Kosten der Planinsolvenz

Die Kosten des Insolvenzplans und des Insolvenzplanverfahrens sind auf den ersten Blick höher als die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz. Der Insolvenzplan ist deshalb so teuer, weil Sie den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten bezahlen müssen. Zusätzlich brauchen Sie einen Sponsor für die Sonderzahlung an die Gläubiger. Die höheren Kosten der Planinsolvenz lohnen sich aber. Denn mit Hilfe der Planinsolvenz sind nach einem Jahr schuldenfrei.

Schuldner freut sich über gelungenen Insolvenzplan

Die Kosten der Planinsolvenz begleichen Sie in vier Schritten:

Die erste Rate des Anwaltshonorars sind die Kosten für den Insolvenzantrag. Bitte die einzahlen und wir beginnen sofort mit Ihrer Entschuldung. Unsere ersten Aufgaben sind: Gläubiger anschreiben, außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, Antrag ausfertigen, bei Gericht einreichen, Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens sicherstellen.

Nach sechs Monaten: Die zweite Rate bezahlen Sie bitte nach dem Prüfungstermin. Im Prüfungstermin hält das Gericht Ihre Schulden in einer Insolvenztabelle fest. Damit ist es amtlich, wem Sie wieviel Geld schulden. Die Insolvenztabelle bildet die Grundlage für den jetzt zu erstellenden Insolvenzplan.
Nach 10 Monaten: Die dritte Rate ist fällig zum Abstimmungstermin über den Insolvenzplan. Für den Abstimmungstermin holen wir die Zustimmungen der Gläubiger für den Insolvenzplan ein. Den Abstimmungstermin übernehme ich persönlich.
Nach 11 Monaten: Schließlich muss der Sponsor die Sonderzahlung an die Gläubiger einzahlen. Die Sonderzahlung wird danach an die Gläubiger verteilt. Sollte der Insolvenzplan wider Erwarten nicht zustande kommen, ist die Sonderzahlung nicht verloren. Sondern der Insolvenzverwalter wird die Sonderzahlung vollständig zurückerstatten.

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Insolvenzplan – Planinsolvenz, folgender Kostenplan:

Die Planinsolvenz dauert ca. ein Jahr, danach sind Sie schuldenfrei. Weil der Aufwand für die Planinsolvenz hoch ist, sind es die Kosten leider auch. Ich habe diese in vier Module aufgeteilt.

Sofort

Zunächst müssen wir die Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz bei Gericht beantragen. Hierfür müssen wir das amtliche Formular ausfüllen, die Anlagen aufbereiten und beifügen, das Schuldenbereinigungs-Verfahren durchführen, usw.

Gebühr: 1.500 – 2.500 €

Nach 4 Monaten

Im Insolvenzverfahren überprüft das Gericht die Schulden und hält das Prüfungsergebnis in der Insolvenztabelle fest. Diese ist Grundlage des Insolvenzplans. Wir beginnen mit dem Insolvenzplan, sobald die Insolvenztabelle verfügbar ist.

Gebühr 1.500 – 2.500 €

Nach 8 Monaten

Der fertige Insolvenzplan geht in die Abstimmung mit den Gläubigern, dem Richter und dem Insolvenzverwalter. Sind alle überzeugt, bestimmt das Gericht den Abstimmungstermin. Diesen müssen wir vorbereiten und wir holen die Zustimmungen ein.

Gebühr 1.500 – 2.500 €

Nach 10 Monaten

Damit die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen, brauchen Sie einen Sponsor. Dieser verspricht eine Sonderzahlung, falls die Gläubiger zustimmen. Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich nach Ihren Schulden und dem Einkommen.

Sonderzahlung ab 10.000€

Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:

  • Unternehmenssanierung
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
  • 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen

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Planinsolvenz FAQ

Mit der Planinsolvenz können Sie sich in ca. 1 Jahr entschulden. Hierzu verspricht Ihr Sponsor den Gläubigern eine Sonderzahlung von ungefähr 10.000 €, falls sie auf den Rest der Schulden verzichten. Akzeptieren die Gläubiger das Angebot, erklärt das Gericht Sie für schuldenfrei.