BERA GmbH unter dem Schutzschirm: Personaldienstleister kämpft sich aus existenzieller Krise

Die BERA GmbH kämpft sich aus einer existenziellen Krise, ausgelöst durch Turbulenzen in der Automobilbranche. Erfahren Sie mehr über die Herausforderungen und die Entschlossenheit des Unternehmens, gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen.

Mit Kapitaleinsatz von 800 T€ erwerben Investoren mithilfe der Eigenverwaltung

Schwäbisch Hall, 13. Januar 2024 – Die BERA GmbH, ein führender Personaldienstleister in der Region Heilbronn-Franken und Nord-Württemberg, befindet sich derzeit unter dem Schutzschirmverfahren des Insolvenzgerichts Heilbronn. Die Turbulenzen in der regionalen Automobilbranche, insbesondere bei ihrem Auftraggeber, der Audi AG, haben das Unternehmen in eine existenzielle Krise geführt.

Seit ihrer Gründung im September 2002 hat sich die BERA GmbH als kompetenter und zuverlässiger Partner für Top-Unternehmen in der Region etabliert. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung bietet das Unternehmen umfassende HR-Dienstleistungen an, die von Personalberatung über die Vermittlung und Überlassung von Fach- und Führungskräften bis zur Koordination von Managed Service Projekten und innovativen Personalentwicklungsmaßnahmen reichen.

Die BERA GmbH hat stets ihre Unternehmensphilosophie von Partnerschaftlichkeit, Herausragendheit und Agilität verfolgt und sich einen klaren Platz auf dem Markt erarbeitet. Durch ihre Fähigkeit, auf zukünftige Entwicklungen zu reagieren und nachhaltige Partnerschaften mit Kunden und Mitarbeitern zu schaffen, hat sich das Unternehmen als Arbeitsmarktgestalter positioniert.

Die Insolvenzursachen der GmbH sind vielschichtig und umfassen Produktionsausfälle bei Audi, eine zu hohe Anzahl an Zeitarbeitnehmern, eine gestiegene Krankenquote und einen ruinösen Vertrag mit Audi. Produktionsausfälle, hervorgerufen durch Teilemangel und die Covid-19-Pandemie, führten zu einer deutlich reduzierten Produktivität bei Audi. Die unproduktive Nutzung von Zeitarbeitskräften in der Zeit der Produktionsausfälle verstärkte die finanzielle Belastung erheblich. Hinzu kam eine unerwartet hohe Krankenquote, die die Gesamtproduktivität beeinträchtigte und die Personalkosten erhöhte. Der Abschluss eines für das Unternehmen nachteiligen Dreijahresvertrags mit Audi im Sommer 2023 verschärfte die finanzielle Situation zusätzlich.

In dieser entscheidenden Phase hat die BERA GmbH den renommierten Rechtsanwalt Jörg Franzke als Sanierungsberater engagiert. Seine umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich Unternehmenssanierung sind von unschätzbarem Wert für die gezielte Überwindung der aktuellen Krise und die Weichenstellung für eine erfolgreiche Zukunft. Franzke ist bekannt für seine erfolgreiche Arbeit in vergleichbaren Situationen, was das Vertrauen in eine positive Wende stärkt.

Die BERA GmbH ist entschlossen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern und gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen. Das Unternehmen setzt auf die Partnerschaft mit Kunden und Mitarbeitern, um nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu finden. Die hohe fachliche und persönliche Kompetenz der Mitarbeitenden sowie die Agilität des Unternehmens sind weiterhin von großer Bedeutung, um individuelle Lösungen für Unternehmen und Arbeitnehmer zu entwickeln.

Die BERA GmbH ist zuversichtlich, dass das Schutzschirmverfahren ihr die notwendige Unterstützung und den Spielraum bieten wird, um die Krise zu bewältigen und ihre Position als führender Personaldienstleister in der Region weiter zu stärken.

Über die BERA GmbH

Die BERA GmbH ist ein renommierter Personaldienstleister mit Sitz in Schwäbisch Hall. Seit 2002 bietet das Unternehmen umfassende HR-Dienstleistungen in der Region Heilbronn-Franken und Nord-Württemberg an. Die Unternehmensphilosophie basiert auf den Grundwerten Partnerschaftlichkeit, Herausragendheit und Agilität, um nachhaltige Partnerschaften mit Kunden und Mitarbeitern zu schaffen. Mit über 20 Jahren Erfahrung als Arbeitsmarktgestalter ist die BERA GmbH ein strategischer Partner für nachhaltige HR-Lösungen.

Wissenwertes zum Thema Personaldienstleister und Schutzschirmverfahren

Hier finden Sie Wissenswertes, wie Sie ein Unternehmen für Zeitarbeit und Personaldienstleistungen mit dem Schutzschirm sanieren können.

Was ist ein Schutzschirmverfahren und wie wirkt es sich auf Personaldienstleister aus?

Das Schutzschirmverfahren ist eine Form des Insolvenzverfahrens in Deutschland, das Unternehmen ermöglicht, sich unter den Schutz eines gerichtlich bestätigten Plans zu sanieren. Für Personaldienstleister wie die BERA GmbH bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit fortzuführen, während sie an einer Restrukturierung arbeiten. Dies sichert den Fortbestand des Unternehmens und schützt Arbeitsplätze.

Welche Rolle spielt der Sanierungsberater im Schutzschirmverfahren?

Der Sanierungsberater ist eine Schlüsselfigur im Schutzschirmverfahren. Er berät und unterstützt das Unternehmen bei der Erstellung und Umsetzung eines Sanierungsplans. Im Falle der BERA GmbH hilft Rechtsanwalt Jörg Franzke dabei, die finanzielle und operative Struktur des Unternehmens zu stabilisieren und effektive Strategien zur Überwindung der Krise zu entwickeln.

Können Kunden und Mitarbeiter von Personaldienstleistern während des Schutzschirmverfahrens weiterhin mit dem gleichen Service rechnen?

Ja, in der Regel können Kunden und Mitarbeiter erwarten, dass der Betrieb und die Dienstleistungen eines Personaldienstleisters während des Schutzschirmverfahrens nahezu unverändert weiterlaufen. Das Verfahren zielt darauf ab, den Geschäftsbetrieb zu normalisieren und gleichzeitig die finanzielle und organisatorische Restrukturierung voranzutreiben.

Wie beeinflusst das Schutzschirmverfahren die Zukunft eines Personaldienstleisters?

Das Schutzschirmverfahren bietet Personaldienstleistern wie der BERA GmbH eine Chance, sich neu aufzustellen und langfristige Strategien für Wachstum und Stabilität zu entwickeln. Es ermöglicht dem Unternehmen, seine Schulden zu restrukturieren, operative Effizienz zu verbessern und sich auf seine Kernkompetenzen zu konzentrieren, was zu einer stärkeren Marktposition führen kann.

Was geschieht nach dem Abschluss des Schutzschirmverfahrens?

Nach dem Abschluss des Schutzschirmverfahrens wird das Unternehmen normalerweise aus der Insolvenzaufsicht entlassen und kann seinen Geschäftsbetrieb selbstständig fortsetzen. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens zeigt, dass das Unternehmen seine Finanzen und Operationen stabilisiert hat und bereit ist, als gesundes und wettbewerbsfähiges Unternehmen in der Branche zu agieren.

Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:

  • Unternehmenssanierung
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung

Kostenfreie Experten-Einschätzung zur Sanierung Ihres Unternehmens

Keine Zeit für langes Lesen? Beantworten Sie 17 kurze Fragen zu Ihrem Betrieb und erhalten Sie eine erste Einschätzung für den besten Weg aus der Krise.

Neueste Beiträge:

Möbelhaus will den Schutzschirm, Räumungsverkauf reicht jedoch aus

Möbelhaus will den Schutzschirm, Räumungsverkauf reicht jedoch ausEin Möbelhaus plante, sich mit dem Schutzschirmverfahren zu sanieren und zu entschulden. Bei der Planung stellte sich heraus, dass ein Schutzschirmverfahren gar nicht erforderlich war. Statt dessen...

Schuldensanierung mit Eigenverwaltung

Die Pylones GmbH Germany war als Einzelhändler mit vormals 20 Ladengeschäften aufgrund der Coronapandemie und der Lockdowns unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Mit der Insolvenz in Eigenverwaltung habe ich die Gesellschaft zusammen mit dem Sachwalter Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg verschlankt und entschuldet. Das jetzt schuldenfreie Unternehmen ist für die Zukunft bestens aufgestellt. Neben der Entschuldung wurden alle unrentablen Filialen abgestoßen.

Insolvenz oder Sanierung

Wenn Ihr Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten ist, kommen Insolvenz oder Sanierung als Optionen infrage. Seit dem 01.01.2021 steht hierfür das neue Mittel des Restrukturierungsverfahrens (StaRUG) zur Verfügung, das bislang relativ unbekannt ist. Es ist der Insolvenz eines Unternehmens vorgeschaltet und soll diese verhindern. Mit dem StaRUG lassen sich Finanzverbindlichkeiten kürzen, also beispielsweise Kredite wie die Corona-Liquiditätshilfen der KfW. Sollte eine Restrukturierung nicht mehr möglich sein, weil in Ihrem Unternehmen bereits die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, wäre es immer noch besser, das Schutzschirmverfahren zu beantragen oder die Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen. Auch damit lässt sich Ihr Unternehmen noch retten.

Ihr Start-up droht zu scheitern, was ist zu tun?

Sie sind Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eines Start-ups. Das Start-up fliegt aber nicht richtig und die Bruchlandung ist absehbar. Investoren möchten sich zurückziehen und verweigern frisches Geld. Das Team wird unruhig, die ersten Leute aus Ihrem Team wollen gehen. Deshalb die Frage: Was tun und vor allem wann tun, falls die Start-up-Pleite droht?

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner