Welches Verfahren aus den Schulden für Sie das Beste ist, richtet sich zunächst danach, ob Sie eine Privatperson sind oder ein Unternehmer oder ein Unternehmen. Privatpersonen entscheiden sich für die Privatinsolvenz oder für die 1-jährige Planinsolvenz. Für Unternehmer und Unternehmen kommt je nachdem, ob Sie das Unternehmen retten oder beenden möchten, das Schutzschirmverfahren, die Insolvenz in Eigenverwaltung, das Restrukturierungsverfahren oder eine reguläre Insolvenz in Betracht. Als Anwalt für Insolvenzrecht zeige ich Ihnen den schnellsten und sichersten Weg aus den Schulden. Eine scheinbar auswegslose Schuldensituation zu drehen, ist meine Leidenschaft.

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Beratung für Unternehmen

Restrukturierungsverfahren

Mit dem Restrukturierungsverfahren kann die Geschäftsführung eine drohende Unternehmens-Insolvenz abwenden. Hierzu erarbeiten wir für Ihr Unternehmen zunächst einen Restrukturierungsplan. Der Restrukturierungsplan ist ein spezieller Sanierungsplan und bestimmt, welche Schulden wie umfangreich gekürzt werden müssen. Den Restrukturierungsplan reichen wir bei Gericht ein und beantragen Gläubigerschutz. Unter Gläubigerschutz verhandeln wir mit den Gläubigern. Schließlich lassen wir über den Plan abstimmen. Der Restrukturierungsplan ist angenommen, wenn die Anzahl der Gläubigergruppen mehrheitlich dafür stimmt. Eine einzelne Gläubigergruppe gilt als zustimmend, wenn eine 3/4 Mehrheit der gruppenzugehörigen Gläubiger dafür ist. Als erfahrener Anwalt für Insolvenzrecht empfehle ich Ihnen die Restrukturierung als bestes Verfahren. Allerdings ist der Anwendungsbereich begrenzt. Der Restrukturierungsplan kann nur Finanzverbindlichkeiten kürzen und das Unternehmen darf noch nicht zahlungsunfähig sein.
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Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren wählen wir, wenn die Probleme Ihres Unternehmens nicht (nur) in zu hohen Schulden und Tilgungsraten liegen, sondern in zu hohen Fixkosten. Das Schutzschirmverfahren ermächtigt uns, Ihr Unternehmen auf seinen rentablen Kern gesundzuschrumpfen. Hierzu dürfen wir alle Verträge Ihres Unternehmens kurzfristig und ohne Folgekosten beenden. Wir beenden sofort jeden Schuldendienst und die Liquidität wird zusätzlich mit dem Insolvenzgeld verbessert. Das Schutzschirmverfahren dauert ca. 10 Monate. Es endet mit dem Insolvenzplan. Der Insolvenzplan ist ein Teilzahlungsvergleich, der eine anteilige Befriedigung der Gläubiger in Höhe einer Quote anbietet, die für das Unternehmen machbar ist. Über den Insolvenzplan lassen wir die Gläubiger abstimmen. Die erforderliche Mehrheit ist vereinfacht: Es muss eine Gruppenmehrheit vorliegen und innerhalb einer Gruppe die Mehrheit nach Kopf und Summe. Das Schutzschirmverfahren ist im Gegensatz zum Restrukturierungsverfahren ein Insolvenzverfahren, was einige Nachteile mit sich bringt. Der Sanierungsprozess wird jedoch von der Geschäftsführung (und mir als Sanierungsberater) in Eigenverwaltung gesteuert. Einen Insolvenzverwalter gibt es nicht, sondern nur einen Sachwalter mit der Funktion gleich einem Aufsichtsrat. 
Zum Schutzschirmverfahren >

Insolvenz in Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sind nahezu gleich. Der Verfahrensablauf unterscheidet sich nicht. Der Unterschied besteht in der Insolvenzreife: Zum Schutzschirmverfahren wird Ihr Unternehmen nur zugelassen, wenn es noch zahlungsfähig ist. Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist auch bei Zahlungsunfähigkeit erlaubt. Für die meisten Unternehmen ist die Insolvenz in Eigenverwaltung besser als das Schutzschirmverfahren. Die Insolvenz in Eigenverwaltung können Sie auch ohne kostspielige und aufwendige Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers beantragen, die bescheinigt, dass Ihr Unternehmen die Insolvenz noch nicht verschleppt hat. Wichtig für den Sanierungserfolg Ihres Unternehmens ist die Eigenverwaltung. In der Insolvenz in Eigenverwaltung steuern Sie als Geschäftsführer mit meiner Unterstützung als Sanierungsberater den Sanierungsprozess ohne Insolvenzverwalter. In der Eigenverwaltung gibt es nur einen Sachwalter, der die Interessen der Gläubiger schützt, aber nicht eingreift. Wie den Schutzschirm schließen wir die Sanierung in Eigenverwaltung mit einem Insolvenzplan ab: Die Gläubiger erhalten eine machbare Quote aus dem Unternehmen und verzichten auf die Restschuld.
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Beratung für Privatpersonen und Kleinunternehmer

1-jährige Planinsolvenz

Mit der Planinsolvenz verkürzen Sie die Laufzeit einer Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz auf 1 Jahr. Zunächst beantragen Sie ein gewöhnliches Insolvenzverfahren. Im Insolvenzverfahren bietet Ihr Sponsor den Gläubigern eine Sonderzahlung. Über dieses Angebot stimmen die Gläubiger in einem Gerichtstermin ab. Bei Zustimmung erhalten die Gläubiger die Sonderzahlung und verzichten auf die Restschuld. Die Insolvenz ist beendet und Sie sind schuldenfrei. Die Planinsolvenz stellt einen Schwerpunkt meiner Beratung als Experte für Insolvenzrecht dar.

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Privatinsolvenz

Mit der Privatinsolvenz befreien Sie sich aus den Schulden und finden in ein normales Leben zurück. Die private Insolvenz dauert seit dem 01.10.20 nur noch drei Jahre. Danach erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung: Sie sind schuldenfrei. Während der Privatinsolvenz ist Ihnen ein Insolvenzverwalter zugeteilt. An diesen müssen Sie Ihr pfändbares Einkommen abführen und Ihr wertvollens Vermögen abgeben. Beispielsweise Ihr Auto oder Lebensversicherung. Als Anwalt für Insolvenzrecht begleite ich Sie aus den Schulden.
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Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz entspricht der Privatinsolvenz und gilt für Selbständige. Nach drei bis sechs Jahren Laufzeit erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Ihre Selbständigkeit kann in der Regelinsolvenz weiterlaufen. Verhalten Sie sich klug, wird der Insolvenzverwalter Ihre Selbständigkeit aus der Insolvenzmasse freigeben. Das bedeutet: Sie bezahlen nur noch eine Monatspauschale zur Insolvenzmasse und sind ansonsten frei.
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GmbH-Insolvenz

Die GmbH-Insolvenz MUSS der Geschäftsführer einer GmbH oder UG beantragen, sobald das Unternehmen zahlungsunfähig im insolvenzrechtlichen Sinne ist. Die GmbH Insolvenz ist das richtige Verfahren, wenn der Geschäftsführer das Unternehmen nicht retten will. Andernfalls beantragt der das Schutzschirmverfahren oder die Insolvenz in Eigenverwaltung. Als Anwalt für GmbH-Insolvenz kann ich Ihnen bei der Vorbereitung und beim Antragsverfahren helfen. 
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