Falls Sie Wert legen, auf eine schnelle und unkomplizierte Entschuldung, entscheiden Sie sich für die EU-Insolvenz in England. Die EU-Insolvenz ist eine Privatinsolvenz in England und ermöglicht die Restschuldbefreiung von allen Schulden in 18 Monaten. Das heißt, vier Jahre schneller als die Insolvenz in Deutschland. Doch auch aus zusätzlichen Gründen kann eine EU-Insolvenz im Ausland für Unternehmer das bessere Verfahren sein.

Die EU-Insolvenz in England ist das richtige Verfahren für die besonders schweren Fälle. Also wenn die deutschen Gläubiger niemals einem Insolvenzplan zustimmen würden und die eigenen Vermögensverhältnisse“noch nicht geordnet“ nicht.

Solange die Engländer noch nicht endgültig aus der EU ausgetreten sind, ist die EU-Insolvenz in England noch möglich. Die Gerichte nehmen noch immer Verfahren von Deutschen mit ausschließlich deutschen Schulden an.

Was ist eine EU-Insolvenz in England?

Die Integration der Mitgliedsstaaten in die Europäische Union hat einen Wettbewerb unter den nationalen Rechtsordnungen ausgelöst. EU-Bürger und Firmen nehmen das nationale Recht für sich in Anspruch, das die meisten Vorteile bringt. (= Forum Shopping). Diese Prinzip gilt auch bei der EU-Insolvenz.

Insolvenz in England „ist Beste“

Die nationalen Regeln zu Schuldenerlass und Restschuldbefreiung weichen stark voneinander ab. Während die deutsche Insolvenzordnung zu einer fünfjährigen oder gar sechsjährigen Laufzeit zwingt, garantieren der englische und der irische Insolvency Act in Verbindung mit der EU-Insolvenz die Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten (=Automatic Discharge).

Sie umgehen Anfechtung

Nachdem man sich mit Hilfe des Insolvenzplans auch in Deutschland innerhalb von 12 Monaten entschulden kann, ist der Zeitvorteil in England nicht mehr so groß. Der eigentliche Vorteil des englischen Insolvenzrechtes ist, dass dieses keine Anfechtung kennt. Das heißt, niemand untersucht, was Sie in der Vergangenheit mit Ihrem Geld gemacht haben.

Sie vermeiden Vollstreckung

Sobald Sie Ihren Wohnsitz in England genommen haben, stehen Sie unter „Gläubigerschutz“. Die Zwangsvollstreckung eines Gerichtsvollziehers ist in England nahezu ausgeschlossen. Ihre Bonität bleibt in England erhalten. Schufa-Einträge interessieren die Engländer nicht. Ihre Gläubiger werden Sie in England in Ruhe lassen.

EU-Insolvenz ist legal

Die EU-Insolvenz in England ist legal und zwischenzeitlich in Deutschland anerkannt. Es ist auch erlaubt, wenn Sie nur in der Absicht nach England umzuziehen, um sich dort zu entschulden. Es kann passieren, dass man Sie als Drückeberger beschimpft, weil Sie sich „nach England absetzen“. Aber das ist Ihr gutes Recht! Die maßgeblichen EU-Gesetze bleiben bis auf weiteres gültig.

Englische Insolvenz ist vorteilhaft

Das Verbraucherinsolvenzverfahren nach englischem und seit März 2016 auch nach irischem Recht bietet dem betroffenen Schuldner im Vergleich zu allen anderen nationalen Insolvenzordnungen in der EU die größten Vorteile. Der größten Vorteile sind die Restschuldbefreiung binnen Jahresfrist und keine Anfechtung. Aber auch das Verfahren selbst ist vorteilhafter und lässt dem Schuldner weitaus mehr Freiheit, als die deutsche Insolvenz.Ihnen will ich Ihnen kein Paradies versprechen. Die englische Justiz ist mächtig und willkürlich. Droht ein Fall zu entgleiten oder will ein Adjudicator ein Exempel statuieren, kann es ungemütlich werden. Deshalb gehen wir bei der EU-Insolvenz in England jedem Ärger aus dem Weg.

Wie reagieren die englischen Gerichte?

Englische und irische Gerichte entscheiden liberal. Nach Versuchen, EU-Insolvenz Fälle zurückzudrängen und nach rechtswissenschaftlicher Diskussion, hat die englische Rechtsprechung einige Präsenzfälle geschaffen. Diesen garantieren Rechtssicherheit bei der Durchführung. Die heutige Entscheidungspraxis der englischen Insolvenzgerichte gegenüber deutschen Schuldnern in der EU-Insolvenz habe ich entscheidend geprägt. Ich war an der Herbeiführung der wichtigsten Präsenzfälle (=Case Law) beteiligt.

Was kann ich als Anwalt für Sie tun?

Ich berate Sie zum deutschen, englischen und europäischen Insolvenzrecht und schütze Ihre Interessen, während Sie das Verfahren durchführen und später bei der Rückkehr nach Deutschland.

Das Mandat beginnt mit einer Erstberatung in meiner Kanzlei oder als Telefontermin. Sie erhalten eine Einführung zur EU-Insolvenz und – sehr wichtig: Wir besprechen, was vorher zu erledigen ist, um die Entschuldung per EU-Insolvenz überhaupt zu ermöglichen.

Ein Relocation-Service erleichtert Ihnen den Umzug und organisiert die Einrichtung des neuen Lebensmittelpunktes. Ihr Aufwand wird gering sein.

Auf dem Gebiet der EUInsVO in Verbindung mit Insolvency Act verfüge ich inzwischen über einzigartige Fachkenntnisse, sodass ich Sie insbesondere gegenüber Gläubigern, die Ihnen das englische Restschuldbefreiungsverfahren zerschießen wollen, erfolgreich vertreten werde.

Zur EU-Insolvenz berate ich seit über fünfzehn Jahren. Ich war von erster Stunde an (in Frankreich) mit dabei und ich berate noch heute erfolgreich Mandanten, wie sie sich schnell und ohne Komplikationen in England entschulden.

Vier Tipps zur EU-Insolvenz in England

Sorgen Sie für gültige Ausweispapiere

Als allerersten Schritt kümmern Sie sich um Ihre Ausweise. Überprüfen Sie beide Dokumente auf ihre Gültigkeit für mindestens zwei Jahre. Falls zu alt, bitte verlängern. Sollten die Ausweise während der Laufzeit der EU-Insolvenz ablaufen, ist kein deutsches Meldeamt mehr für Sie zuständig. Sie müssten sich zum Konsulat in London oder Paris begeben, was ziemlich aufwändig ist.

Tipp 1: Der Reisepass muss mindestens zwei Jahre gültig sein. Nach Ihrem Umzug lassen Sie z.B. “London” als Wohnort in Ihren Reisepass eintragen.

Wählen Sie das Land, das am besten ist

Im Gegensatz zur französischen Privatinsolvenz bietet Ihnen die englische Privatinsolvenz mehr Vorteile. Die englische Privatinsolvenz ist einfacher und der Aufwand für den Nachweis des Lebensmittelpunktes geringer. In Frankreich ist es nahezu unmöglich, einen gerichtsfesten Lebensmittelpunkt nachzuweisen. In Irland bekommt man kaum eine Wohnung und Dublin liegt irgendwo im Atlantik. Andererseits werden Sie in England nicht von jeder Schuld befreit. Haben Sie Schulden, für die in England keine Befreiung vorgesehen ist, entscheiden Sie sich für Frankreich.

Tipp 2: Beziehen Sie die jeweiligen Rechtsfolgen der Restschuldbefreiungs-Beschlüsse der verschiedenen Länder in Ihre strategischen Überlegungen ein.

Es muss Ihnen klar sein, dass Sie sich kein Freunde machen

Der schmale Grad zwischen “Erlaubt” und “Verboten” in der EU-Insolvenz besteht darin, dass es Ihnen bei Strafe verboten ist, die EU-Insolvenz zu benutzen, um vor der Insolvenz noch Geld beiseite zu schaffen. Beispielsweise wäre es töricht, etwaig noch vorhandene deutsche Konten zu plündern, um die Guthaben an eine treuhänderisch gehaltene Limited in England zu überweisen. Bekanntlich ist das Beiseite Schaffen von Vermögen vor der Insolvenz ist in jedem Land strafbar, lassen Sie sich also nicht darauf ein.

Tipp 3: Nenutzen Sie die EU-Insolvenz nicht falsch, um Geld von den Gläubigern zu verstecken.

Die Unterkunft in England muss angemessen sein

Immer wieder gibt es Sparfüchse, die als Wohnung wahre Löcher anmieten, um Geld zu sparen. Oder sie lassen sich auf Agenturen ein. Diese bieten nur Scheinadressen oder Unterkünfte mit mehreren deutschen Gleichgesinnten. Wenn Engländer eines nicht leiden können, dann ist es sich von Deutschen an der Nase herumführen zu lassen. Darauf reagieren sie allergisch. Wenn Sie beispielsweise in London eine Bruchbude für 400 GBP anmieten, wird Ihnen kein Richter abkaufen, dass Sie als Deutscher dauerhaft dort leben. Ihr Insolvenzantrag wird abgelehnt oder das laufende Verfahren annulliert.

Tipp 4: Ihre Unterkunft und alles andere müssen stimmig sein.

EU-Insolvenz in England in 10 Schritten

 Der Ablauf des EU-Insolvenzverfahrens über England besteht grob eingeteilt aus acht Schritten. Folgen Sie diesen Schritten. Wenn alles glatt verläuft, sind Sie nach 18 Monaten schuldenfrei.

1. Aus Deutschland abmelden

Als allerersten Schritt überprüfen Sie, ob Ihre Ausweise noch mindestens zwei Jahre gültig sind. Falls nein, verlängern Sie diese bitte. Danach melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt aus Deutschland ab.

2. Den Lebensmittelpunkt nach England verlagern

Als zweiten Schritt müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach England verlegen. Das heißt nicht, dass Sie für immer auswandern und nie wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Gemäß der EU-InsVO befindet der Lebensmittelpunkt sich dort, wo man den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat. Es muss also nachweisbar sein, dass Sie sich überwiegend in England aufhalten. Es stört nicht, wenn Sie Ihre Liebsten regelmäßig in Deutschland besuchen und man Sie dort sieht. Jedenfalls wird die englische Insolvenzbehörde Ihre Einreisen und Ausreisen nicht kontrollieren. Dazu sind Sie zu unwichtig. Um den Lebensmittelpunkt nachzuweisen, müssen Sie auf eine vollständige Infrastruktur zurückgreifen können. Auf jeden Fall müssen Sie eine Wohnung, einen Arbeitgeber und ein Konto nachweisen können.

3. Beantragen Sie Ihre NINO-Number

Nachdem Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach London verlegt haben, beantragen Sie die NINO Number. Das ist die englische Sozialversicherungsnummer, ohne die in England gar nichts läuft. Die NINO Number verschafft Ihnen Zutritt zu den sozialen Versorgungen wie Krankenhaus oder Arztbesuche. Die NINO-Number beweist außerdem, dass Ihr Aufenthalt in England nicht nur touristischen Zwecken dient.

4. Abwarten und Tee trinken

Nachdem Sie den Lebensmittelpunkt vollständig eingerichtet haben, warten Sie mindestens sechs Monate ab und lassen alles laufen. In der Zwischenzeit werden wir den Insolvenzantrag vorbereiten. hierzu müssen wir alle Gläubiger sammeln und registrieren. Danach füllen wir den Insolvenzantrag aus. Will ein deutscher Gläubiger zwischenzeitlich gegen Sie vollstrecken, teilen Sie dem Gläubiger ruhig Ihre englische Adresse mit.

5. Den Insolvenzantrag einreichen

Danach beantragen wir für Sie die englische Privatinsolvenz. Dies erledigen Sie entweder selbst oder besser: Wir übernehmen das Insolvenzantragsverfahren für Sie. Damit umgehen Sie den sicherlich heikelsten Schritt des gesamten Insolvenzverfahrens.

6. Interviews mit dem Adjudicator

Wahrscheinlich können wir Ihren Insolvenzantrag so platzieren, dass der englische Court Ihre Privatinsolvenz sofort eröffnet. Das Gericht erklärt Sie offiziell für bankrott. Die Eröffnung Ihrer Privatinsolvenz in England verbrieft das Gericht in einer „Bankrupty-Oder“. Das ist der Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es kann aber auch sein, dass der Richter die Insolvenz nicht sofort eröffnet, sondern Sie zu einem Hearing lädt. Überwiegend verlaufen diese Verfahren wohlwollend. Mit unserer Unterstützung müssen Sie dem Richter erklären, dass Ihr Lebensmittelpunkt wirklich in England liegt. Mehr will der Richter von Ihnen nicht wissen.

7. Durchlaufen Sie das Insolvenzverfahren

Nach der richterlichen Bankrotterkärung beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Die englische Insolvenzbehörde schreibt alle Gläubiger an und informiert diese über die Bankrott-Erklärung. Die Gläubiger haben Gelegenheit, Einwände gegen die geplante Restschuldbefreiung zu erheben. Typischer weise werden sie einwenden, dass der Lebensmittelpunkt fingiert ist oder es wurden Vermögenswerte nicht angegeben.

In diesen Fällen kommt es zu weiteren Interviews und Untersuchungen und Sie werden rechtlichen Beistand benötigen. Ansonsten lässt man Sie in Ruhe.
Am Schluss des Verfahrens wird die Insolvenzmasse festgestellt: Das ist sicherlich „Null“. Weil es nichts zu verteilen gibt, wird das Verfahren eingestellt. Die Restschuldbefreiung tritt automatisch 12 Monate nach Eröffnung ein.

8. Informieren Sie die Gläubiger über die Restschuldbefreiung

Noch von England aus, wird den deutschen Gläubigern der englische Restschuldbefreiungsbeschluss zugestellt. Die Gläubiger müssen zwar nicht ihre Vollstreckungstitel heraus geben, aber sie müssen anerkennen, sich jeglicher Zwangsvollstreckung zu enthalten. Gleichzeitig erfolgt die Löschung aus Schufa und Schuldnerkartei.