Geraten Schulden außer Kontrolle oder bei Zahlungsunfähigkeit, stehe ich Ihnen als erfahrener Spezialist zur Seite. Ich bin seit über 25 Jahren als Insolvenzanwalt tätig und helfe notleidenden Unternehmen und Privatpersonen aus der finanziellen Notlage. Erfahrung aus tausenden von Fällen.

Jeder Mensch und jedes Unternehmen hat das Recht auf eine zweite Chance.
Ich bin Rechtsanwalt für Insolvenzrecht. Mein Ziel ist es, dass Sie oder Ihr Unternehmen möglichst rasch wieder ohne Schulden dasteht. Zu diesem Zweck werde ich mich aufrichtig und engagiert für Sie einsetzen.
Das sind meine Fachgebiete
Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung ist fast so etwas wie ein Schutzschirm und dient der Sanierung und der Entschuldung. Die Zahlungsunfähigkeit kann hier bereits eingetreten sein.
Restrukturierungsverfahren
Mit dem neuen Restrukturierungsverfahren (StaRUG) können Sie Ihr Unternehmen ohne Insolvenzverfahren gegen den Willen einzelner Gläubiger entschulden und so die Zahlungsunfähigkeit abwenden.
Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz ist eine Form der Privatinsolvenz für selbstständige Personen wie Solo-Selbstständige und Freiberufler.
GmbH-Insolvenz
Die GmbH-Insolvenz oder UG-Insolvenz muss die Geschäftsführung beantragen, wenn die Insolvenzreife überschritten ist.
Planinsolvenz / Insolvenzplan
Die Planinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem die Dauer der Privatinsolvenz oder der Regelinsolvenz um ca. 12 Monate verkürzt werden kann.
Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist ein Verfahren zur Schuldenbereinigung und Sanierung von Unternehmen. Die Sanierung erfolgt ohne Insolvenzverwalter und mit einem Experten zur Seite, der die Sanierung leitet.
Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ermöglicht es privaten Personen, sich innerhalb von 36 Monaten mit der Restschuldbefreiung aus den Schulden zu befreien.
Ich stelle mich vor: Über Rechtsanwalt Jörg Franzke
Ich habe an der Universität in Konstanz studiert und dort meinen Abschluss in Rechtswissenschaften erworben. Nach meinem Juristen-Referendariat am Kammergericht Berlin wurde ich im Jahr 1998 zur Anwaltskammer in Berlin berufen. Im Jahr 2000 gründete ich dann zusammen mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols eine eigene Kanzlei. Matthias Dols praktiziert als Notar, und ich habe mich auf Insolvenzrecht spezialisiert.
Ich bin gerne Anwalt für Insolvenzrecht und schätze besonders die Herausforderungen, Mandanten aus den Schulden zu führen, sei es eine Privatperson oder ein Unternehmen. Schuldner befinden sich in einer defensiven Lage. Meine Leidenschaft ist es, diese aussichtslos erscheinende Situation umzudrehen und die Entschuldung der Mandanten gegen alle Widerstände der Gläubiger und auch der Gesellschaft durchzusetzen.
Der lohnendste Aspekt meines Anwaltsberufes sind jedoch die persönlichen Beziehungen, die ich über Jahre zu meinen Mandanten aufgebaut habe. Ich glaube fest daran, einen persönlichen Service zu bieten und meine persönliche Aufmerksamkeit auf die Schuldenproblematik meiner Mandanten zu richten. Meine Mandanten vertrete ich fürsorglich und zugleich vertrete ich konsequent ihr gesetzliches Recht auf Entschuldung.
Ich glaube fest an das Recht auf eine zweite Chance. Wer überschuldet ist, hat das Recht, sich neu aufzustellen und von seinen Schulden freigesprochen zu werden. Noch nie nach tausenden Beratungen ist mir ein Mandant begegnet, der vorsätzlich Schulden verursacht hat, um Gläubiger zu schädigen. Einen solchen Schuldner würde ich auch niemals vertreten. Schulden passieren, so wie eine Krankheit entsteht. Man ist unvorsichtig oder naiv oder man investiert sein Leben und seine Arbeitskraft zum Wohle der Gesellschaft in eine neue Geschäftsidee, die leider misslingt. All diese Menschen verdienen einen wirtschaftlichen Neustart.
Meine Erfahrung ist es, dass Gläubiger ein gewisses Verständnis für die Situation ihrer Schuldner aufbringen. Sie sind zum Verzicht bereit, aber nur, wenn man sich gegenüber ihnen transparent, fair und respektvoll verhält. Deshalb gehört es zu den Tugenden meiner anwaltlichen Tätigkeit, transparent und ehrlich zu sein. Nur dadurch entsteht neues Vertrauen, um mit den Gläubigern, dem Insolvenzrichter und der Insolvenzverwaltung einen fairen Kompromiss auszuhandeln. Ist das Vertrauen zurückgewonnen, sind die Gläubiger zu einem Verzicht bereit.
- Studium in Konstanz, Referendariat in Berlin, Zulassung zum Rechtsanwalt seit 1998.
- Seit 2000 mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols in der Sozietät Dols Franzke und Partner vereint.
- Die Kanzlei befindet sich in Berlin nahe Kurfürstendamm
- Die Sozietät beschäftigt 20 Mitarbeiter. Zwei Hunde gehören auch zum Team.
Sie profitieren von meiner Erfahrung aus tausenden Fällen. Über 200 echte Bewertungen der Mandanten überzeugen
Unser Unternehmen ist 2021 coronabedingt in eine Schieflage geraten. Die fachliche Kompetenz und vor allem die sehr angenehme und ruhige Art, die unser Insolvenzberater, Herr RA Jörg Franzke, in unserem „Fall“ mitbrachte, hat den Insolvenzplan zum Erfolg geführt. Die Arbeit war einfach perfekt und jeden Cent wert :).Wir würden das Team von Herrn Franzke jederzeit und uneingeschränkt weiterempfehlen.
FA Franzke ist ein absoluter Top Experte im intern. Insolvenzwesen und absoluter Fachmann wenn es um Entschuldung durch Insolvenzpläne innerhalb der EU geht. Er findet für jede Situation immer eine Lösung und lässt sich durch nicht aus der Ruhe bringen. Das Angebot, welches er bietet ist all inklusive und jeden Cent wert. Er und seine Kollegin Frau Bicker sind jederzeit erreichbar und vermitteln einem Vertrauen und Ruhe in jeglicher Situation, welche während eines solchen Verfahrens auftreten können. Ich und meine Familie können nur eins sagen: „Vielen Dank“
Besten Dank Herr Franzke und Team für Ihre zielführende und professionelle Begleitung. Von der Erstberatung bis zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplanes lief alles wie von Ihnen prognostiziert, sowie zeitlich (schuldenfrei in 9 Monaten ) als auch sachlich, dazu persönlich, verbindlich und zuverlässig. Ich könnte es mir rückwirkend betrachtet nicht besser vorstellen. Vielen Dank!
Herr Franzke berät zu 100% im Sinne seines Mandanten. Mich hat er vor einem fatalen Fehler bewahrt und mir aufgezeigt, wo in meinem Unternehmen die Reserven schlummern und wie ich damit aus eigener Kraft die Kurve kriege. Es spielte ihm keine Rolle, dass er damit seinen Auftrag verliert, mein Wohl war ihm wichtiger. Ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass ich Herrn Franzke kennen lernen durfte und kann ihn uneingeschänkt jedem empfehlen, der gerade kein Licht am Ende des Tunnels sehen kann.
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Zulieferer für Online-Shops entschuldet sich mit Eigenverwaltung
Eine Manufaktur für Schaufensterpuppen für die Produktpräsentation in Online-Shops absolviert erfolgreich die Insolvenz in Eigenverwaltung. Die ursprüngliche Verschuldung von 907 T€ wurde mit dem Insolvenzplan auf 50 T€ reduziert.
Einzelhändler schrumpft sich gesund mit Schutzschirmverfahren
Ein Einzelhändler betreibt einen Baumarkt. Über die Jahre wurde der Baumarkt unrentabel und musste sich gesund schrumpfen. Mit dem Schutzschirmverfahren transformierte er seinen Betrieb in einen zukunftsweisenden Einzelhänder.
Restrukturierungsplan Checkliste
Das Jahr 2021 startet frisch mit den ersten Restrukturierungsplänen, die eingereicht werden können. Uns haben die ersten Mandate erreicht, in denen Restrukturierungsverfahren durchgeführt werden sollen. Es gilt gerade bei den ersten Verfahren besonders gründlich vorzugehen, da auf allen Seiten eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht. Für jeden Richter ist dieses das erste Restrukturierungsverfahren, für jeden Restrukturierungsbeauftragten ebenso.
Privatinsolvenz anmelden mit dem Online-Formular
Privatinsolvenz anmelden mit diesem Online-Formular ist besonders leicht. Sie können die Privatinsolvenz bequem von zu Hause aus in Gang bringen. Sie müssen keinen Anwalt aufsuchen und keine Beratungsstelle.
Welches Eigentum darf ich vor Insolvenz retten?
Zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens werden Sie sicherlich überlegen, welches Eigentum vor der Insolvenz man retten darf.
Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz, welches Verfahren
Welches Verfahren man durchlaufen muss, ist vom Ergebnis her betrachtet, egal. In beiden Fällen erhält der Schuldner zum Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung. Die beiden Insolvenzverfahren unterscheiden sich jedoch etwas in ihrem Ablauf.