Planinsolvenz entschuldet Gesellschafter nach Streitigkeiten

Der Schuldner engagierte sich als Rechtsanwalt in mehreren Start-Ups zu erneuerbaren Energien. Er geriet mit seinen Partnern in den Streit und die Unternehmen gingen pleite. Der Schuldner haftete persönlich auf 11 Mio. € Schulden. Diese Schulden wurden in einem äußerst anspruchsvollen Abstimmungstermin über einen Insolvenzplan erfolgreich auf 0,7 % gekürzt. 

Gesellschafter streiten sich

Der Fall

In den Jahren 2003 bis 2016 war der Schuldner mit einer Rechtsanwaltskanzlei selbstständig tätig. Während dessen engagierte sich der Schuldner teilweise als Geschäftsführer oder Gesellschafter in diversen Gesellschaften mit dem Unternehmenszweck: erneuerbare Energien.

Die in Deutschland ansässige Gesellschaft besteht nach Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse nicht mehr. Der Schuldner war des Weiteren Gesellschafter der rumänischen Fa. S., welche ebenfalls mangels Masse liquidiert wurde.  Der Schuldner arbeitet derzeit als Berater. Die Einkünfte reichen aber nicht aus, um vollständig einen minimalen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Diese selbstständige Tätigkeit ist seit der Erklärung des Insolvenzverwalters vom 22.10.2020 aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Die notwendige Differenz zur Bestreitung seines Lebensunterhalt wird durch Zuwendungen seines Vaters gedeckt.

Krisenursachen

Insolvenzursache sind andauernde Streitigkeiten mit ehemaligen Gesellschaftern vorgenannter Unternehmen. Die Streitigkeiten führten zur Insolvenz der rumänischen Projektgesellschaften. Aufgrund von Bürgschaften wurde der Schuldner in Anspruch genommen und geriet in Vermögensverfall.

Vergleichsrechnung

Der Schuldner ist Volljurist von Beruf. Seine Rechtsanwaltszulassung hat der Schuldner während des Insolvenzverfahrens zurückgegeben, weil ihm die Zulassung andernfalls aufgrund ungeordneter Vermögensverhältnisse zwangsweise entzogen worden wäre. Das Bruttoeinkommen eines Volljuristen in Berlin beträgt zwischen 3.426 € und 5.680 €. Allerdings muss ein in Vermögensverfall geratener Volljurist in Bewerbungsverfahren um eine Vollzeitstelle in diesem Berufsbild ganz erhebliche Nachteile erleiden. Wenn überhaupt, würde der Schuldner einen neuen Job am unteren Ende der Einkommensskala eines Volljuristen erhalten, hier beispielsweise 3.400 € brutto. 

Gemäß https://www.brutto-netto-rechner.info liegt das Nettoeinkommen bei Steuerklasse 1 dann bei 2.182,13 €. Dann wäre bei Berücksichtigung der beiden Unterhaltspflichten und der ab dem 01.07.2022 gültigen Pfändungstabelle ein monatlicher Anteil vom Nettoeinkommen in Höhe von 32,13 € pfändbar. Derzeit führt der Schuldner nichts zur Insolvenzmasse ab. Einen Nachteil erleiden die Gläubiger dadurch jedoch nicht. Der Fehlbetrag wird mit der Sonderzahlung des Plangaranten bei Annahme dieses Insolvenzplans abgegolten.

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Abstimmungstermin über Insolvenzplan

Von einer Einteilung der Gruppen wurde abgesehen, das heißt, alle Gläubiger stimmten in einer Gruppe ab. Der Verhandlungstermin dauerte 3 Stunden (mein Rekord), weil die ehemaligen Gesellschafter und Todfeinde des Schuldners im Termin anwesend waren. Diese versuchten mit allen möglichen Rechtsmitteln, den Insolvenzplan zu verhindern.

Besonders kritisch war die Festlegung des Stimmrechts bestrittener Forderung sowie eine gepfändete Forderung eines wohlwollenden Gläubigers. Am Ende wurde die streitige Forderung mit einem Stimmrecht von 5 % bedacht und der gepfändeten Forderung keine Stimme zugebilligt. Unter diesen Voraussetzungen wurde die Mehrheit erreicht.

Ergebnisse des Insolvenzplans

  • Sonderzahlung des Plangaranten: 10.500 €
  • Summe der Verbindlichkeiten: 11.000.000 €
  • Quote des Insolvenzplans: 0,75 %
  • Dauer des Verfahrens: 12 Monate
  • Schuldenverzicht 99% 99%
  • Quote des Insolvenzplans 1% 1%
  • Zeitaufwand im Vergleich zu regulärer Insolvenz 33% 33%

Herr RA Franzke ist sehr angenehm und höflich im Umgang und fachlich außerordentlich souverän. Vielen Dank für die Beratung und Betreuung.

Kommentar des Mandanten

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Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:

  • Unternehmenssanierung
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
  • 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen

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Planinsolvenz FAQ

Mit der Planinsolvenz können Sie sich in ca. 1 Jahr entschulden. Hierzu verspricht Ihr Sponsor den Gläubigern eine Sonderzahlung von ungefähr 10.000 €, falls sie auf den Rest der Schulden verzichten. Akzeptieren die Gläubiger das Angebot, erklärt das Gericht Sie für schuldenfrei.

Kosten der Planinsolvenz

Die Kosten für die 1-jährige Planinsolvenz leisten Sie in 4 Schritten. Der Aufwand der Planinsolvenz und damit die Kosten sind hoch, aber es lohnt sich.