Arbeitsrecht in der Insolvenz in Eigenverwaltung: Kündigung, Pflichten des Arbeitgebers, Gestaltungsspielräume
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht verkürzte Kündigungsfristen und erleichterte Voraussetzungen für bettriebsbedingte Kündigungen. Die grundlegenden Arbeitnehmerrechte bleiben allerdings gewahrt.
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