Ja, Sie dürfen die Privatinsolvenz auch dann anmelden, wenn Sie nichts verdienen und damit nichts an die Insolvenzmasse abführen können. Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist nicht an eine bestimmte Höhe Ihres Einkommens geknüpft. Verlieren Sie während der Privatinsolvenz Ihren Job und werden Sie arbeitslos, ist das ebenfalls kein Grund, Ihnen die Restschuldbefreiung zu versagen.

Privatinsolvenz auch ohne Insolvenzmasse möglich

Das Insolvenzverfahren hingegen läuft weiter, auch wenn Sie kein Geld mehr verdienen sollten. Im Insolvenzverfahren wird das pfändbare Einkommen für jeden Monat neu berechnet. Sollte kein pfändbares Einkommen (mehr) vorhanden sein, gehen die Gläubiger eben leer aus. Sie müssen keine Schulden abzahlen.

Hauptsache keine neuen Schulden

Zwar sieht die Insolvenzordnung vor, dass der Schuldner einer geregelten Arbeit nachgehen soll. Aber wenn kein Geld für die Gläubiger übrigbleibt, ist das kein Grund, das Insolvenzverfahren abzubrechen. Wichtig für Sie ist es, dass Sie keine neuen Schulden machen. Erfährt ein Gläubiger von neuen, kann er die Restschuldbefreiung versagen.

Keine Angst vor Zwangsvollstreckung

Betreibt ein Gläubiger gegen Sie die Zwangsvollstreckung, lassen Sie ihn gewähren. Die Zwangsvollstreckung wie Pfändung gefährdet nicht die Privatinsolvenz. Auch auf titulierte Schulden erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Ignorieren Sie außerdem etwaige Anrufe von Gläubigern und legen Sie einfach auf. Der endgültige Schutz vor der Zwangsvollstreckung besteht erst mit der gerichtlichen Anordnung der Privatinsolvenz.

Masselose Privatinsolvenz

Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung auch nach masselosem Verfahren und stundet die Gerichtskosten. Sie können auch dann die Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie kein pfändbares Einkommen und auch sonst keine verfügbaren Mittel haben. Also, auch wenn Sie gar nichts zur Insolvenzmasse beitragen können, erhalten Sie trotzdem am Ende des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung. 

Privatinsolvenz läuft 3 Jahre

Die Verfahrenskosten müssen am Ende auf jeden Fall bezahlt sein. Haben Sie das Geld bis zum Ende der Wohlverhaltensperiode nicht zusammen, dauert die Privatinsolvenz drei Jahre. Die Gerichtskosten müssen Sie danach „abstottern“. Also zahlen Sie die Verfahrenskosten wie vorgeschlagen, in kleinen Raten, am besten schon während des Insolvenzverfahrens. Bezahlen müssen Sie die Gerichtskosten so oder so.

Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben

Noch ein paar Worte zur Einkommenshöhe während der Privatinsolvenz: Leider können Sie sich in der Privatinsolvenz nicht völlig bequem machen. Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Andernfalls hätte ein Gläubiger am Schluss der Privatinsolvenz die Möglichkeit, einen Antrag auf die Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.

Die angemessene Erwerbstätigkeit ist eine Beschäftigung als Arbeitnehmer in Ihrem gelernten Beruf. Sie aber schulden nur eine durchschnittliche Tätigkeit, müssen sich also nicht über Gebühr anstrengen. Haben Sie während der Privatinsolvenz jedoch andere Pläne und wollen oder können nicht in Ihrem gelernten Beruf arbeiten, dann sollten Sie eine Ersatzzahlung leisten.

Abweisung der Privatinsolvenz mangels Masse wann möglich?

Falls Sie kein Geld haben, um den Verfahrenskostenvorschuss für die Privatinsolvenz in Höhe von ca. 2.500 € zu bezahlen, beantragen wir zusammen mit dem Insolvenzantrag die Stundung der Verfahrenskosten. Nach Bewilligung der Stundung ist eine Abweisung Ihres Insolvenzverfahrens mangels Masse nicht mehr möglich.

Die Stundung der Verfahrenskosten bedeutet, dass der Staat zunächst die Kosten für die Privatinsolvenz vorstreckt. Erwirtschaftet der Insolvenzverwalter später im Insolvenzverfahren eine Insolvenzmasse, beispielsweise indem er den pfändbaren Teil Ihres Arbeitseinkommens einzieht oder eine Lebensversicherung verwertet, wird er später nach Erteilung der Restschuldbefreiung davon zunächst die Gerichtskosten bezahlen.

Bleibt danach noch eine Insolvenzmasse übrig, erhalten die Gläubiger den Rest. Reicht die eingezogene Insolvenzmasse nicht für die Gerichtskosten aus oder haben Sie überhaupt keine Insolvenzmasse erwirtschaftet, müssen Sie die restlichen oder vollständigen Gerichtskosten am Ende des Insolvenzverfahrens erstatten. Aber keine Sorge. Wie bei der Prozesskostenhilfe können die Gerichtskosten je nach den persönlichen Vermögensverhältnissen nach Leistungsfähigkeit abgestottert werden.

In die Privatinsolvenz Schritt für Schritt

Ablaufplan für die Privatinsolvenz. Von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Hier als PDF übersichtlich für Sie zusammengestellt.

12 Kommentare

  1. Brigitte MÜTZEL

    Guten Tag Herr Franzke,
    Mein Man und ich sind seit Mai 2013 in der Insolvenz.
    Mein Man ist schwer erkrankt seit Oktober 2012 und zu dem beidseitig voll erblindet. Ich arbeite im Nachtdienst 30 Stunden/Woche, da ich so meinem Man besser helfen kann und ihn zu Untersuchungen und Krankenhausbehandlungen fahren kann, zudem hat er einen künstlichen Darmausgang , bei der Versorgung benötigt er ebenfalls Hilfe.
    Nun hat mich die Treuhänderin aufgefordert mich sofort um eine Vollzeitstelle zu kümmern, sonst riskiere ich die Insolvenz.
    Ich bin total verzweifelt, weiss nicht wie ich das alles machen soll,
    Da ich sowieso kaum schlafen kann.
    Wissen Sie da Hilfe??

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das ist nun wirklich lächerlich. Selbstverständlich müssen Sie keine Vollzeitstelle annehmen, wenn Sie die Betreuung Ihres schwerbehinderten Ehemannes übernehmen.

  2. Marion Schmidt

    Hallo Herr Franzke,
    ich hätte eine Frage zu diesem Tehma, und zwar bin ich seit Dezember 2014 arbeitssuchend und nun ist es leider dazu gekommen das ich meine Mutter pflegen muss da Sie schwer erkrankt ist und nicht alleine zurecht kommt. Was bedeutet das ich keinen Vollzeitjob annehmen bzw ausüben kann.
    Darf ich in der Insolvenz ( Restschuldbefreiung) einen 400 euro Job als Haupteinnahmequelle ausüben ohne das ich Probleme bekomme??

    • Jörg Franzke

      Ja, dürfen Sie. Damit liegen Sie ja noch weit unter der Pfändungsgrenze. Sie müssen dies aber dem Insolvenzverwalter mitteilen.

  3. Brigitte Kiessling

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin in einer äusserst dringlichen Lage..
    Ich habe Schulden im Gesamtwert von ca. 48.000,00 € und bin seit Freitag arbeitslos. Wie schnell kann ich und vor allem soll ich eine Privatinsolvenz beantragen und wieviel bleibt mir zum Leben übrig? Ich bekomme Ca.1100,00 € Arbeitslosengeld.

    • Jörg Franzke

      Sie können sofort einen Insolvenzantrag stellen.

  4. Ilona S.

    Guten Tag Herr Franzke,
    mein Mann und ich hatten bei Ihnen einen Insolvenzantrag gestellt und ich (Ehefrau) befinde mich bereits in der Wohlverhaltensphase, mein Mann noch nicht.
    Nun ist mein Mann (75 Jahre alt) am 05.02.02016 verunfallt und liegt mit einem Scädel-Hirn-Trauma auf der Intensivstation.
    Ich möchte nun ein Zimmer unserer Wohnung untervermieten.
    Muss ich das zusätzliche Einkommen von 250,- € meinem Treuhänder melden.
    Zusätzlich ist meine Frage, ob es eine Möglichkeit gibt eine Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ilona S.

    • Jörg Franzke

      Leider können Sie Ihre Insolvenzzeit nicht verkürzen, weil Ihr Fall noch unter dem alten Recht steht. Die Untervermietung müssten Sie eigentlich als zusätzliche Einnahme sowohl dem Finanzamt melden, als auch dem Insolvenzverwalter. Aber vielleicht kann man in Ihrem Fall mal die Fünf gerade sein lassen…

  5. Tom

    Hallo Herr Franzke
    Wie ist es wenn ich in der Anfangszeit der Insolvenz noch Student bin und nur 20h arbeite würde-ich meine ObliegenheitsPflicht damit verletzen?
    Wenn dem so ist müsste ich ja mein Studium abbrechen,würde meine WerksStudenten Job verlieren und müsste ALG2 beantragen,aber ist das dann nicht genau so sinnlos?oder ist es notwendig?
    Grüße Tom

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie nicht bereits einen hochqualifizierten Beruf haben, dann lässt man Sie als Student wursteln…

  6. Bobana

    Guten Abend!!!
    Was passiert wenn ich kein geld mehr habe , (ich arbeite nicht mehr und bekomme auch nicht die Arbeitslosengeld )um meine Insolvenz zu bezahlen?
    Vielen dank!!!

    • Jörg Franzke

      Das Insolvenzverfahren läuft ganz normal weiter und Sie erhalten auch die Restschuldbefreiung.