Die Republik Irland hat ihr seit 2012 bestehendes Insolvenzgesetz an den englischen Insolvency Act angeglichen. Das bedeutet, jeder EU-Bürger kann sich ab sofort auch in der Republik Irland innerhalb eines Jahres leicht und einfach entschulden und dauert nur ein Jahr.

Einleitung

Die Einführung der neuen Privatinsolvenz in Irland mit der Möglichkeit für Privatpersonen, sich binnen Jahresfrist oder schneller zu entschulden, findet ihre Ursache in der Kreditkrise im Jahr 2008. Die Republik Irland war besonders stark betroffen. Millionen Privatpersonen wurden zahlungsunfähig und brauchten Hilfe.

Aus diesem Grund übernahm das irische Parlament die Regeln der englischen Insolvenz. Im Gegensatz zur kontinental-europäischen Privatinsolvenz steht wie bei der englischen Insolvenz auch bei der Insolvenz in Irland nicht die bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Vordergrund. Sondern umgekehrt: das irische Privatinsolvenzrecht möchte den betroffenen Schuldnern zu einer zweiten Chance verhelfen.

Private Insolvenz in Irland und COMI

Voraussetzung für die Zulassung als EU-Bürger zur Privatinsolvenz in Irland ist wie bereits bei der englischen oder französischen Variante, dass der COMI (=Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen) sich in der Republik Irland befindet. Das heißt, wer die irische Privatinsolvenz durchlaufen will, muss dort für ca. ein halbes Jahr seinen Lebensmittelpunkt nachweisen.

Den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen weist man unter anderem anhand von Einkünften nach. Optimal wären hierzu Einkommensnachweise (=payslips) eines irischen Unternehmens, aber Sie können auch ein kleines Gewerbe als Selbständiger betreiben (=self employed) und auf Rechnung arbeiten.

Ablauf der irischen privaten Insolvenz

Sind die Voraussetzungen für den COMI geschaffen, steht der privaten Insolvenz in Irland nichts mehr im Wege. So läuft die Privatinsolvenz in Irland ab:

Zuständige Behörden

Das Insolvenzverfahren beginnen Sie wie überall auf der Welt mit dem Ausfüllen eines umfangreichen Insolvenzantrag-Formulars. Das ausgefüllte Formular überreichen Sie dem irischen Insolvenzgericht.

Nach Ihrer Bankrott-Erklärung per Gerichtsbeschluss übernimmt ein Beamter der irischen Insolvenzbehörde (=Official Assignee = OA) Ihren Fall. Seine Funktion ist gleichzusetzen mit dem deutschen Insolvenzverwalter.

Rechtsfolgen der Bankrotterklärung

  • Ihr Vermögen geht bis zu einer Freigrenze in Höhe von 6.000 € auf den Official Assignee über.
  • Sie müssen das über die Pfändungsgrenze hinausgehende Einkommen an den OA abführen.
    Sie sind ein Jahr später schuldenfrei.

Zulassungsvoraussetzungen für die privaten Insolvenz in Irland

  • Sie sind pleite.
  • Sie zahlen 200 € Gerichtsgebühr ein.
  • Sie haben zuvor eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versucht.
  • Ihre Schulden sind 20.000 € höher als Ihr Vermögen.
  • Ihr COMI (Lebensmittelpunkt) liegt in Irland.

Von der Restschuldbefreiung erfasste Schulden

  • Alle Schulden, außer gerichtlich verhängte Geldstrafen.

Pflichten und Obliegenheiten während des Insolvenzverfahren

  • Persönliche Anwesenheit bei Gericht am Tage der Bankrott-Erklärung.
  • Dem Official Assignee die gewünschten Auskünfte erteilen und ggf. für ein Interview zur Verfügung stehen.
  • Jeden Wechsel der Wohnanschrift anzeigen.
  • Kontoauszüge, Versicherungspolicen und Grundbücher übergeben

Folgen des Insolvenzverfahrens

  • Sie dürfen nicht Director einer irischen Ltd. sein.
  • Sie müssen pfändbares Einkommen für drei Jahre abführen. Hierzu erstellt der Official Assignee mit Ihnen einen Haushaltsplan. Ergibt sich daraus überschüssiges Einkommen, müssen Sie ein Income Payment Agreement abschließen. Das ist eine vertragliche Verpflichtung, eine feste Monatsrate für drei Jahre abzuführen.
  • Sie müssen sich die Fortführung Ihrer selbständigen Tätigkeit genehmigen lassen.
  • Etwaige spätere Pensions- und Rentenansprüche verbleiben beim Schuldner. Ausnahmsweise kann der Official Assignee diese Ansprüche beschlagnahmen, wenn die Versicherungen in den nächsten 5 Jahren nach Bankrotterklärung zur Auszahlung fällig sind.
  • Beziehen Sie bereits eine Rente, gilt diese als Einkommen und wird in den Haushaltsplan zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens einbezogen.
  • Ausländische Immobilien darf der Official Assignee verwerten (In der Praxis wird der Official Assignee hiervon allerdings kaum Gebrauch machen, weil die deutschen Immobilien in der Regel überschuldet sind).
  • Die Übertragung von Immobilien kurz vor der Insolvenz darf der Official Assignee anfechten und rückabwickeln.
  • Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im „Register of Bankruptcies“ veröffentlicht.

Die Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung tritt automatisch spätestens ein Jahr nach der Bankrotterklärung ein. Zwar ermöglicht das Gesetz auch eine „early discharge“, erfahrungsgemäß profitieren EU-Bürger davon aber nicht.

War der Schuldner nicht „brav“, darf der Official Assignee die Discharge verzögern. Die vom Insolvenzbeschlag erfassten Vermögenswerte verbleiben beim Official Assignee, bis er diese verwertet hat.

Durchsetzung der Restschuldbefreiung in Deutschland

Deutsche Gerichte und Gläubiger anerkennen neben der französischen oder englischen Restschuldbefreiung auch die Restschuldbefreiung nach irischem Recht.

Dass die irische Restschuldbefreiung aufgrund ihrer Ähnlichkeit zur englischen Restschuldbefreiung keinen Ordre Public Verstoß gegen deutsches Recht darstellt und deshalb nicht justiziabel ist, habe ich nach zahlreichen Prozessen vor deutschen Gerichten zur Anerkennung der Discharge endgültig durchgesetzt.

Wenn überhaupt und nur ganz ausnahmsweise wird ein deutscher Gläubiger den COMI anzweifeln. Gelingt es dem Gläubiger Sie als „Insolvenztourist“ bloßzustellen, darf er die Anerkennung der Restschuldbefreiung verweigern.

Deshalb gilt: Neben dem rechtsfehlerfreien Insolvenzverfahren kommt es vor allem auf den COMI an. Lassen Sie sich hierbei helfen.