Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Geraten Schulden außer Kontrolle oder bei Zahlungsunfähigkeit, stehe ich Ihnen als erfahrener Spezialist zur Seite. Ich bin seit über 25 Jahren als Insolvenzanwalt tätig und helfe notleidenden Unternehmen und Privatpersonen aus der finanziellen Notlage. Erfahrung aus tausenden von Fällen.

Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Jörg Franzke, Berlin

Jeder hat das Recht auf eine zweite Chance.

Ich bin Rechtsanwalt für Insolvenzrecht. Mein Ziel ist es, dass Sie oder Ihr Unternehmen möglichst rasch wieder ohne Schulden dasteht. Zu diesem Zweck werde ich mich aufrichtig und engagiert für Sie einsetzen.

Neustart für Unternehmen

In der dynamischen Welt der Wirtschaft verdient jedes Unternehmen, ungeachtet temporärer Rückschläge, die Chance auf einen Neubeginn. Als Ihr Partner im Insolvenzrecht konzentriere ich mich darauf, mittelständischen Unternehmen mit mindestens 30 Mitarbeitern den Weg zu einer schuldenfreien und prosperierenden Zukunft zu ebnen. Mein Ansatz ist es, durch strategische Planung und zielgerichtete Maßnahmen, Ihren unternehmerischen Neustart nicht nur zu ermöglichen, sondern diesen auch als Chance für Wachstum und Stärkung Ihrer Marktstellung zu nutzen. Engagiert und mit umfassender Expertise stehe ich an Ihrer Seite, um die Weichen für Ihren Erfolg neu zu stellen. Den unternehmerischen Neustart erreichen wir mit den gerichtlichen Sanierungsverfahren: Restrukturierung, Eigenverwaltung, Schutzschirm. Hierfür bin ich Experte. 

Restrukturierung

Das neue Restrukturierungsverfahren erlaubt Ihnen, die Forderungen einzelner Gläubiger ohne Insolvenz und mithilfe eines Restrukturierungsplans zu kürzen. Das Restrukturierungsverfahren ist KEIN Insolvenzverfahren. Im Gegensatz zur Insolvenz ist es erlaubt, die Kürzung auf einzelne Verbindlichkeiten zu beschränken, etwa einen Corona-Kredit. Weitere Vorteile: Niemand außer den betroffenen Gläubigern erfährt davon. Die Entscheidungskompetenz verbleibt bei der Geschäftsführung. Die Nachteile des Restrukturierungsverfahrens sind: Die Zahlungsunfähigkeit darf noch nicht eingetreten sein, es gibt kein Insolvenzgeld und es besteht kein Sonderkündigungsrecht von Verträgen, so wie im Insolvenzverfahren.

Fazit: Wählen Sie die Restrukturierung, wenn Ihr Unternehmen allein durch Kürzung von Finanzverbindlichkeiten auf Erfolgskurs zurückgebracht werden kann.

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Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine spezielles Insolvenz. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz bleibt die Entscheidungkompetenz bei der Geschäftsführung und geht nicht auf einen Insolvenzverwalter über. Wer führt, bestimmt die Richtung. In der Eigenverwaltung entscheidet der CEO, wie er das Unternehmen fortführen will. Zum Abschluss werden die Forderungen aller Gläubiger mithilfe eines Insolvenzplans auf eine geringe Quote gekürzt. Der Vorteil der Eigenverwaltung gegenüber der Restrukturierung ist das 3-monatige Insolvenzgeld für die Mitarbeiter und dass man nahezu alle Verträge folgenlos beenden kann. Der Nachteil: Ein Sachwalter kontrolliert die Geschäftsführung engmaschig.

Fazit: Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist richtig, wenn zur Wiederherstellung der Bestandsfähigkeit tiefgreifende Einschnitte und Kündigungen notwendig sind.

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Schutzschirm

Das Schutzschirmverfahren ist die privilegierte Form der Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Schutzschirmverfahren ist nur dann erlaubt, wenn die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO noch nicht eingetreten ist. Die Vorteile des Schutzschirmverfahrens gegenüber der Insolvenz in Eigenverwaltung sind: Man darf die gerichtliche Aufsichtsperson (Sachwalter) selbst bestimmen und die Geschäftsführer sind von dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung entlastet. Der Nachteil des Schutzschirmverfahrens sind die Kosten für die Schutzschirmbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Diese Bescheinigung als Nachweis, dass die Zahlungsfähigkeit noch besteht, ist Pflicht und ist dem Gericht bei Antragstellung vorzulegen.

Fazit: Das Schutzschirmverfahren ist richtig für geprüfte Unternehmen, sodass das Erstellen der Schutzschirmbescheinigung kein großer Aufwand ist.

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Ich stelle mich vor: Über Rechtsanwalt Jörg Franzke

Ich habe an der Universität in Konstanz studiert und dort meinen Abschluss in Rechtswissenschaften erworben. Nach meinem Juristen-Referendariat am Kammergericht Berlin wurde ich im Jahr 1998 zur Anwaltskammer in Berlin berufen. Im Jahr 2000 gründete ich dann zusammen mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols eine eigene Kanzlei. Matthias Dols praktiziert als Notar, und ich habe mich auf Insolvenzrecht spezialisiert.

Ich bin gerne Anwalt für Insolvenzrecht und schätze besonders die Herausforderungen, Mandanten aus den Schulden zu führen, sei es eine Privatperson oder ein Unternehmen. Schuldner befinden sich in einer defensiven Lage. Meine Leidenschaft ist es, diese aussichtslos erscheinende Situation umzudrehen und die Entschuldung der Mandanten gegen alle Widerstände der Gläubiger und auch der Gesellschaft durchzusetzen.

Der lohnendste Aspekt meines Anwaltsberufes sind jedoch die persönlichen Beziehungen, die ich über Jahre zu meinen Mandanten aufgebaut habe. Ich glaube fest daran, einen persönlichen Service zu bieten und meine persönliche Aufmerksamkeit auf die Schuldenproblematik meiner Mandanten zu richten. Meine Mandanten vertrete ich fürsorglich und zugleich vertrete ich konsequent ihr gesetzliches Recht auf Entschuldung.

Ich glaube fest an das Recht auf eine zweite Chance. Wer überschuldet ist, hat das Recht, sich neu aufzustellen und von seinen Schulden freigesprochen zu werden. Noch nie nach tausenden Beratungen ist mir ein Mandant begegnet, der vorsätzlich Schulden verursacht hat, um Gläubiger zu schädigen. Einen solchen Schuldner würde ich auch niemals vertreten. Schulden passieren, so wie eine Krankheit entsteht. Man ist unvorsichtig oder naiv oder man investiert sein Leben und seine Arbeitskraft zum Wohle der Gesellschaft in eine neue Geschäftsidee, die leider misslingt. All diese Menschen verdienen einen wirtschaftlichen Neustart.

Meine Erfahrung ist es, dass Gläubiger ein gewisses Verständnis für die Situation ihrer Schuldner aufbringen. Sie sind zum Verzicht bereit, aber nur, wenn man sich gegenüber ihnen transparent, fair und respektvoll verhält. Deshalb gehört es zu den Tugenden meiner anwaltlichen Tätigkeit, transparent und ehrlich zu sein. Nur dadurch entsteht neues Vertrauen, um mit den Gläubigern, dem Insolvenzrichter und der Insolvenzverwaltung einen fairen Kompromiss auszuhandeln. Ist das Vertrauen zurückgewonnen, sind die Gläubiger zu einem Verzicht bereit.

  • Studium in Konstanz, Referendariat in Berlin, Zulassung zum Rechtsanwalt seit 1998.
  • Seit 2000 mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols in der Sozietät Dols Franzke und Partner vereint.
  • Die Kanzlei befindet sich in Berlin nahe Kurfürstendamm.
  • Die Sozietät beschäftigt 20 Mitarbeiter. Zwei Hunde gehören auch zum Team.

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Ermitteln Sie mit meiner Hilfe das bestmögliche Verfahren. Geben Sie unten die Daten Ihres Unternehmens ein und Sie erhalten von mir eine kostenfreie Einschätzung, welches Sanierungsverfahren für Ihr Unternehmen das Beste ist. Beratung vom Profi, Erfahrung aus tausenden Verfahren.

Ich respektiere den Datenschutz und verwende Ihre Daten ausschließlich, um Ihnen zu antworten.

Rechtsform

Aktualität der Buchhaltung

Steuerberater und Buchhalter

Gegenüber wem bestehen die Schulden?

Wie sind die Gläubiger besichert?

Wie schätzen Sie die Auftragslage ein?

Gibt es bereits Pfändungen?

Anlagevermögen des Unternehmens

Gesellschafter und Geschäftsführer

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen wäre befreit von jedem Schuldendienst insbesondere Kreditzahlungen. Wäre Ihr Unternehmen dann rentabel?

10 + 9 =

Insolvenzverfahren für Privatpersonen:

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Insolvenz anmelden

Mithilfe unserer Tools und der persönlichen Begleitung durch mich und mein erfahrenes Team gestaltet sich die Anmeldung einer Regelinsolvenz, GmbH-Insolvenz oder Privatinsolvenz unkompliziert und vollständig rechtssicher. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den Prozess so effizient und stressfrei wie möglich zu gestalten.

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Planinsolvenz / Insolvenzplan

Die Planinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem die Dauer der Privatinsolvenz oder der Regelinsolvenz um ca. 12 Monate verkürzt werden kann.

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Rechtsanwalt Franzke ist ein klasse Typ der einen wirklich hilft. Man sollte sich nur an das halten, was er sagt, dann klappt auch alles. Er hat sehr viel Erfahrung in seinem Gebiet. Er hat uns in unserer eigenverwalteten Unternehmensinsolvenz super betreut, alles ist positiv ausgegangen.

Geschäftsführer

Elektrotechnik Ingenieur, Bewertung auf Google vom 03.09.23

Unser Unternehmen ist 2021 coronabedingt in eine Schieflage geraten. Die fachliche Kompetenz und vor allem die sehr angenehme und ruhige Art, die unser Insolvenzberater, Herr RA Jörg Franzke, in unserem „Fall“ mitbrachte, hat den Insolvenzplan zum Erfolg geführt. Die Arbeit war einfach perfekt und jeden Cent wert :).Wir würden das Team von Herrn Franzke jederzeit und uneingeschränkt weiterempfehlen.

Bewertung auf Provenexpert vom 25.01.23

FA Franzke ist ein absoluter Top Experte im intern. Insolvenzwesen und absoluter Fachmann wenn es um Entschuldung durch Insolvenzpläne innerhalb der EU geht. Er findet für jede Situation immer eine Lösung und lässt sich durch nicht aus der Ruhe bringen. Das Angebot, welches er bietet ist all inklusive und jeden Cent wert. Er und seine Kollegin Frau Bicker sind jederzeit erreichbar und vermitteln einem Vertrauen und Ruhe in jeglicher Situation, welche während eines solchen Verfahrens auftreten können. Ich und meine Familie können nur eins sagen: „Vielen Dank“

Bewertung auf Provenexpert vom 15.02.23

Besten Dank Herr Franzke und Team für Ihre zielführende und professionelle Begleitung. Von der Erstberatung bis zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplanes lief alles wie von Ihnen prognostiziert, sowie zeitlich (schuldenfrei in 9 Monaten ) als auch sachlich, dazu persönlich, verbindlich und zuverlässig. Ich könnte es mir rückwirkend betrachtet nicht besser vorstellen.  Vielen Dank!

Bewertung auf Provenexpert vom 03.11.22

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Das Jahr 2021 startet frisch mit den ersten Restrukturierungsplänen, die eingereicht werden können. Uns haben die ersten Mandate erreicht, in denen Restrukturierungsverfahren durchgeführt werden sollen. Es gilt gerade bei den ersten Verfahren besonders gründlich vorzugehen, da auf allen Seiten eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht. Für jeden Richter ist dieses das erste Restrukturierungsverfahren, für jeden Restrukturierungsbeauftragten ebenso.

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