Designstudio: Erfolgreiche Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung

Die Lichtdesign GmbH überwand die finanzielle Krise durch die Insolvenz in Eigenverwaltung und einen Insolvenzplan, unterstützt von Rechtsanwalt Franzke. Erfahren Sie, wie strategische Planung und professionelle Beratung zum Erfolg führten.

Mit Kapitaleinsatz von 800 T€ erwerben Investoren mithilfe der Eigenverwaltung

Einleitung

In einer Zeit, in der Unternehmen mehr denn je auf die Probe gestellt werden, beweist die Geschichte der Lichtdesign GmbH, dass mit strategischer Planung, einem starken Team und der richtigen Beratung selbst die schwierigsten Herausforderungen überwunden werden können. Beschreibung des Unternehmens
Die Lichtdesign GmbH hat sich mit ihrer breiten Palette an hochwertigen Lichtdesign-Produkten, von LED-Lichtsystemen über Scanner bis hin zu interaktiven Designs, als innovativer Anbieter auf dem Markt etabliert. Besonders spezialisiert auf die Gestaltung von Lichtdecken und digitalen Lichtdisplays, bietet das Unternehmen individuelle Lösungen für Shows, Festivals und Messen. Mit 24 engagierten Mitarbeitern und einem flexiblen Setup-Equipment für Events steht die Lichtdesign GmbH für Kreativität und Qualität.

Krisenursachen

Die Herausforderungen der letzten Jahre, darunter die Coronapandemie, der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen, haben das Unternehmen stark getroffen. Umsatzrückgänge, bedingt durch den Wegfall des Messebaus und steigende Kosten in der Beschaffung, führten zu finanziellen Engpässen. Zusätzlich erschwerte die Konkurrenz aus Osteuropa und eine hohe Mitarbeiterausfallrate die Situation.

Wege aus der Krise

Die Lichtdesign GmbH entschied sich für einen mutigen Schritt: die Sanierung durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Mit einer Reihe von Maßnahmen, darunter Kostensenkungen, Effizienzsteigerungen und der Diversifikation des Produktangebots, gelang es dem Unternehmen, sich neu aufzustellen. Ein professionelles Kundenbeziehungsmanagement und gezielte Marketingstrategien halfen dabei, die Marktpräsenz zu stärken und die Kundenbindung zu fördern.

Ergebnis

Das dritte Verwertungsszenario, der Insolvenzplan, ermöglichte einen Schuldenschnitt von 97 %. Mit der Auszahlung der 3-prozentigen Quote war die Lichtdesign von allen Schulden befreit. Auch die Haftung des Geschäftsführers aufgrund von Bürgschaften gegenüber der Geschäftsbank konnte geklärt und eine private Insolvenz damit vermieden werden. Zwar musste der Geschäftsführer für die Bürgschaften gerade stehen. Aber es gelang, die Schuld auf ein machbares Ergebnis zu reduzieren. Die Lichtdesign GmbH steht heute stärker da als je zuvor – ein Beweis dafür, dass mit dem richtigen Ansatz und der Unterstützung durch erfahrene Partner wie RA Franzke selbst die größten Krisen gemeistert werden können.

  • Schuldenverzicht 97% 97%
  • Quote des Insolvenzplans 3% 3%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 95% 95%

FAQ zum Sanierungsverfahren

Um Ihnen als Geschäftsführer wichtige Informationen zum Thema der erfolgreichen Unternehmenssanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung und mithilfe eines Insolvenzplans zu vermitteln, könnten folgende FAQ hilfreich sein. Dabei nehme ich die fiktive „Lichtdesign GmbH“ als Beispielunternehmen.

FAQ 1: Was versteht man unter der Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Verfahren, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, ihre Sanierung selbst in die Hand zu nehmen, statt die Kontrolle an einen externen Insolvenzverwalter abzugeben. Im Rahmen dieses Verfahrens behielt die Geschäftsführung der Lichtdesign GmbH die operative Leitung und konnte unter Aufsicht eines Sachwalters den Sanierungsprozess steuern. Ziel war es, das Unternehmen durch effektive Restrukturierungsmaßnahmen zu erhalten und wieder wettbewerbsfähig zu machen.

FAQ 2: Wie funktioniert der Insolvenzplan bei der Sanierung eines Unternehmens?

Der Insolvenzplan ist ein zentrales Instrument zur Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Er ermöglichte es, individuelle Vereinbarungen zwischen der Lichtdesign GmbH und der Gläubigerversammlung zu treffen, um eine tragfähige Lösung für die Entschuldung und Restrukturierung des Unternehmens zu finden. Der Plan umfasste verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Kürzung von Schulden und die operative Restrukturierung. Nach Zustimmung durch die Gläubiger und Bestätigung durch das Gericht bindete der Insolvenzplan alle Beteiligten an 97 % Verzicht und ermöglichte so einen Neustart des Unternehmens.

FAQ 3: Welche Vorteile bot die Insolvenz in Eigenverwaltung mit einem Insolvenzplan für die Lichtdesign GmbH?

Die Kombination aus Insolvenz in Eigenverwaltung und einem Insolvenzplan bot der Lichtdesign GmbH mehrere Vorteile:

  1. Eigenverantwortung: Die Geschäftsführung behielt die Kontrolle über das Unternehmen und den Sanierungsprozess.
  2. Maßgeschneiderte Lösungen: Der Insolvenzplan erlaubte individuell angepasste Sanierungsmaßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Lichtdesign GmbH zugeschnitten sind.
  3. Schnellere Umsetzung: Durch die aktive Mitwirkung der Geschäftsführung und die direkte Einigung mit den Gläubigern konnten Sanierungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden.
  4. Erhalt des Unternehmens: Das Hauptziel war der Erhalt des Unternehmens als wirtschaftliche Einheit, was den Erhalt von Arbeitsplätzen und Werten sicherte.
  5. Positive Zukunftsaussichten: Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens steht die Lichtdesign GmbH auf einer soliden finanziellen Basis und kann sich wieder voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:

  • Unternehmenssanierung
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung

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Insolvenz oder Sanierung

Wenn Ihr Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten ist, kommen Insolvenz oder Sanierung als Optionen infrage. Seit dem 01.01.2021 steht hierfür das neue Mittel des Restrukturierungsverfahrens (StaRUG) zur Verfügung, das bislang relativ unbekannt ist. Es ist der Insolvenz eines Unternehmens vorgeschaltet und soll diese verhindern. Mit dem StaRUG lassen sich Finanzverbindlichkeiten kürzen, also beispielsweise Kredite wie die Corona-Liquiditätshilfen der KfW. Sollte eine Restrukturierung nicht mehr möglich sein, weil in Ihrem Unternehmen bereits die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, wäre es immer noch besser, das Schutzschirmverfahren zu beantragen oder die Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen. Auch damit lässt sich Ihr Unternehmen noch retten.

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