Eine Erfolgsgeschichte in schwierigen Zeiten: Wie eine Elektroplanungsfirma die Insolvenz in Eigenverwaltung nutzte, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen
Die Elektroplanungsfirma stand vor großen Herausforderungen, ausgelöst durch die Coronapandemie. Nachdem sie ihre Rücklagen aufgebraucht hatte und staatliche Unterstützung nicht ausreichte, geriet das Unternehmen immer tiefer in die Krise. Die globalen Lieferketten wurden durch Grenzschließungen gestört, die Preise für Materialien und Transportkosten stiegen. Hinzu kam ein Mangel an qualifizierten Mitarbeitern und hoher Krankenstand. Um sich zu sanieren, wurde die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Durch Einsparungen wie das Insolvenzgeld und die Einstellung des Schuldendienstes konnte die Liquidität wiederhergestellt werden. Das Vertrauen der Kunden und Lieferanten wurde durch Vorkasseverfahren und die Überprüfung der Rentabilität der Betriebsabläufe wieder aufgebaut. Unrentable Verträge wurden gekündigt und ein unrentabler Standort geschlossen. Im Zuge des Insolvenzplans wurde den Gläubigern eine Quote von 8 % angeboten, die angenommen wurde. Das Verfahren wurde erfolgreich abgeschlossen und das Unternehmen ist nun entschuldet und optimiert für eine erfolgreiche Zukunft.

Der Fall
Die Firma ist ein Spezialist für Elektroplanung und Konstruktion, insbesondere die Herstellung von industriellen Schaltanlagen, Kabel-Konfektionierung und Montage von Elektronikkomponenten. Sie bietet ihren Kunden auch Ingenieurdienstleistungen in den Bereichen Elektrokonstruktion und SPS-Programmierung an. Die Firma hat eine einzigartige Expertise und ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Bereich, das sie zu einem der führenden Unternehmen in Deutschland macht. Die Firma verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und hat erfahrene Projektleiter, die den Kunden während des gesamten Bauprozesses unterstützen – von der Projektierung über den Bau und die Inbetriebnahme bis hin zum After Sales Service. Die Qualität ihrer Arbeit ist durch ISO 9001 und UL-Zertifizierungen nachgewiesen.
Krisenursachen
In die Krise ist die Schuldnerin aufgrund der Folgen der Coronapandemie und der Inflation geraten. Zunächst verbrauchte die Schuldnerin ihre Rücklagen, um die Lockdowns zu überbrücken. Das Kurzarbeitergeld und die staatlichen Coronahilfen reichten zur Überbrückung nicht vollständig aus.
Nachdem die Lockdowns in Europa vorüber waren und sich die Schuldnerin eine Normalisierung der Verhältnisse erhofft hatte, geriet der globale Beschaffungsmarkt für elektronische Bauteile aus den Fugen. Die Lieferketten nach Fernost waren aufgrund fortdauernder Grenzschließungen unterbrochen. Auch die Preise für Rohstoffe, Materialien sowie Transportkosten stiegen kontinuierlich an. Während die Firma im Jahr 2019 rund 35 % ihrer Umsatzerlöse für den Materialeinkauf aufwendete, waren es im Jahr 2021 über 43 %.
Am Standort West-Thüringen hatte die Firma ein weiteres Problem zu bewältigen – einen Mangel an qualifizierten Mitarbeitern. Besonders in strukturschwachen Gebieten ist es eine Herausforderung, Fachkräfte für das Unternehmen zu gewinnen. Das bestehende Personal zeigte teilweise mangelnde Motivation und der hohe Krankenstand verschlimmerte die Lage zusätzlich. Dies führte schließlich dazu, dass Aufträge unzureichend ausgeführt wurden und Nachbesserungen oder Preisnachlässe nötig waren, um den Kunden zufriedenzustellen.
Sanierung in der Eigenverwaltung
Nachdem das Insolvenzgericht auf meinen Antrag hin die Eigenverwaltung angeordnet hatte, wurde zunächst das Insolvenzgeld für die Mitarbeiter beschafft. Die Liquidität der Schuldnerin erholte sich, indem sie aufgrund des Insolvenzgeldes drei Lohnrunden aussetzen durfte. Auch der gesamte Schuldendienst wurde eingestellt.
Eine weitere wichtige Maßnahme während der Eigenverwaltung war es, das Vertrauen der Kunden und Lieferanten in die Geschäftsbeziehungen wieder herzustellen. Die meisten Kunden verlangten Vorkasse, was aber aufgrund der Einsparungen durch das Insolvenzgeld realisierbar war.
Im dritten Schritt überprüfte das Sanierungsteam die Firma samt ihren Betriebsabläufen auf Rentabilität. Bei unrentablen Verträgen erklärte die Geschäftsführung die Nichterfüllung gemäß § 103 InsO und stellte alle Arbeiten ein. Schadensersatzansprüche daraus sind nicht zu befürchten, da Insolvenzforderung.
Schließlich ergab die Rentabilitätsprüfung, dass ein Standort in einem benachbarten Ort unrentabel war. Dieser Standort wurde geschlossen. Kündigungsschutzklagen gab es nicht, weil die Geschäftsführung die Mitarbeiter in andere Betriebe vermittelte.
Ergebnis
Nachdem die Rentabilität wieder hergestellt war, wurden die Gläubiger abgefunden. In einem Insolvenzplan, der wie ein Teilzahlungsvergleich zu verstehen ist, bot die Firma ihren Gläubigern eine Quote von 8 %. Im gerichtlichen Abstimmungstermin wurde diese Quote von den Gläubigern angenommen. Die Quote wurde ausgezahlt und das Verfahren aufgehoben. Die Firma ist entschuldet und von unrentablen Aufträgen und Betriebsabläufen befreit.
- Schuldenverzicht 92%
- Quote des Restrukturierungsplans 8%
- Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 95%
Rechtsanwalt Franzke ist ein klasse Typ der einen wirklich hilft. Man sollte sich nur an das halten, was er sagt, dann klappt auch alles. Er hat sehr viel Erfahrung in seinem Gebiet. Er hat uns in unserer eigenverwalteten Unternehmensinsolvenz super betreut, alles ist positiv ausgegangen.

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
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