Die X GmbH ist ein auf  Solaranlagen spezialisierter Photovoltaik Betrieb GmbH mit 30 Mitarbeitern. Weil der Einbruch des Marktes für Solaranlagen nach Kürzung der staatlichen Fördergelder auch an der X GmbH nicht spurlos vorüber ging, geriet das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten. Ein großer Zahlungsausfall gab dem Unternehmen den Rest. Der Schutzschirm erzielt eine Quote von 3,6% und das Unternehmen ist wieder schuldenfrei.

Insolvenzursache

 Insolvenzursache ist der plötzliche Auftragseinbruch in der Solarbranchen nachdem die staatlichen Förderungen schlagartig eingestellt wurden. Die Schuldnerin schaffte es nicht aufgrund langlaufender Verträge, ihre Kosten an die neue Situation anzupassen. Nachdem alle Reserven aufbegraucht waren, geriet sie in Zahlungsunfähigkeit.

Sanierungskonzept

Zunächst sprach die Geschäftsführung bei ihren Kunden vor, um eine Kündigung zu verhindern. Ich kann hier gute Erfahrungen weitergeben. Kündigungen aufgrund des Schutzschirms sind eher selten. Die meisten Auftraggeber führen die Vertragsbeziehungen auch im Schutzschirm fort und wünschen viel Glück bei der Sanierung.

Im zweiten Schritt sicherten wir uns die Loyalität der Lieferanten. Diese Aufgabe kann heikel sein, wenn man dem Lieferanten klar machen muss, dass er auf alten Rechnungen sitzen bleibt, das Unternehmen zukünftig aber weiter hin beliefern soll. Schwierigen Lieferanten boten wir Vorkasse an und fingen sie damit wieder ein. Oft bereiten die Kleinigkeiten die größten Probleme, wie beispielsweise die Firmen-Kreditkarten und Tankkarten für die Mitarbeiter. Damit diese Karten auch im Schutzschirm funktionieren, muss man bei der Kreditkartenfirma eine Sicherheit hinterlegen.

Nachdem die Lieferketten und der Geschäftsablauf gesichert waren, richteten wir das Controlling ein. Vor jedem Zahlungsausgang wird abgewogen, ob die geplante Zahlung für das Überleben lebensnotwendig ist. Begleitend hierzu erfassten wir alle Dauerschuldverhältnisse des Unternehmens wie Leasingverträge in einer Liste und kündigten alles überflüssige ab. Die ersten Wochen einer Sanierung sind entscheidend. Cash is King. Das Unternehmen muss dazu in der Lage sein, sich selbst zu finanzieren. Bis auf weiteres wird das Unternehmen von Krediten abgeschnitten sein.
Danach gingen wir das „Sicherheiten-Problem“ an. Mit den Lieferanten, die gemäß ihrer Geschäftsbedingungen unter Eigentumsvorbehalt lieferten, schlossen wir eine Verwertungsvereinbarung. Der besicherte Lieferant kann entscheiden, ob er die noch nicht verbrauchte Ware wieder abholt oder die Weiterverarbeitung gestattet. Auf gleiche Weise gingen wir mit dem sicherungsübereigneten Anlagevermögen vor. Wir vereinbarten mit den Banken eine Vereinbarung zur Weiternutzung und späteren Verwertung der sicherungsübereigneten Maschinen.

Um Kosten einzusparen und um dem Unternehmen wichtige Liquidität zu verschaffen, organisierten wir das dreimonatige Insolvenzgeld für die Mitarbeiter. Die Umsatzsteuer wird für drei Monate ebenfalls nicht bezahlt. Man kann im Schutzschirmverfahren auch einzelne Mieten und Leasingraten schwänzen, weil der Vermieter bzw. Leasinggeber erst nach zweimaligen Ausbleiben der Raten kündigen kann.

Während wir als Sanierungsteam das Unternehmen zunächst stabilisierten, um es später wieder flott zu kriegen, fertigte der gerichtlich bestellte Sachwalter das so genannte Eröffnungsgutachten für das Gericht. Das Eröffnungsgutachten ist ein sehr ausführlicher Bericht über das Unternehmen, dessen Fortführungsfähigkeit, Krisenursachen, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zugleich dient das Eröffnungsgutachten als Eröffnungsbilanz mit einer ausführlichen Bewertung des gesamten Betriebs-Vermögens. Die Eröffnungsbilanz wird später für den Insolvenzplan gebraucht.

Drei Monate später ging der Schutzschirm wie geplant in das so genannte Hauptverfahren über. Im Hauptverfahren fordert der Sachwalter die Gläubiger des Unternehmens schriftlich auf, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Oft kommt es in diesem Stadium nochmals zu Aufregungen, weil einige Beteiligte versehentlich nicht über das Schutzschirmverfahren informiert wurden und darüber erst „offiziell“ erfahren. Außerdem vermerkt das Gericht als Überbleibsel des klassischen Insolvenzverfahrens von Amts wegen im Handelsregister: „Firma wurde aufgrund Insolvenz von Amts wegen gelöscht“. Diese „Gemeinheit“ muss den verunsicherten Beteiligten erklärt werden.

Nachdem auch diese Klippen umschifft waren, habe ich für das Unternehmen einen Insolvenzplan ausgearbeitet. Der Insolvenzplan ist quasi ein Teilzahlungsvergleich unter gerichtlicher Aufsicht. Der Insolvenzplan stellt zunächst dar, dass die Gläubiger mehr Geld erhalten, wenn sie das Unternehmen am Leben lassen, anstelle es zu zerschlagen. Danach bietet der Insolvenzplan den Gläubigern eine Quote, beispielsweise 10% der ursprünglichen Schulden. Der Gesetzgeber fördert Insolvenzpläne in Form des Abstimmungsverfahrens. Beispielsweise kann der Gläubiger sein Stimmrecht nur vor Ort im Abstimmungstermin persönlich oder anwaltlich vertreten ausüben. Dadurch lassen sich leicht Mehrheiten pro Insolvenzplan organisieren, die im Abstimmungstermin für den Insolvenzplan stimmen.

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Der Betrieb wird in ursprünglicher Größe und Struktur fortgeführt
  • Die Unternehmerfamilie bleibt Eigentümer des Unternehmens
  • Einigung mit Gläubigern im Insolvenzplan auf Quote 3,6 %
  • Ausschüttung an die Gläubiger: 291.211 €
  • Verfahrensdauer 16 Monate
  • Schuldenverzicht 96% 96%
  • Quote des Insolvenzplans 4% 4%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 88% 88%