Während der Privatinsolvenz müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abgeben. Die Höhe des Anteils, der Ihnen weggenommen wird, ermitteln Sie anhand Ihrer Unterhaltspflichten und der gesetzlichen Pfändungstabelle. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen. Erhalten Sie Kindergeld, zählt dies nicht zum pfändbaren Einkommen.

Insolvenzverwalter verantwortet Einziehung

Die Einkommensstelle und der Insolvenzverwalter sind für die richtige Berechnung verantwortlich. Sie haben mit all dem nichts zu tun. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie dem Insolvenzverwalter regelmäßig ihre Einkommensnachweise übersenden. Dann kann er Ihnen die Schuld nicht in die Schuhe schieben, falls er sich verrechnet und zu wenig Einkommen einzieht.

Sind Sie angestellt, müssen Sie nicht befürchten, dass der Arbeitgeber Sie entlässt, sobald er von dem Insolvenzverfahren erfährt. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist kein Kündigungsgrund. In der Regel ist es dem Arbeitgeber egal, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Was Arbeitgeber hingegen nicht leiden können, sind Pfändungen des Arbeitslohns vor dem Insolvenzverfahren.

Arbeitgeber muss Pfändung berechnen

Weil der Arbeitgeber den pfändbaren Einkommensanteil berechnen und an den Insolvenzverwalter abführen muss, wird sich der Insolvenzverwalter garantiert mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Das heißt, der Arbeitgeber erfährt auf jeden Fall von der Privatinsolvenz.

Insolvenzverwalter verteilt das Guthaben

Der Insolvenzverwalter verteilt das eingezogene pfändbare Einkommen nach Abzug der Gerichtskosten am Schluss des Insolvenzverfahrens an die Gläubiger. Meistens bleiben für die Gläubiger nur ein paar Prozent übrig. Aber das ist so. Die Restschuldbefreiung hängt nicht davon ab, wie viel Sie geleistet haben. 

Pfändbarer Anteil wird monatlich berechnet

Der pfändbare Einkommensanteil wird für jeden Monat neu berechnet. Für die richtige Berechnung ist Ihr Arbeitgeber zuständig, er muss den pfändbaren Betrag mithilfe seiner Lohnbuchhaltungs-Software berechnen und direkt an den Insolvenzverwalter abführen.

Das pfändbare Einkommen ermitteln Sie aus der Pfändungstabelle:

Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen bleibt, richtet sich nach der sogenannten gesetzlichen Pfändungstabelle. Dort ist genau festgelegt, wie viel von Ihrem Nettoeinkommen Ihnen zum Leben bleibt.

Mindestgrenze

Die gesetzliche Pfändungstabelle beginnt mit einer Mindestgrenze von derzeit 1.260 € (ab Juli 2021). Das heißt, wer darunter liegt, muss nichts an die Gläubiger abführen. Danach ist für jede Netto-Einkommenshöhe der pfändbare Anteil ausgewiesen. Aus diese Weise lässt die individuelle Pfändungsgrenze genau ermitteln.

Unterhaltspflichten Kinder

Der pfändbare Anteil Ihres Einkommens hängt von Ihrem Nettoeinkommen ab und von Ihren Unterhaltspflichten. Als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle gelten Kinder ohne Einkommen bis zum achtzehnten Lebensjahr oder Kinder in der Ausbildung bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr und ohne Einkommen.

Unterhaltspflicht Ehegatte

Auch der Ehegatte ohne eigenes Einkommen wird als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle berücksichtigt. Verfügen Ihre Kinder oder Ehegatte über ein eigenes Einkommen, entfällt die Unterhaltspflicht.

Kindergeld Unterhalt

Kindergeld und Kindesunterhalt sind kein Nettoeinkommen und wirken sich nicht auf die Pfändungsgrenze aus. Nur das eigene Einkommen zählt. Um das pfändbare Einkommen einzuziehen, wird der Insolvenzverwalter das pfändbare Einkommen direkt bei Ihrer Einkommensstelle einziehen.

So berechnen Sie das pfändbare Einkommen:

Wie viel Schulden Sie zurückzahlen müssen, hängt von Ihrem Nettoeinkommen ab und Ihren Unterhaltspflichten. Im Insolvenzverfahren gilt die gesetzliche Pfändungstabelle. Die Pfändungstabelle bestimmt, welchen Betrag Sie vom Nettoeinkommen behalten dürfen und welchen Teil Sie zur Insolvenzmasse abführen müssen.

  • Ermitteln Sie also zunächst Ihr Nettoeinkommen. Das Nettoeinkommen finden auf Ihrem Gehaltsnachweis oder Rentenbescheid oder Zuwendungsbescheid, usw. Verfügen Sie über mehrere Einkommen, rechnen Sie diese zusammen und bilden daraus das Gesamt-Nettoeinkommen.
  • Danach addieren Sie die Unterhaltspflichten. Als Unterhaltspflicht gelten leibliche Kinder, wenn sie unter 18 Jahre alt sind oder bis 25 Jahre in der Ausbildung. Lebensgefährten zählen nicht als Unterhaltspflicht. Lebt ein nicht leibliches Kind mit Ihnen im Haushalt, beantragen Sie die Anerkennung des Kindes als Unterhaltspflicht. 
  • Verfügen die unterhaltsberechtigten Personen über eigene Einnahmen von mehr als ungefähr 400 €, gelten sie nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle. Hat etwa das unterhaltsberechtigte Kind 200 € regelmäßige Nettoeinnahmen, wird dieser Betrag von Ihrer Pfändungsgrenze abgezogen.

Nun können Sie nun also grob einschätzen, wie viele Schulden Sie in der Privatinsolvenz abzahlen müssen. Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze und tragen Sie gar nichts zur Insolvenzmasse bei, werden Sie am Ende des Insolvenzverfahrens dennoch die Restschuldbefreiung erhalten.

So lange müssen Sie die Kreditraten noch bezahlen

Sobald Sie sich für die Privatinsolvenz entschieden haben, stellen Sie alle Kreditraten und sonstigen Zahlungen an die Gläubiger ein. Sowohl die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses (früher eidesstattliche Versicherung genannt) als auch Vollstreckungsmaßnahmen nehmen Sie in Kauf. Alle Schulden unterliegen später der Restschuldbefreiung.

Ratenzahlungen einstellen

Sobald Sie sich für die Privatinsolvenz entschieden haben, stellen Sie die Zahlungen ein. Einfache Grundregel: Alles, was Sie ins neue Leben mitnehmen wie Miete, zahlen Sie weiter. Alle anderen Zahlungspflichten stoppen Sie.

293 Kommentare

  1. St. Franz

    Hallo,
    ich beantrage in Kürze das Privatinsolvenzverfahren. Durch säumige Unterhaltszahlungen meines Ex-Mannes erhalte ich eine Rückzahlung vom Kinderunterhalt.
    Ist dieser in der Insolvenz auch pfändbar?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, eine derartige Rückzahlung von Unterhalt wäre nicht pfändbar, weil dieser Kindesunterhalt der Sphäre des Kindes zuzuordnen ist.
      Grüße
      Franzke

  2. Sigbert Garbert

    Guten Tag Herr Rechtsanwalt Franzke,
    ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Habe ein 11jähiges unterhaltspflichtiges Kind, das im November 2014 seinen 12. Geburtstag feiert. Mein im Rahmen der Privatinsolvenz verbleibendes Nettoeinkommen beträgt 2.305,00 Euro.
    Meine Frage an Sie:
    Wie hoch ist der Kindesunterhaltsbetrag den ich ab dem 12. Geburtstag für mein Kind während der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz zahln muss?
    Mit freundlichem Gruß
    Sigbert Garbert

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider weiß ich das nicht genau, weil ich kein Familienrechtler bin. Ich gehe aber davon aus, dass der Beitrag zunächst der gleiche bleibt, es sei denn das Kind / die Kindesmutter möchte mehr Geld für das Kind. Dann wird der Betrag im Zweifel vom Familiengericht neu festgesetzt. Ich gehe davon aus, dass der monatliche Beitrag so um die 300 EUR betragen wird.
      Grüsse
      Franzke

  3. Mandy König

    Hallo Herr Franzke,
    mein Mann hat die Privatinsolvenz beantragt. Alles, was wir gekauft haben, das Haus, die Inneneinrichtung, das Auto usw. laufen auf meinem Namen. Auch bei der Firma bin ich Gesellschafter und mein Mann der GF. Nun meine Frage:
    Können die Gläubiger uns irgendwas pfänden, obwohl alles mir gehört? Wir haben keine Gütertrennung vereinbart. Das macht uns etwas Sorgen.
    Für eine beruhigende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Lg Mandy König

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, Sie sind in Sicherheit. Die Gläubiger können nicht auf Ihr Vermögen zugreifen, bloß weil Sie verheiratet sind.

  4. Bärbel Seiffert

    Hallo Herr Franke , ich wollte heute den Unterhalt für meine Tochter abheben und auf ihr Konto überweisen da ich eine Kontofändung habe aber sonst kein Einkommen ist mein Konto gesperrt. Aber meine Tochter braucht das Geld für Miete und Kost da sir in der Ausbildung natürlich nicht genug verdient. Was kann ich nun unternehmen? Ich bin am verzweifeln.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider können Sie gar nicht unternehmen. Seit der Einführung der P-Konten wurde die Möglichkeit, sich vom Gericht das Konto wieder freigeben zu lassen, abgeschafft. Sie können nur noch vorbeugen und so schnell wie möglich ein neues P-Konto einrichten und Ihr Einkommen dorthin überweisen lassen.
      Grüsse
      Franzke

      • Maik Gold

        Selbstverständlich konnte Frau Seiffert etwas unternehmen!
        Nämlich ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln . Der Pfändungsschutz würde dann 4 Wochen rückgreifend wirken.
        Solange die Pfändung nicht älter als 4 Wochen ist, kann man mit Hilfe des P-Konto`s an Geld innerhalb der Freigrenzen ran kommen.

  5. Mandy Meichus

    Hallo Herr Franzke,
    derzeit befinde ICH mich in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz. Ich bin verheiratet (mein Mann ist in Vollzeit berufstätig), wir haben 2 minderjährige Kinder (im selben Haushalt lebend) und strebe nun nach Elterzeit einen Teilzeitberuf an. Können Sie mir bitte sagen, bis welcher Höhe Einkommen unpfändbar ist? Wird das Einkommen meines Mannes sowie der Kindesunterhalt und Kindergeld zum pfändbaren Teil angerechnet?
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Ihre Pfändungsgrenze würde bei 1.770 EUR netto beginnen.
      Grüsse
      Franzke

  6. Alias Wunderlich

    Hallo Herr Rae Fratzke,
    ich finde Ihre Seite und Ihr Arrangement sehr vorbildlich. Folgede Frage würde ich gerne stellen;
    Ich bin 46, Privatinsolvenz, geschieden und habe drei Kinder. (13jähriger lebt bei mir/17 jähriger bei der Mutter und unehel. Tochter 23 bei Ihrer Mutter)
    Wieviel darf ich netto verdienen? Denke Steuerklasse 2, 1 Kinderfreibetrag. Zählt das Kindergeld für den bei mir lebenden Sohn auf das Nettoeinkommen und wäre dann pfändbar? Ich denke nicht… wie ich es sehe müßte ich alles über 1439,00€ Nettoeinkommen, zzgl Kindergeld, abführen, wenn ich nur den bei mir lebenden Sohn berücksichtige, oder muss ich den zweiten Sohn auch eintragen lassen (also dann zwei Kinderfreibeträge) (Mutter arbeitslos) und dann sofern ich über 1439,00€ netto, zzgl. Kindergeld, liege, Unterhalt an Ex abtretten? Puh, echt schwierig… habe Jobangebot, möchte aber vorsorgen damit alles im Vorfeld geregelt ist und es nicht zu Lohnpfändungen kommt.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      für den 13 Jährigen Sohn, der bei Ihnen lebt, besteht auf jeden Fall eine Unterhaltspflicht, sodass die Pfändungsgrenze bei 1.440 EUR beginnt. Zahlen Sie für den 17 jährigen Sohn Unterhalt und hat dieser keine eigenen Einnahmen, zählt er ebenfalls als Unterhaltspflicht und Ihre Pfändungsgrenze würde bei 1.670 EUR beginnen. Gleiches gilt für die Tochter. Befindet sie sich noch in der Ausbildung ohne Einnahmen und zahlen Sie ihr Unterhalt, wäre sie eine dritte Unterhaltspflicht.
      Grüsse
      Franzke

  7. Oppermann

    Hallo,
    Ich bin sehr ratlos. Ich bin in der PI und habe einen Sohn 18 Jahre der in der Ausbildung ist über das Berufsbildungswerk d.h. Er verdient fast gar nichts. Wie hoch liegt meine Pfändungsgrenze? Soll auf einmal fast 3000 Euro an meinen Insolvenzverwalter zurück zahlen. Dank Ihnen für ihre Antwort.
    MfG oppermann

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      auch wenn der Sohn nur geringe eigene Einnahmen hat, wird er nicht als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle berücksichtigt. Wahrscheinlich also hat der Insolvenzverwalter Recht und kann das Geld einfordern. Etwas anderes gilt, wenn Sie den Insolvenzverwalter über Ihre (und die Ihres Sohnes) stets informiert haben und der Insolvenzerwalter geschlafen hat. Dann haftet er und er muss bezahlen.
      Grüsse
      Franzke

  8. Nicole

    Hallo,
    meine Frage.
    Mein Ex ist jetzt in PI. Sein Selbstbehalt liegt bei 1800 Euro, da er drei Kindern unterhaltsverpflichtet ist. Zwei davon sind meine eigenen.
    Mir wurde geraten nunmehr Klage wg Kindesunterhalt einzureichen. Er verdient zwischen 1300 – 1500 Euro mtl aber zahlt davon 0.
    Mir würde es nichts nützen, da ich es angerechnet bekomme.
    Jedoch sehe ich nicht ein, dass er einen solch grossen Selbstbehalt hat aufgrund seiner eigentlichen Unterhaltsverpflichtungen und somit ja fast 500 Euro mehr verbraten kann im Monat.
    Bestünde die Möglichkeit, wenn der Unterhaltstitel vorhanden wäre, den Unterhalt direkt vom Arbeitgeber zu pfänden ? Oder muss das dann über das Insolvenzgericht laufen? Laut Auskunft kann keiner bei PI pfänden.
    Mfg

    • Jörg Franzke

      Sie können Ihrem Ex die Freigrenzen zwar madig machen, indem Sie ihn beim Insolvenzverwalter verpetzen und mitteilen, dass er keinen Unterhalt bezahlt, denn dann werden dir Freigrenzen aberkannt. Aber persönlich haben Sie davon keinen Gewinn.

  9. Blöhm Beate

    ich habe eine Privatinsolvenz am laufen in der ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde. Jetzt ist es leider so, dadurch das ich wohl eine Rechnung nicht beglichen habe, droht mir eine Kontopfändung. Ich bekomme Arbeitslosengeld II und habe mir damals schon ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet. Ich bin geschieden habe zwei Kinder 10 und 8 Jahre die bei mir leben und für die ich vom Vater Unterhalt bekomme. (446,00 €)dazu kommt noch das Kindergeld.
    Ich habe seit Dezember einen Minijob 30 Std./ Monat 7,50 €/Std ca. 236,00 im Monat wird anteilig ans Arbeitslosengeld angerechnet.
    Meine Frage ist: Darf die Bank hergehen und die Unterhaltszahlungen und das Kindergeld vom Konto pfänden lassen? Habe von denen zu hören bekommen das diese Gelder mit angerechnet werden. Jeden den ich bis jetzt gefragt habe hat mir etwas anderes erzählt.
    Bekomme auch von der Bank keine Antwort um welchen Gläubiger es geht. Der Insolvenzverwalter hat mir nun gesagt, das ich darauf achten soll, ob es sich um einen Gläubiger vor/nach Inkrafttreten der Inso handelt. Habe halt nur ein Aktenzeichen und das Amtsgericht.
    Für eine Antwort bedanke ich mich schon mal im voraus.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die Kinder gelten erst einmal als Unterhaltspflicht und erhöhen die Pfändungsgrenze. Allerdings kann ein Gläubiger bei Gericht einen Antrag auf Herabsetzung der Pfändungsgrenzen stellen, weil die Kinder mit dem Unterhalt „eigene“ Einnahmen haben. Aber das war bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall und solange gelten die Kinder als Erhöhung der Pfändungsgrenzen. Wichtig: Haben Sie denn eine Bescheinigung zur Bank gereicht, damit die Pfändungsgrenze des P-Kontos wegen der Unterhaltspflichten erhöht wird?
      Grüsse
      Franzke

  10. Jennifer

    Hallo
    habe eine Frage ich habe seit 4 Wochen eine Arbeit gefunden und befinde mich in der privat insolvenz ich verdiene netto ungefähr 800 euro bekomme für meinen Sohn Unterhaltsvorschuss 133 und Kindergeld und bekomme vom ALG2 noch monaltich 283 euro dazu die haben mir aber mein bedarf auf den nettoverdienst von 850 errechnet für 6 monate nach 6 Monaten werde ich eine Nachzahlung bekommen und bin dann natürlich mit kindergeld unterhalt gehalt und dem monatlichen ALG2 plus die naachzahlung weit über dem betrag ist den mein ALG2 zuschuss pfändbar oder die nachzahlung eines Amtes
    Mache mir große Sorgen wäre sehr nett wenn sie mir weiter helfen können

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie die Nachzalung bekommen, wird diese wahrscheinlich nahezu vollständig zum Insolvenzverwalter gehen.

  11. Eduard

    Hallo,
    ich befinde mich am Ende der Privatinsolvenz. Anfang April endete die Abtretungserklärung an den Treuhänder und dieser hat anscheinend auch schon den Abschlußbericht an das Amtsgericht übersandt. Obwohl die Abtretung meines pfändbaren Einkommens bereits endete und der Treuhänder dies auch meinem Arbeitgeber mitgeteilt hat, zahlt mir mein Arbeitgeber den pfändbaren Anteil nicht aus. Auch der Treuhänder nimmt das Geld nicht mehr an. Mein Arbeitgeber behält es solange ein, bis die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Ist dies wirklich so in Ordnung?Vielen Dank und viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      nein, das ist nicht in Ordnung. Letztendlich ist das eigentliche Insolvenzverfahren ja längst zu Ende (endete mit dem Schlustermin) und der Treuhänder konnte das pfändbare Einkommen nur noch aufgrund der vertraglich vereinbarten Abtretungserklärung einziehen, welche Sie bei Insolvenzantragstellung unterschrieben hatten. Diese endete aber wie vertraglich vorgesehen nach genau sechs Jahren. Weil es einen anderen Rechtsgrund zum Einzug Ihres pfändbaren Einkommens nicht gibt, muss der Arbeitgeber das Geld an Sie auszahlen.

  12. Norbert

    Ich muss in die Regelinsolvenz, aber ab denn nächsten Monat
    fange ich wieder an zu Arbeiten.
    Mein Monatslohn beträgt ca. 2500€ brutto,
    und mein bei mir lebender Sohn fängt seine Ausbildung an.
    Was würde bei mir gepfändet werden??

    • Jörg Franzke

      Kann ich nicht sagen, es kommt auf das Nettoeinkommen an. Das pfändbare Einkommen erfahren Sie über die gesetzliche Pfändungstabelle, können Sie auf meiner Webseite nachlesen. Wenn der Sohn in der Ausbildung ein eigenes Einkommen hat, gilt er nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungsverbot.

  13. Alexandra Tobey

    Hallo.
    Auch ich habe eine Frage und zwar.
    Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich nun schon in der privatInsolvenz.
    Begonnen hat sie bei mir mit vollen Gehalt ca 1200 da ich verheiratet bin und ein Kind habe sagte mir mein Verwalter die Grenze liegt bei ungefähr 1700 Euro.
    Nun bekomme ich ja seit der Geburt meines Kindes 2013 Harz4 sowie Kindergeld und Elterngeld neuerdings auch 133 Euro Kindesunterhalt da mein Mann ausgezogen ist. Wir sind jedoch wieder zusammen Leben nur in getrennten Wohnungen. Ich verkürze meine Elternzeit nun auf 1 Jahr so das ich im September wieder arbeiten gehe. Nun zur eigentlichen Frage.
    Ist mein Elterngeld das ich ja noch ein Jahr bekomme immer noch Einkommen? Es ist ja eine Einkommens Ersatzleistung.
    Gruß Alexandra

    • Jörg Franzke

      Das Elterngeld ist nicht pfändbar, wenn Sie das meinen.

      • Sascha Schmitt

        Steht der Unpfändbarkeit nicht § 2 BEEG iVm §§ 54 I 3 SGB I, § 10 BEEG entgegen, wonach lediglich 300 Euro unpfändbar sind und das restliche Elterngeld hiervon abzuziehen und wie gewöhnliches Arbeitseinkommen zu werten ist ?

        • Jörg Franzke

          Das weiß ich nicht.

  14. ulf wurl

    Hallo ich bin seid dem Monat 2,2014 in private insolvens ab Juli 2014 eröht sich mein gehalt von 1450 ich bin seid 9,2013 verheiratet und meine Frau hat eine 7 jährige Tochter mit in die ehe gebracht , ich habe aus erster ehe eine 22 jährige tochter sie ist in ausbildung und lebt in eine wohnung bei dem gehalt was oder wieviel kann man mir weg nehmen

    • Jörg Franzke

      Wenn wir davon ausgehen, dass Ihre Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, dann kann man Ihnen ca. 370 € wegnehmen. Die 22 jährige Tochter in der Ausbildung hat eigene Einnahmen und die siebenjährige Tochter ist kein leibliches Kind. Für die siebenjährige Tochter können Sie aber beim Insolvenzgericht einen Antrag stellen, dass die nicht leibliche Tochter als Unterhaltspflicht anerkannt wird, weil sie im Ihren Haushalt lebt und Sie das Kind versorgen.

  15. Rene D

    Hallo Herr Franzke, ich bin verzweifelt. ich habe von einem jobcenter einen brief erhalten das ich meiner tocher unterhalt von 52 euro zahlen soll, ich hatte von einem jahr die lohnabrechnungen( manatliches einkommen von (1105) an den geschickt und was ich aufwendungen habe für wohnung und beruf. ich bin auch im insolvenzverfahren, aber laut dem brief wurde mir nur die monatsfahrkarte zur arbeit ( 47,80)berechnet, aber die miete nicht. ist das so rechtens? ist der selbstbehalt bei insolvens immer 1000 euro? danke schonmal im vorraus

    • Jörg Franzke

      ich kenne mich mit Sozialrecht leider nicht aus. Die absolute Pfändungsgrenze beginnt aber bei 1050 €, also 50 € mehr als Sie vermuten.

  16. Vidosava

    Ich bin in isolovenz angemeldet. Haben 1820 neto mit neben job. Habe aine83jerigr kranke muter ic schike unterhalt für si.werde das anerlant
    Was blaibe mir übrig. Danke
    R.v.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider wird die Mutter nicht als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle anerkannt.

  17. Frank

    Guten Abend,
    kurze frage zählen die Kinder die meine Frau mit in unsere Ehe gebracht hat und bei uns leben ( 13, 12, 9 jahre ) auch als unterhaltspflichtige personen? Wer genau zählt als unterhaltspflichtige personen nur leiblich kinder oder au h stiefkinder und ehefrauen?
    vielen dank vorab

    • Jörg Franzke

      Automatisch zählen nur die leiblichen Kinder als Unterhaltspflicht. Sie haben aber die Möglichkeit, beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Anerkennung dieser beiden Kinder als Unterhaltspflicht zu stellen. Sie müssen dann nachweisen, dass Sie die beiden Kinder versorgen, das dürfte ja kein Problem sein.

  18. Madeya

    Hallo,
    ich hab da mal eine Frage bezüglich der Privatinsolvenz.
    Was bleibt mir im Monat an Gehalt übrig?
    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder (7 und 9 Jahre alt)
    Mein Nettoeinkommen liegt bei 3300€.
    Meine Frau ist berufstätig und geht ca. 18 Stunden in der Woche arbeiten. Ihr Nettoeinkommen liegt bei 1100€.
    In der Pfändungstabelle kann ich leider nicht darüber finden, ob überhaupt das Gehalt der Frau mit berücksichtigt wird.
    Ich habe leider bis jetzt nur unterschiedliche Aussagen bekommen.
    Vielen Dank im Voraus.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Sie können lediglich 2 Unterhaltspflichten geltend machen, weil die Ehefrau eigene Einnahmen hat.

  19. Harry Lutz

    Hallo, bin seit 2009 in Privatinso und seit ende 2010 in der Wohl-Phase. Ich verdiene 900 Euro netto. Habe 2 Kinder ( 18 Jahre ohne Beschäftigung da Studienplatzanwärter und 24 Jahre Student, er erhält 450 Bafög) Nach Arbeitsunfall erhalte ich nun 990 Verletztengeld.
    Nun kommt die Frage :
    Ich habe eine PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNG abgeschlossen, welche mir 550 Euro Unfalltagegeld ( also nur bei UNFALL) auszahlt sowie bei Unfall noch Krankenhaustagegeld für 3 Wochen ( ca. 1750). Der Gesammtbetrag ) bisher ca. 5000 Euro wurde von der Versicherung zurückbehalten wg. Guterachterentscheidung und soll nun RÜCKWIRKEND auf einmal ausgezahlt werden. Allerdings will der Treuhänder das gesammte Geld. Ich habegehört, dass solche Gelder kein Einkommen wären und mir zustehen sollen. Was ist richtig ?
    mfg und vielen Dank !

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      in der Wohlverhaltensphase ist nur noch das pfändbare Einkommen abgetreten. Man kann bei Ihnen schon darüber streiten, ob die Versicherungsleistungen als Einkommen gelten, was bei regelmäßiger Zahlung wohl der Fall ist. Die Rückzahlung wäre dann so wie eine Abfindung bei Kündigung Arbeitsplatz zu behandeln und damit Teil des Einkommens, also pfändbar. Es kommt dann noch darauf an, wann der Versicherungsfall eingtreten ist: vor oder nach dem Schlusstermin. Notfalls lassen Sie die Pfändungsfrenze durch Antrag bei Insolvenzgericht klären.

    • Uwe S

      Hallo mein Name ist Uwe S aus Weil am Rhein ,bitte helfen sie mir weiter
      Ich bin seit 2011 Privatinsolvenz.
      letztes Jahr Arbeitete ich noch in einem Restaurant als Koch und hatte ein Pfändbares Einkommenvon 1.576 Euro netto .es wurde auch eine Gehaltspfändung von monatlich 368,28 Euro momatlich vorgenommen.
      seit Juni letzten Jahres musste ich meine Tätigkeit als koch aufgeben und arbeite jetzt für eine Zeitfirma in einem Lagerhaus und verdiene nur 1.035,21 Euro netto.
      vor kurzem schrieb mich mein Insolvenzverwalter an und forderte noch die letzten Abrechnungen.
      Ich betone nochmals das ich nur 1.035.21 Euro netto ,und will von miir einen Pfändungsrückstand voninsgesamt 3.319,08 Euro.
      Mein Gehalt reicht nicht einmal,um meinen Lebensunterhalt komplett zu finanzieren.
      bei nicht fristgerechter Zahlung droht die Versagung meiner Restschuldbefreiung.
      Was kann ich tun,ich bin verzweifelt

      • Jörg Franzke

        Ich sehe nicht, dass dem Insolvenzverwalter die Nachzahlung zusteht. Sie müssen immer das pfändbare Einkommen abtreten, das Sie auch erwirtschaften. Wenn Sie nicht mehr als Koch arbeiten konnten, führen Sie weniger Einkommen an die Masse ab. Das ist völlig legal. Wichtig ist, dass Sie den Insolvenzverwalter damals über den Jobwechsel informiert haben und vielleicht können Sie auch begründen, warum Sie den Job als Koch aufgeben mussten.

  20. Susanne

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    am vergangenen Wochenende habe ich meine Schwester erstmals nach 4 Jahren wieder gesehen, wodurch ich auch Einblick in ihre finanzielle Situation erhielt. Seitdem mache ich mir Gedanken, ob dort alles korrekt läuft.
    Mein Schwager befindet sich seit 4 Jahren im laufenden Verfahren einer Privatinsolvenz. Hierbei bestehen 2 Probleme mit dem Treuhänder:
    1. Dieser hat wohl von Beginn an jedes Mal Monate gebraucht, um irgendeinen Vorgang zu bearbeiten. Gleiches gilt auch für die Beantragung der Schlussverteilung, die bis heute nicht beim Insolvenzgericht eingereicht wurde, obwohl dem Treuhänder bekannt ist, dass nachweislich keinerlei Masse außerhalb des regelmäßigen Arbeitseinkommens zur Verfügung steht. Auf eine vorsichtige Nachfrage vor ca. 9 Monaten erhielt mein Schwager nur die lapidare Auskunft, „das ist noch lange nicht soweit“.
    2. Der Treuhänder erkennt meine Schwester von Beginn an nicht bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze an. Ein entsprechender Antrag bei Gericht wurde nicht gestellt. Meine Schwester bezieht ein Nettoeinkommen in Höhe von 569 € aus einer Teilzeitstelle. Es leben jedoch 2 voreheliche Kinder meiner Schwester im Alter von 14 und 16 Jahren mit im Haushalt, die noch zur Schule gehen und für die der leibliche Vater keinerlei Unterhalt zahlt. Der Vater lebt im Ausland, wodurch die Eintreibung des Unterhalts trotz Titulierung seit Jahren unmöglich ist.
    Sehe ich es richtig, dass meine Schwester als unterhaltsberechtigte anzuerkennen wäre? Würde bei der Berechnung ihres Bedarfs ihre eigene Unterhaltspflicht gegenüber den beiden Kindern berücksichtigt?
    Vielen Dank im Voraus
    Susanne

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn der Treuhänder nix tut, können Sie nur immer wieder erneut und hartnäckig bei Gericht anfragen, wann es soweit ist. Rechte auf Bearbeitung hat die Schwester nicht, der Treuhänder kann hier machen was er will und er wird häufig auch noch vom Gericht gedeckt. Die gute Nachricht ist wenigstens, dass so oder no nach 6 Jahren Schluss ist.
      Die Schwester gilt nicht als Unterhaltspflicht des Mannes, weil sie ein eigenes – wenn auch geringes – Einkommen hat. Auch die beiden Kinder, die offensichtlich nicht die leiblichen des Ehemannes sind, werden nicht automatisch als Unterhaltspflicht berücksichtigt. Der Mann müsste hierzu einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen auf Festsetzung streitiger Pfändungsgrenzen und hierzu vortragen, dass er die Kinder in seienm Haushalt lebend wie ein Vater versorgt.

  21. Michael Frey

    Hallo Herr Franzke,
    meiner Familie und mir steht vermutlich in kürze eine Privatinsolvenz in Haus, da wir mit einer Immobilienfinanzierung als Kapitalanlage auf die Nase gefallen sind. Meine Frage: Ist es zutreffend, dass bei einem Familiennettoeinkommen von ca. € 3.500,00 und Kindergeld in Höhe von € 368,00 bei einem 4 Personenhaushalt der Pfändbare Betrag bei etwa € 520,00 liegt?
    Gruß
    M. Frey

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      so kann man nicht rechnen. Es wird nicht die Familie betrachtet, sondern immer die einzelne Person. Es kommt also darauf an, was jede von Ihnen Erwachsenen netto vverdient. Jeder von Ihnen beiden hat zwei Unterhaltspflichten (Kinder ohne eigenes Einkommen), also beginnt die absolute Pfändungsgrenze bei jedem Ehegatten bei 1660 EUR. Kindergeld geht extra. Der darüber hinausgehende Betrag wird zu ca. 2/3 eingezogen.

      • Michael Frey

        Danke für die rasche Antwort.
        Nochmal eine kurze Nachfrage. Der darüber hinausgehende Betrag wird zu ca. 2/3 oder zu 1/3 eingezogen? Wenn ich die ´Tabelle so sehe komme ich auf 1/3? Oder deute ich das falsch?
        Gruß
        Michael Frey

        • Jörg Franzke

          Das mit den 2/3 ist eine Faustregel, die von Ihnen ermittelten Werte der Pfändungstabelle sind richtig.

  22. Helmuth Justin

    Gibt es ab 01.07.14 die abgesonderter Befriedigung noch? § 114 InsO ist aufgehoben.
    Bei einer Pfändung des Kindesunterhalts vor Insolvenz muss ab Insolvenz nochmals laufender Unterhalt bzw. Rückstände ab Insolvenzeröffnung gepfändet werden, um laufenden Unterhalt auch nach der Insolvenzeröffnung zu bekommen oder irrt der Insolvenzverwalter da?
    Danke!

    • Jörg Franzke

      Geht ja gar nicht, neu zu pfänden nach der Eröffnung. Deshalb verstehe ich die Frage nicht. Nach Eröffnung geht alles zur Masse, nachdem das Privileg des pfändenden Gläubigers entfallen ist. Der Vollstreckungsschutz gilt auch für den pfändenden Unterhaltsgläubiger.

    • Matthias.o

      Sehr geehrter Herr Franzke,
      ich befinde mich seit Ende 2016 in der Wohverhaltensphase. Es wurden von Anfang an 3 unterhaltsberechtigte berechnet. Die  Treuhänderrin hat erst jetzt im Juli 3019 den Antrag zur Nichtberücksichtigung meiner Frau gestellt. Diesem wurde auch stattgegeben. Jetzt fordert die TH von mir die Beträge ab dem Jahr 2016 nach da eigentlich seit 2016 nur die 2 Kinder als Unterhaltsberechtigte gezählt hätten. Ist das rechtens das die TH jetzt die Beträge seit 2016 Nachfordern darf.
      Mag
      Matthias

      • Jörg Franzke

        Nein, das ist nicht in Ordnung. Wenn Sie die Treuhänderin laufend über Ihre finanziellen Verhältnisse auf dem Laufenden gehalten und Sie ihr auch das Einkommen der Ehefrau nicht verschwiegen haben, dann muss die Treuhänderin die Suppe auslöffeln und nicht Sie. Sie kann den erhöhten pfändbaren Betrag erst am Juli 2019 verlangen. Die entgangenen pfändbaren Bezüge muss die Treuhänderin ersetzen.

  23. Michael

    Hallo, folgender Sachverhalt:
    Mein Vater (72) möchte Privatinsolvenz anmelden.
    Rente z.Zt. 1160 €. Hat jetzt wieder eine private Krankenversicherung abgeschlossen (abschließen müssen)
    welche plus Pflegeversicherung ca. 690 € kostet. Gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht mehr abschließbar.
    Zuschuss durch die Rentenversicherung wird noch nicht mal 100 € sein. Wird die Krankenversicherung dann noch bei der Rentenauszahlung ca. 1260 € berücksichtigt ?? Dann wäre nichts pfändbar. Oder wird die Differenz zwischen 1260 € und Pfändungsgrenze 1045 € gepfändet??
    Nach dem Tod seiner zweiten Frau und aus gesundheitlichen Gründen sowie Kostengründen, lebt mein Vater mit einer sehr guten Freundin (auch Freundin seiner verstorbenen Frau) zusammen. Rein freundschaftliche Beziehung!!! Würde bei Antrag Grundsicherung (wegen der hohen Krankenversicherung) die Rente der Freundin berücksichtigt??
    Vielen Dank für eine Antwort im voraus
    Mfg. Michael

    • Jörg Franzke

      Mit Grundsicherung kenne ich mich nicht aus. Pfändbar ist bei dem Vater aber nix, weil die Beiträge zur priv. Krankensicherung die Pfändungsgrenze erhöhen.

      • Gundhild Wagner

        Sehr geehrter Herr Franzke,
        was muss man tun, um die Beiträge zur priv. Krankenversicherung zusätzlich auf dem P-Konto freizubekommen? Wäre sehr dankbar für eine Antwort. Kostet diese etwas? MfG G. W.

        • Jörg Franzke

          Sie gehen zu einem Schuldenberater. Dieser stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die pfändbaren Beträge ermittelt. Diese geben Sie bei der Bank ab – fertig.

  24. Samer Saskia

    Hallo Herr Fratzke
    ich befinde mich in der Privatinsolvenz,beziehe Hartz4 und habe einen Minijob in dem ich zwischen 200-450 Euro verdiene monatlich, In meinem Haushalt lebt meine 18 jährige Tochter die Ausbildungssuchend ist und kein eigenes Einkommen bezieht ausser Kindergeld in Höhe von 184 Euro, Nun bekam ich vom Stromanbieter eine Rückzahlung in Höhe von 615 Euro,die mir jedoch nicht ausgezahlt wird mit der Begründung eine Bestätigung vom Insolvenzverwalter vorzulegen mit der Bitte um Freigabe.Nun meine Frage darf der IV dieses Geld einbehalten obwohl ich unter der Freigrenze liege?

    • Jörg Franzke

      Ja, der Insolvenzverwalter wird das Geld einbehalten. In der Insolvenz ist immer nur das Einkommen als Arbeitnehmer vor der Pfändung geschützt. Die Stromrückerstattung ist aber kein Einkommen als Arbeitnehmer.

  25. Daniel.H

    Guten Tag Herr Franzke
    Habe da mal eine Frage an Sie ,
    Ich habe folgendes Problem bin in einem Insolvenzverfahren und habe nun seit dem 1.10.2013 einen Job wo ich 1550€ Brutto verdiene habe dies meinen Insolvenzverwalter rechtzeitig mitgeteilt in dem ich ihm den Arbeitsvertrag zeitgleich zugeschickt habe nun zu meinen problem der Insolvenzverwalter hat sich mit meinem Chef in verbindung gesetzt nur wurde mir kein Geld vom Lohn abgezogen wie ich es oben in ihrem bericht lese habe ich mit weiteren schritten nichts zutun habe also meine Pflicht erfüllt jetzt nach 1 Jahr bekomme ich von meinem Insolvenzverwalter post wie es im moment bei mir aussieht obwohl sich ja nichts geändert hat dies hätte ich ja melden müssen daraufhin habe ich ihm die letzten 4 Lohnabrechnungen zukommen lassen . Die Antwort kahm schnell es wäre ja etwas zu Pfänden daraufhin setzte er sich noch einmal mit meinen Chef in verbindung der es meiner meinung nach verschlürrt hat mein Chef meinte nur zu ihm aus eigenschutz das ich gesagt hätte er bräuche nichts zu bezahlen was totaler mist ist habe nur zu ihm die ersten 2 monate gesagt das ich mich wundere das nichts abgezogen wird , daraufhin muste ich sämtliche abrechnungen zum Insolvenzverwalter schicken damit er berechnen kann was nachzuzahlen ist dies ergab eine summe von 350€ die ich jetzt nachzahlen soll ist dies so in Ordnung oder kann ich da was gegen unternehmen .
    mfg Daniel.H

    • Jörg Franzke

      Wenn der Insolvenzverwalter geschlafen und vergessen hat, das pfändbare Einkommen einzuziehen, ist das sein Problem. Es kommt in solchen Streitfällen immer darauf an, ob der Insolvenzverwalter von Ihnen ausreichend über Ihre Einkünfte informiert war oder nicht. Dies scheint bei Ihnen der Fall zu sein. Also stellen Sie sich einfach quer und machen gar nichts. Sie sollten sich aber unbedingt an gewöhnen, dem Insolvenzverwalter monatlich eine Kopie der Einkommensnachweise zu übersenden – auch wenn er sagt, dass er sie nicht haben möchte.

      • Daniel.H

        Danke für ihre schnelle Antwort habe jetzt nur eine zahlungsfrist bekommen das ich bis zum 4.11 den betrag zu zahlen habe ansonsten leitet er das ans gericht weiter und somit ist das insolvenzverfahren in gefahr oder geht das garnicht so einfach da ich ja nichts falsch gemacht habe ??
        Mfg Daniel.H

        • Jörg Franzke

          Nein, keine Sorge das Insolvenzverfahren ist nicht in Gefahr. Es ist egal, ob es sich um eine bloße Rechnung handelt, oder ob die Forderung bereits per Gerichtsbescheid oder Vollstreckungstitel tituliert ist.

  26. Nicole

    Guten Abend,
    auch ich hätte eine Frage:
    Ich bin Zwillingsmama, ALG 2-Empfängerin und in der Privatinsolvenz.
    Ich habe für 24 Monate á 300,00 EUR für meine Zwillinge Elterngeld nachgezahlt bekommen. Das sind insgesamt 7200,00 EUR, wovon 2800,00 EUR vom Amt einbehalten wurden und die restlichen 4551,00 EUR auf mein Konto kamen.
    Darf dieses Geld gepfändet werden? Da man doch sagt, dass Elterngeld pfändfrei ist.
    Ich wäre über eine Antwort dankbar,
    Liebste Grüße,
    Nicole

    • Jörg Franzke

      Man kann zwar nicht alles pfänden, aber ca. einen erheblichen Teil davon. Es kommt immer darauf an, was Ihnen monstlich zur Verfügung steht.

  27. ramona

    Hallo Herr Franzke,
    habe da mal eine Frage. Meine Insolvenz lief vorheriges Jahr 2013 aus. Bin allein erziehend und berufstätig im Schichtdienst. Mein Anliegen: Habe vom Amtsgericht ein Brief bekommen über die Stundung der Verfahrenskosten da die noch offen sind . Meine Frage: Bin ich verpflichtet die Raten zu bezahlen wenn sich mein Einkommen von damals nicht geändert hat? Vielen Dank im Vorraus!

    • Jörg Franzke

      Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet die Verfahrenskosten nach der Erteilung der Restschuldbefreiung zu übernehmen. Sie können aber einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, beispielsweise monatlich 50 €. Sind Sie überhaupt nicht leistungsfähig, wie beispielsweise ein Empfänger von Arbeitslosengeld II, werden Ihnen die Verfahrenskosten erlassen.

  28. Karimi

    Guten Tag,
    ich befinde mich seit fast 3 Jahren in der Wohlverhaltensperiode.
    Ich habe eine Frau und zwei unterhaltspflichtige Kinder 5 Jahre und 19 Jahre. Mein Sohn 19 ist in der Ausbildung.
    Nun möchte der Verwalter den Ausbildungsvertrag.
    Meine Frage ist: Wie viel kann mein Kind in der Ausbildung netto verdienen ohne das die Pfändungsgrenze sich verändert?

    • Jörg Franzke

      Das beginnt schon bei 100 EUR. Wenn Ihr Kind mindestens 350 EUR verdient, kann es nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle berücksichtigt werden.

  29. S. Kn.

    Sehr geehrter Herr Franzke, ich bin per google auf diese Seite gestoßen… Ggf. bekomme ich hier eine valide Antwort, die ich bisher nicht erhalten habe. Seit Anfang September 2014 befinde ich mich in einer Insolvenz ( aus der Selbständigkeit heraus ) und habe 2 unterhaltspflichtige Kinder, die bei Ihrer Mutter leben. Die Mutter arbeitet, erhält jedoch zusätzlich Geld vom Amt. Die Mutter erhält auch das komplette Kindergeld. Ich bin Angestellter mit einem fixen und variablen Einkommen. Da ich 2 unterhaltspflichtige Kinder habe ( 10 Jahre und 14 Jahre ) und mein Einkommen sich je nach Monat zwischen 1.400,- € netto und 2.000,- € netto bewegt, möchte ich meiner Unterhaltspflicht gegenüber meinen Töchtern nachkommen. Die Pfändungsfreigrenzen sind mir bekannt. Ebenfalls bekannt ist mir die Düsseldorfer Tabelle. Damalig wurde im Scheidungsurteil kein „Unterhaltsbetrag“ vereinbart. Nun möchte ich wissen, was richtig ist, wie viel Unterhalt sollte ich / muss ich tatsächlich zahlen ? Aus meiner Sicht würde ich folgendermaßen Unterhalt bezahlen: Beispiel: Einkommen des aktuellen Monats = 1.600 €, somit „Selbstbehalt“ = 1.211,53 €. Ich würde nun die Differenz von 1.211,53 € zu meinem tatsächlichen Netto von 1.600,00 € = 388,47 € als Unterhalt ( per Überweisung mit Angabe „Unterhalt für… / Monat … ) zahlen wollen. Dies würde ich jeden Monat so halten. Ist das der Richtige Weg ?`Die Mutter bezieht, wie bereits geschildert, Gelder über das Amt. Wie ist mit dieser Situation umzugehen ? Klar ist, meine Unterhaltszahlung wird Ihr angerechnet. Aber wie wird das Amt mir gegenüber vorgehen ? Die Insolvenz wurde im Übrigen notwendig, u.a. durch Schulden aus der Ehe ( Immobilien, Kredite etc. ). Ich freue mich auf eine Antwort, Gruß

    • Jörg Franzke

      Leider muss auch ich Sie enttäuschen. Ich kenne mich mit Familienrecht nicht aus, sondern nur mit Insolvenzrecht. Sollte der Unterhalt bereits gerichtlich tituliert sein, müsssen Sie eine Ändungsklage veranlassen und die Höhe der Unterhaltszahlungen gerichtlich bestimmen lassen.

  30. T.Storz

    Hallo Herr Franzke ,
    Folgende Frage bedrückt mich momentan , ich habe vor 3 Wochen die eidesstattliche Versicherung abgegeben , da lebte ich noch von Alg 1 & aufstockendem alg 2 !!
    Der Gerichtsvollzieher meinte beim Termin , dass bei mir eh nichts zu holen wäre & ich aber zur Vorsicht ein P – Konto eröffnen soll .
    Nun arbeite ich aber wieder seit dem 05.11 und verdiene netto circa 1200 € und bekomme logischerweise keine Leistungen mehr , jetzt habe ich Angst , dass mir eine Lohnpfändung passieren könnte & in meinem Arbeitsvertrag steht ausdrücklich , keine Lohn & Gehaltsabtretungen oder Pfändungen .
    Könnte ich dann meinen Job verlieren falls dass passiert ?
    Bin ja auch noch in der Probezeit ….
    Was würden sie mir empfehlen ?
    Mit bestem Dank im vorraus !!
    T . Storz

    • Jörg Franzke

      Machen Sie sich nicht so viele Sorgen. Wenn Sie in der eidesstattlichen Versicherung den Arbeitgeber nicht angegeben haben, dann werden die Gläubiger nicht davon erfahren und dann wird der Arbeitgeber auch nicht belästigt. Das ist zwar keine Dauerlösung, hilft Ihnen aber über die Probezeit und danach kann man Ihnen wegen einer Pfändung nicht mehr kündigen.

  31. i.s.

    ich bin in der Vorbereitung zur Insolvenz.
    ich verdiene 1152 euro netto.ich habe 3 kinder im alter vonn 19,21 und 23.von denen die 2 jüngsten noch bei mir und meinem Lebensgefährten wohnen.ich bekomme 588 euro Kindergeld.von dem ich 184 euro meine grossen tochter überweise das sie alleine lebt und es ihr ja zusteht..meine kinder bekommen eine halbweisenrente vo 235 euro..was auch bei ihnen aufs Konto eingeht.zudem verdiene beide kinder die bei mir wohnen 340 euro.das heisst ich habe meinen lohn und das Kindergeld der 2 kinder die bei mir wohnen.meine fragen nun..wo liege ich in der pfändungstabelle..müssen meine kinder mir finanziel helfen,sprich wird mir die halbweisenrente angerechnet? ich bekomme sie ja nicht sondern die kinder..

    • Jörg Franzke

      Sie liegen unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze, die bei zwei Kindern bei 1.660 EUR liegt. Also kann man Ihnen nichts pfänden.

  32. Thorsten

    Sehr geehrter Herr Franzke!
    Ich befinde mich in Privatinsolvenz. Nun haben meine Frau und ich uns getrennt (keine Scheidung). Meiner Frau stehen 228,00 € und unserer Tochter 272,00 € Unterhalt zu. Für mich bleiben dann etwa 1200,00 € übrig.
    Werden von diesem Geld für die Insolvenz noch Werbungskosten abgezogen? Wie muss ich Unterhaltsleistungen nachweisen?
    Vielen Dank für Ihre Mühen & viele Grüße
    Thorsten F.

    • Jörg Franzke

      Ob davon noch Werbungskosten abgezogen werden, weiß ich nicht. Man betrachtet Ihr Nettoeinkommen und ermittelt dann anhand der gesetzlichen Pfändungsgrenze das pfändbare Einkommen. Die Unterhaltszahlungen weisen Sie an besten anhand der Kontoauszüge oder etwaiger Vereinbarungen mit Frau oder Tochter nach.

  33. Sandra Tschulowska

    Guten Tag Herr Franzke,
    habe eine Frage. Wird Kindergeld (Kinder werden18 Jahre , gehen zur Schule, )und Kindesunterhalt mit angerechnet zur Insolvenz.
    Was wäre wenn ein Kind eine Ausbildung macht.
    Wie hoch ist die Grenze bei alleinerziehend mit 2 Kinder.
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    S. Tschulowska

    • Jörg Franzke

      Nein das Kindergeld wird nicht mit angerechnet zur Insolvenz. Die Pfändungsgrenze bei zwei Kindern beträge 1660 EUR netto ohne Kindergeld.

  34. Stefan Meier

    Hallo Hr. Franzke,
    habe bisher auf Ihrer Seite gelesen, dass es die Möglichkeit gibt die nicht leiblichen Kinder anrechnen zu lassen. Gibt es einen § der mir da beim Antrag hilft?
    Gilt das selbe auch bei Kontopfändung?
    Mein Antrag wurde vor Gericht abgelehnt, weil es ja nicht mein leibliches Kind ist. Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt.
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Einen speziellen Paragrafen gibt es meines Wissens nicht. Wahrscheinlich wurde der Antrag deshalb abgelehnt, weil Sie keine Nachweise wie Rechungen usw. beigebracht haben, dass Sie das Kind mit versorgen.

      • Stefan Meier

        Vielen Dank für die Info.
        Als Nachweis habe ich den Mietvertrag mit zugehörigen Kontoauszügen und Anmeldebescheinigungen mitgeschickt.
        Welche Rechnungen würden denn z.B. helfen?
        Vielen Dank

  35. TW

    Sehr geehrter Herr Franzke.
    Ein frohes neues Jahr vorab.
    Mein Insolvenzverwalter fertigt gerade den Bericht für das Insolvenzgericht an. Hierbei schreibt er mich an, dass er die letzten drei Abrechnungen meiner Frau aus Ihren Einkünften zur Berechnung des pfändbaren Betrages benötigt.
    Ich selbst verdiene 2200 € netto und das Einkommen meiner Frau beträgt 975 € netto. Derzeit zahle ich den pfändbaren Betrag von meinem netto gem. Pfändungstabelle 2014. Wie verändert sich die Berechnung unter Berücksichtigung des Einkommens meiner Frau?
    Zusatz: Unser Sohn ist 4 Jahre alt und wir leben alle in einem Haushalt.
    Danke für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Hallo, auf jeden Fall gilt Ihre Frau nicht als Unterhaltspflicht, weil sie eigene Einnahmen hat. Vielleicht will der Insolvenzverwalter das heraus bekommen. Sie haben lediglich eine Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle aufgrund des Sohnes.

      • Katharina cordes

        Hallo
        Ich bin zur Zeit in Elternzeit und habe mein Elterngeld auf 2 Jahre teilen lassen, nun musste ich es um ändern und 1 Jahr. Nun bekomme ich eine Nachzahlung von 3700 € und weiß nicht ob mein Insolvenz Verwalter davon etwas abziehen darf
        Lg

        • Jörg Franzke

          ja, der kriegt die gesamte Nachzahlung.

  36. Raik

    Hallo,
    ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz, soweit ist alles gut abgelaufen, nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt und mein erstes Gehalt erhalten, aber der Arbeitgeber hat dem Treuhänder nix überwiesen, obwohl ich dem Treuhänder pünktlich darüber informiert habe, indem ich ihn den Arbeitsvertrag per Fax zugeschickt habe. Auf meiner Nachfrage hat der Treuhänder ihn auch erhalten. Was kann/soll ich jetzt tun ? Lg Raik

    • Jörg Franzke

      Machen Sie gar nichts. DAs ist das Problem zwischen Treuhänder und Arbeitgeber.

  37. Karin

    Hallo,
    ich befinde mich gerade in der Vorbereitung der Privatinsolvenz. Ich lebe bereits seit einem Jahr von meinem Ehemann getrennt, wir sind jedoch nicht geschieden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der bei mir lebt. Ich gehe davon aus, dass das Insolvenzverfahren spätestens im Februar eröffnet wird.
    Da ich mit meinem Mann allein schon wegen unserem Sohn (4 Jahre) einen sehr guten Kontakt habe, möchte ich nicht ausschließen, dass wir unserer Ehe vielleicht doch wieder eine Chance geben. Welche Auswirkungen hätte das auf die Pfändungsbeträge? Kann mein Mann mit zur Verantwortung gezogen werden?
    Dann noch eine zweite Frage bezüglich Mietkaution. Angenommen mein Mann und ich würden wieder zusammenziehen und eine gemeinsame Wohnung mieten. Und angenommen der Vermieter besteht darauf, dass wir beide im Mietvertrag stehen. Die Kaution würde jedoch vollständig mein Mann begleichen und dies wäre auch nachweisbar. Würde der Vermieter trotzdem seitens Insolvenzverwalter über meine Privatinsolenz informiert werden?
    Danke für eine schnelle Antwort.
    Gruß,
    Karin

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie wieder heiraten, wird Ihr Mann in keinster Weise in die Schulden hineingezogen oder für irgendetwas verantwortlich gemacht.
      Sobald Sie als Mieterin im Mietvertrag stehen, wird der Insolvenzverwalter den Vermieter informieren.

  38. Nenaj

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich habe von Vollziehungsbeamter FA ein Zahlungsaufforderung über 25.000,00 bekommen, das sind Schulden 2010 EinkSt + Zi. , die mein ex-Mann nicht bezahlt hat. In 2010 habe ich mich von meinem Ehemann getrennt und bin seit 2013 geschieden. Mein ex hat nicht FA darüber informiert. In 2010 hatte ich keine eigene Einkünfte , mein noch Mann war Selbständig. Seit 2010 lebte ich mit dem Sohn von Alg II . In 2012 hat mein ex EinkSt Erklärung abgegeben , welche ich nicht unterschrieben habe. Ich weiß schon , dass er als Zusammenveranlagung abgegeben hat.
    Kann ich irgendwie von den Schulden befreit werden ?
    Ich gehe arbeiten seit september, bekomme 800 euro netto , dazu noch Alg II , Kindergeld und Unterhaltsvorschus . Ich bin nicht in der lage 25000,00 an FA zahlen.
    In einer Woche kommt Vollziehungsbeamter zu mir nach Hause um Sachen zu pfänden. Ich habe nichts wertvolles .
    Droht mir Private Insolvenz ? Kann ich von den Schulden befreit werden weil ich Eik.St Erklärung nicht unterschrieben habe ? Kann mein Einkommen gepfändet werden?
    Mit freundliche Grüßen

    • Jörg Franzke

      Wenn die Steuerschulden die einzigen Schulden sind, ist das kein Grund in die Insolvenz zu gehen. Sie können zu einem Steuerberater gehen und der soll die Gewinne der Ehegatten gesondert feststellen und jedem Ehegatten zurechnen lassen. Dann müssen Sie für die Steuern des Ehegatten nicht haften.

  39. Jens

    Hallo,
    bitte helfen Sie mir mit einer Antwort weiter. Ich bin seit einem Jahr in Insolvenz und das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen wurden.
    Seit Juni 2014 bin ich verheiratet und damit Unterhaltspflichtig. Meine Frau hatte bis 12/2014 eigenes Einkommen von 725 EUR. Ich teilte das alles im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht unverzüglich dem Insolvenzverwalter mit.
    Jetzt stellt plötzlich die Rechtspflegerin, bei der Abschlussrechnung meines Insolvenzverwalters fest, dass ich von Juli bis Dezember nicht unterhaltspflichtig war und damit 1790 EUR aufs Anderkonto zahlen soll. Meiner Meinung nach muss die Aufhebung der Unterhaltspflicht ein Gericht für die Zukunft festlegen, aber nicht Rückwirkend. Liege ich da falsch?
    Ich gehe davon aus, dass mein insolvenzverwalter einen Verfahrensfehler begangen hat, indem er nicht die Aufhebung der Unterhaltspflicht bei Gericht beantragt hat. Bitte Helfen Sie mir. Vielen Dank!
    MfG Jens

    • Jörg Franzke

      Leider ist das das Problem des Insolvenzverwalters, weil es seine ureigenste Aufgabe ist, die pfändbaren Beträge einzuziehen. Wenn Sie ihn hängen lassen wollen, verweigern Sie alle Zahlungen.

  40. Frau Reinhold

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage. Ich bin seit Anfang des Jahres in der Wohlverhaltensphase (Regelinsolvenz) und nun schwanger. Mein Mann und ich wollen vor der Geburt heiraten.
    Wir haben beide Einkommen. Ich netto 1450 € (vor Pfändung) 1150 € nach Pfändung. Er 1950 €.
    Ich bekomme 12 Monate Elterngeld ca 65 % vom Netto – ist das pfändbar?
    Muss mein Mann nach der Hochzeit mit Konsequenzen rechnen? Info AG – Lohnpfändung etc.?
    Ändert sich nach den 12 Monaten was an der Pfändungsberechnung?
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Ihr Mann heiratet nur Sie und nicht Ihre Schulden. Ihn wird Ihr Insolvenzverfahren also nicht betreffen. Der pfändbare Betrag wird für jeden Monat neu berechnet.

  41. Corinna R.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich in einer Privatinsolvenz seit September 2014. Ich lebe in einer eheänlichen Lebensgemeinschaft und habe mit meinem Partner eine Tochter 9 Jahre alt. Im Moment verdiene ich ca. 1400 Netto. Das bedeutet noch unter der Pfändungsgrenze. Mein Partner verdient ähnlich. Wie würde sich das auf die Pfändungsgrenze auswirken wenn wir heiraten würden…… Wird das Einkommen meines Mannes dann mit angerechnet?

    • Jörg Franzke

      Eine Heirat hätte überhaupt keine Auswirkung auf die Berechnung Ihres pfändbaren Einkommens.

  42. u.haferkorn

    hallo.meine privatinsolvenz laüft am 19 august aus.der treuhänder will von mir noch für 2monate geld.beim pfändbaren teil sind noch speesen mit drin.darf er diese mitpfänden obwohl das steurfreie beträge sind?und meine 2. frage ist ich lebe seit 2005 mit meiner lg in einer eheänlichen beziehung,ich verdiene um die 1300 €netto.mein lg ca 100€alg 2was darf der teuhänder überhaupt pfänden,wenn das jobcnter mein gehalt mit anrechnet. bitte um schnelle antwort
    danke und lg

    • Jörg Franzke

      Ja, die Spesen darf er mitpfänden. Das Gehalt des Lebenspartners wird nicht mit angerechnet.

  43. Nicole

    Guten morgen Herr Franzke,
    ich habe meine Insolvenz erfolgreich überstanden!
    Nach der Restschuldbefreiung kam dann der Hammer!!!! Es kamen Forderungen aus unerlaubter Handlung auf mich zu in Höhe von 60.000€( ich war Scheingeschäftsfüherin für meinen Ex-Freund).Darüber gibt’s auch Urteile! Wie haben herausgefunden, dass zu spät Widerspruch eingelegt wurde. Zur Zeit versuchen wir mit möglichst geringem Schaden für mich (Verglichen) da heraus zu kommen. Ich habe zwei Kinder (13+15) für die ich Unterhalt und Kindergeld bekomme. Mein Einkommen liegt weiter unter der Pfändungsgrenze. (1700€netto) ich habe brav eine Selbstauskunft für den Gläubiger gemacht. Mein Anwalt sagte daraufhin :da meine Kinder Unterhalt vom Vater bekommen wird das als Einkommen gewertet und ich bin nicht mehr unterhaltspflichtig den Beiden gegenüber. So dass nun doch was zu pfänden sei!!!! Stimmt das??? Gibt es während der Inso andere Gesetze, als nachher????
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Liebe Grüße Nicole

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie im Insolvenzverfahren wären, dann wäre das so wie der Anwalt sagt. Sie können hier aber von zwei Unterhaltspflichten ausgehen, die Sie dem Arbeitgeber angeben, der das pfändbare Einkommen ja berechnet. Der Gläubiger muss dann sozusagen selbst darauf kommen. Sie können „Katz und Maus“ mit diesem Gläubiger spielen.

  44. Dirk

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich bin im letzten Jahr meiner Wohlverhaltensphase. Unser Sohn hat im September 2014 im Alter von 17 Jahren eine Ausbildung zum Bankkaufmann angetreten und verdient 711.- € netto / Monat. Zu erwähnen ist noch, dass dieser zu 70% schwerbehindert ist.
    Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass ich meinem Sohn auch in der Ausbildung noch unterhaltsverpflichtet bin. Nun möchte mein Insolvenzverwalter plötzlich wissen, was er verdient.
    Hier meine Fragen:
    1.) Hätte ich den Ausbildungsbeginn meinem Insolvenzverwalter melden müssen?
    2.) Wenn ja, kann der Insolvenzverwalter mir durch Nichtmitteilung der Ausbildung die Restschuldbefreiung verwähren?
    2.) Bin ich meinem schwerbehinderten Sohn noch unterhaltsverpflichtet? (Wohnt noch zu Hause)
    Im Voraus danke ich Ihnen schon jetzt für eine kurze Antwort.
    Mit besten Grüßen
    Dirk

    • Jörg Franzke

      Sie hätten den Ausbildungsbeginn mitteilen müssen und im Sinne der gesetzlichen Pfändungstabelle sind Sie nicht mehr dem Sohn zum Unterhalt verpflichtet, sobald er eigene Einnahmen hat.

  45. Nadine

    Hallo Herr Franzke,
    schön, dass sie hier so ausführlich berichten. Mir steht die Eröffnung der Insolvenz kurz bevor und mein Schuldenberater macht mich schon völlig Schalu.
    Ich bin alleinerziehende, verwitwete Mutter einer neunjährigen Tochter. Ich arbeite halbtags in einer Städtischen Einrichtung und bekomme noch Aufstockung durch das Jobcenter. Mein Kindergeld wird nicht gesondert, sondern mit dem Lohn ausbezahlt (Nicht über die Familienkasse sondern über die Stadt). Jetzt meinte er, das könnte man so nicht trennen und es würde zum Einkommen angerechnet werden, somit würde mit bei der Berechnung des nicht pfändbaren Einkommens die 188,00 Euro fehlen.
    Stimmt das so?
    Einen Insolvenbverwalter / Treuhänder habe ich noch nicht, da das Verfahren jetzt erst eröffnet wird.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Liebe Grüße
    Nadine H.

    • Jörg Franzke

      Nö, stimmt nicht. Das Kindergeld gehört nicht zum pfändbaren Einkommen.

  46. Ralf Malcherek

    Guten Tag Herr Franzke,
    Ich hoffe, dass Sie mir bei der Angelegenheit helfen können.
    Ich befinde mich seit 26.08.2011 in der Privatinsolvenz.
    Meine Frau arbeitet seit 26.05.2014.
    Für 2014 haben wie immer die Steuererklärung zusammen gemacht. Erst danach wurden uns von meinem Treuhändler Unterlagen zugesandt, was ich dann ausfühlte, worin ich ihm mitteilte, dass meine Frau arbeitet. Bis dato bin ich auch immer angeschrieben worden, ob sich meine wirtschaftliche Situation geändert hatte, es wurden nie ein Word über meine Frau gefragt, das war jetzt das erste mal, da sie ja auch nichts mit den Schulden aus meiner erster Ehe zu tun hatte, zu dem haben wir ein Ehevertrag, bei dem uns damals der Notar sagte, dass meine Frau unberührt bleib, da sie nicht mit den Schulden zu tun hat, selbst wenn sie arbeiten geht, deswegen war ich im guten glauben alles richtig zu machen.
    Meine Frage jetzt, das Gericht hat meine Frau als unterhaltberechtigte Person rausgenommen, Beschluss vom Gericht vom 21.01.2016. Jetzt möchte der Verwalter von uns 2924,02 Euro Gehalt haben rückwirkend, also Differenz zwischen 3 und 2 unterhaltspflichtige Personen.
    Jetzt meine Frage , ich bin der Meinung, dass er es nicht darf nachträglich Geld zu verlangen. Liege ich richtig da?
    Das wäre für uns eine Katastrophe, da ich seit Januar in ein Transfervertrag bin, weil unsere Abteilung geschlossen wurde, und ich nur noch 85% von mein Lohn habe,
    der Verwalter bei der Gericht aber mein Lohn angegeben hatte, den ich bei meiner Arbeit hatte, was aber nicht richtig ist.
    Ich wäre nächstes Jahr im August mit Insolvenz fertig, aber das würde für mich bedeuten, dass ich aus der Insolvenz fliegen würde, da ich auf keinen fall das Geld zahlen werde, das würde uns in einer sehr problematische Situation bringen, da ich Gesundheitlich sehr stark angeschlagen bin, ich habe schon bei Gericht angerufen, und dort wurde mir gesagt, dass ich wieder Widerspruch einlegen muss. Meine Frage- gibt es ein Paragraph den ich hier zu ran ziehen kann, damit ich schnell reagieren kann.
    Was kann ich nun unternehmen? Ich bin am Verzweifeln.
    Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich schon mal im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Malcherek

    • Jörg Franzke

      Leider liegen Sie falsch. Es ist in der Insolvenz Ihre Pflicht, den Insolvenzverwalter über Ihre finanziellen Verhältnisse auf dem Laufenden zu halten. Weil sich das Einkommen der Ehefrau auf Ihre Pfändungsgrenze auswirkt, hätten Sie den Arbeitsbeginn dem Insolvenzverwalter melden müssen. Falls Sie das versäumt haben, müssen Sie leider nachzahlen.

  47. B.schäfer

    Hallo Herr Franzke,
    Ich habe eine Frage.
    Mein Mann war selbstständig , mein Mann ist nun nach der Privatinsolvenz schuldenfrei.
    Ich bürgte damals mit mit der Hälfte unseres Hauses, das versteigert wurde.
    Ich werde nun auch die Privatinsolvenz beantragen.
    Was mich beschäftigt, werden mir unsere 3 Kinder ( 6,10,12) auch in der Pfändung als unterhaltspflichtig angerechnet? Oder nicht, weil man Mann Hauptverdiener ist ?
    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Ihre drei Kinder werden bei der Bemessung Ihrer Pfändungsgrenze berücksichtigt. Auch wenn Ihr Mann der Hauptverdiener ist.

  48. Carolin Friedrich

    Guten Tag,
    Ich befinde mich kurz vor der Insolvenz Eröffnung.
    Nun meine Fragen. Ich bekomme Anfang 2017 ein Kind, ändert sich das die Berechnung wieder?
    Wird die Miete irgendwie berücksichtig?
    Liebe Grüße

    • Jörg Franzke

      Die Miete wird nicht berücksichtigt und mit dem neuen Kind steigt die Pfändungsgrenze um ca. 300 EUR vom Nettoeinkommen.

  49. Baier

    Hallo Herr Franzke,
    Ich möchte zeitnah Antrag auf Regelinsolvenz stellen.
    Kann das Sparbuch (760€ Guthaben) meiner 9 Monate alten Tochter in die Masse mit einbezogen werden ? Der Betrag ist über die ganzen Monate zusammen gekommen Einzahlungen lagen im Schnitt bei 80€ monatlich.
    Es läuft alleine auf ihren Namen ich habe jedeglich als gesetzlicher Vertreter die Eröffnung des Sparbuchs unterzeichnet.
    Ich alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht.
    Viele Dank

    • Jörg Franzke

      Wenn die Tochter die Inhaberin des Kontos ist, dann ist das Sparbuch nicht pfändbar.

  50. Maike

    Hallo
    Ich habe bei meiner neuen Bank ein P-Konto. Mein Gehalt liegt bei 1743,-€. Ich erhalten von meinem Ex Mann den Unterhalt für die Kinder ( Unterhaltstitel für beide Kinder liegt vor) 673,- auf mein Konto,dieses ist auch genau ausgewiesen auf den Überweisungen und das Kindergeld von 384€ monatlich. Bei meiner alten Bank hatte ich einen Freibetrag von 2756,21€. Die neue Bank hat nur 2087,21€ bewilligt. Mein Gehalt wird angerechnet und das Kindergeld. Die Bank hält den Kindesunterhalt zurück. Das ist doch nicht korrekt oder? Wie kann ich da gegen an gehen, damit der Freibetrag erhöht wird ? Wir haben die Bescheinigung §850 eingereicht.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Jörg Franzke

      Sie können bei Gericht einen Antrag stellen auf Festsetzung Ihrer Pfändungsgrenzen. Den Beschluss geben Sie dann der Bank. Ich glaube nicht, dass die Bank sich auch über einen Gerichtsbeschluss hinwegsetzen wird.

  51. Patrick

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich habe eine kurze Frage. Ich darf im Monat 1077€ verdienen alles was darüber ist wird zur Tilgung genutzt. Wenn man innerhalb 3 Jahren 35% zurückbezahlt, kann man ja vorzeitig aus der Insolvenz mit Restschuldbefreiung erlöst werden. Wird alles was mehr als 1077€ ist auch dann in diese 35% gerechnet? Weil dann könnte ich meine Insolvenz nach 3 Jahren fertig haben wenn mein Chef mein Gehalt erhöht.
    Vielen Dank im Voraus.

    • Jörg Franzke

      Es stimmt nicht, dass alles über 1.077 € gepfändet wird, sondern der Betrag richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle, gepfändet wird also weniger. Sie können auch erst einmal abwarten und dann eine freiwillige Zahlung leisten und die 35 % Grenze plus Kosten zu erreichen.

  52. Guido O.

    Guten Abend.
    Ich verdiene 1550 Euro Netto. Ich habe eine Pfändung von Finanzamt. Meine derzeitige Lebenssituation ist das ich mit der Mutter unseres gemeinsamen Sohnes zusammenlebe. Ich hatte beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages gestellt. Als Antwort bekam ich auf Grundlage das Urteil vom BGH AZ: IX ZB 211/08 sowie IX ZB 41/14. Somit habe ich keinen Anspruch mehr auf einen Freibetrag in der Höhe von 1478,04 Euro.
    Wie kann sowas denn sein. Das steht etwas von Naturunterhalt der Partnerin. Deshalb steht mir ein erhöhter Betrag nicht zu

    • Jörg Franzke

      Das ist so. Wenn der andere Elternteil ebenso Einkommen hat und das Kind versorgt, dann kann man unter Umständen den Freibetrag kürzen. Allerdings nicht vollständig sondern nur um die Hälfte. Sie können hierzu zum Amtsgericht gehen und einen Antrag stellen, auf Feststellung streitiger Pfändungsgrenzen. Den Beschluss schicken Sie dann dem Finanzamt.

  53. Franziska

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe eine Frage. Ich bekomme ca. 1630 € Gehalt p.M. Dann 384€ Kindergeld für meine 4 und 6 Jahre alten Kinder. Zudem bekomme ich von Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss von 370€. Ich habe Schulden von 4.850 € welche nun per Gehaltspfändung zurückbezahlt werden sollen. Ab nächstes Jahr bekomme ich vom Kindsvater ca. 600€ Unterhalt. Liegt meine Pfändungsfreigrenze bei 1.080 € oder + die beiden Kinder? Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich 2 unterhaltsberechtigte Personen mit angeben darf, weil die Kinder bei mir zwar wohnen ich jedoch Unterhalt bekommen.

    • Jörg Franzke

      Grundsätzlich liegt Ihre Pfändungsgrenze bei zwei Kindern bei 1.770 € netto. Aber weil die Kinder aufgrund des Unterhalts eigene Einkünfte haben, könnte der Gläubiger nun bei Gericht einen Antrag stellen, um die beiden Kinder nicht mehr länger als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle zu berücksichtigen. Dann würde die Pfändungsgrenze auf 1.080 € sinken.

  54. Zimmermann Udo

    Hallo guten Tag, meine Partnerin und ich möchten heiraten. Sie ist im 5ten Insolvenzjahr. Sie hat Netto um die 1563€ wird meine kleine Rente mit auf ihr Einkommen angerechnet? Und wie viel bleibt ihr ca..dann
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Alles würde auch nach der Heirat so weiterlaufen wie bisher. Sie werden nicht zu Zahlungen herangezogen.

  55. Klein

    Hallo Herr Rae Fratzke, ich muss leider auch Privatinsolvenz beantragen. Ich bin eine verwitwete Frau und habe 2 erwachsene Kinder, beide über 18, euine besucht privaten fos, kostet im Monat 270 Euro und wohnt zu hause , andere studiert in anderer Stadt, und wohnt in einem studentenheim, 300 euro miete. Sie bekommen Kindergeld 384 euro und je Kind Halbwaisenrente 229,06 euro. Ich bekomme Gehalt 1.983,10 euro,Witwenrente 243,66 euro RV und 54,22 Euro vom Arbeitgeber meines Mannes. Wie wir da berechnet?
    Danke voraus
    Mit freundlichem Gruß Anne Klein

    • Jörg Franzke

      Weil Ihre beiden Töchter eigene Einkommen haben, können sie nicht mehr als Unterhaltspflicht berücksichtigt werden. Also addieren Sie all Ihre Einkünfte. Das so errechnete Nettoeinkommen bildet die Bemessungsgrenze des pfändbaren Einkommens. Ich schätze, dass man Ihnen monatlich ca. 550 EUR pfänden kann.

  56. Karo Turgau

    Guten Tag Herr Franzke,
    ich habe von meiner Arbeit soeben mitgeteilt bekommen dass bei mir das Gehalt gepfändet wird. Ich bin verheiratet. Meine Frau hat 5 Kinder, 4 davon leben bei uns im Haushalt. Ich bin nur bei einem Kind eingetragen als Vater. Ich arbeite und meine Frau ist Hausfrau und Mutter. Nun sagt mir meine Arbeitsstelle, dass bei meiner Frau in dem Schreiben vom Gerichtsvollzieher ein Einkommen von 800 € eingetragen ist und sie demnach nicht berücksichtigt werden kann. Dabei bekommt sie nur Kindergeld und ca. 230 € Unterhalt für einen der Kinder. Reicht das aus, dass sie bei der Berechnung meines Pfändungsfreibetrages nicht berücksichtigt wird? Demnach wird nur das eine leibliche Kind berücksichtigt. Dabei muss ich doch meine Frau und die vier Kinder ernähren…?!? Ist vor allem richtig dass meine Frau nicht berücksichtigt wird? 🙁

    • Jörg Franzke

      Das Problem ist ganz einfach gelöst. Gehen Sie zur Rechtsantragsstelle beim Insolvenzgericht und stellen Sie einen Antrag, dass die vier nicht leiblichen aber von Ihnen versorgten Kinder mit als Unterhaltspflicht berücksichtigt werden. Dann erlässt das Gericht einen entsprechenden Beschluss und diesen geben Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab.

  57. Thomas Richter

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe folgende Frage, da ich die richtige Berechnung nicht verstehe.
    Ich bekomme Netto 2.330,- €.
    Muss Kindesunterhalt von 1.400,- € zahlen.
    Komme nun in die Privatinsolvenz.
    Was bleibt mir?
    2.330,- € abzgl. 120,49 € pfändbarer Betrag abzgl. 1.400,- € Kindesunterhalt = 809,51 € ????
    Oder 2.330,- € abzgl. 1.400,- € Kindesunterhalt = 930,- € und kein pfändbarerer Betrag mehr?
    Gruß
    Thomas

    • Jörg Franzke

      Es gilt immer die gesetzliche Pfändungstabelle: Sie schauen dort in der Spalte für zwei Unterhaltspflichten nach und finden so den pfändbaren Betrag. Die tatsächliche Unterhaltszahlung von 1.400 € spielt keine Rolle. Falls diese Zahlungen zu hoch sind, müssten Sie eine Abänderungsklage erheben, um den Unterhalt an Ihre derzeitigen Einkommensverhältnisse anzupassen.

  58. Juliane

    Sehr geehrter Herr Franzke. Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin alleinerziehend mit einem 4 jährigen Kind und verdiene momentan 1400 Euro. Nun möchte ich zusätzlich noch einen Minijob für 450 Euro machen. Ich erhalte 200 Euro Unterhalt für mein Kind. Was ich nicht verstehe ist folgendes. In der Pfändungstabelle steht ja immer der Freibetrag für 1 Kind. Zählt da der Unterhalt jetzt mit rein oder steht mir dieser Freibetrag immer noch zusätzlich zum Unterhalt zu?
    Also wenn ich mit Minijob 1850 Euro verdiene plus 200 Euro Unterhalt hätte ich 144 Euro Pfändung? Oder wäre es mehr weil der Unterhalt dann noch drauf gerechnet wird? Was hätte ich am ENDE NETTO zur Verfügung? Und muss der Unterhalt immer aufs Konto gehen oder kann der Vater es mir auch bar zahlen ? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • Jörg Franzke

      Der Unterhalt steht ja nicht Ihnen zu, sondern dem Kind. Also hätten Sie mit dem neuen Job ein Nettoeinkommen von 1.600 €. Zunächst haben Sie also eine Pfändungsgrenze von ca. 1.500 €, das heißt pfändbar wären ca. 80 €. Aber weil das Kind ein eigenes Einkommen hat, zählt der Pfändungsfreibetrag nicht voll, sondern Sie müssen sich einen Abzug gefallen lassen. Dann wären ca. 280 € pfändbar.

  59. Carsten

    Hallo Herr Franzke,
    seit 2012 läuft mein PI-Verfahren.
    Heute fordert mein TH, dass ich seit diesem Zeitraum Nachweise über meine geleisteten Unterhaltszahlungen an meine beiden Söhne beibringen soll.
    Auf telefonische Rückfrage erklärte man mir, dass es Änderungen gegeben habe.
    Das kommt mir alles sehr komisch vor. Hätte ich es seit 2012 gewusst, wäre es ja kein Problem gewesen. Jetzt kommt ein Haufen auf mich zu.
    Ist es wirklich so, dass es in letzter Zeit eine Änderung gegeben hat?
    Viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Ihr Bauchgefühl ist richtig. Da hat wohl eher der Treuhänder geschlafen. Wenn Sie den Treuhänder regelmäßig über Ihre finanziellen Verhältnisse auf dem Laufenden gehalten haben, haben Sie sich nichts zu schulden kommen lassen und Sie können etwaige Nachforderungen einfach ignorieren.

  60. Anne Winter

    Weter Herr Franzke,
    Ich habe eine sehr dringende Frage. Mein Mann befindet sich seit 2015 in Privatinsolvenz und seit 2016 in der Wohlverhaltensphase. .
    Er hat einen unehelichen Sohn mit einer anderen Frau die mit dem Jugendamt durchgesetzt hat das dieser im Heim untergebracht wird (er ist 14 Jahre).
    Nun stellt das Jugendamt an uns die Forderung das mein Mann sich an den Heim Kosten mit ca 300 € beteiligen muss. Andere Unterhaltsforderungen sind nicht zu leisten. Gibt es Möglichkeiten den Freibetrag meines Mannes beim Insolvenzgericht zu erhöhen? Auf was kann ich mich dort berufen.
    Der Pfändungsfreibetrag wird durch diese Zahlung leider nicht erhöht da es sich bei den Kosten nicht um Unterhaltszahlungen handelt. (Oder doch?)
    Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir darauf Antworten könnten.

    • Jörg Franzke

      Ihr Mann hat eine Unterhaltspflicht, die auf jeden Fall bei der Bemessung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen ist. Weil für die Berechnung der Pfändungsgrenze der Arbeitgeber zuständig ist, soll Ihr Mann die Erhöhung mitteilen, damit der Arbeitgeber ab sofort die Pfändungsgrenze erhöht.

  61. Maria Kitsou

    Sehr geehrte Herr Franzke,
    Ich bin alleinziehende Mutter, hab Regelinsolvenz, Angestelltin mit 2 Söhne. Mein Netto Einkommen sind ungefähr 1200 € Monatlich + Kindergeld für 2.Kinder. Vor paar Tagen hab Uhv beim Jungentamt beantragt. Mit alle diese Geld in meine Konto wird das Freibetrag über die Grenzen. Werden die Uhv leistungen gepfändet? Wenn die bearbeitung von mein Antrag länger dauern eventuell bekomme Ich ein Nachzahlung.Ist es Pfändbar? Oder nur die Netto Einkommem würden Pfändbar wenn höher von das freibetrag waren? Danke im Voraus.

    • Jörg Franzke

      Sie müssen sich eine Bescheinigung besorgen, zur Erhöhung der Pfändungsgrenzen für das P-Konto.

  62. Käster

    Sehr geehrter Herr Franzke, ich verdiene 1200,00€ und bin alleinerziehend mit 2 Kindern…ich bin zahlungsunfähig…kann ich bei einer Privatinsolvenz auch Schulden von Behörden mit einbeziehen? Also ich schulde wegen einer Ordnungswidrigkeit dem Land Berlin Geld…würde dies mit in die Gläubigerliste fallen? Richtet sich die Länge des Insolvenzverfahrens eigentlich nach der Höhe der Schulden? Recht vielen Dank für Ihre Auskunft.

    • Jörg Franzke

      Bußgelder und Geldstrafen werden leider nicht restschuldbefreit. Alle anderen Schulden bei Behörden schon.

  63. Nicole Schell

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit Anfang Juli 2017 in der Privatinsolvenz und würde gerne von Ihnen wissen, ob meine Ehefrau unterhaltsberechtigt ist? Ich habe ein Nettogehalt von 1825 Euro und meine Frau ist sozusagen als Tagesmutter selbständig. Sie sie hat ein Brutto-Gehalt von 1300 Euro und muss als Selbständige natürlich in die Rentenkasse einzahlen, Steuern zahlen, Krankenkasse usw. Als Tagesmutter ist das alles etwas kompliziert, da es auch darauf ankommt wie viel Kinder man betreut. In dem letzten halben Jahr hatte sie 2 Kinder zu betreuen und in den nächsten Monaten hat sie nur 1 Kind, d. h. dann bekommt sie nur noch 680 Euro Brutto.
    Jetzt möchte ich gerne wissen. ob ich ihr gegenüber unterhaltverpflichtend bin als welcher Betrag mir eingehalten wird.?
    Freundliche Grüße
    N. Schell

    • Jörg Franzke

      Im Sinne der Pfändungstabelle zählt die Ehefrau nicht als Unterhaltspflicht, weil sie über ein eigenes Einkommen über 400 EUR monatlich verfügt.

  64. Robby

    Sehr geehrter Herr RA Franzke,
    meine Ex Frau ist in Privatinsolvenz. Meine 17 jährige Tochter verdient sich seit einem Jahr Taschengeld in einem Pflegeheim von ca 200€ monatlich dazu. Ich zahle monatlich 350 € Unterhalt. Nun verlangt der Insolvenzverwalter die Einkommensnachweise meiner Tochter für die letzten 6 Monate. Können meiner Tochter daraus Nachteile entstehen und wird das Einkommen auf die Freigrenze meiner Exfrau angerechnet ?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Jörg Franzke

      Leider wird das Einkommen der Tochter bei der Berechnung der Pfändungsgrenze Ihrer Frau berücksichtigt. Ihre Frau wird voraussichtlich nachzahlen müssen.

  65. Alex

    Hallo,
    Ich bin in einem Insolvenzverfahren. Meine Frage ist jetzt, kann ich dadurch das ich Kindergeld beziehe meine pfändungsgrenze erhöhen?
    Danke

    • Jörg Franzke

      Nein, das Kindergeld zählt nicht zum pfändbaren Einkommen.

      • Hauk Eugen

        Guten Abend,
        Ich habe Privatinsolvenz in diesem Jahr angemeldet, habe 2 kleine Kinder und die Frau arbeitet noch nicht. Aber die Frau wurde als nicht unterhaltpfltige Person eingesehen. Der Grund dafür war dass Sie das Kindergeld und Familiengeld bezieht. „Sowohl Kindergeld als auch Familiengeld sind Ansprüche der Eltern und keine Ansprüche der Kinder.“ Ist das rechtens?

        • Jörg Franzke

          Dass man die Ehefrau nicht als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle anerkennt weil sie das Kindergeld bezieht, höre ich das erste Mal. Dann stellen Sie das Kindergeld doch einfach um und lassen es auf Ihr Konto überweisen. Dann hat Ihre Frau keine Einkünfte mehr.

  66. Marita Heintz

    Hallo Herr Franzke,
    Ersteinmal Danke für Ihr Rat auf dieser Seite!
    Meine Frage….
    Kann man bei einer Neueinstellung(Firma)in der Insolvenz auch das Gehalt selbst an den Insolvenzverwalter zahlen?
    Zur Erklärung…
    Ich habe eine neue Stelle in Aussicht, nach einem halben Jahr Probezeit werde ich als Bereichsleiter eingestellt und habe die Möglichkeit dadurch mehr zu verdienen.
    Ich habe nur die Befürchtung, dass ich diese Arbeitsstelle bzw. Stellung (welche auf mein Lebenslauf wie zugeschnitten ist) dann vielleicht nicht bekomme.
    Gibt es da Möglichkeiten, monatlich mit denn verwalter das zu klären(ist doch auch Inn sinne der Gläubiger, mehr Geld zu bekommen) mir ist alles sehr sehr peinlich.

    • Jörg Franzke

      Man kann es zumindest dem Insolvenzverwalter anbieten. In der Regel machen die Verwalter das auch mit, weil sonst während der Probezeit die Gefahr hoch ist, dass Sie wieder entlassen werden.

  67. Nina

    Hallo Herr Franzke,
    Nu habe ich auch nochmal eine Frage.
    Ich befinde mich im letzten Jahr meiner Insolvenz. Habe zwei Töchter ( 22 Jahre) die erst im nächsten Jahr mit der Ausbildung beginnen. Ich habe meiner Treuhänderin mitgeteilt, dass ich ab August für eine meinter Töchter nicht mehr unterhaltspflichtig sei, da sie zur Überbrückung einen Job angenommen hat. Meine 2. Tochter hat ebenfalls diesen Monat einen Job angefangen, dies habe ich auch unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Da ich ja nun für beide nicht mehr unterhaltspflichtig bin, müsste sich doch der pfändbare Betrag erhöhen? Hat sich bisher aber nicht.
    Kann es daran liegen, dass ich für beide noch Kindergeldanspruch habe und auch bekomme, da beide als Ausbildungssuchend gelten und somit der Anspruch weiter besteht auch wenn beide einer Tätigkeit nachgehen.
    Eigentlich müsste der Treuhänder sich doch mit meiner Versorgungsstelle in Verbindung setzten?
    Nicht das dort gedacht wird, ich bin noch Unterhaltspflichtig, da das Kindergeld auf meiner Abrechnung aufgelistet ist.
    Bin da jetzt sehr verunsichert. Man liest ja viel von Restschuldversagung usw.
    Ich danke recht herzlich im voraus
    Nina P.

    • Jörg Franzke

      Da schläft halt die Treuhänderin. Sie hat vergessen, die Pfändungsgrenzen anzupassen. Wenn Sie ihr den Wegfall der Unterhaltspflichten nachweisbar angezeigt haben, ist alles gut. Sie könnten nun weiterhin das volle Einkommen kassieren und ausgeben und wenn es die Treuhänderin eines Tages merkt, dann verweisen Sie auf Ihr Informationsschreiben. Dann muss die Treuhänderin den Schaden ersetzen, aber nicht Sie. Entscheiden Sie selbst, ob Sie so vorgehen wollen oder ob Sie die Treuhänderin nochmals darauf hinweisen.

  68. Metj.N

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich in der Privatinsolvenz seit Dezember 2016,( geschieden und keine Kindern). ab November 2017 anfange ich mit dem neuen Job als Buchhalter bei einer Botschaft , mein zukünftige monatliche Nettolohn beträgt 2.300 €.
    Meine Frage ist: ich muss jedes Monat Geld (Minimum 500 € an meine Eltern und meine Geschwister schicken – die Im Ausland leben- Sie sind Arbeitslos und haben keine Unterkünfte und keine Rente.(ich kann das nachweisen und vorliegen).
    zählt das als Unterhaltspflicht? falls ja wie viel kann von meinem Nettolohn bleiben.?
    Ich bedanke mich im Voraus und auf Ihren Antwort verbleibe ich
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Nein, die freiwillige Zahlung an die Verwandten zählt leider nicht als Unterhaltspflicht. Sie müssen diese Zahlung also von Ihrem pfändungsfreien Einkommen bestreiten.

  69. Battal Gazi

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    leider ist mein letzter Kommentar wohl nicht durchgekommen. Daher stelle ich meine Frage hier erneut.
    Mein Versuch mich mit meinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen ist gescheitert. Ich bot bei einem Gehalt von 1.550,-€ Netto eine Ratenzahlung von 400,-€ über 60 Monate an. Leider wurde dieses Angebot von der Hälfte der Gläubiger abgelehnt und damit fehlt die Kopfmehrheit. Somit werde ich wohl die Privatinsolvenz beantragen. Aktuell habe ich keinen eigenen Haushalt und wohne bei meinen Eltern. Die Schuldnerberatung teilte mir mit, dass mir auf Grund dessen wesentlich mehr weggepfändetet werden würde als es die Pfändungstabelle vorsieht. Die Beraterin schätzte, dass mir ca 600,-€ verbleiben würden. Ist das so rechtens, auch wenn ich mich in den Haushalt mit ca 400-600 Euro pro Monat einbringe? Müsste ich mit meinen Eltern einen Untermietvertrag unterzeichnen?
    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.
    MfG
    Battal Gazi

    • Jörg Franzke

      Das ist natürlich Quatsch, was man Ihnen da erzählt hat. Die gesetzliche Pfändungstabelle ist für alle gleich und gilt damit auch für Sie. Ich schätze, dass man Ihnen ca. 330 € pfänden wird. Wie Sie das pfändungsfreie Einkommen ausgeben, geht auch in der Insolvenz niemanden etwas an.

  70. W. B.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Mittlerweile haben sich meine Einkoomensverhältnisse geändert 7 werden sich 2018 noch einmal ändern. Hierzu ergeben sich für mich unbeantwortete Fragen:
    Da mein Einkommen trotz drei Jobs nicht ausreicht, erhalten mein schulpflichtiger Sohn und ich Wohngeld und einen Kinderzuschlag. Unterhalt bekomme ich für meinen Sohn nicht, weil mein zweitgeborener Sohn bei seinem Vater lebt.
    Mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag kommen wir aber über den Pfändungsfreibetrag. Was wird der Insolvenzverwalter davon einbehalten?
    Das Kindergeld bleibt ja unberührt (wie ich auf Ihrer informativen Seite gelesen habe). Wie sieht es mit dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld aus?
    Falls er alles einbehält was über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht, ist dann ein Mensch, der Privatinsolvenz beantragen musste, weniger hilfebedürftig als ein Mensch ohne ?
    Frage 2: mein Sohn beginnt nächstes Jahr eine Ausbildung. Er erhält 320 € im ersten Lehrjahr. Wird sein Einkommen auch vom Insolvenzverwalter einbehalten?
    Wenn ja, wieviel davon?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre informative Seite!
    Viele Grüße

    • Jörg Franzke

      Würde mich sehr wundern, wenn Sie aufgrund der staatlichen Zuwendungen über die gesetzliche Pfändungsgrenze kommen. Mit zwei Unterhaltspflichten würde Ihre Pfändungsgrenze bei 1.770 EUR beginnen und das Kindergeld geht extra. Es würde mich wundern, wenn das Einkommen samt Wohngeld usw, diesen Betrag übersteigt. Falls dem aber so ist, würde der Insolvenzverwalter das gesamte Einkommen zusammenrechnen und daraus den pfändbaren Betrag bilden.

  71. M.S.

    Hallo guten Tag Herr Franzke.
    Auch ich habe eine Frage und zwar:
    Ich bin in der PI (seit 2015) jetzt befördert worden und bekomme demnächst eine Rückzahlung ab dem 1.1.2017. Leider bin ich noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Wieviel geht an den Inso-Verwalter und wieviel darf ich davon evtl. selbstbehalten? Wird jetzt alles zurückgerechnet? Ich hatte zwischendurch erst 2, dann 1 Kind als Unterhaltspflichtige. Oder bekomme ich davon garnichts?
    Danke für Ihre Mühe.
    MfG.

    • Jörg Franzke

      Auch bei der Sonderzahlung gilt die gesetzliche Pfändungstabelle. Das heißt, eines schönen Monats werden Sie Gehalt und Rückzahlung ausgezahlt bekommen. Von dem ausgezahlten Betrag gilt wiederum die Pfändungstabelle: das pfändungsfreie Einkommen erhalten Sie und der Rest ist weg.

      • M.S.

        Danke für Ihren schnelle Antwort.
        Nun ist es ja so, dass man vom ausbezahlten Weihnachtsgeld (Summe X) – 500 € davon behalten darf. Also verstehe ich Sie richtig, dass das hiebei allerdings nicht zutrifft und alles einkassiert wird!? Wäre das in der Wohlverhaltensphase anders?

        • Jörg Franzke

          Nein, nein. Das ist so wie Sie das schreiben. Vom Weihnachtsgeld sind 500 € pfändungsfrei.

  72. Stefan Jabs

    Hallo Herr Franzke
    Befinde mich seit März 2016 in der Privatinsolvenz. Habe jetzt im Monat Mai 600 euro gewonnen die auf mein P-Konto gegangen sind.
    Habe einen Freibetrag von 1928,-
    Habe nun im Juni eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen für die Monate November 17- Februar 18.
    Jetzt stellt sich mein IV quer und gibt die Nachzahlung auf meinen Konto nicht frei mit Begründung ich hätte den Geldgewinn melden müssen und an ihn abführen müssen. Ist das so richtig?

    • Jörg Franzke

      Ja, leider hat der Insolvenzverwalter recht.

  73. Mathias M

    Hallo
    Ich befinde mich in der wohlverhaltensphase und habe heute meinen ersten Fragebogen erhalten. Muss ich das Gehalt meiner Tochter angeben, da dies ja sehr persönlich ist und sie nichts für meine Situation kann?! Und wie hoch darf das Gehalt sein? Sie befindet sich noch in Ausbildung.

    • Jörg Franzke

      Das Gehalt Ihrer Tochter müssen Sie nicht angeben. Es reicht aus, wenn Sie dem Verwalter mitteilen, dass die Tochter eigene Einkünfte hat. Dann entfällt Ihre Tochter als Unterhaltspflicht.

  74. Natalie M.

    Guten Tag Herr Rechtsanwalt Franzke,
    ich befinde mich in der Privatinsolvenz und habe eine Lohnpfändung monatlich von meinem Gehalt. Ich bin jetzt schwanger und werde Elterngeld beantragen. Meine Frage ist nun, ob sich das Elterngeld an meinem regulären Nettoeinkommen richtet oder dem nach der Lohnpfändung. Mit Lohnpfändung 1270€ und ohne 1570€. Das ist ja ein großer Unterschied.
    Vorab vielen Dank.

    • Jörg Franzke

      Das pfändbare Einkommen wird jeden Monat neu berechnet. Wenn Sie das Elterngeld erhalten, zählt dieses Einkommen.

      • Annjes

        Hallo sehr geehrter Herr RA Franzke,
        ich befinde mich derzeit in der gleichen Situation wie Frau Natalie M.
        Leider habe ich Ihre Antwort nicht verstanden.
        Ist jetzt das Nettoeinkommen vor der Pfändung maßgeblich oder der ausgezahlte Betrag nach der Pfändung?
        Vielen Dank vorab für Ihre Info.

        • Jörg Franzke

          Der ausgezahlte Betrag nach der Pfändung.

  75. Mustafa Hussain

    Guten Tag Herr Franzke, ich habe eine Frage, mein Privatinsolvenzverfahren läuft seit Dezember 2015, im Juni diesen Jahres habe ich eine neue Arbeitsstelle angetreten bei der die Unterhaltspflicht für meine zwei Kinder wirksam wird, ich habe meinem Insolvenzverwalter meinen Arbeitsvertrag, das Forderungssxhreiben des Jugendamtes sowie die Geburtsurkunden der Kinder zugesandt, jedoch ignoriert der IV diese Forderung des Unterhalts und hat den pfändbaren Teil meines Lohns beim Arbeitgeber geltend gemacht, wie muss ich mich nun verhalten um der Förderung des Jugendamtes nachkommen zu können?
    MfG

    • Jörg Franzke

      Das verstehe ich auch nicht. Eigentlich muss der Arbeitgeber die beiden Kinder als Unterhaltspflicht berücksichtigen und dann einen entsprechend erhöhten Geldbetrag an den Insolvenzverwalter auszahlen. Letztendlich ist der Arbeitgeber für die richtige Berechnung des pfändbaren Einkommens verantwortlich. Das heißt, er muss Ihre beiden Kinder als Unterhaltspflicht berücksichtigen. Gibt es Probleme, können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Feststellung der streitigen Unterhaltspflichten stellen und dann berechnet das Gericht.

  76. Melanie Franke

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Franzke,
    Mein Ehemann befindet sich seit 2015 (Hochwasser bedingt) in Privatinsolvenz. Ich falle aus dem Freibetrag heraus, da ich eigenes Einkommen beziehe. Bis dato hat meine Tochter (seine Stieftochter) Unterhalt von Ihrem Erzeuger erhalten. Dieser weigert sich jedoch neuerdings zu zahlen. Ich wollte Unterhaltsvorschuss für sie beantragen, dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass mein Ehemann Naturalunterhaltverpflichtet ihr gegenüber sei, da er mit mir verheiratet ist. Wirkt sich das nun auch auf seine Freigrenze in der Pfändungstabelle aus (im positiven Sinne) oder stehen wir tatsächlich mit 300Euro monatlich weniger da und keiner fühlt sich verantwortlich.
    Vielen Dank im voraus für die Antwort.

    • Jörg Franzke

      Sie müssen dazu einen besonderen Antrag stellen auf Erhöhung der Pfändungsgrenzen beim Insolvenzgericht. Dann ist es durchaus üblich, dass die Stieftochter auch als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle berücksichtigt wird.

  77. Ucar, Safiye

    Guten Tag Herr Rechtsanwalt Franze,
    meine Schwester arbeitet Teilzeit somit würde sie als Unterhaltspflichtige wegfallen. Sie ist aber pflegebedürftig (Pflegestufe 2 braucht Betreuung und wird immer begleitet hingefahren Tabletteneinnahme Mehraufwand im täglichen Leben etc.) und hat einen Schwerbehindertenausweis hat man in so einem Fall gesonderte Rechte oder zählt sie trotzdem als Entfall als Unterhaltspflichtige?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Automatisch wird man Ihre Schwester sicherlich nicht als Unterhaltspflicht anerkennen. Sie können aber einen Antrag bei Gericht stellen, dass man Ihre Schwester als Unterhaltspflicht anerkennt.

  78. Sandra

    Hallo
    Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern (9 und 14 Jahre).
    Verdiene 991€ und im Nebenjob 450€.
    Bekomme Kindergeld und 309€ Unterhalt für die kleine und 100€ für die große.
    Die große geht auch noch Zeitung austragen und bekommt dafür 80€.
    Was zählt als Einkommen und wieviel müsste ich bei einer Privatinsolvenz abtreten?

    • Jörg Franzke

      Als Einkommen im Sinne der Pfändungstabelle zählt nur das Einkommen, also 991 EUR und 450 EUR. Damit liegen Sie bei zwei Kindern unterhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze, man kann Ihnen gar nichts wegnehmen.

  79. Jörg

    Moin, ich bin verheiratet (Frau hat eigenes Einkommen) verdiene 1735 Euro netto, habe einen einkommenslosen Sohn / Schüler (18 Jahre) und einen Sohn / Azubi (20 Jahre) im zweiten Ausbildungsjahr mit knapp 800 Euro netto. Kurz vor der Verjährungsgrenze, kommt nun die Sparkasse und will eine EV, die ich auch abgegeben habe. Inwieweit macht sich da Azubigehalt meinen zweiten Sohnes bei einer Pfändung bemerkbar, sprich wird dessen Geld angerechnet?

    • Jörg Franzke

      Weil der Azubi ein eigenes Einkommen hat, gilt er nicht mehr als unterhaltsberechtigt im Sinne der Pfändungstabelle.

  80. Linda

    Guten Tag,
    ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz und erhalte durch eine berufliche Reha Übergangsgeld in Höhe von 977,10€, dazu bekomme ich einen Fahrkostenzuschuss, etwa 180€ von der RV und Verpflegungsgeld ca. 55€ vom Bildungsträger. Da ich ein P-Konto habe, kann ich nur über 1073,-€ verfügen. Die Bank zahlt den übrigen Betrag nicht aus. Ist das so richtig?
    Vielen Dank
    Linda

    • Jörg Franzke

      Die Bank verhält sich richtig. Sie darf es sich besonders einfach machen und alles über 1.140 € einbezahlten. Sie müssten nun einen Antrag bei Gericht stellen auf Feststellung der erhöhten Pfändungsgrenze. Oder Sie machen es sich besonders einfach und lasen zum Beispiel den Fahrtkostenzuschuss auf ein anderes Konto überweisen.

  81. Melanie

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin seit 2 Jahren in der Pi und habe ein P Konto. Ich habe 3 Kinder, die noch Zuhause wohnen. Einer davon hat hat eigenes Gehalt. Eine macht eine schulische Ausbildung, die sie selbst finanziert mit Bafög und einen 450€ Job. Die letzte ist noch schulpflichtig.
    Für sie habe ich Anfang des Jahres Unterhaltsvorschuss beantragt. Gestern kam der Brief, dass ich eine rückwirkende Zahlung bekomme.
    Das wird dann aber meine Freigrenze überschreiten.
    Ist diese Nachzahlung pfändbar?
    Liebe Grüße Melanie

    • Jörg Franzke

      Ja, das ist leider sehr wahrscheinlich, dass die Nachzahlung pfändbar ist.

  82. Linda Bachmeyer

    Hallo Herr Franzke,
    Meine Insolvenz läuft jetzt seit November 2017 und alles lief bis jetzt gut. Jedoch kann es passieren das mein Ehemann ab nächstes Jahr Juni arbeitslos wird, zählt er dann als unterhaltspflichtige Person oder wird er in meinem Pfändungsfreibetrag nicht mit berechnet?

    • Jörg Franzke

      Der Ehemann bekommt dann ja sicherlich Arbeitslosengeld. In diesem Fall zählt er wie bisher nicht als Unterhaltspflicht. Es bleibt also alles beim Alten.

  83. Yvonne Meurer

    Hallo,
    Ich werde voraussichtlich in einem halben Jahr in Privatinsolvenz gehen.Derzeit erhalte ich eine Frührente in Höhe von 1015€,Unterhaltsvorschuss für meine Söhne (13+17) sowie Kindergeld für die beiden.Ab Januar möchte ich einen 450€Job beginnen.Da ich über ein PKonto verfüge worauf auch Pfändungen sind,kann mir bis zu beginn der Insolvenz von meinem Einkommen etwas gepfändet werden?

    • Jörg Franzke

      Nö, kann nicht.

  84. L. Mc

    Hallo, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich stehe kurz vor der PI und verdiene 2200 Euro netto, 200 euro Kindesunterhalt und 194 Kindergeld. Mein Mann bezieht ebenfalls 1100 Euro netto. Bin ich nun beiden Unterhaltspflichtig oder weder meinem Mann noch Sohn weil ja beide ein Einkommen haben? Wie wird das genau berechnet?

    • Jörg Franzke

      Sie sind nur Ihren beiden Kindern zum Unterhalt im Sinne der Pfändungstabelle verpflichtet, weil Ihr Mann eine Einnahmen hat.

  85. Kallenbach

    Guten Tag Herr Franzke,
    da ich mich von meinem Ehemann scheiden lassen möchte, zieht das aller Voraussicht nach eine Privatinsolvenz für mich nach sich. Meine Frage: Zählt 1. der Trennungsunterhalt und 2. nachehelicher Ehegattenunterhalt mit zu meinem pfändbaren Netto-Einkommen? Ist die Handhabung im Verfahren abweichend von der der Wohlverhaltensphase?

    • Jörg Franzke

      Ja, der Trennungsunterhalt zählt mit dazu. Man addiert alle verfügbaren Einkommen und ermittelt daraus den pfändbaren Anteil.

  86. Sandra Hyrmann

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich bin seit Juni 2013 in der Privatinsolvenz. Ich bin ledig und habe keine Kinder. Ich habe am 1.12.2018 einen neuen Job angefangen in Vollzeit und verdiene dort 1294€ netto. Nun bekomme ich ab diesem Monat vom Jobcenter eine Förderung von 400€ im Monat, nennt sich BIMO und ist sowas wie das Hamburger Modell. Ist dieses Geld zusammenrechbar mit meinem Gehalt oder handelt es sich um eine unpfändbare Förderung?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra Hyrmann

    • Jörg Franzke

      Meines Erachtens ist diese Förderung normales Einkommen, welches Bestandteil der Pfändung ist.

  87. Jennifer Albrecht

    Sehr geehrter Herr Franzke
    ich habe folgende Fragen: Meinem Mann steht eine Privatinsolvenz bevor. Er verdient monatlich 2139,14 netto. Ich habe ein eigenes Einkommen. Wie hoch ist hierbei meine Einkommensgrenze, damit ich bei meinem Mann als unterhaltspflichtig gelte? Die Eltern meines Mannes sind ebenfalls in einem Insolvenzverfahren. Wie viel Unterhalt muss mein Mann seinen Eltern zahlen damit diese bei Ihm auch in die Unterhaltspflicht eingerechnet werden?
    Viele Grüße!

    • Jörg Franzke

      Sobald Sie eigene Einkünfte haben, gelten Sie nicht mehr als Unterhaltspflicht führ Ihren Mann. Selbst wenn Sie nur 100 EUR verdienen würden, würde damit die Pfändungsgrenze sinken.

  88. LenA Langemeier

    Guten Tag,
    mein Vater möchte in eine Privatinsolvenz gehen, er zahlt an meine kleine Schwester 300€ Unterhalt und verdient 1680 Netto! Erhält meine Schwester weiter hin 300€ oder bekommt sie einen geringeren Satz weil sein Selbstbehalt verringert wird und somit keine 300€ mehr aufbringen kann?

    • Jörg Franzke

      Weil Ihr Vater unterhaltsverpflichtet ist, beträgt die Pfändungsgrenze ca. 1.500 EUR netto. Was er damit macht, ist seine Sache. Er kann also weiterhin die 300 EUR bezahlen oder mehr oder weniger.

  89. LisaP

    Sehr geehrter Herr RA Franzke,
    leider musste ich mich in Privatinsolvenz begeben. Nun wurde mir aber auf dem P Konto ein geringerer Pfändungsschutz bescheinigt als ich aus der Pfändungstabelle entnehmen kann.
    Lt. Tabelle darf ich bis 1799,00 Netto verdienen zzgl. Kindergeld (388,00)und Unterhaltsvorschuss 220,00 = 2407,00 . Auf dem P-Konto wurden mir aber nur 2186,23 bescheinigt. Ist das so korrekt?

    • Jörg Franzke

      Erst mal ist das so korrekt. Nun müssten Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag stellen, auf Anpassung der P-Konto Grenze an die gesetzliche Pfändungstabelle. Dann stimmt wieder alles.

  90. Sebastian Wille

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Ex-Frau ist mitten in einem Privat-Insolvenzverfahren, nun bitte sie mich das ihr anteilig zustehende Kindergeld auf das Konto unserer 12 jährigen Tochter zu überweisen, damit so wie sie es sagt, nicht gesperrt wird, da es nicht von der Familienkasse kommt sondern von einer Privat-Person, eben mir.
    Meine Frage, würde ich mich damit strafbar machen, weil ich ja so im Prinzip Geld an der Pfändung vorbei steuere.
    Gruss
    S.Wille

    • Jörg Franzke

      Ihre Frau hat Recht und Sie machen sich keinesfalls strafbar, wenn das Geld auf Ihr Konto überwiesen wird.

  91. EU

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Meine Frau bezieht das Kindergeld von der Familienkasse. Mein Arbeitgeber berücksichtigt jedoch die Kinder bei mir als Unterhaltspflichtig bei der Gehaltspfändung. Ich will auch, dass es nun in der bevorstehenden Privatinsolvenz (Meine Frau und ich müssen beide in die PI) so bleibt. Kann der IV die Unterhaltspflicht bei mir aberkennen, oder muss ich auch das Kindergeld an mich auszahlen lassen, damit die Unterhaltspflicht weiterhin bei mir bleibt? Meine Frau hat ein eigenes Einkommen.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • Jörg Franzke

      Ja, in der Insolvenz wird man Ihnen nur noch eine halbe Unterhaltspflicht anerkennen, sodass das pfändbare Einkommen dann höher wäre.

  92. Christian Klamert

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Mir steht leider eine PI bevor, ich bin alleinerziehender Vater eins 7 jährigen Kindes, laut Internet besteht mein Selbtbehalt somit bei 1560 €, sollte ich jetzt einen Lohn von 1560€ erhalten würde durch Kindergeld ca 200€ sowie Unterhaltsvorschuss 200€ diese Grenze überschritten werden. Wären diese 200 € Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss dann Pfändbar oder hätte ich dann quasi 1900€? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mfg Chris

    • Jörg Franzke

      Das Kindergeld ist nicht pfändbar und der Unterhaltsvorschluss auch nicht.

  93. Ulrike Leukel

    Guten Tag
    Ich stehe vor einer PI, bin alleinerziehend mit einem Kind, hinzu kommt das ich in Ausbildung bin und einen Mininebenjob habe.. Die Dame von der Beratungsstelle hat berechnet das ich knapp 1790 € Einkommen habe. Ich bin völlig verunsichert, sie hat wirklich alles eingerechnet… Unterhalt, Wohngeld, Kindergeld, unterhaltsvorschuss… Kann das wirklich sein…? Wo kann ich mich noch hin wenden?

    • Jörg Franzke

      Das ist natürlich Quatsch. Maßgeblich für die Berechnung des pfändbaren Einkommens ist ausschließlich das Nettoeinkommen, also ohne Kindergeld und Kindesunterhalt. Kurzum, Ihnen wird nix gepfändet.

  94. Christian Wilhelm

    Mein Sohn (15) erhält derzeit eine Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von 265.- zusätzlich erhalte ich für ihn Unterhaltsvorschuss (282.-)
    Bei meiner Insolvenz wird er daher nur noch hälftig als unterhaltsberechtigte Person berechnet. Ist das so korrekt und fällt er ab September wenn er eine Ausbildung beginnt komplett raus?

    • Jörg Franzke

      Ja, wird bei Ihnen nur noch hälftig berechnet. Sobald der Sohn dann eigene Einnahmen hat – und sei es nur ein Ausbildungsgehalt – kann er nicht mehr als unterhaltsberechtigt berücksichtigt werden.

  95. Peter

    Hallo,
    eine ehemalige Freundin schuldet mir noch 4500,- €. Sie wohnt bei Ihren Eltern und ist 25 Jahre alt und befindet sich im Referendariat und verdient ca. 1100 Netto.
    Verschiebt sich die Pfändungsgrenze nach unten, weil sie keine Miete zahlt?
    MfG
    Peter

    • Jörg Franzke

      Nein die Pfändungsgrenze bleibt für alle gleich. Wie der Schuldner das pfändungsfreie Geld ausgibt, wirkt sich nicht auf die Pfändungsgrenze aus.

  96. kai

    Guten Tag Herr Franzke, ich befinde mich seit 2017 in einem Insolvenzverfahren und habe vor 4 Wochen ein Kind bekommen, dass mit mir und meiner Freundin in einen Haushalt lebt.
    Mein Verdienst liegt bei ca 1510euro und meine Freundin bekommt nächsten Monate ihr letztes Ausbildungsgehalt und dann mutterschaftsgeld.
    Meine Frage wäre jetzt, wie und ob ich den Freibetrag auf die 1560euro fehlen kann oder ob mir weniger zusteht da meine Freundin das mutterschaftsgeld bekommt. MfG kai

    • Jörg Franzke

      Grundsätzlich steht Ihnen zunächst einmal der Pfändungsfreibetrag in voller Höhe zu. Allerdings kann der Insolvenzverwalter einen Antrag stellen, dass dieser Freibetrag halbiert wird, weil das Kind aufgrund des Mutterschaftsgeldes „eigene“ Einnahmen hat.

  97. Kay

    Hallo Hr. Franzke,
    Ich bin nun seit 5 Jahren in der PI, ich halte mich an alle Dinge die der Insolvenzverwalter anfordert, des Weiteren bekommt er jeden Monat die Lohnabrechnung per Mail. Warum schließt er das Verfahren nicht und schickt mich in die Wohlverhaltensphase? Er sagt mir seit 4 Jahren das er das fertig macht und immer kommt dann er möchte gerne den Steuerjahresausgleich abwarten. So langsam nervt es echt, mein Arbeitgeber hat in den letzten Jahren mehrfach Zuviel gezahlt und der Insolvenzberater sagt mir dazu nur das ist nicht sein Problem er gibt es mir nicht wieder. Des Weiteren habe ich das Gefühl das der junge Mann etwas komisch ist, er fordert Unterlagen aus Vorjahren die er angeblich nicht mehr findet obwohl er sie bekommen hat an. Das verzögert dann zusätzlich ständig das ich in die Wohlverhaltensphase gelange da er immer irgendeinen Abschlussbericht schreiben will. Ist das normal? Des Weiteren zahle ich seit knapp 10 Jahren 275€ Unterhalt bei ca. 1800€ Netto, der Grund ist die Entfernung zur Arbeit und den daraus resultierenden erhöhten Freibetrag. Ich habe nun diesen Monat einen neuen Arbeitgeber, ich verdiene das gleiche somit steigt dann auch mein Unterhalt. Wie lange muss ich den voll bezahlen? Mein Sohn ist am 5.5.2002 geboren und beginnt voraussichtlich im August eine Lehre. Er wohnt zur Zeit bei seiner Mutter die ebenfalls eine Arbeit hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kay

    • Jörg Franzke

      Die einfache Antwort ist: Der Insolvenzverwalter hat halt keine Zeit für Ihren Fall, sondern andere Dinge zu tun. Dagegen können Sie sich nicht wehren, aber Ihnen kann es ziemlich egal sein, weil nach sechs Jahren Schluss ist. Wenn der Arbeitgeber zu viel Geld bezahlt, ist das wirklich das Problem des Arbeitgebers und nicht des Insolenzverwalters. Der Arbeitgeber muss das pfändbare Einkommen richtig berechnen. Für den Unterhalt ist der Insolvenzverwalter auch nicht zuständig. Sie müssten zu einem Fachanwalt für Familienrecht und dort eine Klage auf Anpassung des Unterhalts beauftragen.

  98. Jörg Franzke

    Sie rechnen richtig. Weil Ihre Tochter volljährig ist und über eigene Einnahmen verfügt, gilt sie nicht mehr als Unterhaltspflicht und Ihre Pfändungsgrenze beginnt bei 1.180 € Nettoeinkommen. Wenn man Ihre beiden Einkommen zusammenrechnet, liegen Sie immer noch unterhalb der Pfändungsgrenze. Also machen Sie sich keine Sorgen. Soll der Insolvenzverwalter diesen Beschluss zu Zusammenrechnung doch beantragen.

  99. Jörg Franzke

    Es liegt bei Ihnen kein pfändbares Einkommen vor. Sie liegen unterhalb der Pfändungsgrenze. Der Unterhalt an Ihre Kinder zählt nicht zu Ihrem Einkommen, sondern zum Einkommen Ihrer Kinder.

    • Ludmilla

      sehr geehrter Herr Franzke
      meine Frage ist .ich bin in Insolvenz, habe ein Sohn 21.der zur Zeit in Ausbildung ist hat aber Schule und muss arbeiten in Betrieb wo er auch lernt.er kriegt auch das Geld dafür .wohnt auch mit mir.zählt es als eigene ankommen.?und darf es beim Pfändung mitzählen?

      • Jörg Franzke

        Leider darf der Sohn bei Pfändung nicht mitzählen. Er ist schon 21 Jahre alt und hat eigenes Einkommen.

  100. Olaf

    Sehr geehrter Herr Franke,
    leider befinde ich mich in einer PI. Ich muss an meine getrennt lebende Ehefrau Unterhalt bezahlen, da sie kein Arbeitseinkommen bzw. ALG2 bekommt. Da ich nur 1250,- Euro Netto bekomme, zahle ich nur 15,- Euro. Laut Auskunft meines Insolvenzverwalters können auch nur diese 15,- Euro berücksichtigt werden und nicht eine komplette unterhaltspflichtige Person. Ist das so richtig?
    Freundliche Grüße
    Olaf

    • Jörg Franzke

      Streng genommen ist das so wie der Insolvenzverwalter sagt. Aber Sie können argumentieren, dass Sie Ihrer Unterhaltspflicht auch mit Sach-Zuwendungen nachkommen. Beispielsweise kaufen Sie ihr mal eine Hose oder laden sie zum Pizzaessen ein oder kaufen ihr Lebensmittel.

  101. Mandy

    Ich habe noch 2 Jahre die Wohlverhaltensphase. Ich gehe voll arbeiten das heißt ein verdienst netto liegt bei 966, Euro und einen nebenjob mit 339 Euro monatlich des Weiteren bekomme ich eine Wittwenrente von 460, Euro bei mir leben 4 Kinder drei bekommen halbweisenrente eine BAföG und eine ab August lehrlingsgeld wie hoch ist bei mir die Pfändungsgrenze?

    • Jörg Franzke

      Man addiert alle drei Einkünfte zusammen. Weil Sie vier Kinder haben, ist die Pfändungsgrenze auf jeden Fall höher als das Nettoeinkommen. Kurzum: Man kann Ihnen gar nichts pfänden.

  102. Hahn

    Hallo,
    ich beziehe Erwerbsminderungsrente und habe einen 450 Euro Job. Zudem bin ich alleinerziehend und mein 16jähriger Sohn hat ebenfalls einen Minijob. Wird das Einkommen meines Sohnes angerechnet? Wegen der Unterhaltspflicht?

    • Jörg Franzke

      Nein, wird nicht angerechnet.

  103. Markus

    Hallo Herr Franzke,
    ich befinde mich seit ca.4 Monaten in der Privatinsolvenz.Ich habe 2 Kinder die mit meiner Freundin im selben Haushalt wohnen.Nun habe ich Post vom Insolvenzverwalter bekommen ,dass er sich in den letzten Monaten verrechnet hätte weil er zunächst 2 unterhaltsberechtigte Kinder angenommen hätte tatsächlich müssten die Kinder zu lediglich je 50% berücksichtigt werden wegen des Naturalunterhaltes meiner Lebensgefährtin laut BGH Rechtsprechung. Nun frage ich mich ob es rechtens ist dies nachträglich einzufordern und ob es dazu nicht einen Beschluss vom Gericht drüber geben müsste und ob nicht eine Anhörung des Schuldners hier geben müsste.Vielen Dank im Voraus!!

    • Jörg Franzke

      Sie haben recht. Wenn Sie den Insolvenzverwalter laufend über Ihre finanziellen Verhältnisse über dem Laufenden halten und der Verwalter verrechnet sich trotzdem, hat er Pech gehabt und muss die Suppe auslöffeln. Es ist auch richtig, dass der Verwalter einen Beschluss bei Gericht erwirken müsste, um die Pfändungsgrenze zu bestimmen.

  104. Nikoleta

    Hallo Herr Franzke ,
    ich bin Alleinerziehende mit zwei Kindern und ich beginne ab November zu arbeiten. Ich weiß , dass lediglich mein Nettoeinkommen als Gehalt angerechnet wird. Mein Insolvenzverwalter sagt mir aber immer , dass der Unterhalt auch dazugerechnet wird. Leider ist er derzeit nicht zu erreichen um das abzuklären und ich wollte mich erstmals informieren , bevor ich ihn damit konfrontiere. Er ist immer sehr nett und will mir sicher nichts schlechtes. Es stimmt doch nicht , dass der Unterhalt zählt oder ?! Was kann ich tun , um ihm das zu „beweisen“?
    Danke !!!!
    Viele Grüße
    Nikoleta

    • Jörg Franzke

      Der Unterhalt der Kinder wird insoweit angerechnet, dass der Freibetrag für die Unterhaltspflicht bei der Bemessung Ihrer Pfändungsgrenze nicht mehr vollständig angerechnet wird, sondern nur noch teilweise. Das heißt, die beiden Kinder werden nicht mehr vollständig bei der Pfändungsgrenze berücksichtigt, sondern nur noch zur Hälfte.

      • Nikoleta Mayer

        Danke für Ihre Antwort. Mein Insolvenzverwalter teilte mir gerade mit , dass meine Kinder komplett rausgenommen werden und nicht nur zur Hälfte ?!

        • Jörg Franzke

          Das sollte er aber nicht. Wenn Sie Unterhalt leisten, dann muss dieser auch berücksichtigt werden.

  105. Sara Frank

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin von meinem Mann seit 2 Monaten getrennt.Er muss für 2017 steuern zahlen, jetzt ist sowohl sein Konto als auch mein Konto gepfändet.
    Ich bin Tagesmutter und erhalte vom Jugendamt Geld die ich versteuern muss, ebenso Renten und Krankenversicherung zahlen muss, jeden Monat.
    Kann ich die Pfändung für mein Konto aufheben?
    Danke

    • Jörg Franzke

      Wahrscheinlich pfändet das Finanzamt aufgrund rückständiger Einkommenssteuer, für die Sie beide gemeinsam veranlagt werden. Also gehen Sie zum Steuerberater und beantragen die getrennte Veranlagung. Dann haften Sie nicht mehr für die Steuerschulden Ihres Mannes.

  106. Frau H.

    Sehr geehrter Herr RA Franzke,
    bei mir steht bald die PI an und ich hätte eine Frage weil ich nach meinem rechechieren nicht schlau werde…
    Ich bin eine alleinerziehende Mutter, mein netto einkommen liegt unter 1.180 E monatlich, dazu bekomme ich 250 e Unterhalt, 204 e Kindergeld und 21 e Wohngeld.
    So wie ich es verstanden habe ist Wohngeld, Kindergeld sowie Kindesunterhalt nicht pfändbar?
    Wird das denn aber zusammengerechnet vom IV oder ist die Grenze die 1622,19 nur Einkommen von der Arbeit gedacht?
    Ich habe hier auch gelesen wenn ich Kindesunterhalt bekomme wird mein Kind nur halb angerechnet ?
    Können Sie mir denn bitte sagen wie ich es ausrechnen könnte ?
    Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Der Unterhalt wird der Vermögenssphäre des Kindes zugerechnet, können Sie also von Ihrem Nettoeinkommen abziehen. Damit liegen Sie unter der Pfändungsgrenze und es wird nichts gepfändet.

  107. Dave Bierfeld

    Hallo Herr Franzke ich hätte mal ne frage an sie . Ich müsse Kindergeld nachzahlen und das nicht wenig . Habe durch mein Umzug und Obdachlosigkeit danach nun letzte Woche einen Brief bekommen ich solle nachzahlen was mir vorher nicht möglich war. Bin nun über eine Zeitarbeitsfirma arbeiten und habe 1150€ Netto zur Verfügung und wollte in die Insolvenz da ich durch die Obdachlosigkeit meine aok Beiträge nicht zahlen konnte das noch dazu . Was soll ich nun tun ? Lg

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie nicht bezahlen können, dann beantragen Sie doch eine Privatinsolvenz um die Schulden los zu werden.

  108. Sabrina

    Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter und verdiene 1730€ netto und erhalte 204€ Kindergeld und bar Kindsunterhalt in Höhe von 439,00€. Muss ich dem insolvenzverwalter mitteilen, dass ich noch 439,00€ erhalte, bzw. überprüft er ob Unterhalt eingeht? 130,00€ zahle ich monatlich auf das Konto vom Insolvenzverwalter. Danke für Ihr Feedback.

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie sich korrekt verhalten wollen, müssten Sie das dem Insolvenzverwalter schon mitteilen …

  109. Sarah S

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    erst einmal: Herzlichen Dank, dass Sie Zeit dafür aufbringen, Fragen in Kommentarfunktion zu beantworten!
    Ich bin alleinerziehende Mutter eines Kleinkindes (3 Jahre alt) und arbeite im Verwaltungsbereich im öffentlichen Dienst (Teilzeit, 50%). Auch ich möchte demnächst in die Privatinsolvenz gehen und frage mich
    a) ob es rechtlich ein Problem oder durch die Betreuung meines Kleinkindes gerechtfertigt ist, dass ich „nur“ in Teilzeit arbeite (wobei ich zusätzlich noch durch einen Minijob ca. 200€ im Monat einnehme) und ob es
    b) problematisch ist, dass mein Arbeitsverhältnis befristet ist (noch 2 Jahre lang, danach erfolgt aller Voraussicht nach eine weitere Beschäftigung, vermutlich jedoch wieder nur befristet).
    Vielen Dank und beste Grüße

    • Jörg Franzke

      Nein, es wird kein Problem sein, wenn Sie Teilzeit arbeiten. Die Befristung ist auch kein Problem. Sie können den Privatinsolvenz-Antrag stellen.

  110. Krankenhaustagegeld

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    für eine 3-wöchige stationäre Vorsorgemaßnahme erhalte ich von der privaten Zusatzversicherung sowohl ein pauschales Kurtage-, als auch ein Krankenhaustagegeld. Mein Gehalt läuft während dieser Zeit regulär und in voller Höhe weiter (Krankschreibung mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers).
    Ich befinde mich aktuell in der Wohlverhaltensphase. Nun meine Frage: gilt dieses Tagegeld als Einkommen und ist von der Abtretungserklärung erfasst?
    Vielen Dank.
    MfG

    • Jörg Franzke

      Ja, das Tagegeld gilt als Einkommen und es ist an den Insolvenzverwalter abgetreten.

  111. Nadine K

    Hallo. Ich habe eine Frage,
    Ich bin in der Privatinsolvenz und trete daher was von meinem gehalt ab. Zusätzlich bekomme ich für 2 Kinder Kindergeld und Unterhalt auf mein Konto wodurch ich den Freibetrag ja wieder überschreite mit meinem restlichen Gehalt. Darf dadurch teils Kindergeld und Unterhalt gepfändet werden und auch zusätzlich an den Insolvenzverwalter abgegeben werden ?
    Lg danke

    • Jörg Franzke

      Nein, darf nicht.

      • Nadine

        Hat man dann den freibetrag vom pKonto plus kindergeld und Unterhalt ? Weil die Bank zieht ja automatisch alles ein was über dem pkonto freibetrag ist? Somit auch kindergeld unterhalt? Lg

        • Jörg Franzke

          Ja, man hat den Freibetrag vom pKonto plus Kindergeld und Unterhalt. Sie müssen sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, welche die Grenze des P-Kontos dann erhöht.

          • Nadine

            Das habe ich bereits getan. Wären bei 2 Kindern 1860 Euro. Nun komme ich da ja trotzdem mit gehalt und kindergeld und unterhalt wieder drüber. Darf alles darüber von der Bank einbehalten werden ? Trotz das von dem Gehalt schon ein Teil an den insolvenzverwalter übergeben wird? Somit wäre dann ja trotzdem teils kindergeld und unterhalt von der Bank pfänbat ? Lg vielen Dank für die Antworten. Ich steige da leider nicht so durch 🙁

          • Jörg Franzke

            Ich befürchte, dass Ihre P-Konto Bescheinigung falsch ausgestellt ist, weil sie das Kindergeld nicht berücksichtigt. Normalerweise darf nichts vom P-Konto gepfändet werden.

    • Tanja J

      Sehr geehrter Herr Franke, ich befinde mich derzeit in der Privatinsolvenz, mein Nettolohn wurde mir von der Insolvenzverwalter, auf meinem P-konto in voller Höhe zur Verfügung gestellt, da beim AG direkt gepfändet wird. Der Freibetrag soll laut Insoverwalterin dem Nettogehalt angepasst werden von der Bank
      Ich habe nur noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss als monatliche Einnahme, dennoch wird alles über der Freigrenze geblickt von der Bank.
      Aber die weiteren 2 Einnahmen sind doch unpfändbar, laut Gesetz, da sie ja meinem Kind zustehen.
      Kann ich da handeln, dass mein Freibetrag erhöht wird? Mein Freibetrag beträgt 1827 Euro
      Vielen Dank im voraus

      • Jörg Franzke

        Auf jeden Fall sollten Sie das P-Konto an den Freibetrag anpassen lassen. Dazu gehen Sie entweder zu einem Anwalt oder zum Insolvenzgericht. Das Insolvenzgericht hat eine Rechtsantragstelle. Dort gehen Sie hin und stellen einen Antrag auf Anpassung der P-Konto-Grenze an die Pfändungsgrenze nach der gesetzlichen Pfändungstabelle.

  112. Thimm

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    falls es ihre Zeit zulässt, hätte ich folgende Frage.Ich habe zwei 15 jährige Jungs und durch die Schwangerschaft 2003 und einer Kündigung 2 Wochen vor ärztlicher Diagnose konnte ich einen Dispo und einen Kredit nicht mehr abzahlen und wurde vor meiner Eheschließung im Sommer 2004 der Kredit gekündigt, da eine Ratenreduzierung abgelehnt wurde.
    Da ich noch nicht verheiratet war, ist mein Mann bei den Schülern aussen vor.Während der Ehe sind Schulden durch Kurzarbeit und Zahnarztrechnungen entstanden. Als wir uns trennten, gab es nie eine Vereinbarung zwecks Schulden. Mein Exmann sagte mir nie, welche er hat und ließ sich aber von einem Anwalt unter Druck setzen.2016 machte er eine Umschuldung und als ich krank würde stellte sich heraus, dass er zu wenig Unterhalt zählt und er musste plötzlich Unterhalt nachzahlen an das Sozialamt für die Kinder. In der Zeit verlangte er von mir eine Vereinbarung, dass ich 102€ mtl.zahle, etwa 4600€, da er erfuhr, dass er Unterhalt nicht verrechnen darf.Ich wollte eine Privatinsolvenz beantragen, ich habe nur die Schulden bei der Targo und Frage mich, ob ich die Forderung, die er über einen Anwalt erwirkte unterschreiben soll, damit meine Kinder nicht darunter leiden. Aber bekomme ich bei der Privatinsolvenz Probleme? Und würde ein Gericht berücksichtigen, dass er nie sein Einkommen offen legte und meine Schulden durch die Schwangerschaft nie interessierte? Ich fühle mich Ungerecht behandelt und kann keine klare Entscheidung treffen.Beste Grüße

    • Jörg Franzke

      Das Gericht prüft nicht, weswegen die Schulden entstanden sind. Wichtig ist, dass Sie alle Schulden angeben, wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen. Dann erhalten Sie eines schönen Tages die Restschuldbefreiung von allen Schulden und Sie sind wieder frei. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie für die Schulden des Ehemannes haften oder nicht, dann setzen Sie diese Gläubiger ebenfalls mit auf die Liste. Besser einen Gläubiger zuviel angeben, als einen zu wenig.

    • Lili

      Hallo.
      Darf ich, wenn es gehen würde, während der privatinsolvenz einen handyvertrag machen wenn das zu bezahlen ist aus meinem Geld was mir zur Verfügung steht? Ohne neue Schulden zu machen.
      Oder darf ich keinen handyvertrag abschließen?
      LG
      Lili

      • Jörg Franzke

        Na klar. Können Sie machen.

  113. Saunders

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich im 5. Jahr der Insolvenz ebenso meine Frau, wir haben einen 18 Jährigen Sohn in der Ausbildung.
    Meine Frau arbeitet auf der Lohnsteuerklasse 3 mit monatlich 1400.- Netto mein Sohn erhält 630€ Netto.
    ich habe im Februar nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter, die Meisterschule in Vollzeit begonnen. Ich erhalte 496€ AFAG (Bafög) und von der KFW einen Bildungskredit in höhe von 744€.
    meine Fragen wäre:
    Wird mir der Bildungskredit angerechnet ?
    Werden meine Frau und mein Sohn noch berücksichtigt ?
    Was sind die Auswirkungen in dieser Konstellation?
    über Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Saunders

    • Jörg Franzke

      Weil Ihre Frau und Ihr Kind eigene Einnahmen haben, gelten Sie nicht als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle. Der Bildungskredit wird Ihnen angerechnet, aber zusammengerechnet liegen Sie unter der Pfändungsgrenze, sodass man nichts pfänden wird.

      • Saunders

        vielen dank für Ihre Antwort.
        Würde dann im Umkehrschluss, mein Sohn und ich als Unterhaltspflichtige Person bei meiner Ehefrau wegfallen?
        mit freundlichen Grüßen
        Saunders

  114. kerstin kalken

    Ich habe ein eigenes Einkommen und bin mit meinem 18J. Kind alleine meine Tochter verdient ihr eigenes Geld muss ich das mit angeben und wird mir das was von abgezogen?

    • Jörg Franzke

      Ihre Tochter zählt nich mehr als Unterhaltspflicht. Also beginnt Ihre Pfändungsgrenze bei 1.190 €. Das darüber hinaus gehende Einkommen wird zu ca. zwei Dritteln gepfändet.

  115. Kevin

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Januar 2019 wurde das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet und läuft. Im Zuge der Erstellung der Bescheinigung gem. § 850 Abs. 5 ZPO wurde von der Schuldnerberatung nicht berücksichtigt, dass ich zu meinem Arbeitseinkommen und Kindergeld auch einen Unterhaltsvorschuss für meine bei mir lebenden Kinder ( 8 J. u. 6 J.) vom Landkreis erhalte.
    Die Schuldnerberatung hat hierbei folgende Berechnung erstellt.
    Gemäß Pfändungsfreigrenzentabelle habe ich einen Grundfreibetrag von € 1.869,28. Hinzuzusetzen ist hier noch das Kindergeld für beide Kinder in Höhe von € 408,00. Somit ergibt sich hier der bei meiner Bank hinterlegte und bescheinigte Freibetrag in Höhe von € 2.277,28.
    Jedoch wird hier nicht berücksichtigt, dass ich zurzeit vom Landkreis einen Barunterhaltsvorschuss in Höhe von € 220,00 pro Kind bekomme. Ich erhalte mithin einen Gesamtunterhaltsvorschuss von € 440,00. Dieses Geld wird nicht beim Freibetrag berücksichtigt. Ich kann nur über den Freibetrag von € 2.277,28 verfügen, sodass jetzt immer wieder das überschüssige Guthaben („aufgestauter“ Kindesunterhalt) gepfändet wird.
    Jedoch wurde hier wenn man es genau nimmt der Barunterhalt der Kinder gepfändet. Ist dies so richtig?
    Bedauerlicherweise hat die Insolvenzverwalterin erklärt, sie wäre hierfür nicht zuständig, weder um zu prüfen, ob die Freibeträge so stimmen oder eine neue Bescheinigung auszustellen, geschweige denn zu prüfen, woraus das gepfändete Guthaben besteht.
    Die Schuldnerberaterin selbst äußerte lediglich folgendes:
    „Da kann ich aktuell nichts ändern, denn der Freibetrag, den Sie für die Kinder bekommen, ist der Freibetrag auch für die Einkünfte der Kinder (außer Kindergeld, aber das ist ja auch extra geschützt).Der Barunterhalt, den Sie für die Kinder bekommen (440,- €) ist also durch den Freibetrag in Höhe von 690,69 € geschützt“.
    Entspricht das der Rechtsauffassung? Ich gewähre ja meinen Kindern Naturalunterhalt in Form von Nahrung, Kleidung, Obdach etc. Hierfür ist meiner Meinung nach die Erhöhung des Grundfreibetrags. Dass allerdings der Barunterhalt dann nicht extra berücksichtigt wird, verstehe ich nicht. Wenn ich jetzt ein Konto auf den Namen der Kinder eröffnen würde und darauf den Unterhalt einzahlen lassen würde, könnte ich über meinen Freibetrag + Kindergeld + vollen Unterhalt für die Kinder verfügen. Dies ist nur leider aus Sorgerechtsgründen nicht möglich.
    Macht es hier Sinn einen Quellenbeschluss beim Insolvenzgericht zu beantragen? Oder ist meine Denkweise doch verkehrt? Ich bitte höflich um kurze Aufklärung.
    Vielen Dank im Voraus.
    Freundliche Grüße

    • Jörg Franzke

      Auf jeden Fall sollten Sie die Sache vom Insolvenzgericht klären lassen. Sie können beim Amtsgericht einen Antrag stellen auf Festsetzung streitiger Pfändungsgrenzen. Daran müssen sich alle halten.

  116. Robert Conrad

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich befinde mich in einer Privatinsolvenz seit 4J.
    Wegen der Corona-Krise erhalte ich schon seit 2 Monaten
    ein Kurzarbeitergeld Null von rund 1200€. Zusätzlich
    bekomme ich eine Aufstockung vom Jobcenter in Höhe
    von ca. 500€ u.a für Wohngeld. Ich bin für ein Kind
    unterhaltspflichtig. Die Pfändungsfreigrenze liegt
    in meinem Fall bei 1620€. Darf nun die Aufstockung
    vom Jobcenter zu dem KUG angerechnet werden, sodass ich
    dann über der Pfändungsfreigrenze liege?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
    Wünsche einen schönen Tag

    • Jörg Franzke

      Die Aufstockung darf hinzugezählt werden. Aber wahrscheinlich stellt sich das Problem gar nicht, weil das Wohngeld dann weniger wird.

  117. Lisa Schorsch

    Hallo, ich befinde mich Bald in der Ausbildung mit einem Gehalt von 1200€. Meine Mutter ist in Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase. Wird mein Gehalt in der Ausbildung abgezogen und steht meiner Mama noch Kindergeld für mich zu? Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Das Kindergeld steht Ihrer Mutti noch zu. Wenn Sie ein eigenes Einkommen haben, sinkt die Pfändungsgrenze bei Ihrer Mutter. Ohne Unterhaltspflicht würde die Pfändungsgrenze bei Ihrer Mutter ab 1.200 EUR netto beginnen, Kindergeld geht extra.

  118. Sara

    Guten Tag,
    mein Mann und ich haben Schulden in Höhe von ca. 120000 Euro.
    Darin enthalten ist unser Auto mit einer monatlichen Raten von 250 Euro.
    Mein Mann verdient derzeit zwischen 2800 – 3100 Euro.
    Je nach Schichtzuschlägen.
    Ich befinde mich derzeit in elternzeit und bekomme 450 Euro.
    Unser zweites Kind ist unterwegs.
    Ich bin mir manchmal nicht sicher ob die privatinsolvenz besser für uns wäre. Dürfen wir das Auto behalten? Mein Mann bekommt zudem Quatalsweise Sommer-Urlaubsgeld anteilig. Wird das mit eingerechnet? Wie viel würde uns von seinen Lohn bleiben?

    • Jörg Franzke

      Die Schulden sind schon ziemlich hoch und Sie können diese sicherlich auch nicht so einfach abzahlen. Deshalb ist eine Privatinsolvenz langfristig besser. Ob Sie das Auto behalten können oder nicht, entscheidet die Bank, die das Auto finanziert. Manche Banken kündigen und verlangen das Auto heraus. Manche Banken lassen den Vertrag laufen, solange sie die Raten erhalten. Bei zwei Kindern würde die Pfändungsgrenze bei 1.800 EUR beginnen und man könnte Ihrem Mann ca. 500 EUR pfänden.

  119. Sandra N

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin alleinerziehende Mutter, mein Sohn wird im August 18 Jahre und beginnt am 01.08.2021 eine Ausbildung als Koch. Er verdient EURO 770,00 brutto und erhält natürlich das Kindergeld. Da die Ausbildungsstelle auswärtig ist und auf Grund der Arbeitszeiten muss er sich eine eigene Wohnung bzw. WG-Zimmer nehmen. Zählt mein Sohn weiterhin als unterhaltspflichtig oder fällt er dann komplett weg?

    • Jörg Franzke

      Eigentlich fällt Ihr Sohn komplett weg. Sie können aber versuchen, bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts einen Antrag auf Festsetzung der Pfändungsgrenze zu stellen und Ihre besondere Belastung vortragen. Dann entscheidet das Gericht, ob Ihr Sohn (teilweise) noch als Unterhaltspflicht gilt oder nicht.

  120. H. Röger

    Hallo. Ich stehe kurz vor einer Privatinsolvenz. Meine Tochter fängt im September eine schulische Ausbildung an und hat Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, etc.. Das Schulgeld soll laut NRW wegfallen, rückwirkend seit dem 01.01.2021. Wir wollen Schüler Bafög beantragen, damit wir das finanzieren können. Wird das dann in der Höhe der Bewilligung dann bei mir abgezogen und mehr gepfändet? Mit dem unpfändbaren Einkommen finanziere ich ja unsere Miete, etc.. Es würde nicht reichen um auch nicht die Schule finanzieren zu können. Sie bekommt vom Vater keinen Unterhalt. Mit freundlichem Gruß

    • Jörg Franzke

      Das Schüler Bafög wird Ihrer Tochter zugerechnet. Das heißt, das Bafög Ihrer Tochter erhöht nicht Ihr Einkommen. Damit die Pfändungsgrenze des P-Konto später angepasst wird an die gesetzliche Pfändungsgrenze, müssen Sie sofort nach Eröffnung des Insolvenzverfahren einen Antrag auf Anpassung beim Insolvenzgericht stellen. Andernfalls wird Ihnen einiges an Einkommen verloren gehen, weil das Bafög sicherlich auf auf das Konto Ihrer Tochter geht.

  121. L.S

    Hallo… ich bin in der Privatinsolvenz… mein Sohn ( lebt bei seiner Mutter ) fängt im August seine Ausbildung an ( netto ca 650€ )… ändert sich dadurch meine Pfändungsgrenze? Der Unterhalt ändert sich ja aufgrund des Einkommens von meinem Sohn und muss dadurch weniger zahlen…

    • Jörg Franzke

      Ja, die Pfändungsgrenze ändert sich. Weil Ihr Sohn eigene Einnahmen haben wird, fällt er als Unterhaltspflicht weg und man wird Ihnen erheblich mehr Geld pfänden. Leider müssen Sie die Änderung dem Insolvenzverwalter mitteilen.

  122. Benjamin F

    Hallo, und zwar befinde ich mich im Anfang der Insolvenz. Bei mir lebt mein 5 Jähriges Kind. Mit der Mutter lebe ich getrennt. Wird mir das Kindergeld sowie der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt auf mein Netto Einkommen angerechnet?
    Vielen Dak im vorraus

    • Jörg Franzke

      Nein, wird nicht auf Ihr Nettoeinkommen angerechnet.

  123. WGranz

    Sehr geehrte Herr Franzke,
    ich bin seit Mai 2019 aus gesundheitlichen Gründen verrentet. Im September 2019 habe ich einen Insolvenzantrag gestellt. Ich war Landwirt, also Regelinsolvenz. Ich lebe von Rente plus Grundsicherung, ca. 800,- Euro. Aus einer kleinen (unpfändbaren, laut G-Vertrag) Beteiligung, fließen ungefähr 200,- Euro im Monat.
    Wer berechnet mein Einkommen, bzw. meinen Freibetrag, bzw. darf der Insolvenzverwalter alles behalten?
    MfG
    Werner Granz

    • Jörg Franzke

      Ihre beiden Einkommen werden zusammengerechnet und aus der Summe wird das pfändbare Einkommen berechnet. Aber Sie müssen sich keine Sorgen machen. Sie liegen immer noch 200 EUR unter der Pfändungsgrenze. Aber um Ihre Frage zu beantworten: Im Zweifel stellt man einen Antrag beim Insolvenzgericht auf Berechnung des pfändbaren Einkommens. Aber das ist bei Ihnen nicht erforderlich.

  124. Fabio

    Hallo. Ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und wollte noch mal wissen, wie viel ich von meinem Netto Lohn behalten darf. Ich habe 2.500€ Netto. Meine Freundin die aktuell in Elternzeit ist (ohne Einkommen) da wir unser 2 gemeinsames Kind erwarten. Sie hat noch eine 9 Jährige Tochter mit in die Beziehung gebracht. Was darf ich nun von meinem Gehalt behalten? Vielen Dank im Voraus.

    • Jörg Franzke

      Sie dürfen nur Ihre leiblichen Kinder bei der Berechnung der Unterhaltspflicht berücksichtigen. Also haben Sie nach der Geburt Ihres 2. Kindes zwei Unterhaltspflichten.

  125. Rosi Ta

    Hallo, wie sieht es aus, wenn das Kind 200€ Halbwaisenrente erhält. Würde das dem Elternteil bei einer Privatinsolvenz angerechnet werden, bzw schmälert es den Pfändungsfreibetrag? Vielen Dank

    • Jörg Franzke

      Nein, schmälert den Pfändungsbetrag nicht. Die Halbwaisenrente steht dem Kind zu und nicht dem Elternteil.

  126. Armin

    Sehr geehrte Herr Franzke,
    Ich werde leider nicht schlau mit dieser Unterhaltspflicht. Ich werde bald in die PI gehen. Mein Monatliches Nettoeinkommen beträgt round about 3200 Euro netto. Da meine Frau jetzt in Eltern Zeit geht bezieht sie ca. 432 Euro Elterngeld. Wird dies dann mit als Einkommen einberechnet? Bzw bin ich dann nur meinem Kind Unterhaltspflichtig oder kommt meine Frau auch dazu?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • Jörg Franzke

      Sobald Ihre Frau ein eigenes Einkommen hat, gilt sie nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle. Das Einkommen von 432 EUR reicht dazu aus. Also wird nur Ihr Kind bei der Berechnung Ihres pfändbaren Einkommensanteils berücksichtigt. Mit einer Unterhaltspflicht beginnt die Pfändung, wenn man über 1.500 EUR netto verdient.

  127. stafan

    Hallo ich habe eine Frage unzwar bin ich in Insolvenz und mein Sohn wollte mit einem Nebenjob anfangen und er würde 450 euro im Monat verdienen wird da irgendwas angerechnet oder kann er das ganze geld behalten ?

    • Jörg Franzke

      Ihr Sohn kann das Geld behalten. Aber bei Ihnen fällt die Unterhaltspflicht weg. Das heißt, man kann mehr von Ihrem Einkommen pfänden.

  128. Can Onak

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe eine Schulden in der Höhe von ungefähr 20.000 €. Mein Nettogehalt Liegt bei 1870 €. Ich denke eine PI würde bei mir nicht in Frage kommen, jedoch muss ich einen Weg finden, um ein Vergleich mit allen Gläubigern zu finden, damit ich monatlich alles abbezahlen kann ohne die PI.

    • Jörg Franzke

      Doch, eine PI kommt bei Ihnen schon in Frage. Falls nicht, fangen Sie einfach an, Ihre Schulden bei den Gläubigern abzuzahlen. So schnell und so viel wie möglich, weil Sie sich sonst wegen der Zinsen dumm und dämlich zahlen.

  129. Dominik Behnke

    Guten Tag,
    ich bin in einen Beginnenden Insolvenzverfahren.
    Ich habe heute Post bekommen von der Insolvenzverwalterin und diese möchte ein Nachweis haben von dem Einkommen meiner Ehepartnerin ( wir sind nicht Verheiratet und nicht Verlobt ) wir Leben aber zusammen in einem Haushalt. Bei der Antragsstellung hieß es von dem Schuldenberater , daß nur mein eigenes Einkommen dafür ausschlaggebend sei. Was ist nun Richtig ? Bezieht sich das wirklich nur auf mein Einkommen oder auch das meiner Freundin?
    lg.

    • Jörg Franzke

      Wenn man verheiratet ist, dann prüft der Insolvenzverwalter, ob der Ehegatte die Verfahrenskosten übernehmen muss. Deshalb muss er einen Einkommensnachweis übergeben. Wenn das aber nur Ihre Freundin ist, dann darf der Insolvenzverwalter keine Einsicht nehmen.

  130. Biloman

    Guten Tag,
    ihr Artikel ist wirklich sehr, danke erst mal dafür.
    Ich hoffe meine kleine Frage wird beantwortet, da ich das nicht 100% im Artikel beantwortet bekommen habe.
    Meine Mutter (geschieden, Einkommen ca. 950-1100 € schwankend) ist in einer Insolvenzverfahren. Meine Schwester ist seit einigen Monaten 25 und lebt mit ihr zusammen. Meine Schwester hat (mit 24) die Ausbildung abgebrochen und macht nun eine schulische Ausbildung. Regelmäßig muss meine Mutter Einkommensnachweise einreichen auch von unterhaltspflichtigen Kindern.
    Nun die Frage:
    1. Muss meine Schwester mit 25 in einer schulischen Ausbildung auch immer noch Einkommensnachweise vorlegen? Sie sind derzeit auf 0 Euro, allerdings wird mit unserem Vater (auch Privatinsolvenz) verhandelt, dass sie Unterhalt bekommt, da meine Mutter das alleine nicht mehr schafft. Eventuell einigt man sich da ca. auf 200 Euro.
    mfg

    • Jörg Franzke

      Die Pfändungsgrenze ohne Unterhaltspflicht liegt bei Ihrer Mutter bei 1.260 €. Weil sie weit darunter liegt, ist es unüblich, dass von ihr die Einkommensnachweise verlangt werden, aber der Insolvenzverwalter hat ein Recht darauf. Allerdings hat der Insolvenzverwalter kein Recht auf die Einkommensnachweise der Kinder, wenn diese gar nicht als Unterhaltspflicht bei Ihrer Mutter zu berücksichtigen sind. Also kann Ihre Schwester die Auskunft verweigern, sowohl gegenüber der Mutter als auch gegenüber dem Insolvenzverwalter.