Möbelhaus will den Schutzschirm, Räumungsverkauf reicht jedoch aus

Ausgangssituation
Die Schuldnerin ist ein Möbelhaus rund ums Wohnen und Einrichten und bietet Möbel für jeden Bedarf und jeden Geschmack auf 8.000 m² Ausstellungsfläche. Das Möbelsortiment besteht insbesondere aus Polstermöbeln wie Sofas, Wohnwände, Tische, Stühle und Eckbänke.
Ergänzend hierzu fertigt die Schuldnerin für private Auftraggeber hochwertige Inneneinrichtungen. Die ästhetisch anspruchsvollen Einrichtungen genießen in der Region höchstes Ansehen und Wertschätzung. Der dritte Geschäftsbereich des Möbelhauses ist die Planung, Montage und Lieferung von Einbauküchen, zumeist für Eigenheimbesitzer.
Insolvenzursachen
Insolvenzursache sind die drei großen Krisen: Coronapandemie, Ukraine-Krieg, Inflation und Preissteigerung. Die Lockdowns überlebte die Schuldnerin mittels Kurzarbeitergeld und eigenen Ersparnissen. Nachdem das Möbelhaus Anfang 2020 wieder geöffnet werden durfte, verbesserte sich der Umsatz, weil es einen Nachholbedarf gab und weil man es sich zu Hause gemütlich gemacht hatte und ein schönes Eigenheim wieder schätzte.
Im Jahr 2021 trübte sich das Geschäftsumfeld leicht ein. Im März 2022 brachen die Umsätze um 35 % ein. Aufträge wurden storniert. Als Begründung erklärten die Kunden, dass sie die Inflation und Preissteigerung verunsichere. Gerade die für die Schuldnerin relevante Zielgruppe der Eigenheimbesitzer ist von der Verteuerung der Energiekosten betroffen. Wenn überhaupt, investieren die Eigenheimbesitzer lieber in Maßnahmen zur Einsparung fossiler Energien, als in eine neue Wohnungseinrichtung, wurde dem Geschäftsführer wiederholt mitgeteilt.
Eine Zeitlang glich die Unternehmerfamilie die Verluste mit Gesellschafterdarlehn aus. Die privaten Mittel sind jedoch alsbald erschöpft und die betriebswirtschaftliche Analyse zeigt, dass der Turnarround des Unternehmens nur nach einer Restrukturierung möglich ist.
Die Schuldnerin muss an die härteren Marktbedingungen angepasst werden. Hierzu ist es erforderlich, die Kosten zu reduzieren und die Schuldnerin muss sich auf ihre Stärken: Küchen und Polstermöbel, ausrichten. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit steht unmittelbar bevor.
Vergleichsrechnung
Dieser Insolvenzplan stellt die Gläubiger besser aus die Regelinsolvenz:
Unsere Analysen ergaben, dass das Unternehmen nur dann eine Zukunftsperspektive hat, wenn es nicht nur entschuldet, sondern auch verkleinert wird, um Kosten einzusparen.
Das Unternehmen erwirtschaftet seit Beginn des Jahres 2022 Verluste in Höhe von 30 T€ monatlich. Deshalb hat die Sanierungsplanung eine Kostenreduzierung zum Ziel. Die Kostenreduzierung wird erreicht durch eine Verkleinerung der Ausstellungsfläche. Dies mindert die Mietkosten, aber auch die Energiekosten erheblich, welche zunehmend zur Last werden. Zukünftig wird sich das Unternehmen als Spezialist für die Warengruppen: Küchen, Polstermöbel, Polsterbetten und Matratzen fokusieren.
Ursprünglich war von dem Geschäftsführer geplant, die Sanierung des Unternehmens im rechtlichen Rahmen eines Schutzschirmverfahrens bzw. Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen.
Während ich das Schutzschirmverfahren plante, stellte sich jedoch heraus, dass ein Schutzschirmverfahren gar nicht erforderlich war, um das Unterrnehmen zu retten. Der ohnehin geplante Räumungsverkauf der nicht länger geführten Warengruppen würde genügend Liquidität einspielen, um die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und das Unternehmen durch den Umbau in die Rentabilität zurückzuführen.
Aus diesem Grunde habe ich dem Mandanten von einer Sanierung mit Schutzschirm bzw. Insolvenz in Eigenverwaltung abgeraten. Die Insolvenz wurde abgewendet, der Räumungsverkauf wird durchgeführt und das Möbelhaus wird mit den lukrativsten Warengruppen fortgeführt.
Ergebnisse des Sanierungsverfahrens:
- Insolvenz abgewendet
- Außergerichtliche Sanierung durch Räumungsverkauf erfolgreich
- Möbelhaus besteht als Küchenspezialist weiter am Markt
- Schuldenverzicht 0%
- Quote des Sanierungsverfahrens 100%
- Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 99%
Kommentar des Mandanten:
Bewertung auf provenexpert.de vom 07.09.22


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