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Restrukturierungsplan Checkliste
Blog zum Restrukturierungsverfahren
Checkliste für den Restrukturierungsplan und Voraussetzung für das neue Restrukturierungsverfahren

Das Jahr 2021 startet frisch mit den ersten Restrukturierungsplänen die eingereicht werden können.
Uns haben bereits die ersten Mandate erreicht, in denen Restrukturierungsverfahren durchgeführt werden sollen. Es gilt gerade bei den ersten Verfahren besonders gründlich vorzugehen, da auf allen Seiten eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht. Für jeden Richter ist dieses das erste Restrukturierungsverfahren, für jeden Restrukturierungsbeauftragten ebenso.
Dies ist bei guter Vorbereitung jedoch kein Problem. Wir haben als Kanzlei eine Checkliste für den Restrukturierungsplan erstellt, um bei jedem Fall gut organisiert zu sein. Je besser die Vorarbeit der beratenden Kanzlei, desto reibungsloser läuft das Verfahren ab.
Zwar hat der Gesetzgeber in § 16 StaRUG bereits angekündigt, eine Checkliste auf die Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbaucherschutz (BMJV)) zu stellen, dies ist bislang jedoch nicht geschehen.
Die folgende Liste dient nur der Übersicht. Welche Inhalte ein Restrukturierungsplan außerdem aufweisen muss, hängt vom Einzelfall ab.
Für den Fall, dass Sie Fragen zu den Begriffen haben, haben wir ein kleines Lexikon zu den Rechts- und Fachbegriffen entworfen.
Checkliste Restrukturierungsplan
- Basisdaten zum Unternehmen
Dies erfasst typische Informationen wie die Geschäftsadresse, die Handelsregister-Nummer, zuständiges Registergericht, die Rechtsform und Firma, Benennung von Niederlassungen und der Hauptniederlassung, Beschreibung des Geschäftsfeldes. Bei natürlichen Personen außerdem Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse.
- Vermögensübersicht
VermögensübersichtFür den Zeitpunkt der Vorlage des Restrukturierungsplanes bedarf es die Bewertung der bestehenden Vermögenswerte.
- Gläubigerliste 1
Es muss eine Liste aller bestehenden Gläubiger vorgelegt werden. Dies beinhaltet sowohl die Forderungen, welche vom Restrukturierungsplan gestaltet werden, als auch Forderungen, die bestehen bleiben.
- Wirtschaftliche Situation
Die Gläubiger müssen verstehen, warum Einschnitte hingenommen werden sollen. Daher wird der wirtschaftliche Verlauf dargestellt. Die Personalstruktur wird skizziert. Es werden die Krisenursachen beschrieben und Maßnahmen zur Sanierung gegenübergestellt. Für viele Unternehmen wird beispielsweise die Covid-19-Pandemie eine erhebliche Krisenursache sein.
- Gläubigerliste 2 – planbetroffene Gläubiger
In dieser Liste sind alle Gläubiger, deren Forderungen vom Restrukturierungsplan gestaltet werden. Denkbar ist daher, dass Gläubigerliste 1 und 2 identisch sind. (Wenn alle Gläubiger planbetroffen sind.) Zu beachten ist, dass einige Forderungen nicht restrukturierungsfähig sind vgl. § 4 StaRUG.
- Gläubigerliste 3 – besondere Gläubiger
Die Gläubiger haben unterschiedliche Rechtsstellungen. Dazu gehören auch Gläubiger mit einer Absonderungsanwartschaft. Bsp.: Firma Müller mietet einen Kran von der Firma Boels. Die Firma Boels ist Eigentümerin des Krans. Firma Boels hat in diesem Beispiel eine Absonderungsanwartschaft bezgl. des Krans. Die Absonderungsanwartschaft hängt vereinfacht gesagt am fremden Eigentum. Gesondert aufgelistet werden auch Gläubiger, die Inhaber von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten sind, die nicht in den Restrukturierungsplan einbezogen werden.
- Liquiditätsplan
Im Rahmen eines Liquiditätsplanes ist darzustellen, durch welche Abfolge von Einnahmen und Ausgaben die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, für die Dauer des Verfahrens gesichert ist.
- Vorschlag Restrukturierungsbeauftragter
Natürlich muss man keinen Restrukturierungsbeauftragten vorschlagen. Jedoch ist klar, dass einige Restrukturierungsbeauftragte sachlicher und kompetenter sind, als andere. Daher empfehlen wir stets neutrale auf das Sanierungsrecht spezialisierte Restrukturierungsbeauftragte. (Welche Aufgaben hat ein Restrukturierungsbeauftragter? – weitere Informationen finden Sie hier.)
- Weitere Ausführungen
Je nach Ausprägung des Restrukturierungsplanes bedarf es noch Ausführungen zu neuen Finanzierungen, einer sich verändernden Personalstruktur oder Erklärungen Dritter.
- Gestaltung – das rechtliche Herzstück
Welche Gestaltungen im Restrukturierungsplan möglich sind, können Sie gerne in folgendem Artikel nachlesen: Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet ein Restrukturierungsplan?
Ergebnis
Der Restrukturierungsplan ist ein umfassendes Dokument, bei dem es gilt, Übersicht zu wahren. Bei uns können Sie davon profitieren, dass wir als gut strukturierte Kanzlei bereits unzählige Unternehmen in der Insolvenz in Eigenverwaltung betreut haben. Wir begleiten die Entwicklung des Restrukturierungsverfahrens seit dies im Gesetzgebungsverfahren ist.

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