Erfolgreiche Sanierung einer Aktiengesellschaft durch Insolvenz in Eigenverwaltung – Insolvenzplan einstimmig angenommen

Am 30. Dezember hat das zuständige Insolvenzgericht in Frankfurt am Main ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich abgeschlossen. Die Gläubiger stimmten dem vorgelegten Insolvenzplan einstimmig zu. Das Unternehmen ist damit nachhaltig saniert und wirtschaftlich neu aufgestellt.

Erfolgreiche Insolvenz in Eigenverwaltung nach einstimmiger Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger

Ausgangslage

Das Unternehmen befand sich nach einem Cyber-Angriff in einer angespannten wirtschaftlichen Situation. Liquiditätsengpässe, erhebliche Altverbindlichkeiten sowie haftungsrechtliche Risiken für die Organmitglieder machten eine grundlegende Restrukturierung erforderlich. Eine reguläre Insolvenz mit Zerschlagung stand im Raum, hätte jedoch das Lebenswerk des Unternehmers und zur Liquidation geführt.

Entscheidung für die Insolvenz in Eigenverwaltung

Nach eingehender Prüfung wurde die Insolvenz in Eigenverwaltung als geeignetes Instrument gewählt. Ziel war es, das operative Geschäft zu stabilisieren, Vertrauen bei Gläubigern und Vertragspartnern zu erhalten und zugleich eine geordnete finanzielle Sanierung umzusetzen.

Die Eigenverwaltung ermöglichte es der Geschäftsleitung, das Unternehmen unter insolvenzrechtlichem Schutz fortzuführen und parallel einen tragfähigen Insolvenzplan zu entwickeln.

Insolvenzplan und Gläubigerzustimmung

Kern des Verfahrens war ein Insolvenzplan, der eine substanzielle Entschuldung des Unternehmens vorsah. Die Gläubiger erhielten eine Quote von 4 %. Trotz der vergleichsweise niedrigen Quote wurde der Plan von sämtlichen Gläubigern einstimmig angenommen – ein deutliches Zeichen für die wirtschaftliche Plausibilität und die transparente Verhandlungsführung im Verfahren.

Haftungsrechtliche Entlastung der Organe

Parallel zur unternehmerischen Sanierung konnten auch erhebliche persönliche Haftungsrisiken gelöst werden.
Vorstand und Hauptaktionär sahen sich mit Forderungen aus Vorstandshaftung in Höhe von rund 1,9 Mio. € konfrontiert. Im Rahmen des Verfahrens gelang es, diese Risiken auf einen Vergleichsbetrag von 25.000 € zu reduzieren und damit eine nachhaltige persönliche Entlastung zu erreichen.

Ergebnis

Der Fall zeigt exemplarisch, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung nicht nur ein Instrument zur Unternehmenssanierung ist, sondern zugleich einen wirksamen Rahmen zur Haftungsprävention für Geschäftsleiter und Gesellschafter bieten kann – vorausgesetzt, sie wird frühzeitig, strukturiert und professionell eingesetzt.

Ergebnisse der Restrukturierung

  • Erfolgreiche Sanierung des Unternehmens, Quote bei 4 %.
  • Einstimmige Annahme des Insolvenzplans
  • Nachhaltige Entschuldung
  • Unternehmer behält sein Unternehmen
  • Massive Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken der Organe, Quote bei 1,3 %
  • Schuldenverzicht 96% 96%
  • Quote des Insolvenzplans 4% 4%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 92% 92%

Bewertung des Mandanten auf provenexpert.de: Persönliche Erfahrung – Insolvenzberatung auf höchstem Niveau

Nach intensiven Gesprächen mit mehreren ortsansässigen, führenden Insolvenzberatungen wurde uns die Insolvenz in Eigenverwaltung übereinstimmend nicht empfohlen. Diese Einschätzung hat uns zunächst verunsichert – rückblickend war genau dieser Punkt der Ausgang für die beste Entscheidung im gesamten Verfahren.

Auf Empfehlung hin haben wir daraufhin den rund 500 km entfernt ansässigen RA Franzke kontaktiert. Bereits im ersten Termin wurden sämtliche Bedenken vollständig ausgeräumt. Statt abstrakter Risiken erhielten wir eine klare, strukturierte und realistische Darstellung, wie ein Verfahren in Eigenverwaltung abläuft – inklusive eines nachvollziehbaren und umsetzbaren Plans.

Was dann folgte, war in jeder Phase des Verfahrens außergewöhnlich professionell:

vom Onboarding der Mitarbeitenden über die Insolvenzbuchhaltung bis hin zur Erstellung und Umsetzung des Insolvenzplans – durchgehend Schulnote 1 mit Stern. Die Komplexität des Verfahrens wurde nicht nur beherrscht, sondern aktiv gesteuert.

Besonders hervorzuheben ist die Kommunikation: stets proaktiv, ruhig, bedacht und sachlich, gepaart mit einer faktischen Erreichbarkeit rund um die Uhr. In kritischen Momenten war jederzeit Klarheit da – fachlich wie menschlich.

Das Ergebnis spricht für sich: eine entschuldete Gesellschaft, ein sehr sauber verhandelter Vergleich zur Vorstandshaftung und ein Verfahren, das besser kaum hätte laufen können. Auch nach längerem Nachdenken gibt es keinen Punkt, an dem man sich eine andere oder bessere Zusammenarbeit hätte wünschen können.

Diese Beratung war nicht nur exzellent – sie war entscheidend.

02.01.2026

Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:

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