Daniel

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe hier schon einiges gelesen und finde es super wie sie den Leuten helfen, nun hab ich da auch mal eine Frage.
    Ich bin verheiratet und wir haben 2 Kinder. Meine Frau arbeitet Vollzeit und ich bin bei den Kindern zuhause.
    Mein Gerichtlichesinsolvenzverfahren ist bereits beendet und ich bin in der Wohlverhaltensphase. Habe eine 400€ Job und bekomme das Kindergeld, so dass ich im Monat auf ca. 700€ -800€ komme.
    Die Insolvenz meiner Frau ist beantragt und das Gerichtlicheverfahren läuft seit Januar diesen Jahres. Nun bekam meine Frau heute Post von ihrer IV in der sie die Abrechnungen von meinen Minijob fordert.
    Bin ich dazu verpflichtet meine Abrechnungen an die IV von meiner Frau zu schicken?
    Ich danke für Ihre Antwort.
    MfG

    • Jörg Franzke

      Eigentlich darf die Insolvenzverwalterin sich während des Verfahrens in in Ihre finanziellen Angelegenheiten einmischen, aber wenn es hart auf hart käme, würden die Gerichte der Insolvenzverwalterin am Ende doch recht geben. Weil Sie nichts zu verbergen haben, lassen Sie eben die Hosen runter und befriedigen die Neugierde der Insolvenzverwalterin Ihrer Ehefrau.

  62. Holger Geißendörfer

    Hallo Herr Franzke,
    Für ihre überaus nützlichen Tipps muss man bei manchem Kollegen erst mal Geld für eine Beratung vorstrecken. Danke für diesen Service!
    Mein Anliegen:
    Ich bin seit Juni 2013 im Verbraucherinsolvenzverfahren.
    Ende Juli werde ich Vater.
    Darf ich in der Insolvenz für zwei Monate in Elternzeit mit Elterngeldbezug gehen?
    Während dieser Zeit gibt es aber dann wenig zu pfänden laut Tabelle. Verstoße ich damit gegen meine Obliegenheitsauflagen nach § 295-298 usw und gefährde damit die Restschuldbefreiung?

    • Jörg Franzke

      Klar dürfen Sie. Es verstößt nicht gegen Ihre Obliegenheiten vorübergehend in die Elternzeit zu gehen, sondern das ist Ihr gutes Recht als frisch gebackener Vater.

  63. Johannes

    Guten Tag Herr Franzke,
    erst einmal möchte ich Ihnen ein großes Kompliment aussprechen wie Sie den Leuten hier helfen.
    Ich habe folgendes Anliegen :
    Meine Freundin hat in Ihrer Ehe und danach Schangesammelt die Sie nicht zurück zahlen kann. Der Insolvenzberater unserer Stadt hat ihr daraufhin den Vorschlag gemacht Privatinsolvenz anzumelden. Sie hat einen Sohn und wohnt mit diesem mit mir in einer Wohnung im Haus meiner Großmutter welches ich irgendwann mal erben werde. Habe ich durch die Privatinsolvenz meiner Freundin irgendwelche Nachteile oder kann für irgendwas haftbar gemacht werden?
    Vielen Dank für Ihre Mühe
    Johannes

    • Jörg Franzke

      Nein, keine Nachteile für Sie.

  64. Funda

    Hallo 🙂 seit 3 jahre bin ich in der insolvenz mein ex mann hat schulden gemacht in der ehe er hat die miete nicht gezahlt und bin von ihm geschieden…. Bin jetzt verlobt mit ein andere bin sehr glücklich und möchten gerne nächstes jahr heiraten.
    Frage ist wenn ich jetzt mit ihm heirate muss er geld pfänden ? Er verdient 1400 netto und wenn wir heiraten verdient er mehr normaleweise musst er nichts bezahlen weil das meine schulden sind was kann ich machen ist er auch dann mitverschuldet ? Und was passiert wenn wir ein gemeinsammes konto haben nach der hochzeit muss mein verlobter oder ich geld pfänden ??
    Und ich habe was von Gütertrennung gehört muss ich das auch machen lassen wenn wir verheiratet sind oder vor heirat machen lassen ?
    Liebe Grüsse

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, der Kerl heiratet nur Sie und nicht Ihre Schulden. Also, dann man ran an den Altar, es passiert nichts.

  65. Pierre-Henry

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    erst einmal möchte ich ein Lob aussprechen. Ich persönlich finde es recht ehrenhaft von Ihnen, wie Sie vielen Menschen hier unbürokratisch und kostenlos weiterhelfen. Hut ab……
    Nun zu meiner Frage:
    Ich befinde mich seit 2012 in der PI.
    Die Wohlverhaltensperiode hat noch nicht begonnen, da der IV noch versucht, die Masse zu erhöhen.
    Ich habe nun aus meinen mir zur Verfügung stehenden unpfändbaren Einkommen eine Zusatzkrankenversicherung für eine Brille finanziert / abgeschlossen ( 20,00 EUR mtl.) . Nunmehr habe ich mir eine Brille von ca. 700 EUR zugelegt, wovon die ZKV ca. 200 EUR übernimmt und an mich auszahlt. Ist diese Auszahlung dem IV zu melden bzw. an Ihn auszuzahlen ? Hat der IV das Recht, diese Rückerstattung einzukassieren / der Masse zuzuführen ?
    Für eine Antwort bedanke ich mich.
    Viele Grüsse
    Pierre-Henry

    • Jörg Franzke

      Das ist eine gute Frage. Strenggenommen handelt es sich um einen Neuerwerb und Sie müssten in der Tat die Zuzahlung dem Insolvenzverwalter mitteilen. Wenn Sie ganz korrekt vorgehen wollen, sollten Sie dem Insolvenzverwalter dies mitteilen. Zugleich können Sie bei Gericht einen Antrag stellen, wonach diese Auszahlung aus gesundheitlichen Gründen dem Pfändungsschutz unterliegt.

  66. Schein Peter

    Hallo Herr Franke,
    Im Februar diesen Jahres wurde die Insolvenz gegen mich beantragt. Ich habe im Zuge dessen auch die PI beantragt.
    Zum Zeitpunkt des Antrags war ich selbständig musste danach aber aufgeben, da keine Aufträge mehr kamen und erhalte nun Hartz IV. Bisher waren all meine Bewerbungen erfolglos, da ich mit 52 Jahren nicht mehr erste Wahl auf dem Arbeitsmarkt bin. Jedoch habe ich ein Angebot vorliegen als Promoter. Leider aber nur als Handelsvertreter ( besser als nichts, denke ich)
    Jetzt tauchen da etliche Fragen auf.
    1. Darf ich eine solche Tätigkeit überhaupt annehmen?
    2. Wenn ja, enstehen mir Kosten, wie z.b. Büro, Auto, Krankenversicherung.
    Büro kann ich ein recht günstiges im Hause meiner Vermieterin anmieten. Diese würde mir, gegen Entgeld, auch ein Fahrzeug zur Verfügung stellen.
    3. Sind Fahrtkosten, die vom AG gezahlt werden pfändbar.
    4. Muss ich meinem Insolvenzverwalter, jeden Monat alles neu auflisten oder könnte man auch einen Pauschalbetrag vereinbaren, der z.B. jährlich angepasst wird?
    Vielen Dank für ihre Antwort

    • Jörg Franzke

      Sie dürfen die selbständige Tätigkeit annehmen, müssen dies aber dem Verwalter sofort anzeigen. Zur Höhe des pfändbaren Einkommens eines Selbständigen in der Insolvenz habe ich mir schon die Finger wund geschrieben, ich möchte das nicht schon wieder wiederholen. Bitte suchen Sie nach dem Begriff „fiktives Einkommen“.

  67. H. Brück

    Hallo,
    ich bin seit Dezember 2011 in der Privatinsolvenz.
    Nun habe ich im April diesen Jahres einen neuen Arbeitsplatz angetreten.
    Mein täglicher Weg zur Arbeit beträgt täglich 65 Km einfacher Weg.
    Nun habe ich mir einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, sodass nun mein Nettolohn steigt.
    Dies hatte zur Auswirkung das nun der pfändbare Betrag höher ist. Daraufhin habe ich mich an meinen Insolvenzverwalter gewendet. Dieser hatte mir gesagt, das ich einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze, stellen soll.
    Der Beschluss wurde mir gestern zugestellt.
    Der pfändbare Betrag wird um ca 140 Euro erhöht.
    Aber nur dann wenn mein Nettoeinkommen 1800 Euro nicht übersteigt.
    Meine Fahrtkosten betragen ca. 360 Euro im Monat.
    Unterhaltspflicht besteht für eine Person.
    Mein Nettoeinkommen schwankt von Zeit zu Zeit und ist ja auch nur so hoch, wegen dem eingetragenen Steuerfreibetrag.
    Der monatliche Steuerfreibetrag beträgt ca 320 Euro monatlich.
    Meine Frage:
    ist das so richtig? Ist doch eigentlich ungerecht oder?
    Was kann ich tun? Soll ich den Steuerfreibetrag wieder löschen lassen?
    Befürchte auch das ích nun gekündigt werde, da ich mich noch in der Probezeit befinde. Mein Arbeitgeber wußte nichts von meiner Insolvenz. Der Beschluß wurde nun auch einem neuen Arbeitgeber zugesendet. Obwohl mein Insolvenzverwalter mir zugesichert hatte, das keine Mitteilung erfolgt.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Im voraus vielen Dank
    Heiko

    • Jörg Franzke

      Wenn das Gericht Ihnen keine höhere Freigrenze zugesprochen hat, kann man nichts dagegen machen. Sie müssen sich dann überlegen, ob sich der Job für Sie noch lohnt, wenn Sie so hohe Fahrtkosten haben. Den Steuerfreibetrag können Sie wieder löschen lassen, wenn er nichts mehr bringt.

  68. Rebekka B.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin sehr glücklich und erstaunt, Ihre Seite gefunden zu haben und hoffe, Sie können mir eine Frage beantworten, die Sie so oder so ähnlich sicher schon häufiger gehört haben.
    Mein Freund ist als Monteur selbständig. Aufgrund von aufgelaufenen Steuerschulden (Gewerbesteuer aus 2013 und Einkommenssteuervorauszahlungen aus 2014 und 2015) hat das Finanzamt ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht beantragt. Da wir aufgrund eines unzuverlässigen Geschäftspartners die Unterlagen für die Steuererklärung 2014 erst jetzt zusammen haben, ist diese aktuell also noch einzureichen mit Frist zum 20. Juli.
    Nun werden wir so schnell es geht einen Eigenantrag mit Restschuldbefreiung beim Amtsgericht und eine Gewerbeabmeldung beim Finanzamt einreichen.
    Nun werden wir aber am 06.08.2015 heiraten. Mir wurde die Auskunft gegeben, dass mein Vermögen nicht auf die Schuld angerechnet werden kann, wenn sich mein Partner in Insolvenz befindet, da die Hochzeit erst nach Entstehung der Schulden rechtskräftig ist. Wie sieht das aber aus, wenn nur der Antrag bereits gestellt, das Insolvenzverfahren aber vom Amtsgericht noch nicht eröffnet bzw. noch in Prüfung ist? Außerdem überschneidet sich die Bearbeitung der Steuererklärung für 2014 sehr wahrscheinlich mit der Prüfung des Insolvenzverfahrens und unserer Hochzeit. Aus 2014 sind aber noch weitere Forderung (Umsatzsteuer) zu erwarten. Hafte ich für diese neuen Forderungen aus der Steuererklärung 2014 mit, wenn sie erst nach unserer Hochzeit vom Finanzamt geltend gemacht werden?
    Ich hoffe, Sie können mir helfen.
    Freundliche Grüße
    Rebekka B.

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, Sie heiraten nur Ihren Mann, nicht aber seine Schulden. Sie haften auch nicht für die Steuerschulden, weil Sie im Jahr 2015 heiraten. Sollte dennoch eine Einkommenssteuerschuld entstanden sein, für die Sie ohne besonderen Güterstand gesamtschuldnerisch haften, beantragen Sie für das Jahr 2015 einfach eine getrennte Veranlagung und schon sind Sie raus.

  69. Nina Schmitt

    Hallo!
    Ich war vor kurzem mit meinem Freund beim Rechtsanwalt für ein Beratungsgespräch zwecks Privatinsolvenz. Jetzt hat der Anwalt gesagt wenn man in dem Insolvenz Verfahren ist darf man in diesen 6 Jahren den vorhandenen Job nicht verlieren… ist das so richtig? Mein Freund hat im April einen neuen Job angefangen nach langer Arbeitslosigkeit und ist jetzt noch in der Probezeit… was wenn er den Job verliert? Er hat MS seit 2 Jahren dadurch wird die Jobsuche natürlich auch nicht leichter… Was ist wenn er wegen der Erkrankung nicht mehr Arbeiten kann? Ist dann das ganze Verfahren hinfällig oder gibt es da irgendwelche Wege da drin bleiben zu können…?
    Vielen Dank für die Hilfe im vor raus!
    Nina

    • Jörg Franzke

      Nein, das ist Quatsch. Sie bekommen auch dann die Restschuldbefreiung, wenn Sie den Job verlieren.

  70. Sinan tunca

    Hallo Guten Tag Herr Franzke wenn ich jetzt die insolvenz beantrage und danach in die schweiz gehe zum arbeiten und dort auch wohnen wie ist das mit verdienen, weil in der schweiz kostet schob eine Wohnung 1000 Euro schob gibt es dann eine andere pfändung Beiträge
    Mit freundlichen grüßen
    Sinan Tunca

    • Jörg Franzke

      Der Insolvenzverwalter wird trotz höherer Lebenshaltungskosten in der Schweiz nach deutschem Recht pfänden wollen. Das ist nicht gut.

  71. Petra drehse

    Hallo ,
    ich bin im dritten Jahr der Privatinsolvenz meine Tochter ist 18 und fängt zum 1,10 eine Ausbildung in der Altenpflege an wohnt derzeit noch bei mir .ich selbst arbeite auch in der Altenpflege . was von meinem Gehalt bleibt mir noch wenn sie jetzt ihre Ausbildung anfängt 1998 ,00 brutto ? Und was darf nicht genommen werden zB Zuschläge ?
    LG P .D

    • Jörg Franzke

      Kann ich nicht sagen, weil ich Ihr Nettoeinkommen nicht kenne. Aber wenn Sie Tochter eigene Einnahmen hat, dann müssten Sie das dem Insolvenzverwalter mitteilen und die die Pfändungsgrenze sinkt um eine Unterhaltspflicht.

  72. Roch, Gabriele

    Hallo,
    ich bin seit 10.2011 in der Insolvenz. Ich bin also schon in der Restschuldbefreiung.
    Jetzt trenne ich mich von meinem Ehemann. Ich bin derzeit nur stundenweise beschäftigt. Deshalb habe ich beim Jobcenter Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt.
    Auch habe ich eine Wohnung gefunden. Natürlich kann ich die Kaution (390,00 €) nicht zahlen. Das Jobcenter bietet mir an, die Kaution als Zinsloses Darlehen vorzuschießen. Dafür bezahle ich 10 Monate 39,00 € vom Regelsatz ab.
    Meine Frage:
    Darf ich das Darlehen vom Amt annehmen?

    • Jörg Franzke

      Na klar. Dürfen Sie.

  73. Thieme

    Hallo , meine Respekt im voraus. Sie helfen so vielen Menschen in dieser schwierigen Lebenssituation. Auch ich bin eine stille Leserin und bedanke mich für ihre Antwort.
    Ich bin seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase.
    Nun hab ich Betriebskosten (355€) erstattet bekomen.
    Kann mir das gepfändet werden?

    • Jörg Franzke

      Kommt wieder mal darauf an. Eigentlich ist in der Wohlverhaltensphase nur noch das Einkommen pfändbar, nicht aber eine Betriebskostenrückerstattung. Aber wenn der Abrechnungszeitraum noch in die Insolvenzphase fällt und der Insolvenzverwalter sich im Schlusstermin (steht im Beschluss des Gerichts) den Einzug derartiger Zahlungen vorbehalten hat, dann geht die Zahlung zum Insolvenzverwalter.

  74. Sandra

    Hallo mein mann hat einen Kredit am laufen wo ich mit drin stehe .jetzt macht er diese privat Insolvenz er arbeitet und ich bin Hausfrau und Mutter. Bin ich automatisch mit in diese Insolvenz ?

    • Jörg Franzke

      Nein sind Sie nicht. Sie müssten extra einen eigenen Antrag stellen.

  75. Cindy

    Hallo,
    mein Freund und ich haben zusammen über 30.000€ Schulden. Nettoeinnahmen 1.100€ für jeden. Wir haben ein Kind. Wird unser Kind bei jedem angerechnet für die Pfändungstabelle oder nur bei einem?
    Wir haben so gut wie noch keinen Zahlungsrückstand, das wird sich aber leider diesen Monat ändern. Können wir jetzt trotzdem schon die Privatinsolvenh beantragen? Und müssen wir unsere Konten wechseln? Wir haben einen Kredit bei unserer Hausbank, ich zusätzlich sogar noch einen Dispo. Und müssen es P-Konten sein obwohl wir noch keine Pfändung haben?
    Meine letzte Frage wäre, wir hoch sollte die Quote sein, damit ein außergerichtlicher Plan zum Erfolg führt und der angenommen wird?
    Ich finde Ihre Seite wirklich toll.
    Mit freundlichen Grüßen
    C.

    • Jörg Franzke

      Ja, der Freibetrag für das Kind gilt bei jedem Elternteil. Aber die Frage der Pfändung stellt sich bei Ihnen gar nicht, weil die absolute Pfändungsgrenze bei 1.078 EUR beginnt. Zur Vorbereitung wechseln Sie die Konten, lassen die Einkommen dorthin überweisen und stellen alle Zahlungen ein. Sie können gleich mit der Insolvenz beginnen. Die neuen Konten müssen noch keine P-Konten sein, müssen Sie aber unmittelbar vor der Abgabe des Insolvenzantrages umstellen.
      Quote können Sie vergessen. Ein Vergleich vor der Insolvenz klappt eh nicht. Also bietet man den Gläubigern im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren gar nichts an.

  76. Alert

    Guten Tag Herr Franzke. Habe gelesen, dass es mit der Arbeit in der Schweiz nicht gut ist 🙁
    1) Also ist das ganze Verfahren dann ungültig, wenn man den neuen Sitz im Ausland nicht Preisgibt? Gibt es dann Strafe bzw. Gefängnis bei der Einreise nach Deutschland?
    2) Wird es weiterhin nach der DE-Pfändungstabelle abgerechnen, wenn man in Ländern lebt, wo 1073 Eur duchschnittliches Jahresgehalt ist ? (Ukraine,Moldowa,Russland)

    • Jörg Franzke

      Strafe oder Gefängnis gibt es natürlich nicht, aber wenn Sie den Arbeitsplatz in der Schweiz nicht angeben und der Insolvenzverwalter erwischt Sie dabei, erhalten Sie keine Restschuldbefreiung.

  77. Nicole Claßen

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin seit ca. 6 Jahren selbstständig mit einer Gebäudereinigung. Nun ist es leider so,das ich mit knapp 10.000 Euro Dispo im Minus stehe,Kein Geld für den Steuerberater habe fpr nächstes Jahr und auch nicht für das Finanzamt.Ich habe auch noch zwei Firmen Autos am laufen,die aber auch Privat genutzt werden.Wenn ich nun Firmeninsolvenz anmelde,sind die Autos dann auch weg!Das Gewerbe und alles andere läuft über mich alleine.Würde mein Mann dann automatisch mit in die Insolvenz gehen oder könnte er eine neue Firma über sich auf machen?
    Da wir ja als Ehepaar zusamnen veranlagt werden.Lieben Dank im voraus

    • Jörg Franzke

      Ich nehme an, dass Sie Einzelunternehmerin sind. Da gibt es keinen Unterschied zwischen Firmenvermögen und Privatvermögen. Also sind die Autos auch weg. Der Mann ist nicht automatisch pleite. Damit Ihr Mann nicht für Steuerschulden haftet, können Sie rückwirkend die getrennte Veranlagung beantragen, dann wird jeder Ehegatte getrennt versteuert. Ihr Mann kann dann auch eine neue Firma auf sich auf machen.

  78. carsten

    Hallo Herr Franske,
    Ihr Service ist bemerkenswert und hilft sicherlich vielen Menschen in einer echten Notlage. Danke dafür!
    Meine Frau und ich haben zusammen einen Kredit, den wir nicht mehr bedienen können. Über die Schuldnerberatung haben wir der Bank ienen Zahlungsplan vorgeschlagen, der im Falle meiner Frau inzwischen abgelehnt wurde. Nun drängt die Schuldnderberatung darauf, dass sie in die Insolvenz geht. Die Entscheidung zu meinem Zahlungangebot steht noch aus.
    Ich sehe es heute als riesigen Fehler an, dass meine Frau damals mit in der Kredit eingewilligt hat (in gewisser Weise habe ich sie überredet) und ich möchte unbedingt vermeiden, dass sie in die PI geht. Wir haben uns gerade ein einigermaßen stabiles Leben aufgebaut, das unter 6 Jahren „Sonderstatus“ auf jeden Fall leiden würde.
    Würden Sie uns dennoch zum Weg der Insolvenz raten? Ich lese hier ehrlich gesagt unterschiedliche Meinungen zur Zeit, in der man in der PI ist.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Gedanken.

    • Jörg Franzke

      Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Bank sich auf einen Vergleich einlassen wird. Also besser Insolvenz beantragen. Ein Insolvenzantrag macht immer dann Sinn, wenn man die Schulden nicht mehr zurückzahlen kann. Man sollte sich bei dieser Einschätzung nichts vormachen. Es wird schon einen Grund haben, dass Sie eine Schuldnerberatung aufgesucht haben. Dass Ihre Frau mit unterschrieben hat, ist halt so. Fehler macht man. Dann sind Sie eben die nächsten 5 Jahre besonders aufmerksam zu ihr, bringen ab und zu Blumen mit und machen Ihr Komplimente. Das gleicht so manches Missgeschick wieder aus.

  79. Johanna

    Hallo,
    Echt super Seite.
    Ich habe eine (wahrscheinlich sehr blöde) Frage.
    Ich arbeite freiberuflich mit Festsatz von 1210 € im Monat. Durch einen Fehler meines alten Steuerberaters bin ich nun MwSt-pflichtig, obwohl ich weit unter der Grenze der Befreiung bin. Jetzt hat mir mein neuer Steuerberater die neue Gewinnermittlung geschickt und meine Steuernachzahlung sowie der Kosten für den Steuerberater werden sich verdoppeln.
    Das kann ich auf langer Bank nicht bezahlen. Damit ich nicht steuerschuldig werde habe ich mich entschlossen PI anzumelden, um meine beiden Kredit-Raten (Kfw-Ausbildungskredit & Karte) von der Backe zu haben.
    Nun die eigentlich Frage:
    ich erhalte monatl, wie gesagt 1210 €, muss davon aber noch die Krankenkasse von 249 berappen.
    Bin ich pfändbar oder nicht?
    Beste Grüße

    • Jörg Franzke

      Das Einkommen eines Selbständigen ist nicht gesetzlich geschützt, wie das Einkommen eines Arbeitnehmers. Sie können aber davon ausgehen, dass der spätere Insolvenzverwalter Ihnen das Geld zum Leben belässt.

  80. Höllig

    Hallo.
    Ich habe eine Frage, ich bin durch mehrere unglückliche situationen einen schuldenberg von ca 45000 € angehäuft. Ich schaffe es absolut nicht mehr die Raten alle zu bedienen. zu meiner situation, ich bin verheiratet, meine frau hat ein einkommen von ca. 500 € netto, ich verdiene ca 1890 € netto. wir haben 3 kinder (3,8,12) wobei die zwei älteren nicht meine leiblichen und nicht adoptiert sind (Kindsvater zahlt keinen unterhalt und unterhaltsvorschuss gibts auch nicht). ich habe seit 1.11. neue arbeit. was habe ich seitens des ag zu befürchten und zählen meine 2 großen mit in die unterhaltspflicht…? danke im vorraus….

    • Jörg Franzke

      Sie haben gar nichts zu befürchten. Zunächst gilt von Gesetzes wegen nur Ihr leibliches Kind als Unterhaltspflicht und nur dieses Kind wird bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtig. Später in der Insolvenz können Sie sofort einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenzen stellen, damit die beiden in ihrem Haushalt lebenden Kinder ebenfalls berücksichtigt werden. Dann liegt Ihr Gehalt unter der Pfändungsgrenze.

  81. Irina Herzig

    Hallo Herr Franzke,
    erst einmal ein ganz dickes Lob für Sie, das Sie so unbürokratisch und zudem noch kostenlos antworten, wirklich superlieb.
    Nun meine Frage:
    Ich bin seit Juli 2014 in der Wohlverhaltensphase und beziehe Harz 4, ich bin seit 2 Jahren wegen starken Depressionen krank geschrieben da ein Großteil der Schulden wessen ich in der Privatinso bin durch meinen damaligen Mann gemacht worden sind,
    Jetzt zum wesentlichen ich bekomme den Regelsatz für eine Person minus 20 Euro welches mir das Jobcenter wegen eines Darlehens abzieht. Nun könnte ich eine Tätigkeit zur Auffrischung meiner Kenntnisse antreten, die speziell für Depressiv Erkrankte ist. Diese Maßnahme fällt unter einen 400 Euro Job, und ist auf 6 Monate beschränkt, davon blieben mir, soweit ich weiß 160 Euro.
    Ich weiß das ich diese begrenzte Maßnahme meine IV melden muss, aber werden diese 160 Euro von meiner IV einbehalten oder werden diese komplett einbehalten. Ich bin geschieden, lebe alleine, habe zwei Kinder, bekomme aber kein Kindergeld, eines meiner Kinder lebt bei meinem Mann, die andere ist stark behindert 21 Jahre und zur Zeit krank geschrieben. Ich bitte dringend um Antwort.
    Vielen lieben Dank im Vorraus.

    • Jörg Franzke

      Nein, keine Sorge. Das zusätzliche Einkommen wird bei Ihnen nicht gepfändet.

  82. Sahara

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Vielen Dank erstmal im Voraus.
    Mein Mann saß 1,5 Jahre in U-Haft und wurde freigesprochen. Er hat die Entschädigung noch nicht erhalten. Er ist seit 2 Jahren entlassen. Die Anwaltskosten hatten wir von einem Bekannten ausgeliehen bekommen . Das Geld sollten wir zurückzahlen laut Vertrag, wenn wir die Entschädigung erhalten. So , und nun hat er leider in der Zeit , seit der Entlassung viele Schulden gemacht und will deshalb demnächst Privatinsolvenz beantragen. Kann der Insolvenzverwalter,die Haft- Entschädigung einziehen? Oder kann der Bekannte das Geld bekommen ? Viele Grüsse

    • Jörg Franzke

      Ja, die Haftentschädigung würde im Falle eines Insolvenzverfahrens der Insolvenzmasse zufallen. Eine Abtretung an den Darlehnsgeber ist nicht möglich, weil der Anspruch noch nicht besteht, weil noch nicht entschieden ist.

  83. Bergmann

    Hallo Herr Franzke
    Ich habe folgendes Problem… Ich habe 09.2015 meinen Arbeitgeber gewechselt wegen des besseren Verdienstes wo sich aber im Nachhinein rausstellte das diese Person als Chef den Lohn nicht zahlt. Es wurden Rechtsmittel eingelegt. Vor diesem Wechsel konnte ich alle meine Gläubiger bedienen und es kam zu keinem Zahlungsausfall. Jetzt durch diesen Vorfall bin ich unverschuldet in Zahlungsverzug geraten und man hatte mir geraten PI zu beantragen da meine Gesamtschulden sich auf 45000 Euro belaufen. Zu meiner Frage. Kann von meiner Lebenspartnerin mit der ich zusammengezogen bin, was gepfändet werden da Sie von Ihren Eltern gehört bzw. sich erzählen lassen hat es würde was passieren da wir eine Eheähnliche Beziehung führen. Falls das der Fall sein sollte was ich nicht glaube, würde Sie darauf die Beziehung mit mir beenden. Weiterhin meint Sie ich hätte nach 6 Jahren PI immer noch Schulden.
    Vielen Dank im vorraus

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, die Lebenpartnerin haftet nicht für Ihre Schulden.

  84. Andrea

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin durch Zufall auf Ihre Seite gestoßen und finde es super wie Sie hier den Menschen weiterhelfen. Jetzt meine Frage:
    Mein neuer Lebenspartner hatte eine PI die am 15.03.2013 beendet wurde. Wir sind seid April 2014 zusammen und leben auch in meiner Wohnung. Aufgrund der Trennung und Scheidung von seiner Ex Frau hat sich jetzt noch eine Verfahren mit Klage vor dem Amtsgericht ergeben. Vermutlich wird er eine Summe von ca. 2000 € zahlen müssen. Er hat einen festen Arbeitsvertrag und verdient ca 1500,00€ netto. Aufgrund dessen wurde ihm auch Prozesskostenhilfe für die Scheidung gewährt aber nicht für das andere Verfahren. Er hat aufgrund seines Umzuges zu mir ein neues Konto bei der Sparkasse in unserer Stadt eröffnet und nach einem Beratungsgespräch heute ohne wirkliche Begründung einen Dispokredit bzw. Kleinkredit zu Tilgung des Gerichtsverfahrens abgelehnt bekommen. Da er einen Zugang zu seinen Schufadaten hat, ist lt. Einsicht und Klärung nichts mehr vorhanden und sein Scor ist bei 87,60. Die drei Jahre sind dann Ende diesen Jahres auch um. Kann es sein das ein Kunde der bei dem gleichen Bankunternehmen ( nur andere Stadt) einmal Schulden hatte niemals wieder dort Geld bekommen kann. So einen Art Stempel bzw. Informationsverfahren der Banken untereinander? Wenn das Amtsgericht keiner Ratenzahlung zustimmt kann er die Summe nicht aufbringen. Seine Enttäuschung ist recht groß und irgendwie hat es wohl einen langen Ratenschwanz.. vielen Dank und lg

    • Jörg Franzke

      Da kann ich auch nichts machen. Man kann eine Bank nicht zu einem Konto zwingen. Vielleicht bei einer anderen Bank versuchen.

  85. Ilona

    Ich habe eine, für mich, wichtige frage. Mein Mann ist in der Privat Insolvenz. Wir möchten in eine andere Wohnung ziehen. Muss ich dem InsolvenzVerwalter dies vorher melden?
    Ich habe auch schon in ein paar Foren gelesen das sich der IV nach dem Umzug bei den neuen Vermieter melden würde,ist das richtig?
    Ich bedanke mich schon im voraus bei ihnen.

    • Jörg Franzke

      Sie müssen dem Verwalter nach dem Umzug die neue Anschrift mitteilen. Der Verwalter wird dann den Vermieter über das laufende Insolvenzverfahren informieren. Das muss er tun. Sie können dem nur aus dem Weg gehen, indem Sie die Wohnung allein anmieten, Ihr Mann also nicht im Mietvertrag steht.

  86. Alexander

    Sehr geehrter Herr Franzke, vielen Dank schon mal im voraus für ihre kostenfreie Kurzberatung. Ich befinde mich seit Mai 2014 in der Privatinsolvenz. Der Schlusstermin hat noch nicht Stattgefunden . Ich und meine Freundin würden gerne heiraten. Auf welche dinge muss man jetzt speziell achten? Wie funktioniert es dann mit der Steuererklärung ? (Mein Anteil wäre pfändbar ihrer nicht oder?) Was passiert mit den Hochzeitsgeschenken, werden diese auch gepfändet ?
    Vielen Dank im voraus!

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, das Insolvenzverfahren wird sich nicht auf die Hochzeit auswirken und Geschenke werden auch nicht gepfändet. In der Insolvenz hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht über Ihre Steuerklasse. Er kann also diejenige wählen, die für das pfändbare Einkommen am günstigsten ist. Ob er das macht, ist sein Ermessen.

  87. Florian

    Hallo Herr Franzke,
    zunächst vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
    Darf ich in der Privatinsolvenz Geld ansparen? Sprich Sparbuch, Tagesgeld oder ähnliches? Und bis zu welcher Höhe darf ich mir eigene Rücklagen schaffen? Das Geld würde aus meinem pfändungsfreien Einkommen stammen. Muss ich den Insolvenzverwalter über die Höhe des Guthabens informieren?
    Vielen Dank und viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Während des eigentlichen Insolvenzverfahrens dürfen Sie nicht sparen, in der Wohlverhaltensperiode schon.

  88. Claudia Edel

    Mein Mann ist im Insolvenzverfahren und ich bin kurz davor. Wir haben eine 4 Jahre alte Tochter. Ich arbeite Teilzeit bin nicht pfändbar. Nun möchte ich mich gerne beurlauben lassen ohne Bezüge. Darf ich das in Insolvenz oder bin ich verpflichtet zu arbeiten ? Und mein Mann hat ja jetzt 1 Unterhaltspflichte Person. Wenn ich nicht arbeite hätte er 2?

    • Jörg Franzke

      Sie dürfen sich beurlauben lassen und wenn Sie über kein Einkommen mehr verfügen, dann kann Ihr Mann auch Sie als Unterhaltspflicht geltend machen.

  89. Alex

    Hallo Herr franzke
    Wirklich toll was sie hir machen.
    Hier meine Frage , meine Frau und ich haben über 5000€ schulden jetz meint unser schuldenberater das wir in insolvent gehen sollen, wir machen uns aber sorgen wie es den danach sein wird verliere ich meine Arbeit? Und werde ich überhaupt noch mal Arbeit bekommen? Können wir umziehen ihn eine andere Wohnung? Außerdem haben wir wegen unserer großen Strom Rechnung von 900€ schon einen manbescheid von einen Amtsgericht bekommen kann es passieren das wen man weiterhin nicht bezahlt Dan soger eine haftschrafe bekommen kann? Weil es eben dauert bis wir tatsächlich in insolvent sind .

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, Schulden zu haben ist nicht strafbar und Sie werden auch den Job nicht verlieren.

  90. Juliane. K

    Guten Tag,
    ich habe aus aktuellen Anlass eine wichtige Frage.
    Ich befinde mich seit gut 3 ,5 Jahren in der PI ,nun musste ich durch Arbeitgeberwechsel in eine neue Wohnung ziehen. Der Lebensgefährte meiner Mutter hat die Kaution übernommen und ein Schreiben aufgesetzt worin steht das er die Kaution zahlt und dieses sein Geld bleibt und im Falle eines Auszugs ausschließlich an ihn ausgezahlt werden darf. Auch hat er die Bürgschaft für die Wohnung übernommen. Nun kam ein Schreiben des Insolvenzverwalters in dem er aufgefordert wird sich bei diesem zu melden um eine Bankverbindung zu erhalten, worauf die von ihm gezahlte Kaution bei Auszug zu zahlen ist. Dem Verwalter wurde der komplette Mietvertrag mit dem Schreiben über die Kautionszahlung, unterschrieben von ihm,der Vermieterin und mir zugeschickt. Darf der Verwalter an diese Kaution ran falls der Mietvertrag vor Ablauf der PI enden sollte? Und was ist wenn ich erst nach Ende der PI ausziehe ?

    • Jörg Franzke

      Sie haben alles richtig gemacht. Der Verwalter darf nicht an die Kaution, sondern diese steht ausschließlich demjenigen zu, der sie eingezahlt hat.

  91. Natalie Műller

    Sehr geehrte Herr Franzke.
    Mein Freund hat einen schuldenhaufen von ca 50,000 – 60,000 Euro. Er kann mittlerweile nichts mehr an raten bedienen da er nicht regelmässig oder da kommt irgend ein gläubiger und will das Geld sofort haben was er nicht hat. Wir haben bzw bezahlen zusammen Eigentum ab was in Fall eine pfåndung weg sein wird wenn er nicht in die Insolvenz geht. Es sei den er überschreibt mir seiner hålfte und geht dann in die Insolvenz. Er hat ausserdem eine unterhaltspflichtige leibliche Tochter.
    Was raten sie mein Freund?
    Vielen Dank.
    Natalie.

    • Jörg Franzke

      Leider lässt sich das Problem nicht so leicht lösen. Ihr Freund könnte das Eigentum der Immobile zwar auf Sie umschreiben. Aber das reicht nicht, weil Sie beide wahrscheinlich einen Kredit unterschrieben haben. Wenn Ihr Freund in die Insolvenz geht, dann kann es sein, dass die Bank den Kredit kündigt. Dann haben Sie auch ein Problem.

  92. Katrin Busch

    Hallo Herr Franzke,
    So wie auch einige von hier bin ich nach der Info im Bezug auf PI auf Ihre Seite gestoßen.
    Möchte also als erstes sagen, dass ich das für richtig lobenswert halte und man soll es auch hoch anerkennen,wie Sie mit Ihrer Antwort den verzweifelten Leuten etwas Hoffnung oder Klarheit von dem Fachmann geben und man muss nicht auf Erzählung anderer hören und Angst um sein Leben etc.haben.
    Meine Frage ist folgende bzw.meine Situation:
    Mein Mann hat zwei Kredite eins auf ca.noch 11000€ + er hat noch ein Kredit für jemanden genommen (sein guter Bekannter damals) ohne mein Wissen und ohne Absprache mit mir 26.450€ plus ganze Zinse 36.350€ müssen WIR jetzt zurück zahlen(Da wir verheiratet sind,er z.Z. Alleinverdiener ist und wir haben zwei Kinder 3 &6 Jahre,)
    Zwei Kredite zusammen also 47.350€
    Ratenzahlung 1.Kredit:240€
    Ratenzahlung 2.Kredit:420,80€
    Er arbeitet als LKW-Fahrer,könnte man denken,man hat genug Geld.Er verdient 2200€ Brutto
    Wir wohnen in einer kleiner drei Zimmer Wohnung für die wir mit alles drum und dran
    Momentan noch 650€ bezahlen,da sein Einkommen nicht ausreicht bekommen wir zusätzlich Wohngeld 125€ und KiZu 155€(bis Juni2016)
    Da Kredite sofort am 1 jeden Monat abgebucht wird,geraten wir nicht in die Rückstände,aber wegen diese ganze Sache haben wir IMMER Anfang des Monats bis zu minus 500€
    Ich habe meinem Mann geraten PI zumelden,da ich es für Sinnvoll halte.
    Da wir jedes Mal unseren Kindern sagen müssen „Wir können nicht Eis essen gehen,da wir kein Geld haben.“ Oder „Wir können nicht schwimmen,da,,,“
    Ich bin es mir leid,habe die Kinder nicht dafür bekommen um auf deren KiGeld Rechnungen zubezahlen usw.
    Mein Mann ist total dagegen,da ihm gesagt worden ist,dass mit 6 Jahren PI und plus weitere 2 Jahre Schufa Antrag ist die Sachen nicht erledigt.
    Es bleibt für immer an dir kleben für den Rest des Lebens.Kein Kredit mehr usw. nehmen können.
    1.WAS WÜRDEN SIE UNS RATEN?
    Wir haben ein Auto,wenn wir PI melden,das wird uns weggenommen.Richtig?!
    Was mache ich dann,denn ich habe vor wieder arbeiten zugehen und bei der Jobsuche ist das Auto A und O(man hat mehr Chancen)und ich muss ja auch noch zu den Ärzten mit den Kindern fahren.
    Bitte helfen Sie mir mit Ihrem Vorschlag/Rat weiter,denn ich weiß kein Ausweg mehr.
    P.S.:
    Wird dann später mein Einkommen mitgezählt bei seiner PI???
    Herzlichen Dank voraus.

    • Jörg Franzke

      Ich meine, eine Privatinsolvenz würde die Lebensverhältnisse Ihrer Familie ganz erheblich verbessern. So lange Sie nicht arbeiten gehen, hat Ihr Mann drei Unterhaltspflichten, das bedeutet eine Pfändungsgrenze von 1.930 € netto, Kindergeld geht extra. Also würde Ihrem Mann in der Insolvenz das gesamte Nettoeinkommen zur Verfügung stehen und Schulden müsste er auch nicht mehr bezahlen. Wenn Sie wieder arbeiten gehen, dann sinkt die Pfändungsgrenze auf 1.710 € Nettoeinkommen. Ihr Gehalt is von der Insolvenz des Mannes nicht betroffen und das Auto sollte man von der Insolvenz noch umschreiben. Also sind die Ängste Ihres Mannes völlig unbegründet, nahezu all meinen Mandanten geht es in der Insolvenz besser als vorher.

  93. Bettina Illi

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    wow, was für eine tolle Seite, so etwas hätte ich schon auch finden sollen, als ich PI angemeldet hatte. Dies ist nun im Oktober 2016 2 Jahre her. Es hat sich nicht viel in meinem Leben mit PI verändert.
    Nun hätte ich aber doch eine Frage, ich habe in der PI wieder geheiratet, mein Mann wird nächste Woche eine Wohnung kaufen (mit seinem Eigenkapital). Diese wird vermietet mit Gewinn. Ist es richtig, dass ich nicht mit im Grundbuch eingetragen werden kann, wegen meiner PI?
    Ich habe da etwas Angst, falls ihm vor mir etwas passiert, werden seine Kinder diese Wohnung erben? Richtig?
    Schöne Grüße und vielen dank
    Marie

    • Jörg Franzke

      Das ist wirklich so. Wenn Sie eine Wohnungshälfte übertragen bekommen, dann wäre das eine Schenkung und dann würde die Hälfte zur Insolvenzmasse gehen. Also ist es besser, wenn Sie nicht eingetragen werden und darauf hoffen, Sie Ihr Mann weiterhin zu Ihnen hält.

  94. Sternlibelle

    Hallo,
    ich lebe in Trennung (Scheidungsverfahren läuft) und wohne mit meinen drei Kindern im Haus, welches mir und meinem Noch-Ehemann zu je 50% gehört.
    Mein Ex plant eine PI anzumelden. Muss ich jetzt befürchten das unser noch gemeinsames Haus gepfändet wird, bzw. eine Zwangsversteigerung kommt? Das Haus ist noch belastet und die Kredite noch nicht getilgt. Derzeit tilge ich sie alleine und erhalte dafür das unentgeltliche Wohnrecht für die hälfte meines Ex-Mannes.
    Vielen Dank.
    mfg

    • Jörg Franzke

      Leider sind Ihre Befürchtungen berechtigt. Wenn der Mann in die Insolvenz geht, wird die Bank auch Ihnen gegenüber den Kredit kündigen und dann haben auch Sie ein Problem.

  95. stefanie Becker

    hallo herr Franzke,
    meine 1.frage ist kann man private insolvenz anmelden auch wenn man noch nie gearbeitet hat oder lieber gesagt nicht länger als 1 Jahr?
    meine 2.frage ist ich hatte im april leider mit einem mietauto einen blöden unfall gebaut und leider bin ich auch schuld aber ich habe bevor ich die miete begonnen habe die davor vorhandenen schäden gemeldet und für einen Selbstbehalt bis zu 350 € dazu gebucht, (selbstbehalt ist was man zahlt falls was passiert).. So und jetzt habe ich ein brief von der Autovermietung bekommen in dem der Gutachter beschreibt dass, das Auto total schaden wäre und mir eine summe aufgelistet hat das ich knapp 15.000,00 Euro zahlen soll. Ist das berechtigt da ich ja den selbstbehalt mit gebucht hatte ?(die nur bis zu 350Euro gehen, in meinem fall)
    und falls ja, könnte ich mich dann in private insovenz anmelden ?und/oder einen kostenfreien anwalt bekommen, da ich momentan selber noch viele Ratenzahlung machen muss und dann noch diese 15.000,00 einfach zu viel wären und ich auch nur Abeitslosengeld II beziehe?
    Vielen dank im vorraus , ich hoffe sie verstehen was ich meine und können mir einen rat geben 🙂

    • Jörg Franzke

      Klar kann man private Insolvenz auch dann anmelden, wenn man noch nie gearbeitet hat. Den Schaden setzen Sie mit auf die Gläubigerliste. Ganz einfach.

  96. Tommi

    Guten Tag nach Berlin,
    meine Freundin lebt mit mir in meiner Eigentumswohnung und hat Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter will ihr monatlich Geld kürzen von dem Pfändungsfreibetrag, weil sie keine Miete an mich zahlt (ich darf aus steuerlichen Gründen keine offiziellen Einnahmen haben). Sie beteiligt sich aber mit einer Pauschale an den Haushaltskosten! Trotzdem behauptet der Insoverwalter, dass sie Vorteile gegenüber einem Single hat und will ihr bis zu 200,- Euro monatlich kürzen.
    Darf er das?? Überall steht doch, dass es eine gesetzl. Pfändungstabelle gibt – wieso hält er sich da nicht dran?

    • Jörg Franzke

      Ich meine, dass der Insolvenzverwalter damit seine Befugnisse absolut überschreitet. Wie Sie richtig meinen, gibt es eine gesetzliche Pfändungstabelle. Dort ist genau geregelt, was man einem Schuldner in der Insolvenz wegnehmen darf. Was der Schuldner mit seinem pfändungsfreien Einkommen macht, geht niemanden etwas an.

  97. Sarah

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin Studentin und 21 Jahre alt. Durch einen Todesfall in meiner Familie bin ich nun mit über 100.000 Euro verschuldet, da ich kein Erbe ausgeschlagen habe.
    Da immer mehr Briefe ins Haus flattern, war ich schon bei einer Schuldnerberatung und es steht nun offen, ob ich in die PI gehen soll.
    Allerdings studiere ich noch und bin auf den KFW Studienkredit angewiesen. Kann mir dieser durch eine PI gekündigt werden? Dann müsste ich mein Studium abbrechen, weil ich nichtmal mehr meinen Unterhalt zahlen könnte. Ich bekomme weder Bafög (durch fehlenden Leistungsnachweis), noch erhalte ich von irgendwem anderes Unterstützung.
    Wäre das der Fall, würde ich gerne alternativ eine Ausbildung in einer Bank beginnen. Da man dort viel mit Geld arbeitet, habe ich Angst, dass man mich erst gar nicht einstellen würde. Die Bank wird doch sicherlich meine finanzielle Lage überprüfen oder sehe ich das falsch?
    Ich freue mich über eine Antwort, liebe Grüße

    • Jörg Franzke

      Sie sollten Ihr junges Leben nicht gefährden. Bei Ihnen besteht höchstwahrscheinlich die Möglichkeit zu einer Nachlassinsolvenz, das heißt das Insolvenzverfahren wird ausschließlich auf den Nachlass beschränkt und tangiert Ihre persönlichen Verhältnisse nicht weiter. Handeln Sie schnell, damit Ihre Bonität aufgrund der zahlreichen Vollstreckungsversuche nicht leidet.

  98. pp1979

    Hallo Herr Franzke,
    ich wäre Ihnen für einen Tipp sehr dankbar, bin sehr verzweifelt! ☹ ☹ ☹ Ich bin Ukrainerin, habe aber sehr lange (13 Jahre) in Deutschland gelebt und studiert. 2007 hatte ich ein Studiendarlehen aufgenommen, wonach ich 2010 zurück in die Ukraine ging. Bis 2015 hatte ich mein Darlehen problemlos gezahlt. Dann hat mich aber nach dem Maidan hier die große Krise erwischt – jetzt kann ich nur noch maximal 30 Euro im Monat anstatt 80 wie früher zahlen. Leider habe ich auch noch einen überzogenen Dispo bei derselben Bank. Jetzt schulde ich ihr insgesamt gut 4.000 Euro und die Bank will alles auf einmal oder zumindest Raten in früherer Höhe haben. Darauf habe ich wiederholt um Ratenkürzung gebeten, aber die lassen sich auf nichts ein und drohen mir jetzt Schufa-Kündigung an. Mehr als 30 Euro mtl kann ich leider eh nicht zahlen – egal was man mir androht. Meine Frage: Kann ich in dieser Lage – als dauerhaft im Ausland lebende Nicht-Deutsche – PI beantragen?? Und wie kann das gehen? Ich habe weder Geld für einen Deutschland-Besuch noch ein offenes Deutschland-Visum (angesichts des oben Genannten würde ich jetzt wahrscheinlich sowieso keins kriegen) ☹

    • Jörg Franzke

      Leider können Sie kein deutsches Insolvenzverfahren beantragen, weil Sie nicht in Deutschland leben. Auf der anderen Seite halte ich das Risiko für sehr gering, dass einer Ihrer Gläubiger bei Ihnen in der Ukraine versucht, Geld einzutreiben …

  99. Alexandra Rönnning

    Hallo Herr Franzke…ich hoffe sehr auf Antwort. Ich bin seit 5 Jahren in der Insolvenz, aber nicht in der Wohlverhaltensphase auf Grund eines Erbes. Da sind noch über 2000 Euro offen. Kann das Insolvenzverfahren länger als 6 Jahre laufen, wenn ich es nicht schaffe, diese Summe aufzubringen oder versagt die Restschuldbefreiung obwohl ich monatlich an den Treuhänder zahle? MfG

    • Jörg Franzke

      Das Insolvenzverfahren kann auch länger laufen, aber das ist nicht üblich. Vorher wird der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Versuchen Sie also, das Geld irgendwie zusammen zu bekommen.

  100. Köprülü Petra

    Sehr geehrte Herr Franzke,
    ich bin verheiratet und habe 2 Kinder .Mein Mann hat schon vor Jahren Insolvenz gehabt und ich bin der Meinung das ist jetzt auch vorbei und erledigt.Da er Insolvenz war habe ich 2009 das Gewerbe auf mich angemeldet.In den Ganzen Jahren habe ich immer alles was er mir gesagt hat brav unterschrieben.Mittlerweile habe ich das Gewerbe abgemeldet und bin dabei mich zu trennen und umzuziehen .In den Jahren habe wir ein Hotel mit Restaurant und Einfamilienhaus gekauft,natürlich das Geld dafür ausgeliehen (Privatpersonen)
    Alles aber auch alles läuft hier auf mich .Da ich jetzt ausziehen möchte und kein Einkommen habe werde ich mich beim Arbeitsamt melden müssen.Bin fest entschlossen eine Insolvenz zu machen da die Schulden fast auf eine Million sind.Ich habe kein Ausweg mehr,da ich es im Leben nicht zurück zahlen kann.Er droht mir ich soll gucken wo ich bleibe da möchte ich mich nicht darauf verlassen dass er das Geld zurück zahlt.Obwohl die Gesamten Immobilien auf mich sind,ziehen wir mit den Kids aus.Die Situation ist nicht mehr auszuhalten .
    Wenn ich Insolvenz mache gehe ich davon aus das es alles versteigert wird.Wie wird das Geld aufgeteilt?Im Grundbuch steht ein Schuldner mit 220.000€ alle anderen sind nicht drin.
    Ich hoffe Sie können mir helfen
    Vielen lieben Dank vorab
    MfG Petra

    • Jörg Franzke

      An Ihrer Stelle würde ich erst einmal ausziehen und mich um eine Wohnung und Einkünfte wie z.B. erst einmal den Jobcenter kümmern. Eröffnen sie außerdem ein Pfändungsschutzkonto, damit man das Bankguthaben nicht pfänden kann. Bei zwei Kindern beträgt Ihre Pfändungsgrenze 1.770 €, Kindergeld geht extra. Nachdem Sie Ihr neues Leben eingerichtet haben, kümmern Sie sich um die Insolvenz. Das hat aber Zeit. Stellen Sie alle Zahlungen ein und lassen Sie die Gläubiger vollstrecken. Wi die Grundstücke verteilt werden, kann Ihnen letztendlich egal sein, das ist jetzt nicht mehr Bestandteil Ihres neuen Lebens.

  101. Redouane

    Guten Tag,
    ich lebe als nicht EU-Bürger seit ca 7 Jahren in Deutschland und musste hier aufgrund einer Zahnoperation einen Kredit aufnehmen… nun unterstütze ich meine Familie (Mutter) im Ausland schon seit Jahren monatlich..
    meine Frage lautet: gilt die Mutter im insolvenzrechtlichen Sinne als unterhaltspflichtige Person, obwohl diese nicht in Deutschland und sogar außerhalb der EU wohnt!?
    steuerrechtlich gesehen, durfte ich die Unterhaltszahlungen geltend machen!
    ich bedanke mich im Voraus
    S. Redouane

    • Jörg Franzke

      Nein, nur die leiblichen Kinder und der Ehegatte gelten als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle.

  102. Janet

    Hallo Herr Franzke,
    habe eine kleine Frage, die mir seit Eintreffen der Post heute große Sorgen macht. Mein Mann und ich haben in September 2014 geheiratet. Vorher hatte mein Mann ein Insolvenzverfahren laufen, die Restschuldnefreiung wurde erteilt und die Verfahrenskosten auf 0,00€ Raten gesetzt, da mein Mann zu wenig verdient (Erwerbsminderungsrente und Minijob). Heute kam ein Brief vom Amtsgericht, er möge seine aktuellen Einkommensnachweise etc. übersenden. Soweit nicht schlimm, bei ihm hat sich am Einkommen nichts geändert. Allerdings soll ich als jetziger Ehepartner meine Vermögensverhältnisse darlegen, lt. dem Vordruck. Hafte ich jetzt tatsächlich für diese Gerichtskosten und bin ich verpflichtet, diese Angsben zu machen? Ich habe doch mit der Insolvenz überhaupt nichts zu tun gehabt :-/ vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus 🙂

    • Jörg Franzke

      Das Gericht prüft nur, ob Sie als Ehegatte die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren bezahlen müssen. Das ist sicherlich nicht der Fall. Also füllen Sie das Formular aus und es wird nichts weiter passieren.

    • Steffi

      Sehr geehrter Herr Franzke,
      auch ich habe eine Frage und würde mich freuen eine Auskunft von Ihnen zu erhalten.
      Seit September 2015 ist meine Insolvenz beendet, die 6 Jahre also um. Nun steht am 02.02.2017 die Auszahlung meiner Riesterrente an. Nun bekam ich von der Versicherung den Bescheid, man könne diese nicht auszahlen da noch eine Forderung der Bank bestehe. Die Forderungen sind doch erloschen mit Beendigung der Insolvenz?
      Hab ja auch letztes Jahr den Bescheid vom Gericht erhalten das ich von der Restschuld befreit bin. Ich bin inzwischen 66 Jahre und möchte endlich einmal zur Ruhe kommen.
      Ganz herzlichen Dank im voraus
      und freundliche Grüße

      • Jörg Franzke

        Die schlechte Nachricht ist, dass eine Pfändung die Restschuldbefreiung überlebt. Wurde die Riesterrente also bereits vor dem Insolvenzverfahren gepfändet, dann bleibt die Versicherung bei diesem Gläubiger und er kann sie weiter verwerten. Dies gilt aber nur, wenn Sie sich diese Versicherung vollständig auszahlen lassen. Vielleicht können Sie die Versicherung noch in monatliche Zahlungen umwandeln.

  103. Anna

    Hallo,
    ein Kollege ist auch Privatinsolvent.
    Er lebt noch mit seiner Ex in einer Wohnung…will aber nun ausziehen…
    Problem…er bekommt ständig Wohnungsabsagen…wegen der Insolvenz.
    Was kann er tun?Es sind keine Mietsschulden…
    Danke

    • Jörg Franzke

      Da hilft nur, einen solventen Freund um eine Mietbürgschaft zu bitten.

  104. Vera

    Hallo Herr Franzke,
    mein Mann und ich haben uns für die Privatinsolvenz entschieden. Ist es richtig, das die Schulden der Banken doppelt abgerechnet werden können? Es sind ja zwei Insolvenzverfahren, die Bankkredite wurden von uns beiden unterschrieben, die Summe der Schulden wurde aber nicht aufgeteilt, d.h. ich habe die volle Kreditsumme und mein Mann ebenfalls. Wir hatten eigentlich gehofft nach drei Jahren raus zu sein, da es am Anfang bei mir eine viel geringer Summe war. Können wir irgend etwas machen? Jeder von uns hat einen eigenen Insolvenzverwalter.

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie beide den Darlehnsvertrag unterschrieben haben, haftet jeder von Ihnen auf die volle Summe, also werden in den Insolvenzantrag die vollen Beträge eingetragen. Aber wie hoch die Schulden letztendlich sind, kann Ihnen doch egal sein. Sie bekommen auch bei hohen Schulden die Restschuldbefreiung.

  105. Martina

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich muss warscheinlich eine Privatinsolvenz beantragen.
    Nun wurde ich von einem Fachanwalt für Steuerrecht darüber informiert, das nach neuem Gesetz, die Schulden nicht mehr komplett entlassen werden, sondern ein Leben lang bleiben.
    So dass, wenn man z.B. 6 Jahre lang eine Insolvenz hatte und nach z.B. 20 Jahren zu Vermögen kommt, dieses Vermögen einem nicht zusteht, da man noch sozusagen Schulden hat.
    Nun bin ich sehr durcheinander, da ich somit den Sinn einer Insolvenz nicht verstehe, wenn man danach trotzdem nicht schuldenfrei ist.
    So ist meine Frage, ob man wirklich nach einer Insolvenz schuldenfrei ist oder nicht?
    Ich bitte um Antwort Herr Franzke.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Marina

    • Jörg Franzke

      Meine Antwort: So ein Quatsch!

  106. Evi

    Hallo Herr Franzke,
    mein Freund hat ca. 50 T€ Schulden, verdient mittlerweile aber wieder gut. Er war bei einem Anwalt, der für ihn alle Gläubiger angeschrieben hat, um einen Ratenplan zu vereinbaren. Nun ist diese außergerichtliche Einigung gescheitert, da nicht alle zugestimmt haben. Der RA schlägt nun vor, es beim Gericht einzureichen, damit das Gericht entscheidet. Macht das überhaupt Sinn, auch wenn man eigentlich KEINE Insolvenz anstrebt, da mein Freund Beamter auf Probe ist, und Angst vor einem Disziplinarverfahren und einer möglichen Kündigung hat?
    Macht es darüber hinaus Sinn, bereits jetzt etwas zur Begleichung der Schulden beiseite zu packen? Kann man das „offiziell“ im Sinne eines Sparbuchs machen oder muss man sich das Geld unters Kopfkissen packen? Und könnte man bei Einigung durch Gericht, aber ohne Involvenzverfahren auch Gesamtbeträge zurückzahlen und nicht nur die vereinbarten Raten?

    • Jörg Franzke

      Einen Vergleich auszuhandeln, ist sinnlos. Entweder man schafft es ohne Insolvenz oder eben nicht. Ihr Mann kann ja warten, bis er verbeamtet ist und dann beantragt er ein Insolvenzverfahren. Disziplinarrechtliche Folgen hat das erfahrungsgemäß nicht. Der Vorschlag des Anwaltes wäre ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Scheitert es, ist man automatisch in der Insolvenz.

      • Beamter auf Probe

        Hallo Herr Franzke,
        haben Sie Quellen oder Erfahrungswerte bezüglich disziplinarrechtlicher Folgen für Beamte auf Probe?
        Beste Grüße

  107. hier vertraulich bitte

    Guten Tag,
    ich denke über PI, bzw. RI da ich Selbständig bin, Schulden beim FA und Steuerberater von ca. 6000 € habe und einen Leasingvertrag den ich nicht mehr zahlen kann. Ich würde gerne trotzdem weiter in meinem Beruf tätig sein wollen. Wenn sich meine Auftragslage verbessern sollte verdiene ich an sich sehr gut und die Schulden könnten in wenigen Monaten getilgt sein.
    Was passiert in diesem Fall? Angenommen ich verdiene im 1.oder 2.Jahr schon genug um alle Gläubiger vollständig zu bezahlen? Was geschieht dann? Ist die Insolvenz dann frühzeitig beendet?
    Muss ich als Selbständige damit rechnen, dass alle Eingänge auf meinem Konto jedes Mal komplett eingezogen werden?

  108. Spalek

    Hallo Herr Franzke,
    Leider sind meine Gläubiger nicht auf einen Zahlungsplan eingegangen, so dass uns nur noch der Weg in die Insolvenz führt. Ich komme allerdings mit der Tabelle nicht zurecht. Wenn ich also zwischen 4.000 bis 5.000 Euro Netto pro Monat verdiene, muss ich alles abtreten? Wie soll man da Miete, Versicherungen usw bezahlen? Wir sind eine vierköpfige Familie (2 Kinder, 8 Jahre und 6 Jahre) und würden dann auf der Straße stehen? Um Gottes Willen, klar sind wir selber Schuld, aber wenn das der Fall ist, dann ist Privat Insolvenz der absolute Ruin.
    Grüße,
    Spalek

  109. Thomas Dreher

    Guten Tag Herr Franzke,
    Leider beginnt das neue Jahr für mich weniger schön und hoffe, dass Sie mir vielleicht weiter helfen können.
    Meine Geschichte ist etwas länger als die meiner Mitschreiber weiter unten und ich muss etwas mehr ausholen.
    Meine Frau und ich trennen uns (relativ) gütlich mit Hilfe einer Mediation. Den Trennungstermin haben wir auf Mitte 2015 gelegt. Wir haben noch 2 Kinder (27J u 23J) die keinen Unterhalt von uns fordern. Wir sie jedoch beidseitig zu gleichen Werten unterstützen wenn es notwendig ist. Wir besitzen ein Haus, das meine Frau von ihrem Vater geschenkt bekam und auf dem keinerlei Schulden haften. Da meine Mutter vor 2 Jahren starb, hat sie mir alles vererbt, wozu auch ein Haus gehört das ich, in Einverständnis meiner Mutter, nun verkaufte und so begann ich im Frühjahr 2016 mit dem Neubau meines zukünftigen Zuhauses. Meine Frau lebt nun mit den beiden Kindern in ihrem Haus und ich mittlerweile in meinen neuen aber noch nicht fertigen Haus. Das Geld aus dem Hausverkauf (mein Elternhaus) investierte ich komplett in mein neues Haus. Ausserdem musste ich noch zusätzlich bei der Bank 250^000 Euro aufnehmen damit ich den Bau fertig stellen kann (Ausbauhaus).
    Dies alles wäre nun keine grosse Geschichte wenn es nicht so wäre, dass ich noch einen Bruder habe der jedoch 60^000 Euro von mir als Erb-Pflichtteil vom Hausverkauf möchte. Meine Mutter hat ihn vollkommen enterbt, auch vom Pflichtteil, er war gewalttätig gegen meine Mutter usw usw. Dies wird nun auch schon seit 1 Jahr per Rechtsanwalt versucht zu klären. Dies ist auch nicht meine Frage an Sie, sondern diese:
    Da mein Bruder auf diese 60^000 Euro per RA besteht und ich jedoch diese niemals bezahlen könnte, denn ich stehe mit meinem Einkommen und den Belastungen meines Hauses auf Null bzw. eher im Minus. Wüsste ich nicht wie ich dies stemmen könnte. Davon abgesehen, steht meinem Bruder dieses Geld einfach nicht zu, denn vor ca. 16Jahren hat mir meine Mutter dieses Haus überschrieben und sie wollte auf gar keinen Fall, dass mein Bruder davon auch nur einen Euro bekommt, denn er war wirklich ein schrecklicher und grausamer Mensch zu meiner Mutter.
    Bitte entschuldigen Sie diese lange Konversation, aber der Fall liegt einfach etwas umfangreich dar. Vielleicht finden Sie Zeit und Lust mir bei dieser aussichtslosen Lage weiter zu helfen.
    Wie sieht es für mich aus wenn ich in eine Privatinsolvenz gehen müsste.

  110. Jenny

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich habe eine neue Wohnung gefunden. Bis jetzt hat der Makler keine Ahnung das ich seit 2 Jahren in der PI bin. Morgen habe ich einen Gesprächstermin. Ich brauche erstmal keine Gehaltsabrechnungen vorzeigen laut Makler. Aber ich soll Formulare für die Eigentümer ausfüllen. Nun bin ich verunsichert, ob ich gleich mit der Tür ins Haus fallen soll? Muss ich meine PI direkt von mir aus mitteilen? Spätestens bei der Vorlage der Gehaltsabrechnungen wird es doch auffallen?
    Viele Grüße
    Jenny

    • Jörg Franzke

      Ich denke nicht, dass Sie Ihr laufendes Insolvenzverfahren angeben müssen, solange Sie nicht danach gefragt werden. Was soll schon passieren, wenn Sie ein bisschen schummeln bei den Angaben? Solange Sie die Miete pünktlich bezahlen, erleidet der Vermieter keinen Schaden.

  111. Max B.

    Hallo Herr Franzke , ich bin leider auch in der privatinsolvenz und verdiene monatlich ca 1090 euro manchmal auch 30-40 weniger ,meine frage ist kann mein verwalter mich dazu zwingen mir eine andere arbeit zu suchen wo ich mehr verdienen muss?
    Danke im vorraus.

    • Jörg Franzke

      Das kommt auf Ihren gelernten Beruf an und was man in diesem Beruf durchschnittlich verdient. Wenn Sie zum Beispiel Arzt von Beruf sind, würde sich der Insolvenzverwalter keinesfalls mit einem derart geringen Einkommen zufrieden geben. Sind Sie aber ohne Beruf, dann ist ein Einkommen von 1.090 € angemessen und der Verwalter lässt Sie in Ruhe.

  112. HM

    Sehr geehrter Hr. Franzke,
    meine Frau ist in der Insolvenz und hatte bisher eine Lohnpfändung, da mein Einkommen zu hoch war.
    Jetzt habe ich meinen 450 EUR-Job verloren, so das das Insolvenzgericht angeordnet hat , das nichts mehr gepfändet werden darf !
    Der Beschluß ging von der Insolvenzverwalterin an den Arbeitgeber meiner Frau, in dem mein jetziges Einkommen steht, darf die Verwalterin diese Info weiter geben?
    MfG
    HM

    • Jörg Franzke

      Ja, darf sie, damit der Arbeitgeber die Pfändungsgrenze der Frau richtig berechnen kann. Das kommt Ihnen doch zugute.

  113. Michael

    Hallo
    Ich war selbstständig und habe co. 60 Gläubiger. Bei vielen finde ich aber keine aktuelle Adresse oder telefonnr. Auch im internet finde ich nichts. Ich habe auch nicht alle Namen und Forderungen. Und dann gibt es noch forderungen vom Finanzamt ( Umsatzsteuer und Einkommensteuer ) Gesamtsumme ca. 500000 Euro Lohnt sich da eine Privatinsolvenz. Und was mache ich mit den Gläubigern die ich nicht ermitteln kann ) .
    mit freundlichen Grüssen
    Michael B.

    • Jörg Franzke

      Klar lohnt sich bei Ihnen eine Privatinsolvenz, denn anders werden Sie die Schulden nicht los. Beginnen Sie die Insolvenz also mit den bekannten Gläubigern. Erhalten Sie während der Insolvenz von „vergessenen“ Gläubigern Post, reichen Sie diese an den Insolvenzverwalter weiter, damit er diesen Gläubiger berücksichtigt. problematisch wird es allerdings, nachdem Sie in der Wohlverhaltensperiode sind. Taucht dann ein vergessener Gläubiger auf mit einer hohen Forderung, kann er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
      Falls Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, können Sie einen Insolvenzplan durchführen. Dann wären auch alle vergessenen Gläubiger abgefunden.
      Das Finanzamt ist ein ganz normaler Gläubiger, einfach mit auf die Gläubigerliste setzen.

  114. silvia thomas

    Hallo meine Privatinsolvenz wurde 2013 mit Restschuldbefreiung beendet.
    Jedoch schreibt das Gericht mich dennoch alle 2 Jahre an und möchte eine Vermögensauskunft, wieso?
    Ist das Rechtens, muss ich das tun?
    Das Aktenzeichen ist meine Privatinsolvenz, die aber abgeschlossen ist!

    • Jörg Franzke

      Ich nehme an, dass das etwas mit den Verfahrenskosten zu tun hat. Wahrscheinlich haben Sie die Verfahrenskosten nicht bezahlt und einen Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung der Verfahrenskosten gestellt. Nun prüft das Gericht regelmäßig, ob sich Ihre finanziellen Verhältnisse verbessert haben und Sie mit der Erstattung der Verfahrenskosten beginnen können. Insgesamt sind das ca. 2.000 €.

  115. Yade150

    Ich hätte eine Frage zur Pfädungstabelle, ich bin auch in Schwierigkeiten was das finanzielle betrifft. Also ich werde um eine Insolvenz nicht herum kommen können. Nun ist mein Einkommen für München recht gering, dafür die Miete recht hoch. Um mal Zahlen zu nennen: 1600€ Netto Einkommen und 780€ (warm und inkl Strom) Miete im Monat.
    Wenn ich nach der Pfändungstabelle gehe bleiben mir ca. 1200€ im Monat, wenn ich davon die Miete abziehe, bleiben mir kaum 500€ im Monat zum Leben. Da ist doch der nächste Ärger vorprogrammiert. Wird der Umstand mit berücksichtigt, dass man in Großstädten höhere Lebenshaltungskosten hat?

    • Jörg Franzke

      Leider gelten die Pfändungssätze bundeseinheitlich und es gibt auch keinen Großstadtbonus.

  116. Holger

    Hallo Herr Franzke,
    ich befinde mich seit drei Jahren in der Privatinsolvenz.Nun hatte ich einen Bandscheibenvorfall mit operation und erhalte Krankengeld.Mein Arbeitgeber hatte mir aber noch eine Gehaltszahlung angeordnet mit Pfändung.Ich habe den Grossteil des Gehaltes wieder zurücküberwiesen und erhilet kurze zeit später Krankengeld.Das war aber sehr gering und ich rief bei der Krankenkasse an.Die bestätigten mir dann das zahlung an dritte (Insolvenzverwalter) gegangen ist.Das bedeutet das ich in diesem Monat doppelt gepfändet wurde.Ist das so hinzunehmen oder kann man das Geld zurückerhalten?Ich muss von dem Geld ja leben können und es ja so das ich davon den Monat bestreiten muss.

    • Jörg Franzke

      Das müssen Sie nicht hinnehmen. Selbstverständlich steht Ihnen das pfändungsfreie Einkommen zu.

  117. Kathy

    Hallo Herr Franzke,
    Der Insolvenzverwalter meines Mannes möchte den Mietvertrag sehen. Dieser läuft aber nur auf meinen Namen, da ich dort auch meine Firma habe. Muss mein Mann diesen vorlegen oder reicht es, wenn er einen Kontoauszug mit einer Miet-Abbuchung vorlegt? Ich möchte ungern, dass mein Vermieter informiert wird. Oder könnte man den Namen des Vermieters im Vertrag schwärzen?
    Vielen Dank,

    • Jörg Franzke

      Ihr Mann muss Ihren Mietvertrag nicht vorlegen. Ihr Mann braucht aber von Ihnen einen Dreizeiler, dass er mietfrei in Ihrer Wohnung lebt.

  118. Michael

    Guten Morgen, ich habe eine kurze Frage zur Pfändungstabelle.
    Ich habe ein Nettoeinkommen in Höhe von 2.510 EUR. Meine Frau hat Netto glatt 1.000 EUR bei einer 30-Stunden-Woche. Wir haben eine 4jährige Tochter.
    Muss ich in der Tabelle dann auch einfach nur bei meinem Nettoeinkommen schauen und einem Kind oder wird es nochmal anders berechnet, da meine Frau nur so wenig verdient?
    Liebe Grüße
    Micha

    • Jörg Franzke

      Ihre Frau kann aufgrund ihres Einkommens nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle berücksichtigt werden. Es würde hier auch schon ein Einkommen in Höhe von 400 EUR reichen. Also sehen Sie nach in der Spalte: 1 Unterhaltspflicht.

  119. M. F

    Hallo Herr Franzke,
    meine InSo sollte nun bald vorbei sein, die Frist für einen Einspruch endete am 30.03.2017. Nun habe ich Post von dem Treuhänder erhalten. Er bittet mich um Mitteilung meiner Bankverbindung um mir den Mehrbehalt zurück zu überweisen…..bekomme ich nun noch Geld zurück ? Wie kann ich mir das vorstellen?
    Vielen Dank und Viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Ja, Sie bekommen noch Geld zurück und zwar den Geldbetrag, den der Insolvenzverwalter nach Ablauf der sechsjährigen Laufzeit der Gehaltsabtretung noch eingezogen hat.

  120. Walter

    Hallo Herr Franke,
    ich befinde mich seit gut 2 Monaten in der Privatinsolvenz.
    Ich habe vom Gericht aus eine Insolvenzverwaltein zugestellt bekommen, mit der ich leider noch keinerlei persönlichen Kontakt habe, lediglich per E-Mail, wobei es aber nur geht, wo sie denn noch Geld von mir rausholen kann.
    Jetzt versucht die Assistentin der Verwalterin per E-Mail an die Finanzen meiner Lebensgefährtin zu kommen, heißt sie möchte von ihr Kontoauszüge sehen, oder auch die Belege der damals eingezahlten Mietkaution.
    Unsere Frage ist deshalb: Ist meine Freundin dazu verpflichtet, ihre Finanzen oder solche Belege zur Verfügung zu stellen?
    Danke im voraus für ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Nein, dazu ist sie nicht verpflichtet. Ihre Freundin kann jede Auskunft verweigern.

  121. Sonja

    Hallo ,
    Ich hab das Gefühl ich pack das nicht mehr mit den Schulden. Ich bin 24 Jahre jung und hab meine Ausgaben nicht unter Kontrolle gehabt. Solangsam merke ich wie die Luft änger wird. Ich wohne allerdings noch bei meinen Eltern und hab einen Nettoverdienst von 1100€. Wie ich schon gelesen habe würde ich nicht drum rum kommen das mein Arbeitgeber davon erfährt. Meine Frage jetzt erfahren meine Eltern davon ? Müssen die für mich aufkommen ?

    • Jörg Franzke

      Klar erfahren die Eltern davon, denken Sie an die viele Post, die Sie bekommen werden. Aber vielleicht werden Ihre Eltern gar nicht so böse auf Sie sein und Sie bei der Entschuldung unterstützen.

      • Sonja

        Von der Post mal abgesehen sind meine Eltern rechtlich dazu verpflichtet für meine Schulden aufzukommen ? Sodass meine Eltern Post erhalten das die ihre Einkünfte offen legen müssen ?

        • Jörg Franzke

          Nein, die Sippenhaft wurde in unserem Kulturkreis bereits vor längerer Zeit abgeschafft. Jeder haftet nur für das, was er selbst unterschrieben hat.

  122. Michael

    Guten Tag Herr Franzke und vielen Dank für die tolle Homepage,
    ich bin seit März 2017 in der Wohlverhaltensphase und seit August 2016 mache ich eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung zum Versicherungskaufmann. Als Nebenjob übe ich eine Stelle als selbständiger Handelsvertreter aus die von meinem Treuhänder freigegeben worden ist.
    Leider läuft meine Umschulung nicht wie erwartet, da der AG nicht seinen Pflichten nachkommt und wir u.a. seit November 2016 keinen Ausbilder mehr im Betrieb haben. Am liebsten würde ich meinen Nebenjob wieder in Vollzeit ausführen und meine Umschulung abbrechen. Meine Frage ist nun, wie würde bei mir das fiktive Einkommen berechnet?
    Ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung. Vor der Umschulung war ich ein Jahr arbeitslos, davor krank und wiederum davor von 2013 bis 2015 selbständiger Handelsvertreter. Bis 2013 habe ich in der Gastronomie als Servicekraft gearbeitet.

    • Jörg Franzke

      Das fiktive Einkommen richtet sich immer nach dem gelernten Beruf. Weil Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, orientiert sich Ihr fiktives Einkommen am Mindestlohn. Dieser liegt unterhalb der Pfändungsgrenze, also wäre bei Ihnen nichts pfändbar. Trotzdem sollten Sie monatlich zwischen 50 € und 100 € an den Insolvenzverwalter freiwillig bezahlen.

  123. Gueni

    Hallo,
    eine Frage: Ein Jahr nach der Restschuldbefreiung fordert eine Bank von einer vor 15 Jahren übernommenen Bürgschaft für eine Mietkaution die Avalprovision von 2% für diese 15 Jahre. Die Forderung wurde im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht und darüber bestand seitens des Schuldners auch keine Kenntnis mehr. Ist die Forderung unter die Restschuldbefreiung gefallen? Vielen Dank.

    • Jörg Franzke

      Ich meine: ja, weil die Forderung vor der Insolvenzeröffnung entstanden ist.

  124. Sonja Treichl

    Hallo Herr Franzke, ich bin seit 2014 im Privatinsolvenz , im März 2017 habe ich geheiratet mein Mann ebenfalls in der Privatinsolvenz, nun hat mich mein Treuhänder angeschrieben ich solle die Einkünfte meines Mannes offen legen. was mein Mann aber nicht möchte das wir dGenauso wie ich nichts mit seinen zu tun habe. Muss ich die einkünfte meines Mannes offen legen????

    • Jörg Franzke

      Auch ich bin der Auffassung, dass das den Insolvenzverwalter nichts angeht. Nur zu Beginn des Verfahrens, wenn es darum geht, die Voraussetzung für die Stundung der Verfahrenskosten zu prüfen, hat der Insolvenzverwalter ein Auskunftsrecht gegen den Ehegatten, sonst nicht.

  125. Laima

    Guten Abend,
    Ich habe eine Frage.
    Ich bin zur Zeit in der Ausbildung als Altenpflegerin. Ich werde noch diese Monat beenden, wenn alles gut läuft.
    Ich werde von mein jetziger Arbeitgeber übernommen.
    Ich werde ca 1400 netto verdienen.
    Ich habe ein Schuldnerberater.
    Der mir nächstes Jahr hilft ein privat Insolvenz aufzumachen .
    Meine Frage ist, ob jemand kann zu mir sagen, dass ich ein neue Stelle suchen muss wo ich mehr verdienen könnte.
    Mein Schuldnerberater sagt, dass darf mir niemand sagen, aber irgendwie habe ich ungutes Gefühl oder ich mache mir Gedanken.
    Ich liebe mein Job und ich fühle mich bei jetziger Arbeitgeber wohl. Ich würde ungern mein Arbeitgeber wechseln. Ich kann auch nicht 100% arbeiten, weil die 3 Jahre Ausbildung war sehr anstrengend und ich weiß, wenn ich 100% arbeiten würde , wäre für mich zu viel und dann irgendwann würde das mir kein Spaß machen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Sie können bei Ihrem Arbeitgeber bleiben. Der Schuldenberater hat recht. Niemand wird Sie zwingen, bei einem anderen Arbeitgeber zu beginnen.

  126. Steffen Rosenbaum

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Mein Insolvenzverwalter möchte ein Verfahren gegen das Finanzgericht führen und Umsatztsteuer aus einer Organschaft meines Einzelunternehmens und meiner GmbH einklagen, die wohl verkehrt abgeführt wurde, da keine Organschaft für die letzten Jahre mehr vorlag. Ich befinde mich also auf Grund der Insolvenz der GmbH auch jetzt seit einem Jahr in der Privatinsolvenz.
    Mein Steuerberater meinte jetzt, dass das Verfahren vorm Finanzgericht länger dauern könnte als mein Insolvenzverfahren.
    Was passiert dann mit dem Verfahren gegen das Finanzgericht. Muss ich dass dann weiter führen oder stirbt das einfach??

    • Jörg Franzke

      Spätestens nach 5 Jahren würde die Abtretungfrist enden, das heißt es würde kein Einkommen mehr gepfändet. Das Insolvenzverfahren würde aber leider noch bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens laufen.

  127. Fr. Denecke

    Hallo Herr Franzke,
    im März endet meine 6 jährige Insolvenz. Mein Arbeitgeber hat mir versprochen, wenn ich tapfer durchhalte, wird er mir eine Lohnerhöhung geben. Da ich schon 3 x aufgeben wollte.. Jetzt möchte ich mein Chef ansprechen, ob er zu sein Wort steht oder nicht.. Meine Frage: darf ich überhaupt nach der Insolvenz eine Gehaltserhöhung bekommen? Und was muss ich nach der Insolvenz genau machen?

    • Jörg Franzke

      Na klar dürfen Sie. Nachdem das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, sind Sie frei.

  128. Philipp

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zu meiner Insolvenz und zwar in Sachen Mieten bzw. Mietfrei.
    Ich wohne derezeit wieder bei meiner Mutter, Mietfrei bzw. bekommt sie für umkosten von mir geld (Strom, Wasser Essen usw.)
    Ich muss dem Insolvenzverwalter nun einen Mietvertrag vorlegen weil er es verlangt hat. Reicht es Ihm einen Dreizeiler vorzulegen den meine Mutter veerfasst hat wodrin Sie Bestätigt das ich bei Ihr „Mietfrei“ Wohne, oder muss Ich befürchten das Ich nun mehr Geld aus meinem Pfändungsfreien Betrag abführen muss? Ich bin Vater von einem Kind und Zahle auch unterhalt also liegt mein Selbstbehalt bei ca. 1500€ .
    Die intention dahniter ist die das ich mir eine zeit lang Geld zur seite legen kann um mir später die neue Wohnung zu beziehen (Renovierung , Möbel usw.)

    • Jörg Franzke

      So können Sie es machen: Ihre Mutter soll einen Dreizeiler verfassen, dass Sie bei ihr mietfrei wohnen und fertig. Was Sie mit Ihrem pfändungsfreien Einkommen machen, geht niemanden etwas an.

  129. Kathi

    Hallo Herr Franzke,
    mein Freund ist gerade dabei zusammen mit seiner Anwältin den Antrag auf ein Insolvenzverfahren zu stellen. Er hat ca 52 tsd Euro Schulden und der Bereinigungsplan ist gescheitert.
    Nun geht es um die Verfahrenskosten. Laut Anwältin muss ich alle meine Vermögenswerte, sämtliche Einnahmen und Konten offen legen. Ich bin Eigentümerin von zwei Häusern, habe einen gut bezahlten Job und Mieteinnahmen.
    Das offen legen meiner Vermögenssituation möchte ich absolut nicht, da die Schulden vor unserer Partnerschaft gemacht wurden und ich damit nichts zu tun habe. Laut Anwältin gibt es nur den Plan B, dass mein Partner eine „Anzahlung“ von ca 1500 Euro dem Gericht gegenüber macht. Ist dies so korrekt???
    Würde ich meine Vermögenswerte offen darlegen, müsste ich das Geld sowieso zahlen da ich genug Rücklagen habe.
    Dies alles erscheint sich mir nicht als schlüssig da wir weder Ehepartner sind noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft.
    Vielen herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Sorry, aber das ist Quatsch. Üblicherweise beantragt man zugleich mit dem Insolvenzverfahren die Stundung der Verfahrenskosten, das heißt der Staat übernimmt zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens. Bei Ehegatten wird die Stundung nur gewährt, wenn der andere Ehegatte nicht wirtschaftlich leistungsfähig ist. Deshalb muss der Ehegatte seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, gilt diese Regelung nicht.

  130. Thomas

    Sehr geehrter Herr Franzke, ich wohne und Arbeite aktuell in Bulgarien für ein Deutsches Unternehmen, ich bin Deutscher Staatsbürger. Nun hat sich meine Frau von mir im letzten Jahr getrennt und ich habe große Probleme das Haus in Deutschland, Unterhalt usw. zu zahlen. Meine Frage, kann ich Privatinsolvenz in Deutschland beantragen? In Bulgarien gibt es diese Möglichkeit leider nicht. Bedanke mich vorab für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie in Deutschland noch eine Meldeadresse haben, können Sie ein deutsches Insolvenzverfahren durchlaufen.

  131. heitz

    Hallo Herr Franzke ,
    Bin Insolvent seit 3 monate und lebe noch getrennt von meiner fra.scheidung folgt .wir besitzen ein Haus jeweils zur hälfte.habe ich eine Möglichkeit das Haus zu retten ?haus ist gekündigt seit 3 Monate .Gruss

    • Jörg Franzke

      Ich glaube nicht, dass Sie das Haus noch retten können. Es ist bereits gekündigt und Sie werden keinen neuen Kredit erhalten, um das Haus alleine zu finanzieren.

  132. T.C.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich war von 2010 bis 2014 von meinem Mann getrennt. Wir hatten ein gemeinsames Haus, dass mir überschrieben wurde. Mein Mann wurde ausbezahlt und wir haben Gütertrennung vereinbart. Ich habe mit allen Mitteln versucht, dieses Haus zu behalten und den Großteil meines Einkommens für Kredite fürs Haus ausgegeben. 2014 haben mein Mann und ich uns wieder versöhnt und ich bin 2015 zu ihm gezogen in sein eigenes Haus, das er sich während der Trennung gekauft hat. Mein Haus würde vermietet. 2016 sind wir auch noch Eltern von Zwillingen geworden und mir war klar, dass ich mein Haus finanziell nicht halten kann, da ich mich auf die Erziehung meiner Kinder konzentrieren wollte. Mein Elterngeld, mit dem ich die Kredite noch weiterhin abbezahlt habe, ist ausgelaufen. Das Haus ist verkauft, es könnten aber nicht alle Schulden getilgt werden. Mein einziger Ausweg ist die PI. Wie sieht es dann aus wegen der Arbeit aus? Ich habe netto vorher ca. 1500€ verdient in Vollzeit, arbeite jetzt aber wegen der Kids nur einige Stunden nachmittags, wenn mein Mann zu Hause ist (Einkommen ca. 400€). Kann man mich zwingen, Vollzeit zu arbeiten und meine Kids in die Krippe zu schicken (sind auch hier hohe Kosten und ist eine nicht-gewollte Fremdbetreuung)? Ich habe ein Auto (Bj 2004) zur Verfügung, damit ich zur Arbeit komme und wegen meinen Kids (wir wohnen auf dem Land). Wird mir das weggenommen?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Man kann Sie nicht zwingen in Vollzeit zu arbeiten. Bei zwei Kindern beginnt die Pfändungsgrenze bei 1.770 € netto, Kindergeld geht extra. Deswegen wird man Ihnen nichts pfänden, auch wenn Sie Vollzeit arbeiten würden. Das Auto würde man in der Insolvenz schätzen und Sie könnten es dem Insolvenzverwalter dann zu diesem Preis abkaufen.

      • T.C.

        Ich danke Ihnen für die rasche Antwort.

  133. MV

    Guten Tag Herr Franzke,
    mein Mann ist in der Privatinsolvenz, ich habe mit den Schulden nichts zu tun. Nun sehen wir uns nach einem Haus zur Miete um. Da ich ein relativ gutes Einkommen habe, könnten wir uns das leisten. Die Frage ist: Gibt es eine max. Wohnraumbeschränkung? (das Haus hat nun 130m2).
    Da der Mietvertrag über mich laufen wird, wird er dort nicht aufgeführt werden. Was ist zu tun, wenn der Insolvenzverwalter einen Mietvertrag fordert?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

    • Jörg Franzke

      Es gibt keine Beschränkung. Sie können eh machen, was Sie wollen und wie Ihr Mann sein pfändungsfreies Einkommen ausgibt, geht den Insolvenzverwalter nichts an.

  134. Uwe

    Guten Tag Herr Franzke, ich lebe seit Wochen in Angst. Ich bin leider schlecht von meiner Schuldnerberatung beraten worden. Ich habe erst jetzt von den Obliegenheiten erfahren. Es geht um die Beschäftigungsbemühungen. Ich habe neben chronischen Schmerzen noch 8 weitere Erkrankungen unter anderen auch Depressionen. Ich wurde vom Jobcenter 3 Jahre in Folge auf „ruhend“ gestellt. Nun bin ich verheiratet und bekomme kein ALG II mehr. Ich bin seit 12/17 in der WVP. Meine Angst ist nun, dass die RSB scheitern wird wegen mangelnder Bewerbungen. Wäre es sinnvoll Attest zum Gericht oder TH zu schicken? Ist die RSB in Gefahr? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Schön das es so eine Seite gibt!

    • Jörg Franzke

      Ruhig Brauner ! Die Restschuldbefreiung ist nicht in Gefahr und bei der Krankheitsgeschichte müssen Sie auch nicht arbeiten gehen. Alles gut also, Sie werden die Restschuldbefreiung erhalten.

  135. Peter Graf

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    durch eine Firmen Insolvenz wo ich GF war (GmbH und Co Kg) habe ich Schulden in Höhe von ~1,2 mio bei meiner Bank behalten. Als Sicherheit ist das Ehemalige Firmengelände hinterlegt (Grundbucheintrag). Das Gelände wurde verpachtet. Die Bank ist zur Zeit der einzige Gläubiger. Jetzt gibt es leider Probleme mit dem Pächter der nicht mehr zahlen kann. Im Moment hält die Bank noch still, mit Sicherheit jedoch nicht mehr lange.
    Nun zu meiner Frage bezüglich einer Privatinsolvenz.
    1. ich leide seit ca 2 Jahre vor der Firmeninsolvenz an Depressionen und bekomme zur Zeit eine BU bezahlt. Diese Bu ist in einer Lebensversicherung verankert. Kann mir der Insolvenzverwalter meine Lebensversicherung kündigen? Dann würde ja meine Existenzgrundlage komplett wegfallen.
    2. was passiert dann mit der Immobilie, muss sie versteigert werden? Und wenn zb der Erlös bei 500.000€ liegen würde, wäre dann eine Restschuldbefreiung nach 3 möglich?
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

    • Jörg Franzke

      Die Immobilie wird sicherlich versteigert werden. Das macht die Bank von sich aus. Wahrscheinlich aber wird die Bank an Sie herantreten, sobald Sie einen Käufer für das Grundstück hat und Sie bitten zum Notar zu gehen, um den Kaufvertrag zu unterschreiben. Das wäre aber eine reine Gefälligkeit von Ihnen und das müssen Sie nicht tun. Sie können sich auch bockig stellen. Die Lebensversicherung aus der sich Rente speist, kann man nicht pfänden, weil sie bereits ausgezahlt wird.

  136. Marius

    Hallo, ich habe folgendes Problem meine Privatinsolvenz wurde vor 1 Monat eröfnet, Gestern hatte ich ein Termin bei meinem Insolvenzverwalter, der verlangt von mir das ich eigenständig die Lohnsteuererklärungen von 2014 Rückwirkend erstelle. Das Problem was ich hab ist folgendes, da wir meine Frau und unsere 3 Kinder ALG2 bekommen und ich die Bescheide einreichen muss, wird uns eine eventuelle Rückerstatung voll an das ALG2 angerechnet, gleichzeitig möchte aber auch mein Insolvenzverwalter das Geld haben! Meine Frage darf sowas der Insolvenzverwalter, da wenn ich das mache es sein kann, da ich zu meiner Krankheit vor 2 Jahren Voll gearbeitet habe, meine Familie und mich ohne Geld da stehen lassen?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Falls Sie als gemeinsam veranlagete Eheleute eine Rückerstattung erhalten, wird das Finanzamt das Geld vollständig an den Insolvenzverwalter überweisen. Ihre Frau muss ihre Hälfte dann vom Insolvenzverwalter heraus verlangen.

  137. Matthias

    Hallo Herr Franzke,
    Folgender Sachverhalt
    Herr G… vertritt meine Schwiegermutter in Vorbereitung auf ein Insolvenzverfahren.
    Folgendes schrieb ich ihn.
    Wie Ihnen bereits seit Monaten bekannt, hat Frau .,,.. ihr verstorbener Ex-Ehemann ……. seinen Töchtern sein Grundstück vererbt. Leider mussten ihre Töchter nun feststellen, dass ein Verkauf der Immobilie nicht möglich ist, da im Grundbuchauszug noch ein alter Gebäudegrundbucheintrag aus DDR-Zeiten existiert, in dem die Mandantin eingetragen ist. Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter des Grundbuchamts möchten wir nun gerne dieses alte Relikt löschen lassen. Lt. Aussage von Frau …… haben Sie ihr mitgeteilt, dass sie keinerlei Unterschriften, wie zum Beispiel eine Gebäudegrundbuchlöschung, tätigen darf. Da es sich hier doch aber um keinerlei finanziellen Gewinn handelt, wollten wir uns gerne direkt bei Ihnen erkundigen, ob Sie diese Löschung unterschreiben darf. Wir würden uns um eine schnelle Klärung des Sachverhaltes sehr freuen, da die Folgekosten für das alte Bungalow unsere beiden Familien extrem finanziell belasten. 
    Jetzt meine Frage:
    Darf meine Schwiegermutter diese Lösung
    Unterschreiben ?? Oder drohen ihr denn rechtliche Konsequenzen??
    Wir möchten uns schonmal vorab bei Ihnen bedanken, dass sie sich dem Sachverhalt annehmen.
    Lg Matthias

    • Jörg Franzke

      Sie können unabhängig von der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schwiegermutter versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Ich nehme an, dass die Schwiegermutter ebenfalls geerbt hat. Für den Erbanteil wird der spätere Insolvenzverwalter sich höchstwahrscheinlich gar nicht interessieren, weil der Erbanteil wertausschöpfend belastet ist.

  138. Rolan

    Hallo
    sehr geehrter Herr Franzke
    Meine frage wird bestimmt sehr viele Menschen Interessieren die in der Privatinsolvenz sind oder eine machen wollen.
    Eine frage wenn man die Restschuldbefreiung bekommen hat wird man die Kontopfändung
    nicht los ist dies richtig?? das heißt nach der Privatinsolvenz + Restschuldbefreiung kann der Gläubiger wieder weiter das kontopfänden??. Wenn ja dies so sein sollte warum gibt es dann die Privatinsolvenz + Restschuldbefreiung Überhaupt?? Es gibt ja auch ein BGH Urteil in dieser Sache aus dem Jahr 2011 + 2017 wie soll eine Privat Person solche gesetzliche texte verstehen wenn man so was lesen tut. Denn viele menschen haben eine Kontopfändung + Lohnpfändung längere zeit dann geht man in die Privatinsolvenz 6 Jahre und alles war für umsonst ??
    Ich möchte mich hiermit bedanken das Sie Herr Franzke eine Seite haben wo man fragen stellen darf und kann und das sogar kostenlos und das Sie die fragen Beantworten.
    Es wer schön wenn mehrere Anwälte solch eine Seite hätten wo man kostenlos fragen stellen kann und darf.
    Mfg

    • Jörg Franzke

      Ja, so ist es. Das Problem ist ganz einfach gelöst, indem Sie bei einer neuen Bank ein neues Konto eröffnen. Das alte gepfändete Konto ist für immer „kaputt“ und sollte keinesfalls mehr benutzt werden.

  139. O. L.

    Hallo Herr Franzke,
    Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode (ca. 2 Jahre ist die Insolvenzeröffnung nun her) und plane nach 3 Jahren den offenen Teilbetrag zu den 35% aus eigener Tasche (Pfändungsfreiem Betrag) zu zahlen.
    Leider habe ich gerade zu Beginn es versäumt dem Insolvenzverwalter meine Bewerbungsbemühungen zu übermitteln (4-5 Monate lang) und anschließend aber eine Stelle gefunden und seither zahle ich einen höheren Betrag und komme allen Pflichten überpünktlich nach.
    Kann mir dieser Fehler zu Beginn der Insolvenz selbst jetzt noch das Genick brechen, so dass ich nun in Angst leben muss das die Insolvenz jederzeit rückwirkend gekippt wird oder habe ich „Glück gehabt“ weil dies bereits rund 1 Jahr her ist und beim Übergang zur Wohlverhaltensperiode auch kein entsprechender Antrag vom Insolvenzverwalter gestellt wurde?

    • Jörg Franzke

      Ich glaube nicht, dass Ihnen diese kleine Verfehlung das Genick brechen kann. Sonst wäre das ja längst passiert.

  140. Schmitz

    Guten Abend,
    Ich hätte da auch eine Frage an Sie. Ich bin selbstständig und gehe in Teilzeit arbeiten. Mein Nettolohn aus der Teilzeitbeschäftigung liegt bei 970€. Das Gewerbe muss ich nun abmelden und wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden. Ich lebe zur Zeit mietfrei in dem Haus meines Vaters, welches nach dessen Tod in meine Hände geht. Meine Tochter ist 3 Jahre. Was habe ich zu befürchten? Kann jemand an das Haus meines Vaters? Bzw ist es möglich mich in der Erb Reihenfolge auszusetzen und stattdessen meine Tochter einzutragen? Wenn ich in die private Solvenz gehe , wird dann das Inventar (Küche usw.) gepfändet? Oder aber mein gehalt? Ich habe noch nie finanzielle Probleme gehabt- glaube aber das ich die Schulden evtl. nicht anders bezahlen kann. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

    • Jörg Franzke

      Sollten Sie während des Insolvenzverfahrens erben, dann würde das Haus in der Tat zur Insolvenzmasse gehörig sein. Das heißt, Sie müssen ausziehen und das Haus wird zwangsversteigert. Sie können aber trotzdem schon mal die Insolvenz beantragen. Sollte Ihr Vater während des Insolvenzverfahrens sterben, dann können Sie das Erbe ausschlagen. Lassen Sie aber von einem Notar oder Erbrechtsanwalt die Erbfolge prüfen. Ein Testament ist derzeit nicht erforderlich. Die einrichtung wird nicht gepfändet.

  141. Peter

    Nabend,
    Ich habe Folgendes Problem. Ich stehe kurz vor einer PI. Ich habe zwar ein Recht hohes EInkommen 2250Eu, kann aber die ganzen Zahlungen nicht mehr nachkommen.
    Ich bin Vater von vier Kinder. Zwei leben bei meiner Ex Frau, für die ich Unterhalt bezahle.
    Zwei weitere Kinder habe ich mit meiner Freundin.
    Mein Problem liegt nun in einem Auto, was meiner Frundin gehört, ich aber zur Nutzung angemeldet habe. Das Heisst Ich stehe im Brief und als Versicherer.
    Kann der Verwalter das Auto mit in die Insolvenz ziehen ?
    Danke

    • Jörg Franzke

      Nö, kann er nicht. Ihre Freundin ist die Eigentümerin, weil sie das Auto gekauft hat.

  142. MH

    Guten Herr Franzke,
    mein Fall sieht folgendermaßen aus:
    Ich habe bei der KFW circa 52.000 € Schulden und beim BAFÖG 10.000 €.
    Die Bezahlung der Schulden bei der KFW beginnt in ca. 20 Monaten und BafÖG in ca. 5 Jahren, weil ich seit 3 Monaten kein Student mehr bin. Ich finde zur Zeit keinen Job, bewerbe mich aber natürlich fleißig.
    Was passiert, wenn ich jetzt als Hartz 4 Empfänger Privatinsolvenz beantrage? Fallen die Schulden in die Privatinsolvenz-Zeit von 7 Jahren, wenn die Rückzahlungsphase erst in 2 bzw. 5 Jahren beginnt? (PS: Ich habe 4 Kinder und lande auf der Pfändungstabelle weit unten, sodass ich „genug“ verdienen kann, ohne was zu bezahlen in den 7 Jahren).
    Wie sehen Sie reale Chancen schuldenfrei zu werden? Und was ist mit Unterhaltsvorschuss, der bislang bezahlt wurde? Fällt das auch in die Privatinsolvenz?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Die BAFÖG Schulden und Unterhaltsvorschuss unterliegen ebenfalls der Restschuldbefreiung, weil es auf den Entstehungszeitraum ankommt und nicht auf die Fälligkeit. Die Chancen auf eine Restschuldbefreiung schätze ich hoch ein.

  143. Leila

    Guten Abend,
    Ich bin mittlerweise echt verzweifelt. Kurz zu mir: 31 Jahre, gelernte Bankkauffrau und befristet in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Meine Schulden belaufen sich auf ca 65.000 Euro. Bislang hab ich keine Lohnpfändungen. Gehalt der Zeitarbeitsfirma schwankt zwischen 1450 und 1650 Euro. Durch diese extreme Schwankungen kann ich meine Verbindlichkeiten nur unzuverlässig abführen.
    Meine Frage: ich habe die Möglichkeit von meiner Bank übernommen zu werden sobald die Befristung bei der Zeitarbeit ausläuft. Jedoch ist es so dass wenn ich PI melde, die Bank mich kündigen wird (ich arbeite im backoffice aber bin in der fondsverwalten tätig, da werden täglich sechsstellige Beträge verbucht auf die ich Zugriff habe). Kann ich den Pfünsungsbetrag selbst ausrechnen und an den Verwalter überweisen? Denn wenn der Verwalter die Meldung machen würde würde, auch die Zeitarbeitsfirma mich kündigen und die Übernahme durch den neuen Arbeitsgeber wird gefährdet.
    Da ich zudem mehrfach behindert bin habe ich so oder so schlecht aehr schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt und habe angst dass ich die Erwrrbsobliegenheiten dann nicht erfüllen kann.
    Was würden Siie mir raten: Insolvenz oder durchbeißen?

    • Jörg Franzke

      Mit einem Einkommen von 1500 EUR ist es nahezu unmöglich die Schulden von 65.000 EUR zurückzuzahlen. Also wäre eine Insolvenz vernünftig. Ich meine, dass die Lösung des Schuldenproblems stets Vorrang hat, weil Sie Ihre Zukunft sonst auf Sand bauen würden. Also beantragen Sie die Privatinsolvenz und versuchen, dass man Sie nicht feuert. Das kann man auch nicht, nachdem Sie die Probezeit überstanden haben.

  144. helmut

    Hallo! Musste 2009 in die Verbraucherinsolvenz. Habe dann 2015 die Restschuldbefreiung erhalten. Kann ich diesen Makel aus der Schufa löschen lassen, und wenn ja wann?

    • Jörg Franzke

      Eigentlich müsste die Löschung automatisch erfolgt sein. Falls nicht, sollten Sie den Restschuldbefreiungsbeschluss hinschicken und auf Löschung bestehen.

  145. MB

    Hallo Herr Franzke
    dummerweise habe ich meinen Inolwenzverwalter nicht informiert das ich Krankengeld beziehe und von der Firma gekündigt worden bin.
    Dies liegt jetzt seit 5 Monaten zurück.
    Kann mir dadurch die Insolvenz gekündigt werden?
    Ist dies ein schweres vergehen???
    Danke für ihre Antwort im voraus.
    Mit freundlichen grüßen
    B.M

    • Jörg Franzke

      Ja, das war keine gute Entscheidung von Ihnen. Sie sollten die Veränderung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich nachmelden und dann sehen, was passiert.

  146. Anna Berger

    Hallo Herr Franzke
    Mich würde interessieren was in der Mitteilung vom Insolvenzverwahlter an dem Vermieter drin stehen würde? Wird es einen Dialog zwischen IV und Vermieter geben?
    Ich bedanke mich im Voraus und lobe ihre Antworten für alle fragenden.
    Ich suche wirklich schon länger eine Antwort darauf und hoffe sie haben sie.

    • Jörg Franzke

      Nein, es wird keinen Dialog geben. Der Insolvenzverwalter für Ihre Mietschulden haften, wenn er den Vermieter nicht über das Insolvenzverfahren informiert. Deshalb sendet er ein Formschreiben an den Vermieter. Mehr ist das nicht.

  147. Frau Ratlos

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe seit längerer Zeit Zahlungsschwierigkeiten, konnte mich aber immer von Monat zu Monat retten. Ich habe mehrfach umgeschuldet und dachte jedes Mal, dass ich jetzt endlich die Kurve bekomme. Allerdings habe ich mich immer mehr verschuldet, da es mir zu einfach gemacht wurde und ich mein Konsumverhalten nicht kontrollieren konnte. In den letzten Monaten hat sich meine Situation zugespitzt. Es fing mit der Kündigung einer Ratenzahlung im Versandhaus an und endete damit, dass mir mein hoher Dispokredit und daraus folgend ein Rahmenkredit gekündigt wurden, nachdem meine Zahlung nach letzter Mahnung 1! Tag zu spät einging. Dadurch fehlte mir ein komplettes Gehalt. Ich hatte vorher noch einige Einkäufe auf Rechnung getätigt. Nach und nach trudelten dann Briefe der Inkassobüros ein. Ich habe so viel wie möglich immer bezahlt, dadurch blieben aber andere Rechnungen liegen. Meine Verbindlichkeiten sind jetzt so hoch, dass ich sie keinesfalls mehr tilgen kann. Im letzten Monat habe ich mich dann absolut verantwortungslos verhalten. Ich habe fast mei gesamtes Einkommen in einem Online Casino verzockt, weil in Panik irgendwie versuchen wollte an Geld zu kommen. Jetzt habe ich mich mit dem Gedanken angefreundet in Inso zu gehen, allerdings habe ich Angst strafrechtlich belangt zu werden, da ich mein Geld verschleudert habe. Zudem gibt es einen Kredit im Ausland. Dem Krefitvermittler habe ich damals wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Jedoch hat er die bestehenden Verbibdluchkeiten im Antrag nicht aufgeführt und ich habe das damals unterschrieben.
    Dh. Ich kann in meinen Augen aktuell keine Inso beantragen, da das weit reichende Folgen haben könnte.
    Besteht die Möglichkeit, dass ich versuche den Auslandskredit in 5 Monaten abzubezahlen in dem ich höhere Raten zahle und in den 5 Monaten keine unnötigen Ausgaben mehr tätige? Könnte ich dann die PI beantragen? Oder muss mein Girokonto länger „sauber“ sein. Langfristig mache ich mir übrigens keine Sorgen. Mein Konsumverhalten wird kein Problem mehr, da ich endlich verstanden habe, dass man nicht alles besitzen muss. Das Spielen im Casino war letzten Monatvzwar sehr übel, aber das lag an der für mich ausweglosen Situation. Vorher hatte ich damit nie Probleme und habe auch nie gespielt. Das passiert mir auch nicht nochmal :/

    • Jörg Franzke

      Warten Sie halt noch ein paar Monate, tilgen sie die Raten des Auslandskredits in der vereinbarten Höhe und dann stellen Sie die Zahlungen ein und beantragen die Insolvenz. ICh glaube nicht, dass man Sie anzeigen wird.

  148. Malcom

    Hallo Herr Franzke,
    Meine Mutter ist vor einiger Zeit in die Privatinsolvent gegangen. Jetzt möchte ihr Insolvenzverwalter Angaben von mir und meinem Einkommen haben. Ich bin mittlerweile 31 und wohne seit Jahren nicht mehr mit ihr unter einem Dach.
    Kann er an mich ran treten, bzw wofür möchte er Angaben über mein Einkommen haben?
    Lg

    • Jörg Franzke

      Das verstehe ich auch nicht, warum Sie als Kind Ihr Einkommen offenlegen sollen. Schreiben Sie ihn an und fordern Sie ihn auf, Ihnen die gesetzliche Grundlage für sein Ansinnen zu nennen.

  149. Jürgen Helm

    Wenn man als Rechtsanwalt Privatinsolvenz anmeldet, kann man dann je wieder als Rechtsanwalt zugelassen werden?

    • Jörg Franzke

      Ja, das kann man. Der Anwalt müsste entweder seine Zulassung für den Zeitraum des Insolvenzverfahrens (nicht: Wohlverhaltensperiode) ruhend stellen und bekommt diese dann sofort wieder. Oder der Anwalt lässt sich als Arbeitnehmer anstellen. Dann kann er seine Zulassung behalten.

  150. Gamze

    Hallo,
    Ich bin Schülerin und konnte damals mein Konsumverhalten nicht kontrollieren. Leider habe ich jetzt Rechnungen die insgesamt ca 2.500€ betragen Ratenzahlungen sind vereinbart. Ich finde keinen Nebenjob und als Taschengeld bekomme ich das Kindergeld von mir selbst und meinem Bruder also 388€ im Monat ca.
    Ich kriege schon Briefe vom Gericht mit Vollstreckung etc. Und Inkasso.Ich weis mir nicht neben zu helfen. Was könnte ich den machen? Auch PI?

    • Jörg Franzke

      Eine Privatinsolvenz bei 2.500 EUR Schulden ist irgendwie sinnlos. Allein die Kosten für die Privatinsolvenz sind höher. Am besten wäre es, Sie leihen sich das Geld bei Freunden und zahlen die Schulden ab, damit keine weiteren Kosten und Zinsen entstehen. Danach zahlen Sie den KRedit bei den Freunden ab.

  151. Eric

    Hallo Herr Franzke,
    Ich habe ca 13.000 euro Schulden und bin Azubi und verdiene ca.850 Euro und bin in ca 2 Jahren fertig mit der Ausbildung. Sollte ich nach ihrer Meinung 2 Jahre warten und es monatlich zurück zu zahlen mit 500 Euro an die Gläubiger oder in die PI gehen ? Ich verdiene nach meiner Ausbildung ca. 2500 Euro ein unbefristeter Arbeitsvertrag wurde mir schon zu gesagt.
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie es schaffen, monatlich 500 EUR zu bezahlen und Sie so einen guten Job in Aussicht haben, dann zahlen Sie die Schulden zurück und vermeiden die Insolvenz.

  152. A. Johans

    Hallo Herr Rechtsanwalt Franzke
    Ich habe mit einem Schuldenberater einen Aussergerichtlichen Vergleich versucht dessen Ausgang offen ist. Die Aussicht ist eher negativ laut Schuldnerberatung. Inzwischen habe ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt bei der ich gemeldet bin, allerdings in einer anderen Stadt und 60 km von meiner Heimatstadt , wo ich auch arbeite und aus der Ehe meine Kinder leben . Ich bin ohne eigene Wohnung und es wird Monate dauern bis eine finde. Kann ich mich vorübergehend bei meinen Eltern anmelden oder gibt das wenn das Verfahren läuft Probleme für meine Eltern oder mich?
    Bei knapp 50tsd Schulden sind eine Rückzahlung von ca 13 Prozent einfach zu wenig. Deshalb wird die Privatinsolvenz unausweichlich werden.
    Lieben Dank für Ihre Hilfe

    • Jörg Franzke

      Sie können zu Ihren Eltern ziehen und die Eltern werden auch nicht belastet. Das Verfahren läuft trotzdem ohne Probleme.

  153. Hasenfuß

    Hallo und guten Tag,
    ich habe eine Frage..das Insolvenzverfahren ist eröffnet, ich befinde mich in einer neuen Beziehung. Unser Plan war ursprünglich, kommendes Jahr zusammenzuziehen. Mein Freund hat allerdings ein Eigenheim. Zur Zeit zahle ich ca. 700,-€ Mietkosten inkl Nebenkosten in meiner aktuellen Mietwohnung. Wenn ich un zu meinem Freund ziehe und dem Insolvenzverwalter die neue Adresse zukommen lasse, wird mir dann der Mietanteil auch abgenommen? Zur Zeit werden mir 308,-€ abgezogen vom Gehalt. Meine 2 Töchter befinden sich in der Ausbildung, haben jedoch ein Ausbildunsgehalt von knapp 800,-€ monatlich zur Verfügung, dementsprechend war der I.-Verwalter der Meinung ich hätte ihnen gegenüber keine Unterhaltspflicht mehr. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    LG Hasenfuß

    • Jörg Franzke

      Nein. Ihr pfändungsfreies Einkommen steht Ihnen zu Ihrer freien Verfügung. Was Sie damit machen – also ob Sie das Geld für Miete ausgeben oder verjubeln – ist Ihnen überlassen und geht niemanden etwas an.

  154. MarkusAK

    Hallo Herr Franzke,
    Guten Tag
    ich befinde mich in der Privatinsolvenz und lebe mit meiner Partnerin und 2 Kindern im selben Haushalt.Wir arbeiten beide. Ich verdiene 2000 EUR Netto meine Freundin 1500 Netto.Entsprechend werden 2 Kinder aktuell noch voll berücksichtigt.
    Nun hat der Insolvenzverwalter auf einmal beantragt , dass ein Kind unberücksichtigt bleiben soll wegen des anzunehmenden Naturalunterhalts der Mutter.Erst hat er dies in einem Schreiben an mich gefordert .Daraufhin habe ich Einspruch beim Insolvenzgericht eingereicht.Daraufhin hat er bei Gericht den Antrag gestellt,worauf ich wiederrum Einspruch gelegt habe. Dieser hat daraufhin in in einem Schreiben angeregt ,dass meine Freundin ihr Einkommen offen legen soll. Ist diese dazu verpflichtet?
    Sie hat selber hohe monatliche feste finanzielle Belastungen -könnten diese berücksichtigt werden ?
    Vielen Dank im Voraus!!
    Grüße

    • Jörg Franzke

      Leider hat der Insolvenzverwalter recht. Wenn beide Ehegatten Geld verdienen und das Kind gemeinsam versorgen, wird auf Antrag nur noch die Hälfte des Pfändungs-Freibetrages berücksichtigt.

  155. Chrissy

    Bin durch meinen Exfreund auch in der privat Insolvenz, auch wegen Kfz obwohl ich kein PKW habe und nicht mal einen Führerschein, den versicherungsvertrag den er da abgeschlossen hat was aber schon 3 Jahre her ist, da stimmen die daten ja auch nicht überein, warum werden mir diese Schulden auch angemast?

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie die Eigentümerin des Autos waren, geht man im Zweifel davon aus, dass Sie auch die Versicherung bezahlen müssen.

  156. Fritz

    Hallo,
    Ich habe 12000 Euro Schulden und verdiene 1800euro.
    Soll ich es probieren abzuzahlen oder lieber in die PI gehen
    Lg

    • Jörg Franzke

      Versuchen Sie die Schulden abzuzahlen.

  157. Howard

    Hallo,
    ich befinde mich in der Wohlerhaltungsphase in der PI.Jetzt habe ich eine Frage, wohl wissend das viele menschen der Sache sehr kritisch gegenüber stehen.
    Vom meinen Pfändungsfreibetrag ca. 1.300 Euro soll ich vorgeblich machen können was ich will. Ich spiele leidenschaftlich gerne online Roulette in einen OnlineCasino. Wie der Zufall es eben will spiele ich richtig gut und gewinne fast immer. Bin jetzt schon bei über 1.000 Euro Gewinn. Meine Frage ist nun, darf ich das Geld behalten, oder muß ich diese Gewinne abführen an den Insolvenzverwalter?
    Ich gehe eigentlich davon aus das ich mit meinen frei verfügbaren Einkommen machen kann was ich will und somit diese Gewinne auch mein Geld bleiben.
    Danke für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie so direkt fragen: Ja, Sie müssten den Gewinn melden und abgeben.

  158. Ramin

    Ich befinde mich nun seit 5 jahren in der privatinsolvenz
    Nun hieß es das meine insolvenz zum 23.2.20 beenden könnten.
    Einen formlosen antrag beim amtsgericht habe ich schon eingereicht wie lange dauert in der regel die bearbeitung und kann ich damit rechnen das auch wirklich zum 23.02 alles beendet ist

    • Jörg Franzke

      Leider lassen sich die Gerichte mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens viel Zeit. Das kann durchaus noch ein halbes Jahr dauert, bis das Gericht das Insolvenzverfahren endgültig aufhebt.

  159. Sybille Mariacher-Schortje

    Hallo, seit 5 Jahren läuft meine privat Insolvenz. Ich habe mich immer an alles gehalten was ich musste, Wohnung wechseln und Lohnbescheinigung nach reichen. So auch mit dem Krankengeld das ich gerade beziehe. Da ich schon länger krank bin habe ich eine Kur beantrag, wegen meine Depressionen. Auch das habe ich meine Insolvenz Verwalterin mitgeteilt. Meine Frage ist ob ich jetzt Probleme bekomme weil ich krank bin und wie siehst es mit Pfändungsbeitrag aus. Es wurde immer von meinem Lohn abgezogen.

    • Jörg Franzke

      Nein, Sie bekommen keine Probleme. Ihre Krankheit steht der Restschuldbefreiung selbstverständlich nicht im Wege.

      • Sybille

        Noch eine Frage, muss ich bei Krankengeld Bezug auch Pfändungsbeitrag zahlen ?? Es wurde immer von Lohn gleich abgezogen, aber wie funktioniert es bei Krankengeld ??

        • Jörg Franzke

          Da funktioniert es genauso wie beim Lohn. Das Krankengeld ist nicht pfändungsfrei.

  160. Angela U.

    Hallo Herr Franke,
    ich befinde mich seit März 2017 im Insolvenzverfahren und alles geht seinen Weg. Jetzt möchte ich auf Grund körperlicher Beschwerden aus dem Einzelhandel in einen sozialen Beruf wechseln. Dies ist natürlich nur mit weniger Gehalt als Quereinsteiger möglich. Meine Frage hier : Wenn ich alles ordnungsgemäß melde, kann mir dann trotzdem das Verfahren gekündigt werden? Ich habe Angst davor und möchte mir trotzdem ein Leben ohne Schmerzen ermöglichen.
    Vielen Dank für Ihre Mühe und Zeit

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie den alten Job krankheitsbedingt nicht mehr schaffen, dann können Sie selbstverständlich wechseln. Das Verfahren kann Ihnen nicht gekündigt werden, die Restschuldbefreiung erhalten Sie trotzdem.

  161. Birgit

    Sehr geehrte Damen und Herren ,
    ich habe 18.000 Euro Schulden , wurde zum 31. 01. 2020 gekündigt. Habe aber am 01.09.2019 bei meinem schuldenberater schon eine außergerichtliche schuldenbereinigung beantragt , die erstellen gerade einen schuldenbereinigungplan aller Gläubiger. Ich zahle bei dem schuldenberater dafür eine Summe ab, damit die diese schuldenbereinigung für mich machen. Nun bin ich arbeitslos , ich bin sehr aktiv was die Jobsuche betrifft , habe nun am
    03.02.2020 einen Termin bei meinem Arbeitsamtberater wegen einer Umschulung , für diesen Termin bereite ich mich seit Tagen vor , ich möchte überzeugen und einen bildungsgutschein bekommen , da meine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt schwer sind und ich mich nur noch durchschlagen muss um meine Schulden zu bezahlen.
    Meine Frage : was passiert mit meinen Schulden bei meinem schuldenberater wenn ich jetzt die Umschulung genehmigt bekomme und 3 Jahre lernen darf?
    Darf ich dann überhaupt privatinsolvenz beantragen?
    Ich werde ja während der Umschulung weiterhin nur Arbeitslosengeld bekommen , damit werde ich die nächsten 3 Jahre ja nicht meine Schulden zahlen können.
    Und was sind die Folgen die auf mich zukommen wenn ich den neuen Beruf erlernt habe und wieder vernünftig arbeite?
    Ich bitte um
    Hilfe

    • Jörg Franzke

      Was Sie da machen ist Quatsch. Stellen Sie die Zahlungen an den Schuldenberater ein und beantragen Sie statt dessen die Privatinsolvenz. Die Zahlungen an den Schuldenberater sind verschwendetes Geld. Behalten Sie es und gönnen Sie sich etwas davon. Wenn Sie in der Privatinsolvenz sind, können Sie selbstverständlich auch eine Ausbildung durchlaufen.

  162. Pem

    Hallo. Ich habe eine Frage zur regelinsolvenz. Welche Daten kann der Insolvenzverwalter bei der Bank erfragen? Und warum muss man dann Kontoauszüge einreichen? Warum muss man Kontoauszüge vom Zeitraum Vor der Insolvenz nachweisen? Geht es um Ausgaben oder Einnahmen?

    • Jörg Franzke

      Es geht um Ausgaben. Zu einem jedem Insolvenzverfahren gehört die Prüfung, ob unmittelbar vor der Insolvenz noch Zahlungen geleistet wurden, um die spätere Insolvenzmasse zu schmälern.

  163. Katie

    Hallo Herr Franzke,
    Mein Mann befindet sich seit 2017 in der Insolvenz und ich habe damals den Vorschuss für die Verfahrenskosten beglichen. Mein Mann hatte die letzten Jahre immer einen Job und Steuererstattungen wurden an den IV abgeführt. Wir haben die letzten Jahre immer die Steuerklassenkombination V/III gehabt, da ich mehr verdient habe und das Gehalt meines Mannes unterhalb der Pfändungsgrenze gelegen hat. Nun fängt er einen neuen Job an und der IV meint, wir müssen die Steuerklassen jetzt wechseln in IV/IV. Mein Mann wird jetzt 40000€ verdienen und ich habe knapp 60000€.. Meine Fragen sind zum einen, ist der Wechsel korrekt, zumal ich gerade ein Haus für mich gekauft habe und der Wechsel 400€ weniger für uns im Monat bedeutet und zweitens, bekomme ich irgendwann den Vorschuss wieder? Vielen Dank im Voraus,
    Katie

    • Jörg Franzke

      Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Wahlrecht der Steuerklasse auf den Insolvenzverwalter über.

  164. Lisa

    Guten Tag Herr Franzke.
    Zur Situation: Angestellte im Öffentlichen Dienst beim Rettungsdienst, zur Zeit im Berufsverbot durch Stillen meiner (einzigen) Tochter.
    Schuldensumme ca. 47.000 Euro.
    Verdienst zur Zeit 1.860 € + Kindergeld.
    Seit etwa einem halben Jahr läuft der Insolvenzantrag, die Anfragen auf außergerichtliche Einigung sind gerade raus.
    Ich hatte seit Beginn große moralische Bedenken das zu machen, finde es einfach nicht in Ordnung und möchte immer noch gerne alle Schulden einfach zurück zahlen wenn ich kann. Wurde jedoch sehr vom Anwalt gedrängt in die Insolvenz zu gehen, bei der Summe.
    Stimmen Sie da dem Anwalt zu?
    Zweitens: Wenn es denn soweit ist, muss alles an Erspartem und mein „Vermögen“ an den Verwalter abgetretene werden. Nach 3 Jahren kann man bei Zahlung von 35% der Schuldensumme schon raus sein. Die Frage ist, darf ich denn auch mein Geld sparen in der Zeit, sodass ich auf die Summe kommen könnte? Und was ist mit einem gewissen Notgroschen für den Haushalt, wie sieht es mit Geldsparen allgemein während der Zeit aus?
    Und leider noch Drittens:
    Ich bin examinierte Rettungsassistentin und wollte diesen Beruf nie, „bis zum Ende” machen und nun mit Kind ist es fast unmöglich diesen Beruf wieder anzufangen mit 12-Stunden-Schichten. Der Plan war studieren zu gehen um Hebamme zu werden. Der Anwalt sagte mir: „Sie können machen was sie wollen.“ Habe aber nun widersprüchliches dazu gelesen ein Studium während der Insolvenz zu beginnen. Ganz zu schweigen vom Bafög..
    Vielen Dank fürs durchlesen

    • Jörg Franzke

      Der Anwalt hat in allen Punkten recht. Es ist richtig, wenn Sie Privatinsolvenz beantragen, weil Sie 47.000 Schulden nicht mehr abzahlen können. Sie können studieren gehen, weil die Berufsausübung mit Kind nicht mehr möglich ist. Notgroschen gibt es nicht. Diesen würde man Ihnen wegnehmen. Die 35% zur Verkürzung des Insolvenzverfahrens kommen allein anhand der gepfändeten Beträge zustande.

  165. Chris

    Guten Tag Herr Franzke,
    sehr informative Website! Nun zu meiner Anfrage:
    ich kann morgen meinen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz unterschreiben.
    Angefragt hatte ich bereits im Dezember bei der Schuldnerberatung. Nun habe ich den Januar und den Februar den Lohn ausgegeben und nicht mehr an die Gläubiger überwiesen.
    Ab wann genau darf ich mir denn nichts mehr zu schulden kommen lassen und zum Beispiel das Geld „verschwenden“.
    Ab den Tag wo ich zur Beratung gegangen bin oder ab dem Tag wo der Antrag ans Gericht geht (morgen)?
    Vielen Dank im voraus

    • Jörg Franzke

      Sie können Ihr Einkommen so lange für sich verwenden, bis man es Ihnen wegnimmt, ganz einfach. Ihre Gläubiger hätten Sie nicht bedienen müssen und das tun Sie jetzt auch nicht. Sondern Sie warten bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Dann wird der Insolvenzverwalter den Arbeitgeber anschreiben und ab dann führt der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil an die Insolvenzmasse ab. Bis zur Eröffnung dauert es ca. vier Wochen.

  166. Dani

    Hallo,
    vorab: eine wirklich sehr informative Webseite! Mich interessiert folgendes zum Thema Privatinsolvenz: Ich werde demnächst den Arbeitgeber wechseln und habe dort regulär 6 Monate Probezeit. Mir ist bekannt, dass die Privatonsolvenz kein Kündigungsgrund darstellt, jedoch würde ich es Gerne vermeiden, dass der AG davon erfährt (gerade in der Probezeit, wo ja immer ohne Grund gekündigt werden kann). Wenn ich einen Insolvenzverwalter zugewiesen bekomme, kann man dann bzw. ist es generell möglich, dass ich selber den pfändbaren Anteil meines Einkommens an de Insolvenzverwalter überweise? Ein Argument dafür wäre eben, dass die Gefahr hoch wäre (gerade in der Zeit der Probezeit), gekündigt werden zu können. Dadurch dass der AG nicht davon erfährt, könnte man das Risiko zumindest minimieren. Ist solch ein Vorgehen komplett ausgeschlossen oder prinzipiell möglich, also aus menschlicher Sicht seitens des Insolvenzverwalters.

    • Jörg Franzke

      Es ist richtig, was Sie befürchten. Sie sollten auf jeden Fall die Probezeit durchlaufen und erst dann dem Arbeitgeber über die Insolvenz informieren. Dazu müssen Sie den Insolvenzverwalter bitten, den Arbeitgeber während der Probezeit nicht zu informieren. Bieten Sie ihm an, das pfändbare Einkommen freiwillig an ihn monatlich zu überweisen plus 20 EUR. So wie ich Sie verstehe, wollen Sie erst die Insolvenz beantragen. Die Vorbereitung dauert ca. drei Monate, also müssen Sie nur noch 3 Monate überstehen. Das schaffen Sie leicht.

  167. Jasmin Wegner

    Hallo ,
    ich habe Schulden von 56.000 Euro und die Beantragung geht heute per Post raus. Den Antrag musste ich alleine ausfüllen und hoffe inständig das die Unterlagen vollständig sind und der Antrag richtig ausgefüllt sind 🙁
    Nun zu meiner Frage die Schulden sind aus der Vergangenheit durch meine damalige Selbstständigkeit. Vor zwei Jahren bin ich zu meinem Freund, in sein Haus, gezogen. Dort zahle ich einen Mietanteil. Dieses Jahr möchten wir gerne heiraten wie sieht es denn da aus falls die Insolvenz noch nicht eröffnet ist oder nicht genehmigt wird. Können wir dann dennoch heiraten? Und wie sieht es da mit seinem Haus aus kann man da in beiden oben genannten Varianten dran?
    Aus der Selbstständigkeit sind hohe Steuerschulden entstanden weshalb die insolvenz überhaupt beantragt werden muss, die Sorge ist halt das man an sein Eigentum gehen kann.
    Ich würde mich um eine Antwort freuen

    • Jörg Franzke

      Sie müssen sich keine Sorgen machen. Ihr späterer Ehemann hat null Haftungsrisiko für Ihre Schulden. Es ist richtig, dass das Finanzamt bei Einkomenssteuer-Schulden und gemeinsamer Veranlagung auch auf den Ehegatten zugreifen kann. Aber in Ihrem Fall sind die Steuerschulden nicht während der Ehe entstanden. Also besteht keine Haftung. Notfalls können Sie sich ja getrennt veranlagen lassen.

  168. Jens. B

    Hallo, ich bin seit Juli 2020 in der Privatinsolvenz. Ich bessiitze seit Ende 2018 keine Fahrerlaubnis mehr. Ich habe beim IV angegeben das mir meine Mutter davor immer ein Auto zur Verfügung gestellt hat. Einen Kaufvertrag gibt es nicht mehr. Meine Mutter steht im Fahrzeugschein und im Brief. Nun möchte mein IV unbedingt Bilder vom Auto, vom Fahrzeugschein und den Kilometerstand haben.
    Darf der IV das Auto pfänden oder meine Mutter kontaktieren?

    • Jörg Franzke

      Es kommt darauf an, wer das Auto gekauft hat. Wenn Ihre Mutti das Auto gekauft hat und im Kaufvertrag steht, ist alles gut. Wenn Sie das Auto gekauft haben, dann ist das nicht gut und dann reagieren Sie am besten gar nicht. Pfänden darf der IV aber erst einmal nicht.

  169. Yüksel Yildirim

    Hallo Herr Franzke,
    wie siehts bei einer Eigentumswohnung die noch mit 65TE verschuldet ist und ein Verkehrswert von ca 130TE hat bei einer Privatinsolvenz unter Hammer kommen? wobei die Wohnung auf Ehepaar eingetragen ist.
    Danke und Grüße
    Yüksel

    • Jörg Franzke

      Ja, kommt unter den Hammer. Ihr Frau kann Ihren Eigentumsanteil aber abkaufen.

  170. Sebi

    Hi,
    wir stehen zusammen mit ca. 47000 € in der Kreide und wollen/müßen jetzt in die Inso gehen.
    Allerdings habe ich dazu noch 2-3 Fragen.
    Wir besitzen 2 Autos (20J.Opel, akzeptabler Zustand (abbezahlt) und 16J. Ford schlechter Zustand Finanziert, beide Autos sind auf mich zugelassen). Meine Frau (chronisch krank) benötigt das Auto für die Kinder und um regelmäßig zu Fachärzten zu kommen, alle Ärzte sind zw. 10 und 30 km entfernt und nur schlecht mit dem ÖPNV erreichbar. Dürfen wir das Auto behalten? Achso und unsere Kinderarzt ist auch 15Km entfernt. Dürfen wir gezwungen werden den Arzt zu wechseln?
    Was ist in dem Sinne mit meinem Ford. Ich brauche ihn für 2 jobs (25 und 12 Km einfache Strecke) Arbeitszeiten bis 1 uhr nachts (kein schichtdienst, aber Arbeitstage bis zu 16 Std). Selbst wenn ich den Opel benutzen würde hätte ich einen exorbitanten Anstieg von Sprit und Verschleißkosten (14Liter Super auf 100km). Wie wird sowas in der Regel gehandhabt?
    Meine Frau besizt ein Kleingewerbe, welches einen kleinen Obulus im Monat abwirft. Wird sowas in der Regel offen gehalten?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. danke

    • Jörg Franzke

      Die einzige Möglichkeit das Auto aus dem Insolvenzverfahren herauszuhalten besteht darin, dass Sie das Auto für die Erwerbstätigkeit benötigen. Dazu müssten Sie sich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber geben lassen, dass dem so ist. Vielleicht können Sie das was machen. Falls nicht, können Sie dem späteren Insolvenzverwalter die Autos abkaufen, so viel Geld kann das ja nicht sein.
      Das Gewerbe Ihrer Frau läuft in der Insolvenz weiter.

  171. FrauKlaus

    Guten Tag, Herr Franzke,
    Ich befinde mich im laufenden Verfahren.
    Nun habe ich über einen Dritten die Möglichkeit eines Vergleichsangebotes an alle Gläubiger.
    Dies habe ich über einen Schuldnerberater den Gläubigern mitgeteilt.
    Nun ist meine Insolvenzverwaltung der Meinung, dass dies nicht erlaubt ist.
    Können Sie mir dazu etwas sagen? Dürfen Vergleichsangebote von Dritten gemacht werden nach Eröffnung des Verfahrens oder nicht (bei gleichbehandlung aller Gläubiger)
    Mfg

    • Jörg Franzke

      Vergleichsangebote während der Insolvenz sind schon erlaubt. Aber sehr kompliziert und langwierig: Der Sponsor kauft allen Gläubigern die Forderung ab und erklärt dann gegenüber dem Gericht, dass er auf alle Forderungen verzichtet, § 213 InsO. Das klingt einfach, aber Gerichte und Gläubiger tun sich damit sehr schwer. Früher, als es den Insolvenzplan noch nicht gab, habe ich es ab und zu gemacht. Hat aber ohne weiteres ein Jahr gedauert und noch länger.

  172. Max

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich befinde mich seit Juli 2018 in einem Gerichtlichen-Schulden-Bereinigungsplan (gerichtlicher Vergleich), dieser läuft noch bis Juni 2024. Also von der Dauer her, ähnlich wie eine Privatinsolvenz, nur das ich keinen Treuhänder habe und einen festen monatlichen Betrag vom Gericht aufgesetzt bekommen habe, den ich ab bezahlen muss.
    Meine Frage:
    Wenn Jemand solch ein gerichtlichen Vergleich oder auch eine Privatinsolvenz durch gemacht hat und danach Schuldenfrei ist, stehen ja solche Vermerke noch drei Jahre lang danach in der Schufa, bevor diese gelöscht werden.
    Werden diese Vermerke oder Eintragungen noch irgendwo anderst auf ewig gespeichert?
    Also können Banken oder andere Institutionen diese Eintragungen auch noch einsehen, nachdem Jemand über 20 Jahre lang Schuldenfrei ist?
    Gruß Max

    • Jörg Franzke

      Nein, die Schufa und Creditreform und Co löschen nach drei Jahren. Sie sind dann wirklich wieder ein unbeschriebenes Blatt.

  173. Claudia Schwiedel

    Hallo Herr Franzke, ich bin zur Zeit in einer Privatinsolvenz und der Insolvenzverwalter hat über meinen Kopf hinweg, bei meinem Vermieter über eine mögliche Wohnungskündigung gesprochen. Das habe ich erst über meinen Vermieter, der mich anrief, erfahren. Ich verneinte das ich meine Wohnung kündigen möchte. Ich kannte bis zu diesem Gespräch mit meinem Vermieter den Insolvenzverwalter garnicht. Aus diesem Verhalten heraus, nun meine Frage an Sie, habe das Recht den Insolvenzverwalter zu wechseln? Mit freundlichen Grüssen Schwiedel

    • Jörg Franzke

      Nein, leider kann man den Insolvenzverwalter nicht wechseln. Den haben Sie an der Backe. Aber wenn der Insolvenzverwalter Ihr Mietverhältnis gefährdet, dann geht das entschieden zu weit. Sie sollten sich beim Insolvenzgericht über den Insolvenzverwalter beschweren. Der Insolvenzverwalter darf Ihr Mietverhältnis nicht kündigen, um an die Kaution zu kommen.

  174. Seifert

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    aufgrund Unterhaltsverpflichtung muss ich Privatinsolvenz beantragen.
    Ich habe letztes Jahr für meinen Sohn als Leasingnehmer 2 für ein Kfz-Leasing unterschrieben.
    Halter, Leasingnehmer und die monatlichen Raten zahlt mein Sohn. Was ist für mich hier nun zu beachten.

    • Jörg Franzke

      Es ist nichts zu beachten. Es kann aber sein, dass der Leasing-Geber kündigt, sobald Ihr Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann muss Ihr Sohn sich an den Leasinggeber wenden und bitten, dass er den Vertrag alleine fortführen darf. Das dürfte auch klappen.

  175. Sven

    Hallo, gebe es Trotz Eigenheim die Möglichkeit eine Insolvenz anzumelden? Natürlich ohne das Eigenheim zu verlieren? Die Schulden sind natürlich geringer als die Immobilie wert ist. Besten Gruß

    • Jörg Franzke

      Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht.

  176. Alexandra S.

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich befinde mich seit einem Jahr in Privatinsolvenz, arbeite Vollzeit und habe eine 11j Tochter. Ich bin auf Grund verschiedener Schicksalsschläge in psychologischer Behandlung. Ich leide unter einer Anpassungsstörung und starker Erschöpfung. Durch diese Schicksalsschläge sind schwere Umstände entstanden, die mich noch lange Zeit in meinem Leben begleiten werden (ich rede nicht von finanziellem). Daher möchte ich in Teilzeit weiter arbeiten, um nicht noch komplett Burn-Out zu bekommen. Meine Psychologin hat dies auch empfohlen und stellt mir dies auch entsprechend aus. Ich habe zwar bald eine Kur, aber durch diese hoffe ich wenigstens in Teilzeit weiter arbeiten zu können, und mich nicht dauerhaft krank schreiben lassen zu müssen.
    Kann mir dies für die Restschuldbefreiung zum Verhängnis werden? Oder muss ich bald auf dem letzten Zahn durchs Arbeitsleben kriechen?
    Danke und Grüße.

    • Jörg Franzke

      Nein, natürlich ist die Privatinsolvenz nicht so grausam. Wenn Sie krank sind, dann hat die Gesundheit Vorrang und steht selbstverständlich vor den Rechten Ihrer Gläubiger auf vollständige Befriedigung. Aber lassen Sie sich für alle Fälle jedenfalls ein Attest geben.